Buchenschutzgebiete Steigerwald: BN und LBV erzielen ersten Teilerfolg

Bäume im Ebracher Forst dürfen vorerst nicht gefällt werden

Buchenschutzgebiet im Steigerwald

Buchenschutzgebiet im Steigerwald

Das Eilverfahren zum Schutz der Waldbestände im ehemaligen Schutzgebiet im Ebracher Forst (Buchenschutzgebiete Steigerwald) von BUND Naturschutz in Bayern (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) war der erste Etappensieg und verschafft den Bäumen eine Atempause bis Ende des Jahres. Wie aus einer Erklärung der Landesanwaltschaft Bayern hervorgeht, bleiben die Bäume im Waldschutzgebiet “Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst” jetzt zumindest bis zur Entscheidung des Eilverfahrens erst mal vom Fällen verschont. Im Eilantrag beantragen BN und LBV, dass die Verordnung zur Aufhebung des Schutzgebietes – sozusagen der “Persilschein” zum weiteren Holzeinschlag – bis zur Entscheidung über die eigentliche Klage, die Normenkontrollklage, außer Vollzug gesetzt wird. Durch die Normenkontrollklage, die ebenfalls von BN und LBV eingereicht wurde, soll die Ungültigkeit der Aufhebung bewiesen werden.

“Das ist ein erster Teilerfolg für den Schutz der Buchenwälder. Wir sind zuversichtlich, dass die Gerichte in ihrer Entscheidung des Eilantrags dem internationalen Wert des Waldschutzgebietes Rechnung tragen werden.” so Norbert Schäffer, Landesvorsitzender des LBV. Schäffer begrüßt auch die Selbstverpflichtung der Bayerischen Staatsforsten, bis Ende 2015 keinerlei Hiebsmaßnahmen im ehemaligen Schutzgebiet vorzunehmen. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN, betont “Für eine Anstalt des öffentlichen Rechts muss es unseres Erachtens auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass hier nicht vorzeitig Fakten geschaffen werden. Ein europaweit bedeutendes Buchenschutzgebiet wieder zum Fällen frei zu geben, wäre ein internationaler Skandal und würde ganz Bayern in ein ungünstiges Licht tauchen. Jeder Eingriff in diese Wälder würde die natürliche Waldentwicklung wieder um Jahrzehnte zurück werfen – und dies letztendlich für einen vergleichsweise geringfügigen Gewinn aus dem Holzverkauf.”

Bayern trägt als waldreiches Bundesland weltweit große Verantwortung für den Schutz von Buchenwäldern. Die Buchenschutzgebiete Steigerwald im Nordsteigerwald zählen zu den ökologisch wertvollsten Buchenwäldern in Deutschland und sind deswegen prädestiniert für einen Nationalpark. Diese Wälder sollten für Artenschutz, Erholung und Regionalentwicklung genutzt werden, nicht für den Holzverkauf wie die deutschen Durchschnittswälder. Ein späterer Holzeinschlag in dem Gebiet würde die Beteuerungen der Staatsregierung zum Schutz der Buchenwälder als Lippenbekenntnisse entlarven.

Ein verbesserter Naturschutz im Wirtschaftswald durch das Trittsteinkonzept ist sehr wichtig, steht aber auf einem ganz anderen Blatt. “Das Trittsteinkonzept ist dazu da, Schutzgebiete zu ergänzen, nicht sie zu ersetzen.”, sind sich die Vorsitzenden von BN und LBV, Weiger und Schäffer einig.

Presseinfo BN,LBV / Claus Obermeier


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