Gezielte Vogeltötungen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen? NABU legt alarmierende Zahlen vor…

In bislang 40 Fällen aus den Jahren 2010 bis 2015 besteht dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten oder gar die Tötung der Vögel in Zusammenhang mit bestehenden und geplanten Windkraftanlagen. Dies ergibt eine erste Auswertung von Meldungen illegaler Greifvogelverfolgung in Deutschland, zu denen der NABU gemeinsam mit dem Komitee gegen den Vogelmord anlässlich der Wahl des Habichts zum Vogel des Jahres 2015 aufgerufen hatte.

Die nun ausgewerteten Meldungen des NABU und weitere Daten der Deutschen Wildtier Stiftung zeigen eine ganz neue Dimension der illegalen Greifvogelverfolgung im Umfeld von Windkraftanlagen. Um eine Gefährdung von Vogelarten auszuschließen, müssen für Windkraftanlagen bestimmte Mindestabstände zu den Horsten einhalten werden. Das sogenannte „Helgoländer Papier“ der staatlichen Vogelschutzwarten hat dazu erst kürzlich fachlich fundierte Werte ermittelt. Um Windkraftanlagen trotzdem bauen zu können, werden daher offensichtlich häufig Horste der Vögel zerstört. Oft wird dazu einfach der Horstbaum der betroffenen Arten abgesägt, bei anderen Fällen werden die Horste vorsichtig Zweig für Zweig abgetragen, um keine Spuren zu hinterlassen.

In bisher zehn Bundesländern wurden Fälle registriert. Besonders betroffen sind windkraftsensible Arten wie Rotmilan, Seeadler, Schreiadler und Schwarzstorch. Viele Fälle wurden zur Anzeige gebracht. Die Naturschützer gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Um in Zukunft Täter überführen zu können, erwägt der NABU den vermehrten Einsatz automatischer Kameras an gefährdeten Horststandorten.

Was tun bei Verdacht auf Naturschutzkriminalität?

Presseinfo NABU 3.12.2015 / Claus Obermeier


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Greifvogelverfolgung in Bayern und Deutschland

Verstümmelte Wiesenweihe. (Bild: LBV)

Verstümmelte Wiesenweihe. (Bild: LBV)

Kaum zu glauben, aber die Zahl der illegal getöteten Greifvögel in Deutschland scheint enorm. Alle Greifvögel sind ganzjährig geschont und nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Nachstellen, Fangen und Töten sind streng verboten. Trotzdem werden immer wieder verschiedene Fallen oder Giftköder gefunden. Manches Tier fällt auch einer Ladung Schrot zum Opfer. Aktuell wurden zwei junge Wiesenweihen mit geschnittenen Flügel in Franken aufgefunden. Die Tiere überlebten.

In Bayern wurden in den Jahren 2000-2014 264 Fälle dokumentiert, in denen Vögeln illegal nachgestellt wurde. Vor allem Mäusebussarde und Rotmilane waren die Opfer. Nur 18 Tiere überlebten die Taten. Die häufigste Todesursache ist die Vergiftung. Dazu werden präparierte Fleischstücke oder Eier ausgelegt. Die Tiere gehen daran langsam ein. Das Gift stellt nicht nur für die Vögel eine Gefahr dar. So rät das Landesamt für Umwelt: „Vermeiden Sie bitte jeglichen Hautkontakt mit tot aufgefundenen Tieren oder dem Köder. Halten Sie ggf. Ihren Hund fern. Je nachdem, welches Gift verwendet wurde, besteht unter Umständen auch für Menschen und Hunde oder Katzen Lebensgefahr!“

Im Verdachtsfall sollte man die toten Tiere, evtl. gefundene Fallen oder Köder fotografieren, Datum, Uhrzeit und Ort notieren. Das Landesamt für Umwelt hält hierzu einige Hinweise parat. Beobachtungen sollten auf jeden Fall gemeldet werden. Zuständig ist die ortsansässige Polizeidienststelle. Zusätzlich sollte die untere Naturschutzbehörde (Landratsamt) und die staatliche Vogelschutzwarte (Tel. 08821/2330, Poststelle@lfu.bayern.de) benachrichtigt werden. Viele Fälle werden nicht dokumentiert und nicht weiter verfolgt. Aber das Töten geschützter Arten ist eine Straftat und kann mit hohen Geldbußen bis hin zu Gefängnis bestraft werden.

Seit diesem Jahr gibt es eine Stelle, die bemüht ist bundesweit Fälle von Greifvogelverfolgung zu dokumentieren. Aktuelle oder bereits abgeschlossene Fälle können hier gemeldet werden http://www.komitee.de/content/aktionen-und-projekte/deutschland/greifvogelverfolgung/greifvogelverfolgung-meldeaktion

Bekannt werden nur die wenigsten dieser Straftaten. Hier ist die Politik gefordert, die die Ahndung derartiger Fälle strikt verfolgen muss. Eine Petition der Naturschutzverbände LBV und Nabu fordert Umwelt- und Innenminister aller Bundesländer auf weitere Schritte in diese Richtung zu gehen. www.nabu.de/greifvogelpetition. Gefordert werden darin

  • Die effektive Aufklärung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln und zu diesem Zweck die Einrichtung geschulter Einheiten und Koordinationsstellen für Umweltkriminalität bei der Polizei und den Naturschutzbehörden nach dem Beispiel von NRW.
  • Ein Verbot des Verkaufs von Habichtfangkörben (auf Grundlage BNatschG §54 Abs. 6).
  • Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Aushorsten junger Habichte.
  • Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss oder Fang von Greifvögeln aufgrund behaupteter allgemeiner Schäden an Niederwild und Hausgeflügel.
  • Die Einrichtung von Horstschutzzonen, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit ruhen.

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