Abschuss von Wölfen
Der Abschuss von Wölfen wird bei uns heiß diskutiert. Die Managementpläne (soweit in den einzelnen Bundesländern vorhanden) geben grundsätzlich Vorgaben zu den Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um die Entnahme dieses geschützten Tieres zu genehmigen. Doch ab wann ist der Wolf ein Problemwolf? Was ist eine geeignete Vergrämung? Wurde alles dazu getan? In Deutschland muss wohl noch viel dazu diskutiert werden.
Sobald Wölfe in einem Gebiet auftauchen werden oft Stimmen laut, die den legalen Abschuss von Tieren fordern. Im Sinne von „währet den Anfängen“ soll damit die Möglichkeit aufgeführt werden, zunehmende Wolfsvorkommen einzudämmen oder „Problemtiere“ zu entfernen. Ohne rechtliche Voraussetzungen, sind weiterführende Überlegungen dazu hinfällig. Bislang sind in Bayern nur Einzeltiere aufgetaucht. Dies kann sich in den kommenden Jahren ändern. Wölfe sind hierzulande streng geschützte Wildtiere, die dem Naturschutzrecht, nicht aber dem Jagdrecht (Ländersache) unterliegen. Beispielsweise ist der Wolf in Sachsen auch dem Jagdrecht unterstellt, genießt aber ganzjährige Schonzeit. Aber auch hier gilt der hohe Schutzstatus der Flora-Fauna Habitat Regelung, wie für alle europäischen Länder.
In Niedersachsen haben MT6, genannt „Kurti“, und die „Goldenstedter Wölfin“ eine rege Diskussion über Entnahme, Vergrämung und ausreichenden Herdenschutz ausgelöst. Im Fall von MT6 hat das Niedersächsische Umweltministerium nun (25.4.2016) die Entnahme angeordnet. Trotz Vergrämungsversuche durch einen Experten ist der Wolf nach Einschätzung von Experten ohne Scheu und nähert sich Menschen auf geringe Distanz. Zunächst soll der Wolf betäubt und in ein Gehege gebracht werden. Findet sich kein für ein Wildtier dauerhaft geeignetes Gehege, wird er wohl getötet. Ein Wildtier, wie den Wolf, dauerhaft in Gefangenschaft zu halten, hat sich in der Vergangenheit als äußerst schwierig erwiesen. NACHTRAG: MT6 wurde am 27.4.2016 „letal entnommen„.
Abschuss von Wölfen – Ausnahme: Entnahme von Einzeltieren
Nur unter ganz bestimmten und begrenzten Voraussetzungen kann die Diskussion um den Abschuss (meist wird dabei von Entnahme gesprochen) geführt werden. So sieht der Managementplan für Wölfe in Bayern dies nur vor, wenn erhebliche wirtschaftliche Schäden (Landwirtschaft/Forst/Fischerei) entstehen, Gefahr für Menschen besteht, Schutz von natürlich vorkommender Tier- und Pflanzenwelt gefährdet ist. Alle möglichen Alternativen müssen durchdacht und umgesetzt werden, bevor Schritte zur Entnahme durch die Regierung als höhere Naturschutzbehörde erlaubt werden. Dabei darf sich der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtern, wie es im Managementplan heißt. Demnach müssten Entnahmen bei einer sich aufbauenden Population ausgeschlossen sein.Demnach müssten Entnahmen bei einer sich aufbauenden Population ausgeschlossen sein, ausser bei Gefahrenabwehr – hier geht der Mensch natürlich immer vor.
Grundsätzlich verweigern sich viele Naturschutzverbände, auch die Gregor Louisoder Umweltstiftung, nicht der Entnahme einzelner Wölfe, wenn die hohen Anforderungen des Managementplanes eindeutig gegeben sind. Voraussetzung ist, wie es auch die Gesetzeslage vorgibt, eine ausführliche Einzelfallprüfung und Prüfung der Alternativen. In ausreichend großen Populationen ist denkbar ein als problematisch eingeschätztes Tier gezielt abzuschießen, wenn keine gravierenden naturschutzrechtlichen oder wildtierbiologischen (Populationsstärke) Gründe dagegenstehen. Die Problematik dürfte eher darin bestehen eine fundierte, einstimmige Expertenmeinung heranzuziehen, auf deren Rat die Regierung eine richtige Entscheidung treffen kann.
Helfen Wolfsabschüsse Nutztiere langfristig zu schützen?
Zum Schutz von Nutztieren scheint der regelmäßige, legale Abschuss von Wölfen nicht beizutragen. Zumindest zeigt dies eine Untersuchung aus den US-Bundesstaaten Idaho, Montana und Wyoming. Auch wenn Wölfe (Rudelstruktur), Haltungsformen der Nutztiere und weitere Faktoren nicht Eins zu Eins vergleichbar sind, soll die Studie hier im kurzen Abriss vorgestellt werden.
Mit Daten aus 25 Jahren wurde versucht einen Zusammenhang von Wolfsabschüssen und Übergriffen auf Nutztierherden herzustellen. Mutmaßlich sollte die Reduzierung der Wölfe auch zu einem Rückgang der Risse führen. Allerdings stellte sich heraus, dass die Zahl der Übergriffe um 4% bei den Schafen und 5-6% bei Rindern zunahm. Es scheint so, dass bei Abschüssen von Wölfen im Folgejahr mehr Würfe diesen Verlust ausgleichen. Überschreitet der Abschuss 25% der Wolfspopulation geht die Zahl der reproduzierenden Paare, der Wölfe und der Übergriffe auf Nutztiere zurück. Auf lange Sicht gesehen ist dieser hohe Abschuss, laut Studie, aber nicht haltbar. Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass der Abschuss einzelner Wölfe, die Nutztiere reißen, kurzfristig sinnvoll sein kann. Allerding wird empfohlen Alternativen zu überdenken.
Der Abschuss von Wölfen kann zu einer Zersplitterung der Rudel führen und damit zur Bildung neuer reproduzierender Wolfspaare. Die dahinterstehende Vorstellung, mit Abschüssen die Wölfe zu dezimieren und Übergriffe auf Nutztiere zu minimieren scheint für das untersuchte Gebiet nicht aufzugehen.
Einige Meinungen/Stellungnahme zur Entnahme Wolf MT6
http://www.lausitz-wolf.de/index.php?id=1524
http://www.lausitz-wolf.de/fileadmin/PDF/Gemeinsame_Erklaerung_zu_MT6_28042016.pdf
http://www.wwf.de/2016/april/auffaelliger-wolf-mt6/
http://woelfeindeutschland.de/mt6-auf-dem-weg-zur-nordsee/
Studie: Effects of Wolf Mortalitiy on Livestock Depredations http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0113505
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