Wolf oder nicht Wolf?

Anfang Dezember wurden im Landkreis Cham (Bayer. Wald) mehrere mutmaßliche Trittsiegel von Wölfen im Schnee entdeckt. Drei Fährten wurden von Experten aus der Jägerschaft gesehen. In mehreren regionalen Zeitungen war dies ein Thema.  Überraschend war nicht die Tatsache, dass eine Wolfsfährte gespürt wurde. Wolfssichtungen und -spuren sind in den letzten Jahren immer häufiger in Bayern zu finden. Zuletzt im Oktober, ebenfalls im Landkreis Cham. Überraschend war die Feststellung, dass es sich um drei Individuen handeln sollte. Damit wäre es die erste Gruppe Wölfe in Bayern. Das erst später eingeschaltete Landesamt für Umwelt, das für die offizielle Verifizierung zuständig ist, konnte die Spuren nicht eindeutig Wölfen zuordnen. Eher geht man davon aus, dass es sich um Luchsspuren handelt. Luchse kommen seit vielen Jahrzehnten wieder im Bayerischen Wald in freier Wildbahn vor.

Luchsspur_Bayerischer Wald

Der eher rundliche Pfotenabdruck eines Luchses zeigt meist keine Krallenabdrücke. Zur eindeutigen Bestimmung braucht es Übung.

Doch woran kann man eine hundeartige woran katzenartige Spur unterscheiden?

Wie bei unseren Hauskatzen auch, können Luchse die Krallen ausfahren. Bei normalem Tritt sind die Krallen im Schnee oder Schlamm nicht erkennbar. Anders bei Wölfen und Hunden. Die Krallen sind immer zu sehen.

Die Anordnung der Ballen unterscheidet sich zwischen den beiden Arten. Bei Luchsen sind die mittleren Ballen leicht versetzt angeordnet, bei Wölfen (und Hunden) sind diese symmetrisch.

Soweit die Theorie, denn im Feld, bei Spuren im Schnee, ist die Unterscheidung nicht immer so leicht. Noch schwieriger wird es bei der Unterscheidung zwischen Hund und Wolf.

Das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz beschreibt die Fährten wie folgt für den Wolf
“eher länglich-oval, Krallen relativ groß und kräftig, insgesamt sehr symmetrisch, Vorderpfote ca. 8-12 cm lang (ohne Krallen) und 7-11 cm breit, Hinterpfoten meist ca. 1 cm kürzer und schmaler”. Für den Hund: “Pfotenmaße bei gleichgroßen Hunderassen oft ähnlich, aber Trittsiegel vergleichsweise rundlich. Krallen meist schwächer, Pfotenabdruck wirkt nicht so symmetrisch wie beim Wolf.”

Nur mit der Feststellung mehrerer typischer Bilder aus Fährte, Spurbild und abgeleitetem Verhalten, eventuell Fund von Riss und Kot kann letztendlich eindeutig auf einen Wolf geschlossen werden.

Es bleibt spannend wann und wo der nächste Wolf in Bayern auftritt, irgendwann dauerhaft ansässig ist und sich ein erstes bayerisches Rudel etabliert.


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Dinosaurier des Jahres 2015: Negativ-Preis geht an Chef-Lobbyisten der Waldeigentümer für Widerstand gegen natürliche Waldentwicklung und EU-Naturschutzvorgaben

Berlin – DDinosaurier des Jahreser NABU hat Philipp Freiherr zu Guttenberg mit dem „Dinosaurier des Jahres 2015“ ausgezeichnet. Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) erhält den Negativpreis für seinen erbitterten Widerstand gegen eine natürliche Waldentwicklung und die Lobbyarbeit gegen das EU-Naturschutzrecht. Philipp zu Guttenberg vertritt und verbreite eine anachronistische Sicht des Waldes, die sich alleine auf die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Holzressourcen beschränkt. Der NABU kritisiert zudem, dass der Chef der Waldeigentümer immer noch die Ziele der bereits 2007 vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt angreift.

„Bis heute hat es Herr zu Guttenberg nicht akzeptiert, dass bis 2020 fünf Prozent der deutschen Wälder dauerhaft ohne forstwirtschaftliche Nutzung sein sollen. Und das, obwohl die Privatwaldbesitzer so gut wie nicht betroffen sind, weil dies fast ausschließlich in Wäldern umgesetzt werden soll, die sich im öffentlichen Besitz befinden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Gerade Deutschland habe eine besondere Verantwortung für den Wald. „Wenn wir unsere nationalen und internationalen Verpflichtungen im Arten- und Klimaschutz erfüllen wollen, dann brauchen wir dafür gesunde Wälder. Sie sind nicht nur der Lebensraum von Tieren und Pflanzen, sondern liefern uns Menschen Wasser, saubere Luft und Erholung – und zwar gratis.“

Kritik übte der NABU-Präsident auch an zu Guttenbergs Versuche, die geltende EU-Naturschutzgesetzgebung auszuhebeln. Besonders in diesem Jahr trat er regelmäßig als Cheflobbyist einer lautstarken Minderheit in Erscheinung, die für eine Abschwächung der erfolgreichen EU-Naturschutzrichtlinien kämpft. Diese bilden jedoch das Fundament der Naturschutzgesetze in allen 28 Mitgliedstaaten. Zehntausende Schutzgebiete, davon allein über 5.000 Natura-2000-Gebiete in Deutschland sowie das Leben von Millionen von Zugvögeln, Fledermäusen und anderer Tiere stünden damit auf dem Spiel.

Vor diesem Hintergrund hält der NABU den Dinosaurier für Philipp zu Guttenberg für hochverdient: Der Chef der Waldeigentümer-Lobby versuchte gegenüber der EU-Kommission nicht nur das Votum von über einer halbe Million EU-Bürgern herunterzuspielen, die im Sommer im Rahmen einer EU-Bürgerbefragung für starke Naturschutzgesetze stimmten, sondern zieht auch die Kompetenz von mittlerweile zwölf EU-Umweltministern, darunter Barbara Hendricks aus Deutschland, in Zweifel, die sich ebenfalls für den Erhalt der Richtlinien in ihrer jetzigen Form ausgesprochen haben.

„Statt einer Verwässerung des EU-weiten Naturschutzes brauchen wir endlich eine ordentliche Umsetzung der geltenden Regeln, zum Beispiel in Schutzgebieten oder bei der Verfolgung von Wilderei. Und nur wenn ausreichend Finanzmittel und Personal für die Naturschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden, dann haben wir eine Chance bei der Rettung der Artenvielfalt“, so der NABU-Präsident.

Neben seines Engagements gegen die Belange des Naturschutzes errichtet der polarisierende Kommunikationsstil zu Guttenbergs in der Öffentlichkeit immer wieder neue Hürden für die Kooperation zwischen Waldbesitzern und Naturschützern vor Ort. Dabei blendet er die Tatsache bewusst aus, dass sich Naturschutzverbände wie der NABU seit vielen Jahren für eine verbesserte finanzielle Förderung auch für Waldbesitzer einsetzen, die Leistungen für den Naturschutz erbringen wollen.

„Herr zu Guttenberg sollte die Grenzen der kommerziellen Nutzbarkeit natürlicher Ressourcen akzeptieren und die Potenziale für ein nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften nutzen. Denn die meisten Waldbesitzer erkennen durchaus die große Bedeutung, die vielfältige, ökologisch intakte und naturschonend bewirtschaftete Wälder für die gesamte Gesellschaft besitzen, und setzen sich für den Waldnaturschutz ein“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Mit dem „Dinosaurier des Jahres“, einer aus Zinn gegossenen und 2,6 Kilogramm schweren Nachbildung einer Riesenechse, zeichnet der NABU seit 1993 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus, die sich sowohl durch herausragende Einzelleistungen als auch durch die Summe ihres Gesamtwerkes in Sachen Umweltschutz negativ hervorgetan haben.

Presseinfo NABU / weitere Infos


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Schweizer Wölfe wandern Richtung Bayern – Baden-Württemberg sieht sich gut gerüstet

Schweizer Wölfe

Hintergrundinfos enthält der Flyer “Wölfe in Bayern – erfahren Sie mehr über Ihre neuen Nachbarn”

„Bei dem vor vier Wochen an der A8 bei Merklingen tot aufgefundenen jungen Wolf handelt es sich um einen Bruder des im Juni bei Lahr an der A5 überfahrenen Wolfs. Das Tier war kerngesund, vertilgte offenbar gerne Rehwild und hatte als besonderes Kennzeichen eine weiße Kralle. Todesursache war eine Kollision mit einem Auto. Sowohl der in Württemberg als auch der in Baden aufgefundene Wolf stammten aus demselben im Kanton Graubünden in der Ost-Schweiz ansässigen Rudel.“ Das teilte Naturschutzminister Alexander Bonde mit.

„Die Funde der beiden Wolfs-Brüder innerhalb weniger Monate machen deutlich, dass wir in Baden-Württemberg mit weiteren Tieren rechnen können – darauf sind wir gut vorbereitet“, so Bonde weiter. Der Handlungsleitfaden Wolf, den eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Landes erstellt hat, legt für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen fest. Wölfe unterliegen internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Zwar hatte die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung im hessischen Gelnhausen den bei Merklingen aufgefundenen Rüden anhand genetischer Analysen schon nach wenigen Tagen der italienischen Linie zuordnen können (das MLR berichtete), eine genauere Zuordnung stand jedoch bislang aus. Inzwischen liegen die Ergebnisse der genetischen Analysen des Labors für Naturschutzbiologie der Universität Lausanne vor. Das Labor konnte die Proben des an der A8 ums Leben gekommenen Wolfes einem bereits in der Datenbank erfassten Tier zuordnen. Bei dem in Württemberg aufgefundenen Wolf handelt es sich demnach um ein Jungtier aus einem Wolfsrudel, das im schweizerischen Calanda-Gebiet (Kanton Graubünden) ansässig ist. Das Tier wurde dort mit fünf weiteren männlichen Welpen geboren. Der Wolf wurde bereits im Dezember 2014 und im Januar 2015 bei Chur durch Kotproben erfasst und wurde mit der Bezeichnung „M48“ versehen. Klar ist damit auch: Der bei Merklingen überfahrene Wolf ist ein Geschwistertier des im Juni 2015 bei Lahr überfahrenen Wolfs „M53“ – dieser stammte ebenfalls aus dem Schweizer Wolfsrudel.

Auch die Sektion des Merklinger Kadavers durch das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin ist inzwischen abgeschlossen. Die Befunde lauten: Der Wolf war in einem guten Gesundheits- und Ernährungszustand und wurde eindeutig durch eine Kollision mit einem Auto getötet. Andere Fremdeinwirkungen konnten als Todesursache eindeutig ausgeschlossen werden. Die Sektion des Mageninhaltes ergab keine Hinweise auf Nutztiere wie etwa Schafe, die gefundenen Überreste lassen vielmehr auf Rehwild schließen. Ferner wurde an einer der Pfoten festgestellt, dass eine Kralle der bei Wölfen üblicherweise schwarzen Krallen weiß war.


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24. Internationaler Donaukongress erarbeitet Resolution zum Hochwasserschutz – Auen in kanalisierten Bereichen müssen renaturiert werden

Donaukongress

Donauauen an der frei fließenden Donau bei Niederalteich.

Beim 24. Internationalen Donaukongress stand das Thema Hochwasserschutz im Mittelpunkt – insbesondere auch unter dem Aspekt, Synergieeffekte zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz zu nutzen. Auf Einladung des Bund Naturschutz trafen sich Fachleute, Verbandsvertreter und Politiker in Niederalteich. Über die letzten Jahrzehnte haben unsere großen Flüsse wie auch die Seitengewässer, Bäche und Zuläufe bis zu 90 % ihrer Überschwemmungsflächen verloren. Große Flächenanteile der natürlichen Überflutungsräume sind mittlerweile mit Infrastruktureinrichtungen, Gewerbe und Wohnbebauung belegt. 

Die Begradigung, Ausräumung und Vertiefung von Gewässern führt zu einer Erhöhung und Beschleunigung der Abflüsse. Der Verlust von wasserspeichernden Geländestrukturen und Uferrandstreifen, die Schädigung der Wälder, Bodenverdichtung, Bodenversiegelung und Grünlandumbruch verringern die Versickerung und erhöhen den Abfluss. Zusätzlich hat die großflächige Entwässerung und Zerstörung von Mooren und Feuchtgebieten die Speicherfähigkeit der Landschaft für Wasser entscheidend verringert. Aufgrund des Klimawandels muss mit einer weiteren Erhöhung der Risiken gerechnet werden. Sowohl extreme Regenereignisse wie auch extreme Dürreperioden werden weiter zunehmen.

Der 24. Internationale Donaukongress begrüßt daher,

• dass in der Region der Schutz der Siedlungen vor Hochwasser nunmehr mit Priorität weiter verfolgt wird und dafür mittlerweile auch Flächen eingesetzt werden können, die ursprünglich für die Kanalisierung der Donau erworben wurden;

• dass in der Weiterentwicklung des Hochwasserschutzprogramms „2020plus“ der Bayerischen Staatsregierung auch Maßnahmen des natürlichen und dezentralen Hochwasserschutzes verstärkt Eingang fanden.

In der tatsächlichen Umsetzung bleiben jedoch gerade die Maßnahmen des natürlichen Hochwasserschutzes weit hinter den selbst gesteckten Zielen zurück. Planung, Genehmigungsverfahren und Bau von Flutpoldern werden dagegen mit großem Nachdruck vorangetrieben. Mit Flutpoldern kann jedoch der Beschleunigung der Hochwasserwellen nicht entgegengewirkt werden, zudem bleiben erhebliche Unsicherheiten in der tatsächlichen Steuerbarkeit dieser technischen Einrichtungen. Außerdem drohen im Flutungsfall erhebliche ökologische Schäden. Für einen umfassenden und nachhaltigen Schutz vor Hochwasser sind technische Maßnahmen allein bei weitem nicht ausreichend. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 24. Internationalen Donaukongresses fordern daher:

1. Für die Donau mit ihrem Einzugsgebiet muss ein Gesamtkonzept („Donauplan“ analog zum Alpenplan) mit einem integrierten „Masterplan natürlicher Hochwasserschutz“ erstellt werden. Der natürliche Hochwasserschutz muss mit mindestens dem gleichen Mittel- und Personaleinsatz verfolgt werden, wie aktuell die Planung von Flutpoldern. Der flächendeckende natürliche Hochwasserschutz muss zur „größten Baustelle Bayerns“ werden, die – anders als andere Großprojekte – von der weit überwiegenden Mehrheit der bayerischen Bevölkerung auch akzeptiert würde. Maßnahmen des natürlichen Hochwasserschutzes haben viele weitere positive Wirkungen u.a. für den Naturschutz, den Klimaschutz, den Gewässerschutz und für die Anreicherung von Grundwasser. Die Erhöhung des Rückhaltes von Wasser in der Landschaft ist gerade für den Ausgleich von Dürreperioden von zunehmender Bedeutung. Die zusätzlichen positiven Wirkungen müssen auch in der Ausgestaltung von Förderprogrammen z.B. für Agrarumweltmaßnahmen honoriert werden. Die Renaturierung der süddeutschen Moor- und Feuchtgebietsflächen im Einzugsgebiet der Donau muss nicht nur z.B. aus Gründen des Natur- und Klimaschutzes vorangetrieben werden, sondern auch zur Verbesserung des Hochwasserschutzes.

2. Hochwasserschutzmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der Unterlieger gehen. Für Städte wie Passau müssen neue Verschlechterungen ausgeschlossen werden, darüber hinaus müssen auch deutliche Verbesserungen der Hochwasserlage erreicht werden. Zur Verzögerung der Hochwasserwellen müssen dazu an der Donau und an den Zuflüssen Deiche zurück verlegt und Auwälder neu geschaffen werden. Dies gilt insbesondere auch für die Donau oberhalb von Straubing. Ein prädestinierter Bereich für Deichrückverlegungen ist der frei fließende Abschnitt der Donau zwischen Vohburg und Neustadt.

3. Beim geplanten Ausbau der Wasserstraße Donau bestehen über die erkennbaren ersten Verbesserungen hinaus weitere Möglichkeiten für eine ökologische Optimierung. Möglich erscheint vor allem auch eine naturnahe Ausführung von Regulierungsbauwerken (z.B. als „künstliche Kiesinseln“) in Kombination mit dem großräumigen Rückbau von Uferversteinungen am Fluss. Hierdurch und durch die Reaktivierung von Altwasserzügen entstehen nicht nur neue Auelebensräume höchster Qualität, sondern auch positive Wirkungen für den Hochwasserschutz. Im Zuge der Weiterentwicklung der Variante A zur ökologisch optimierten Variante A+ sollen auch diese positiven Synergieeffekte berücksichtigt und genutzt werden.

Claus Obermeier / Resolution 24. Internationaler Donaukongress Niederalteich 5.-6.12.2015


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Gezielte Vogeltötungen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen? NABU legt alarmierende Zahlen vor…

In bislang 40 Fällen aus den Jahren 2010 bis 2015 besteht dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten oder gar die Tötung der Vögel in Zusammenhang mit bestehenden und geplanten Windkraftanlagen. Dies ergibt eine erste Auswertung von Meldungen illegaler Greifvogelverfolgung in Deutschland, zu denen der NABU gemeinsam mit dem Komitee gegen den Vogelmord anlässlich der Wahl des Habichts zum Vogel des Jahres 2015 aufgerufen hatte.

Die nun ausgewerteten Meldungen des NABU und weitere Daten der Deutschen Wildtier Stiftung zeigen eine ganz neue Dimension der illegalen Greifvogelverfolgung im Umfeld von Windkraftanlagen. Um eine Gefährdung von Vogelarten auszuschließen, müssen für Windkraftanlagen bestimmte Mindestabstände zu den Horsten einhalten werden. Das sogenannte „Helgoländer Papier“ der staatlichen Vogelschutzwarten hat dazu erst kürzlich fachlich fundierte Werte ermittelt. Um Windkraftanlagen trotzdem bauen zu können, werden daher offensichtlich häufig Horste der Vögel zerstört. Oft wird dazu einfach der Horstbaum der betroffenen Arten abgesägt, bei anderen Fällen werden die Horste vorsichtig Zweig für Zweig abgetragen, um keine Spuren zu hinterlassen.

In bisher zehn Bundesländern wurden Fälle registriert. Besonders betroffen sind windkraftsensible Arten wie Rotmilan, Seeadler, Schreiadler und Schwarzstorch. Viele Fälle wurden zur Anzeige gebracht. Die Naturschützer gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Um in Zukunft Täter überführen zu können, erwägt der NABU den vermehrten Einsatz automatischer Kameras an gefährdeten Horststandorten.

Was tun bei Verdacht auf Naturschutzkriminalität?

Presseinfo NABU 3.12.2015 / Claus Obermeier


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