Luchs im bayerischen Alpenraum: Salzburger Positionspapier (Stand: 26.2.2016)

Luchs Vorkommen in Bayern - Luchs im bayerischen AlpenraumLuchs im bayerischen Alpenraum: Wir setzen uns insbesondere für eine umfassende Rückkehr des Luchses in die geeigneten Lebensräume in den bayerischen Alpen ein. Wir danken ausdrücklich für die engagierte Arbeit der Naturschutzinitiativen und Jagdverbände in den angrenzenden Alpenländern und deren umfassende Luchsschutzprojekte inkl. Bestandsstützung, die das möglich machen[i].

Bayern hat jetzt einen großen Nachholbedarf, um auch in den bayerischen Alpen kompetente und handlungsfähige Strukturen, hinausgehend über die Teilnahme an diversen Arbeitsgruppen, dazu zu schaffen.Insbesondere müssen folgende Projektmodule umgesetzt werden:

  • Monitoring
  • umfassende Umweltbildung
  • umfassende Info- und Herdenschutzangebote für betroffene Zielgruppen (Gehegewildhalter etc.)
  • umfassende Beratungsangebote für den Bereich Jagd
  • umfassende Fortbildung und Sensibilisierung der Polizeibehörden gegenüber Straftaten.
  • Soll der Alpenraum wieder dauerhaft mit einer stabilen Luchspopulation besiedelt werden, werden bestandsstützende Wiederansiedlungsmaßnahmen auch in Bayern unumgänglich sein, wie sie seit geraumer Zeit gefordert[ii], auch in Bayern geplant  und seit den 1970er Jahren beispielsweise in der Schweiz, Slowenien, Österreich, Frankreich, Italien geschehen sind[iii].

Alle Aktivitäten sollten mit den Luchsprojekten in den angrenzenden Alpenländern[iv] umfassend koordiniert und vernetzt werden , um langfristig eine vitale und überlebensfähige Alpenluchspopulation zu erreichen. Die einzelnen Subpopulationen des Alpenraumes sind weit voneinander entfernt und aufgrund von menschlichen Wanderbarrieren (Autobahnen etc.) sowie natürlichen Wanderhindernissen (große Flüsse) kaum vernetzt. [v]

Die bayerische Politik muss beim Luchsschutz Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt finden. Es ist ein Armutszeugnis, wenn in Bayern ambitionierte Projekte zum Luchsschutz nicht vorankommen, während in unseren Nachbarländern engagiert am Aufbau überlebensfähiger Luchspopulationen gearbeitet wird und wir gleichzeitig von den viel ärmeren Ländern in Afrika und Asien gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz bedrohter Arten einfordern.

Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung
Stefanie Jaeger, Projektstelle Bayern wild

 

[i] SCALP  Status and Conservation of the Alpine Lynx Population. Ziel des SCALP ist es, (1) Monitoring-Standards zu entwickeln, die es erlauben, die erhobenen Daten aus verschiedenen Ländern zu vergleichen; (2) regelmässig Statusberichte zu veröffentlichen; (3) Erhaltungs- und Managementkonzepte zu entwickeln und (4) Expertisen zum Luchs in den Alpen zu erstellen. In der Arbeitsgruppe sind alle Alpenländer vertreten.

WISO: Plattform WISO der Alpenkonvention, die im Mandat u.a. die Managementoptionen für Erholung und Erhaltung von Wolf- und Luchspopulationen, Koordinierung von Schutzmaßnahmen für den Luchs, genetisches Monitoring (Risiken für Erhaltung der Luchspopulation) beinhaltet.

[ii] Vgl. Der Luchs im deutschsprachigen Alpenraum mit Schwerpunkt Westösterreich – Ausgangssituation und Perspektiven. Johannes Rüdisser, Bericht im Auftrag des WWF Österreich.

[iii] Experten gehen davon aus, dass eine Wiederbesiedlung durch selbst einwandernde Luchse in den bayer. Alpen unwahrscheinlich ist, da die Wanderstrecken der weiblichen Tiere bei max. 44km liegt (SCALP News Jan. 2016).

[iv] Auf ca. 200.000km² Alpenraum wurden im Jahr 2011 138-180 selbstständige Luchse geschätzt.

[v] Außerhalb Bayerns gab es bereits umfangreiche Projekte zur Biotopvernetzung und zum Abbau von Wanderbarrieren für Säugetiere. Vgl. Feasibility Study for a transnational Alpine-Carpathian-Corridor Projekt. WWF Österreich, 2007; Lebensader für Europas Artenvielfalt – der Alpen-Karpaten-Korridor. WWF Österreich ohne Zeitangabe; Ökologische Korridore im Alpenraum – ein Hintergrundbericht. CIPRA 2006 (Übersetzung: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.


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Mehr Naturwälder für Bayern – BN und Greenpeace legen neue Studie vor

Buchenschutzgebiet im Steigerwald - Naturwälder

Buchenschutzgebiet im Steigerwald

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) und Greenpeace legen eine Studie für ein Naturwaldverbundsystem in Bayern vor. Damit soll der große Mangel an Naturwäldern und alten Bäumen in Bayern behoben werden und die biologische Vielfalt in den Wäldern besser bewahrt werden. Als zentrale Bausteine eines Naturwaldverbundes schlagen BUND Naturschutz und Greenpeace neue Großschutzgebiete von über 2.000 Hektar Größe im Spessart, Nordsteigerwald, Gramschatzer Wald, Hienheimer Forst und Ammergebirge vor.

Der Vernetzung sollen mittelgroße Gebiete in weiteren 27 Waldgebieten Bayerns und viele kleine Waldgebiete dienen, insgesamt 88.000 Hektar. “Wir appellieren an die Bayerische Staatsregierung einen Dialogprozess zu starten, bei dem geeignete Flächen für ein Naturwald­verbundsystem diskutiert und ausgewählt werden” so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN. “Die vorgelegte Studie stellt dazu eine geeignete Diskussionsgrundlage dar.” “Bayern hat nicht nur die Verpflichtung sondern auch das Potenzial in fast 50 Waldgebieten der Natur und Schöpfung Vorrang vor wirtschaftlicher Nutzung einzuräumen”, so Martin Kaiser, Leiter Wälder, Meere und Biodiversität bei Greenpeace Deutschland. “Davon profitieren auch die Regionen und die Menschen.” “Die Einrichtung von Naturwäldern ist nicht nur eine Notwendigkeit für Natur- und Klimaschutz in Bayern, sondern auch eine Verpflichtung, die die bayerische Regierung umsetzen muss”, fordern Greenpeace und BN. Die vorgeschlagenen Wald­gebiete liegen nur im öffentlichen Wald, vor allem im Staatswald und nicht im Privatwald.

Bayern ist sehr arm an alten Bäumen und an Naturwäldern, die sich frei und ohne Holznutzung entwickeln dürfen. Viele Waldarten, die in diesen Wäldern ursprünglich vorhanden waren, sind in Bayern ausgestorben oder hoch bedroht und fristen ein ständiges Dasein weit oben auf den Roten Listen. Um diese Defizite zu beheben, hat die Bundesregierung mit der Nationalen Biodiversitäts­strategie 2007 beschlossen, dass deutschlandweit zehn Prozent der öffentlichen Wälder bis 2020 der natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen. Im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern lehnt es Bayern bislang ab, diese Ziele umzusetzen. “Bevor die wenigen geeigne­ten Waldgebiete infolge der praktizierten forstlichen Intensivnutzung noch weiter schwinden, soll der Holz­einschlag in den alten staatlichen Laubwäldern ruhen, bis auch Bayern diese Ziele umsetzt”, so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN. Gegenwärtig werden in Bayern nur drei Prozent der öffentlichen Waldfläche als Naturwälder geschützt. Da es bis heute kein Gesamtkonzept für holznutzungsfreie Wälder in Bayern gibt, haben BN und Greenpeace dieses Konzept für ein Naturwaldver­bund­system entwickelt. Die Grundlagen dafür erarbeitete Norbert Panek, ein renommierter Experte für Buchenwälder.

TROTZ DEFIZITE NOCH POTENTIAL FÜR NATURWÄLDER IN BAYERN VORHANDEN

“Obwohl Bayern das waldreichste Bundesland ist, gibt es wegen des verbreite­ten Nadelholzanbaus nur noch wenige Waldgebiete, die für eine Naturwald­entwicklung geeignet sind”, stellt Panek fest. Aktuell sind in Bayern nur 33.000 Hektar als Naturwälder geschützt und diese sind auch sehr ungleich in den Regionen verteilt. In weiten Teilen Nordost- und Ostbayerns, in ganz Mittel­franken sowie in großen Landesteilen zwischen Donau und Alpenvorland exis­tieren kaum mehr größere naturnahe Waldgebiete bzw. allenfalls klein­flächige Wälder, die für eine Natur­waldentwicklung geeignet sind. Dort sind wegen der historischen und aktuellen Waldbehandlung großflächig naturferne Nadelforsten entstanden.

BUNTER MIX AUS GROSSEN, MITTELGROSSEN UND KLEINEN NATURWÄLDERN

Nur in ausreichend großen Gebieten können sich Wälder in den verschiedenen Ausprägungen ohne Randeinflüsse natürlich entwickeln und erneuern. Nur dort können Populationen anspruchsvoller Waldarten langfristig überleben, was ja das Ziel sein muss. Als Ergebnis der Studie lassen sich nur noch in fünf der 15 Wuchsgebiete Bayerns geeignete Großschutzgebiete finden (+43.800 Hektar). Es war unmöglich mindestens ein Großschutzgebiet je Wuchsgebiet zu finden. Umso wichtiger war es Potentialgebiete für mittelgroße Naturwälder (500 – 2.000 Hektar) zu identifizieren. In dieser Kategorie werden 27 Waldgebiete in neun von 15 Wuchsgebieten vorgeschlagen (+ 20.300 Hektar). In die Kategorie kleine Naturwaldgebiete fallen einige konkrete Gebietsvorschläge, die durch Vorschläge aus neun identifizierten Auwaldregionen in Südbayern ergänzt werden sollen (+5.900 Hektar). Zusätzlich soll die Fläche der Naturwald­reservate um 50 Prozent vergrößert werden (+3.300 Hektar) und dauerhaft holznutzungs­freie, kleinere Altholzinseln eingerichtet werden (+10.800 Hektar). Dadurch ließe sich die Fläche kleiner Naturwaldgebiete von derzeit 10.470 Hektar auf 34.700 Hektar mehr als verdreifachen.

Presseinfo BN 22.2.2016


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Zur Konferenz „Beutegreifer / Almwirtschaft“ in der bayerischen EU-Vertretung Brüssel: Almwirtschaft und Naturschutz gehören zusammen

Wölfe in Deutschland - Dank des strengen Schutzes sind sie wieder zurück. Illegale Jagd auf unliebsame heimische Wildtiere stellt eine Gefahr für deren Fortbestand in Deutschland dar. (Bild: Gehegeaufnahme Tierfreigelände Neuschönau, R. Simonis) - Almwirtschaft

Wölfe in Deutschland – dank des strengen Schutzes sind sie wieder zurück. (Bild: Gehegeaufnahme Tierfreigelände Neuschönau, R. Simonis)

Almwirtschaft und Schutz der großen Beutegreifer Wolf, Bär und Luchs im Alpenraum gehören zusammen – Almwirtschaft in Bayern wird hauptsächlich aus naturschutzbezogenen Förderprogrammen der EU und des Freistaates finanziert und sollte daher eine Vorreiterrolle beim Artenschutz einnehmen.

Am kommenden Montag findet in der bayerischen Landesvertretung in Brüssel eine Konferenz und Podiumsdiskussion zum Thema „Auswirkungen der Rückkehr großer Beutegreifer auf die alpine Landwirtschaft“ statt. In speziellen Fällen wie der Almwirtschaft mit Schafen im Gebirge kann der Schutz von Herden vor Wolfsübergriffen mit erheblichem Aufwand verbunden sein. Es handelt sich dabei in den Hochlagen (heute) nicht um eine produktionsorientierte Landwirtschaft, sondern um eine staatlich finanzierte Landbewirtschaftung, um bestimmte Ziele wie die Erhaltung von Blumenwiesen oder des Landschaftsbildes zu sichern. Die naturschutzgerechte Almwirtschaft muss auch nach der Rückkehr des Wolfes sichergestellt sein.

Die Rückkehr der großen Beutegreifer ist – besonders im Alpenraum durch die freie Weide und die topografischen Gegebenheiten – mit Schwierigkeiten und erhöhtem Einsatz verbunden. Hier muss Unterstützung durch Politik und Naturschutz stehen. Die Rückkehr der ehemals heimischen Arten wie Luchs und Wolf zeigt die erfolgreiche Naturschutzpolitik und –arbeit der letzten Jahre. Almwirtschaft hat eine große kulturelle und auch naturschutzfachliche Bedeutung. Beides – große Beutegreifer in almwirtschaftlichen Bereichen – kann, ja muss sogar nebeneinander funktionieren. Es obliegt  Politik, Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam daran zu arbeiten und größtmögliche Unterstützung für betroffene Gruppen zu schaffen.

Bayerische Almwirtschaft ist aus Naturschutztöpfen  und Programmen zur naturschutzgerechten Landwirtschaft hoch gefördert – Alm-Aktionsplan Wolf existiert bereits

Das bayerische Umweltministerium veröffentlichte folgende Zahlen: 2010 wurden über das Vertragsnaturschutzprogramm in den bayerischen Landkreisen mit Alpenanteil 5,5 Millionen Euro ausbezahlt. Für den Erhalt von 5500 Hektar Alm- und Alpflächen wurden im Jahr 2010 665000 Euro bereitgestellt. Aktuelle Zahlen sind nur mit hohem Rechercheaufwand zu erhalten, da viele verschiedene Fördertöpfe und Förderprogramme sowie reguläre EU-Agrarsubventionen zusammengeführt werden müssten. Einen Überblick geben die folgenden Dokumente des Bayerischen Landtages:

Vom Bayerischen Umweltministerium wurde bereits vor Jahren ein eigener, mit zusätzlichen Finanzmitteln ausgestatteter Alm-Aktionsplan Wolf ausgearbeitet. Weitere Infos: http://s65fcd70143c51ffd.jimcontent.com/download/version/1306568200/module/5192026363/name/almaktionsplan_wolf.pdf

Allianz für Naturschutz und Landwirtschaft in den Alpen hat Position für den Schutz von Wolf & Co. bezogen

Dazu die “Allianz für Naturschutz und Landwirtschaft in den Alpen” aus Naturschutzverbänden und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft am 22.1.2013: Eine Ökologisierung der EU-Agrarpolitik ist gerade für die kleinstrukturierte Land(wirt)schaft des Alpenraumes eine zentrale Chance und Notwendigkeit zugleich. „Nur so können wir einerseits eine Intensivierung und andererseits eine flächige Aufgabe der Bewirtschaftung verhindern und den Artenreichtum erhalten“, sagte damals Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN).„Die Aufrechterhaltung der Almwirtschaft darf nicht zu einer Straßenerschließung jeder Alm oder einer Ablehnung zurückkehrender Wildtiere wie Wolf und Luchs führen, nur weil höherer Arbeitsaufwand für naturschutzkonforme Almwirtschaft nicht entsprechend höher belohnt wird.“ In Bayern ist die Zahl der Almen und Alpen in den letzten Jahrzehnten relativ konstant geblieben, während italienische und französische Almgebiete einen enormen Rückgang verzeichnen.

Schutz der Herden auch im Alpenraum möglich

Wölfe lebten und leben auch heute meistens in Gebieten mit Schaf- und Ziegenhaltung. Dazu wurden über Jahrhunderte bewährte Schutzmaßnahmen entwickelt, die Tierverluste durch Wölfe minimieren. Besonders bewährt haben sich in Mitteleuropa spezielle Herdenschutzhunde, die die Herde aktiv gegen Wölfe verteidigen. Heute stehen mit mobilen Elektrozäunen weitere technische Mittel zur Verfügung, die Übergriffe von Wölfen weitgehend ausschließen. Kommt es trotzdem mal zu einem Schaden, wird er in Bayern vom Staat übernommen. Am Landesamt für Umwelt in Bayern existiert eine eigene Stelle „Herdenschutz“.

Presseinfo GLUS 11.2.2016

 


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Naturschutzkriminalität und Artenschutz – Gesetzeslage und Strafmaß

luchs-bayerischer-wald

2012 wurde die in freier Wildbahn lebende Luchsin Tessa vergiftet. Nationale und internationale Abkommen regeln den Schutz der besonders geschützten Wildtiere. Doch die Gefahr gefasst zu werden ist bislang gering. (Foto: Nationalpark Bayer. Wald)

Naturschutzkriminalität stoppen – unter diesem Slogan informieren wir über Naturschutzkriminalität vor unserer Haustüre. Darunter verstehen wir in erster Linie kriminelle Handlungen an freilebenden, geschützten Wildtierarten. Hier in Bayern sind davon vor allem Greifvögel, Biber, Fischotter und Luchse betroffen.

Regelungen Artenschutz

Viele Richtlinien und Konventionen versuchen den Schutz wildlebender Tierarten und deren Lebensräume sicherzustellen. Die Regelungen und die Umsetzung in den einzelnen Ländern ist oftmals unübersichtlich.
– CITIS Regelt international den Transport und Handel von geschützten Wildtierarten und deren Produkte
– FFH (Flora-Fauna-Habitat)Richtlinie beinhaltet den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume von europäischer Bedeutung
– Vogelschutzrichtlinie soll die europäischen Vogelarten schützen
– In der Berner Konvention sind Entnahme und Nutzung europäischer Wildtiere geregelt
– Bonner Konvention, hier geht es um wandernde Wildtiere

Besonders geschützte Wildtiere – Gesetzeslage in Deutschland

Verstümmelte Wiesenweihe. (Bild: LBV) - Naturschutzkriminalität

Bereits die Nachstellung auf geschützte Tierarten ist strafbar. 2015 wurde diese verstümmelte Wiesenweihe aufgefunden. (Bild: LBV)

Die Gesetzeslage wäre eindeutig. Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stehen besonders geschützte Wildtierarten kurz gefasst unter folgenden Schutz (BNatSchG Abschn. 3):

  • es darf ihnen weder nachgestellt werden, noch dürfen sie gefangen, verletzt oder getötet werden. Das gilt auch für den Nachwuchs.
  • Das Aufsuchen geschweige denn Zerstören von Horsten, Wurfhölen etc. ist tabu.
  • Gerade während der sensiblen Phasen (Paarungs-, Aufzuchzeit, Überwinterung etc.) sind erhebliche Störungen untersagt. Darunter versteht der Gesetzgeber eine Störung, die den “Erhaltungszustand einer lokalen Population einer Art verschlechtert”.
  • Die Tiere dürfen nicht in Besitz genommen werden, jegliche “Be- und Verarbeitung” ist verboten
  • Ebenso sind der Verkauf (bereits das Angebot dazu), Kauf (bereits das Gesuch), der Tausch oder die Beförderung verboten. Hier gibt es Regelungen durch die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITIS, die beispielsweise einen Transport und Austausch dieser Tierarten zwischen Zoos ermöglicht.

Greifvögel, Fischotter und Luchs gehören zu den jagdbaren Tierarten (fallen also auch unter das Jagdrecht) sind aber ganzjährig geschont. Bei tieferem Interesse hier die Links zu Bundesjagdgesetz und bayerisches Jagdgesetz.

Strafmaß nach BNatSchG

Bei Vergehen gegenüber besonders geschützten Tierarten handelt es sich um Straftaten. Hier sind neben hohen Geldstrafen durchaus auch Freiheitsstrafen vorgesehen.  Bei Jagdscheininhabern ist der Entzug des Jagdscheins möglich.

§ 66 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1, 3 Nr. 1 oder 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1, 3 Nr. 1 oder 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf Tiere oder Pflanzen einer streng geschützten Art bezieht.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

Leider wurden in Bayern in den vergangenen Jahren die Täter selten gefasst und verurteilt.

Naturschutzkriminalität: Wo kein Kläger, da kein Richter

Naturschutzkriminaliät stoppen

Verdachtsfälle sollten immer der Polizei und an Naturschutzverbände gemeldet werden. Wenn sich der Verdacht nicht erhärtet, umso besser.

… und natürlich auch keine Strafe. Daher ist es wichtig um die Regelungen zu wissen. Das Entfernen von bspw. Horsten, bereits das Nachstellen (Fangkörbe, anderweitige Fallen mit dem Ziel geschützte Tierarten zu fangen) sind bereits Straftaten die gemeldet werden müssen. Eine erfolgreiche Strafverfolgung und Verurteilung würde den Ernst der Situation unterstreichen: es geht um den dauerhaften Erhalt und Schutz unserer heimischen Tierwelt, der nicht durch Selbstjustiz in Gefahr geraten darf.

Was ist zu tun, wenn Sie einen Verdacht haben?

Informieren Sie die Polizei und dokumentieren sie den Fundort/die Situation. Weitere Tipps:

Faltblatt Naturschutzkriminalität stoppen

Greifvogelvergiftung – Was ist zu tun? Hinweise des LBV

Videoclip: Was Tun beim Fund einer geschützten Tierart?

 

 

 

 


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BUND-Waldreport analysiert auch Fälle aus Bayern – Licht und Schatten in Bayerns Wäldern

Waldreport

Fällung alter Buchen im Forstbetrieb Ebrach, c. Freundeskreis Nationalpark Steigerwald.

Licht und Schatten in Bayerns Wäldern: Der BUND zeichnet in seinem neu erschienen Waldreport 2016 ein aktuelles Bild, wie der Wald in Deutschland behandelt wird. In zwanzig Fallstudien aus elf Bundesländern, darunter auch drei Fallstudien aus Bayern, dokumentiert der Report Defizite und positive Entwicklungen in der Forstwirtschaft. Dabei wird deutlich, dass es in Bayern noch großen Verbesserungsbedarf gibt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeichnet in seinem Waldreport 2016 ein aktuelles Bild, wie der Wald in Deutschland behandelt wird. In zwanzig Fallstudien aus elf Bundesländern, darunter auch drei Fallstudien aus Bayern, werden Defizite und positive Entwicklungen in der Forstwirtschaft dokumentiert. “Wir freuen uns über positive Entwicklungen, wie beim vorbildlichen Waldumbauprojekt “Zukunftswälder im Landkreis Roth”, und werben dafür diese zu verstärken”, so Richard Mergner, Landesbeauftragter der BUND Naturschutz in Bayern. Als Negativbeispiele kritisiert der BN die massiven Waldzerstörungen im Naturschutzgebiet Pähler Schlucht am Ammersee und das massenhafte Fällen von Biotopbäumen und Totholz in den Eichenwäldern im Spessart. “Diese Vorfälle machen deutlich, dass es noch großen Verbesserungsbedarf in der bayerischen Forstwirtschaft gibt”, betont Ralf Straußberger, BN-Waldreferent. “Wir brauchen endlich klare gesetzliche Vorgaben, was Waldwirtschaft darf und was nicht, vor allem in Schutzgebieten”, so Mergner. Defizite gibt es aber auch beim Umgang mit den Verstößen, die nicht konsequent geahndet werden. Noch wichtiger wäre es, sie im Vorfeld zu vermeiden, wozu vor allem mehr Beratungsförster und Fördergelder nötig sind.

WALDZERSTÖRUNGEN IN DER PÄHLER SCHLUCHT

Obwohl die Pähler Schlucht im Landkreis Weilheim-Schongau sogar mehrfach als Naturschutzschutzgebiet und FFH-Gebiet geschützt ist, hat es die sensiblen Schluchtwälder nicht vor massiven Schäden bewahrt. Doch die BN-Kritik richtet sich nicht nur an uneinsichtige Waldbesitzer und Forstunternehmer. Deutlich wurde auch ein Zuständigkeitswirrwarr zwischen Forst- und Naturschutzbehörden und die oftmals schlechte Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Behörden in Bayern. Der BN fordert, dass derartige massive Umweltschäden konsequent geahndet werden. Dazu sind die Forst- und Naturschutzbehörden personell und finanziell besser auszustatten und deren Zuständigkeiten klar festzulegen. “Angesichts der schlimmen Waldverwüstungen steht natürlich die Staatsregierung in der Verantwortung, endlich einen gesetzlichen Rahmen für die Waldwirtschaft in Bayern als gute fachliche Praxis konkret gesetzlich festzulegen”, appelliert Mergner an die Staatsregierung. “Nur wenn alle Beteiligten wissen, was zulässig ist und was nicht, und wenn grobes Fehlverhalten entsprechend geahndet wird, lassen sich solche schlimmen Waldbilder künftig vermeiden”, so Waldexperte Straußberger.

VORBILDLICHER WALDUMBAU IM LANDKREIS ROTH

“Wir erkennen durchaus an, dass es engagierte Waldbesitzer und Förster sowie positive Entwicklungen in Bayern gibt”, so Mergner. “Dies zeigt das vorbildliche Waldumbauprojekt “Zukunftswälder im Landkreis Roth””. Dort wurde das größte Waldumbauprojekt im Privatwald in Bayern auf den Weg gebracht, weil hier engagierte Förster neue Wege gingen. Anstatt einzelne Waldbesitzer zu beraten, wurden viele Waldbesitzer dafür gewonnen, großflächig ihre Kiefernwälder mit Buchen zu unterpflanzen. Weil die Jäger frühzeitig eingebunden wurden und das Rehwild intensiv bejagten, konnte auf den aufwendigen und teuren Zaunschutz zumeist verzichtet werden. Eine aktuelle Brisanz und große Dringlichkeit bekommt das Thema Waldumbau, weil infolge des Hitzesommers 2015 vielerorts Kiefern beginnen abzusterben. Der BN fordert, die Waldbesitzer besser zu unterstützen: durch mehr Forstpersonal für die Beratung und durch eine höhere finanzielle Förderung.

FÄLLAKTIONEN VON BIOTOPBÄUMEN IM SPESSART

Der BN kritisiert das massenhafte Fällen von ökologisch sehr wertvollen Eichen in den Staatswäldern im Spessart. Darunter befinden sich auch viele Biotopbäume und Totholz, die eigentlich geschützt werden sollen, weil hier hochgradig gefährdete Arten leben. Mit diesen Fällaktionen will insbesondere der Forstbetrieb Rothenbuch die Ausbreitung des Zweipunktprachtkäfers verhindern, der für Erkrankungen der Eichen verantwortlich gemacht wird. “Wir sind uns mit Käferexperten einig, dass dieses Vorgehen des örtlichen Forstbetriebes völlig überzogen ist, weil nicht bekannt ist, in welchem Umfang dieser Käfer die kranken und dann gefällten Eichen im Einzelnen befallen hat und ob er für deren Erkranken und Absterben verantwortlich ist”, kritisiert Straußberger. “Wir fordern deshalb diese Fällungen umgehend einzustellen.” Gerade in den Staatswäldern, die dem Gemeinwohl und Naturschutz besonders verpflichtet sind, müssen erst die Ursachen für die Erkrankungen wissenschaftlich zu untersucht werden, bevor man zu derart einschneidenden Maßnahmen wie diesen großflächigen Fällungen greift.

Presseinfo BN 29.1.2016


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