Aktionsplan Wolf Bayern: Unterwegs in den Abgründen des Artenschutzes

Wir müssen das Erbe der Vorkämpfer des Naturschutzes bewahren und dürfen nicht zulassen, dass es Populismus und Wahlkampf geopfert wird. Ein Statement von Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung.

Der jetzt von der Staatsregierung vorgestellte Aktionsplan Wolf ist das traurige Ende eines jahrelangen Niederganges des Naturschutzes in der Staatsregierung. Fachlich oft unsinnig, in weiten Teilen offensichtlich rechtwidrig, gespickt mit juristischen Winkelzügen, um den Artenschutz zu schwächen. Im Einzelfall kann ein Abschuss eines Wolfes allerdings notwendig sein – dafür bietet das bestehende Naturschutzgesetz ein umfassendes und seriöses Verfahren.

„Zu dem uns vorliegenden Entwurf zum so genannten Aktionsplan Wolf ist eine seriöse Stellungnahme auf dem NWolfswelpen Bayerniveau der internationalen Debatte zum Wolfsmanagement in vielen Punkten leider nicht möglich. Grund sind die teils absurden fachlichen und rechtlichen Widersprüche innerhalb und zwischen den einzelnen Kapiteln. So steht in der Einleitung, dass Grundlage des Aktionsplanes Wolf die nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben sind, also das Bundesnaturschutzgesetz als unmittelbar und uneingeschränkt geltende Rechtsgrundlage und die Europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie die Berner Konvention als mittelbar geltende internationale Rechtsgrundlagen. Bei vielen relevanten Punkten kommen dann aber Phantasiekonstruktionen (zum Beispiel ein abstrakter Bedrohungsbegriff gegenüber Weidetieren) als möglicher Abschussgrund zum Einsatz – dies ist nach unserer Auffassung offensichtlich rechtwidrig. Das dürfte eher der Arbeitsbeschaffung für Richter dienen als dem Schutz der Weidetiere in Bayern. Damit wird kein einziges Schaf wirksam vor Wolfsübergriffen geschützt, aber mit den zu erwartenden Klagen sicher diverse Juristen gut beschäftigt“. Diese Bilanz zieht Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung, die mit dem Projekt Bayern wild seit dem Auftreten des ersten Wolfsnachweises im Jahr 2006 mit den Herausforderungen des Wolfsmanagementes beschäftigt.

Auch in weiteren Kapiteln finden sich auf den ersten Blick rechtlich fragwürdige, möglicherweise sogar illegale Passagen. So wird die mehrtätige völlig unbeaufsichtigte Haltung von Weidetieren als “traditionell” bezeichnet und nicht als nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verboten.

Die bayerische Politik und insbesondere die zuständigen Behörden (Bayerisches Umweltministerium, Bayerisches Landwirtschaftsministerium) waren seit dem ersten Wolfsnachweis im Jahr 2006 und dem Aufbau von Populationen im Alpenraum und Nordosten in der Pflicht, sich auf die Rückkehr des Wolfes umfassend vorzubereiten – wie andere deutsche Bundesländer und unsere Nachbarstaaten auch. Leider sind sie an dieser Aufgabe bisher gescheitert. Dazu hätten schon lange ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen flächendeckend bereitgestellt werden müssen, zum Beispiel für die flächendeckende finanzielle Förderung des Herdenschutzes und die flächendeckende qualifizierte Fachberatung von Weidetierhalter und weiteren betroffenen Akteuren. Dazu Claus Obermeier weiter: „Wir erleben hier ein Versagen der amtierenden Staatsregierung auf Kosten von Mensch, Landwirtschaft und Natur in Bayern“.

Wölfe lebten und leben auch heute meistens in Gebieten mit Schaf- und Ziegenhaltung. Dazu wurden über Jahrhunderte bewährte Schutzmaßnahmen entwickelt, die Tierverluste durch Wölfe minimieren. Besonders bewährt haben sich in Mitteleuropa spezielle Herdenschutzhunde, die die Herde aktiv gegen Wölfe verteidigen. Heute stehen mit mobilen Elektrozäunen weitere technische Mittel zur Verfügung, die Übergriffe von Wölfen weitgehend verhindern können. Dies alles kostet Geld und Zeit, daher müssen die schafhaltenden Betriebe umfassend und professionell von den Behörden unterstützt werden, da der Schutz des Wolfes auf der Basis der Gesetze und internationalen Verpflichtungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Wölfe konnten schon immer in Ausnahmefällen getötet werden – umfassende rechtliche Regelungen dazu liegen schon lange deutschlandweit vor.

Eine Entnahme (Tötung) einzelner Wölfe ist schon immer möglich gewesen, zum Beispiel, wenn festgestellt wurde, dass fachgerechte Präventionsmaßnahmen im betroffenen Bereich nicht greifen, Weidetiere getötet wurden und daher ein unzumutbarer wirtschaftlicher Schaden für den betroffenen Betrieb droht – ein  seltener Ausnahmefall. Rechtliche Voraussetzung ist, wie es auch das deutsche Artenschutzrecht (§45 Bundesnaturschutzgesetz) vorgibt, eine ausführliche Einzelfallprüfung und Abwägungsentscheidung der verantwortlichen Naturschutzbehörde. Das ist also seit vielen Jahren Konsens, Rechtslage und unstrittig und hat keinen Neuigkeitswert. Auch wir tragen diese gesetzlichen Regelungen mit.

Es droht das Erbe der Berner Konvention geopfert zu werden

Für den Schutz bedrohter, aber in Schutz und Management unbequemer Arten wie die des Wolfes, haben Generationen von Naturschützern, Juristen und Politiker in allen Ländern Europas ihr Leben lang gekämpft haben und waren letzlich mit der Verabschiedung der Berner Konvention 1979 und der späteren Umsetzung im Naturschutzrecht erfolgreich. Sie formuliert als Begründung immer noch treffend, “dass wildlebende Pflanzen und Tiere ein Naturerbe von ästhetischem, wissenschaftlichem, kulturellem, erholungsbezogenen, wirtschaftlichem und ideellem Wert darstellen, das erhalten und an künftige Generationen weitergegeben werden muss”. Wir dürfen nicht zulassen, dass dies jetzt ausgerechnet in einem der reichsten Ländern der Welt geopfert wird. So wird der Wolf wieder in eine Rolle gedrängt, die er auch früher schon mal hatte – als Symbol für verschiedene Werte, als Lackmustest für die Ernsthaftigkeit von Naturschutzparolen. Wir wollten im Gegensatz dazu immer eine sachliche und ausgewogene Diskussion und ein Wolfsmanagement, bei dem neben dem Schutz des Wolfes auch die berechtigten Bedürfnisse der Weidetierhalter berücksichtigt werden. Wir werden aber auch nicht das Erbe von drei Generationen Naturschutz kampflos aufgeben.

Rechtsgutachten zum bayerischen Aktionsplan Wolf von Prof. Dr. Köck jetzt hier als PDF herunterladen

 


Posted in Herdenschutz, Wolf and tagged , , , by with 4 comments.

Masterplan Moore – Herr Söder: Wir nehmen Sie beim Wort

Wie der Zufall es so will, waren wir kurz bevor der amtierende bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder den “Masterplan Moore” verkündete, für unser Format BAYERN WILD TV zu Besuch bei zwei überaus engagierten Moorschützern von der Greensurance Stiftung.

Im Trischelfilz – Masterplan MooreWas politische Lippenbekenntnisse unterm Strich wert sind, erfährt man wenn man eine Weile wartet und beobachtet, was dann davon am Ende umgesetzt wurde.
Zwei Personen, bei denen man nicht warten muss, sondern die selbst seit Jahren aktiv beim Moorschutz und der Moorrenaturierung hinlangen, statt Sonntagsreden zu schwingen, sind die Geschäftsführerin der Greensurance Stiftung, Anna Schirpke und der Geschäftsführer Marcus Reichenberg.
Ihre Vision ist: Das im bayerischen Oberland gelegene Trischelfilz – ein Hochmoor – wieder umfassend zu renaturieren und so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zum Artenschutz zu leisten.

Denn was viele nicht wissen: So ein Hochmoor steckt auch ohne “Masterplan Moore” bereits voller Leben, wenn man es nur ein wirkliches Moor sein lässt. Doch die Bilanz der Moore ist traurig. Laut NABU existieren nur noch 5% der ursprünglichen Moore in Deutschland. 95% der einstigen Moorfläche gilt also als “tot”. Diese Moore wurden entwässert, der Torf verbrannt oder zu Blumenerde gemacht, die entwässerte Fläche dann für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt.

Im Trischelfilz – Masterplan MooreDass es so nicht weitergehen kann und darf, erklärten uns Anna Schirpke und Marcus Reichenberg bei ihrer Führung durch das Trischelfilz, dessen Entwässerung sie vollständig stoppen und so die Renaturierung dieses wertvollen Hochmoors vorantreiben wollen. In dem folgenden Interview zeigten sie uns nicht nur die ganze Schönheit und Artenvielfalt des Trischelfilzes, sondern erklärten auch was Moore für den Klimaschutz leisten können.

Vollständiges Interview als Video ansehen:

ÜBRIGENS: Wer selbst einen aktiven Beitrag zum Schutz unserern letzten verbliebenen Moore beitragen will, kann ganz konkret zwei Dinge tun. Das wären der Verzicht auf torfhaltige Blumenerde (Alternativen gibt es inzwischen sogar im gut sortierten Gartencenter) und die Unterstützung von Menschen und Organisationen, die Moore renaturieren. Zum Beispiel in Form einer Moorpatenschaft.


Posted in Allgemein, Schutzgebiete and tagged , , , , , , , , , by with no comments yet.