Getötete Luchse: Dritter Fall illegal innerhalb eines Jahres
Getötete Luchse: Am 10.3.2016 gab die Polizei Niederbayern in einer Pressemitteilung bekannt, dass der am 29.12.2015 am Straßenrand tot aufgefundene Luchs im Landkreis Grafenau nicht Opfer eines Verkehrsunfalles wurde.
Zunächst lag auf Grund des Fundortes der Verdacht nahe, dass das Tier beim Versuch die Straße zu überqueren von einem Auto verfasst und getötet wurde. Ein Unfall wurde nicht gemeldet. Das Tier wurde von einem Anwohner entdeckt und gemeldet. Polizei und das zuständige Landesamt für Umwelt wurden informiert. Augenscheinlich konnten keine Verletzungen festgestellt werden. Es handelt sich um ein Jungtier, dass 2015 geboren ist.
Das Tier wurde an das auf die Obduktion und weitere Untersuchungen an Wildtieren spezialisierte Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin übersandt. Zunächst war unspezifisch von „menschlicher Gewalteinwirkung“ die Rede. Später wurde bekannt, dass das Tier mit einer Drahtschlinge erdrosselt wurde. Genauere Umstände sind bislang nicht bekannt.
Damit ist dieser tote junge Luchs der dritte bekannt gewordene Fall für das Jahr 2015. Seit 2012 fielen 5 Luchse (davon eine trächtige Luchsin) Straftätern im Bayerischen Wald zum Opfer. Bislang konnte keiner der Fälle aufgeklärt werden.
Die Naturschutzverbände in Bayern fordern seit Jahren eine strukturierte Aufklärungsarbeit und politische Unterstützung für die ermittelnden Beamten. Petitionen und weitere Aktionen fanden auf politischer Ebene bislang kaum Gehör. Durch mediale Aufmerksamkeit und die Arbeiten der Naturschutzverbände zeigen sich sehr gute Ansätze und Bemühungen einzelner Institutionen.
Die Polizeidirektion Oberpfalz (befasst mit dem Fall der abgetrennten Luchsläufe 2015) erarbeitete ein internes Ermittlungskonzept Luchs als Handreichung für Polizeibeamte in Bayern. Zusätzlich ruft die Polizei in einem Faltblatt die Öffentlichkeit auf Fälle illegaler Tötung zu melden.
Die bayerische Umweltministerin Scharf verurteilt auch den aktuellen Fall illegaler Luchs-Tötung und setzt wieder eine Belohnung von 10.000€ für Hinweise aus die zu einer Ergreifung des/der Täter/s führen. Eine Belohnung war bereits im Fall der abgetrennt aufgefundenen Luchsläufe (Mai 2015) aussetzt worden. Die Ermittlungen dazu sind eingestellt.
Seit wann die Untersuchungsergebnisse vorliegen und seit wann die Ermittlungen dazu laufen war bis Abschluss des Beitrages nicht in Erfahrung zu bringen. Wir liefern die Informationen baldmöglichst nach.
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