Spannender Lesestoff für den Spätsommer: Luchsschutz auf dem Balkan, Report Zugvogeljagd

In den letzten Wochen sind zwei spannende Projektpublikationen erschienen: Birdlife international erarbeitete mit tatkräftiger Unterstützung der lokalen Vogelschutzorganisationen einen umfasseikb-reportnden Report zum Thema Zugvogeljagd in der EU und den angrenzenden Mittelmeerländern. Mehrere sehr gut ausgearbeitet thematische Karten geben einen Überblick für die jeweilige Region. Ob erschossen, in Fallen und Schlageisen oder an Leimruten gefangen: Jahr für Jahr werden rund ums Mittelmeer Millionen Vögel illegal getötet. Die aktuelle Zusammenstellung des NABU-Dachverbands BirdLife International geht von rund 25 Millionen Opfern aus, davon 20 Millionen Singvögel. Report online (englisch).

Luchsschutz: Ebenfalls neu online ist der aktuelle Newsletter 1/2015 des Balkanluchsprojektes. In mehreren Kurzbeiträgen zum Luchsschutz geben die Projektleiter und Feldforscher einen Überblick über aktuelle Luchsnachweise (oder Monitoringaktivitäten ohne Nachweis) in Kosovo, Albanien und Montenegro. Balkan Lynx Recovery Programme 1/2015.

Claus Obermeier


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Greifvogelverfolgung in Bayern und Deutschland

Verstümmelte Wiesenweihe. (Bild: LBV)

Verstümmelte Wiesenweihe. (Bild: LBV)

Kaum zu glauben, aber die Zahl der illegal getöteten Greifvögel in Deutschland scheint enorm. Alle Greifvögel sind ganzjährig geschont und nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Nachstellen, Fangen und Töten sind streng verboten. Trotzdem werden immer wieder verschiedene Fallen oder Giftköder gefunden. Manches Tier fällt auch einer Ladung Schrot zum Opfer. Aktuell wurden zwei junge Wiesenweihen mit geschnittenen Flügel in Franken aufgefunden. Die Tiere überlebten.

In Bayern wurden in den Jahren 2000-2014 264 Fälle dokumentiert, in denen Vögeln illegal nachgestellt wurde. Vor allem Mäusebussarde und Rotmilane waren die Opfer. Nur 18 Tiere überlebten die Taten. Die häufigste Todesursache ist die Vergiftung. Dazu werden präparierte Fleischstücke oder Eier ausgelegt. Die Tiere gehen daran langsam ein. Das Gift stellt nicht nur für die Vögel eine Gefahr dar. So rät das Landesamt für Umwelt: „Vermeiden Sie bitte jeglichen Hautkontakt mit tot aufgefundenen Tieren oder dem Köder. Halten Sie ggf. Ihren Hund fern. Je nachdem, welches Gift verwendet wurde, besteht unter Umständen auch für Menschen und Hunde oder Katzen Lebensgefahr!“

Im Verdachtsfall sollte man die toten Tiere, evtl. gefundene Fallen oder Köder fotografieren, Datum, Uhrzeit und Ort notieren. Das Landesamt für Umwelt hält hierzu einige Hinweise parat. Beobachtungen sollten auf jeden Fall gemeldet werden. Zuständig ist die ortsansässige Polizeidienststelle. Zusätzlich sollte die untere Naturschutzbehörde (Landratsamt) und die staatliche Vogelschutzwarte (Tel. 08821/2330, Poststelle@lfu.bayern.de) benachrichtigt werden. Viele Fälle werden nicht dokumentiert und nicht weiter verfolgt. Aber das Töten geschützter Arten ist eine Straftat und kann mit hohen Geldbußen bis hin zu Gefängnis bestraft werden.

Seit diesem Jahr gibt es eine Stelle, die bemüht ist bundesweit Fälle von Greifvogelverfolgung zu dokumentieren. Aktuelle oder bereits abgeschlossene Fälle können hier gemeldet werden http://www.komitee.de/content/aktionen-und-projekte/deutschland/greifvogelverfolgung/greifvogelverfolgung-meldeaktion

Bekannt werden nur die wenigsten dieser Straftaten. Hier ist die Politik gefordert, die die Ahndung derartiger Fälle strikt verfolgen muss. Eine Petition der Naturschutzverbände LBV und Nabu fordert Umwelt- und Innenminister aller Bundesländer auf weitere Schritte in diese Richtung zu gehen. www.nabu.de/greifvogelpetition. Gefordert werden darin

  • Die effektive Aufklärung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln und zu diesem Zweck die Einrichtung geschulter Einheiten und Koordinationsstellen für Umweltkriminalität bei der Polizei und den Naturschutzbehörden nach dem Beispiel von NRW.
  • Ein Verbot des Verkaufs von Habichtfangkörben (auf Grundlage BNatschG §54 Abs. 6).
  • Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Aushorsten junger Habichte.
  • Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss oder Fang von Greifvögeln aufgrund behaupteter allgemeiner Schäden an Niederwild und Hausgeflügel.
  • Die Einrichtung von Horstschutzzonen, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit ruhen.

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Welche Dimensionen hat der illegale Tierhandel in Deutschland?

von Bastian Schlange, CORRECT!V

„Kriminalität findet immer im Verborgenen statt. Man kann ihr Ausmaß nur erahnen“, sagt Jörg Lippert vom Landesumweltamt in Brandenburg, „Aber wir wissen aus Angeboten, dass das große Mengen sein müssen.“ Lippert ist seit über 25 Jahren im Artenschutz tätig und geht von zehntausenden Tieren aus, die jedes Jahr illegal in ganz Deutschland der Natur entnommen werden. Millionenbeträge werden dabei umgesetzt.

Axel Hirschfeld vom Komitee gegen Vogelmord sagt: „Stellenweise hat der illegale Handel mafiöse Strukturen. Wenn man sich allein die Gewinnspannen anguckt, die im Handel mit geschützten Tieren in Deutschland möglich sind. Die sind teilweise so hoch wie im Drogenhandel. Dennoch ist die Chance erwischt und bestraft zu werden, für einen solchen Händler in Deutschland sehr sehr gering.“

2014 erfasste das BKA insgesamt 6.719 Straftaten gegen das Tierschutzgesetz. Verstöße gegen den Artenschutz fallen da genauso in die Statistik wie der getretene Schäferhund oder die Zuchtpute, die in ihren eigenen Exkrementen erstickt. Lippert sagt: „Viele Staatsanwälte und Richter scheuen sich, härter gegen Artenschutzkriminalität vorzugehen. Es ist für sie in der Regel eine sehr fremde Materie, da fehlt die entsprechende Einordnung.“ Bei Verbrechen nach §§ 71 und 71 a des Bundesnaturschutzgestzes kann eine Höchststrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden. Das sei in den letzten drei Jahrzehnten in Deutschland kein einziges Mal passiert.

Wer sind die Käufer?

Heimische Tiere – Buchfinken, Teichfrösche, Rotkelchen – wer interessiert sich für so etwas? Sicherlich ein anderer Menschenschlag als die Käufer von Exoten. Eine Schlingnatter ist keine Boa Constrictor, ein Zeisig keine Grünwangenamazone. Heimische Tierarten gehören nicht zum grellen Mainstream, dennoch existiert eine treue und traditionsbewusste Anhängerschaft. Wir boten – neben der eigentlichen Recherche – auf einer Verkaufsplattform zum Schein Äskulapnattern und Laubfrösche an. Innerhalb eines Tages gingen bei uns zwei Dutzend Mails ein. Die Nachfrage ist größer als das Angebot – so werden heimische Arten zum teuren Gut und interessant für die Schwarzmärkte.

Hinzu kommt der Sammler-Aspekt: Ob man nun Comics, Briefmarken oder eben Echsen sammelt. Das, was selten und ungewöhnlich ist, ist begehrt. „Alle Tiere, die Raritäten darstellen, die kurz vor dem Aussterben stehen, bei denen man annehmen kann, dass es sie bald nicht mehr geben wird – das will ein Sammler haben. Das sind die blauen Mauritius“, erklärt Detlef Knuth, Direktor des Naturkundemuseums in Potsdam.

Unter seinen Exponaten landen auch immer wieder beschlagnahmte Opfer von Wilderei, so wie 7200 Eier zum Teil seltenster und mittlerweile ausgestorbener Vögel, die ein Lehrer aus Potsdam aus der Natur geraubt hatte. Der Schwarzmarktwert einzelner dieser Eier liegt bei rund Zehntausend Euro.

Dieser Beitrag stammt von “Bastian Schlange, CORRECT!V“. Der illegale Tierhandel in Deutschland wurde von CORRECT!V recherchiert.

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