Aktionsplan Wolf Bayern: Unterwegs in den Abgründen des Artenschutzes

Wir müssen das Erbe der Vorkämpfer des Naturschutzes bewahren und dürfen nicht zulassen, dass es Populismus und Wahlkampf geopfert wird. Ein Statement von Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung.

Der jetzt von der Staatsregierung vorgestellte Aktionsplan Wolf ist das traurige Ende eines jahrelangen Niederganges des Naturschutzes in der Staatsregierung. Fachlich oft unsinnig, in weiten Teilen offensichtlich rechtwidrig, gespickt mit juristischen Winkelzügen, um den Artenschutz zu schwächen. Im Einzelfall kann ein Abschuss eines Wolfes allerdings notwendig sein – dafür bietet das bestehende Naturschutzgesetz ein umfassendes und seriöses Verfahren.

„Zu dem uns vorliegenden Entwurf zum so genannten Aktionsplan Wolf ist eine seriöse Stellungnahme auf dem NWolfswelpen Bayerniveau der internationalen Debatte zum Wolfsmanagement in vielen Punkten leider nicht möglich. Grund sind die teils absurden fachlichen und rechtlichen Widersprüche innerhalb und zwischen den einzelnen Kapiteln. So steht in der Einleitung, dass Grundlage des Aktionsplanes Wolf die nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben sind, also das Bundesnaturschutzgesetz als unmittelbar und uneingeschränkt geltende Rechtsgrundlage und die Europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie die Berner Konvention als mittelbar geltende internationale Rechtsgrundlagen. Bei vielen relevanten Punkten kommen dann aber Phantasiekonstruktionen (zum Beispiel ein abstrakter Bedrohungsbegriff gegenüber Weidetieren) als möglicher Abschussgrund zum Einsatz – dies ist nach unserer Auffassung offensichtlich rechtwidrig. Das dürfte eher der Arbeitsbeschaffung für Richter dienen als dem Schutz der Weidetiere in Bayern. Damit wird kein einziges Schaf wirksam vor Wolfsübergriffen geschützt, aber mit den zu erwartenden Klagen sicher diverse Juristen gut beschäftigt“. Diese Bilanz zieht Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung, die mit dem Projekt Bayern wild seit dem Auftreten des ersten Wolfsnachweises im Jahr 2006 mit den Herausforderungen des Wolfsmanagementes beschäftigt.

Auch in weiteren Kapiteln finden sich auf den ersten Blick rechtlich fragwürdige, möglicherweise sogar illegale Passagen. So wird die mehrtätige völlig unbeaufsichtigte Haltung von Weidetieren als “traditionell” bezeichnet und nicht als nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verboten.

Die bayerische Politik und insbesondere die zuständigen Behörden (Bayerisches Umweltministerium, Bayerisches Landwirtschaftsministerium) waren seit dem ersten Wolfsnachweis im Jahr 2006 und dem Aufbau von Populationen im Alpenraum und Nordosten in der Pflicht, sich auf die Rückkehr des Wolfes umfassend vorzubereiten – wie andere deutsche Bundesländer und unsere Nachbarstaaten auch. Leider sind sie an dieser Aufgabe bisher gescheitert. Dazu hätten schon lange ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen flächendeckend bereitgestellt werden müssen, zum Beispiel für die flächendeckende finanzielle Förderung des Herdenschutzes und die flächendeckende qualifizierte Fachberatung von Weidetierhalter und weiteren betroffenen Akteuren. Dazu Claus Obermeier weiter: „Wir erleben hier ein Versagen der amtierenden Staatsregierung auf Kosten von Mensch, Landwirtschaft und Natur in Bayern“.

Wölfe lebten und leben auch heute meistens in Gebieten mit Schaf- und Ziegenhaltung. Dazu wurden über Jahrhunderte bewährte Schutzmaßnahmen entwickelt, die Tierverluste durch Wölfe minimieren. Besonders bewährt haben sich in Mitteleuropa spezielle Herdenschutzhunde, die die Herde aktiv gegen Wölfe verteidigen. Heute stehen mit mobilen Elektrozäunen weitere technische Mittel zur Verfügung, die Übergriffe von Wölfen weitgehend verhindern können. Dies alles kostet Geld und Zeit, daher müssen die schafhaltenden Betriebe umfassend und professionell von den Behörden unterstützt werden, da der Schutz des Wolfes auf der Basis der Gesetze und internationalen Verpflichtungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Wölfe konnten schon immer in Ausnahmefällen getötet werden – umfassende rechtliche Regelungen dazu liegen schon lange deutschlandweit vor.

Eine Entnahme (Tötung) einzelner Wölfe ist schon immer möglich gewesen, zum Beispiel, wenn festgestellt wurde, dass fachgerechte Präventionsmaßnahmen im betroffenen Bereich nicht greifen, Weidetiere getötet wurden und daher ein unzumutbarer wirtschaftlicher Schaden für den betroffenen Betrieb droht – ein  seltener Ausnahmefall. Rechtliche Voraussetzung ist, wie es auch das deutsche Artenschutzrecht (§45 Bundesnaturschutzgesetz) vorgibt, eine ausführliche Einzelfallprüfung und Abwägungsentscheidung der verantwortlichen Naturschutzbehörde. Das ist also seit vielen Jahren Konsens, Rechtslage und unstrittig und hat keinen Neuigkeitswert. Auch wir tragen diese gesetzlichen Regelungen mit.

Es droht das Erbe der Berner Konvention geopfert zu werden

Für den Schutz bedrohter, aber in Schutz und Management unbequemer Arten wie die des Wolfes, haben Generationen von Naturschützern, Juristen und Politiker in allen Ländern Europas ihr Leben lang gekämpft haben und waren letzlich mit der Verabschiedung der Berner Konvention 1979 und der späteren Umsetzung im Naturschutzrecht erfolgreich. Sie formuliert als Begründung immer noch treffend, “dass wildlebende Pflanzen und Tiere ein Naturerbe von ästhetischem, wissenschaftlichem, kulturellem, erholungsbezogenen, wirtschaftlichem und ideellem Wert darstellen, das erhalten und an künftige Generationen weitergegeben werden muss”. Wir dürfen nicht zulassen, dass dies jetzt ausgerechnet in einem der reichsten Ländern der Welt geopfert wird. So wird der Wolf wieder in eine Rolle gedrängt, die er auch früher schon mal hatte – als Symbol für verschiedene Werte, als Lackmustest für die Ernsthaftigkeit von Naturschutzparolen. Wir wollten im Gegensatz dazu immer eine sachliche und ausgewogene Diskussion und ein Wolfsmanagement, bei dem neben dem Schutz des Wolfes auch die berechtigten Bedürfnisse der Weidetierhalter berücksichtigt werden. Wir werden aber auch nicht das Erbe von drei Generationen Naturschutz kampflos aufgeben.

Rechtsgutachten zum bayerischen Aktionsplan Wolf von Prof. Dr. Köck jetzt hier als PDF herunterladen

 


Posted in Herdenschutz, Wolf and tagged , , , by with 4 comments.

Film “Auf der Jagd” – wem gehört die Natur wirklich?

Beeindruckende Szenen und erfreulich unideologische Betrachtung der Jagd, aber in der zentralen Eingangsfrage auf der falschen Fährte…

Ein Kommentar vor Claus Obermeier

Auf der Jagd – der Film

Auf der Jagd – wem gehört die Natur?

Ein beeindruckender Film, der viele Fragen rund um die Jagd, das Töten von Tieren für den menschlichen Verzehr und den Konflikt Wald-Forst-Schalenwild hervorragend filmisch bearbeitet und daher absolut sehenswert. Mit beeindruckenden Tieraufnahmen, Jagdszenen von traditionellen Jägern, modernen Jägern und dem Wolf sowie interessanten Statements ganz unterschiedlicher Akteure vom Forstbetriebsleiter bis zum Wolfsbeauftragten. Viele  kommen aus Bayern, bei den zentralen Fragen werden Beispiele aus dem Bayerischen Bergwald eingespielt. Ein Film, der  die Lanze für eine ausgewogenene Betrachtung von Jagd und Jägern bricht. Aber leider führt er bei den zentralen Fragen der Ankündigung (Wem gehört die Natur? Den Tieren? Den Menschen? Oder sollte sie einfach sich selbst überlassen sein? Und gibt es sie überhaupt noch, die unberührte Natur?)  in die Irre und blendet in teilweise naiver Weise fast alles aus, was in den letzten 100 Jahren dazu geforscht, geschrieben und an Fortschritten erkämpft wurde..

Die Beantwortung dieser Fragen wird angekündigt, aber leider nicht einmal ansatzweise eingelöst. Gerade zu diesen spannenden Themen bleibt der Film bei Parolen stecken, wo seit Jahrzehnten die ökologische Forschung und diverse Naturschutzkonzepte Antworten geliefert haben – sowohl auf der wissenschaftlichen Ebene als auch anwendungsorientiert zum Management von Zielkonflikten in der Landnutzung bzw. zwischen Landnutzung und Wildtierschutz. So ist (weltweit) vielen Akteuren klar, dass in einer offenen demokratischen Gesellschaft diese Fragen mit teils weitreichenden Eingriffen in Eigentumsrechte nur in Grosschutzgebieten mit entsprechender Verordnung geklärt werden können, so zum Beispiel mit der die Beschränkung der maximalen forstlichen Nutzung in manchen Bereichen sowie mit der Einrichtung grosser Wildnisgebiete zugunsten des Wildtierschutzes im Staatswald. Klar ist aber auch, dass in anderen Bereichen großflächig eine effektive Forstwirtschaft möglich sein muss, um unseren Bedarf nach diesem nachhaltigen Rohstoff regional zu decken.

Dass die praktische Lösung bei besonders anspruchsvollen Themen wie dem Rotwild im Bergwald nicht einfach ist, sondern gut durchdachte und mit Elan umgesetzte großräumige Konzepte erfordert, wird zwar gestreift, aber eben nicht ausreichend dargestellt und führt daher zu einer unsinnigen Polarisierung.

Elch in Tschechien März 2014

Wild lebender Elch im Bayerischen Wald. Elch und Rothirsch können in Nutzwäldern hohe wirtschaftliche Schäden verursachen, indem sie die Triebe junger Bäume fressen oder die Rinde schälen. Alka Wildlife, Trans Lynx.

Statt also als Antworten auf die Eingangsfragen kompetente und ambitionierte Naturschutzkonzepte für den Staatswald und auch private Forste einzufordern, führt er die nicht weiter belegte Parole ein, dass mit der Erreichung des sogenannten Anthropozäns es keine “echte” Natur mehr gäbe, sondern nur vom Menschen gesteuerte Systeme. Dazu blendet der Film zum zentralen Thema des Naturverständnisses des modernen Menschen fast alles aus, was in den letzten Jahrzehnten dazu im Zusammenhang mit der Wildnisdebatte an praktischen und ethischen Konzepten sowie philosophischen Betrachtungen geschrieben und diskutiert wurde, und versucht sie durch allgemeine extreme Parolen zu ersetzen.

Als Erstsemesterstudent im Studiengang Landschaftsökologie wurde mir vor vielen Jahren das schon damals ziemlich alte Büchlein “Ökologische Grundlagen des Umweltschutzes” von Prof. Wolfgang Haber empfohlen, das auf entsprechende Veröffentlichung aus des 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts zurückgeht. Dort und in seinen umfassenden Veröffentlichungen zu Zielkonflikten in der angewandten Landschaftsökologie sowie aktuellen Studien zur großräumigen Interaktion von Wald, Schalenwild und großen Beutegreifern  aus dem Nationalpark Bayerischer Wald finden sich zum Beispiel die Grundlagen, um Antworten auf fachlich seriöser Weise zu den im Film dargestellten Konfliktlinien finden zu können. Denn diesen Anspruch sollten wir als moderne, in einer demokratischen offenen Gesellschaft arbeitenden Naturschützer haben.

Claus Obermeier ist Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung und vertritt sie auch im Netzwerk “Wildnis in Deutschland”.

Infos zum Film: http://www.wemgehoertdienatur.de 


Posted in Schutzgebiete, Wolf and tagged , , , by with 1 comment.

Luchse in Bayern: Schützen oder das Aussterben verwalten?

von Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung.

Am 11.1.2018 stellen wir unser neues Umweltbildungsmaterial “Luchs in Bayern” vor und laden zum Vernetzungstreffen Luchsschutz ein.  Zur Diskussion im Vorfeld eine Zusammenfassung unserer Erkenntnisse und Forderungen für Bayern aus den letzten Jahren.

Luchse in Bayern

Claus Obermeier (rechts) bei der Podiumsdiskussion Luchs

Unsere Position

Die bayerische Politik muss beim Luchsschutz Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt finden. Es ist ein Armutszeugnis, wenn in Bayern ambitionierte Projekte zum Luchsschutz nicht vorankommen, während in unseren Nachbarländern engagiert am Aufbau überlebensfähiger Luchspopulationen gearbeitet wird und wir gleichzeitig von viel ärmeren Ländern gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz bedrohter Arten einfordern.

Aktuelle Einschätzung des Landesamtes für Umwelt

“In den 1980er Jahren wurden auf tschechischer Seite in einer offiziellen Aktion insgesamt 17 Karpaten-Luchse im Bereich des heutigen Sumava-Nationalparkes freigelassen. Ausgehend von diesem Grundstock hat sich der Luchs seit Anfang der neunziger Jahre im bayerisch-böhmischen Grenzgebiet bis hinein ins österreichische Mühlviertel wieder etabliert. Heute existiert dort eine kleine, immer noch vom Aussterben bedrohte Population von ca. 60 bis 80 Tieren. Der Bestand ist durch ein intensives Monitoring gut überwacht. Er konzentriert sich auf die Hochlagen des Bayerischen Waldes und des Böhmerwalds. Die größte Bedrohung ist die illegale Tötung von Luchsen” (Presseinfo LfU 21.12.2017).

Forderungen / Überblick Naturschutzkriminalität gegen Luchse in Bayern

Unsere bereits bekannten umfassenden Forderungen zum Thema “Naturschutzkriminalität” (Resolution Naturschutzkriminalität): http://www.umweltstiftung.com/fileadmin/aktuelles/veranstaltungen/resolution-naturschutzkriminalitaet-stoppen-september-2015.pdf

Tod im Unterholz – unter diesem Titel fasst die Zeitschrift MUH die Geschichte der Luchstötungen zusammen und nennt Ross und Reiter (Vielen Dank für die Genehmigung zur Verwendung des Artikels): http://blog.bayern-wild.de/wp-content/uploads/2016/07/MUH-21-Luchsmorde-Der-Tod-im-Unterholz.pdf 

Unser Positionspapier “Luchsschutz im Bayerischen Alpenraum” (Stand 2/2016):

Luchse in Bayern

Eines der letzten Fotofallenbilder von Alus.

Wir setzen uns insbesondere für eine umfassende Rückkehr des Luchses in die geeigneten Lebensräume in den bayerischen Alpen ein. Wir danken ausdrücklich für die engagierte Arbeit der Naturschutzinitiativen und Jagdverbände in den angrenzenden Alpenländern und deren umfassende Luchsschutzprojekte inkl. Bestandsstützung, die das möglich machen.
Bayern hat jetzt einen großen Nachholbedarf, um auch in den bayerischen Alpen kompetente und handlungsfähige Strukturen, hinausgehend über die Teilnahme an diversen Arbeitsgruppen, dazu zu schaffen.

 

Insbesondere müssen folgende Projektmodule umgesetzt werden:
I. Monitoring
II. umfassende Umweltbildung
III. umfassende Info- und Herdenschutzangebote für betroffene Zielgruppen (Gehegewildhalter etc.)
IV. umfassende Beratungsangebote für den Bereich Jagd
V. umfassende Fortbildung und Sensibilisierung der Polizeibehörden gegenüber Straftaten.
VI. Soll der Alpenraum wieder dauerhaft mit einer stabilen Luchspopulation besiedelt werden, werden bestandsstützende Wiederansiedlungsmaßnahmen auch in Bayern unumgänglich sein, wie sie seit geraumer Zeit gefordert, auch in Bayern geplant und seit den 1970er Jahren beispielsweise in der Schweiz, Slowenien, Österreich, Frankreich, Italien geschehen sind.

Alle Aktivitäten sollten mit den Luchsprojekten in den angrenzenden Alpenländerniv umfassend koordiniert und vernetzt werden, um langfristig eine vitale und überlebensfähige Alpenluchspopulation zu erreichen. Die einzelnen Subpopulationen des Alpenraumes sind weit voneinander entfernt und aufgrund von menschlichen Wanderbarrieren (Autobahnen etc.) sowie natürlichen Wanderhindernissen (große Flüsse) kaum vernetzt.

Luchse in Bayern: Lasst den Luchs wiederkommen

Einleitend zur Podiumsdiskussion „Luchstötung“ im Museum Mensch und Natur in München am 06.10.2015 hielt Wildtierbiologe Ulrich Wotschikowsky ein Plädoyer – für den Luchs, für eine gute Zusammenarbeit zur Erhaltung der Luchspopulation in Bayern… Der Beitrag wurde damals bereits im blog veröffentlicht, wegen der aktuellen Bedeutung nehmen wir ihn hier noch mal 1:1 auf.

„Man hat mich gebeten, Sie auf den Luchs einzustimmen. Also erzähle ich Ihnen eine Geschichte von großen Hoffnungen und noch größeren Enttäuschungen. Die Geschichte beginnt mit dem Jahr 1970 – jeder weiß: Damals wurde im Bayerischen Wald der erste deutsche Nationalpark ins Leben gerufen. Und da fielen gleich ein paar Luchse vom Himmel. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Es war ja auch nicht böse gemeint, aber halt nicht so richtig legal. Das haftet dem Luchs bis heute noch an, nach 45 Jahren.

Luchse in Bayern

Ulrich Wotschikowsky bei der Podiumsdiskussion Luchs 2015.

Diese Wiederansiedlung im Bayerischen Wald und kurz vorher in der Schweiz lösten eine regelrechte Luchseuphorie aus mit zahlreichen naiven Wiederansiedlungsvorhaben, aber auch einigen ernsthaften Initiativen, zum Beispiel im Schwarzwald von Seiten der Landesforstverwaltung, oder im Harz und im Pfälzerwald. Sie schliefen alle wieder ein. In den 1980er Jahren wurde die Wildbiologische Gesellschaft München sogar damit beauftragt, eine Empfehlung auszuarbeiten, wo – nicht: ob! – der Luchs in Bayern wieder angesiedelt werden sollte. Unsere Wahl fiel damals auf das Mangfallgebirge. Der Bund Naturschutz machte sich die Idee zu eigen, schlug allerdings den Nationalpark Berchtesgaden vor. Umweltminister Gauweiler signalisierte Zustimmung, aber die Almwirtschaft machte ihm klar: Ohne uns! Damit war auch diese Idee gestorben.

Mittlerweile avancierte Lynx lynx zu einem der besterforschten größeren Säugetiere. Wir erfuhren, dass ein Luchs nicht dreißig Quadratkilometer Lebensraum braucht, sondern das Drei- bis Zehnfache. Luchse sind also immer selten. Wir erfuhren, dass der Luchs hauptsächlich Rehe erbeutet, von denen wir mehr als genug haben. Wir erfuhren, dass der Luchs den Rehen nicht die Köpfe abschneidet und dass das Auerwild keine Rolle in seinem Nahrungsspektrum spielt. Wir erfuhren aus der Schweiz, dass er sich nur ganz selten an Schafen vergreift. Wir wissen heute sehr gut Bescheid über den Luchs. Wir brauchen keine weiteren Forschungsarbeiten, um abzuschätzen, was dieser Beutegreifer in unseren Wäldern anstellen wird: Herzlich wenig. Er wird weder die Jäger noch die Förster entbehrlich machen. Er wird den Jägern die Jagd nicht verderben und den Förstern bei der Schalenwildkontrolle kaum spürbar unter die Arme greifen. Und für die Weidewirtschaft ist der Luchs so gut wie irrelevant.

Es betrübt mich, dass sich diese Dinge bei den Betroffenen, also den Jägern und den Nutztierhaltern, einfach nicht rumsprechen. Das Bild des Luchses ist immer noch geprägt von Vorurteilen.

Im Jahr 2006 führte der kurze Auftritt des Bären JJ1 vulgo „Bruno“ zur Bildung einer Arbeitsgruppe Große Beutegreifer beim Umweltministerium. Ihre Aufgabe besteht darin, Managementpläne für die drei Großen Beutegreifer Bär, Luchs und Wolf in Bayern zu entwickeln. Das ist nicht eine Erfindung der Bayern, sondern Pflichtaufgabe, weil diese drei den Status von FFH-Arten haben. Sie sind Arten von prioritärem gemeinschaftlichen Interesse, und die Mitgliedsländer der EU sind verpflichtet, für einen günstigen Erhaltungszustand ihrer Populationen zu sorgen. Davon ist der Luchs im Bayerisch-böhmischen Grenzgebirge weit, weit entfernt. Es gibt also viel zu tun im Freistaat, möchte man meinen, um das zu verbessern.

Die Arbeitsgruppe Große Beutegreifer machte sich also an einen Managementplan Luchs, und dabei kam es zu einer Zerreißprobe. Wir wollten die Tür offen halten für eine Wiederansiedlung von Menschenhand für den Fall, dass der Luchs nicht auf natürlichem Weg zurückkehren würde – also in den Alpenraum und in den Mittelgebirgszug Spessart, Rhön, Frankenwald. Und auch eine eventuell notwendige Bestandsstützung im Bayerischen Wald wollten wir nicht kategorisch ausschließen. Aber die Nutzerfraktion in unserer Arbeitsgruppe, mit dem Landwirtschaftsministerium an der Spitze, wehrte sich entschieden dagegen, dass eine Wiederansiedlung auch nur angedacht wurde.

Nach stundenlanger anstrengender Diskussion – ich füge gerne hinzu: eine überaus seriöse Diskussion mit viel Respekt für die Argumente des jeweils anderen! – fanden wir dennoch eine Kompromissformel, der alle zustimmen konnten. Sie hieß: „In Bayern ist derzeit weder eine Aussetzung oder Ansiedlung noch eine Entnahme von Luchsen geplant.“ Das Wörtchen „derzeit“ hielt die Tür offen für eine spätere, luchsfreundlichere Entscheidung.

Aber oberhalb der AG Große Beutegreifer, in der etwa zwanzig Interessengruppen vertreten sind, gibt es noch eine Steuerungsgruppe. Sie besteht aus dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium, dem Bayerischen Bauernverband, dem Landesjagdverband, dem Bund Naturschutz in Bayern und dem Landesbund für Vogelschutz. Und diese Steuerungsgruppe hat dem Luchs diese Tür vor der Nase zugeschlagen. Sie hat das Wörtchen „derzeit“ aus dem Vorschlag der AG ersatzlos gestrichen.

Diese Steuerungsgruppe ist, soweit ich weiß, die einzige Empfehlung, die aus einem wildbiologischen Gutachten über den Luchs im Bayerischen Wald übernommen worden ist. Dieses Gutachten ist der Arbeitsgruppe von der Obersten Jagdbehörde – dem Auftraggeber – trotz energischer Nachfragen nicht zur Verfügung gestellt worden. Das „Nein“ zu dem Wörtchen „derzeit“ im Vorschlag der AG kam vom Bauernverband. Es erschließt sich mir nicht, was ausgerechnet den Bauernverband zu einem Votum pro oder contra Luchs qualifiziert. Der Landesjagdverband hat sich dem Contra angeschlossen. Wie sich die anderen vier Institutionen verhalten haben, vor allem die beiden Naturschutzverbände (nota bene: auch der Jagdverband ist ein anerkannter Naturschutzverband!) entzieht sich meiner Kenntnis. Wie sich das mit einem Demokratieverständnis in Einklang bringen lässt auch. Eine Rücksprache der Steuerungsgruppe mit der AG Große Beutegreifer gab es nicht, aber das ist offenbar auch gar nicht vorgesehen. Jedenfalls findet sich jetzt im Managementplan Luchs für Bayern ein Satz, der eine Wiederansiedlung von Menschenhand definitiv ausschließt, so lange dieser Plan gilt.

Das wäre alles nicht so schlimm, wenn der Luchs sozusagen an der Landesgrenze stünde und Einlass begehrte. Aber leider ist es so, dass der Luchs nicht von selbst nach Bayern zurückkommt. Lynx lynx der Eurasische Luchs ist kein guter Kolonisator. Statt sich auf weite Wanderschaft zu begeben, siedelt er sich lieber in unmittelbarem Kontakt zu seiner Ursprungspopulation an. Deshalb sind Hoffnungen auf eine natürliche Rückkehr des Luchses nach Bayern vergebens. Und wenn er denn käme – dann käme er nicht aus einer autochthonen, sondern aus einer von Menschenhand begründeten Population, zum Beispiel aus der Schweiz, aus dem Harz, aus dem Bayerischen Wald. Es geht daher kein Weg vorbei an der Einsicht: Wenn wir den Luchs haben wollen, müssen wir Hand anlegen.

Wir sind an dieser Stelle auf eine Doktrin gestoßen, die da heißt: „Wenn er von selber kommt – gerne. Aber nicht aussetzen!“ Ich habe das nie verstanden. Es ist eine inhaltslose Phrase. Ein Luchs ist ein Luchs ist ein Luchs – egal ob er auf eigenen Beinen kommt oder im Auto. Man kann sich diesen scheinbar freundlichen Spruch: „Ja, wenn er von selber kommt!“ ohne Risiko leisten, denn man weiß ja: Er kommt nicht „von selber!“ Aber mit Redlichkeit und Wahrhaftigkeit hat das nichts zu tun. Es ist nur scheinheilig.

Warum sperrt man sich so dagegen, dem Luchs bei seiner Rückkehr aktiv zu helfen? Warum soll dem Luchs nicht recht sein, was dem Lachs billig ist – die Wiederansiedlung dieser und so manch anderer Fischarten betreiben wir inzwischen mit einem Millionenaufwand und ich freue mich aus ganzem Herzen, dass wir das tun (auch wenn man den Lachs essen kann und den Luchs nicht unbedingt). Wir reparieren tagein, tagaus an einer Natur herum, der wir unendlich viele Elemente genommen haben – pflanzen zum Beispiel Tannen oder Laubbäume, wo welche hingehören, aber nicht mehr von selber kommen (das ist Wiederansiedlung, was sonst!), wir machen Bäche wieder krumm, die wir noch vor fünfzig Jahren mit Millionenaufwand gerade gemacht und einbetoniert haben. Leider setzen wir auch alle möglichen und einige unmögliche Fischarten in unseren Gewässern aus, bloß damit Angler ihrem Vergnügen am Fischen nachgehen können, und schaffen dort eine eigentümliche Form von „Biodiversität.“ All das ist ein weites Feld und natürlich zu umfangreich für heute Abend – eins aber ist sicher: Ein vernünftiges Argument gegen die Wiederansiedlung des Luchses in den bayerischen Waldgebieten lässt sich nicht finden.

Aber will man den Luchs im Freistaat Bayern wirklich haben? Ich kann das beim besten Willen nicht erkennen. Nein – man will große Beutegreifer in Bayern generell nicht haben, und das gilt auch und sogar für den harmlosen Luchs. Und weil das so ist, finden kriminelle Akte wie die Luchstötungen im Bayerischen Wald in einem Umfeld stillschweigender, augenzwinkender Zustimmung statt. Es wird sich doch einer finden, der uns das Problem vom Hals schafft!

Ich hoffe inständig, dass ich mich irre. Dann aber lasst uns doch endlich zur Tat schreiten. Versenken wir den Managementplan Luchs dort, wo er hingehört: in der Schublade. Bilden wir eine Initiative zur Wiederansiedlung des Luchses in den geeigneten Waldgebieten Bayerns. An der Spitze dieser Initiative wünsche ich mir – den Landesjagdverband. Wen denn sonst – keine andere Interessengruppe fühlt sich durch den Luchs so sehr betroffen! Keine kann von einem markanten Eintreten für diese faszinierende Tierart so viel an Ansehen gewinnen! Keine kann zu einem Erfolg mehr beitragen! (…)”

(Gastbeitrag von Ulrich Wotschikowsky anlässlich der Podiumsdiskussion 2015)


Posted in Luchs, Naturschutzkriminalität and tagged , , , , by with 1 comment.

Erster Bär im Kanton Bern seit 190 Jahren – Behörden reagieren professionell und kompetent

Bär

Bär im Eriz

von Claus Obermeier

Am Freitag, 26. Mai 2017, wurde in der Gemeinde Eriz ein Bär gesichtet und fotografiert. Es ist der erste Nachweis eines wilden Bären im Kanton Bern seit mehr als 190 Jahren.

Der Bär hat sich nach Angaben der Schweizer Behörden bisher völlig unauffällig verhalten. Die Wildhut des Kantons Bern arbeitet daran, die Identität des Bären zu klären, den aktuellen Standort einzugrenzen und im Bedarfsfall konkrete Empfehlungen zu publizieren.

Der Bär von Eriz ist der erste wilde Bär, der im Kanton Bern seit mehr als 190 Jahren gesichtet wurde. Die letzte historisch belegte Sichtung war 1823 im Saanenland. «Das Wappentier ist in den Kanton Bern zurückgekehrt – das ist ein historischer Moment», sagt Jagdinspektor Niklaus Blatter, der aber auch von einer Herausforderung spricht. «Wir werden die Situation genau beobachten und so viele Fakten zusammentragen wie möglich.» Er hoffe, dass sich der Bär von Eriz so unauffällig verhalte wie jener aus dem Kanton Uri.

2016: Bären in Graubünden, Schwyz und Uri

Seit 2005 wandern immer wieder Braunbären aus dem italienischen Nationalpark im Trentino in die Schweiz ein und stossen dabei immer weiter nach Norden vor. 2016 wurde der Kanton Graubünden vermutlich von drei Bären besucht. Der bereits im Februar im Val Müstair aufgetauchte M32 wanderte anschliessend ins Unterengadin. Dort wurde er bei einem Zusammenstoss mit einem Zug tödlich verletzt. Ein zweiter Bär machte sich im April im Oberengadin, beziehungsweise im Puschlav bemerkbar. Ein dritter Bär wanderte Ende April via Rheinwald nach Thusis. Es dürfte sich dabei um das gleiche Individuum handeln, das sich anschliessend über Trun in die Innerschweiz verschob. Er wurde im Hoch Ybrig (Kanton Schwyz) und bis im Spätherbst im Kanton Uri wiederholt registriert. Der «Urner Bär» hat in den letzten zwei Jahren auf Schweizer Boden gezeigt, wie unauffällig sich ein Bär in unserer dicht besiedelten Landschaft bewegen kann.

Ein Mann aus der Region hat am Freitag, 26. Mai 2017, in der Gemeinde Eriz einen Bären gesehen und fotografiert. Es handelt sich wahrscheinlich um einen jungen männlichen Bären, der in kurzer Zeit grosse Distanzen zurücklegen kann. Es ist daher unklar, ob sich der Bär weiterhin in der Region aufhält. Ebenfalls ist offen, ob es sich um den Bären handelt, der im vergangenen Jahr mehrfach im Kanton Uri gesichtet wurde.

Presseinfo CH/CO


Posted in Allgemein, Bär and tagged by with no comments yet.

Bayerischer Jagdverband: Positionspapier zu Luchs und Wolf vorgestellt

Luchs und Wolf galten viele Jahrzehnte in Bayern und Deutschland als ausgestorben. Begründet durch eine Auswilderung vor rund 30 Jahren ist der Luchs in Bayern wieder heimisch geworden. Seit rund 12 Jahren dringt der Wolf durch natürliche Zuwanderung auf verschiedenen Routen nach Deutschland. Auch in Bayern werden immer häufiger EinzeltiFelines Immundefizienz Virus Luchs - Positionspapier zu Luchs und Wolfere gesichtet. Der Bayerische Jagdverband veranstaltete zusammen mit seiner Naturschutzstiftung, der Wildland-Stiftung Bayern, und der Bayerischen Akademie für Jagd und Natur am 6./7.4. ein internationales Symposium „Große Beutegreifer“. Fachreferenten beleuchteten die aktuellen Situationen der beiden Tierarten wie Ansiedelung, Wanderverhalten, Nahrungsverhalten und insbesondere den Umgang mit Konflikten und bringen Erfahrungen auch aus den Nachbarländern ein. Diese hervorragende Arbeit des BJV zu diesem Thema begrüssen wir sehr.

Anlässlich des Symposiums veröffentlichte der BJV auch ein Grundsatzpapier „Große Beutegreifer“.  Neben vielen unstrittigen und pointiert formulierten Punkten enthält es insbesondere zum Luchs auch Passagen, die aus Sicht des Naturschutzes intensiv diskutiert und zu denen eigene fachlich fundierte Stellungnahmen veröffentlicht werden müssen.  Wir werden es also in den nächsten Wochen unter diesen Aspekten gründlich durcharbeiten.

Claus Obermeier

Weitere Infos / Grundsatzpapier


Posted in Allgemein and tagged by with no comments yet.

Bayern soll 3. Nationalpark bekommen – Steigerwald politisch ausgeschlossen

3. Nationalpark - Buchenschutzgebiet im Steigerwald

Bayern soll einen 3. Nationalpark bekommen…

3. Nationalpark: Im Rahmen einer Kabinettsklausur Ende Juli hat die Bayerische Staatsregierung auch die Einrichtung eines dritten Nationalparkes auf Staatswaldfläche beschlossen. Ein bereits bestehender Vorschlag kam dabei aber nicht zum Zuge: Einen Nationalpark Steigerwald hatte die Staatsregierung bereits zuvor aus politischen Gründen ausgeschlossen, dies wurde von Ministerpräsident Seehofer nochmals bestätigt.

“Ich bin fest entschlossen, dass wir einen dritten Nationalpark in Bayern gründen. Der Nationalpark soll vor allem den Staatswald umfassen, weil dies ja immer mit den privaten Waldbewirtschaftern sehr schwierig ist”, so Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer. Am 2.8. hat Umweltministerin Scharf Details der Öffentlichkeit vorgestellt. Demnach soll die Gebietsfestlegung erst nach einer Bürgerbeteiligungsphase erfolgen.

Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung zu der neuen Initiative der bayerischen Staatsregierung: „Neue Nationalparks in Staatswäldern sind Garant für längst überfällige Fortschritte im Naturschutz in Bayern: Sie binden im großen Stil schädliche Klimagase, helfen Hochwasser zu reduzieren und verringern den Schadstoffeintrag in Grund-   und Trinkwasser. Vor allem aber bieten sie erholungsuchenden Menschen, bedrohten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum in einer ansonsten fast flächendeckend von intensiver Land- und Forstwirtschaft und ausufernden Gewerbegebieten geprägten Landschaft“. Die Gregor Louisoder Umweltstiftung unterstützt in verschiedenster Weise deutschlandweit und in Bayern entsprechende Projekte und Initiativen.

Die in den letzten Jahren neu gegründeten Nationalparke Deutschlands zeigen, dass es sich lohnt, sich für neue Wildnisschutzgebiete zu engagieren und vor allem das 2-Prozent-Ziel von Bundesregierung, Verbände und Wissenschaftlern endlich vor Ort umgesetzt werden muss.  Mindestens 2 Prozent echte Wildnisflächen in Deutschland – das ist das Ziel von Bundesregierung (Biodiversitätsstrategie), Naturschutzverbänden und Wissenschaftlern – ein kleiner Beitrag Deutschlands zum globalen Naturschutz. 2 Prozent sind für ein reiches Land wie Deutschland nicht viel – da verlangen wir von unseren Partner- und Urlaubsländern in Asien, Afrika und Amerika wesentlich mehr. Dazu müssen in den nächsten Jahren in ganz Deutschland die meistens schon vorliegenden Schutzkonzepte auch umgesetzt werden. So müssen neben der Ausweisung neuer Schutzgebiete vor allem in den bestehenden Gebietskulissen wie FFH-Gebieten die Behörden auf Staatsgrund strenge Schutzzonen ausweisen, wenn ihre eigenen Ziele nicht untergehen sollen. Die bisherige Blockadehaltung mancher Interessensverbände darf sich nicht durchsetzen, wenn Bayerns Naturerbe bewahrt werden soll.

Ausspielen einzelner Vorschläge gegeneinander nicht sinnvoll

Aus fachlicher Sicht sind nur noch wenige Gebiete in Bayern für die Ausweisung neuer Nationalparke erreichbar, so sollten sie mindestens 10000 Hektar umfassen, ausschließlich in Staatsbesitz sein, keine großflächigen pflegebedürftigen Wiesen und Heiden umfassen, nicht von größeren Verkehrsachsen zerschnitten werden und möglichst naturnahe Wälder beinhalten. Claus Obermeier weiter: “Daher kommen aus fachlicher Sicht für weitere zusätzliche Nationalparke zurzeit der Spessart, der Steigerwald, das Ammergebirge und möglicherweise Teile der Rhön in Frage. Die Staatsregierung muss sich jetzt noch dieses Jahr auf ein Gebiet festlegen und in die Umsetzungsplanung einsteigen”.

Es mache zurzeit keinen Sinn, verschiedene fachlich geeignete Gebietsvorschläge gegeneinander auszuspielen. Alle genannten Gebiete müssen umfassend geschützt werden, auch ohne Nationalpark. Die Gregor Louisoder Umweltstiftung wird auch weiterhin die Initiativen Steigerwald (Verein Nationalpark Nordsteigerwald) und Ammergebirge (Förderverein Nationalpark Ammergebirge) unterstützen.

Im Rahmen einer Kabinettsklausur Ende Juli hat die Bayerische Staatsregierung auch die Einrichtung eines dritten Nationalparkes auf Staatswaldfläche beschlossen. Einen Nationalpark Steigerwald hatte die Staatsregierung aber aus politischen Gründen ausgeschlossen, dies wurde von Ministerpräsident Seehofer nochmals bestätigt.

Aktuelle Infos: Ein dritter Nationalpark. Für Bayern.


Posted in 3. Nationalpark, Schutzgebiete and tagged , , by with no comments yet.

Bayerns Natur im Ausverkauf? – Am Riedberger Horn und im Steigerwald kämpft die Staatsregierung gegen den Naturschutz

Riedberger Horn - Riedbergerhorn ZoneC_Copyright DAV

Grafik Planungen Riedberger Horn, c DAV.

Außerhalb Bayerns kann man beide Meldungen kaum glauben, stellen sie doch einen Frontalangriff auf Ziele und Planungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen dar, und stehen in Widerspruch zu der Arbeit der anderen Landesregierungen und der Bundesregierung zum Schutz der biologischen Vielfalt. Selbst Insider hätten eine derartige Eskalationstrategie gegen den Naturschutz – teils sogar gegen das eigene Umweltministerium und die Fachbehörden – kaum für möglich gehalten. In beiden Fällen setzten sich anscheindend Hardliner des Bau- und Wirtschaftsflügels unter der Führung des Chefs der CSU-Landtagsfraktion Thomas Kreuzer  durch – er hatte schon mehrfach öffentlich die Naturschutzforderungen abgelehnt. Eine aktuelle Bilanz von Claus Obermeier.

Riedberger Horn

Die Auseinandersetzungen um den Bau einer Skischaukel in einem der wertvollsten Bereiche des Riedberger Hornes mit einer vitalen Birkhuhnpopulation haben sich auf bedrohliche Weise zugespitzt. Die Bayerische Staatsregierung hat in einer Kabinettssitzung beschlossen, dass es in den betroffenen Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein eine Bürgerbefragung geben soll. Bei entsprechendem Votum will sie die notwendigen Schritte zur Genehmigung der Skischaukel einleiten und die Schutzgebietsgrenzen entsprechend verschieben. Geprüft werden könne demnach auch, wie man den Landesentwicklungsplanso so ändern könne, dass in der Zone C des Alpenplans Skigebietserschließungen möglich seien.

Naturschützer wie der DAV-Vizepräsident Rudolf Erlacher sind schockiert: „Das kommt einer Abschaffung des Alpenplans gleich“. Und zur geplanten Befragung sagt er: „Was nach Bürgerbeteiligung klingt, ist in Wahrheit eine Nebelkerze. Die Bürgerbefragung soll verschleiern,dass sichdie Bayerische Staatregierung in eine Klemme manövriert hat, aus der sie alleine nicht mehr herauskommt.“ Unabhängig vom Ausgang der Befragung sprechen nämlich rechtliche Gründe eindeutig gegen die Skischaukel – unter anderem die Alpenkonvention. Ministerpräsident Horst Seehofer erklärte die Causa Riedberger Horn zur Chefsache, nachdem sich die am Genehmigungsverfahren beteiligten Ministerien in den zurückliegenden Monaten nicht auf eine Linie einigen konnten. Trotz entschiedener Ablehnung der Skischaukel-Pläne durch das Bayerische Umweltministerium

A-06-15_Birkhahn_-_Henning_Werth

Birkhahn, C LBV/Werth

und der naturschutzfachlich hohen Wertigkeit des Berges stellte er den Skigebietsbetreibern einen für sie positiven Ausgang des Verfahrens in Aussicht.

Sollten diese Pläne trotzdem genehmigt werden, würde ein Präzedenzfall geschaffen, der unabsehbare Auswirkungen auf die gesamten Bayerischen Alpen hätte. Der Alpenplan, ein international hochgelobtes und seit 44 Jahren bestehendes landesplanerisches Instrument, stünde in Frage. Und das ausgerechnet zu einer Zeit, da die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit dem Freistaat Bayern den Vorsitz der Alpenkonvention inne hat.Die Position der Naturschützer wie des LBV-Vorsitzenden Norbert Schäffer ist daher eindeutig: „Für uns sind die Natur und der Birkhuhnbestand am Riedberger Horn einzigartig und nicht verhandelbar. Wir werden alle rechtlichen Schritte unternehmen, um das Birkhuhn, die Natur am Riedberger Horn und den Alpenplan zu schützen”. Eine erwogene Änderung des Alpenplans sieht der LBV als Frontalangriff auf den Naturschutz. Der Alpenplan ist das wirksamste Instrument, um eine Übererschließung des Bayerischen Alpenraums zu verhindern. Er wurde 1972 angesichts drohender Erschließungen an überaus prominenten Bergen ins Leben gerufen.

Steigerwald

Der zweite Brennpunkt liegt in den weitläufigen Buchenwäldern des Steigerwaldes. Nach der Ablehnung aller GLUS_Plakat_Natur_Ohne_Schutz_SteigerwaldNationalparkforderungen durch die Staatsregierung werden jetzt auch kleine Buchenschutzgebiete kategorisch abgelehnt, man setzt auf Nutzung und lässt bewusst den Konflikt eskalieren, so mit dem Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht um das Schutzgebiet “Hoher Buchenen Wald” bei Ebrach. Dort hatte der Landkreis ein Buchenschutzgebiet ausgewiesen, doch die Bayerische Staatsregierung änderte sogar das Naturschutzgesetz, um den Landkreisen derartige Kompetenzen entziehen und das bereits rechtkräftige Schutzgebiet wieder aufheben zu können – dagegen hatten die Naturschutzverände – leider in der ersten Instanz erfolglos – geklagt.

Aktuelle Ergebnisse des Kartierungs-Projektes von BN und WWF belegen dort und in den umliegenden Staastwäldern eine beeindruckende Anzahl an Starkbäumen: Auf einer kartierten Fläche von 500 Hektar wurden mehr als 6000 Starkbäume gefunden. Hubert Weiger, Vorsitzender des BN: “Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, dieses wertvolle Waldgebiet wieder unter Schutz zu stellen. Auch Bayern muss wie alle anderen Bundesländer das völkerrechtlich bindende Ziel umsetzen und mehr Raum für eine natürliche Waldentwicklung und damit für mehr Artenschutz schaffen.

Martin Mößlein, Vorstand des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald: “Immer mehr Menschen im Steigerwald wenden sich gegen die starken Hiebsmaßnahmen im Staatswald und betrachten sie als einen fortschreitenden Ausverkauf des größten Naturschatzes in unserer Heimat. Der Nordsteigerwald würde von einem geeigneten Schutzgebiet weit mehr profitieren als von der Holznutzung, deren Erlöse in die Bilanz der Konzernzentrale nach Regensburg abfließen.”

Aktuelles zur Kabinettsentscheidung gegen den Schutz des Riedberger Hornes (Presseinfo Umweltverbände pdf)

Aktuelles zur gerichtlichen Auseinandersetzung um den Schutz der Buchenwälder im Steigerwald

Hintergrundinfo Steigerwald (Bürgerinfo)


Posted in Schutzgebiete and tagged , , , , , , by with no comments yet.

Bayern ist Wolfsland – aktuelle Positionen und Forderungen von LBV / NABU veröffentlicht

Bayern ist Wolfsland - Abschuss von Wölfen

© Miha Krofel

Bayern ist Wolfsland: „Im Hinblick auf den Wolf beginnt ab jetzt ein neues Zeitalter. Er ist da und ist keine Ausnahmeerscheinung mehr, darüber freuen wir uns“, so Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des bayerischen NABU-Partners Landesbund für Vogelschutz (LBV). Neben den acht bestätigten Sichtungen dürften in derselben Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit noch etliche weitere Tiere unbemerkt geblieben sein. Deshalb kann nicht mehr von Einzelmeldungen gesprochen werden, sondern von einem regelmäßigen Auftreten. „Wölfe lassen sich nicht geografisch eingrenzen. Gerade junge Männchen wandern sehr lange Strecken und können mittlerweile jederzeit und überall in Bayern auftauchen. Wir sehen natürlich auch, dass dies zu Schwierigkeiten führen kann“, so Schäffer weiter. Bayern muss sich deshalb fit für die Rückkehr des Wolfs machen.

Der jüngste Wolfsnachweis stammt aus dem Bayerischen Wald. Bereits am 17. April nahm eine Wildkamera im Landkreis Regen ein Tier auf, das Experten bei der Auswertung jetzt eindeutig als Wolf identifizierten. Angesichts mehrfacher Sichtungen von Wölfen im bayrisch-tschechischen Grenzgebiet stellt sich die Frage, ob es sich immer um das gleiche Tiere handelt oder ob es mehrere Wölfe sind. Damit würde die Wahrscheinlichkeit steigen, dass sich ein Paar findet, das dann über kurz oder lang auch für Nachwuchs sorgen würde.

Herdenschutz überfällig – Schafhalter müssen vorbereitet sein

Dazu gehört vor allem, insbesondere die Schafhalter zu unterstützen, für die Wölfe eine zusätzliche Belastung bringen. Grundsätzlich müssen bayerische Schafhalter ab jetzt in jedem Landkreis auf Wölfe vorbereitet sein und deshalb alle gängigen Vorsorgemaßnahmen selbst treffen, wie zum Beispiel die Tiere nachts in einem Stall oder einer mit Elektrozaun geschützten Koppel unterzubringen. „Bei regelmäßiger Anwesenheit eines Wolfs, müssen den Schäfern aber endlich auch Beratung und Präventionsmöglichkeiten wie Elektrozäune finanziert werden“, fordert Norbert Schäffer. Denn bei dauerhafter Anwesenheit des Wolfs in Bayern müssen Schafhalter in der Lage sein, ihre Tiere zu schützen, weshalb umgehend Fördermaßnahmen definiert werden müssen. Wichtig ist jedoch, dass die Schäfer auch einen eigenen Beitrag leisten und freiwillig ihre Haltungsbedingungen anpassen. „So müssen sie akzeptieren, dass in Zukunft nicht mehr überall eine Freiweide möglich sein wird“, betont Schäffer.

Forderungen nach “Wolfsfreien Zonen” sind illegal

Für den LBV ist die Forderung einiger Nutzerverbände und Politiker nach „wolfsfreien Zonen“ in Bayern illegal, zudem sei sie in der Praxis ohnehin nicht umsetzbar. Geht man nach dem Willen der Bevölkerung, so ist ein Großteil (80 Prozent) grundsätzlich positiv zur Rückkehr des Wolfes eingestellt. Das zeigte im vergangenen Herbst eine repräsentative Umfrage des NABU. Bei der Zustimmung zum Wolf gab es auch keine großen Unterschiede zwischen Stadt und Land.

Gemeinsam mit anderen Verbänden hat der LBV bereits seit Jahren einen Ausgleichsfonds für Verluste an Weidetieren und Gehegewild aufgelegt, um finanzielle Schäden, die Luchse oder Wölfe anrichten – so wie zuletzt im mittelfränkischen Neuhaus – schnell und unbürokratisch auszugleichen. Die bayerischen Fachbehörden arbeiten gemeinsam mit Nutzerverbänden wie dem Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern und Naturschutzverbänden wie dem LBV an einem Managementplan Wolf, um auf das Auftreten von Wölfen vorbereitet zu sein. Es wird angesichts der zunehmenden Wolfsnachweise in Bayern dringend Zeit, sich auf eine dauerhafte Ansiedlung vorzubereiten. „Beratung und sofortige Hilfe für betroffene Schäfer ist jedoch nur möglich, wenn die überfällige zweite Stufe des vorliegenden Management Plans nicht mehr blockiert, sondern endlich beschlossen wird“, so der LBV-Chef.

Die breite Abstimmung mit anderen Interessensgruppen ist aus LBV-Sicht entscheidend für ein erfolgreiches Miteinander von Mensch und Wolf. „Deshalb ist es so wichtig, dass beispielsweise auch die Jagdverbände mit im Bündnis sind“, sagt Schäffer. „Wir suchen den Schulterschluss von Naturschutz, Jagd und Schäferei.“

Presseinfo LBV / NABU

Posted in Wolf and tagged , , , , , by with no comments yet.

Wildnis in Deutschland – Gregor Louisoder Umweltstiftung ist Partner

Wildnis in Deutschland

wildnis-in-deutschland.de bündelt Informationen rund um das Thema „Wildnis in Deutschland“ erstmals an einer Stelle. Die Überlegung hinter der neuen Webseite ist es, Organisationen, Institutionen, aber auch Journalisten ein qualitativ hochwertiges Portal zu bieten, aus dem sie sich bedienen können – mit fundierten Texten, hochwertigen Bildern, einer Zitatesammlung und gutem Hintergrundmaterial. Das Portal wird Schritt für Schritt weiter ausgebaut.

wildnis-in-deutschland.de bündelt Informationen rund um das Thema „Wildnis in Deutschland“ erstmals an einer Stelle. Die Überlegung hinter der neuen Webseite ist es, Organisationen, Institutionen, aber auch Journalisten ein qualitativ hochwertiges Portal zu bieten, aus dem sie sich bedienen können – mit fundierten Texten, hochwertigen Bildern, einer Zitatesammlung und gutem Hintergrundmaterial. Das Portal wird Schritt für Schritt weiter ausgebaut.

Mit der Freischaltung der neuen verbandsübergreifenden Wildnisplattform löscht die Gregor Louisoder Umweltstiftung Doppelangebote wie die Bereiche “Gebiete finden/melden” in ihrem eigenen Angebot auf eintropfen.de .

Wildnis in Deutschland: Gregor Louisoder Umweltstiftung ist Partner

Die Initiative „Wildnis in Deutschland“ ist ein Zusammenschluss der Partner BUND, Deutsche Umwelthilfe, EuroNatur, EUROPARC Deutschland, Greenpeace e. V., Gregor Louisoder Umweltstiftung, GRÜNE LIGA, Heinz Sielmann Stiftung, NABU, NABU-Stiftung, Naturstiftung DAVID, Stiftung Naturlandschaften Brandenburg, Michael Succow Stiftung, Vogelschutz-Komitee, WWF Deutschland, Zoologische Gesellschaft Frankfurt, um sich gemeinsam für mehr Wildnis in Deutschland einzusetzen. Insbesondere soll gemeinsam auf die Erreichung des 2 %-Wildnisziels der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hingewirkt werden. Neben der Umsetzung von Flächenprojekten, der jeweiligen Partner, die zur Erreichung des Ziels beitragen, sollen durch die Initiative weitere Maßnahmen (insbesondere aus den Bereichen Flächenschutz und Kommunikation) initiiert, koordiniert und unterstützt werden. Hierzu haben sich die Partner auf ein gemeinsames Verständnis von Wildnisgebieten in Deutschland geeinigt.

Claus Obermeier


Posted in Schutzgebiete and tagged , , , by with no comments yet.

Angriff der Windenergie-Lobby auf Artenschutz

Windenergie-Lobby – NABU entlarvt Lobby-Studie zu Rotmilan und Mäusebussard

Anlässlich der für heute angekündigten Studie „Windenergie und Rotmilan – Ein Scheinproblem“ des Schweizer Ingenieurbüros KohleNusbaumer kritisiert der NABU den Versuch von Teilen der Windenergie-Branche, mit unhaltbaren Aussagen den Eindruck zu erwecken, dass ein Konflikt zwischen Windenergie und dem Schutz von Greifvögeln gar nicht existiert.

Windenergie-Lobby„Der NABU ist enttäuscht von der mangelnden Bereitschaft von Teilen der Windenergie-Branche, ein real existierendes Artenschutzproblem anzuerkennen und gemeinsam an sinnvollen, von geltendem Recht gedeckten Lösungen für eine naturverträgliche Energiewende zu arbeiten. Stattdessen hofft man, mit dieser Vogel-Strauß-Taktik einfach weitermachen zu können wie bisher. Verstöße gegen das Artenschutzrecht werden durch Wegdiskutieren des Problems aber nicht geheilt und haben vor Gericht keine Chance“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Greifvögel, wie der weltweit bedrohte und vor allem in Deutschland heimische Rotmilan, gehören zu jenen Arten, die am meisten durch Kollisionen mit Windrädern gefährdet sind. Dieses Problem ist wissenschaftlich hinlänglich belegt. Es muss, genau wie andere naturschutzfachliche Belange, von der Branche anerkannt und bei der Planung von Vorranggebieten und jedes einzelnen Windrads berücksichtigt werden. Andernfalls ist der dringend erforderliche naturverträgliche Ausbau der Windenergie nicht möglich.

Erst im vergangenen Jahr wurde im sogenannten „Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten der aktuelle Stand der Wissenschaft zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraft an Land zusammengestellt. Für die betroffenen Arten empfiehlt das Papier fachlich fundierte Mindestabstände zwischen windkraftsensiblen Vogelvorkommen und Windenergieanlagen. Diese Angaben dienen auch den Gerichten als fachliche Messlatte. Die nun vorgestellte Studie des Büros KohleNusbaumer und andere durch die Windenergiebranche in den letzten Monaten gestreute Dokumente sollen suggerieren, dass die weltweit anerkannte Gefährdung von Greifvögeln durch Windenergie nicht existiert. So erhofft sich ein Teil der Branche, die Windenergie ausbauen zu können, ohne Rücksicht auf den Artenschutz und in der Praxis bewährte Regeln wie das Helgoländer Papier nehmen zu müssen.

„Bei näherer Betrachtung entpuppen sich diese Studien schnell als interessengeleitete Lobby-Papiere. Hier werden selektiv ausgewählte Fakten aus nicht vergleichbaren Quellen in irreführender Weise vermengt. So schafft es der Autor beispielsweise, einen deutschlandweit leicht zurückgehenden Rotmilanbestand in einen dramatischen Bestandsanstieg umzudeuten. Fakt ist allerdings: Der Rotmilan nimmt zwar in der Heimat des Autors, also in der Schweiz, zu. Doch die Schweiz ist auch weitgehend windenergiefrei. In Deutschland hingegen nimmt der Rotmilan nur im bisher windkraftarmen Südwesten zu, während seine Bestände im windkraftreichen Norden und Osten Deutschlands zurückgehen“, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann.

Eine 2013 im Fachblatt Journal for Nature Conservation veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchung berechnete, dass allein im Land Brandenburg jährlich vermutlich um die 320 Rotmilane an Windkraftanlagen tödlich verunglücken. Für ganz Deutschland muss bei einem aktuellen Brutbestand von 12.000 bis 18.000 Paaren entsprechend von über 1.000 Todesfällen pro Jahr ausgegangen werden. In Regionen mit vielen Windenergieanlagen wird damit bereits heute die Grenze der Belastbarkeit der Population erreicht. Umso wichtiger ist es dafür zu sorgen, dass neue Windräder nur dort gebaut werden, wo keine erhöhte Tötungsgefahr besteht.

Für den wesentlich häufigeren Mäusebussard ist nach den Ergebnissen einer neuen, vom Bundeswirtschaftsministerium finanzierten Studie sogar mit 10.000 bis 12.500 kollidierten Vögeln pro Jahr zu rechnen. Dies kann in bestimmten Regionen ebenfalls zu einem Zusammenbruch der Bestände führen, wie er beispielsweise in Schleswig-Holstein bereits zu beobachten ist.

Windenergie-Lobby: Presseinfo NABU

Windenergie-Lobby: Hintergrundpapier NABU


Posted in Allgemein and tagged , , by with no comments yet.