Fischotter – Tier des Jahres 2021
Von Franziska Baur
Die Deutsche Wildtier Stiftung ernennt den auf der Roten Liste stehenden und besonders geschützten Fischotter (Lutra lutra) zum Tier des Jahres 2021. Völlig zurecht finden wir als Bayerische Umweltstiftung und möchten daher ebenso auf diese faszinierende Tierart aufmerksam machen.
Der Fischotter ist eine wahrhaftige Wasserratte, oder korrekt: ein WasserMARDER. Als Einzelgänger mit Schwimmhäuten zwischen den Zehen ist er äußerst vielseitig: Kaum ein anderes Säugetier verbindet die Elemente Land und Wasser so perfekt wie er. Wo Otter sich wohlfühlen, ist die Natur intakt. Besonders gerne mag er strukturierte, also natürlich bewachsene und schilfreiche Uferzonen an sauberen, Steh- und Fließgewässern. Der Grund: dort findet er Unterschlupf und Nahrung, wie z.B. Fische, Krebse, Schnecken und Insekten. Doch verbaute und kanalisierte Gewässer, trockengelegte Feuchtgebiete und die Vernichtung von Uferrandzonen minimieren die Überlebenschance dieser Art. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat den Fischotter zum Tier des Jahres 2021 gekürt, um darauf aufmerksam zu machen, wie gefährdet er selbst und seine Lebensräume sind. Wie viele Otter es in Deutschland gibt, lässt sich laut Experten schwer schätzen. Fest steht nur: Im Osten Deutschlands ist er bisher am häufigsten zu finden.
Leicht hatte es der Otter nie. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde ihm nachgestellt, um an seinen kostbaren Pelz zu kommen. Das dichte Fell mit bis zu 140 Millionen Haaren war heiß begehrt. Obendrein wurden die Wildtiere als Schädlinge bejagt, weil sie sich an Fischteichen bedient haben. Zusätzlich ertranken viele Otter in Fischreusen. Heutzutage sind die Hauptbedrohungen immer noch die illegale Verfolgung und zusätzlich der zunehmende Straßenverkehr. Fischotter haben leider eine Eigenart, die sie aus dem Wasser an Land treibt: Sie schwimmen nicht unter Brücken hindurch. Stattdessen verlassen sie das Gewässer und überqueren die Straße. Eine ottergerechte Gestaltung von Brücken ist notwendig, um den Fischotter vor dem drohenden Unfalltod im Straßenverkehr zu bewahren. Die Deutsche Wildtier Stiftung setzt sich daher für den Bau sogenannter „Berme“ ein: schmale, aus Holzplanken gebaute Pfade, die wie ein Laufsteg angelegt sind und die der Otter nutzen kann, um trockenen Fußes unter der Brücke hindurchzulaufen.
Das Kooperationsprojekt „Tatort Natur“ von Gregor Louisoder Umweltstiftung und Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. hat den Fischotter als streng geschützte und dennoch immer noch illegal verfolgte Tierart in den besonderen Fokus genommen. Leider wurden auch hier in Bayern in den letzten Jahren mehrere Otter gewaltvoll in Säcken ertränkt, ohne Folgen für die Täter. Um solche Straftaten künftig zu vermeiden, ist besonders in Ostbayern sinnvolles Konfliktmanagement und die (bereits vorhandene, aber ausbaufähige) finanzielle Unterstützung für Fischteichbesitzer essentiell.
Das derzeitige Pilotprojekt der LfL Oberpfalz in Ostbayern zur letalen Entnahme sechs männlicher Fischotter trägt unserer fachlichen Meinung nach keineswegs zu einer konstruktiven Lösungsfindung bei, sondern wirft mehr Fragen als Antworten auf. Fischotter unterliegen nicht ohne Grund einem strengen Schutzstatus, denn ihre hiesige, fragile Population ist weit entfernt von einem günstigen Erhaltungszustand. Wie bei Biber und Wolf führt jede Entnahme eines territorialen Tieres in einem potentiell optimalen Revier früher oder später zu einer Wiederbesiedlung. Fallenfang trägt maximal zum Stress und Unbehagen der Tiere bei. Aus unserer Sicht ist es äußerst fragwürdig, ob in der Praxis tatsächlich auszuschließen ist, dass möglicherweise säugende Weibchen darunter sein könnten, was im schlimmsten Fall zum Tod des Nachwuchses führen kann, wenn das Muttertier nicht in entsprechender Zeit wieder freigelassen werden sollte.
Weiterhin erfüllt der Abschuss der Tiere allein nicht die Maßgaben, die ein dauerhafter Schutz der Teichanlagen mit sich bringen muss. Es ist eine politische Augenwischerei von der die Teichwirte keine dauerhafte Hilfe haben. Abschüsse als regelmäßige Schutzmaßnahmen für Teiche werden artenschutzrechtlich nicht durchsetzbar sein und dürfen nicht geduldet werden.
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