Illegale Tötung geschützter Wildtiere

 

Tötung geschützter Wildtiere - Vorderextremitaeten_PI Bad Kötzting

Die Luchs Extremitäten zweier Luchse wurden 2015 abgetrennt aufgefunden. Fünf Luchse kamen in Bayern seit 2012 durch Schuss oder Gift zu Tode. (Foto: PI Bad Kötzting)

Die Spitze des Eisberges

Tötung geschützter Wildtiere: Bei jedem Statement zu den bekannt gewordenen Fällen getöteter Luchse war von “der Spitze des Eisberges” die Rede. Schlichtweg konnte man nicht sagen wie viele geschützte Wildtierarten – denn das Problem betrifft bei Weitem nicht nur den Luchs – in den letzten Jahren in Bayern eines unnatürlichen Todes starben. Das hat mehrere Gründe:
Zunächst müssen die Fälle bekannt, gemeldet und auch als Straftat erkannt werden. Nicht jeder tote Greifvogel muss vergiftet worden sein. Aber auch vom Gegenteil kann man nicht ohne Weiteres ausgehen. Hier liegt also die erste Hürde. Es bedarf einer guten Aufklärungsarbeit der Bevölkerung Verdachtsfälle unmittelbar zu melden. Klar muss auch sein: an wen kann ich das melden? In erster Instanz ist die Polizei dafür zuständig. Diese muss geschult und sensibilisiert sein. Hier gibt es erste gute Ansätze in Form von internen Gesprächen und einem Handlungspapier zum Vorgehen in derartigen Fällen.

Zeit und Geld ist ein weiterer wichtiger Faktor. Die zuständigen Behörden brauchen Kapazitäten den Fällen nachzugehen und gegebenenfalls notwendige Laboranalysen in Auftrag zu geben. Mit einer monatelangen Lagerung in der Tiefkühltruhe ist noch kein Fall gelöst worden.

Es gibt in Bayern keine zentrale Stelle, bei der alle Fälle gesammelt werden. Es wäre wünschenswert und dringend notwendig eine jährliche Statistik aller Fälle – von Biber bis Rotmilan – zu veröffentlichen. Zum einen kann daraus ein Trend ersehen werden, zum anderen die Tatsache, dass es sich nicht um wenige Einzelfälle handelt. Damit können NGOs wie Behörden ihre Bemühungen bei Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung reflektieren und verbessern.

Die Spitze des Eisberges hat sich mit Veröffentlichung der Zahlen illegal getöteter, geschützter Wildtiere in den Jahren 2010-2015 etwas verbreitert. Dennoch dürfte die Zahl X aus oben genannten Gründen immer noch um ein Vieles mehr sein.

Schwarz auf weiß – offizielle Zahlen bekannt gewordener Fälle

Tötung geschützter Wildtiere

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Auf SPD Anfrage brachte das Umweltministerium Bayern nun ein Auflistung auf Papier:
Seit 2010 wurden drei Fischotter und fünf Luchse getötet. Nach Ansicht des Landesamt für Umwelt gelten 14 Luchse als verschollen.

2010-2015 wurden 85 Vögel (Greifvögel und Eulen) illegal getötet. Auflistung der Jahre 2015/2016 stehen noch aus. Bis auf einen Fall wurden die Fälle nicht zur Anzeige gebracht. In lediglich 22 Fällen wurde polizeilich ermittelt. 21 Fälle gelangten zur Staatsanwaltschaft. 2 Verdächtige konnten ausgemacht werden. Es kam nie zu einer Anklage, geschweige denn Verurteilung. Die ausführliche Antwort auf die Anfrage finden Sie als pdf hier.

Eine ernüchternde Bilanz. Und man muss die Frage stellen: warum konnten die Tathergänge nie einwandfrei nachgewiesen werden, so dass es zu einer Anklage gekommen wäre? Nach offiziellen Aussagen sind die polizeilichen Strukturen in Bayern sehr gut und ausreichend. Was ist dann also die Stellschraube an der gedreht werden muss, damit es endlich zu einer Anklage kommt und damit auch zum deutlichen Zeichen: illegale Tötung geschützter Wildtiere ist eine Straftat, die konsequent verfolgt und bestraft wird.

Österreich verurteilt Luchs-Jäger

Tötung geschützter Wildtiere in Österreich: In Österreich kam es nun erstmalig zu Anklagen und Verurteilungen. Ein Ehepaar hat mindestens 2 Luchse erschossen. Ins Rollen gekommen war der Fall nachdem die Ex-Geliebte des Mannes die Aussagen ihr gegenüber öffentlich machte. Die Ehefrau ist rechtskräftig verurteilt worden. Die Tiere stammen höchstwahrscheinlich aus dem Nationalpark Kalkalpen, in dem eine kleine Anzahl Luchse vorkommt. Statt zunächst 2880€ Geldstrafe und Schadensersatz an den Nationalpark Kalkalpen in Höhe von 12.000€, musste die Angeklagte nach Berufung nur 1920€ zahlen. Mehr dazu hier. Der Ehemann steht derzeit vor Gericht. In erster Instanz wurde er zu 11.160€ Strafe und 12.101€ Ersatzzahlung an den Nationalpark Kalkalpen verurteilt. Das Urteil ist (Stand 30.6.2016) nicht rechtskräftig. Mehr dazu hier.

Der legale Abschuss eines Luchses bspw. in Rumänien kostet ca. 800€. Hinzu kommen Anreise, Unterkunft etc. Eine Geldstrafe bei illegalem Abschuss muss diese Summe um ein Vielfaches überschreiten.

Illegale Tötung geschützter Wildtiere hat weitaus mehr Nebenwirkungen als den Tod eines Tieres. Gerade bei Vergiftungen ist die Gefahr andere Tiere oder auch Menschen zu Gefährden hoch. Für einige Arten ist die Tötung Bestandes bedrohend. Und selbstverständlich werden sofort Mutmaßungen angestellt, wer Interesse am Tod der Tiere haben könnte. Dies trägt zum schlechten Bild ganzer Gruppen bei, aus deren Reihen es letztendlich nur Einzelne sein werden, die derartige Straftaten begehen.

Die große Mehrheit verurteilt die illegale Tötung von Wildtieren. Dennoch wiegen und wähnen sich die Täter in Sicherheit.

 

 

 

 


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