Bayerische Staatsregierung plant Ausverkauf der Buchenschutzgebiete im Steigerwald – BN und LBV haben Klage eingereicht
Der BUND Naturschutz in Bayern und der Landesbund für Vogelschutz haben vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage eingereicht, um das auf Bestreben des Ministeriums offiziell aufgehobene Waldschutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ vor einem geplanten Holzeinschlag zu schützen. Die Aufhebung träte am 1. September in Kraft.
Eine Normenkontrollklage wurde nun eingeleitet und soll die Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Schutzgebietes durch das Landratsamt Bamberg bestätigen. Die Naturschutzverbände werden notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Durch einen gleichzeitig gestellten Eilantrag soll die Aufhebung der Schutzgebietsverordnung bis zur endgültigen Klärung außer Vollzug gesetzt werden. Denn der Forstbetrieb Ebrach hat angekündigt, dieses Jahr schon jetzt, im Sommer, mit dem Holzeinschlag zu beginnen. Nun gilt es für Fledermäuse, Specht und Co. zu retten, was zur retten ist: Tausende von dicken Bäumen, die durch die Aufhebung zum Fällen freigegeben werden.
„Durch das Schutzgebiet durften sich die Wälder endlich auf kleiner Fläche frei entfalten und die Bäume hatten eine Chance, alt zu werden, auch abseits der zugebilligten kleinen Trittsteine. Jetzt stehen die Holzerntemaschinen wieder in den Startlöchern.“ so Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund Naturschutz.
Norbert Schäffer, Vorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz, kritisiert: „Die Bayerische Staatsregierung ist offensichtlich vorrangig an Gewinnen aus dem Holzverkauf interessiert, dabei hat die Staatsregierung eine besondere Verantwortung für den Schutz der Buchenwälder. Wenn jetzt bereits kurz nach Aufhebung des Schutzgebietes Holzeinschlag in dem Gebiet droht, zeigt sich, dass alle Beteuerungen der Staatsregierung zu einem anderen Schutzkonzept für die alten Buchenbestände im Steigerwald nur Lippenbekenntnisse sind. Es zeigt auch, wie wichtig das jetzt von der Regierung von Oberfranken aufgehobene Schutzgebiet war.“
Ausverkauf eines fränkischen Schatzes bayerischer Natur
2007 landeten die Buchenwälder im Nordsteigerwald auf dem 5. Platz der möglichen Anwärter für das deutsche Weltnaturerbe der UNESCO – allein ein geeignetes Schutzgebiet fehlte für eine Bewerbung. In den darauf folgenden acht Jahren Nationalpark-Diskussion verhinderte die Bayerische Staatsregierung eine sachliche Aufklärung der Bevölkerung über Pro und Contra dieser einmaligen Chance. Auch die wirtschaftlichen Vorteile, die für die fränkische Steigerwaldregion durch ein internationales Waldschutzgebiet in Aussicht stehen, werden einfach totgeschwiegen. Ihre Blockadepolitik setzt die Staatsregierung nun fort in der überstürzten Wieder-Aufhebung eines Schutzgebietes, das der damalige Bamberger Landrat Günther Denzler im April 2014 ausgewiesen hatte. Das Veto des Naturschutzbeirats der Regierung von Oberfranken wurde dabei vom Ministerium ignoriert, ebenso wie 2011 der Antrag der Gemeinde Ebrach auf Ausweisung eines größeren Naturschutzgebietes. Dabei umfasst das Waldschutzgebiet gerade mal 0,1 % der Waldfläche, die im Auftrag der Bürger von den Bayerischen Staatsforsten bewirtschaftet wird. Zahlreiche Bürger vor Ort engagieren sich mit viel Liebe und Engagement für ihr Schutzgebiet. Jetzt wird sich zeigen, ob die Bayerischen Staatsforsten zumindest so viel Anstand haben, sich mit dem Holzeinschlag bis zur endgültigen Klärung zurückzuhalten.
„Selbst im Jahr des Waldnaturschutzes gerät in Bayern der Natur-Wald mit seinen selten gewordenen Tier-, Pilz- und Pflanzenarten unter die Räder, wieder geht es nur um Wirtschafts-Wald“, bedauern Hubert Weiger und Norbert Schäffer. „Das ganze Vorgehen ist einmalig in der deutschen Naturschutzgeschichte und eines Rechtsstaats unwürdig.“
Umso mehr werden die Naturschutzverbände nun ihren Einsatz für die wertvollen Buchenwälder verstärken und dem Wald ihre Stimme leihen, diesmal auch vor Gericht, damit die Buchenschutzgebiete im Steigerwald erhalten bleiben.
Spannender Kurzfilm wirbt für Wildnisschutz in Bayern
Tolle Tier- und Naturaufnahmen und eindrucksvolle Hubschrauber-Luftbildsequenzen werben im Film Bayern wild der Gregor Louisoder Umweltstiftung für mehr Wildnisschutz in Bayern. Die Natur schützen – für Menschen, für die Geld, Rendite und Besitz nicht alles ist. Für Tiere und Pflanzen. Für kommende Generationen. Das ist die Idee von Wildnisschutz. Platz für Natur ist nicht nur in unseren Nationalparks wie Berchtesgaden; es gibt viele Ideen, wie wir unserer Natur mehr Raum geben können. Mindestens 2 Prozent der Fläche Bayerns sollen Wildnis werden, wo allein die Kräfte der Natur wirken, nicht der Mensch – das ist das Ziel von Bundesregierung, Naturschutzverbänden und Wissenschaftlern – ein kleiner Beitrag Deutschlands zum weltweiten Naturschutz… Für Fauna und Flora…, für kommende Generationen…, für uns…
Film online: www.bayern-wild.de
Weitere Infos: http://www.ja-zum-nationalpark-steigerwald.de
Presseinfo BN, LBV / Claus Obermeier
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Spannender Lesestoff für den Spätsommer: Luchsschutz auf dem Balkan, Report Zugvogeljagd
In den letzten Wochen sind zwei spannende Projektpublikationen erschienen: Birdlife international erarbeitete mit tatkräftiger Unterstützung der lokalen Vogelschutzorganisationen einen umfassenden Report zum Thema Zugvogeljagd in der EU und den angrenzenden Mittelmeerländern. Mehrere sehr gut ausgearbeitet thematische Karten geben einen Überblick für die jeweilige Region. Ob erschossen, in Fallen und Schlageisen oder an Leimruten gefangen: Jahr für Jahr werden rund ums Mittelmeer Millionen Vögel illegal getötet. Die aktuelle Zusammenstellung des NABU-Dachverbands BirdLife International geht von rund 25 Millionen Opfern aus, davon 20 Millionen Singvögel. Report online (englisch).
Luchsschutz: Ebenfalls neu online ist der aktuelle Newsletter 1/2015 des Balkanluchsprojektes. In mehreren Kurzbeiträgen zum Luchsschutz geben die Projektleiter und Feldforscher einen Überblick über aktuelle Luchsnachweise (oder Monitoringaktivitäten ohne Nachweis) in Kosovo, Albanien und Montenegro. Balkan Lynx Recovery Programme 1/2015.
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Ratgeber Wolf: Lernen, mit dem Wolf zu leben
Die neueste Version unseres in Zusammenarbeit mit dem WWF erstellten Ratgeber Wolf „Lernen, mit dem Wolf zu leben“ ist nun online und kann, wie auch schon die Vorgängerauflagen, kostenlos heruntergeladen werden.
Heute breiten sich die geschützten Wölfe wieder aus – in den Alpen, in Räumen mit unbehüteten Schafen und Ziegen. Das kann nicht gut gehen.
Neue Formen der Schadensabwehr sind gefragt unter Rückbesinnung auf alte Traditionen und unter Verwendung moderner Technik. Ob Wölfe in Mitteleuropa in ihrem arttypischen Sozialverhalten, in Rudeln also, oder eher als versprengte Einzeltiere leben können, ist heute noch nicht abzusehen.
Hier muss noch einiges ausprobiert werden. Auch hier tun sich die neuen Bundesländer mit ihrer geringeren Bevölkerungsdichte leichter als die Alpenländer. Auf viele der aufgeworfenen Fragen versuchen die Autoren dieser Broschüre Antworten zu finden.
Der Ratgeber Wolf ist für all jene gedacht, die sich zum einen beruflich mit dem Thema auseinandersetzen, er ist aber auch genauso für Personen geeignet, die sich intensiv mit dem Rückkehrer Wolf befassen wollen und die erfahren wollen, was es alles im Umgang mit Wölfen zu beachten gibt.
Hier können Sie den Ratgeber Wolf: „Lernen, mit dem Wolf zu leben“ herunterladen.
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Luchsmorde im Lamer Winkel – der LBV zieht verherrende Bilanz
Der Landesbund für Vogelschutz zieht in einer aktuellen Pressemitteilung eine verherrende Bilanz, was die Ergebnisse der Ermittlungen zu den Luchsmorden im Lamer Winkel angeht.
Nachdem Naturschützer vor drei Monaten im Lamer Winkel bei Cham vier abgetrennte Luchsbeine fanden, die in der Nähe von Wildtierkameras ablegt worden waren, treten die Behörden bei den Ermittlungen immer noch auf der Stelle. „Alle bisher durchgeführten Untersuchungen haben zu keinen konkreten Hinweisen geführt, eine verheerende Bilanz nach drei Monaten“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. „Wie auch in den anderen drei bekannt gewordenen schweren Delikten von Umweltkriminalität in den letzten vier Monaten, agieren die Ermittler hilflos“, kritisiert der LBV-Chef weiter. Im Falle eines vergifteten Uhus bei Beratzhausen wurden die Ermittlungen aktuell sogar ergebnislos eingestellt.
Neben den Luchsmorden tappen die Behörden auch bei den Fällen eines vergifteten Uhus, zweier verstümmelter Wiesenweihen und eines abgebrannten Sumpfohreulennests im Dunkeln. Der Schwachpunkt bei den Ermittlungen liegt für den LBV klar auf der Hand: „Wir haben das Gefühl, dass sich nach dem Bekanntwerden eines Falls zunächst niemand darum kümmern will. Werden die Ermittlungen dann irgendwann aufgenommen, ist es schon zu spät, da bereits alle Beweise beseitigt oder viele Spuren vernichtet worden sind“, erklärt Schäffer. Deshalb besteht der LBV weiterhin auf seine Forderung an den Innenminister, eine Artenschutz-Spezialeinheit zu gründen, welche sehr zeitnah nach Entdeckung eines Corpus delicti alle Spuren wie DNA-Träger und Fingerabdrücke unmittelbar am Tatort sichert. „Die Beamten wirken hilflos, wenn erst nichts passiert, sie dann durchaus engagiert arbeiten und dies aber aufgrund Versäumnissen in der Anfangsphase immer ohne Ergebnis bleibt“, so der LBV-Chef. Ohne die Unterstützung speziell geschulter Beamter wird deshalb auch die Aufklärungsquote zukünftiger Umweltkriminalitäts-Fälle vermutlich weiterhin bei null bleiben.
Das Auffinden von vier Luchsbeinen im Lamer Winkel im Mai hat die Gemüter vieler Menschen sehr erregt. Seitdem haben jedoch örtliche Jäger in einem Fernseh- und einem Zeitungsinterview die abscheuliche Straftat als „Kaschperltheater“ abgetan, über einen „untragbar hohen Luchsbestand“ spekuliert und einen „geregelten Luchsabschuss“ gefordert, was bei vielen bayerischen Naturfreunden für große Aufregung gesorgt hat. Der LBV begrüßt zwar das Vorgehen des Bayerischen Jagdverbands vor Ort, fordert aber weitere konkrete Schritte.
Die Forderung örtlicher Jäger, dass „den Naturschützern mal ein Denkzettel verpasst werden müsse und die Täter eher aus deren Reihen stammten“, hatte das Fass schließlich zum Überlaufen gebracht. So traf sich letzte Woche Eric Imm, Vorstandsmitglied des Landesjagdverbands, mit der örtlichen Kreisgruppe der Jäger und der Hegegemeinschaft. „Dieser Gesprächstermin war überfällig und ein richtiger Schritt zur Deeskalation der Situation“, kommentiert Norbert Schäffer.
„Wir begrüßen es sehr, dass sich der Landesjagdverband hier in einem öffentlichen Gespräch klar und deutlich gegen die Wilderei von Luchsen und für die Einhaltung der strengen Schutzvorschriften für den Luchs ausgesprochen hat“, betonte Schäffer. „Nun muss der Druck weiter erhöht werden“, fordert der LBV-Chef. Er ermutigt den Landesjagdverband deshalb zu weiteren Aktivitäten, um vor Ort eine positivere Stimmung für den Luchs zu erzeugen und solche schlimmen Übergriffe wie im Mai dieses Jahres künftig zu verhindern. „Es muss ein regelmäßiger Informationsaustausch vor Ort mit den Verantwortlichen der Arbeitsgruppe Große Beutegreifer stattfinden“, so Schäffer. Diese Forderung unterstützt auch der Vorsitzende der LBV-Kreisgruppe in Cham Karl Heinz Schindlatz.
Seit Jahren stagniert der Bestand des Luchs auf sehr niedrigem Niveau. „Wir haben in Bayern deshalb die europarechtlich geregelte Verpflichtung, den Luchs zu schützen“, erklärt Schäffer. „Nicht zuletzt gibt es deshalb das langjährige Luchsmonitoring-Projekt, werden nun auch grenzüberschreitende Projekte mit Tschechien durchgeführt, versucht eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller betroffenen Interessensgruppen seit Jahren den Luchsmanagementplan umzusetzen und sorgt eine Trägergemeinschaft aus LBV, WWF, BN und Jagdverband durch einen vom Bayerischen Naturschutzfonds geförderten Ausgleichsfonds dafür, betroffenen Tierhaltern Risse an Haustieren und Gehegewild zu entschädigen“, so der LBV-Vorsitzende.
Die Luchsmorde sind also weiter ungeklärt und werden es aller Wahrscheinlichkeit nach auch bleiben, da mit zunehmend verstreichender Zeit auch Ermittlungserfolge erfahrungsgemäß seltener werden.
Hier die können Sie die Pressemitteilung des LBV ansehen: A-55-15_Abgetrennte_Luchsbeine_-_verheerende_3-Monatsbilanz
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Greifvogelverfolgung in Bayern und Deutschland
Kaum zu glauben, aber die Zahl der illegal getöteten Greifvögel in Deutschland scheint enorm. Alle Greifvögel sind ganzjährig geschont und nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Nachstellen, Fangen und Töten sind streng verboten. Trotzdem werden immer wieder verschiedene Fallen oder Giftköder gefunden. Manches Tier fällt auch einer Ladung Schrot zum Opfer. Aktuell wurden zwei junge Wiesenweihen mit geschnittenen Flügel in Franken aufgefunden. Die Tiere überlebten.
In Bayern wurden in den Jahren 2000-2014 264 Fälle dokumentiert, in denen Vögeln illegal nachgestellt wurde. Vor allem Mäusebussarde und Rotmilane waren die Opfer. Nur 18 Tiere überlebten die Taten. Die häufigste Todesursache ist die Vergiftung. Dazu werden präparierte Fleischstücke oder Eier ausgelegt. Die Tiere gehen daran langsam ein. Das Gift stellt nicht nur für die Vögel eine Gefahr dar. So rät das Landesamt für Umwelt: „Vermeiden Sie bitte jeglichen Hautkontakt mit tot aufgefundenen Tieren oder dem Köder. Halten Sie ggf. Ihren Hund fern. Je nachdem, welches Gift verwendet wurde, besteht unter Umständen auch für Menschen und Hunde oder Katzen Lebensgefahr!“
Im Verdachtsfall sollte man die toten Tiere, evtl. gefundene Fallen oder Köder fotografieren, Datum, Uhrzeit und Ort notieren. Das Landesamt für Umwelt hält hierzu einige Hinweise parat. Beobachtungen sollten auf jeden Fall gemeldet werden. Zuständig ist die ortsansässige Polizeidienststelle. Zusätzlich sollte die untere Naturschutzbehörde (Landratsamt) und die staatliche Vogelschutzwarte (Tel. 08821/2330, Poststelle@lfu.bayern.de) benachrichtigt werden. Viele Fälle werden nicht dokumentiert und nicht weiter verfolgt. Aber das Töten geschützter Arten ist eine Straftat und kann mit hohen Geldbußen bis hin zu Gefängnis bestraft werden.
Seit diesem Jahr gibt es eine Stelle, die bemüht ist bundesweit Fälle von Greifvogelverfolgung zu dokumentieren. Aktuelle oder bereits abgeschlossene Fälle können hier gemeldet werden http://www.komitee.de/content/aktionen-und-projekte/deutschland/greifvogelverfolgung/greifvogelverfolgung-meldeaktion
Bekannt werden nur die wenigsten dieser Straftaten. Hier ist die Politik gefordert, die die Ahndung derartiger Fälle strikt verfolgen muss. Eine Petition der Naturschutzverbände LBV und Nabu fordert Umwelt- und Innenminister aller Bundesländer auf weitere Schritte in diese Richtung zu gehen. www.nabu.de/greifvogelpetition. Gefordert werden darin
- Die effektive Aufklärung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln und zu diesem Zweck die Einrichtung geschulter Einheiten und Koordinationsstellen für Umweltkriminalität bei der Polizei und den Naturschutzbehörden nach dem Beispiel von NRW.
- Ein Verbot des Verkaufs von Habichtfangkörben (auf Grundlage BNatschG §54 Abs. 6).
- Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Aushorsten junger Habichte.
- Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss oder Fang von Greifvögeln aufgrund behaupteter allgemeiner Schäden an Niederwild und Hausgeflügel.
- Die Einrichtung von Horstschutzzonen, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit ruhen.
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Naturschutzkriminalität an wildlebenden Tieren in Deutschland – ein Überblick in den Medien
Ein Wolf am Straßenrand – tot, erschossen. Abgetrennte Luchspfoten im Bayerischen Wald. Ein vergifteter Uhu. Ein ausgebranntes Nest. Die Liste der Taten ist lang. Das mediale Interesse an der im Verborgenen stattfindenden Kriminalität ist derzeit sehr groß. Das Ausmaß wurde bislang unterschätzt. Stephan Börnecke fasste in der Frankfurter Rundschau das „Morden mitten in Deutschland“ zusammen. Dabei zeigt er nicht nur einige der spektakulärsten Fälle der letzten Zeit auf, sondern auch die Defizite, die es bei Erstattung einer Anzeige und der Strafverfolgung gibt. In vielen Fällen, so scheint es, fühlen sich die Behörden nicht zuständig. Die Ermittlungen verlaufen, wenn überhaupt, schleppend und nach kurzer Zeit im Sande. So kommt nur ein Bruchteil der Straftaten an wildlebenden, geschützten Tierarten zur Anzeige. Wenige Fälle werden ernsthaft verfolgt, eine Überführung und Verurteilung der Täter bleibt meist aus. Den Gesamtartikel finden Sie hier.
Umweltverbrechen auf der Spur war der Bayerische Rundfunk und berichtet ausführlich über die Ausmaße der kriminellen Machenschaften.
Welches Ausmaß Wilderei in Deutschland haben kann zeigt die ARD. Illegaler Handel ist kein exotisches Thema aus dem fernen Afrika und Asien. Das Thema ist wichtig. Und Naturschutzkriminalität nun auch präsent in der Öffentlichkeit.
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Welche Dimensionen hat der illegale Tierhandel in Deutschland?
von Bastian Schlange, CORRECT!V
„Kriminalität findet immer im Verborgenen statt. Man kann ihr Ausmaß nur erahnen“, sagt Jörg Lippert vom Landesumweltamt in Brandenburg, „Aber wir wissen aus Angeboten, dass das große Mengen sein müssen.“ Lippert ist seit über 25 Jahren im Artenschutz tätig und geht von zehntausenden Tieren aus, die jedes Jahr illegal in ganz Deutschland der Natur entnommen werden. Millionenbeträge werden dabei umgesetzt.
Axel Hirschfeld vom Komitee gegen Vogelmord sagt: „Stellenweise hat der illegale Handel mafiöse Strukturen. Wenn man sich allein die Gewinnspannen anguckt, die im Handel mit geschützten Tieren in Deutschland möglich sind. Die sind teilweise so hoch wie im Drogenhandel. Dennoch ist die Chance erwischt und bestraft zu werden, für einen solchen Händler in Deutschland sehr sehr gering.“
2014 erfasste das BKA insgesamt 6.719 Straftaten gegen das Tierschutzgesetz. Verstöße gegen den Artenschutz fallen da genauso in die Statistik wie der getretene Schäferhund oder die Zuchtpute, die in ihren eigenen Exkrementen erstickt. Lippert sagt: „Viele Staatsanwälte und Richter scheuen sich, härter gegen Artenschutzkriminalität vorzugehen. Es ist für sie in der Regel eine sehr fremde Materie, da fehlt die entsprechende Einordnung.“ Bei Verbrechen nach §§ 71 und 71 a des Bundesnaturschutzgestzes kann eine Höchststrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden. Das sei in den letzten drei Jahrzehnten in Deutschland kein einziges Mal passiert.
Wer sind die Käufer?
Heimische Tiere – Buchfinken, Teichfrösche, Rotkelchen – wer interessiert sich für so etwas? Sicherlich ein anderer Menschenschlag als die Käufer von Exoten. Eine Schlingnatter ist keine Boa Constrictor, ein Zeisig keine Grünwangenamazone. Heimische Tierarten gehören nicht zum grellen Mainstream, dennoch existiert eine treue und traditionsbewusste Anhängerschaft. Wir boten – neben der eigentlichen Recherche – auf einer Verkaufsplattform zum Schein Äskulapnattern und Laubfrösche an. Innerhalb eines Tages gingen bei uns zwei Dutzend Mails ein. Die Nachfrage ist größer als das Angebot – so werden heimische Arten zum teuren Gut und interessant für die Schwarzmärkte.
Hinzu kommt der Sammler-Aspekt: Ob man nun Comics, Briefmarken oder eben Echsen sammelt. Das, was selten und ungewöhnlich ist, ist begehrt. „Alle Tiere, die Raritäten darstellen, die kurz vor dem Aussterben stehen, bei denen man annehmen kann, dass es sie bald nicht mehr geben wird – das will ein Sammler haben. Das sind die blauen Mauritius“, erklärt Detlef Knuth, Direktor des Naturkundemuseums in Potsdam.
Unter seinen Exponaten landen auch immer wieder beschlagnahmte Opfer von Wilderei, so wie 7200 Eier zum Teil seltenster und mittlerweile ausgestorbener Vögel, die ein Lehrer aus Potsdam aus der Natur geraubt hatte. Der Schwarzmarktwert einzelner dieser Eier liegt bei rund Zehntausend Euro.
Dieser Beitrag stammt von „Bastian Schlange, CORRECT!V„. Der illegale Tierhandel in Deutschland wurde von CORRECT!V recherchiert.
CORRECT!V ist das erste gemeinnützige Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum. Die Journalisten sind unabhängig und recherchieren investigativ. Sie wollen jedem Bürger Zugang zu Informationen geben. CORRECT!V finanziert sich vor allem durch Spenden von Bürgern und Zuwendungen von Stiftungen. Hier kannst Du das Recherchezentrum unterstützen: https://correctiv.org/mitglied-werden/
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Befugnisse von Jägern / Jagdaufsehern
Für alle Projektmitarbeiter ist es wichtig, über die Befugnisse von Jägern, Jagdaufsehern etc. Bescheid zu wissen, da wir mit ihnen oft sehr gut zusammenarbeiten, aber es vereinzelt auch zu Konflikten kommen kann.
Jäger an sich haben keine Befugnisse.
Oft sind sie aber zusätzlich vom Landratsamt bestellte Jagdaufseher (Dienstausweis, Dienstabzeichen müssen getragen und vorgezeigt werden), dann gelten Art 41 / Art. 42 des Bayerischen Jagdgesetzes (siehe unten). Insbesondere offiziell bestellte Jagdaufseher mit forstlicher Ausbildung (Dienstabzeichen mit Wappen Bayern und Aufschrift Forst bzw. Jagdschutz) haben in ihrem Gebiet die umfassende Befugnisse der Naturschutzwacht und dürfen in diesem Rahmen bei Verstössen auch Personen anhalten und Personalien feststellen. .
Art. 41
Jagdschutzberechtigte
(1) Der Revierinhaber kann zum Schutz der Jagd volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher anstellen.
(2) 1Für die Bestätigung von Jagdaufsehern (§ 25 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes1)) ist die Jagdbehörde zuständig. 2 Die Bestätigung darf nur versagt werden, wenn der Jagdaufseher nicht Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins ist oder Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung bestehen.3 (aufgehoben)
(3) Neben dem Revierinhaber und dem bestätigten Jagdaufseher übt den Jagdschutz auch die Bayerische Staatliche Polizei aus, soweit er die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes erlassenen Vorschriften und den Schutz vor Wilderern umfaßt.
(4) 1Der Revierinhaber kann auch einem Jagdgast die Ausübung des Jagdschutzes erlauben, soweit er den Schutz des Wildes vor Tieren im Sinn des Art. 40 Abs. 1, vor Futternot und Wildseuchen umfaßt. 2 Art. 17 Abs. 3 gilt sinngemäß.
(5) 1Die Jagdbehörde kann die Anstellung eines oder mehrerer bestätigter Jagdaufseher verlangen, wenn es zumutbar und zum Jagdschutz notwendig ist oder der Revierinhaber seinen Verpflichtungen zur Hege oder Regulierung des Wildbestands trotz schriftlicher Aufforderung nicht nachkommt. 2 Soweit es Reviergröße, Revierbeschaffenheit oder Wildbestand erfordern, kann die Jagdbehörde auch die Anstellung eines oder mehrerer hauptberuflich angestellter bestätigter Jagdaufseher verlangen. 3 Bei Hochwildrevieren über 1000 ha soll der bestätigte Jagdaufseher Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein. 4 Wer Berufsjäger oder forstlich ausgebildet im Sinn von § 25 Abs. 1 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes ist, wird durch Rechtsverordnung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestimmt.
(6) 1Der Revierinhaber und der bestätigte Jagdaufseher sind verpflichtet, bei Ausübung des Jagdschutzes auf Verlangen des Betroffenen sich auszuweisen, und zwar der Revierinhaber durch Vorzeigen seines Jagdscheins, der Jagdaufseher durch Vorzeigen des Ausweises über seine Bestätigung; dies gilt nicht, wenn die Ausweisung aus Sicherheitsgründen nicht zugemutet werden kann. 2 Die bestätigten Jagdaufseher müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit außerdem ein Dienstabzeichen tragen. 3 Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erläßt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Dienstabzeichen.
Fußnoten
1)
BGBl. FN 792-1
Art. 42
Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
1.
Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,
2.
wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.
(2) Soweit der Revierinhaber einem Jagdgast nach Art. 41 Abs. 4 die Ausübung des Jagdschutzes übertragen hat, stehen diesem die Befugnisse nach Absatz 1 Nr. 2 ebenfalls zu.
(3) Die bestätigten Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind, haben die Aufgaben und Befugnisse der Naturschutzwacht.
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