Umweltministerkonferenz (November 2023): Einstimmige Änderung Praxisleitfaden Wolf

von Franziska Baur

Eurasischer Grauwolf (R. Simonis)

 

Bundesumweltministerin Lemke hat der Prozess zu einer Abschussgenehmigung bisher zu lange gedauert – nun soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Die Bundesländer selbst sollen jetzt bestimmte Regionen mit vermehrten Rissen durch Wölfe festlegen. Künftig darf nach einem dortigen Riss eines Weidetieres 21 Tage lang auf Wölfe geschossen werden, die sich im Umkreis von 1.000 Metern von einer Rissstelle aufhalten. Anders als bisher, müsse dafür nicht das Ergebnis einer DNA-Analyse abgewartet werden. Diese Schnellabschüsse seien unbürokratisch und praktikabel umsetzbar. Langwierige Gesetzesänderungen auf nationaler oder europäischer Ebene seien dafür nicht nötig. Mit dieser Lösung soll den Sorgen der betroffenen Weidetierhalter*innen Rechnung getragen werden, ihnen mehr Schutz und Sicherheit gegeben und ein wichtiges Signal der Versöhnung ausgesendet werden. Die Umweltminister hoffen, auf diese Weise eine Balance von Wildtier- und Weidetierschutz zu schaffen.

 

Über diese Neuregelung wird sich vermutlich besonders die bayerische Staatsregierung freuen: Seit 1. Mai 2023 regelte diese den Umgang mit einer eigenen Wolfsverordnung. Neben einer spezifischeren Auslegung der Gefährdungen für den Menschen, ermöglicht die Verordnung dem Landratsamt eine Abschusserlaubnis zu erteilen, wenn es die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht – etwa, wenn Wölfe sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden. Möglich ist der Abschuss nun auch “zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden” – dies zielt konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Dort können Wölfe geschossen werden, wenn sie in “nicht schützbaren Weidegebieten” ein einziges Nutztier töten. Das sind Gebiete, “bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist”. Die Landratsämter können über den Abschuss selbstständig entscheiden. Bislang waren dafür die Bezirksregierungen zuständig.

 

Sowohl die Neuregelung des Praxisleitfadens Wolf als auch die bayerische Wolfsverordnung muss jedoch mit geltendem Bundes- sowie EU-Recht vereinbar sein. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags bezweifelt, dass Wölfe getötet werden können, obwohl erfolgte Schäden an Weidetieren diesen nicht eindeutig zugeordnet wurden oder werden können. Das von der Bundestagsfraktion der FDP in Auftrag gegebene 16-seitige Gutachten macht außerdem geltend, dass der Europäische Gerichtshof den Abschuss nur unter sehr strengen Auflagen erlaube. Darum dürfte eine letale Entnahme nach nur einem Riss mit den unionsrechtlichen Artenschutzvorgaben und dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich nicht vereinbar sein.

 

Desweiteren ist aus wissenschaftlicher Sicht eine willkürliche Entnahme nicht als effektives Mittel gegen Nutztierrisse geeignet. Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie reduziert eine laxere Gesetzgebung bezüglich der Wolfsjagd nicht das Rissrisiko. Es wurde analysiert, wie sich die saisonale Wolfsbejagung in der Slowakei auf die Anzahl an Weidetierverlusten ausgewirkt hat. Der statistischen Auswertung zufolge, gibt es keinen Zusammenhang zwischen der Anzahl an gerissenen Weidetieren und der Anzahl an geschossenen Wölfen in der Vorjahressaison. In der Slowakei ist der Wolf dem Artikel V der FFH-Richtlinie zugeordnet und unterliegt dem Jagdrecht. Im betrachteten Zeitraum wurden Wölfe aufgrund eines damals geltenden Gesetzes in den Wintermonaten quotenmäßig bejagt. Zwar hatte diese Bejagung keinen Effekt auf die Nutztierrisse, doch es konnte ein anderer Zusammenhang festgestellt werden. Demnach nahmen die Übergriffe der Wölfe auf Schafe und Rinder zu, wenn deren natürlichen Beutetiere wie Rehe und Wildschweine seltener wurden. Insgesamt machten Nutztiere mit 0,5% jedoch nur einen geringen Anteil der Wolfsnahrung aus. Gleichzeitig empfehlen die Wissenschaftler die weitläufige Anwendung und Unterstützung von Maßnahmen wie Herdenschutzhunden oder Zäunen, um die Koexistenz von Wölfen und Viehzüchtern zu erleichtern. Die Studie wurde im Fachjournal „Conservation Letters“ veröffentlicht.

 

Foto: R. Simonis (Nationalpark Bayerischer Wald)


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Auf den Spuren der Lausitzer Wölfe

Von Franziska Baur

Im kalten Monat Februar fanden sich Naturschutz-Aktive – insbesondere solch besonderen Vertreter der Spezies Homo sapiens, die sich beruflich mit Thema Wolf beschäftigen – im Spreetal in der Lausitz zu einem Wolfseminar zusammen. Veranstalter waren die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V., das Ökobüro OPUS GmbH und wolfland tours. Das Seminar war Bestandteil eines größeren Projekts, das durch gezielte Aus- und Fortbildungen Multiplikator*innen zum Themenkomplex Wolf ausbildet. Dieses Projekt ist gefördert von der Umweltstiftung Greenpeace.

Eifrige Zwei- und Vierbeiner auf Wolfsexkursion in der Lausitz (Foto: Franziska Baur)

Im Rahmen eines mehrtägigen Seminars bildeten sich die Teilnehmenden inkl. eifriger Vierbeiner zum Thema “Wolf und seine Lebensweise” fort. Ein Großteil des Seminars bestand aus Exkursion und Geländearbeit. ReferentInnen waren Karsten Nitsch, Stephan Kaasche & Catriona Blum-Rérat vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung.

Kein Wolf aber der nächste Verwandte: Canis familiaris – der Haushund, um genau zu sein die schöne Malinois-Hündin “Anima” (Foto: Franziska Baur)

Aussichtspunkt Bergener See

Auf dem Programm standen mehrfache Ansitze auf dem Aussichtspunkt Bergener See in Elsterheide mit Einführung in die Region Lausitz. Der Bergener See ist Teil des Naturschutzgroßprojektes Lausitzer Seenland und befindet sich im Sperrgebiet. Er entstand aus einem ehemaligen Tagebaurestloch und füllt sich durch das aufsteigende Grundwasser von selbst, wird jedoch regelmäßig künstlich abgesenkt. In der geschützten Bergbaufolgelandschaft wird dafür gesorgt, dass sich bestimmte Pflanzen- und Tierarten entwickeln. Aufgrund der zahlreichen Flachwasserzonen und Inseln ist er ein bedeutsames Rastgewässer für Zugvögel wie Kraniche, nordische Gänse und Watvögel. Ferner brüten dort seltene Vogelarten wie Brachpieper, Flußuferläufer, Kiebitz, Fluss-Regenpfeifer, Braun- sowie Blaukehlchen.

Sperrbereich am Bergener See (Foto: Franziska Baur)

Der Aussichtspunkt am Südufer des Bergener Sees gilt als das Beobachtungs-Eldorado für Wolfsfreunde. Er wird regelmäßig von Naturfilmern und Fotografen angesteuert. Hier befindet sich ein hölzerner Pavillon, mehrere Infotafeln und eine Terrasse mit Panoramablick über das rund 67 Hektar große Gewässer. Wir konnten Kraniche, Raubwürger, Rehe, Füchse und Wildschweine erblicken. Um einen Wolf zu sehen, ist Geduld gefragt. „Dies hat sich schmerzlich bewahrheitet: wir kamen zwar jeden Morgen und jeden Abend – dennoch kein Wolf weit und breit. Trotz aufwendigem Equipment (hochwertige Ferngläser, Kameras, Nachtsichtgeräte und Wärmebildkameras) und viel erwartungsvollem Warten bis in die Dunkelheit hinein. Es hieß, wer an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen kommt, hat gute Chancen“ einen Wolf zu sehen, zumindest in mehreren hundert Metern Entfernung… Im Frühsommer gibt es scheinbar die höchste Artenvielfalt. Es hilft nichts, wir müssen wohl nochmals kommen!

Wolfansitz am Südufer (Foto: Franziska Baur)
Halbschöne Aussicht mit der “Schwarzen Pumpe” (Braunkohlekraftwerk) am Horizont (Foto: Franziska Baur)

Ein Fuchs (Vulpes vulpes) in der Abenddämmerung (Foto: Franziska Baur)

Spurensuche

Bei weiteren Exkursionen ins karge, steppenartige Brandenburger Umland gaben Stephan und Catriona eine ausführliche Einführung zum Thema Wolf, Spurenkunde sowie Übungen zum Monitoring mit Sichtungsprotokollen (Tierspuren, Gangarten, Schrittlängen etc.). Hierbei entdeckten wir tatsächlich Wolfsspuren und möglicherweise wurden wir aus der Ferne sogar beobachtet, gut möglich. Blicken lassen hat sich allerdings auch hier kein Wolf.

Spürhund Murmel in Aktion (Foto: Franziska Baur)

Neben der Hundespur eine waschechte Wolfsspur mit perfektem Pfotenabdruck (Foto: Franziska Baur)

Fotofallen und Losungen

Am dritten Tag besuchten wir diverse Fotofallenstandorte und lasen die Film- und Fotoaufnahmen aus. Es wurden mehrfach Wölfe, sowie Füchse und Rehe abgelichtet. Bei unseren Wanderungen fanden wir auch zahlreiche Hinterlassenschaften von Wölfen, die wir Spürhundeführer*innen sogleich als Trainingsmaterial einsammelten. Tatsächlich hinterlassen Wölfe ihre “Losungen” häufig an Wegen, die vom Menschen künstlich angelegt wurden. Auch höher gelegene Ablageorte wie alte Baumstämme oder Felsen werden gerne genutzt. Aussagekräftig sind hierbei Länge (mind. 20 cm), Durchmesser (mind. 2,5-4 cm) und Inhalt (je nach Nahrung meist viele unverdaute Fell- und Knochenreste).

Biologe Stephan Kaasche beim Auslesen seiner Fotofalle (Foto: Franziska Baur)

Wolfslosung (Foto: Franziska Baur)

Wolfslosung wird vermessen und dokumentiert (Foto: Franziska Baur)

Verkehrsopfer

Kurz vor unserer Abreise sollten wir dann doch noch einen Wolf zu Gesicht bekommen. Ein trauriges Verkehrsopfer der letzten Nacht wurde dem LUPUS Institut gemeldet. Dort wurde das knapp einjährige Jungtier weiblichen Geschlechts ausführlich begutachtet, vermessen, gewogen und jede Einzelheit protokolliert, bevor der Kadaver weiter in die Pathologie am Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin transportiert wurde.

Biologin Franziska Baur mit verunglücktem Jungwolf (Foto: Franziska Baur)
Eine markante Zahnfehlbildung wurde bei der Obduktion sichtbar (Foto: Franziska Baur)
Vermessung des Fang-/Eckzahnes (Canini) (Foto: Franziska Baur)
Schriftliche Dokumentation des Totfundes (Foto: Franziska Baur)
Pfotenlänge: 9 cm (Foto: Franziska Baur)
Gewicht: 25 kg (Foto: Franziska Baur)

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Neue Bildungsfilmreihe zum Thema Naturschutzkriminalität 

Projekt Tatort Natur: Videoclips zeigen Wissenswertes rund um die illegale Tötung von Wildtieren

Von Franziska Baur

Zu Beginn des neuen Jahres veröffentlichen die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) und der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) im Rahmen des Projekts „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ eine Bildungsfilmreihe rund um die illegale Verfolgung geschützter Wildtiere in Bayern. Die Clips von jeweils 5 bis 10 Minuten Länge dienen einerseits als Bildungsangebot für die allgemeine Bevölkerung, richten sich aber auch ganz spezifisch an Menschen in der Praxis, die bei der Polizei, in Behörden oder bei Staatsanwaltschaften, als Richterinnen und Richter arbeiten, in der Naturschutzwacht oder als Ranger*innen aktiv sind.  „Unser Ziel ist es, dass Bayern wieder eine sichere Heimat für unsere Wildtiere wird und auch wir Menschen und unsere Vierbeiner wieder sorglos die Natur genießen können. Unsere Filme sollen aufklären, sensibilisieren und nachhaltig abschrecken”, erklärt Franziska Baur, Filmemacherin und Projektmanagerin der Gregor Louisoder Umweltstiftung von Tatort Natur. Unter www.tatort-natur.de können Interessierte die drei Kurzvideos ansehen.

Die illegale Verfolgung von geschützten Wildtieren, wie zum Beispiel Luchsen oder Greifvögeln, stellt eine akute Bedrohung für Bayerns Natur dar. Mit dem Ziel, diese Problematik aufzuzeigen, hat Franziska Baur im Laufe des vergangenen Jahres verschiedene Protagonisten in ganz Bayern getroffen, die in ihrer Arbeit mit dem Thema konfrontiert sind. Gemeinsam mit ihnen machen sich die Zuschauer*innen auf zu einer emotionalen und inspirierenden Erkundungsreise und erleben Naturschutz in Aktion. Die Bildungsfilmreihe soll die Schönheit der heimischen Natur zeigen und deren akute Bedrohung durch diejenigen, die Wildtiere mit perfiden Methoden loswerden möchten: durch Giftköder, Fallen oder Beschuss. 

Erst kürzlich machten der LBV und die GLUS wieder auf drei Fälle von vergifteten Greif- beziehungsweise Eulenvögeln aufmerksam. Zwei Uhus und ein Mäusebussard waren durch das illegale Kontaktgift Carbofuran gestorben. Aktuelle Fälle wie diese zeigen, wie wichtig es ist, das Bewusstsein für Naturschutzkriminalität in der Bevölkerung weiter zu schärfen. „Öffentlichkeitsarbeit ist eine zentrale Säule unseres Projektes Tatort Natur. Mit den neuen Filmen wollen wir möglichst viele Leute erreichen, um so auch eine soziale Kontrolle auszuüben. Das ist wahrscheinlich die wirksamste Methode, um Naturschutzkriminalität einzudämmen“, sagt Projektmanager Dr. Andreas von Lindeiner vom LBV. 

 

Optimale Inhalte für Fortbildungsveranstaltungen

Die drei Clips sind ab sofort verfügbar unter www.tatort-natur.de/material/bildungsfilme/ sowie auf den Plattformen YouTube, Vimeo und Facebook. Die Bildungsfilme eigenen sich optimal für Weiterbildungen. Bei einer internen Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Naturschutzkriminalität“ am Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm stießen die Filme bereits auf sehr positive Resonanz.

Verantwortlich für Redaktion und Moderation der Filme ist Franziska Baur. Kamera und Postproduktion hat Andreas Kastiunig von der Produktionsfirma stube 1 übernommen.

Im ersten Clip „Straftaten erkennen, melden, dokumentieren“ erklärt die Biologin und Projektmanagerin Franziska Baur gemeinsam mit Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Projektverantwortlicher, wie illegale Nachstellungen zu erkennen sind, welche Methoden verwendet werden und welche Strafen das Gesetz bei illegaler Tötung geschützter Wildtiere vorsieht.

Im Film „Den Tätern auf der Spur“ stellt Werner Sika, leitender Polizeidirektor des Polizeipräsidiums Niederbayern, anschaulich den Handlungsleitfaden für die Bayerische Polizei vor, der zum Einsatz kommt, wenn der Verdacht auf die illegale Tötung eines geschützten Wildtiers besteht. 

In „Toxikologische Spurensicherung“ erläutert Prof. Dr. med. vet. Hermann Ammer vom Lehrstuhl für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie der Ludwigs-Maximilian-Universität München, wie eine toxikologische Untersuchung bei Verdacht auf Vergiftung abläuft und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist.

Gemeinsames Projekt: „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“

In den vergangenen Jahren gab es in Sachen Naturschutzkriminalität viele dramatische Ereignisse, wie die illegale Tötung geschützter Luchse oder majestätischer Greifvögel. Einige dieser Arten haben es weiterhin schwer und brauchen dringend Unterstützung. Ein Großteil der Fälle bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos. Das muss sich dringend ändern. Der LBV und GLUS haben deshalb das Projekt „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ gestartet. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Das Projekt leiten die Biologin Franziska Baur (GLUS) und der Biologe Dr. Andreas von Lindeiner (LBV). Mehr Informationen zum Projekt gibt es unter www.tatort-natur.de.

 

Franziska Baur, GLUS-Naturschutzreferentin, franziska.baur@umweltstiftung.com

 


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Giftgefahr in unseren Gärten: Schneckenkorn

Von Franziska Baur

 

Um Salat- und Blumenbeete vor Schnecken zu schützen, greifen noch immer viele Menschen zum giftigen Schneckenkorn, um den unerwünschten Besuchern den Garaus zu machen. Leider ist der giftige Wirkstoff nicht nur für die gefräßige Nacktschnecken (wie z.B. die spanische Wegschnecke Arion vulgaris) gefährlich, sondern auch zahlreiche andere Tiere fühlen sich von dem süßlichen Geruch angezogen und werden dadurch vergiftet. Darunter die nach Bundesartenschutzverordnung geschützte Weinbergschnecke (Helix pomatia), die – wie die meisten anderen Gehäuseschnecken – im Garten überhaupt keinen Schaden anrichten, da sie vorrangig totes Pflanzenmaterial fressen. Neben einer hohen Dunkelziffer weiterer vergifteter Wildtiere (v.a. Vögel und Säugetiere), werden außerdem immer wieder Vergiftungsfälle bei Hunden, Katzen oder sogar Kleinkindern gemeldet.

 

Wirkstoff Metaldehyd

Metaldehyd findet hauptsächlich als blaues Granulat in Schneckenkorn Anwendung. Es existieren jedoch auch andere, alternative Schneckenkornpräparate mit weniger toxischen Wirkstoffen auf dem Markt. Metaldehyd ist in der Europäischen Union als Pflanzenschutzmittel allgemein zugelassen. In Deutschland wurde die Zulassung dieses Wirkstoffs in Pflanzenschutzmitteln für die nicht-berufliche Verwendung zum 23. März 2022 jedoch widerrufen. Das Verbot für den Privatgebrauch unterstreicht die Gefährdungseinschätzung dieses Giftes, das in vielen Gärten leichtfertig ausgestreut wird. Die meisten Gartenbesitzenden wissen vermutlich nicht, welche Gefahr für sie selbst und andere Gartentiere, insbesondere für Igel, von dem Gift ausgeht.

 

Symptomatik Metaldehydvergiftung

Erste Anzeichen einer Metaldehydvergiftung entstehen meist innerhalb 0,5-3 Stunden nach oraler Aufnahme. Die Tiere zeigen häufig Speicheln, Erbrechen, Durchfall, erhöhte Temperatur und Schmerzen im Bauchraum. Blau oder blau-grüne Verfärbungen in Erbrochenem oder Durchfall können hinweisend für die Aufnahme von Schneckenkorn sein. Weitere Anzeichen sind neurologische Symptome wie Zittern und Gangbildstörungen. In schweren Fällen kann das Zittern zu anhaltenden Ganzkörperkrämpfen fortschreiten. Die Ausprägung der klinischen Symptomatik ist individuell unterschiedlich und hängt v.a. von der aufgenommenen Giftstoffmenge ab. Bei kleinen Tieren kann durch das geringe Körpergewicht schneller eine zu hohe Dosis im Körper erreicht werden.

 

 

Gegenmaßnahmen

Bei Verdacht oder beobachteter Giftaufnahme bzw. bei Auftreten der oben beschriebenen Symptome, sollte sofort eine Tierklinik oder ein Tierarzt aufgesucht werden. Für den Giftstoff existiert kein bekanntes direktes Gegenmittel. Sollte das Tier noch keine gravierenden Symptome aufweisen und ist die Aufnahme noch nicht allzu lange her, kann der Tierarzt Erbrechen auslösen. Damit soll der Giftstoff weitestmöglich aus dem Verdauungstrakt entfernt werden, und es kann einem potentiell drastischen Krankheitsverlauf entgegengewirkt werden. In keinem Fall sollten Sie selbst versuchen, das Tier mit Hausmittel erbrechen zu lassen! Sollte das Tier bereits deutliche neurologische Symptome zeigen, kann häufig kein Erbrechen mehr induziert werden, da das Komplikationsrisiko zu hoch wäre. Bei bestehenden Krampfanfällen, benötigt das Tier schnellstmöglich adäquate tierärztliche Versorgung. Es erfolgt eine Stabilisierung und Kontrolle der zum Teil lebensbedrohlichen Krampfanfälle (u.a. durch krampflösende Medikamente). Während eines solchen Anfalls sind die Tiere nicht bei vollem Bewusstsein und erkennen meist ihre Umgebung nicht, was mit unkontrolliertem Aggressionsverhalten verbunden sein kann. Daher ist unbedingt auf die eigene Sicherheit zu achten! Beim Anfassen der Tiere schützen Sie sich und das Tier beispielsweise durch eine Decke. Je nach Schweregrad der Vergiftung, müssen die Tiere nach der Erstversorgung in einer Klinik stationär aufgenommen, weiter behandelt (u.a. intravenöse Infusionsgabe) und überwacht werden.

 

Illegaler Einsatz in Fleischködern: Mehrere Hunde und Katzen vergiftet

Im Landkreis Eichstätt wurden Ende 2022 zahlreiche vergiftete Fleischköder gefunden. Sechs Hunde und zwei Katzen wurden durch das Gift schwer verletzt und zum Teil getötet. Der oder die Täter*in hat dabei das für Kinder, Katzen und Hunde besonders gefährliche und seit März 2022 für den Privatgebrauch verbotene Schneckenkorn mit dem Wirkstoff Metaldehyd verwendet. Die Aufnahme des Giftes führte mit einer gewissen Verzögerung zu zentralnervösen Ausfällen und Organversagen, vor allem der Nieren. Selbst wenn die Tiere die Vergiftung überleben, ist von bleibenden Organschäden auszugehen. Es ist davon auszugehen, dass die vergifteten Hunde nicht das Ziel der ausgelegten Köder waren. In der Gegend wurden aktuell streng geschützte Wölfe festgestellt. Es ist zu befürchten, dass diese durch solche Giftköder gefährdet werden könnten. Da das Ausbringen von Giftködern und die dadurch mögliche Tötung streng geschützter Wildtiere eine Straftat darstellt, haben Naturschützer Strafanzeige gestellt.

Zur Pressemitteilung


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Wozu brauchen wir den Wolf?

von Franziska Baur

Hierzu der verstorbene Wolfsexperte Ulrich Wotschikowsky: „Wir brauchen auch keine Mehlschwalbe, keinen Enzian und kein Edelweiß, keine Opern und keine Kunstwerke. Aber die Welt wäre doch viel ärmer ohne sie. Außerdem, wie können wir es uns erlauben, die Schöpfung in Frage zu stellen? Wir haben die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, sie zu erhalten.“

Ulrich Wotschikowsky

Ulrich Wotschikowsky

Diese Frage wird hierzulande immer wieder gestellt, je mehr sich der Rückkehrer Wolf wieder ausbreitet und kontrovers diskutiert wird. Die Krux ist hierbei, dass die Mehrheit der Bevölkerung grundsätzlich Biodiversität und Umweltschutz befürwortet (Forsa Umfrage vom NABU 2021: 77% der Befragten fanden es “erfreulich, dass Wölfe wieder hier leben”) – in der Theorie. Hierbei verfestigt sich jedoch – gerade unter den Wolfsgegnern – das Prinzip „NIMBY“: Not In My Backyard. Außerdem, so die Argumentation, kosten sie die Gesellschaft (zu) viel Geld: Nutztierhalter müssen investieren, um ihre Tiere zu schützen. Vor solchen Kosten-Nutzen-Fragen steht jedoch eine ganz andere Frage: Was gibt uns eigentlich das Recht, die Daseinsberechtigung einer bei uns seit Jahrtausenden natürlich vorkommenden Spezies in Frage zu stellen? Dahinter steht ein weit verbreiteter, anthropozentrischer Ansatz, Lebewesen in “nützlich” und “schädlich” zu unterteilen und dementsprechend zu selektieren, welche Tiere bei uns leben dürfen und welche nicht. Gleichzeitig offenbart sich die Natur des Menschen, der alles abwehren möchte, was das eigene Wohlbefinden vermeintlich gefährden könnte. Wozu der Wolf gut ist? Hierauf gibt es nicht die eine Antwort. Wir Menschen prägen unsere Umwelt derart stark, dass wir durch Landwirtschaft, Jagd, Freizeitaktivitäten und Fragmentierung einen größeren Einfluss auf natürliche Lebensräume haben, als Wölfe ihn jemals haben könnten. Unser heutiges – als normal empfundenes –Landschaftsbild kann sich aufgrund von Flurbereinigungen und massivem Pestizideinsatz nicht einmal mehr Kulturlandschaft schimpfen. Vielmehr ist die eine funktionsgerechte, artenentleerte und durch Agrochemikalien gesteuerte Agrarlandschaft. Eine erneute, flächendeckende Wolfsanwesenheit könnte sich hier tatsächlich positiv auswirken, wenn sie denn gesellschaftsfähig werden würde.

Abschuss von Wölfen

Foto: M. Krofel

 

Ökologische Aspekte

Je vollständiger und vielfältiger ein Ökosystem ist, desto stabiler und robuster ist es – in Zeiten von Klimawandel, Pandemien und Kriegen ein unersetzbares Gut und Basis unseres eigenen Überlebens: Stürme, Dürre, Parasitenbefall und andere Folgen des Klimawandels könnten merklich abgemildert werden. In der Land- und Forstwirtschaft ein nicht unerheblicher ökonomischer Wert. Wilmers et al. (2013) fanden heraus, dass die Ausbreitung neuer Infektionskrankheiten durch eine hohe Biodiversität geringer ist: Einzelne Arten und damit auch deren Viren haben es schwerer, sich durchzusetzen und übertragen sich seltener auf neue Wirte. Der Wolf spielt hierbei eine wichtige Rolle: Zuallererst für seine Beutetiere und mittelbar auch für weitere Arten wie Aasfresser, welche sich von den Überresten ernähren, sowie für den gemeinsamen Lebensraum. Wolfsrisse fördern zudem den Nährstoffreichtum, indem sie ganzjährig Mikroorganismen und Insekten einen Nährboden durch verwesende Kadaver bieten. Im Yellowstone (Nationalpark) fanden Wissenschaftler heraus, dass Wölfe ihre Beute nicht vollständig auffressen und übrig gebliebenes Aas in sehr kurzer Zeit zu hochkonzentrierten Nährstoffinseln für Bodenbewohner wie Bakterien, Pilze und Insekten umgewandelt wird. Dort sind die Konzentrationen an Stickstoff, Phosphor, Kalium und Natrium deutlich höher als in ihrer Umgebung: Beispielsweise trägt ein 30 kg schwerer Kadaver 4 kg Stickstoff in 1 Quadratmeter Boden ein. Das entspricht in etwa einer landwirtschaftlichen Düngung über 100 Jahre hinweg. Auch dortige Untersuchungen unter Bison- und Wapitirissen zeigen diese Nährstoffkonzentration in der Vegetation, ebenso eine erhöhte Bodenatmung. In den Böden lebten zudem andere Artengesellschaften aus Bakterien und Pilzen als in den Kontrollfächen. Auch die großen tierischen Aasfresser (z.B. Kolkrabe oder Seeadler) profitieren von Wolfsrissen: Das regelmäßige Angebot an Kadavern durch die Wiederansiedlung von Wölfen ließ die Populationen von 13 Aasfresser-Tierarten ansteigen. Der Wolf ist als Lieferant großer Kadaverüberreste also ein entscheidendes Bindeglied im Ökosystem. So erhält und fördert er als Ökosystemdienstleister pflanzliche, tierische und mikrobielle Diversität. Die Rückkehr der Wölfe nach Bayern ist folglich ein wichtiger Baustein zur Renaturierung heimischer Ökosystemen.

 

Waldverjüngung

„Wo der Wolf jagt, wächst der Wald.“ –  ganz so simpel ist es in der Realität leider nicht. Gemeint ist mit diesem alten russischen Sprichwort jedoch, dass Wölfe Rothirsche, Rehe und Wildschweine jagen, wodurch Verbissschäden kleiner werden. Die Beziehung zwischen Wolf, Wild und Wald ist in unserem Kulturraum aufgrund erwähnter zivilisatorischer Einflüsse deutlich komplexer als das Sprichwort vermitteln möchte. Eine Beobachtung ist jedoch allen wissenschaftlichen Untersuchungen zum Einfluss von Wölfen auf ihren Lebensraum gemein: Wo Wölfe leben, beeinflussen sie, wie lange und wo sich das Wild aufhält. Ihre Beutetiere müssen schlichtweg mobiler sein: Sie wechseln häufiger die Futterplätze und bilden teils kleinere Gruppen, was das Risiko verkleinert. Da die Tiere zwischendurch häufiger ihre Umgebung scannen, verkürzt sich außerdem die Äsungszeit. Und wo wenig Hirsche, Rehe und anderes Beutewild kürzer grasen und knabbern, wird Verbiss reduziert. Berühmte Studien aus dem Yellowstone Nationalpark konnten zeigen, dass es seit der Wiederansiedlung von Wölfen, wieder mehr Weiden und Espen gibt (Wilmers et al. 2013). Auch in anderen Wolfsgebieten wurde festgestellt, dass die Ökosysteme bessere Verjüngungschancen haben, was vielfältigere Lebensräume und mehr Artenreichtum nach sich zieht. Selbst wenn sich der Verbiss in unseren Breiten in einigen Fällen zunächst nur verlagert, dürfte er bei konstanter Wolfspräsenz auch hier zurückgehen, so eine Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft in der Schweiz. Durch ihre Beutejagd helfen Wölfe zudem bei den Anstrengungen, einen angepassten Wildbestand zu erreichen, welcher der Kapazität des jeweiligen Lebensraumes entspricht. Auch das führt dazu, dass der Wald sich besser verjüngen kann. Das Angebot der Beutetiere bestimmt die Zahl der Beutegreifer und somit werden sich Schalenwildbestände und Wölfe langfristig gegenseitig beeinflussen.

 

Natürliche Selektion

Einen unmittelbaren Einfluss haben Wölfe auf ihre Beutetiere: Sie jagen bevorzugt junge und unerfahrene, alte oder kranke Tiere. Erwachsene, kraftvolle Tiere, die wichtig für die Fortpflanzung sind, haben bessere Chancen, den Nachstellungen der Wölfe nicht zum Opfer zu fallen. Damit verbessert sich ganz natürlich die Fitness des Beutewilds, denn anders als der menschliche Jäger erkennen Wölfe Erkrankungen bereits in sehr frühen Stadien und können so die Verbreitung von Infektionskrankheiten eindämmen.

Im Folgenden einige Ergebnisse aus einer Studie zum Thema „Welche Effekte haben große Beutegreifer auf Huftierpopulationen und Ökosysteme?“ (Heurich et al.):

  • Infolge der Rückkehr der großen Beutegreifer (GB) in Europa und Nordamerika in den letzten Jahren wurden zahlreiche Forschungsarbeiten über ihren Einfluss auf Huftiere und Ökosysteme veröffentlicht.
  • Diese zeigen, dass Wolf, Luchs, Bär und Co. das Potential haben, die Bestände von Huftieren und Mesoprädatoren unter die Lebensraumkapazität zu senken und auch deren Verhalten signifikant zu beeinflussen.
  • Über diese Effekte hinaus können sie eine Vielzahl von Prozessen im Ökosystem beeinflussen, die sich über mehrere trophische Ebenen (Nahrungsketten-Stufen) auswirken. Damit sind sie Schlüsselarten, die einen weit größeren Einfluss haben, als es aufgrund ihrer schieren Biomasse (Gesamtheit der Masse organischer Stoffe GB innerhalb eines bestimmten Gebiets) zu erwarten wäre.
  • Die meisten Studien zu diesem Themenkomplex stammen aus wenig vom Menschen beeinflussten, naturnahen Ökosystemen und weisen oft methodische Schwächen auf, sodass unklar ist, in wie weit sie auf mitteleuropäische Verhältnisse, mit stark anthropogen überprägten Ökosystemen, übertragen werden können.
  • Die Rückkehr von GB stellt einen wichtigen Ansatz zur Renaturierung von Ökosystemen dar. Insbesondere in Großschutzgebieten sollte es das Ziel sein, die natürliche Artenausstattung an Prädatoren wieder herzustellen, um einen sinnvollen Prozessschutz (Naturschutzstrategie, die auf dem Nicht-Eingreifen in natürliche Prozesse beruht) zu gewährleisten.
  • In welchem Ausmaß Wölfe ihre Beutetierpopulationen damit die Ökosysteme in Mitteleuropa beeinflussen und welchen konkreten Beitrag sie zur Lösung des Wald-Wild-Konflikts leisten, muss noch gründlicher erforscht werden.

 

Ökonomische Aspekte

Seit der Wolf wieder durch unsere Breiten streift, verstärken Nutztierhalter den Schutz ihrer Tiere. Das bedeutet z.B. für die schweizerischen Bergregionen, dass Schäfer zwar in Schutzmaßnahmen investieren müssen – wofür sie von der Gesellschaft über öffentliche Gelder ausreichend unterstützt werden müssen. Sie sehen aber auch häufiger nach ihren Tieren, um die Wirksamkeit des Herdenschutzes durch Elektrozäune zu prüfen oder die Herdenschutzhunde zu versorgen. So sind die Schafe nicht mehr über längere Zeiträume sich selbst überlassen, wie das zuvor der Fall war. Unfälle oder Krankheiten der Tiere führten deshalb oft unweigerlich zu deren Tod – neben der emotionalen Komponente war das auch immer ein wirtschaftlicher Verlust. Dem Züricher Ethnologen B. Tschofen zufolge, sind vor der Rückkehr der Wölfe auf den Schweizer Bergalmen jährlich rund 10.000 Schafe durch Unfälle oder Krankheiten verstorben. Heute seien die Verluste um die Hälfte geringer – Risse durch Wölfe eingerechnet. Und auch in ebeneren Regionen könnte Herdenschutz den Geldbeutel entlasten, indem es in den geschützten Bereichen weniger Schäden durch Wildschweine, wildernde Hunde oder auch Menschen gibt. Von den Millionen, die aktuell in Maßnahmen wie z.B. Schutzzäune gegen Wildschweinschäden und Verbiss durch Schalenwild gehen, dürfte durch den Wolf ebenso einiges eingespart werden. Immerhin ist er hierzulande der einzige natürliche Feind der Wildschweine. In einigen Gebieten konnte sogar schon die Anpflanzung von Aufforstungen ohne Wildschutzzäune durchgeführt werden.

 

Potential Tourismus

Trotz aller Kontroversen: Wölfe faszinieren seit jeher. Und die Mehrheit der Deutschen freut sich, dass sie wieder bei uns heimisch sind. Für touristische Angebote zum Wolf gibt es damit Potenzial, wie auch schon bestehende Angebote zum Wolfwatching, Wolftracking etc. zeigen. Besonders strukturschwache Regionen können Besucherzahlen und Übernachtungen mit solchen Angeboten steigern. Doch das Potenzial hat Grenzen: Zum einen gibt es keine Garantie, auf einer solchen Tour auch wirklich einen Wolf zu Gesicht zu bekommen. Wölfe nehmen uns Menschen schon lange wahr, bevor wir sie im Fernglas- oder Kamerasucher haben und machen dann üblicherweise einen großen Bogen um uns. Zum anderen ist die Anwesenheit von Wölfen schon bald Normalität hierzulande. Als wirklicher Tourismusfaktor würde der Wolf dann wohl nicht mehr ziehen. Eher als charismatisches Symboltier, mit dem sich im Naturtourismus werben lässt.

 

Herdenschutz: unumgänglich

Auffällig ist, dass intensive Forschungsarbeiten zur ökologischen Bedeutung des Wolfes auf das Schalenwild laufen oder noch dringend notwendig sind. Klar ist aber schon jetzt: Nur wenn wir ihm die Rückkehr in seinen natürlichen Lebensraum gestatten und gleichzeitig die Tierhalter ausreichend beim Schutz ihrer Tiere unterstützen, so dass die artgerechte Weidetierhaltung erhalten bleibt, gewinnen wir einen essentiellen Baustein für ein zukunftsfähiges Ökosystem. Hier soll nicht unerwähnt bleiben, dass weder Bejagung noch eine Obergrenze etwas an der Notwendigkeit eines wirksamen und flächendeckenden Herdenschutzes ändern, da dies nicht von der Zahl der Wölfe abhängt, sondern schlichtweg von deren generellen Präsenz (https://conbio.onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/conl.12994). Wenn sich erst einmal eine Selbstverständlichkeit hinsichtlich Herdenschutzmaßnahmen durchgesetzt hat, wird sich die Lage entspannen und der Wolf zum Alltag gehören. Es wird immer wieder Risse geben. Aber Wölfe, die ordnungsgemäß geschützte Herden immer wieder angreifen und für große Verunsicherung in der Bevölkerung sorgen, dürfen bereits jetzt nach strenger Einzelfallprüfung geschossen werden. Die Rechtsgrundlage dafür gibt das Bundesnaturschutzgesetz her.

Herdenschutzhunde...

… schützen die ihnen anvertrauten Herde gegen Übergriffe von zwei- und vierbeinigen Räubern. Die Methode ist uralt und hat sich weltweit bewährt.

… sind immer bei ihrer Herde – egal zu welcher Jahreszeit und bei welchem Wetter.

… binden sich sowohl an das Territorium als auch an die Herdentiere.

… zeigen durch Bellen und körperliches Imponiergehabe an, dass sich der Tierherde etwas Unbekanntes (Mensch oder Tier) nähert.

… sprechen die gleiche Sprache wie Wölfe. Die Wölfe verstehen das Bellen als Machtdemonstration und riskieren lieber keinen Angriff.

… werden nicht nur zum Schutz von Schafen eingesetzt, sondern auch bei Rindern, Pferden, Gatterwild oder Geflügel.

… sind keine Hütehunde. Deren Aufgabe ist es, die Herde zusammen zu treiben.

… sehen nicht alle gleich aus – es gibt weltweit über 50 verschiedene Rassen.

… stellen keine Gefahr für Touristen und Haushunde dar, sofern diese außerhalb des Zaunes bleiben.

Annäherung und Kontakt zwischen Herdenschutzhund und Rind (Foto: C. Homburg)

 

Wolfsmanagement – Prävention

Um Konflikte mit Menschen zu verhindern, sollten unbedingt zugängliche Nahrungsquellen (Mülldeponien/-container, achtlos weggeworfene Wurstsemmel etc.) entfernt werden, da diese direkt mit dem Menschen assoziiert werden könnten. Lebensmittel und Abfälle müssen sicher aufbewahrt werden, wie es etwa in Nationalparks der USA schon üblich ist, um große Beutegreifer wie Bären, Wölfe oder Luchse nicht anzuziehen. In Deutschland ist die gezielte Anfütterung von Wölfen nach §45a BNaSchG verboten. Unter keinen Umständen darf es eine aktive Anfütterung etwa für Fototourismus etc. geben.

 

Monitoring

Wichtig bleibt das aktive Monitoring, um potentiell gefährliches Verhalten frühzeitig zu erkennen und eine Eskalation der Situation zu verhindern. Hierbei sind Behörden u.a. auf Meldungen aus der Bevölkerung angewiesen. Deshalb müssen zuständige Stellen leicht zu finden und deren Ansprechpartner*innen erreichbar sein. Die Besenderung von (auffälligen) Wölfen mit GPS-Halsbändern kann neben wissenschaftlichen Erkenntnissen über Lebensraum und Wanderverhalten ein Eingreifen erleichtern, wenn nötig.

Fotofalle (Foto: F. Baur)

Die Wahrscheinlichkeit eines Wolfsangriffs ist auch trotz gestiegener Wolfsbestände äußerst gering (NINA Studie 2021, Linell et al.). Wir fordern deshalb eine sachliche Debatte von der Politik, anstatt Wolf-Populismus. Sorgen und Ängste müssen trotz Allem ohne jeglichen Zweifel ernst genommen werden.

 

Rechtlicher Rahmen

Um das ganze Thema final in einen rechtlichen Rahmen zu gießen, darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Tierart Wolf durch den EU-weiten Artenschutz, konkret durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, streng geschützt ist und das voraussichtlich auch bleibt: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie basiert auf der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).

 

Ethischer Ansatz

Zur eingehenden Frage „Wozu wir den Wolf überhaupt brauchen?“ soll noch eine kulturanthropologische Sichtweise zum Denken anregen. Zu allererst sollte man bedenken, dass diese Frage in einem gewissen Kontext nur rhetorisch gemeint sein kann und daher keine ernsthafte Antwort benötigt. Die Meinung derjenigen, die diese Frage stellen, ist grundsätzlich contra-Wolf und basiert auf folgenden Annahmen: Wölfe gehören nicht hierher und passen auch nicht uns unsere Kulturlandschaft Schrägstrich Heimat. Diese Meinung tritt am häufigsten unter Jägern und Weidetierhaltern auf, die verständlicherweise auch die meisten Berührungspunkte und potentielle Konflikte mit dem Rückkehrer haben. Die meistern derer, sehen sich durchaus als naturverbunden, jedoch ist ihr Verständnis eher anthropozentrisch geprägt, stellt also den Menschen und die vom Menschen gestaltete, geordnete und kontrollierte Natur in den Mittelpunkt. Für diese Art von Natur scheinen Wölfe zu „wild und unkontrolliert“, denn sie gefährden die gewohnte Ordnung.

Konträr hierzu sind dogmatische Wolfsbefürworter zu sehen, die sich selbst häufig als naturverbunden bezeichnen. Viele verspüren eine regelrechte Sehnsucht nach einer „wilderen“ Natur, die eben nicht geordnet, kontrolliert oder gar dominiert wird, sondern ihren eigenen Rhythmus im Gleichgewicht findet. Dabei kann es auch um eine Resonanzerfahrung gehen, also dass man in der Verbindung mit den Wölfen auch ein Stück weit „wilder“ werden kann. Dies hat mit der Realität von Wölfen wenig zu tun: Wild lebende Wölfe sind schlichtweg Kleinfamilien, innerhalb derer sie sehr sozial und fürsorglich ihr Überleben sichern. Auch hat sich zwischen Menschen und Wölfen seit vielen Jahrtausenden eine Koevolution ergeben. Unsere Hunde entstanden in verschiedenen Erdteilen aus der Domestizierung der dort lebenden Wölfe. Um eine nüchterne Perspektive auf die Tierart Wolf und deren Rückkehr in ihren ursprünglichen Lebensraum zu bekommen, empfiehlt sich das Ansehen der Dokumentation „Die Wolfssaga – 20 Jahre Wölfe in Deutschland“ vom Ökologen und Tierfilmer Sebastian Koerner (www.lupovision.de): https://www.facebook.com/watch/?v=179015297198608

 

Abschließend lässt sich feststellen, dass keine Tierart in Bayern so polarisiert wie der Wolf – von den einen romantisiert, von den anderen verhasst. Könnte der Wolf daher Anlass sein, unser grundsätzliches Verhältnis zur Natur zu überprüfen?

 


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Buchtipp: Deutschlands Wilder Osten

Im Land von Kranich, Wolf und Adler

Axel Gomille

Das Ende der DDR war auch für die Natur ein Glücksfall. In der Übergangsphase nach dem Mauerfall wurden große Naturräume unter Schutz gestellt und es traten einige neue Gesetze in Kraft. Bedrohte Tiere begannen sich zu erholen, verschwundene Arten kehrten zurück. Heute bevölkern wieder Kraniche, Wölfe, Seeadler und viele andere seltene Wildtiere Deutschlands Natur zwischen Ostseeküste und Sächsischer Schweiz. Es sind einzigartige Erfolgsgeschichten, wie man sie hierzulande im Naturschutz nur selten erlebt. Der Bildband DEUTSCHLANDS WILDER OSTEN begibt sich auf Spurensuche nach unseren beeindruckendsten Wildtieren und zeigt zudem die historischen Ereignisse auf, die die Grundlage für die Schaffung der Nationalparks und weiterer Schutzgebiete im Osten Deutschlands waren. Der renommierte Naturfotograf und Zoologe Axel Gomille hat diese Entwicklung vor und nach der Wende bis heute miterlebt. Seine außergewöhnlichen Fotos aus freier Natur und kenntnisreichen Texte präsentieren eine faszinierende Wildnis mitten in Deutschland.


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Newcomer Goldschakal in Bayern!

von Franziska Baur

 

Canis aureus ist zwar nicht ganz neu in Bayern, denn er wurde in der Vergangenheit immer wieder gesichtet (u.a. bei Freising oder im Nationalpark Bayerischer Wald). Er gehört dennoch zu den „Zugroasten“: von manchen fälschlicherweise als invasive Art („Neobiota“: gebietsfremde Arten, vom Menschen nach dem Kolumbus-Stichjahr 1492 eingeführt) bezeichnet, betreibt er tatsächlich eine Habitat-Erweiterung ausgehend von Südosteuropa, vermutlich ausgelöst durch die menschengemachte Klimaerwärmung. Hierzulande bleibt die Spezies derzeit noch unbemerkt, auch wenn sie häufiger ist, als die meisten von Euch vermuten würden. Der Bestand in Europa wird von der Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) auf 97.000-117.000 Tiere geschätzt. Das entspricht einer deutlich größeren Population als die der Wölfe. Während diese jedoch Bewohner der Nordhalbkugel sind, sind Schakale auch auf der südlichen Hemisphäre zuhause. Bis nach Asien und Afrika kommen sie in Form verschiedener Unterarten vor, wie z.B. die Schabrackenschakale in Namibia (Foto: Franziska Baur).

Schabrackenschakal

Scharbrackenschakal im Norden Namibias (Foto: Franziska Baur)

 

Die ursprünglichen Lebensräume sind offene und halboffene Landschaften, dichte Wälder werden eher gemieden. Goldschakale leben gesellig in Familienterritorien, welche gegenüber anderen Familien verteidigt werden. Ihr Nahrungsspektrum ist breit: neben Insekten, Reptilien und Kleinsäugern werden auch schwache, alte oder junge Huftiere erbeutet. Bei der Jagd auf Kleinlebewesen ähnelt das Jagdverhalten demjenigen des Fuchses (Anschleichen, in hohem Bogen Anspringen), größere Tiere werden durch Hetzjagd im Rudel erbeutet – ähnlich wie bei ihrem „großen Bruder“ Wolf. Wie diese verständigen sie sich ebenfalls durch gemeinsames Heulen, auch wenn dieses deutlich schwächer tönt.

 

In Deutschland ist der Goldschakal nicht in der Liste der jagdbaren Arten in Bundesjagdgesetz § 2 aufgeführt und stellt somit kein jagdbares Wild dar. In Österreich hingegen ist er nicht geschützt und darf außerhalb der Schonzeit bejagt werden. Die Sinnhaftigkeit dessen darf bezweifelt werden, denn er könnte – als natürlicher Antagonist der Füchse – durchaus ökologisch hilfreich sein.

 

Körperlänge

80-95 cm  

Gewicht

8-12 kg

Paarungszeit (Ranz)

Oktober

Wurfzeit

Januar

Anzahl Jungtiere

5-10

Rechtlicher Status

 FFH-Richtlinie Anhang V

Im Herbst 2021 kam es bei den Goldschakalen zu Liebeleien: In Baden-Württemberg ist nach Angaben des Landesumweltministeriums erstmals Nachwuchs in Deutschland nachgewiesen worden. Eine genetische Untersuchung von Kotproben hat ergeben, dass es eine Familiengruppe mit mindestens zwei Welpen gibt.

Mehr Infos hier!


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Herdenschutz in der Schweiz

Wer hat´s erfunden? Die Schweizer wohl nicht, zumindest nicht dieHerdenschutz in der Schweiz pauschal gültige Allheilmittel-Lösung. So muss jede Region doch selbst ihre Möglichkeiten wieder-erfinden. Dennoch lohnen sich Blick und Austausch über Landes- und Fachgebietsgrenzen immer.

Exkursionsbericht Schweizer Alm Garus/St Gallen

Die Herdenschutzexkursion Ende August im Rahmen des Euro Large Carnivore Projects in die Schweiz gab gute Einblicke in den praktischen Umgang mit Weidewirtschaft im alpinen Bereich im Allgemeinen und Herdenschutzmaßnahmen im Besonderen. In der Schweiz wird seit Jahren die Umstellung des Weidesystems gefördert. Noch vor dem Wolf war es aus vielen anderen Gründen erwünscht eine gute Weideführung mit Umtriebsweiden oder Hirten umzusetzen, weg von der Standweide. Für Mehraufwand und -kosten gibt es zusätzliche Förderungen. So hat sich manch ein Betrieb bereits vor dem Thema Herdenschutz mit einer Anpassung seiner Weidewirtschaft befasst.Herdenschutz in der Schweiz
Im bayerischen Alpenraum gilt die Sorge der Rinderhaltung. Schafhaltung spielt hier kaum eine Rolle. In der Mehrzahl werden auf bayerische Alpen und Almen Jungrinder aufgetrieben, hinzu kommen Mutterkuhherden oder Milchkühe. Schnell heißt es, man könne die Strukturen, landwirtschaftlichen Systeme, Förderung etc. nicht vergleichen und folglich bei uns nicht umsetzen. Das mag teils zutreffen. Die Beispiele und Erfahrungsaustausch mit anderen Gebieten können aber auch inspirieren sich weiterhin Gedanken dazu zu machen, welche Voraussetzungen es bei uns braucht, was bei uns umstrukturiert und geändert werden muss, um bestmöglich in die Zukunft zu gehen. Und das betrifft nicht nur den Herdenschutz, sondern allgemein die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft, insbesondere der Weidetierhaltung. Krisen zeigen immer Schwachstellen auf. Diese wird der eine nicht mehr angehen wollen, andere können es als Chance nutzen.

Untenstehend werden die Referate des ersten Tages zusammengefasst. Tag zwei und drei war ganz der Praxis gewidmet. Wildhüter, Almbetreiber und Hirten begleitenden die Gruppe durch die Tage, informierten aus erster Hand und standen für zahlreiche Gespräche zur Verfügung.

Die Referate am ersten Tag gaben einen gute Rundumschlag über Herdenschutz in der Schweiz. Die Exkursionen in den darauffolgenden Tagen ermöglichten Betriebs/Almbesichtigungen und Infos aus erster Hand von den Bewirtschaftern, Herdenschutzhundehaltern und -züchtern, Hirten und Wildhut.Herdenschutz in der Schweiz

Fachlicher Input – Referate

Am ersten Seminartag stellten verschiedene Referenten ihre Fachgebiete vor und gaben einen guten Einstieg in die Thematik Herdenschutz und Umgang mit Wild- und Weidetieren in der Schweiz.

Ralph Manz von KORA berichtete über die aktuelle Situation und das Monitoring der Wölfe in der Schweiz. KORA hat den offiziellen Monitoring Auftrag, leistet Informationsarbeit und ist beteiligt an Fortbildungen bspw. der Wildhut in der Schweiz. In der Schweiz hat nur die Berner Konvention Gültigkeit (Report alle 2 Jahre). Es gibt keine FFH Berichtspflicht, wie in Deutschland. Nach dem Bundesjagdgesetz müssen die Kantone eine Statistik über die wichtigsten Wildarten und deren Abschuß führen. Eine Vielzahl von Methoden kommt beim Monitoring zum Einsatz. Neben klassischen Fotofallen oder Genetik an Rissen wird auch über Akustik (provoziertes Heulen, Aufnahme von Heulen/Sound-Monitoring zur Rudelbestätigung) eine erste Einschätzung gesammelt. Genetisches Material wird von ansässigen und durchziehenden Wölfen gesammelt, ebenso von den Welpen. Interessant war die Aufstellung der einzelnen Probetypen: Gewebe, Kot, Blut, Urin, Haar. Die Auswertbarkeit lässt massiv nach. Bei Haar Proben ist sie nur noch bei 17% auf Art-Niveau und 4% bei der Individualisierung.  Auschlaggebend für gute, auswertbare Proben ist natürlich auch die Probennahme und die Lagerung.

Herdenschutz in der Schweiz

Herdenschutz in der Schweiz: Geisen Sömmerung in der Schweiz – mühsam, aber machbar.

Bekannt sind in der Schweiz derzeit 8 Rudel und 5 Paare (Stand Juli 2020). Obwohl Einzeltiere bereits seit Ende der 1990er Jahren nachgewiesen wurden kam es erst 2012 zur ersten Rudelgründung.

2019 wurden 420 Nutztierrisse entschädigt. Herdenschutzmaßnahmen minimieren Übergriffe, können sie auch verhindern. Ungeschützte Herden sind immer eine leichtere Beute. Derzeit läuft ein Kooperationsprojekt zwischen AGRIDEA und KORA zur Rissanalyse (Situationen, Maßnahmen, Umstände, tote Tiere, Verortung…) der letzten Jahre.

Riccarda Lüthi (Agridea CH) sprach über technischen Herdenschutz und Sofortmaßnahmen. Sie stellte die unterschiedlichen Zonen der Weidewirtschaft vor (Sömmerung, tiefere Lagen mit Landwirtschaftlicher Nutzung, Winterweiden im Tal) und deren mögliche Systeme (verschiedene Zäune, Behirtung). Ein viel diskutiertes Thema: Zäune, Zaunhöhe und Überwinden durch den Wolf. In den meisten Fällen inspizieren diese die Zäune unten, bodennah und suchen hier einen Durchschlupf, was Praxis und Versuchsanordnungen zeigen. Nichts desto trotz können sie lernen darüber zu springen und dann sind nahezu alle Zaunhöhen überwindbar. Ziel muss es also sein bei den Erstkontakten nachhaltig schlechte Erfahrung zu generieren, so dass die „Idee“ des Überspringens nicht aufkommt. Auch die Optik spielt eine Rolle. Hier haben sich kontrastreiche Weidenetze bewährt, die für Wildtiere und Nutztiere jeder Art besser sichtbar sind. Orange/Rot/Grün, wie viele Weidenetze bisher sind, ist für die meisten Tiere nicht gut wahrnehmbar. Auch Flatterbänder in blau/weiß helfen Herdenschutz in der SchweizHinternisse wahrzunehmen. Dies ist auch für Zwischenfälle mit anderen Wildtieren (Rehwild, Sauen), die potentiell hängen bleiben könnten oder die Zäune einreißen, wichtig.

Agridea CH hält Einiges an Infobroschüren für Weidetierhalter bereit.

Ein Zaun ist nur so gut, wie seine einzelnen Komponenten. Anschaulich beschrieb Riccarda Lüthi auf was geachtet werden muss: Sorgfältiger Aufbau und Pflege, angepasstes/geeignetes Weidezaungerät, dazu passende Erdung, Sichtbarkeit, Tore, Reparaturen.

Als Grundschutz gelten Fixzäune (4 Litzen, Knotengitter mit zusätzlichen Stromlitzen unten und oben) und mobile Zäune (4 Litzen, Netze 90cm). Bei Litzen sollte der Bodenabstand der untersten Litze max 20cm sein. Die Empfehlungen in der Schweiz gehen zu 5 Litzen und Netzen mit min. 105cm Höhe. Knotengittergeflecht sollte immer zusätzlich zwei stromführende Litzen (unten und oben) haben. Bayern orientiert sich weitestgehend an diesen Empfehlungen und Vorgaben.  (Richtlinien/Merkblatt Herdenschutz Bayern hier.)

Des Weiteren ging es im Vortrag um Finanzierungen in der Schweiz.

Welche Maßnahmen können auf Alpen ergriffen werden und welche Punkte sollten bei der Einrichtung eines Nachtpferches berücksichtigt werden? Angefangen vom Aufbau, Bodenbeschaffenheit, Schutzmöglichkeit bis hin zur zentralen Lage, so dass die Tiere von verschiedenen Weidebereichen dahin getrieben werden können. Diese hoch frequentierten Bereiche sind nicht unkritisch zu sehen. Automatisch wächst hier der Parasitendruck und die Beanspruchung der Grasnarbe. Auch Infektionskrankheiten oder Zunahme bei Lämmern muss beobachtet und berücksichtigt werden. Durch geeignete Maßnahmen (Umsetzen der Weidefläche beispielsweise) muss hier interveniert werden. Fress- und Ruhezeiten müssen beachtet werden, was ohnehin bei einer guten Weideführung (zumal mit Berücksichtigung Zuwachs und Tiergesundheit) erfolgt.

Von 2003 bis 2011 gab es eine mobile Einsatztruppe Herdenschutz die Sofortmaßnahmen bei Wolfspräsenz bzw. nach Rissen ermöglichte. Der Einsaz von Hirten und Hunden wird noch heute u.a. über Agridea koordiniert. Seit 2010 gibt es auch Stellen für Zivildienstleistende bei der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen.

Heinz Feldmann (Beratungsstelle Unfallverhütung Landwirtschaft) sprach über Unfall- und Konfliktvermeidung. Mit einigen Beispielen erläuterte er seine Arbeit und zeigte kritische und vermeidbare Situationen auf Betrieben. 65.000km Wanderweg führen durch die Schweiz. Hier treffen Landnutzer, Freizeitsportler und Erholungssuchende aufeinander.  Zur Unfallverhütung beim Einsatz mit Herdenschutzhunden (HSH) werden drei Stufen beurteilt: Hundequalität, geregelter Einsatz und Überwachung der HSH.

Hundequalität: offizielle geförderte und geprüfte Hunde. (Anmerk.: es gibt auch in der Schweiz selbst organisierte HSH, diese fallen dann aber aus dem System heraus, auch hinsichtlich rechtlicher Regelungen, Rechtsunterstützung, Finanzierung etc.)
geregelter Einsatz: konkrete Vorgaben und Regeln über die Beratungsstelle, um Konflikte möglichst zu minimieren. Bspw: Klärung und Beratung darüber, ob Wege zeitweise umgeleitet werden können. Fütterungsplätze der Hunde müssen sorgsam ausgewählt werden, um z.B. Verteidigung und Konkurrenzverhalten zu vermeiden.
Überwachung der Hunde, um Probleme mit Einzeltieren oder in der Zucht rechtzeitig zu erkennen und zu lösen.

Sinn, Zweck und Ziel der Herdenschutzhunde ist, fremde Tiere weitestgehend aus „ihrer“ Herde fernzuhalten. Sollte eine Haltung von Herdenschutzhunden überhaupt notwendig und gewollt sein, werden einige Punkte zuerst abgeklärt: Weidepläne müssen vorliegen, Standorte, Betriebsdaten/Adresse und der Bericht des zuständigen Herdenschutzbeauftragten.

Die Beratungsstelle erhebt dann zwingende Maßnahmen und empfohlene Maßnahmen zur Konfliktminimierung. Bei  Begehungen vor Ort sollen bestmöglich Konfliktpunkte erfasst und mit Maßnahmen minimiert werden: angefangen von Kennzeichnung und Information für Wanderer über die Weide und Schutzmaßnahmen bis zu temporärer Wegeumleitung, Vorgaben für Fütterungsstellen der Hunde etc. An zentralen Stellen können Wanderer hingewiesen werden und Alternativrouten vorgeschlagen werden. Infotafeln und Infomaterial über die Arbeit der Herdenschutzhunde, ihr Verhalten und das angemessene Verhalten der Wanderer liegt aus (Tourismus, Gemeinde) und wird im Gelände an entsprechenden Stellen auf Tafeln kommuniziert.

Auch Aushilfen auf dem Betrieb und Hirten sollten den Einführungskurs Herdenschutzhunde besucht haben. Sie müssen in die Regelungen auf ihrem Betrieb dazu eingewiesen sein und dies Umsetzen. Der Betrieb trägt die Verantwortung dafür. Mit der Beratung und den Maßnahmen sollen weitestgehend Probleme verhindert werden und den HSH Haltern eine Rechtssicherheit gewährleistet sein.

Sven Baumgartner (Landw. Zentrum SG Fachstelle Herdenschutz/ Kleinvieh) berichtete über Hintergründe der Schafsömmerung in der Schweiz.  35 der 420 Sommerungsbetriebe werden mit Schafe bestoßen. 11.000 Schafe werden hier aufgetrieben. (Anmerkung: In Bayern sind es etwa 3000.) Auf 17 Alpen werden 1700 Ziegen aufgetrieben. Die meisten der Schafalmen sind Umtriebsweiden mit teilweiser Behirtung. Je nach Herdengröße und Bewirtschaftung werden unterschiedliche Herdenschutzmaßnahmen empfohlen, beginnend bei stromführenden Zäunen (dauerhaft, als Nachpferch) bis hin zum Einsatz von Herdenschutzhunden und Hirten.
Mit den Betrieben werden grundsätzliche Strukturen (Bewirtschaftungssystem, Tiergesundheit, -qualität, Weidemanagement, Technik, mögliche Herdenschutzvarianten, Datenbanken) besprochen, die u.U. auch positive Auswirkung auf die Gesamtwirtschaftlichkeit und Arbeitseffektivität haben.

Mit der Nutzung einer extra Datenbank können Daten der Alpen erfasst und aktuelle Wolfsmeldungen schnell übermittelt werden. Auch die Beratung, Rissvorfälle etc. werden hier dokumentiert.

Bei Wolfssichtungen oder anderem Nachweis über Kot, Risse, Fotofalle wird über die Wildhut und E-SMS System informiert. Schutzmaßnahmen können dann nochmal nachkontrolliert bzw. (temporär) eingerichtet werden. Die Info geht mit einer direkten Rufnummer für Rückfragen/Hilfe an alle Almbetriebe der betreffenden Region.

Über das landwirtschaftliche Fachzentrum wird Herdenschutzberatung/Alpberatung (eingebettet in den Betrieb) angeboten, ebenso die Unterstützung bei der Umsetzung (Material, Personal), wobei letzteres grundsätzlich Aufgabe des Betriebes ist. Möglicherweise anstehende Sofortmaßnahmen werden über das Fachzentrum eingeplant, das Material vorab bestellt.

Wer sich für Bayerische Alpen und Almen interessiert finden einen guten (wenn auch nicht mehr ganz aktuellen) Überblick hier im Almbuch von 2010.

Herdenschutz in der Schweiz – Hier noch der Link zum Beitrag des WWF über die Exkursion Herdenschutz in der Schweiz.


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Aktionsplan Wolf Bayern: Unterwegs in den Abgründen des Artenschutzes

Wir müssen das Erbe der Vorkämpfer des Naturschutzes bewahren und dürfen nicht zulassen, dass es Populismus und Wahlkampf geopfert wird. Ein Statement von Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung.

Der jetzt von der Staatsregierung vorgestellte Aktionsplan Wolf ist das traurige Ende eines jahrelangen Niederganges des Naturschutzes in der Staatsregierung. Fachlich oft unsinnig, in weiten Teilen offensichtlich rechtwidrig, gespickt mit juristischen Winkelzügen, um den Artenschutz zu schwächen. Im Einzelfall kann ein Abschuss eines Wolfes allerdings notwendig sein – dafür bietet das bestehende Naturschutzgesetz ein umfassendes und seriöses Verfahren.

„Zu dem uns vorliegenden Entwurf zum so genannten Aktionsplan Wolf ist eine seriöse Stellungnahme auf dem NWolfswelpen Bayerniveau der internationalen Debatte zum Wolfsmanagement in vielen Punkten leider nicht möglich. Grund sind die teils absurden fachlichen und rechtlichen Widersprüche innerhalb und zwischen den einzelnen Kapiteln. So steht in der Einleitung, dass Grundlage des Aktionsplanes Wolf die nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben sind, also das Bundesnaturschutzgesetz als unmittelbar und uneingeschränkt geltende Rechtsgrundlage und die Europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie die Berner Konvention als mittelbar geltende internationale Rechtsgrundlagen. Bei vielen relevanten Punkten kommen dann aber Phantasiekonstruktionen (zum Beispiel ein abstrakter Bedrohungsbegriff gegenüber Weidetieren) als möglicher Abschussgrund zum Einsatz – dies ist nach unserer Auffassung offensichtlich rechtwidrig. Das dürfte eher der Arbeitsbeschaffung für Richter dienen als dem Schutz der Weidetiere in Bayern. Damit wird kein einziges Schaf wirksam vor Wolfsübergriffen geschützt, aber mit den zu erwartenden Klagen sicher diverse Juristen gut beschäftigt“. Diese Bilanz zieht Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung, die mit dem Projekt Bayern wild seit dem Auftreten des ersten Wolfsnachweises im Jahr 2006 mit den Herausforderungen des Wolfsmanagementes beschäftigt.

Auch in weiteren Kapiteln finden sich auf den ersten Blick rechtlich fragwürdige, möglicherweise sogar illegale Passagen. So wird die mehrtätige völlig unbeaufsichtigte Haltung von Weidetieren als “traditionell” bezeichnet und nicht als nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verboten.

Die bayerische Politik und insbesondere die zuständigen Behörden (Bayerisches Umweltministerium, Bayerisches Landwirtschaftsministerium) waren seit dem ersten Wolfsnachweis im Jahr 2006 und dem Aufbau von Populationen im Alpenraum und Nordosten in der Pflicht, sich auf die Rückkehr des Wolfes umfassend vorzubereiten – wie andere deutsche Bundesländer und unsere Nachbarstaaten auch. Leider sind sie an dieser Aufgabe bisher gescheitert. Dazu hätten schon lange ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen flächendeckend bereitgestellt werden müssen, zum Beispiel für die flächendeckende finanzielle Förderung des Herdenschutzes und die flächendeckende qualifizierte Fachberatung von Weidetierhalter und weiteren betroffenen Akteuren. Dazu Claus Obermeier weiter: „Wir erleben hier ein Versagen der amtierenden Staatsregierung auf Kosten von Mensch, Landwirtschaft und Natur in Bayern“.

Wölfe lebten und leben auch heute meistens in Gebieten mit Schaf- und Ziegenhaltung. Dazu wurden über Jahrhunderte bewährte Schutzmaßnahmen entwickelt, die Tierverluste durch Wölfe minimieren. Besonders bewährt haben sich in Mitteleuropa spezielle Herdenschutzhunde, die die Herde aktiv gegen Wölfe verteidigen. Heute stehen mit mobilen Elektrozäunen weitere technische Mittel zur Verfügung, die Übergriffe von Wölfen weitgehend verhindern können. Dies alles kostet Geld und Zeit, daher müssen die schafhaltenden Betriebe umfassend und professionell von den Behörden unterstützt werden, da der Schutz des Wolfes auf der Basis der Gesetze und internationalen Verpflichtungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Wölfe konnten schon immer in Ausnahmefällen getötet werden – umfassende rechtliche Regelungen dazu liegen schon lange deutschlandweit vor.

Eine Entnahme (Tötung) einzelner Wölfe ist schon immer möglich gewesen, zum Beispiel, wenn festgestellt wurde, dass fachgerechte Präventionsmaßnahmen im betroffenen Bereich nicht greifen, Weidetiere getötet wurden und daher ein unzumutbarer wirtschaftlicher Schaden für den betroffenen Betrieb droht – ein  seltener Ausnahmefall. Rechtliche Voraussetzung ist, wie es auch das deutsche Artenschutzrecht (§45 Bundesnaturschutzgesetz) vorgibt, eine ausführliche Einzelfallprüfung und Abwägungsentscheidung der verantwortlichen Naturschutzbehörde. Das ist also seit vielen Jahren Konsens, Rechtslage und unstrittig und hat keinen Neuigkeitswert. Auch wir tragen diese gesetzlichen Regelungen mit.

Es droht das Erbe der Berner Konvention geopfert zu werden

Für den Schutz bedrohter, aber in Schutz und Management unbequemer Arten wie die des Wolfes, haben Generationen von Naturschützern, Juristen und Politiker in allen Ländern Europas ihr Leben lang gekämpft haben und waren letzlich mit der Verabschiedung der Berner Konvention 1979 und der späteren Umsetzung im Naturschutzrecht erfolgreich. Sie formuliert als Begründung immer noch treffend, “dass wildlebende Pflanzen und Tiere ein Naturerbe von ästhetischem, wissenschaftlichem, kulturellem, erholungsbezogenen, wirtschaftlichem und ideellem Wert darstellen, das erhalten und an künftige Generationen weitergegeben werden muss”. Wir dürfen nicht zulassen, dass dies jetzt ausgerechnet in einem der reichsten Ländern der Welt geopfert wird. So wird der Wolf wieder in eine Rolle gedrängt, die er auch früher schon mal hatte – als Symbol für verschiedene Werte, als Lackmustest für die Ernsthaftigkeit von Naturschutzparolen. Wir wollten im Gegensatz dazu immer eine sachliche und ausgewogene Diskussion und ein Wolfsmanagement, bei dem neben dem Schutz des Wolfes auch die berechtigten Bedürfnisse der Weidetierhalter berücksichtigt werden. Wir werden aber auch nicht das Erbe von drei Generationen Naturschutz kampflos aufgeben.

Rechtsgutachten zum bayerischen Aktionsplan Wolf von Prof. Dr. Köck jetzt hier als PDF herunterladen

 


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Kinderbuchvorstellung “Hallo Zweibeiner”

von Franziska Baur

Im heutigen Blogbeitrag möchten wir ein besonderes Kinderbuch über Wölfe vorstellen: Hallo Zweibeiner – Kleiner Wolf erzählt aus seinem Leben von Rena Henke.Hallo Zweibeiner

Kleiner Wolf ist ein Welpe. Er lebt mit seiner Wolfsfamilie in Norddeutschland, und wie jedes Menschenkind, so macht auch ein Wolfsjunges mal Blödsinn oder tut Dinge, die es nicht darf! Dann muss Kleiner Wolf in der Höhle bleiben und einen Aufsatz schreiben. Das kann er so gut! Schließlich sagte seine Mama: „Mein Junges, du bist die Stimme unseres Rudels. Schreib Briefe an die Menschen, erzähl ihnen von uns, und wie wir leben.“ Dann überlegte sie einen Moment und fügte hinzu: „Weißt du, schreib deine Briefe an die kleinen Zweibeiner, die Kinder, ich glaube, die verstehen dich gut.“

Die Autorin Rena Henke fuhr als Nautikerin lange zur See, ist aber auch gelernte Redakteurin, Autorin und Sprecherin von Hörbüchern.

Wir können dieses Kinderbuch nur empfehlen, denn es ermöglicht den Kleinen ein natürliches, unvoreingenommenes Verständnis für Wölfe. Diese kindgerechte Publikation füllt eine wenig beachtete Nische in der Wolfsliteratur. Die alte Mär vom “bösen Wolf” kann so schnell vergessen werden, ohne den Wolf zum Kuscheltier zu verharmlosen.


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