Herdenschutzförderung Bayern
Herdenschutzförderung Bayern – Gut ein Jahr nach der Veröffentlichung des Aktionsplans Wolf wurde nun die Förderung der Herdenschutzmaßnahmen in Bayern bekanntgegeben. Wir haben Wichtiges kurz zusammengefasst.
Was ist neu?
Bislang war die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen nur im Rahmen eines Projektes möglich. Die Anschaffung und Zahlung erfolgte über das Landesamt für Umwelt, Materialien blieben damit auch im Eigentum der Behörde. Das ist nun anders. Die Abwicklung erfolgt über die Ämter Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Die Materialien können direkt vom Nutzer bestellt werden. Wichtig ist, dass die Antragstellung und Zusage vorher erfolgt! Herdenschutzberatung hinsichtlich Zäunung über die zuständigen Ämter Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), Beratung zu Herdenschutzhunden über das Landesamt für Umwelt (LfU).
Herdenschutzförderung Bayern: Was wird gefördert?
Beschaffungs- und Materialkosten werden gezahlt, keine laufenden Unterhaltskosten. In der Förderkulisse der Wolfsgebiete, die über das Landesamt für Umwelt ausgewiesen werden, werden Zaunmaterialien und Herdenschutzhunde gefördert. Auch in darüber hinausgehenden Bereichen wird die Anschaffung von Herdenschutzhunden gefördert. Siehe Gebietskulissen in der Rhön, Veldensteiner Forst, Grafenwöhr, Bayerischer Wald. Für Herdenschutzhunde auch Teilbereich in den Allgäuer Alpen.
https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/praevention/herdenschutz_wolf/index.htm
Was muss erfüllt werden?
Gefördert werden Weidetierbetriebe/Gatterwildhaltung (Betriebsnummer) unabhängig vom wirtschaftlichen Status und Größe. Sie müssen ihre Betriebe in Bayern haben (Ausnahme möglich) und die förderfähige Weideflächen innerhalb der Fördergebiete. Innerhalb eines Jahres müssen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Danach erlischt der Anspruch auf Schadensausgleich im Fall eines Risses. In den nicht ausgewiesenen Gebieten bleibt dieser bestehen.
Schutzmaßnahmen – Mindestanforderungen
Die Mindestanforderung nach Aktionsplan Wolf müssen erfüllt werden. Grob zusammengefasst sind das 90cm Zaunhöhe, 4000V, 20cm max. Bodenabstand erste stromführende Litze, ggf. Untergrabeschutz. Aktionsplan Wolf
Förderung von:
Elektrozäunen von 90cm-140cm.
Litzenzäune 90-140; ggf Erhöhung bei Einsprungmöglichkeiten
Pfosten
Weidezaungerät und Zubehör
Mobile Ställe (max 3*12m) inkl Zubehör für Schafe und Ziegen
auch darüber hinausgehende Maßnahmen, wenn sie nach Prüfung zwingend geboten erscheinen
Unter bestimmten Voraussetzungen(*) auch Herdenschutzhunde, Kosten Eignungsprüfung und Sachkundenachweis. (*) Haltung von min. zwei Hunden, Herdengröße über 50 Muttertiere (Schaf Ziege, andere Tierarten im Verhältnis); ab 200 Muttertiere ist je weitere 100 Tiere ein Herdenschutzhund förderfähig. Weitere Voraussetzungen und Rassen siehe Merkblatt Förderung
Nicht gefördert werden:
Reparaturen, Ersatzinvestition und andere laufende Kosten (Herdenschutzhunde, Strom…)
Eigenleistungen (Arbeit Angehörige, Betriebsmitarbeiter, auch Holz aus eigenem Betrieb o.ä.)
Gebühren
Gebrauchte Material
Leistungen an Private
Fördersummen:
Ab 200€
Hunde max. 3.000€
Förderung im Rahmen der Haushaltsmittel. Kein Rechsanspruch.
Fristen:
Bewilligungszeitraum endet mit Ende des darauffolgenden Kalenderjahres.
Zweckbindungsfrist:
– mobile Zäune, Weidezaungeräte, Hunde 5 Jahre
– Festzäune 10 Jahre
Ansprechpartner sind die zuständigen AELFs.
Förderwegweiser Herdenschutzmaßnahmen
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