Bayerisches Naturschutzgesetz: Keine Schwächung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“

Aktuell (Herbst 2026) wird eine von der Staatsregierung vorgelegte Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes im Landtag beraten. Eine Novelle, die den Schutz der Natur abschwächt, ohne an anderer Stelle substanzielle Verbesserungen zu schaffen, ist für den Trägerkreis aus ÖDP, LBV, GRÜNEN und Louisoder Umweltstiftung nicht akzeptabel. So soll das umfassende Umwandlungsverbot für Dauergrünland aufgehoben werden. Gleichzeitig bleiben mögliche Fortschritte für den Moor-, Gewässer- und Artenschutz aus. Der Wille der mehr als 1,7 Millionen Wählerinnen und Wähler, die das Volksbegehren unterstützt haben, darf nicht Stück für Stück relativiert werden.

Der Trägerkreis fordert die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag auf,


• das durch das Volksbegehren erreichte Schutzniveau vollständig zu erhalten,
• vor einer Änderung des Grünlandschutzes die betroffene Flächenkulisse transparent offenzulegen,
• für Grünland, das vor dem 1. Januar 2021 entstanden ist, den bisherigen Schutzstatus beizubehalten,
• artenreiches und naturschutzfachlich wertvolles Grünland unabhängig vom Stand vorhandener Kartierungen wirksam zu schützen,
• die derzeitige Wiesenbrüterkulisse als Mindestkulisse zu sichern und Potenzialflächen einzubeziehen,
• den zwischen Landwirtschaft und Naturschutz entwickelten Kompromiss zu den Gewässerrandstreifen in das Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen,
• die Moorwiedervernässung als überragendes öffentliches Interesse einzustufen und
• trotz abgeschaffter Berichtspflichten eine regelmäßige, transparente und öffentlich zugängliche Berichterstattung über die Erreichung der Naturschutzziele sicherzustellen.


Ansprechpartner: Claus Obermeier, jourdienst@umweltstiftung.com

Aktuelle Infos: www.umweltstiftung.com/volksbegehren

Foto: Grünlandumbruch in Bachaue – künftig stark erleichtert möglich? (Quelle: Claus Obermeier)


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