Getötete Luchse: Dritter Fall illegal innerhalb eines Jahres

Getötete Luchse

Luchse im Bayerischen Wald sind durch illegale Tötungen massiv in ihrem Bestand gefährdet. Der aktuelle Fall ist der 5. getötete Luchs seit 2012.

Getötete Luchse: Am 10.3.2016 gab die Polizei Niederbayern in einer Pressemitteilung bekannt, dass der am 29.12.2015 am Straßenrand tot aufgefundene Luchs im Landkreis Grafenau nicht Opfer eines Verkehrsunfalles wurde.

Zunächst lag auf Grund des Fundortes der Verdacht nahe, dass das Tier beim Versuch die Straße zu überqueren von einem Auto verfasst und getötet wurde. Ein Unfall wurde nicht gemeldet. Das Tier wurde von einem Anwohner entdeckt und gemeldet. Polizei und das zuständige Landesamt für Umwelt wurden informiert. Augenscheinlich konnten keine Verletzungen festgestellt werden. Es handelt sich um ein Jungtier, dass 2015 geboren ist.

Das Tier wurde an das auf die Obduktion und weitere Untersuchungen an Wildtieren spezialisierte Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin übersandt. Zunächst war unspezifisch von „menschlicher Gewalteinwirkung“ die Rede. Später wurde bekannt, dass das Tier mit einer Drahtschlinge erdrosselt wurde. Genauere Umstände sind bislang nicht bekannt.

Damit ist dieser tote junge Luchs der dritte bekannt gewordene Fall für das Jahr 2015. Seit 2012 fielen 5 Luchse (davon eine trächtige Luchsin) Straftätern im Bayerischen Wald zum Opfer. Bislang konnte keiner der Fälle aufgeklärt werden.

Die Naturschutzverbände in Bayern fordern seit Jahren eine strukturierte Aufklärungsarbeit und politische Unterstützung für die ermittelnden Beamten. Petitionen und weitere Aktionen fanden auf politischer Ebene bislang kaum Gehör. Durch mediale Aufmerksamkeit und die Arbeiten der Naturschutzverbände zeigen sich sehr gute Ansätze und Bemühungen einzelner Institutionen.

Die Polizeidirektion Oberpfalz (befasst mit dem Fall der abgetrennten Luchsläufe 2015) erarbeitete ein internes Ermittlungskonzept Luchs als Handreichung für Polizeibeamte in Bayern. Zusätzlich ruft die Polizei in einem Faltblatt die Öffentlichkeit auf Fälle illegaler Tötung zu melden.

Die bayerische Umweltministerin Scharf verurteilt auch den aktuellen Fall illegaler Luchs-Tötung und setzt wieder eine Belohnung von 10.000€ für Hinweise aus die zu einer Ergreifung des/der Täter/s führen. Eine Belohnung war bereits im Fall der abgetrennt aufgefundenen Luchsläufe (Mai 2015) aussetzt worden. Die Ermittlungen dazu sind eingestellt.

Seit wann die Untersuchungsergebnisse vorliegen und seit wann die Ermittlungen dazu laufen war bis Abschluss des Beitrages nicht in Erfahrung zu bringen. Wir liefern die Informationen baldmöglichst nach.

 

 

 

 

 


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Naturschutzkriminalität und Artenschutz – Gesetzeslage und Strafmaß

luchs-bayerischer-wald

2012 wurde die in freier Wildbahn lebende Luchsin Tessa vergiftet. Nationale und internationale Abkommen regeln den Schutz der besonders geschützten Wildtiere. Doch die Gefahr gefasst zu werden ist bislang gering. (Foto: Nationalpark Bayer. Wald)

Naturschutzkriminalität stoppen – unter diesem Slogan informieren wir über Naturschutzkriminalität vor unserer Haustüre. Darunter verstehen wir in erster Linie kriminelle Handlungen an freilebenden, geschützten Wildtierarten. Hier in Bayern sind davon vor allem Greifvögel, Biber, Fischotter und Luchse betroffen.

Regelungen Artenschutz

Viele Richtlinien und Konventionen versuchen den Schutz wildlebender Tierarten und deren Lebensräume sicherzustellen. Die Regelungen und die Umsetzung in den einzelnen Ländern ist oftmals unübersichtlich.
– CITIS Regelt international den Transport und Handel von geschützten Wildtierarten und deren Produkte
– FFH (Flora-Fauna-Habitat)Richtlinie beinhaltet den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume von europäischer Bedeutung
– Vogelschutzrichtlinie soll die europäischen Vogelarten schützen
– In der Berner Konvention sind Entnahme und Nutzung europäischer Wildtiere geregelt
– Bonner Konvention, hier geht es um wandernde Wildtiere

Besonders geschützte Wildtiere – Gesetzeslage in Deutschland

Verstümmelte Wiesenweihe. (Bild: LBV) - Naturschutzkriminalität

Bereits die Nachstellung auf geschützte Tierarten ist strafbar. 2015 wurde diese verstümmelte Wiesenweihe aufgefunden. (Bild: LBV)

Die Gesetzeslage wäre eindeutig. Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stehen besonders geschützte Wildtierarten kurz gefasst unter folgenden Schutz (BNatSchG Abschn. 3):

  • es darf ihnen weder nachgestellt werden, noch dürfen sie gefangen, verletzt oder getötet werden. Das gilt auch für den Nachwuchs.
  • Das Aufsuchen geschweige denn Zerstören von Horsten, Wurfhölen etc. ist tabu.
  • Gerade während der sensiblen Phasen (Paarungs-, Aufzuchzeit, Überwinterung etc.) sind erhebliche Störungen untersagt. Darunter versteht der Gesetzgeber eine Störung, die den „Erhaltungszustand einer lokalen Population einer Art verschlechtert“.
  • Die Tiere dürfen nicht in Besitz genommen werden, jegliche „Be- und Verarbeitung“ ist verboten
  • Ebenso sind der Verkauf (bereits das Angebot dazu), Kauf (bereits das Gesuch), der Tausch oder die Beförderung verboten. Hier gibt es Regelungen durch die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITIS, die beispielsweise einen Transport und Austausch dieser Tierarten zwischen Zoos ermöglicht.

Greifvögel, Fischotter und Luchs gehören zu den jagdbaren Tierarten (fallen also auch unter das Jagdrecht) sind aber ganzjährig geschont. Bei tieferem Interesse hier die Links zu Bundesjagdgesetz und bayerisches Jagdgesetz.

Strafmaß nach BNatSchG

Bei Vergehen gegenüber besonders geschützten Tierarten handelt es sich um Straftaten. Hier sind neben hohen Geldstrafen durchaus auch Freiheitsstrafen vorgesehen.  Bei Jagdscheininhabern ist der Entzug des Jagdscheins möglich.

§ 66 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1, 3 Nr. 1 oder 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1, 3 Nr. 1 oder 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf Tiere oder Pflanzen einer streng geschützten Art bezieht.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

Leider wurden in Bayern in den vergangenen Jahren die Täter selten gefasst und verurteilt.

Naturschutzkriminalität: Wo kein Kläger, da kein Richter

Naturschutzkriminaliät stoppen

Verdachtsfälle sollten immer der Polizei und an Naturschutzverbände gemeldet werden. Wenn sich der Verdacht nicht erhärtet, umso besser.

… und natürlich auch keine Strafe. Daher ist es wichtig um die Regelungen zu wissen. Das Entfernen von bspw. Horsten, bereits das Nachstellen (Fangkörbe, anderweitige Fallen mit dem Ziel geschützte Tierarten zu fangen) sind bereits Straftaten die gemeldet werden müssen. Eine erfolgreiche Strafverfolgung und Verurteilung würde den Ernst der Situation unterstreichen: es geht um den dauerhaften Erhalt und Schutz unserer heimischen Tierwelt, der nicht durch Selbstjustiz in Gefahr geraten darf.

Was ist zu tun, wenn Sie einen Verdacht haben?

Informieren Sie die Polizei und dokumentieren sie den Fundort/die Situation. Weitere Tipps:

Faltblatt Naturschutzkriminalität stoppen

Greifvogelvergiftung – Was ist zu tun? Hinweise des LBV

Videoclip: Was Tun beim Fund einer geschützten Tierart?

 

 

 

 


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Gezielte Vogeltötungen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen? NABU legt alarmierende Zahlen vor…

In bislang 40 Fällen aus den Jahren 2010 bis 2015 besteht dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten oder gar die Tötung der Vögel in Zusammenhang mit bestehenden und geplanten Windkraftanlagen. Dies ergibt eine erste Auswertung von Meldungen illegaler Greifvogelverfolgung in Deutschland, zu denen der NABU gemeinsam mit dem Komitee gegen den Vogelmord anlässlich der Wahl des Habichts zum Vogel des Jahres 2015 aufgerufen hatte.

Die nun ausgewerteten Meldungen des NABU und weitere Daten der Deutschen Wildtier Stiftung zeigen eine ganz neue Dimension der illegalen Greifvogelverfolgung im Umfeld von Windkraftanlagen. Um eine Gefährdung von Vogelarten auszuschließen, müssen für Windkraftanlagen bestimmte Mindestabstände zu den Horsten einhalten werden. Das sogenannte „Helgoländer Papier“ der staatlichen Vogelschutzwarten hat dazu erst kürzlich fachlich fundierte Werte ermittelt. Um Windkraftanlagen trotzdem bauen zu können, werden daher offensichtlich häufig Horste der Vögel zerstört. Oft wird dazu einfach der Horstbaum der betroffenen Arten abgesägt, bei anderen Fällen werden die Horste vorsichtig Zweig für Zweig abgetragen, um keine Spuren zu hinterlassen.

In bisher zehn Bundesländern wurden Fälle registriert. Besonders betroffen sind windkraftsensible Arten wie Rotmilan, Seeadler, Schreiadler und Schwarzstorch. Viele Fälle wurden zur Anzeige gebracht. Die Naturschützer gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Um in Zukunft Täter überführen zu können, erwägt der NABU den vermehrten Einsatz automatischer Kameras an gefährdeten Horststandorten.

Was tun bei Verdacht auf Naturschutzkriminalität?

Presseinfo NABU 3.12.2015 / Claus Obermeier


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Sie finden einen toten Greifvogel, einen Fischotter, einen Biber, einen Luchs… – Was ist zu tun?

Was ist zu tun wenn Sie beim Spazierengehen mit dem Hund, auf einer Wanderung oder Radltour ein totes Tier einer geschützten Art finden? Melden Sie den Fund auf alle Fälle bei der örtlichen Polizeidienststelle oder unter 110, diese ist in erster Instanz dafür zuständig und verpflichtet Ihrer Meldung nachzugehen. Beharren Sie darauf und lassen Sie sich nicht vertrösten. Weisen Sie darauf hin, dass Sie Wissen haben (geschützte Tierart, mögliche Straftat da z.B.: mehrere tote Tiere, Köder, illegale Falle…).

Wen informieren Sie? – örtliche Polizeidienststelle oder 110 – melden Sie den Fall mit Foto und kurzen Notizen an das Projekt Tatort Natur.

WICHTIG Dokumentieren Sie den Fund möglichst umfassend durch:

– Fotos – Notizen zum Fundort: was fällt auf, wer ist als Zeuge mit dabei, Datum, Uhrzeit – Notizen zur Meldung an Polizei: wann, mit wem haben Sie gesprochen, was war die Aussage

WICHTIG Verändern Sie nichts am Fundort: – Fassen Sie Tiere und mögliche Beweisstücke nicht an – Bewegen Sie den Tierkörper nicht – Hinterlassen Sie so wenig Spuren wie möglich (wenn das Tier gefunden ist, nicht unnötig herumlaufen, nicht weiter näher treten, weitere Personen fernhalten)

WICHTIG Bleiben Sie als Zeuge erreichbar: – Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – Fragen Sie nach

Sie finden einen toten Greifvogel, einen Fischotter, einen Biber, einen Luchs… - Was ist zu tun?

Dr. Claudia Szentiks vom IZW Berlin arbeitet mit Kollegen daran die Todesursachen der Wildtiere herauszufinden.

Dr. Claudia Szentiks, Pathologin am Leibniz – Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin und betraut mit der Obduktion vieler zu Tode gekommener Wölfe und Luchse, hat uns ein paar wichtige Fragen zum Vorgehen im Fall illegal getöteter Wildtiere beantwortet.

Blog Bayern Wild (BW): Sie hatten schon einige tote Wölfe und Luchse auf dem Sektionstisch. Was ist für Sie bei der Aufnahme des Tatortes wichtig, um dann Rückschlüsse im Labor ziehen zu können?

Dr. Claudia Szentiks (CS): Möglichst wenig Spuren vom Finder hinterlassen und keine möglichen Spuren verändern. Das erleichtert uns die Arbeit im Labor sehr, da jede Faser einen Hinweis auf Täter und Tathergang liefern könnte. Wir müssen Abgleiche machen, um herauszufinden, ob die Spuren von den Findern stammen oder einer oder mehreren weiteren unbekannten Person/en zugeordnet werden müssen. Das kostet Zeit. Auch zur Tat selbst kann die Polizei zusammen mit den pathologischen Befunden bessere Aussagen machen, wenn nichts am Fundort verändert wurde.

BW: In Bayern ist der erste Schritt die Polizei zu verständigen. Diese übernimmt dann alle weiteren Schritte am Fundort, benachrichtigt zuständige Behörden usw. Werden Sie bei einem Fund eines toten Wolfes direkt einbezogen?

CS: Bei uns am IZW gibt es eine Rufbereitschaft. Wir stehen 24h, 7 Tage die Woche zur Verfügung und werden von Polizei oder der im Wolfsprojekt tätigen Beauftragten der Bundesländer direkt kontaktiert, wenn es einen Verdachtsfall auf illegale Tötung gibt. So können wir unsere verschiedenen Kompetenzen aus Wildtierbiologie, -medizin, Polizei, Radiologie und Pathologie schnell und unkompliziert verbinden.

BW: Bei den Aufnahmen der Fälle von illegal getöteten Luchsen oder auch Greifvögeln kam es in Bayern in der Vergangenheit oft zu Verzögerungen. Tatorte bzw. Fundorte wurden nicht unmittelbar gesichert. Dies soll sich nun bessern, die Polizei arbeitet an einer Ermittlungskonzeption. Was raten Sie?

CS: Es ist unbedingt notwendig die Fundorte fachgerecht abzusperren, Spuren zu sichern und zu dokumentieren. Die Polizei ist dazu ausgebildet, insbesondere die Beamten der Landeskriminalämter, und sollte sofort verständigt und angefordert werden. Andernfalls können wichtige Spuren auch unbeabsichtigt übersehen oder vernichtet werden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Beamten sorgfältig arbeiten und gegebenenfalls für derartige Fälle speziell geschult sind.

BW: Sie selbst sind ja in den seltensten Fällen am Fundort. Welche Informationen sind für Sie wichtig, um die richtigen Rückschlüsse ziehen zu können?

CS: Eine umfangreiche und neutrale Dokumentation mit Bildern, Notizen und eventuell Skizzen ist sehr hilfreich. Im Vorfeld weiß man nie, was vielleicht der ausschlaggebende Hinweis sein kann. Und eine saubere Arbeit, ohne weitere Spuren zu legen. Wenn die toten Tiere berührt oder eingepackt werden, muss das ausschließlich mit Handschuhe geschehen und nur von autorisierten Personen. Einerseits wegen der Spuren, andererseits können Giftstoffe am Tier sein, die man nicht ohne weiteres sieht.

BW: Was für Möglichkeiten haben Sie am IZW die Tiere zu untersuchen?

CS: Uns stehen modernste Mittel zur Verfügung. Jeder Wolf wird zunächst in die Computertomographie gebracht, um kleinste Verletzungen, mögliche Geschoßsplitter usw. feststellen. Erst im Anschluss daran wird das Tier in der Sektionshalle seinem Transportgefäß entnommen. Dann erst folgen die äußere Betrachtung bei der auch Identitätsfotos angefertigt, Fotos von den ersten sichtbaren Verletzungen gemacht sowie erste Spuren beispielsweise am Fell gesichert werden. Im Rahmen der darauf folgenden Sektion entnehmen wir Proben für die mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen im Labor. Wir untersuchen alle inneren Organe nicht nur auf mögliche forensische Spuren, sondern auch auf das Vorhandensein von Krankheitserregern. So sehen wir auch, ob das Tier bereits gesundheitlich angeschlagen war, eines natürlichen Todes starb, ob alte Verletzungen oder alter Beschuss vorliegen. In 96% aller Wölfe konnten wir die Todesursache eindeutig identifizieren. Nur in 4% der Fälle war so wenig Material vom Wolfkörper übrig, dass die Todesursache unklar blieb. Wichtig ist bei dieser intensiven Arbeit natürlich die Zusammenarbeit aller Fachkräfte innerhalb und außerhalb unseres Instituts: Spurenaufnahme, wildtierbiologisches und -medizinisches Verständnis sowie unsere Feinarbeit im Computertomographen, auf dem Sektionstisch und im Labor.

BW: Frau Dr. Szentiks, herzlichen Dank für das Gespräch.


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Warum werden Luchse getötet?

Er frisst Rehe und Schafe, seine Anwesenheit macht die Jagd auf Wild nicht einfacher. Doch die Gründe einen Luchs zu töten sind vielschichtig. „Die Bereitschaft zu illegalen Abschüssen von Luchsen“, damit haben sich Dr. Micha Herdtfelder* und Prof. Dr. Ulrich Schraml* in einer wissenschaftlichen Arbeit auseinandergesetzt.

Luchse getötet

Obwohl Luchse durch nationale und internationale Regelungen unter Schutzt gestellt sind, werden sie immer wieder illegal getötet. Die Gründe dafür sind vielschichtig.

Der Schutz durch nationale und internationale Abkommen und Gesetze scheint nicht auszureichen. Obwohl der Luchs streng geschützt ist werden Tiere vergiftet oder erschossen aufgefunden. „Nahezu alle Populationen leiden unter illegalen Tötungen“, meinen die Autoren dazu. Doch was verleitet dazu ein geschütztes und in der heimischen Population stark gefährdetes Tier zu töten? In der breiten Bevölkerung gibt es hierfür keine Anerkennung. Ein Täter macht sich strafbar und geht ein hohes Risiko ein. Im Falle einer Überführung drohen Entzug des Jagdscheines, Geld- und mögliche Haftstrafe. Herdtfelder und Schraml bemühten für ihre Untersuchungen ein Modell aus der Rechtssoziologie, denn hier greifen keine reinen wildtierbiologischen, landwirtschaftlichen oder jagdlichen Gründe. Es gibt nicht den einen Grund warum der Luchs – oder auch eine andere geschützte Wildart – getötet wird. Dementsprechend sind auch die Bemühungen, derartige Taten zu minimieren, komplex. An vielen Stellschrauben muss gedreht werden. Wer mit wem warum wann und wo… In 50 Veranstaltungen mit Jägern, Naturschützern, Landwirten und Förstern wurden Bereiche herausgearbeitet, an denen geschraubt werden muss.

Wo können Behörden, Vertreter aus Landwirtschaft, Jagd und Naturschutz ansetzten?

Je weiter der Täter von den Vorstellungen seiner Gruppe abweicht, desto kleiner wird die Bereitschaft Tiere illegal zu töten. Niemand wird gern zum Außenseiter in der Gruppen von der er sich Akzeptanz und Anerkennung erhofft. „Normative Abweichung der Eigengruppe“ nennen das die Wissenschaftler. Dies ist ein Aspekt den jede Gruppierung schnell und einfach umsetzten können sollte.

Die Luchsdichte hat laut den Untersuchungen Einfluss auf die Bereitschaft Luchse zu töten. Die eigene Rechtfertigung für die Tat und die Gelegenheit dafür steigen an. „Vor diesem Hintergrund kann es für die Population von Vorteil sein, wenn das Management eine Bestandeskontrolle durch das legale Entfernen von Tieren vorsieht“, raten Herdtfelder und Schraml. In Bayern ist man von einer derartigen Diskussion weit entfernt. Im Gegenteil: durch die illegalen Entnahmen ist die Population derart gefährdet, dass bereits Stimmen für eine bestandstützende Wiederansiedlung laut wurden. Im Managementplan ist diese bislang nicht vorgesehen.

Das Monitoring, die fortschreitende Aufnahme und Dokumentation von Luchsen, ist ein wichtiger Baustein für Managementpläne und deren notwendige Anpassungen an sich verändernde Parameter. Hier sollten alle Gruppen einbezogen werden, meinen Herdtfelder und Schraml. So kann spezifisches wildtierbiologisches Wissen vermittelt werden, das in der Grundausbildung für den Jagdschein oder in den Arbeiten des Naturschutzes nicht behandelt wird. Ein nicht zu unterschätzendes Moment ist die „Qualität der Gruppeninteraktionen“. Will weißen: eine gemeinsame Planung und Durchführung fördern die Verantwortung, Identifikation und das gegenseitige Vertrauen. Die Erkenntnis ist nicht neu: augenscheinlich mag es um ein „Problemtier“ gehen, letztendlich geht es um die Befindlichkeiten einzelner Menschen und Interessensgruppen.

Derausführlichen Artikel mit Beschreibung weiterer Wirkungsmechanismen wie Wertschätzung der Beutegreifer, Handlungsspielraum der Jagd, Gesellschaftliche Wertschätzung der Jagd:  HERDTFELDER, M., SCHRAML, U., (2012): Die Bereitschaft zu illegalen Abschüssen von Luchsen – ein Erklärungsmodell, Allg. Forst-und J.Ztg., 185. Jg., 7/8.

Vortrag Dr. Micha Herdtfelder: Bereitschaft zum illegalen Abschuß von Luchsen
Als PDF: Die Bereitschaft zu illegalen Abschüssen von Luchsen – von Micha Herdtfelder und Ulrich Schramel

*Dr. Micha Herdtfelder, Forstliche Versuchs-und Forschungsanstalt Baden-Württemberg

*Prof. Dr. Ulrich Schraml, Institut für Forst- und Umweltpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg


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Naturschutzkriminalität in Bayern – was tun Behörden und Verbände?

Obwohl das Thema „illegale Jagd auf geschützte Wildtiere“ bzw. Naturschutzkriminalität in Bayern nicht neu ist haben sich gerade in den letzten Wochen und Monaten viele Disziplinen intensiv damit auseinandergesetzt.

Referenten-Tagung-Naturschutzkriminalität-stoppen

Referenten der Tagung „Naturschutzkriminalität stoppen“, von links: Gabriel Schwaderer (EuroNatur), Dr. Claudia Szentiks (IZW Berlin), Dr. Micha Herdtfelder (FVA Freiburg), Claude Kurtz (ehemal. Fahnder Artenschutz, Frankreich), Claus Obermeier (Gregor Louisoder Umweltstiftung), Stefane Jaeger (Gregor Lousidoer Umweltstiftung). (Foto: A. Abstreiter)

In Bayern lud die Gregor Louisoder Umweltstiftung Mitte September zur Tagung „Naturschutzkriminalität stoppen“. Experten referierten über Hintergründe zur Bereitschaft Luchse zu töten, über konkrete Ermittlungsarbeit bei Artenschutzkriminalität an Beispielen aus Frankreich, über Bärenverfolgung und deren Bekämpfung in Spanien und über Methoden der Pathologie Aussagen über Todesursache und Täter machen zu können. In einer Resolution forderten die teilnehmenden Fachleute unter anderem eine sorgfältige, kompetente Spurensicherung und eine enge Zusammenarbeit von Wildtierbiologen und Behörden. Dass und wie dies möglich ist wurde im Vortrag „Naturschutzkriminalität stoppen“ deutlich. Mit vehementem Einsatz, teils unter Lebensgefahr, gehen andere Länder gegen illegales Töten der heimischen Tierarten vor. Vertreter aus Behörden, Naturschutz, Jagd, Wildtierbiologie, Polizei und Jagd besprachen das Thema unter vielerlei Aspekten. Die Tagung wurde unter Ausschluß der Öffentlichkeit abgehalten, um eine offene Diskussion zu ermöglichen. Das Meinungsbild und die Forderungen wurden in einer Resolution zusammengefasst. Darin kommt zum Ausdruck, dass nur eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Erfolg bei Prävention und Strafverfolgung führen kann.

Anfang Oktober kamen auf Einladung des Polizeipräsidiums Oberpfalz, das mit dem aktuellen Fall der abgetrennt aufgefundenen Luchspfoten befasst ist, Vertreter aus Naturschutzverbänden und Behörden zusammen, um sich zu informieren und weitere Schritte bei zukünftigen Fällen zu besprechen. Der Forderung nach einer interdisziplinären Zusammenarbeit wird damit in einem ersten Schritt Rechnung getragen. Nach Aussage des Staatssekretärs im Bayerischen Innenministerium, Herrn Eck, soll eine Ermittlungskonzeption erarbeitet werden, die bei weiteren Fällen die Arbeiten am Tatort koordiniert und eine schnelle und effiziente Strafverfolgung ermöglicht.

Der Bayerische Jagdverband verabschiedete auf einer Sitzung anlässlich der Messe Jagd, Fisch und Natur ebenfalls Anfang Oktober eine Resolution in der er sich klar gegen Naturschutzvergehen ausspricht. Bereits zuvor hatte der Landesverband seine Mitglieder zu aktiven Mithilfe bei der Aufklärung der Fälle aufgerufen.

Naturschutzkriminalität in Bayern

Teilnehmer der Podiumsdiskussion im Museum Mensch und Natur in München. „Luchstötung – ein Ausdruck von Willkür und Angst?“ unter Moderation von Angela Braun. (Foto: A. Abstreiter)

Am 06.Oktober 2015 moderierte Angela Braun vom Bayerischen Rundfunk die Podiumsdiskussion Luchstötungen: Ein Ausdruck von Willkür und Angst vor Mensch und Natur? Klaus Kumutat (Bayer. Landesamt für Umwelt), Wildtierbiologe Ulrich Wotschikowsky, Thomas Schreder (Bayerischer Jagdverband), Claus Obermeier (Gregor Louisoder Umweltstiftung), Olaf Schmidt (Bayer. Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft) und Manfred Jahn (Polizeipräsidium Oberpfalz) sprachen über Gründe für illegales Töten geschützter Wildtiere und die Möglichkeiten dies zu verhindern. „Lasst den Luchs wiederkommen!“ forderte Ulrich Wotschikowsky in seiner Ansprache zu Beginn der Diskussionsrunde. Ist es die Konkurrenz um Jagdbeute, die den Luchs unbeliebt macht? Ist es das Unverständnis gegenüber der Natur, die Furcht vor einem Raubtier oder die Intoleranz dem Lebewesen gegenüber? Als „Stellvertreterkrieg“ wurde das Töten der Luchse von Ulrich Wotschikowsky bezeichnet. Damit wäre der Luchs nur ein Kollateralschaden, der entsteht weil die eine Seite (Landbesitzer/-bewohner, Landwirt, Jäger etc.) unzufrieden über das Handeln der anderen Seite (Stadtbevölkerung, Behörden, Naturschutzverbände etc.) ist. Ein weites Feld, das im Rahmen der Podiumsdiskussion nur angerissen werden konnte. Zur Bekämpfung von illegaler Nachstellung auf geschützte Wildtiere sind zwei Felder zu bearbeiten: die Prävention durch Gespräche, Herauskristallisieren der Probleme und deren Lösung einerseits und im Fall der Fälle eine straffe Strafverfolgung. Denn: der Bestand der Luchse im Bayerischen Wald ist gefährdet. Noch schließt der Managementplan für Luchse in Bayern eine Wiederansiedlung aus. Herauszuhören war, dass dies nicht in Stein gemeißelt ist und die Abänderung des Managementplanes durchaus eine Möglichkeit für eine Bestandesstützung der Luchse in Bayern. Doch hier ist die Grundvoraussetzung die Akzeptanz und der Wille Wildtieren einen Lebensraum zuzugestehen.

Es hat sich gezeigt, dass sich einiges tut. Für den Luchs, für den Uhu und viele weitere geschützte Wildtiere die jährlich illegal in Deutschland getötet werden. Behörden, Jagd- und Naturschutzverbände müssen enger zusammenarbeiten. Das grundsätzliche Interesse ist da nun gilt es diesen Weg weiter zu beschreiten.


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Spannender Lesestoff für den Spätsommer: Luchsschutz auf dem Balkan, Report Zugvogeljagd

In den letzten Wochen sind zwei spannende Projektpublikationen erschienen: Birdlife international erarbeitete mit tatkräftiger Unterstützung der lokalen Vogelschutzorganisationen einen umfasseikb-reportnden Report zum Thema Zugvogeljagd in der EU und den angrenzenden Mittelmeerländern. Mehrere sehr gut ausgearbeitet thematische Karten geben einen Überblick für die jeweilige Region. Ob erschossen, in Fallen und Schlageisen oder an Leimruten gefangen: Jahr für Jahr werden rund ums Mittelmeer Millionen Vögel illegal getötet. Die aktuelle Zusammenstellung des NABU-Dachverbands BirdLife International geht von rund 25 Millionen Opfern aus, davon 20 Millionen Singvögel. Report online (englisch).

Luchsschutz: Ebenfalls neu online ist der aktuelle Newsletter 1/2015 des Balkanluchsprojektes. In mehreren Kurzbeiträgen zum Luchsschutz geben die Projektleiter und Feldforscher einen Überblick über aktuelle Luchsnachweise (oder Monitoringaktivitäten ohne Nachweis) in Kosovo, Albanien und Montenegro. Balkan Lynx Recovery Programme 1/2015.

Claus Obermeier


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Luchsmorde im Lamer Winkel – der LBV zieht verherrende Bilanz

Luchsmorde

Abgetrennte Luchspfoten bei Cham im Lamer Winkel

Der Landesbund für Vogelschutz zieht in einer aktuellen Pressemitteilung eine verherrende Bilanz, was die Ergebnisse der Ermittlungen zu den Luchsmorden im Lamer Winkel angeht.
Nachdem Naturschützer  vor drei Monaten im Lamer Winkel bei Cham vier abgetrennte Luchsbeine fanden, die in der Nähe von Wildtierkameras ablegt worden waren, treten die Behörden bei den Ermittlungen immer noch auf der Stelle. „Alle bisher durchgeführten Untersuchungen haben zu keinen konkreten Hinweisen geführt, eine verheerende Bilanz nach drei Monaten“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. „Wie auch in den anderen drei bekannt gewordenen schweren Delikten von Umweltkriminalität in den letzten vier Monaten, agieren die Ermittler hilflos“, kritisiert der LBV-Chef weiter. Im Falle eines vergifteten Uhus bei Beratzhausen wurden die Ermittlungen aktuell sogar ergebnislos eingestellt.
Neben den Luchsmorden tappen die Behörden auch bei den Fällen eines vergifteten Uhus, zweier verstümmelter Wiesenweihen und eines abgebrannten Sumpfohreulennests im Dunkeln. Der Schwachpunkt bei den Ermittlungen liegt für den LBV klar auf der Hand: „Wir haben das Gefühl, dass sich nach dem Bekanntwerden eines Falls zunächst niemand darum kümmern will. Werden die Ermittlungen dann irgendwann aufgenommen, ist es schon zu spät, da bereits alle Beweise beseitigt oder viele Spuren vernichtet worden sind“, erklärt Schäffer. Deshalb besteht der LBV weiterhin auf seine Forderung an den Innenminister, eine Artenschutz-Spezialeinheit zu gründen, welche sehr zeitnah nach Entdeckung eines Corpus delicti alle Spuren wie DNA-Träger und Fingerabdrücke unmittelbar am Tatort sichert. „Die Beamten wirken hilflos, wenn erst nichts passiert, sie dann durchaus engagiert arbeiten und dies aber aufgrund Versäumnissen in der Anfangsphase immer ohne Ergebnis bleibt“, so der LBV-Chef. Ohne die Unterstützung speziell geschulter Beamter wird deshalb auch die Aufklärungsquote zukünftiger Umweltkriminalitäts-Fälle vermutlich weiterhin bei null bleiben.
Das Auffinden von vier Luchsbeinen im Lamer Winkel im Mai hat die Gemüter vieler Menschen sehr erregt. Seitdem haben jedoch örtliche Jäger in einem Fernseh- und einem Zeitungsinterview die abscheuliche Straftat als „Kaschperltheater“ abgetan, über einen „untragbar hohen Luchsbestand“ spekuliert und einen „geregelten Luchsabschuss“ gefordert, was bei vielen bayerischen Naturfreunden für große Aufregung gesorgt hat. Der LBV begrüßt zwar das Vorgehen des Bayerischen Jagdverbands vor Ort, fordert aber weitere konkrete Schritte.
Die Forderung örtlicher Jäger, dass „den Naturschützern mal ein Denkzettel verpasst werden müsse und die Täter eher aus deren Reihen stammten“, hatte das Fass schließlich zum Überlaufen gebracht. So traf sich letzte Woche Eric Imm, Vorstandsmitglied des Landesjagdverbands, mit der örtlichen Kreisgruppe der Jäger und der Hegegemeinschaft. „Dieser Gesprächstermin war überfällig und ein richtiger Schritt zur Deeskalation der Situation“, kommentiert Norbert Schäffer.
„Wir begrüßen es sehr, dass sich der Landesjagdverband hier in einem öffentlichen Gespräch klar und deutlich gegen die Wilderei von Luchsen und für die Einhaltung der strengen Schutzvorschriften für den Luchs ausgesprochen hat“, betonte Schäffer. „Nun muss der Druck weiter erhöht werden“, fordert der LBV-Chef. Er ermutigt den Landesjagdverband deshalb zu weiteren Aktivitäten, um vor Ort eine positivere Stimmung für den Luchs zu erzeugen und solche schlimmen Übergriffe wie im Mai dieses Jahres künftig zu verhindern. „Es muss ein regelmäßiger Informationsaustausch vor Ort mit den Verantwortlichen der Arbeitsgruppe Große Beutegreifer stattfinden“, so Schäffer. Diese Forderung unterstützt auch der Vorsitzende der LBV-Kreisgruppe in Cham Karl Heinz Schindlatz.
Seit Jahren stagniert der Bestand des Luchs auf sehr niedrigem Niveau. „Wir haben in Bayern deshalb die europarechtlich geregelte Verpflichtung, den Luchs zu schützen“, erklärt Schäffer. „Nicht zuletzt gibt es deshalb das langjährige Luchsmonitoring-Projekt, werden nun auch grenzüberschreitende Projekte mit Tschechien durchgeführt, versucht eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller betroffenen Interessensgruppen seit Jahren den Luchsmanagementplan umzusetzen und sorgt eine Trägergemeinschaft aus LBV, WWF, BN und Jagdverband durch einen vom Bayerischen Naturschutzfonds geförderten Ausgleichsfonds dafür, betroffenen Tierhaltern Risse an Haustieren und Gehegewild zu entschädigen“, so der LBV-Vorsitzende.
Die Luchsmorde sind also weiter ungeklärt und werden es aller Wahrscheinlichkeit nach auch bleiben, da mit zunehmend verstreichender Zeit auch Ermittlungserfolge erfahrungsgemäß seltener werden.

Hier die können Sie die Pressemitteilung des LBV ansehen: A-55-15_Abgetrennte_Luchsbeine_-_verheerende_3-Monatsbilanz
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Greifvogelverfolgung in Bayern und Deutschland

Verstümmelte Wiesenweihe. (Bild: LBV)

Verstümmelte Wiesenweihe. (Bild: LBV)

Kaum zu glauben, aber die Zahl der illegal getöteten Greifvögel in Deutschland scheint enorm. Alle Greifvögel sind ganzjährig geschont und nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Nachstellen, Fangen und Töten sind streng verboten. Trotzdem werden immer wieder verschiedene Fallen oder Giftköder gefunden. Manches Tier fällt auch einer Ladung Schrot zum Opfer. Aktuell wurden zwei junge Wiesenweihen mit geschnittenen Flügel in Franken aufgefunden. Die Tiere überlebten.

In Bayern wurden in den Jahren 2000-2014 264 Fälle dokumentiert, in denen Vögeln illegal nachgestellt wurde. Vor allem Mäusebussarde und Rotmilane waren die Opfer. Nur 18 Tiere überlebten die Taten. Die häufigste Todesursache ist die Vergiftung. Dazu werden präparierte Fleischstücke oder Eier ausgelegt. Die Tiere gehen daran langsam ein. Das Gift stellt nicht nur für die Vögel eine Gefahr dar. So rät das Landesamt für Umwelt: „Vermeiden Sie bitte jeglichen Hautkontakt mit tot aufgefundenen Tieren oder dem Köder. Halten Sie ggf. Ihren Hund fern. Je nachdem, welches Gift verwendet wurde, besteht unter Umständen auch für Menschen und Hunde oder Katzen Lebensgefahr!“

Im Verdachtsfall sollte man die toten Tiere, evtl. gefundene Fallen oder Köder fotografieren, Datum, Uhrzeit und Ort notieren. Das Landesamt für Umwelt hält hierzu einige Hinweise parat. Beobachtungen sollten auf jeden Fall gemeldet werden. Zuständig ist die ortsansässige Polizeidienststelle. Zusätzlich sollte die untere Naturschutzbehörde (Landratsamt) und die staatliche Vogelschutzwarte (Tel. 08821/2330, Poststelle@lfu.bayern.de) benachrichtigt werden. Viele Fälle werden nicht dokumentiert und nicht weiter verfolgt. Aber das Töten geschützter Arten ist eine Straftat und kann mit hohen Geldbußen bis hin zu Gefängnis bestraft werden.

Seit diesem Jahr gibt es eine Stelle, die bemüht ist bundesweit Fälle von Greifvogelverfolgung zu dokumentieren. Aktuelle oder bereits abgeschlossene Fälle können hier gemeldet werden http://www.komitee.de/content/aktionen-und-projekte/deutschland/greifvogelverfolgung/greifvogelverfolgung-meldeaktion

Bekannt werden nur die wenigsten dieser Straftaten. Hier ist die Politik gefordert, die die Ahndung derartiger Fälle strikt verfolgen muss. Eine Petition der Naturschutzverbände LBV und Nabu fordert Umwelt- und Innenminister aller Bundesländer auf weitere Schritte in diese Richtung zu gehen. www.nabu.de/greifvogelpetition. Gefordert werden darin

  • Die effektive Aufklärung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln und zu diesem Zweck die Einrichtung geschulter Einheiten und Koordinationsstellen für Umweltkriminalität bei der Polizei und den Naturschutzbehörden nach dem Beispiel von NRW.
  • Ein Verbot des Verkaufs von Habichtfangkörben (auf Grundlage BNatschG §54 Abs. 6).
  • Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Aushorsten junger Habichte.
  • Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss oder Fang von Greifvögeln aufgrund behaupteter allgemeiner Schäden an Niederwild und Hausgeflügel.
  • Die Einrichtung von Horstschutzzonen, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit ruhen.

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Naturschutzkriminalität an wildlebenden Tieren in Deutschland – ein Überblick in den Medien

Wölfe in Deutschland - Dank des strengen Schutzes sind sie wieder zurück. Illegale Jagd auf unliebsame heimische Wildtiere stellt eine Gefahr für deren Fortbestand in Deutschland dar. (Bild: Gehegeaufnahme Tierfreigelände Neuschönau, R. Simonis)

Wölfe in Deutschland – Dank des strengen Schutzes sind sie wieder zurück. Illegale Jagd auf unliebsame heimische Wildtiere stellt eine Gefahr für deren Fortbestand in Deutschland dar. (Bild: Gehegeaufnahme Tierfreigelände Neuschönau, R. Simonis)

Ein Wolf am Straßenrand – tot, erschossen. Abgetrennte Luchspfoten im Bayerischen Wald. Ein vergifteter Uhu. Ein ausgebranntes Nest. Die Liste der Taten ist lang. Das mediale Interesse an der im Verborgenen stattfindenden Kriminalität ist derzeit sehr groß. Das Ausmaß wurde bislang unterschätzt. Stephan Börnecke fasste in der Frankfurter Rundschau das „Morden mitten in Deutschland“ zusammen. Dabei zeigt er nicht nur einige der spektakulärsten Fälle der letzten Zeit auf, sondern auch die Defizite, die es bei Erstattung einer Anzeige und der Strafverfolgung gibt. In vielen Fällen, so scheint es, fühlen sich die Behörden nicht zuständig. Die Ermittlungen verlaufen, wenn überhaupt, schleppend und nach kurzer Zeit im Sande. So kommt nur ein Bruchteil der Straftaten an wildlebenden, geschützten Tierarten zur Anzeige. Wenige Fälle werden ernsthaft verfolgt, eine Überführung und Verurteilung der Täter bleibt meist aus. Den Gesamtartikel finden Sie hier.

Umweltverbrechen auf der Spur war der Bayerische Rundfunk und berichtet ausführlich über die Ausmaße der kriminellen Machenschaften.

Welches Ausmaß Wilderei in Deutschland haben kann zeigt die ARD. Illegaler Handel ist kein exotisches Thema aus dem fernen Afrika und Asien. Das Thema ist wichtig. Und Naturschutzkriminalität nun auch präsent in der Öffentlichkeit.


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