Steigerwald: Naturschutzverbände präsentieren 5-Punkte-Plan

DSteigerwaldie drei großen Naturschutzverbände BUND Naturschutz in Bayern (BN), Landesbund für Vogelschutz (LBV) und WWF Deutschland sowie der Bürgerverein Nationalpark Nordsteigerwald haben heute auf einer Pressekonferenz in München einen Fünf-Punkte-Rettungsplan für eine glaubwürdige und aussichtsreiche Weltnaturerbe-Bewerbung für den Steigerwald vorgelegt.

Damit soll kurzfristig sichergestellt werden, dass eine derartige Bewerbung überhaupt noch möglich bleibt. Gleichzeitig bekräftigen die Organisationen ihre Forderung nach einem Nationalpark Steigerwald. In einer gemeinsamen Erklärung kritisiert das Bündnis die Staatsregierung für ihre Blockadehaltung beim Waldschutz im Steigerwald scharf. Die Aufhebung des geschützten Landschaftsbestandteiles bei Ebrach sei ein skandalöser „Raubbau am ökologischen Erbe Bayerns“, mit dem die Staatsregierung den Einschlag dicker Altbäume im großen Stil ermöglichen will, die noch zu tausenden im vormaligen Schutzgebiet vorkommen. Gefordert werden die Wiedereinrichtung des Schutzgebietes, ein umgehender Stopp des Holzeinschlages in den naturschutzfachlich wertvollen Waldbereichen und die Ausweisung eines mindestens 5.000 Hektar umfassenden Schutzgebietes ohne Holznutzung auf Staatswaldflächen. Nur dann können sich großflächig „Urwälder von morgen“ mit Baumriesen entwickeln, wie sie im Steigerwald bislang nur in kleinsten Waldschutzgebieten bewundert werden können. Weiterhin fordert das Bündnis eine Potentialanalyse für alle Schutzoptionen im Steigerwald.

Für Diana Pretzell, Leiterin Naturschutz Deutschland beim WWF sind die Erhaltung von historischen Kulturgütern und großen Waldschutzgebieten keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Pretzell befürchtet, dass nun versucht wird, die mittelfristige Option auf ein mögliches Weltnaturerbe im Steigerwald mit einer „aufgesetzten“ Weltkulturerbe-Bewerbung zu verhindern. Damit würde nicht nur die Steigerwaldregion beschädigt, sondern auch die Weltkulturerbe-Bewerbung selbst aussichtslos. „Der Steigerwald hat Strahlkraft und einen einzigartigen Natur-Wert weit über die Grenzen des Freistaats hinaus. Wenn die Staatsregierung diese einmalige Chance verspielt, schädigt sie nicht nur das ökologische und kulturelle Erbe, sondern beraubt der Region auch ihrer hervorragenden wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten“, verdeutlicht Pretzell.

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern, fordert einen umgehenden Stopp des Holzeinschlags auf einer zusammenhängenden Staatswaldfläche von mindestens 5.000 Hektar, um die in den Wäldern noch vorhandene Substanz für eine Naturwaldentwicklung zu sichern. „Diese mindestens 5.000 Hektar große Staatswaldfläche im Nordsteigerwald muss konsequent geschützt werden, weil dies eine entscheidende Voraussetzung für eine Weltnaturerbe-Bewerbung ist“, so Weiger.

Helmut Beran, stellvertretender Geschäftsführer des Landesbundes für Vogelschutz: „Wir kritisieren die ersatzlose Aufhebung des geschützten Landschaftsbestandteiles und fordern einen strengen Schutz der ökologisch wertvollen Buchenbestände im Steigerwald, auf ausreichend großer Fläche, ohne forstwirtschaftliche Nutzung“. Beran verweist darauf, dass große, ungenutzte Waldbereiche als Referenzflächen benötigt werden, um Prozesse kennenzulernen, die auf solchen Flächen ablaufen. Von BN und LBV wurde bereits Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Aufhebung des Schutzgebietes im Ebracher Forst eingereicht.

Martin Mößlein vom Verein Nationalpark Nordsteigerwald arbeitet als Schreiner in Steigerwald-Weinort Handthal und freut sich, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger aus dem Steigerwald den Nationalparkverein unterstützen. „Wir wünschen uns als Bevölkerung im Steigerwald, dass der Wald besser geschützt wird“, so Mößlein. „Von einem Nationalpark würde die strukturschwache Region auch wirtschaftlich deutlich profitieren, was bei den Forstkonzepten nicht der Fall ist. Wir fordern deshalb, dass die Staatsregierung mit einer Potentialanalyse alle Schutzgebietsoptionen für den Steigerwald prüft“, erläutert Mößlein.

Die Bayerische Landesregierung solle sich zur Weltnaturerbe-Eignung der Region bekennen und der Erreichung dieses Titels endlich Vorrang einräumen. Ein großes Schutzgebiet ohne Holznutzung ist Voraussetzung für eine Weltnaturerbe-Bewerbung. Die Vertreter der Verbände sehen hier einen Nationalpark als das geeignetste Instrument. Einig sind sich die Naturschutzverbände, dass das Trittsteinkonzept des Ebracher Forstbetriebes zwar ein sinnvolles Modell für den Wirtschaftswald ist, jedoch den großflächigen Schutz von Waldbereichen ohne Nutzung keinesfalls ersetzen kann. Deshalb solle das Konzept in allen staatlichen Wirtschaftswäldern in Bayern umgesetzt werden.

Presseinfo BN / Claus Obermeier


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Rückkehr der Wölfe: Hohe Zustimmung in der Bevölkerung

Rückkehr der WölfeHohe Zustimmung in der Bevölkerung zur Rückkehr der Wölfe.
Umfrage des LBV-Partners NABU: positive Stimmung – Vorurteile abbauen und gemeinsame Anstrengungen zum Schutz verstärken

Hilpoltstein/Berlin, 24.09.15 – Eine große Mehrheit der Bundesbürger (80 Prozent) findet es erfreulich, dass der Wolf wieder Bestandteil von Natur und Landschaft in Deutschland ist. Jeder Zweite (54 Prozent) verbindet mit dem Wolf positive Gefühle, während bei nur zwölf Prozent negative Empfindungen zum Tragen kommen. Dies sind Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage in Deutschland, die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag des bundesweiten LBV-Partners NABU (Naturschutzbund Deutschland) durchgeführt hat.

Bei der Zustimmung zum Wolf gibt es keinen Unterschied zwischen Bewohnern im städtischen Umfeld und Bewohnern im ländlichen Raum. Laut NABU-Umfrage zeigen die Ergebnisse, dass die Bevölkerung in Deutschland grundsätzlich positiv zur Rückkehr des Wolfes eingestellt ist. Damit sei eine Grundlage gelegt, dass der Wolf 150 Jahre nach seiner Ausrottung durch den Menschen heute eine Zukunft in Deutschland hat. Außerdem machen die Ergebnisse deutlich, dass sich das Naturverständnis geändert hat. Zudem zeigten die Befragungsergebnisse nicht nur, dass die Bevölkerung allgemein relativ gut über das Thema informiert sei, sondern auch, dass Risiken und Gefahren realistisch eingeschätzt werden.

80 Prozent der Befragten sind der Umfrage zufolge der Meinung, dass Wölfe ebenso in unsere Landschaften gehören wie Rehe oder Füchse. 78 Prozent sind der Überzeugung, dass Wölfe auch in Deutschland leben sollten, selbst wenn es teilweise zu Problemen kommt. Lediglich für elf Prozent der Befragten stellt die Rückkehr des Wolfes eine Bedrohung dar, 85 Prozent hingegen sehen dies nicht.

Dennoch ist es aus Sicht des LBV und des NABU weiterhin erforderlich, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. 70 Prozent der Bevölkerung sind zwar der Auffassung, dass die Medien in ihrer Berichterstattung zur Übertreibung neigen würden, allerdings gaben auch 30 Prozent der Befragten an, Angst zu haben, in einem Gebiet mit Wolfsvorkommen in den Wald zu gehen.

Sowohl LBV als auch NABU nehmen diese Ängste und Sorgen ernst. Hier gilt: Der Wolf ist kein Kuscheltier, das verniedlicht werden darf. Im Umgang mit dem Wolf müsse aber das Maß der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland hat es kein aggressives Verhalten gegenüber Menschen gegeben. Die Bevölkerung müsse allerdings wieder erlernen, was es bedeute, große Beutegreifer in der Landschaft zu haben.

 


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Luchstötungen: Ein Ausdruck von Willkür und Angst vor Mensch und Natur?

Der Luchs steht für das große Mysterium des Lebens, das sich bis heute nicht abluchsen lässt. Sie diskutieren heterogen und heiß zur Sache und brechen alle die Lanze für den Luchs:

  • Klaus Kumutat, Präsident des Landesamts für Umwelt
  • Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbandes
  • Ulrich Wotschikowsky, Arbeitsgruppe große Beutegreifer
  • Claus Obermeier, Gregor-Louisoder Umweltstiftung, Vorstand
  • angefragt: Innenministerium zuständig für Aufklärung von Straftaten
  • angefragt: Landwirtschaftsministerium

Prinzessin Auguste von Bayern heißt Sie alle und natürlich den Luchs willkommen.

Ulrich Wotschikowsky, Luchskenner und Jäger, gibt einen Überblick zur Situation des Luchses.

Es moderiert Angela Braun vom Bayerischen Rundfunk.

Nachdem der Luchs vor etwa zweihundert Jahren in Mitteleuropa ausgerottet worden war, wurde er in den letzten fünfzig Jahren in einigen Gebieten wieder angesiedelt. Mitteleuropäische Luchsvorkommen wie in der Schweiz, in den Vogesen, im Bayerisch-Böhmischen Grenzgebirge sowie im Harz gehen auf solche Aktionen zurück.

Aber nicht allen Jägern ist der Luchs willkommen. Liegt es daran, dass dieser hauptsächlich von Rehen lebt, die auch die Hauptbeute der Jäger sind? Dabei beträgt der Eingriff von Luchsen in den Rehbestand nur einen Bruchteil – die meisten getöteten Rehe werden überfahren oder vom Jäger selbst erbeutet. Auch Entschädigungszahlungen für gemeldete gerissene Rehe scheinen nicht zu helfen. Luchse werden vergiftet oder geschossen, die Population verharrt auf niedrigem Niveau und breitet sich nicht in benachbarte günstige Lebensräume aus, so wie es angesichts der Geburtenrate zu erwarten wäre.

Woran liegt es, dass diese seltene, vorübergehend ausgerottete, heute strengstens geschützte Tierart bei uns – einem der wohlhabendsten Länder der Erde – nicht heimisch werden kann? Welche Ursachen und Motive stecken hinter Vergiftung und Wilderei dieser faszinierenden Tiere, die weder gefährlich sind noch einen wirklichen Schaden anrichten? Geht es wirklich nur um Rehe?

Steht nicht eher ein Bedürfnis nach Kontrolle und dem Erhalt der gewohnten Ordnung im Vordergrund? Oder haben wir es mit einer Art „Ersatzkrieg“ zu tun – etwa Jäger gegen Naturschützer, Landbevölkerung gegen die staatliche Obrigkeit, Ortsansässige gegen Beamte? Oder ist es schlicht der Ausdruck einer diffusen Angst vor dem Ungewohnten, Unbekannten? Ist es das unfassbare Geheimnis, das wir diesem König der Nacht nicht abluchsen können, das Unkontrollierbare, das nächtlich Heimliche, das der Luchs verkörpert wie keine andere Tierart bei uns?

Und wie stellt sich der Staat dazu? Setzen sich die Staatsforsten für die Lösung gesellschaftlich konfliktträchtiger Themen wie Wildtiere ein? Wie ernst nimmt er die Straftat der Luchstötung? Setzt er mit Polizei und Justiz eindeutige Signale oder nimmt er es hin, dass sich die Täter in ihrem Umfeld sicher fühlen können? Tut er genug, um bestehenden Schutzgesetzen Ausdruck zu verleihen?

Der Luchs ist eine Symbolart, stellvertretend für zahlreiche andere, denen immer noch oder schon wieder nachgestellt wird, auch als Ventil, um eigenen Druck abzulassen. Was muss besser werden? Was wollen und können wir tun?

Darüber wollen wir öffentlich diskutieren.

Museum Mensch und Natur, LuchstötungenEine Veranstaltung der Umweltakademie mit Unterstützung der Gregor Louisoder Umweltstiftung.

Aktuelle Infos zur Veranstaltung.


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Buchenschutzgebiete Steigerwald: BN und LBV erzielen ersten Teilerfolg

Bäume im Ebracher Forst dürfen vorerst nicht gefällt werden

Buchenschutzgebiet im Steigerwald

Buchenschutzgebiet im Steigerwald

Das Eilverfahren zum Schutz der Waldbestände im ehemaligen Schutzgebiet im Ebracher Forst (Buchenschutzgebiete Steigerwald) von BUND Naturschutz in Bayern (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) war der erste Etappensieg und verschafft den Bäumen eine Atempause bis Ende des Jahres. Wie aus einer Erklärung der Landesanwaltschaft Bayern hervorgeht, bleiben die Bäume im Waldschutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ jetzt zumindest bis zur Entscheidung des Eilverfahrens erst mal vom Fällen verschont. Im Eilantrag beantragen BN und LBV, dass die Verordnung zur Aufhebung des Schutzgebietes – sozusagen der „Persilschein“ zum weiteren Holzeinschlag – bis zur Entscheidung über die eigentliche Klage, die Normenkontrollklage, außer Vollzug gesetzt wird. Durch die Normenkontrollklage, die ebenfalls von BN und LBV eingereicht wurde, soll die Ungültigkeit der Aufhebung bewiesen werden.

„Das ist ein erster Teilerfolg für den Schutz der Buchenwälder. Wir sind zuversichtlich, dass die Gerichte in ihrer Entscheidung des Eilantrags dem internationalen Wert des Waldschutzgebietes Rechnung tragen werden.“ so Norbert Schäffer, Landesvorsitzender des LBV. Schäffer begrüßt auch die Selbstverpflichtung der Bayerischen Staatsforsten, bis Ende 2015 keinerlei Hiebsmaßnahmen im ehemaligen Schutzgebiet vorzunehmen. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN, betont „Für eine Anstalt des öffentlichen Rechts muss es unseres Erachtens auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass hier nicht vorzeitig Fakten geschaffen werden. Ein europaweit bedeutendes Buchenschutzgebiet wieder zum Fällen frei zu geben, wäre ein internationaler Skandal und würde ganz Bayern in ein ungünstiges Licht tauchen. Jeder Eingriff in diese Wälder würde die natürliche Waldentwicklung wieder um Jahrzehnte zurück werfen – und dies letztendlich für einen vergleichsweise geringfügigen Gewinn aus dem Holzverkauf.“

Bayern trägt als waldreiches Bundesland weltweit große Verantwortung für den Schutz von Buchenwäldern. Die Buchenschutzgebiete Steigerwald im Nordsteigerwald zählen zu den ökologisch wertvollsten Buchenwäldern in Deutschland und sind deswegen prädestiniert für einen Nationalpark. Diese Wälder sollten für Artenschutz, Erholung und Regionalentwicklung genutzt werden, nicht für den Holzverkauf wie die deutschen Durchschnittswälder. Ein späterer Holzeinschlag in dem Gebiet würde die Beteuerungen der Staatsregierung zum Schutz der Buchenwälder als Lippenbekenntnisse entlarven.

Ein verbesserter Naturschutz im Wirtschaftswald durch das Trittsteinkonzept ist sehr wichtig, steht aber auf einem ganz anderen Blatt. „Das Trittsteinkonzept ist dazu da, Schutzgebiete zu ergänzen, nicht sie zu ersetzen.“, sind sich die Vorsitzenden von BN und LBV, Weiger und Schäffer einig.

Presseinfo BN,LBV / Claus Obermeier


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Bayerische Staatsregierung plant Ausverkauf der Buchenschutzgebiete im Steigerwald – BN und LBV haben Klage eingereicht

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Foto:BN/ fotolia.com/Martina Berg

Der BUND Naturschutz in Bayern und der Landesbund für Vogelschutz haben vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage eingereicht, um das auf Bestreben des Ministeriums offiziell aufgehobene Waldschutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ vor einem geplanten Holzeinschlag zu schützen. Die Aufhebung träte am 1. September in Kraft.

Eine Normenkontrollklage wurde nun eingeleitet und soll die Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Schutzgebietes durch das Landratsamt Bamberg bestätigen. Die Naturschutzverbände werden notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Durch einen gleichzeitig gestellten Eilantrag soll die Aufhebung der Schutzgebietsverordnung bis zur endgültigen Klärung außer Vollzug gesetzt werden. Denn der Forstbetrieb Ebrach hat angekündigt, dieses Jahr schon jetzt, im Sommer, mit dem Holzeinschlag zu beginnen. Nun gilt es für Fledermäuse, Specht und Co. zu retten, was zur retten ist: Tausende von dicken Bäumen, die durch die Aufhebung zum Fällen freigegeben werden.

„Durch das Schutzgebiet durften sich die Wälder endlich auf kleiner Fläche frei entfalten und die Bäume hatten eine Chance, alt zu werden, auch abseits der zugebilligten kleinen Trittsteine. Jetzt stehen die Holzerntemaschinen wieder in den Startlöchern.“ so Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund Naturschutz.

Norbert Schäffer, Vorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz, kritisiert: „Die Bayerische Staatsregierung ist offensichtlich vorrangig an Gewinnen aus dem Holzverkauf interessiert, dabei hat die Staatsregierung eine besondere Verantwortung für den Schutz der Buchenwälder. Wenn jetzt bereits kurz nach Aufhebung des Schutzgebietes Holzeinschlag in dem Gebiet droht, zeigt sich, dass alle Beteuerungen der Staatsregierung zu einem anderen Schutzkonzept für die alten Buchenbestände im Steigerwald nur Lippenbekenntnisse sind. Es zeigt auch, wie wichtig das jetzt von der Regierung von Oberfranken aufgehobene Schutzgebiet war.“

Ausverkauf eines fränkischen Schatzes bayerischer Natur
2007 landeten die Buchenwälder im Nordsteigerwald auf dem 5. Platz der möglichen Anwärter für das deutsche Weltnaturerbe der UNESCO – allein ein geeignetes Schutzgebiet fehlte für eine Bewerbung. In den darauf folgenden acht Jahren Nationalpark-Diskussion verhinderte die Bayerische Staatsregierung eine sachliche Aufklärung der Bevölkerung über Pro und Contra dieser einmaligen Chance. Auch die wirtschaftlichen Vorteile, die für die fränkische Steigerwaldregion durch ein internationales Waldschutzgebiet in Aussicht stehen, werden einfach totgeschwiegen. Ihre Blockadepolitik setzt die Staatsregierung nun fort in der überstürzten Wieder-Aufhebung eines Schutzgebietes, das der damalige Bamberger Landrat Günther Denzler im April 2014 ausgewiesen hatte. Das Veto des Naturschutzbeirats der Regierung von Oberfranken wurde dabei vom Ministerium ignoriert, ebenso wie 2011 der Antrag der Gemeinde Ebrach auf Ausweisung eines größeren Naturschutzgebietes. Dabei umfasst das Waldschutzgebiet gerade mal 0,1 % der Waldfläche, die im Auftrag der Bürger von den Bayerischen Staatsforsten bewirtschaftet wird. Zahlreiche Bürger vor Ort engagieren sich mit viel Liebe und Engagement für ihr Schutzgebiet. Jetzt wird sich zeigen, ob die Bayerischen Staatsforsten zumindest so viel Anstand haben, sich mit dem Holzeinschlag bis zur endgültigen Klärung zurückzuhalten.

„Selbst im Jahr des Waldnaturschutzes gerät in Bayern der Natur-Wald mit seinen selten gewordenen Tier-, Pilz- und Pflanzenarten unter die Räder, wieder geht es nur um Wirtschafts-Wald“, bedauern Hubert Weiger und Norbert Schäffer. „Das ganze Vorgehen ist einmalig in der deutschen Naturschutzgeschichte und eines Rechtsstaats unwürdig.“

Umso mehr werden die Naturschutzverbände nun ihren Einsatz für die wertvollen Buchenwälder verstärken und dem Wald ihre Stimme leihen, diesmal auch vor Gericht, damit die Buchenschutzgebiete im Steigerwald erhalten bleiben.

Spannender Kurzfilm wirbt für Wildnisschutz in Bayern

Tolle Tier- und Naturaufnahmen und eindrucksvolle Hubschrauber-Luftbildsequenzen werben im Film Bayern wild der Gregor Louisoder Umweltstiftung für mehr Wildnisschutz in Bayern. Die Natur schützen – für Menschen, für die Geld, Rendite und Besitz nicht alles ist. Für Tiere und Pflanzen. Für kommende Generationen. Das ist die Idee von Wildnisschutz. Platz für Natur ist nicht nur in unseren Nationalparks wie Berchtesgaden; es gibt viele Ideen, wie wir unserer Natur mehr Raum geben können. Mindestens 2 Prozent der Fläche Bayerns sollen Wildnis werden, wo allein die Kräfte der Natur wirken, nicht der Mensch – das ist das Ziel von Bundesregierung, Naturschutzverbänden und Wissenschaftlern – ein kleiner Beitrag Deutschlands zum weltweiten Naturschutz… Für Fauna und Flora…, für kommende Generationen…, für uns…

Film online: www.bayern-wild.de

Weitere Infos: http://www.ja-zum-nationalpark-steigerwald.de 

Presseinfo BN, LBV / Claus Obermeier


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Spannender Lesestoff für den Spätsommer: Luchsschutz auf dem Balkan, Report Zugvogeljagd

In den letzten Wochen sind zwei spannende Projektpublikationen erschienen: Birdlife international erarbeitete mit tatkräftiger Unterstützung der lokalen Vogelschutzorganisationen einen umfasseikb-reportnden Report zum Thema Zugvogeljagd in der EU und den angrenzenden Mittelmeerländern. Mehrere sehr gut ausgearbeitet thematische Karten geben einen Überblick für die jeweilige Region. Ob erschossen, in Fallen und Schlageisen oder an Leimruten gefangen: Jahr für Jahr werden rund ums Mittelmeer Millionen Vögel illegal getötet. Die aktuelle Zusammenstellung des NABU-Dachverbands BirdLife International geht von rund 25 Millionen Opfern aus, davon 20 Millionen Singvögel. Report online (englisch).

Luchsschutz: Ebenfalls neu online ist der aktuelle Newsletter 1/2015 des Balkanluchsprojektes. In mehreren Kurzbeiträgen zum Luchsschutz geben die Projektleiter und Feldforscher einen Überblick über aktuelle Luchsnachweise (oder Monitoringaktivitäten ohne Nachweis) in Kosovo, Albanien und Montenegro. Balkan Lynx Recovery Programme 1/2015.

Claus Obermeier


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Ratgeber Wolf: Lernen, mit dem Wolf zu leben

Ratgeber Wolf

Die neueste Version unseres in Zusammenarbeit mit dem WWF erstellten Ratgeber Wolf „Lernen, mit dem Wolf zu leben“ ist nun online und kann, wie auch schon die Vorgängerauflagen, kostenlos heruntergeladen werden.
Heute breiten sich die geschützten Wölfe wieder aus – in den Alpen, in Räumen mit unbehüteten Schafen und Ziegen. Das kann nicht gut gehen.
Neue Formen der Schadensabwehr sind gefragt unter Rückbesinnung auf alte Traditionen und unter Verwendung moderner Technik. Ob Wölfe in Mitteleuropa in ihrem arttypischen Sozialverhalten, in Rudeln also, oder eher als versprengte Einzeltiere leben können, ist heute noch nicht abzusehen.
Hier muss noch einiges ausprobiert werden. Auch hier tun sich die neuen Bundesländer mit  ihrer geringeren Bevölkerungsdichte leichter als die Alpenländer. Auf viele der aufgeworfenen Fragen versuchen die Autoren dieser Broschüre Antworten zu finden.
Der Ratgeber Wolf ist für all jene gedacht, die sich zum einen beruflich mit dem Thema auseinandersetzen, er ist aber auch genauso für Personen geeignet, die sich intensiv mit dem Rückkehrer Wolf befassen wollen und die erfahren wollen, was es alles im Umgang mit Wölfen zu beachten gibt.

Hier können Sie den Ratgeber Wolf: „Lernen, mit dem Wolf zu leben“ herunterladen.


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Luchsmorde im Lamer Winkel – der LBV zieht verherrende Bilanz

Luchsmorde

Abgetrennte Luchspfoten bei Cham im Lamer Winkel

Der Landesbund für Vogelschutz zieht in einer aktuellen Pressemitteilung eine verherrende Bilanz, was die Ergebnisse der Ermittlungen zu den Luchsmorden im Lamer Winkel angeht.
Nachdem Naturschützer  vor drei Monaten im Lamer Winkel bei Cham vier abgetrennte Luchsbeine fanden, die in der Nähe von Wildtierkameras ablegt worden waren, treten die Behörden bei den Ermittlungen immer noch auf der Stelle. „Alle bisher durchgeführten Untersuchungen haben zu keinen konkreten Hinweisen geführt, eine verheerende Bilanz nach drei Monaten“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. „Wie auch in den anderen drei bekannt gewordenen schweren Delikten von Umweltkriminalität in den letzten vier Monaten, agieren die Ermittler hilflos“, kritisiert der LBV-Chef weiter. Im Falle eines vergifteten Uhus bei Beratzhausen wurden die Ermittlungen aktuell sogar ergebnislos eingestellt.
Neben den Luchsmorden tappen die Behörden auch bei den Fällen eines vergifteten Uhus, zweier verstümmelter Wiesenweihen und eines abgebrannten Sumpfohreulennests im Dunkeln. Der Schwachpunkt bei den Ermittlungen liegt für den LBV klar auf der Hand: „Wir haben das Gefühl, dass sich nach dem Bekanntwerden eines Falls zunächst niemand darum kümmern will. Werden die Ermittlungen dann irgendwann aufgenommen, ist es schon zu spät, da bereits alle Beweise beseitigt oder viele Spuren vernichtet worden sind“, erklärt Schäffer. Deshalb besteht der LBV weiterhin auf seine Forderung an den Innenminister, eine Artenschutz-Spezialeinheit zu gründen, welche sehr zeitnah nach Entdeckung eines Corpus delicti alle Spuren wie DNA-Träger und Fingerabdrücke unmittelbar am Tatort sichert. „Die Beamten wirken hilflos, wenn erst nichts passiert, sie dann durchaus engagiert arbeiten und dies aber aufgrund Versäumnissen in der Anfangsphase immer ohne Ergebnis bleibt“, so der LBV-Chef. Ohne die Unterstützung speziell geschulter Beamter wird deshalb auch die Aufklärungsquote zukünftiger Umweltkriminalitäts-Fälle vermutlich weiterhin bei null bleiben.
Das Auffinden von vier Luchsbeinen im Lamer Winkel im Mai hat die Gemüter vieler Menschen sehr erregt. Seitdem haben jedoch örtliche Jäger in einem Fernseh- und einem Zeitungsinterview die abscheuliche Straftat als „Kaschperltheater“ abgetan, über einen „untragbar hohen Luchsbestand“ spekuliert und einen „geregelten Luchsabschuss“ gefordert, was bei vielen bayerischen Naturfreunden für große Aufregung gesorgt hat. Der LBV begrüßt zwar das Vorgehen des Bayerischen Jagdverbands vor Ort, fordert aber weitere konkrete Schritte.
Die Forderung örtlicher Jäger, dass „den Naturschützern mal ein Denkzettel verpasst werden müsse und die Täter eher aus deren Reihen stammten“, hatte das Fass schließlich zum Überlaufen gebracht. So traf sich letzte Woche Eric Imm, Vorstandsmitglied des Landesjagdverbands, mit der örtlichen Kreisgruppe der Jäger und der Hegegemeinschaft. „Dieser Gesprächstermin war überfällig und ein richtiger Schritt zur Deeskalation der Situation“, kommentiert Norbert Schäffer.
„Wir begrüßen es sehr, dass sich der Landesjagdverband hier in einem öffentlichen Gespräch klar und deutlich gegen die Wilderei von Luchsen und für die Einhaltung der strengen Schutzvorschriften für den Luchs ausgesprochen hat“, betonte Schäffer. „Nun muss der Druck weiter erhöht werden“, fordert der LBV-Chef. Er ermutigt den Landesjagdverband deshalb zu weiteren Aktivitäten, um vor Ort eine positivere Stimmung für den Luchs zu erzeugen und solche schlimmen Übergriffe wie im Mai dieses Jahres künftig zu verhindern. „Es muss ein regelmäßiger Informationsaustausch vor Ort mit den Verantwortlichen der Arbeitsgruppe Große Beutegreifer stattfinden“, so Schäffer. Diese Forderung unterstützt auch der Vorsitzende der LBV-Kreisgruppe in Cham Karl Heinz Schindlatz.
Seit Jahren stagniert der Bestand des Luchs auf sehr niedrigem Niveau. „Wir haben in Bayern deshalb die europarechtlich geregelte Verpflichtung, den Luchs zu schützen“, erklärt Schäffer. „Nicht zuletzt gibt es deshalb das langjährige Luchsmonitoring-Projekt, werden nun auch grenzüberschreitende Projekte mit Tschechien durchgeführt, versucht eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller betroffenen Interessensgruppen seit Jahren den Luchsmanagementplan umzusetzen und sorgt eine Trägergemeinschaft aus LBV, WWF, BN und Jagdverband durch einen vom Bayerischen Naturschutzfonds geförderten Ausgleichsfonds dafür, betroffenen Tierhaltern Risse an Haustieren und Gehegewild zu entschädigen“, so der LBV-Vorsitzende.
Die Luchsmorde sind also weiter ungeklärt und werden es aller Wahrscheinlichkeit nach auch bleiben, da mit zunehmend verstreichender Zeit auch Ermittlungserfolge erfahrungsgemäß seltener werden.

Hier die können Sie die Pressemitteilung des LBV ansehen: A-55-15_Abgetrennte_Luchsbeine_-_verheerende_3-Monatsbilanz
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Greifvogelverfolgung in Bayern und Deutschland

Verstümmelte Wiesenweihe. (Bild: LBV)

Verstümmelte Wiesenweihe. (Bild: LBV)

Kaum zu glauben, aber die Zahl der illegal getöteten Greifvögel in Deutschland scheint enorm. Alle Greifvögel sind ganzjährig geschont und nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Nachstellen, Fangen und Töten sind streng verboten. Trotzdem werden immer wieder verschiedene Fallen oder Giftköder gefunden. Manches Tier fällt auch einer Ladung Schrot zum Opfer. Aktuell wurden zwei junge Wiesenweihen mit geschnittenen Flügel in Franken aufgefunden. Die Tiere überlebten.

In Bayern wurden in den Jahren 2000-2014 264 Fälle dokumentiert, in denen Vögeln illegal nachgestellt wurde. Vor allem Mäusebussarde und Rotmilane waren die Opfer. Nur 18 Tiere überlebten die Taten. Die häufigste Todesursache ist die Vergiftung. Dazu werden präparierte Fleischstücke oder Eier ausgelegt. Die Tiere gehen daran langsam ein. Das Gift stellt nicht nur für die Vögel eine Gefahr dar. So rät das Landesamt für Umwelt: „Vermeiden Sie bitte jeglichen Hautkontakt mit tot aufgefundenen Tieren oder dem Köder. Halten Sie ggf. Ihren Hund fern. Je nachdem, welches Gift verwendet wurde, besteht unter Umständen auch für Menschen und Hunde oder Katzen Lebensgefahr!“

Im Verdachtsfall sollte man die toten Tiere, evtl. gefundene Fallen oder Köder fotografieren, Datum, Uhrzeit und Ort notieren. Das Landesamt für Umwelt hält hierzu einige Hinweise parat. Beobachtungen sollten auf jeden Fall gemeldet werden. Zuständig ist die ortsansässige Polizeidienststelle. Zusätzlich sollte die untere Naturschutzbehörde (Landratsamt) und die staatliche Vogelschutzwarte (Tel. 08821/2330, Poststelle@lfu.bayern.de) benachrichtigt werden. Viele Fälle werden nicht dokumentiert und nicht weiter verfolgt. Aber das Töten geschützter Arten ist eine Straftat und kann mit hohen Geldbußen bis hin zu Gefängnis bestraft werden.

Seit diesem Jahr gibt es eine Stelle, die bemüht ist bundesweit Fälle von Greifvogelverfolgung zu dokumentieren. Aktuelle oder bereits abgeschlossene Fälle können hier gemeldet werden http://www.komitee.de/content/aktionen-und-projekte/deutschland/greifvogelverfolgung/greifvogelverfolgung-meldeaktion

Bekannt werden nur die wenigsten dieser Straftaten. Hier ist die Politik gefordert, die die Ahndung derartiger Fälle strikt verfolgen muss. Eine Petition der Naturschutzverbände LBV und Nabu fordert Umwelt- und Innenminister aller Bundesländer auf weitere Schritte in diese Richtung zu gehen. www.nabu.de/greifvogelpetition. Gefordert werden darin

  • Die effektive Aufklärung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln und zu diesem Zweck die Einrichtung geschulter Einheiten und Koordinationsstellen für Umweltkriminalität bei der Polizei und den Naturschutzbehörden nach dem Beispiel von NRW.
  • Ein Verbot des Verkaufs von Habichtfangkörben (auf Grundlage BNatschG §54 Abs. 6).
  • Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Aushorsten junger Habichte.
  • Keine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss oder Fang von Greifvögeln aufgrund behaupteter allgemeiner Schäden an Niederwild und Hausgeflügel.
  • Die Einrichtung von Horstschutzzonen, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit ruhen.

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Naturschutzkriminalität an wildlebenden Tieren in Deutschland – ein Überblick in den Medien

Wölfe in Deutschland - Dank des strengen Schutzes sind sie wieder zurück. Illegale Jagd auf unliebsame heimische Wildtiere stellt eine Gefahr für deren Fortbestand in Deutschland dar. (Bild: Gehegeaufnahme Tierfreigelände Neuschönau, R. Simonis)

Wölfe in Deutschland – Dank des strengen Schutzes sind sie wieder zurück. Illegale Jagd auf unliebsame heimische Wildtiere stellt eine Gefahr für deren Fortbestand in Deutschland dar. (Bild: Gehegeaufnahme Tierfreigelände Neuschönau, R. Simonis)

Ein Wolf am Straßenrand – tot, erschossen. Abgetrennte Luchspfoten im Bayerischen Wald. Ein vergifteter Uhu. Ein ausgebranntes Nest. Die Liste der Taten ist lang. Das mediale Interesse an der im Verborgenen stattfindenden Kriminalität ist derzeit sehr groß. Das Ausmaß wurde bislang unterschätzt. Stephan Börnecke fasste in der Frankfurter Rundschau das „Morden mitten in Deutschland“ zusammen. Dabei zeigt er nicht nur einige der spektakulärsten Fälle der letzten Zeit auf, sondern auch die Defizite, die es bei Erstattung einer Anzeige und der Strafverfolgung gibt. In vielen Fällen, so scheint es, fühlen sich die Behörden nicht zuständig. Die Ermittlungen verlaufen, wenn überhaupt, schleppend und nach kurzer Zeit im Sande. So kommt nur ein Bruchteil der Straftaten an wildlebenden, geschützten Tierarten zur Anzeige. Wenige Fälle werden ernsthaft verfolgt, eine Überführung und Verurteilung der Täter bleibt meist aus. Den Gesamtartikel finden Sie hier.

Umweltverbrechen auf der Spur war der Bayerische Rundfunk und berichtet ausführlich über die Ausmaße der kriminellen Machenschaften.

Welches Ausmaß Wilderei in Deutschland haben kann zeigt die ARD. Illegaler Handel ist kein exotisches Thema aus dem fernen Afrika und Asien. Das Thema ist wichtig. Und Naturschutzkriminalität nun auch präsent in der Öffentlichkeit.


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