Bayerns Natur im Ausverkauf? – Am Riedberger Horn und im Steigerwald kämpft die Staatsregierung gegen den Naturschutz

Riedberger Horn - Riedbergerhorn ZoneC_Copyright DAV

Grafik Planungen Riedberger Horn, c DAV.

Außerhalb Bayerns kann man beide Meldungen kaum glauben, stellen sie doch einen Frontalangriff auf Ziele und Planungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen dar, und stehen in Widerspruch zu der Arbeit der anderen Landesregierungen und der Bundesregierung zum Schutz der biologischen Vielfalt. Selbst Insider hätten eine derartige Eskalationstrategie gegen den Naturschutz – teils sogar gegen das eigene Umweltministerium und die Fachbehörden – kaum für möglich gehalten. In beiden Fällen setzten sich anscheindend Hardliner des Bau- und Wirtschaftsflügels unter der Führung des Chefs der CSU-Landtagsfraktion Thomas Kreuzer  durch – er hatte schon mehrfach öffentlich die Naturschutzforderungen abgelehnt. Eine aktuelle Bilanz von Claus Obermeier.

Riedberger Horn

Die Auseinandersetzungen um den Bau einer Skischaukel in einem der wertvollsten Bereiche des Riedberger Hornes mit einer vitalen Birkhuhnpopulation haben sich auf bedrohliche Weise zugespitzt. Die Bayerische Staatsregierung hat in einer Kabinettssitzung beschlossen, dass es in den betroffenen Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein eine Bürgerbefragung geben soll. Bei entsprechendem Votum will sie die notwendigen Schritte zur Genehmigung der Skischaukel einleiten und die Schutzgebietsgrenzen entsprechend verschieben. Geprüft werden könne demnach auch, wie man den Landesentwicklungsplanso so ändern könne, dass in der Zone C des Alpenplans Skigebietserschließungen möglich seien.

Naturschützer wie der DAV-Vizepräsident Rudolf Erlacher sind schockiert: „Das kommt einer Abschaffung des Alpenplans gleich“. Und zur geplanten Befragung sagt er: „Was nach Bürgerbeteiligung klingt, ist in Wahrheit eine Nebelkerze. Die Bürgerbefragung soll verschleiern,dass sichdie Bayerische Staatregierung in eine Klemme manövriert hat, aus der sie alleine nicht mehr herauskommt.“ Unabhängig vom Ausgang der Befragung sprechen nämlich rechtliche Gründe eindeutig gegen die Skischaukel – unter anderem die Alpenkonvention. Ministerpräsident Horst Seehofer erklärte die Causa Riedberger Horn zur Chefsache, nachdem sich die am Genehmigungsverfahren beteiligten Ministerien in den zurückliegenden Monaten nicht auf eine Linie einigen konnten. Trotz entschiedener Ablehnung der Skischaukel-Pläne durch das Bayerische Umweltministerium

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Birkhahn, C LBV/Werth

und der naturschutzfachlich hohen Wertigkeit des Berges stellte er den Skigebietsbetreibern einen für sie positiven Ausgang des Verfahrens in Aussicht.

Sollten diese Pläne trotzdem genehmigt werden, würde ein Präzedenzfall geschaffen, der unabsehbare Auswirkungen auf die gesamten Bayerischen Alpen hätte. Der Alpenplan, ein international hochgelobtes und seit 44 Jahren bestehendes landesplanerisches Instrument, stünde in Frage. Und das ausgerechnet zu einer Zeit, da die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit dem Freistaat Bayern den Vorsitz der Alpenkonvention inne hat.Die Position der Naturschützer wie des LBV-Vorsitzenden Norbert Schäffer ist daher eindeutig: „Für uns sind die Natur und der Birkhuhnbestand am Riedberger Horn einzigartig und nicht verhandelbar. Wir werden alle rechtlichen Schritte unternehmen, um das Birkhuhn, die Natur am Riedberger Horn und den Alpenplan zu schützen“. Eine erwogene Änderung des Alpenplans sieht der LBV als Frontalangriff auf den Naturschutz. Der Alpenplan ist das wirksamste Instrument, um eine Übererschließung des Bayerischen Alpenraums zu verhindern. Er wurde 1972 angesichts drohender Erschließungen an überaus prominenten Bergen ins Leben gerufen.

Steigerwald

Der zweite Brennpunkt liegt in den weitläufigen Buchenwäldern des Steigerwaldes. Nach der Ablehnung aller GLUS_Plakat_Natur_Ohne_Schutz_SteigerwaldNationalparkforderungen durch die Staatsregierung werden jetzt auch kleine Buchenschutzgebiete kategorisch abgelehnt, man setzt auf Nutzung und lässt bewusst den Konflikt eskalieren, so mit dem Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht um das Schutzgebiet „Hoher Buchenen Wald“ bei Ebrach. Dort hatte der Landkreis ein Buchenschutzgebiet ausgewiesen, doch die Bayerische Staatsregierung änderte sogar das Naturschutzgesetz, um den Landkreisen derartige Kompetenzen entziehen und das bereits rechtkräftige Schutzgebiet wieder aufheben zu können – dagegen hatten die Naturschutzverände – leider in der ersten Instanz erfolglos – geklagt.

Aktuelle Ergebnisse des Kartierungs-Projektes von BN und WWF belegen dort und in den umliegenden Staastwäldern eine beeindruckende Anzahl an Starkbäumen: Auf einer kartierten Fläche von 500 Hektar wurden mehr als 6000 Starkbäume gefunden. Hubert Weiger, Vorsitzender des BN: „Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, dieses wertvolle Waldgebiet wieder unter Schutz zu stellen. Auch Bayern muss wie alle anderen Bundesländer das völkerrechtlich bindende Ziel umsetzen und mehr Raum für eine natürliche Waldentwicklung und damit für mehr Artenschutz schaffen.

Martin Mößlein, Vorstand des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald: „Immer mehr Menschen im Steigerwald wenden sich gegen die starken Hiebsmaßnahmen im Staatswald und betrachten sie als einen fortschreitenden Ausverkauf des größten Naturschatzes in unserer Heimat. Der Nordsteigerwald würde von einem geeigneten Schutzgebiet weit mehr profitieren als von der Holznutzung, deren Erlöse in die Bilanz der Konzernzentrale nach Regensburg abfließen.“

Aktuelles zur Kabinettsentscheidung gegen den Schutz des Riedberger Hornes (Presseinfo Umweltverbände pdf)

Aktuelles zur gerichtlichen Auseinandersetzung um den Schutz der Buchenwälder im Steigerwald

Hintergrundinfo Steigerwald (Bürgerinfo)


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