Abschuss von Wölfen
Der Abschuss von Wölfen wird bei uns heiß diskutiert. Die Managementpläne (soweit in den einzelnen Bundesländern vorhanden) geben grundsätzlich Vorgaben zu den Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um die Entnahme dieses geschützten Tieres zu genehmigen. Doch ab wann ist der Wolf ein Problemwolf? Was ist eine geeignete Vergrämung? Wurde alles dazu getan? In Deutschland muss wohl noch viel dazu diskutiert werden.
Sobald Wölfe in einem Gebiet auftauchen werden oft Stimmen laut, die den legalen Abschuss von Tieren fordern. Im Sinne von „währet den Anfängen“ soll damit die Möglichkeit aufgeführt werden, zunehmende Wolfsvorkommen einzudämmen oder „Problemtiere“ zu entfernen. Ohne rechtliche Voraussetzungen, sind weiterführende Überlegungen dazu hinfällig. Bislang sind in Bayern nur Einzeltiere aufgetaucht. Dies kann sich in den kommenden Jahren ändern. Wölfe sind hierzulande streng geschützte Wildtiere, die dem Naturschutzrecht, nicht aber dem Jagdrecht (Ländersache) unterliegen. Beispielsweise ist der Wolf in Sachsen auch dem Jagdrecht unterstellt, genießt aber ganzjährige Schonzeit. Aber auch hier gilt der hohe Schutzstatus der Flora-Fauna Habitat Regelung, wie für alle europäischen Länder.
In Niedersachsen haben MT6, genannt „Kurti“, und die „Goldenstedter Wölfin“ eine rege Diskussion über Entnahme, Vergrämung und ausreichenden Herdenschutz ausgelöst. Im Fall von MT6 hat das Niedersächsische Umweltministerium nun (25.4.2016) die Entnahme angeordnet. Trotz Vergrämungsversuche durch einen Experten ist der Wolf nach Einschätzung von Experten ohne Scheu und nähert sich Menschen auf geringe Distanz. Zunächst soll der Wolf betäubt und in ein Gehege gebracht werden. Findet sich kein für ein Wildtier dauerhaft geeignetes Gehege, wird er wohl getötet. Ein Wildtier, wie den Wolf, dauerhaft in Gefangenschaft zu halten, hat sich in der Vergangenheit als äußerst schwierig erwiesen. NACHTRAG: MT6 wurde am 27.4.2016 „letal entnommen„.
Abschuss von Wölfen – Ausnahme: Entnahme von Einzeltieren
Nur unter ganz bestimmten und begrenzten Voraussetzungen kann die Diskussion um den Abschuss (meist wird dabei von Entnahme gesprochen) geführt werden. So sieht der Managementplan für Wölfe in Bayern dies nur vor, wenn erhebliche wirtschaftliche Schäden (Landwirtschaft/Forst/Fischerei) entstehen, Gefahr für Menschen besteht, Schutz von natürlich vorkommender Tier- und Pflanzenwelt gefährdet ist. Alle möglichen Alternativen müssen durchdacht und umgesetzt werden, bevor Schritte zur Entnahme durch die Regierung als höhere Naturschutzbehörde erlaubt werden. Dabei darf sich der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtern, wie es im Managementplan heißt. Demnach müssten Entnahmen bei einer sich aufbauenden Population ausgeschlossen sein.Demnach müssten Entnahmen bei einer sich aufbauenden Population ausgeschlossen sein, ausser bei Gefahrenabwehr – hier geht der Mensch natürlich immer vor.
Grundsätzlich verweigern sich viele Naturschutzverbände, auch die Gregor Louisoder Umweltstiftung, nicht der Entnahme einzelner Wölfe, wenn die hohen Anforderungen des Managementplanes eindeutig gegeben sind. Voraussetzung ist, wie es auch die Gesetzeslage vorgibt, eine ausführliche Einzelfallprüfung und Prüfung der Alternativen. In ausreichend großen Populationen ist denkbar ein als problematisch eingeschätztes Tier gezielt abzuschießen, wenn keine gravierenden naturschutzrechtlichen oder wildtierbiologischen (Populationsstärke) Gründe dagegenstehen. Die Problematik dürfte eher darin bestehen eine fundierte, einstimmige Expertenmeinung heranzuziehen, auf deren Rat die Regierung eine richtige Entscheidung treffen kann.
Helfen Wolfsabschüsse Nutztiere langfristig zu schützen?
Zum Schutz von Nutztieren scheint der regelmäßige, legale Abschuss von Wölfen nicht beizutragen. Zumindest zeigt dies eine Untersuchung aus den US-Bundesstaaten Idaho, Montana und Wyoming. Auch wenn Wölfe (Rudelstruktur), Haltungsformen der Nutztiere und weitere Faktoren nicht Eins zu Eins vergleichbar sind, soll die Studie hier im kurzen Abriss vorgestellt werden.
Mit Daten aus 25 Jahren wurde versucht einen Zusammenhang von Wolfsabschüssen und Übergriffen auf Nutztierherden herzustellen. Mutmaßlich sollte die Reduzierung der Wölfe auch zu einem Rückgang der Risse führen. Allerdings stellte sich heraus, dass die Zahl der Übergriffe um 4% bei den Schafen und 5-6% bei Rindern zunahm. Es scheint so, dass bei Abschüssen von Wölfen im Folgejahr mehr Würfe diesen Verlust ausgleichen. Überschreitet der Abschuss 25% der Wolfspopulation geht die Zahl der reproduzierenden Paare, der Wölfe und der Übergriffe auf Nutztiere zurück. Auf lange Sicht gesehen ist dieser hohe Abschuss, laut Studie, aber nicht haltbar. Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass der Abschuss einzelner Wölfe, die Nutztiere reißen, kurzfristig sinnvoll sein kann. Allerding wird empfohlen Alternativen zu überdenken.
Der Abschuss von Wölfen kann zu einer Zersplitterung der Rudel führen und damit zur Bildung neuer reproduzierender Wolfspaare. Die dahinterstehende Vorstellung, mit Abschüssen die Wölfe zu dezimieren und Übergriffe auf Nutztiere zu minimieren scheint für das untersuchte Gebiet nicht aufzugehen.
Einige Meinungen/Stellungnahme zur Entnahme Wolf MT6
http://www.lausitz-wolf.de/index.php?id=1524
http://www.lausitz-wolf.de/fileadmin/PDF/Gemeinsame_Erklaerung_zu_MT6_28042016.pdf
http://www.wwf.de/2016/april/auffaelliger-wolf-mt6/
http://woelfeindeutschland.de/mt6-auf-dem-weg-zur-nordsee/
Studie: Effects of Wolf Mortalitiy on Livestock Depredations http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0113505
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Felines Immundefizienz Virus bei Luchs gefunden
Luchs aus freier Wildbahn wurde positiv auf Felines Immundefizienz Virus (FIV) getestet.
Felines Immundefizienz Virus bei Luchs gefunden: Der zur Wiederansiedlung im Nationalpark Kalkalpen (Österreich) in der Schweiz gefangene Luchs-Kuder ist mit dem FIV infiziert. Bei Routineuntersuchungen die bei Fängen aus der freien Wildbahn und Umsiedlung durchgeführt werden wurde dies festgestellt.
Luchs wird eingeschläfert
Der Luchs ist zur Quarantäne derzeit im Alpenzoo Innsbruck. Da es sich um eine geschützte Wildtierart handelt, bedarf es der Genehmigung. Diese wurde auf Empfehlung der Amtstierärztin vom Stadtsenat nun beschlossen. Eine Entlassung in freie Wildbahn kommt nicht in Frage, da das Virus so weiterverbreitet werden kann. Für das Wildtier ist ein Verbleib in Gefangenschaft ebenso wenig denkbar und wird von Experten als großer Stress für das Tier bewertet. Die Bewertungen sind aus Sicht des Naturschutzes und Arterhalts der Luchse in freier Wildbahn nachvollziehbar. Eine bekannt gewordene, tödlich verlaufende Krankheit sollte durch ein infizierte Tier nicht weiter ausgebreitet werden. Die artgerechte Haltung eines an ein Leben in freier Natur gewöhntes Tier (Reviergröße ca. 200km²) ist nahezu unmöglich.
Die Wirkungsweise von FIV
Das FIV ist mit dem HIV verwandt, kann aber nicht von Katze auf Mensch übertragen werden. Ebenso wie das HIV schwächt das FIV das Immunsystem und kann zu verschiedenen Erkrankungen führen. Die Übertragung erfolgt vornehmlich über den Speichel (Biss). Das Virus befällt T-Lymphozyten, die zur Produktion von weißen Blutzellen (wichtig für Immunabwehr!) dienen. Befallene T-Lymphozyten bilden nun weitere FIViren. Im Laufe der Erkrankung geht die Anzahl weißer Blutkörperchen zurück, das körpereigene Abwehrsystem bricht zusammen, der Befall von Krankheiten nimmt zu. Über kurz oder lang führt die Erkrankung zum Tode des Tieres, da bereits für ein gesundes Tier harmlose Krankheitserreger schwere Infekte auslösen können und den Organismus immer weiter schwächen.
Felines Immundefizienz Virus bei Luchs gefunden – Weitere Informationen darüber können Sie hier nachlesen:
www.tierklinik.de/medizin/infektionskrankheiten/virusinfektionen/fiv-felines-immundefizienz-virus
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Wildnis in Deutschland – Gregor Louisoder Umweltstiftung ist Partner
wildnis-in-deutschland.de bündelt Informationen rund um das Thema „Wildnis in Deutschland“ erstmals an einer Stelle. Die Überlegung hinter der neuen Webseite ist es, Organisationen, Institutionen, aber auch Journalisten ein qualitativ hochwertiges Portal zu bieten, aus dem sie sich bedienen können – mit fundierten Texten, hochwertigen Bildern, einer Zitatesammlung und gutem Hintergrundmaterial. Das Portal wird Schritt für Schritt weiter ausgebaut.
wildnis-in-deutschland.de bündelt Informationen rund um das Thema „Wildnis in Deutschland“ erstmals an einer Stelle. Die Überlegung hinter der neuen Webseite ist es, Organisationen, Institutionen, aber auch Journalisten ein qualitativ hochwertiges Portal zu bieten, aus dem sie sich bedienen können – mit fundierten Texten, hochwertigen Bildern, einer Zitatesammlung und gutem Hintergrundmaterial. Das Portal wird Schritt für Schritt weiter ausgebaut.
Mit der Freischaltung der neuen verbandsübergreifenden Wildnisplattform löscht die Gregor Louisoder Umweltstiftung Doppelangebote wie die Bereiche „Gebiete finden/melden“ in ihrem eigenen Angebot auf eintropfen.de .
Wildnis in Deutschland: Gregor Louisoder Umweltstiftung ist Partner
Die Initiative „Wildnis in Deutschland“ ist ein Zusammenschluss der Partner BUND, Deutsche Umwelthilfe, EuroNatur, EUROPARC Deutschland, Greenpeace e. V., Gregor Louisoder Umweltstiftung, GRÜNE LIGA, Heinz Sielmann Stiftung, NABU, NABU-Stiftung, Naturstiftung DAVID, Stiftung Naturlandschaften Brandenburg, Michael Succow Stiftung, Vogelschutz-Komitee, WWF Deutschland, Zoologische Gesellschaft Frankfurt, um sich gemeinsam für mehr Wildnis in Deutschland einzusetzen. Insbesondere soll gemeinsam auf die Erreichung des 2 %-Wildnisziels der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hingewirkt werden. Neben der Umsetzung von Flächenprojekten, der jeweiligen Partner, die zur Erreichung des Ziels beitragen, sollen durch die Initiative weitere Maßnahmen (insbesondere aus den Bereichen Flächenschutz und Kommunikation) initiiert, koordiniert und unterstützt werden. Hierzu haben sich die Partner auf ein gemeinsames Verständnis von Wildnisgebieten in Deutschland geeinigt.
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Angriff der Windenergie-Lobby auf Artenschutz
Windenergie-Lobby – NABU entlarvt Lobby-Studie zu Rotmilan und Mäusebussard
Anlässlich der für heute angekündigten Studie „Windenergie und Rotmilan – Ein Scheinproblem“ des Schweizer Ingenieurbüros KohleNusbaumer kritisiert der NABU den Versuch von Teilen der Windenergie-Branche, mit unhaltbaren Aussagen den Eindruck zu erwecken, dass ein Konflikt zwischen Windenergie und dem Schutz von Greifvögeln gar nicht existiert.
„Der NABU ist enttäuscht von der mangelnden Bereitschaft von Teilen der Windenergie-Branche, ein real existierendes Artenschutzproblem anzuerkennen und gemeinsam an sinnvollen, von geltendem Recht gedeckten Lösungen für eine naturverträgliche Energiewende zu arbeiten. Stattdessen hofft man, mit dieser Vogel-Strauß-Taktik einfach weitermachen zu können wie bisher. Verstöße gegen das Artenschutzrecht werden durch Wegdiskutieren des Problems aber nicht geheilt und haben vor Gericht keine Chance“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Greifvögel, wie der weltweit bedrohte und vor allem in Deutschland heimische Rotmilan, gehören zu jenen Arten, die am meisten durch Kollisionen mit Windrädern gefährdet sind. Dieses Problem ist wissenschaftlich hinlänglich belegt. Es muss, genau wie andere naturschutzfachliche Belange, von der Branche anerkannt und bei der Planung von Vorranggebieten und jedes einzelnen Windrads berücksichtigt werden. Andernfalls ist der dringend erforderliche naturverträgliche Ausbau der Windenergie nicht möglich.
Erst im vergangenen Jahr wurde im sogenannten „Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten der aktuelle Stand der Wissenschaft zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraft an Land zusammengestellt. Für die betroffenen Arten empfiehlt das Papier fachlich fundierte Mindestabstände zwischen windkraftsensiblen Vogelvorkommen und Windenergieanlagen. Diese Angaben dienen auch den Gerichten als fachliche Messlatte. Die nun vorgestellte Studie des Büros KohleNusbaumer und andere durch die Windenergiebranche in den letzten Monaten gestreute Dokumente sollen suggerieren, dass die weltweit anerkannte Gefährdung von Greifvögeln durch Windenergie nicht existiert. So erhofft sich ein Teil der Branche, die Windenergie ausbauen zu können, ohne Rücksicht auf den Artenschutz und in der Praxis bewährte Regeln wie das Helgoländer Papier nehmen zu müssen.
„Bei näherer Betrachtung entpuppen sich diese Studien schnell als interessengeleitete Lobby-Papiere. Hier werden selektiv ausgewählte Fakten aus nicht vergleichbaren Quellen in irreführender Weise vermengt. So schafft es der Autor beispielsweise, einen deutschlandweit leicht zurückgehenden Rotmilanbestand in einen dramatischen Bestandsanstieg umzudeuten. Fakt ist allerdings: Der Rotmilan nimmt zwar in der Heimat des Autors, also in der Schweiz, zu. Doch die Schweiz ist auch weitgehend windenergiefrei. In Deutschland hingegen nimmt der Rotmilan nur im bisher windkraftarmen Südwesten zu, während seine Bestände im windkraftreichen Norden und Osten Deutschlands zurückgehen“, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann.
Eine 2013 im Fachblatt Journal for Nature Conservation veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchung berechnete, dass allein im Land Brandenburg jährlich vermutlich um die 320 Rotmilane an Windkraftanlagen tödlich verunglücken. Für ganz Deutschland muss bei einem aktuellen Brutbestand von 12.000 bis 18.000 Paaren entsprechend von über 1.000 Todesfällen pro Jahr ausgegangen werden. In Regionen mit vielen Windenergieanlagen wird damit bereits heute die Grenze der Belastbarkeit der Population erreicht. Umso wichtiger ist es dafür zu sorgen, dass neue Windräder nur dort gebaut werden, wo keine erhöhte Tötungsgefahr besteht.
Für den wesentlich häufigeren Mäusebussard ist nach den Ergebnissen einer neuen, vom Bundeswirtschaftsministerium finanzierten Studie sogar mit 10.000 bis 12.500 kollidierten Vögeln pro Jahr zu rechnen. Dies kann in bestimmten Regionen ebenfalls zu einem Zusammenbruch der Bestände führen, wie er beispielsweise in Schleswig-Holstein bereits zu beobachten ist.
Windenergie-Lobby: Presseinfo NABU
Windenergie-Lobby: Hintergrundpapier NABU
Posted in Allgemein and tagged Windenergie Artenschutz, Windenergie und Artenschutz, Windenergie-Lobby by Claus Obermeier with no comments yet.
Filme für die Umweltbildung
Filme für die Umweltbildung: Unter www.filme-umweltbildung.de entsteht in den nächsten Wochen und Monaten ein Portal für Filme zur Umweltbildung.
Den Anfang hat bereits eine Serie aus Kurzfilmen über Moore gemacht. Der bekannte Naturfilmer Jan Haft führt uns in dieser Kurzfilmreihe in das faszinierenden Ökosystem der Moore und stellt uns einige wichtige Pflanzenarten und Zusammenhänge vor.
Doch die Kurzfilme über Moore stellen nur den Auftakt einer ganzen Reihe von Filmbeiträgen dar, denn wir konnte einige gewichtige Partner für unsere Filme für die Umweltbildung gewinnen.
Diese sind unter anderem:
– Naturhistorisches Museum Wien, Abteilung Umweltbildung: „Einer unserer Leitsätze: Erkennen allein ist nicht genug – erst das Verstehen,ist die Motivation und der „Therapieansatz“, den die Gesellschaft heute, in einer sich rasch verändernden Welt, am dringendsten benötigt. Im Hintergrund und an der „Front“ arbeitet ein eingespieltes Team, um umweltbezogene Themen in frischer und lebendiger Form aufzubereiten – und vor allem, um ein selbstverständliches „Auf-die Natur-Zugehen“ zu ermöglichen“.
– nautilusfilm, Dorfen: „Mit über 180 Auszeichnungen auf internationalen Naturfilmfestivals ist nautilusfilm Deutschlands meist prämierte Naturfilmproduktion. Und das hat einem Grund: Wir lieben die Natur. Und unseren Beruf“.
– polyband, München: „polyband ist ein Medienunternehmen, das audiovisuelle Rechte an nationalen und internationalen Filmen und Programmen erwirbt oder koproduziert und vorwiegend im deutschsprachigen Raum auswertet. Die Verwertung erfolgt über verschiedene Formate und Vertriebswege: Kino, DVD, Blu-ray Disc und zunehmend über das Internet. Dank des großen Engagements und der Leidenschaft und Begeisterung für außergewöhnliche Themen ist es polyband gelungen, ein interessantes, vielseitiges Filmangebot aufzubauen und im Bereich Special Interest zu einem der Marktführer zu werden. Im Jahr 2010 wurde polyband mit dem Video Champion Business-Award für die herausragende Programmvermarktung im Bereich Special Interest ausgezeichnet“.
Neugierig geworden, dann sehen Sie sich doch gleich die ersten Filme an. Vergessen Sie auch nicht, sich die Seite www.filme-umweltbildung.de als Lesezeichen zu hinterlegen, denn Sie können also auch in Zukunft mit spannenden und lehrreichen Filmen auf unserem neuen Film-Portal rechnen.
Posted in Allgemein and tagged Filme Artenschutz, Filme für die Umweltbildung, Filme Naturschutz, Filme Umweltbildung, Filme Umweltschutz by Andreas Abstreiter with no comments yet.