Bayerischer Aktionsplan Wolf – Wo bleibt die Nachgeburt?

Aktionsplan Wolf
Wolfswelpe © Sabine Hamberger

Ein Kommentar von Stefanie Morbach

Zäh war die Geburt des bayerischen „Aktionsplan Wolf“. Sie dauerte viele Jahre. Das hält die beste Mutter und das engagierteste Geburtshelferteam nicht durch.
Leider merkt man das dem Kind nun auch an. Tatsächlich fühlen sich alle Interessenverbände nicht ausreichend involviert und sind mit dem Aktionsplan unzufrieden. (In diesem Punkt sind sich nun alle einig!) Dass die Presswehen losgehen, das hat man gewusst, dass das Kind querliegend entbunden und auf der Welt ist, haben manche erst aus den Medien erfahren.

Nicht, dass die Mitglieder der AG Große Beutegreifer nicht um Ihre Meinung zum Entwurf gefragt worden wären. Einige sind der Aufforderung zur ausführlichen Stellungnahme nachgekommen. Ich mag mich täuschen, doch zwischen Entwurf und veröffentlichtem Papier sind lediglich Schönheitsreparaturen erfolgt. Schade um die investierte Zeit, sich ernsthaft Gedanken zu Anpassungen, kritischen Hinweisen und Fragen zu machen.

Was hat sich geändert? Ursprünglich war der Aktionsplan Wolf als Managementplan 1 und 2 geführt, nun die Neuerung in AKTIONsplan (Managementplan 3). Darf das Hoffnung machen, nun mehr Action aus den Ministerien bei Beratung, Förderung etc. zu erwarten?

Angekündigt sind nun noch die Förderrichtlinie und das Förderprogramm der beiden Ministerien Landwirtschaft und Umwelt. Angekündigt möchte man schreien?! An was sollen sich Nutztierhalter für diese Saison orientieren? Ganz zu schweigen davon, dass sie nicht wissen wie sie das finanzieren können, sollen, dürfen.

Aktionsplan Wolf
Wolf im Wald @ Sabine Hamberger

Wenn das Kind nun schon einen neuen Namen hat, dann hätte die Umbenennung in Managementplan – meinetwegen auch Aktionsplan – „Herdenschutz“, dem Ganzen mehr Rechnung getragen. Ach ja, aber dann hätte natürlich auch der Inhalt ein anderer sein müssen.

In der x-ten Wiederholungsschleife ist zu bemerken: 1% der Wolfsbeute sind Nutztiere. In Bayern waren das vereinzelt kleine und große Wiederkäuer nach Angaben des Landesamts für Umwelt im Jahr 2018 fünf Schafe und drei Kälber.
Noch. Und da liegt doch das eben entbundene Kind – ähh der Hund bzw. der Wolf – begraben. Nicht, dass es nicht für den einzelnen schlimm ist ein oder mehrere gerissene Tiere an den Wolf zu verlieren. Ein Promille in der Gesamtstatistik zu sein, tröstet da wenig. Dennoch: Warum um alles in der Welt wird nicht das was DA ist ausreichend beachtet: Weidetiere.
Die Verantwortung des Nutztierhalters seinen Tieren gegenüber.
Die Verantwortung des Landwirtschaftsministeriums diesen gegenüber, ordentliche Weidewirtschaft betreiben zu können. Die Verantwortung des Umweltministeriums gegenüber dem Artenschutz. Hier kreuzen sich halt die Wege von Offenhaltung durch Beweidung und dem eben auch zu unserer Natur gehörenden Wölfen.

Aktionsplan Wolf: Wo bleibt der Herdenschutz?
Aktionsplan Wolf: Wo bleibt der Herdenschutz?

Gerade wenn man die Pressemitteilung aus dem Umweltministerium liest, könnte man Ausschnittsweise meinen, ein Verbandsvertreter aus der Landwirtschaft hätte sie verfasst.

„Die Weidetierhaltung in Bayern braucht eine klare Zukunftsperspektive.“ Jaaa, Herr Glauber, richtig. Aber die bekommt sie doch nicht mit einem Wolfsmanagementplan! Ganzfurchtbar schnell müssen Sie die Förderrichtlinien herauspressen! Mit sanfter Geburt ist da nichts mehr. Die Richtlinien hätten spätestens mit dem Managementplan als Zwillingsgeburt kommen müssen. Ein Frühchen – zeitlich, nicht inhaltlich – wäre auch gut gewesen!

„…eine Entnahme eines Wolfes…auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen…“, soll dort erfolgen können, wo der Aufwand unverhältnismäßig (finanziell und emotional, wie es auf S. 43 im Aktionsplan heißt) ist und Wiederholungsgefahr besteht. Bei ungeschützten Tieren besteht natürlich Wiederholungsgefahr. Wär er ja schön blöd, der Wolf, wenn er hier nicht nochmal am Buffet vorbeigehen würde. Leider fehlt die Definition von unverhältnismäßig. Unverhältnismäßig in Sachen Artenschutzbemühungen (eben auch Wolf) oder unverhältnismäßig in Sachen Weidetierhaltung, die im bayerischen Alpenraum auf 8,5% der Fläche stattfindet.
Unverhältnismäßig heißt: Allzu sehr vom normalen Maß abweichend. Das wäre für mich – Achtung sehr subjektiv und damit eine Gefahr auch bei denjenigen in der Weidetierkommission, die das dann entscheiden sollen – exorbitanter Arbeitseinsatz und Kosten für Material, technischer Aufwand, der über die jährlichen Kosten und die Grundeinrichtung bspw. einer Almfläche hinausgehen.

Das LfL hat das doch vor Jahren einmal berechnet. Wie realistisch diese Zahlen sind, mag ich nicht zu beurteilen, aber daran orientiert wäre es dann doch schlüssig: Veranschlagte Kosten LfL minus Kosten die ohne extra Herdenschutzaufwand geleistet werden müssten, ist gleich die Summe, die aus dem Fördertopf der Präventionszahlungen kommen muss. Und was heißt da dann unverhältnismäßig? Wenn die Zusatzkosten für beispielsweise Behirtung, Gesteinsbohrungen für das Zaunpfostensetzen etc. etc. gezahlt werden, ich externe Trupps anstellen kann, dann ist das doch für mich nicht mehr unverhältnismäßig. Alles eine Frage des Geldes.
Noch größer die Unklarheit bei „emotional unverhältnismäßig“. Der eine hält den schlimmsten Splatterfilm aus. Der andere verkrampft, wenn im Disney-Kitsch Rapunzel die Haare abgeschnitten werden.
Welche Psychologen sitzen in der Weidetierkommission, um das zu beurteilen?
Ergo: raus mit den Förderrichtlinien. Sie sollen ja schon gezeugt worden sein. Kursieren nun durch diverse Hände – ich hoffe die richtigen – und werden hoffentlich sehr bald das Licht der Welt erblicken.


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