Der Biber in Bayern – Ein Nager auf Abwegen?
von Franziska Baur
…wohl eher endlich wieder „on track“!
Biber wurden nach ihrer Ausrottung durch den Menschen im 19. Jahrhundert wieder aktiv angesiedelt, da sie für unser Ökosystem essentiell sind. Die Naturingenieure renaturieren gratis Flusslandschaften – Hochwasserschutz inklusive – und schaffen als Schlüsselart Habitate für viele seltene Flora- und Fauna-Arten. Legale Entnahmen sind mittlerweile gängige Praxis, jedoch aus ökologischer Sicht meist sinnfrei: denn stellt sich ein Gebiet als passendes Biberrevier heraus, wird dieses zeitnah durch den nächsten Baumeister besetzt. Über eine Wiederansiedlung in den 1960er und bis in die 1980er Jahre ist er hierzulande wieder heimisch geworden. Derzeit wird der bayerische Biberbestand auf mindestens 22.000 Tiere in ca. 6.000 Revieren geschätzt. Bayern ist zwischenzeitlich fast flächendeckend besiedelt.
Das Bayerische Umweltministerium hat das bayerische Bibermanagement etabliert, dessen Ziel es ist, schadensbedingte Konflikte möglichst zu verhindern oder zu minimieren und gleichzeitig einen günstigen Erhaltungszustand der bayerischen Biberpopulation sicherzustellen. Die Zuständigkeit für das Bibermanagement liegt bei den unteren Naturschutzbehörden an den Kreisverwaltungsbehörden. Eine Unterstützung dazu bieten vor Ort rund 400 lokale ehrenamtliche und fachlich geschulte Biberberater. Diese werden von zwei Bibermanagern unterstützt:
Südbayern:
Herr Gerhard Schwab, Tel. 0172 / 6826653
Nordbayern:
Frau Berit Arendt, Tel. 0160 / 5675302
Berit.Arendt@bund-naturschutz.de
Für die durch Biber entstandenen Schäden im Bereich der Land-, Teich- und Forstwirtschaft leistet der Freistaat Bayern freiwillige finanzielle Ausgleichszahlungen. Statt bisher 450.000 stehen nun jährlich nun 550.000 Euro Verfügung, um Biberschäden in Bayern auszugleichen. Der Schadensausgleich ist ein wichtiges Element im bayerischen Bibermanagement und wird vor allem den heimischen Erzeugern zu Gute kommen. Je nach Schadensaufkommen wird eine Ausgleichsquote berechnet und in der ersten Hälfte des Folgejahres ausgezahlt. Falls die gängigen Lösungen nicht wirksam oder nicht zumutbar sind, sind Entnahmen von Bibern möglich. Über den Arbeitskreis des Obersten Naturschutzbeirats werden Lösungen schwieriger Fallkonstellationen gesucht und die Weiterentwicklung des Bibermanagements fortgeführt.
Biologie
Biber (Castoridae) sind eine Familie in der Ordnung der Nagetiere (Rodentia). Sie sind die zweitgrößten lebenden Nagetiere der Erde – nach den südamerikanischen Wasserschweinen (Capybaras). Die Familie besteht heute aus einer einzigen Gattung, Castor, der zwei Arten angehören: der Europäische oder Eurasische Biber (Castor fiber) und der Kanadische Biber (Castor canadensis).
Schutzstatus
Der Europäische Biber ist in Europa durch die FFH-Richtlinie (Anhänge II und IV) besonders geschützt. Er unterliegt in Deutschland nicht dem Jagdrecht nach dem Bundesjagdgesetz. Trotz des strengen Schutzstatus wurden innerhalb des Managements knapp 2000 Individuen 2019/2020 legal entnommen.
Illegale Tötungen
Neben den legalen Entnahmen haben wir es jedoch auch immer wieder mit illegalen Tötungen und Nachstellungen zu tun. In Bayern wurden fünf Fälle illegaler Verfolgung zwischen 2019-2020 (Illegaler Abschüsse und Zerstörung des Biberdammes) gemeldet. Davon wurden zumindest zwei der tot aufgefundenen Biber nachweislich illegal geschossen. Drei wurden tot aufgefunden mit dem Verdacht auf eine unnatürliche Todesursache. Im November 2019 wurde ein Jagdpächter in Oberbayern wegen der illegalen Tötung eines Bibers mit Schlagfalle (siehe Foto), vor Gericht gestellt und schuldig gesprochen – allein basierend auf dem wachen und hartnäckigen Auge eines engagierten Zeugen. Dies war 2019-2020 der einzige Naturschutzkriminalitätsfall Bayerns mit rechtskräftiger Verurteilung.
Download des Bayerischen Naturschutzreports von Tatort Natur über illegale Tötung heimischer Wildtiere.
Im November 2021 wurde vor dem Amtsgericht Landau a. d. Isar (Lkr. Dingolfing-Landau) ein Jäger wegen einer illegalen Reusenfalle, in welcher ein geschützter Biber gefangen wurde, nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG schuldig gesprochen und zu 30 Tagessätzen à 100€ verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 73-Jährige im April 2021 in seinem Jagdrevier bei Tunzenberg eine illegale Lebendfalle unmittelbar neben einen Biberbau aufgestellt und ein Tier damit gefangen hatte. Aufgeflogen war die Tat, nachdem Mitarbeiter des Komitee gegen den Vogelmord e.V. das Revier nach einem Hinweis durchsucht und die Falle entdeckt hatten. Bei der anschließenden Überwachung des Fangplatzes durch Mitglieder der LBV-Kreisgruppe Straubing-Bogen konnte der Jagdpächter als Verdächtiger ermittelt und ein gefangener Biber glücklicherweise unversehrt befreit werden.
Zu Guter Letzt empfiehlt sich die folgende Seite, um sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren: www.biber-info.de
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