Bayerns Natur im Ausverkauf? – Am Riedberger Horn und im Steigerwald kämpft die Staatsregierung gegen den Naturschutz
Außerhalb Bayerns kann man beide Meldungen kaum glauben, stellen sie doch einen Frontalangriff auf Ziele und Planungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen dar, und stehen in Widerspruch zu der Arbeit der anderen Landesregierungen und der Bundesregierung zum Schutz der biologischen Vielfalt. Selbst Insider hätten eine derartige Eskalationstrategie gegen den Naturschutz – teils sogar gegen das eigene Umweltministerium und die Fachbehörden – kaum für möglich gehalten. In beiden Fällen setzten sich anscheindend Hardliner des Bau- und Wirtschaftsflügels unter der Führung des Chefs der CSU-Landtagsfraktion Thomas Kreuzer durch – er hatte schon mehrfach öffentlich die Naturschutzforderungen abgelehnt. Eine aktuelle Bilanz von Claus Obermeier.
Riedberger Horn
Naturschützer wie der DAV-Vizepräsident Rudolf Erlacher sind schockiert: „Das kommt einer Abschaffung des Alpenplans gleich“. Und zur geplanten Befragung sagt er: „Was nach Bürgerbeteiligung klingt, ist in Wahrheit eine Nebelkerze. Die Bürgerbefragung soll verschleiern,dass sichdie Bayerische Staatregierung in eine Klemme manövriert hat, aus der sie alleine nicht mehr herauskommt.“ Unabhängig vom Ausgang der Befragung sprechen nämlich rechtliche Gründe eindeutig gegen die Skischaukel – unter anderem die Alpenkonvention. Ministerpräsident Horst Seehofer erklärte die Causa Riedberger Horn zur Chefsache, nachdem sich die am Genehmigungsverfahren beteiligten Ministerien in den zurückliegenden Monaten nicht auf eine Linie einigen konnten. Trotz entschiedener Ablehnung der Skischaukel-Pläne durch das Bayerische Umweltministerium
und der naturschutzfachlich hohen Wertigkeit des Berges stellte er den Skigebietsbetreibern einen für sie positiven Ausgang des Verfahrens in Aussicht.
Sollten diese Pläne trotzdem genehmigt werden, würde ein Präzedenzfall geschaffen, der unabsehbare Auswirkungen auf die gesamten Bayerischen Alpen hätte. Der Alpenplan, ein international hochgelobtes und seit 44 Jahren bestehendes landesplanerisches Instrument, stünde in Frage. Und das ausgerechnet zu einer Zeit, da die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit dem Freistaat Bayern den Vorsitz der Alpenkonvention inne hat.Die Position der Naturschützer wie des LBV-Vorsitzenden Norbert Schäffer ist daher eindeutig: „Für uns sind die Natur und der Birkhuhnbestand am Riedberger Horn einzigartig und nicht verhandelbar. Wir werden alle rechtlichen Schritte unternehmen, um das Birkhuhn, die Natur am Riedberger Horn und den Alpenplan zu schützen“. Eine erwogene Änderung des Alpenplans sieht der LBV als Frontalangriff auf den Naturschutz. Der Alpenplan ist das wirksamste Instrument, um eine Übererschließung des Bayerischen Alpenraums zu verhindern. Er wurde 1972 angesichts drohender Erschließungen an überaus prominenten Bergen ins Leben gerufen.
Steigerwald
Der zweite Brennpunkt liegt in den weitläufigen Buchenwäldern des Steigerwaldes. Nach der Ablehnung aller Nationalparkforderungen durch die Staatsregierung werden jetzt auch kleine Buchenschutzgebiete kategorisch abgelehnt, man setzt auf Nutzung und lässt bewusst den Konflikt eskalieren, so mit dem Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht um das Schutzgebiet „Hoher Buchenen Wald“ bei Ebrach. Dort hatte der Landkreis ein Buchenschutzgebiet ausgewiesen, doch die Bayerische Staatsregierung änderte sogar das Naturschutzgesetz, um den Landkreisen derartige Kompetenzen entziehen und das bereits rechtkräftige Schutzgebiet wieder aufheben zu können – dagegen hatten die Naturschutzverände – leider in der ersten Instanz erfolglos – geklagt.
Aktuelle Ergebnisse des Kartierungs-Projektes von BN und WWF belegen dort und in den umliegenden Staastwäldern eine beeindruckende Anzahl an Starkbäumen: Auf einer kartierten Fläche von 500 Hektar wurden mehr als 6000 Starkbäume gefunden. Hubert Weiger, Vorsitzender des BN: „Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, dieses wertvolle Waldgebiet wieder unter Schutz zu stellen. Auch Bayern muss wie alle anderen Bundesländer das völkerrechtlich bindende Ziel umsetzen und mehr Raum für eine natürliche Waldentwicklung und damit für mehr Artenschutz schaffen.
Martin Mößlein, Vorstand des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald: „Immer mehr Menschen im Steigerwald wenden sich gegen die starken Hiebsmaßnahmen im Staatswald und betrachten sie als einen fortschreitenden Ausverkauf des größten Naturschatzes in unserer Heimat. Der Nordsteigerwald würde von einem geeigneten Schutzgebiet weit mehr profitieren als von der Holznutzung, deren Erlöse in die Bilanz der Konzernzentrale nach Regensburg abfließen.“
Aktuelles zur gerichtlichen Auseinandersetzung um den Schutz der Buchenwälder im Steigerwald
Hintergrundinfo Steigerwald (Bürgerinfo)
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Neue Kampagne wirbt in S-Bahnen, Regionalzügen und Umweltbildungseinrichtungen für den Schutz der Buchenwälder im Steigerwald
Schutz der Buchenwälder im Steigerwald: Ab dem 1.12. werben mehrere hundert Plakate in bayerischen Regionalzügen, S-Bahnen, Umweltbildungseinrichtungen etc. für den Schutz des bayerischen Naturerbes vor Profitinteressen – erstes Thema sind dabei die aktuell unmittelbar bedrohten Waldschutzgebiete im Steigerwald. Bürger können sich über die neue Kampagnenseite www.eintropfen.de informieren und ein kostenloses Mitmachpaket bestellen.
Staatsregierung, Bayerische Staatsforsten und Lobbyisten versuchen, Waldschutzgebiete zu verhindern und sogar bestehende Naturreservate wie das Schutzgebiet “Hoher Buchener Wald” bei Ebrach aufzuheben, um die bayerischen Staatswälder fast zu 100 Prozent nutzen zu können. Dabei werden mit falschen und verwirrenden Aussagen und Konzepten Bürger, Politiker und Medien verwirrt – Bayern verliert den Anschluss zu den Zielen des Naturschutzes und einem an Bürgerinteressen orientierten Umgang mit seinen Staatswäldern!
· Aktuelle Infos zur Aufhebung des Schutzgebietes “Hoher Buchener Wald”: http://blog.bayern-wild.de/2015/08/bayerische-staatsregierung-plant-ausverkauf-der-buchenschutzgebiete-im-steigerwald-bn-und-lbv-haben-klage-eingereicht/
· Aktuelle Hintergrundinfos zu den Forderungen der Naturschutzverbände (5-Punkte-Plan): http://blog.bayern-wild.de/2015/10/steigerwald-naturschutzverbaende-praesentieren-5-punkte-plan/
Alle Bürger können ab sofort ein kostenloses Mitmachpaket mit vielen Informationen zum Thema bestellen. Es enthält:
• Informationen, wie Sie aktiv werden können, und Ansprechpartner
• Unser spannendes Farbmagazin Bayern wild
• Die Broschüre „Wild America – wildes Deutschland?“
• Informationen / Aufkleber des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald
Weitere Infos: aktuelle Bilder und Terminhinweise findet man auf der facebook-Kampagnenseite (www.facebook.com/ichbineintropfen).
Neue Nationalparks und Wildniszonen in Staatswäldern sind Garant für überfällige Fortschritte im Natur- und Umweltschutz in Bayern: Sie binden im großen Stil schädliche Klimagase, helfen Hochwasser zu reduzieren und verringern den Schadstoffeintrag in Grund- und Trinkwasser. Vor allem aber bieten sie erholungsuchenden Menschen, bedrohten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum in einer ansonsten fast flächendeckend von intensiver Land- und Forstwirtschaft und ausufernden Gewerbegebieten geprägten Landschaft.
Kurzfilm Naturschutzoffensive (www.eintropfen.de): Beeindruckende Luft- und Makroaufnahmen des renommierten Filmteams nautilus aus Nationalparken und Wildnisschutzgebieten Deutschlands zeigen, dass es sich lohnt, sich für neue Wildnisschutzgebiete zu engagieren und vor allem dass das 2-Prozent-Ziel von Bundesregierung, Verbände und Wissenschaftlern endlich vor Ort umgesetzt werden muss.
Mindestens 2 Prozent echte Wildnisflächen in Deutschland – das ist das Ziel von Bundesregierung (Biodiversitätsstrategie), Naturschutzverbänden und Wissenschaftlern – ein kleiner Beitrag Deutschlands zum globalen Naturschutz. 2 Prozent sind für ein reiches Land wie Deutschland nicht viel – da verlangen wir von unseren Partner- und Urlaubsländern in Asien, Afrika und Amerika wesentlich mehr. Dazu müssen in den nächsten Jahren in ganz Deutschland die meistens schon vorliegenden Schutzkonzepte auch umgesetzt werden. So müssen neben der Ausweisung neuer Schutzgebiete vor allem in den bestehenden Gebietskulissen wie FFH-Gebieten die Behörden auf Staatsgrund strenge Schutzzonen ausweisen, wenn ihre eigenen Ziele nicht untergehen sollen. Die bisherige Blockadehaltung mancher Interessenverbände und einzelner Forstverwaltungen darf sich nicht durchsetzen, wenn Deutschlands Naturerbe bewahrt werden soll. Der Film weist besonders auf die quasi kostenlosen Ökosystemleistungen hin, den Wildnisgebiete erbringen, so die enorme Bindung von klimaschädlichem CO2 in wachsenden Mooren und den Hochwasserrückhalt in Auwäldern.
Seit 2003 unterstützt die Gregor Louisoder Umweltstiftung mit ihrer Imagekampagne für den Naturschutz und Sonderkampagnen die deutsche Naturschutzszene, Bestandteile sind jeweils professionell produzierte Kurzfilme zum Einsatz in Onlinemedien und bei Veran-staltungen sowie Öffentlichkeitskampagnen .
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Steigerwald: Naturschutzverbände präsentieren 5-Punkte-Plan
Die drei großen Naturschutzverbände BUND Naturschutz in Bayern (BN), Landesbund für Vogelschutz (LBV) und WWF Deutschland sowie der Bürgerverein Nationalpark Nordsteigerwald haben heute auf einer Pressekonferenz in München einen Fünf-Punkte-Rettungsplan für eine glaubwürdige und aussichtsreiche Weltnaturerbe-Bewerbung für den Steigerwald vorgelegt.
Damit soll kurzfristig sichergestellt werden, dass eine derartige Bewerbung überhaupt noch möglich bleibt. Gleichzeitig bekräftigen die Organisationen ihre Forderung nach einem Nationalpark Steigerwald. In einer gemeinsamen Erklärung kritisiert das Bündnis die Staatsregierung für ihre Blockadehaltung beim Waldschutz im Steigerwald scharf. Die Aufhebung des geschützten Landschaftsbestandteiles bei Ebrach sei ein skandalöser „Raubbau am ökologischen Erbe Bayerns“, mit dem die Staatsregierung den Einschlag dicker Altbäume im großen Stil ermöglichen will, die noch zu tausenden im vormaligen Schutzgebiet vorkommen. Gefordert werden die Wiedereinrichtung des Schutzgebietes, ein umgehender Stopp des Holzeinschlages in den naturschutzfachlich wertvollen Waldbereichen und die Ausweisung eines mindestens 5.000 Hektar umfassenden Schutzgebietes ohne Holznutzung auf Staatswaldflächen. Nur dann können sich großflächig „Urwälder von morgen“ mit Baumriesen entwickeln, wie sie im Steigerwald bislang nur in kleinsten Waldschutzgebieten bewundert werden können. Weiterhin fordert das Bündnis eine Potentialanalyse für alle Schutzoptionen im Steigerwald.
Für Diana Pretzell, Leiterin Naturschutz Deutschland beim WWF sind die Erhaltung von historischen Kulturgütern und großen Waldschutzgebieten keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Pretzell befürchtet, dass nun versucht wird, die mittelfristige Option auf ein mögliches Weltnaturerbe im Steigerwald mit einer „aufgesetzten“ Weltkulturerbe-Bewerbung zu verhindern. Damit würde nicht nur die Steigerwaldregion beschädigt, sondern auch die Weltkulturerbe-Bewerbung selbst aussichtslos. „Der Steigerwald hat Strahlkraft und einen einzigartigen Natur-Wert weit über die Grenzen des Freistaats hinaus. Wenn die Staatsregierung diese einmalige Chance verspielt, schädigt sie nicht nur das ökologische und kulturelle Erbe, sondern beraubt der Region auch ihrer hervorragenden wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten“, verdeutlicht Pretzell.
Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern, fordert einen umgehenden Stopp des Holzeinschlags auf einer zusammenhängenden Staatswaldfläche von mindestens 5.000 Hektar, um die in den Wäldern noch vorhandene Substanz für eine Naturwaldentwicklung zu sichern. „Diese mindestens 5.000 Hektar große Staatswaldfläche im Nordsteigerwald muss konsequent geschützt werden, weil dies eine entscheidende Voraussetzung für eine Weltnaturerbe-Bewerbung ist“, so Weiger.
Helmut Beran, stellvertretender Geschäftsführer des Landesbundes für Vogelschutz: „Wir kritisieren die ersatzlose Aufhebung des geschützten Landschaftsbestandteiles und fordern einen strengen Schutz der ökologisch wertvollen Buchenbestände im Steigerwald, auf ausreichend großer Fläche, ohne forstwirtschaftliche Nutzung“. Beran verweist darauf, dass große, ungenutzte Waldbereiche als Referenzflächen benötigt werden, um Prozesse kennenzulernen, die auf solchen Flächen ablaufen. Von BN und LBV wurde bereits Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Aufhebung des Schutzgebietes im Ebracher Forst eingereicht.
Martin Mößlein vom Verein Nationalpark Nordsteigerwald arbeitet als Schreiner in Steigerwald-Weinort Handthal und freut sich, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger aus dem Steigerwald den Nationalparkverein unterstützen. „Wir wünschen uns als Bevölkerung im Steigerwald, dass der Wald besser geschützt wird“, so Mößlein. „Von einem Nationalpark würde die strukturschwache Region auch wirtschaftlich deutlich profitieren, was bei den Forstkonzepten nicht der Fall ist. Wir fordern deshalb, dass die Staatsregierung mit einer Potentialanalyse alle Schutzgebietsoptionen für den Steigerwald prüft“, erläutert Mößlein.
Die Bayerische Landesregierung solle sich zur Weltnaturerbe-Eignung der Region bekennen und der Erreichung dieses Titels endlich Vorrang einräumen. Ein großes Schutzgebiet ohne Holznutzung ist Voraussetzung für eine Weltnaturerbe-Bewerbung. Die Vertreter der Verbände sehen hier einen Nationalpark als das geeignetste Instrument. Einig sind sich die Naturschutzverbände, dass das Trittsteinkonzept des Ebracher Forstbetriebes zwar ein sinnvolles Modell für den Wirtschaftswald ist, jedoch den großflächigen Schutz von Waldbereichen ohne Nutzung keinesfalls ersetzen kann. Deshalb solle das Konzept in allen staatlichen Wirtschaftswäldern in Bayern umgesetzt werden.
Presseinfo BN / Claus Obermeier
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Buchenschutzgebiete Steigerwald: BN und LBV erzielen ersten Teilerfolg
Bäume im Ebracher Forst dürfen vorerst nicht gefällt werden
Das Eilverfahren zum Schutz der Waldbestände im ehemaligen Schutzgebiet im Ebracher Forst (Buchenschutzgebiete Steigerwald) von BUND Naturschutz in Bayern (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) war der erste Etappensieg und verschafft den Bäumen eine Atempause bis Ende des Jahres. Wie aus einer Erklärung der Landesanwaltschaft Bayern hervorgeht, bleiben die Bäume im Waldschutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ jetzt zumindest bis zur Entscheidung des Eilverfahrens erst mal vom Fällen verschont. Im Eilantrag beantragen BN und LBV, dass die Verordnung zur Aufhebung des Schutzgebietes – sozusagen der „Persilschein“ zum weiteren Holzeinschlag – bis zur Entscheidung über die eigentliche Klage, die Normenkontrollklage, außer Vollzug gesetzt wird. Durch die Normenkontrollklage, die ebenfalls von BN und LBV eingereicht wurde, soll die Ungültigkeit der Aufhebung bewiesen werden.
„Das ist ein erster Teilerfolg für den Schutz der Buchenwälder. Wir sind zuversichtlich, dass die Gerichte in ihrer Entscheidung des Eilantrags dem internationalen Wert des Waldschutzgebietes Rechnung tragen werden.“ so Norbert Schäffer, Landesvorsitzender des LBV. Schäffer begrüßt auch die Selbstverpflichtung der Bayerischen Staatsforsten, bis Ende 2015 keinerlei Hiebsmaßnahmen im ehemaligen Schutzgebiet vorzunehmen. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN, betont „Für eine Anstalt des öffentlichen Rechts muss es unseres Erachtens auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass hier nicht vorzeitig Fakten geschaffen werden. Ein europaweit bedeutendes Buchenschutzgebiet wieder zum Fällen frei zu geben, wäre ein internationaler Skandal und würde ganz Bayern in ein ungünstiges Licht tauchen. Jeder Eingriff in diese Wälder würde die natürliche Waldentwicklung wieder um Jahrzehnte zurück werfen – und dies letztendlich für einen vergleichsweise geringfügigen Gewinn aus dem Holzverkauf.“
Bayern trägt als waldreiches Bundesland weltweit große Verantwortung für den Schutz von Buchenwäldern. Die Buchenschutzgebiete Steigerwald im Nordsteigerwald zählen zu den ökologisch wertvollsten Buchenwäldern in Deutschland und sind deswegen prädestiniert für einen Nationalpark. Diese Wälder sollten für Artenschutz, Erholung und Regionalentwicklung genutzt werden, nicht für den Holzverkauf wie die deutschen Durchschnittswälder. Ein späterer Holzeinschlag in dem Gebiet würde die Beteuerungen der Staatsregierung zum Schutz der Buchenwälder als Lippenbekenntnisse entlarven.
Ein verbesserter Naturschutz im Wirtschaftswald durch das Trittsteinkonzept ist sehr wichtig, steht aber auf einem ganz anderen Blatt. „Das Trittsteinkonzept ist dazu da, Schutzgebiete zu ergänzen, nicht sie zu ersetzen.“, sind sich die Vorsitzenden von BN und LBV, Weiger und Schäffer einig.
Presseinfo BN,LBV / Claus Obermeier
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Bayerische Staatsregierung plant Ausverkauf der Buchenschutzgebiete im Steigerwald – BN und LBV haben Klage eingereicht
Der BUND Naturschutz in Bayern und der Landesbund für Vogelschutz haben vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage eingereicht, um das auf Bestreben des Ministeriums offiziell aufgehobene Waldschutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ vor einem geplanten Holzeinschlag zu schützen. Die Aufhebung träte am 1. September in Kraft.
Eine Normenkontrollklage wurde nun eingeleitet und soll die Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Schutzgebietes durch das Landratsamt Bamberg bestätigen. Die Naturschutzverbände werden notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Durch einen gleichzeitig gestellten Eilantrag soll die Aufhebung der Schutzgebietsverordnung bis zur endgültigen Klärung außer Vollzug gesetzt werden. Denn der Forstbetrieb Ebrach hat angekündigt, dieses Jahr schon jetzt, im Sommer, mit dem Holzeinschlag zu beginnen. Nun gilt es für Fledermäuse, Specht und Co. zu retten, was zur retten ist: Tausende von dicken Bäumen, die durch die Aufhebung zum Fällen freigegeben werden.
„Durch das Schutzgebiet durften sich die Wälder endlich auf kleiner Fläche frei entfalten und die Bäume hatten eine Chance, alt zu werden, auch abseits der zugebilligten kleinen Trittsteine. Jetzt stehen die Holzerntemaschinen wieder in den Startlöchern.“ so Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund Naturschutz.
Norbert Schäffer, Vorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz, kritisiert: „Die Bayerische Staatsregierung ist offensichtlich vorrangig an Gewinnen aus dem Holzverkauf interessiert, dabei hat die Staatsregierung eine besondere Verantwortung für den Schutz der Buchenwälder. Wenn jetzt bereits kurz nach Aufhebung des Schutzgebietes Holzeinschlag in dem Gebiet droht, zeigt sich, dass alle Beteuerungen der Staatsregierung zu einem anderen Schutzkonzept für die alten Buchenbestände im Steigerwald nur Lippenbekenntnisse sind. Es zeigt auch, wie wichtig das jetzt von der Regierung von Oberfranken aufgehobene Schutzgebiet war.“
Ausverkauf eines fränkischen Schatzes bayerischer Natur
2007 landeten die Buchenwälder im Nordsteigerwald auf dem 5. Platz der möglichen Anwärter für das deutsche Weltnaturerbe der UNESCO – allein ein geeignetes Schutzgebiet fehlte für eine Bewerbung. In den darauf folgenden acht Jahren Nationalpark-Diskussion verhinderte die Bayerische Staatsregierung eine sachliche Aufklärung der Bevölkerung über Pro und Contra dieser einmaligen Chance. Auch die wirtschaftlichen Vorteile, die für die fränkische Steigerwaldregion durch ein internationales Waldschutzgebiet in Aussicht stehen, werden einfach totgeschwiegen. Ihre Blockadepolitik setzt die Staatsregierung nun fort in der überstürzten Wieder-Aufhebung eines Schutzgebietes, das der damalige Bamberger Landrat Günther Denzler im April 2014 ausgewiesen hatte. Das Veto des Naturschutzbeirats der Regierung von Oberfranken wurde dabei vom Ministerium ignoriert, ebenso wie 2011 der Antrag der Gemeinde Ebrach auf Ausweisung eines größeren Naturschutzgebietes. Dabei umfasst das Waldschutzgebiet gerade mal 0,1 % der Waldfläche, die im Auftrag der Bürger von den Bayerischen Staatsforsten bewirtschaftet wird. Zahlreiche Bürger vor Ort engagieren sich mit viel Liebe und Engagement für ihr Schutzgebiet. Jetzt wird sich zeigen, ob die Bayerischen Staatsforsten zumindest so viel Anstand haben, sich mit dem Holzeinschlag bis zur endgültigen Klärung zurückzuhalten.
„Selbst im Jahr des Waldnaturschutzes gerät in Bayern der Natur-Wald mit seinen selten gewordenen Tier-, Pilz- und Pflanzenarten unter die Räder, wieder geht es nur um Wirtschafts-Wald“, bedauern Hubert Weiger und Norbert Schäffer. „Das ganze Vorgehen ist einmalig in der deutschen Naturschutzgeschichte und eines Rechtsstaats unwürdig.“
Umso mehr werden die Naturschutzverbände nun ihren Einsatz für die wertvollen Buchenwälder verstärken und dem Wald ihre Stimme leihen, diesmal auch vor Gericht, damit die Buchenschutzgebiete im Steigerwald erhalten bleiben.
Spannender Kurzfilm wirbt für Wildnisschutz in Bayern
Tolle Tier- und Naturaufnahmen und eindrucksvolle Hubschrauber-Luftbildsequenzen werben im Film Bayern wild der Gregor Louisoder Umweltstiftung für mehr Wildnisschutz in Bayern. Die Natur schützen – für Menschen, für die Geld, Rendite und Besitz nicht alles ist. Für Tiere und Pflanzen. Für kommende Generationen. Das ist die Idee von Wildnisschutz. Platz für Natur ist nicht nur in unseren Nationalparks wie Berchtesgaden; es gibt viele Ideen, wie wir unserer Natur mehr Raum geben können. Mindestens 2 Prozent der Fläche Bayerns sollen Wildnis werden, wo allein die Kräfte der Natur wirken, nicht der Mensch – das ist das Ziel von Bundesregierung, Naturschutzverbänden und Wissenschaftlern – ein kleiner Beitrag Deutschlands zum weltweiten Naturschutz… Für Fauna und Flora…, für kommende Generationen…, für uns…
Film online: www.bayern-wild.de
Weitere Infos: http://www.ja-zum-nationalpark-steigerwald.de
Presseinfo BN, LBV / Claus Obermeier
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