Neue Bildungsfilmreihe zum Thema Naturschutzkriminalität
Projekt Tatort Natur: Videoclips zeigen Wissenswertes rund um die illegale Tötung von Wildtieren
Von Franziska Baur
Zu Beginn des neuen Jahres veröffentlichen die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) und der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) im Rahmen des Projekts „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ eine Bildungsfilmreihe rund um die illegale Verfolgung geschützter Wildtiere in Bayern. Die Clips von jeweils 5 bis 10 Minuten Länge dienen einerseits als Bildungsangebot für die allgemeine Bevölkerung, richten sich aber auch ganz spezifisch an Menschen in der Praxis, die bei der Polizei, in Behörden oder bei Staatsanwaltschaften, als Richterinnen und Richter arbeiten, in der Naturschutzwacht oder als Ranger*innen aktiv sind. „Unser Ziel ist es, dass Bayern wieder eine sichere Heimat für unsere Wildtiere wird und auch wir Menschen und unsere Vierbeiner wieder sorglos die Natur genießen können. Unsere Filme sollen aufklären, sensibilisieren und nachhaltig abschrecken”, erklärt Franziska Baur, Filmemacherin und Projektmanagerin der Gregor Louisoder Umweltstiftung von Tatort Natur. Unter www.tatort-natur.de können Interessierte die drei Kurzvideos ansehen.
Die illegale Verfolgung von geschützten Wildtieren, wie zum Beispiel Luchsen oder Greifvögeln, stellt eine akute Bedrohung für Bayerns Natur dar. Mit dem Ziel, diese Problematik aufzuzeigen, hat Franziska Baur im Laufe des vergangenen Jahres verschiedene Protagonisten in ganz Bayern getroffen, die in ihrer Arbeit mit dem Thema konfrontiert sind. Gemeinsam mit ihnen machen sich die Zuschauer*innen auf zu einer emotionalen und inspirierenden Erkundungsreise und erleben Naturschutz in Aktion. Die Bildungsfilmreihe soll die Schönheit der heimischen Natur zeigen und deren akute Bedrohung durch diejenigen, die Wildtiere mit perfiden Methoden loswerden möchten: durch Giftköder, Fallen oder Beschuss.
Erst kürzlich machten der LBV und die GLUS wieder auf drei Fälle von vergifteten Greif- beziehungsweise Eulenvögeln aufmerksam. Zwei Uhus und ein Mäusebussard waren durch das illegale Kontaktgift Carbofuran gestorben. Aktuelle Fälle wie diese zeigen, wie wichtig es ist, das Bewusstsein für Naturschutzkriminalität in der Bevölkerung weiter zu schärfen. „Öffentlichkeitsarbeit ist eine zentrale Säule unseres Projektes Tatort Natur. Mit den neuen Filmen wollen wir möglichst viele Leute erreichen, um so auch eine soziale Kontrolle auszuüben. Das ist wahrscheinlich die wirksamste Methode, um Naturschutzkriminalität einzudämmen“, sagt Projektmanager Dr. Andreas von Lindeiner vom LBV.
Optimale Inhalte für Fortbildungsveranstaltungen
Die drei Clips sind ab sofort verfügbar unter www.tatort-natur.de/material/bildungsfilme/ sowie auf den Plattformen YouTube, Vimeo und Facebook. Die Bildungsfilme eigenen sich optimal für Weiterbildungen. Bei einer internen Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Naturschutzkriminalität“ am Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm stießen die Filme bereits auf sehr positive Resonanz.
Verantwortlich für Redaktion und Moderation der Filme ist Franziska Baur. Kamera und Postproduktion hat Andreas Kastiunig von der Produktionsfirma stube 1 übernommen.
Im ersten Clip „Straftaten erkennen, melden, dokumentieren“ erklärt die Biologin und Projektmanagerin Franziska Baur gemeinsam mit Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Projektverantwortlicher, wie illegale Nachstellungen zu erkennen sind, welche Methoden verwendet werden und welche Strafen das Gesetz bei illegaler Tötung geschützter Wildtiere vorsieht.
Im Film „Den Tätern auf der Spur“ stellt Werner Sika, leitender Polizeidirektor des Polizeipräsidiums Niederbayern, anschaulich den Handlungsleitfaden für die Bayerische Polizei vor, der zum Einsatz kommt, wenn der Verdacht auf die illegale Tötung eines geschützten Wildtiers besteht.
In „Toxikologische Spurensicherung“ erläutert Prof. Dr. med. vet. Hermann Ammer vom Lehrstuhl für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie der Ludwigs-Maximilian-Universität München, wie eine toxikologische Untersuchung bei Verdacht auf Vergiftung abläuft und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist.
Gemeinsames Projekt: „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“
In den vergangenen Jahren gab es in Sachen Naturschutzkriminalität viele dramatische Ereignisse, wie die illegale Tötung geschützter Luchse oder majestätischer Greifvögel. Einige dieser Arten haben es weiterhin schwer und brauchen dringend Unterstützung. Ein Großteil der Fälle bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos. Das muss sich dringend ändern. Der LBV und GLUS haben deshalb das Projekt „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ gestartet. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Das Projekt leiten die Biologin Franziska Baur (GLUS) und der Biologe Dr. Andreas von Lindeiner (LBV). Mehr Informationen zum Projekt gibt es unter www.tatort-natur.de.
Franziska Baur, GLUS-Naturschutzreferentin, franziska.baur@umweltstiftung.com
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Der erste Bayerische Luchsprozess – Chance oder Fail?
von Franziska Baur
Präzedenzfall für künftigen Umgang mit illegalen Tötungen geschützter Wildtiere: Urteil mit Geldstrafe für 54-jährigen Jäger wegen Besitz einer illegalen Waffe (Nachtsicht-Zielgerät) und dem vorsätzlichen Nachstellen einer streng geschützten Tierart. Am Amtsgericht Cham fand am 12.09.2019 der langerwartete Prozess gegen den Angeklagten statt und für schuldig befunden. Ein Geständnis blieb aus und die Beweislage war leider auch dünn. Somit wurde er lediglich zu einer Geldstrafe über 3.000 € verurteilt plus Verfahrenskosten unbekannter Höhe. Weiterhin musste er alle Waffen abgeben, sowie seinen Jagdschein und Waffenbesitzkarte.
Wie kam es zum ersten Bayerischen Luchsprozess?
Ein Mitarbeiter des Luchsprojektes Bayern entdeckte im Mai 2015 bei Kaitersberg (Lamer Winkel) vier abgetrennte Luchsvorderläufe in der Nähe von Fotofallen. Die Vermutung liegt nahe, dass die Pfoten absichtlich als Provokation platziert wurden. Der DNA-Abgleich am Berliner Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung und am Gelnhausener Senckenberg Institut für Wildtiergenetik belegte: Die Extremitäten stammten von den Bayerischen Luchsen „Leo“ und „Leonie“. Auf einen der Luchse war laut Gutachten zwei Monate vor seinem Tod zweimal geschossen worden. Die streng geschützten Tiere waren Hoffnungsträger der dortigen Luchspopulation. Sie hatten sich im Lamer Winkel angesiedelt und war innerhalb des Monitorings anhand von Wildkameras regelmäßig identifiziert worden. Der Lamer Winkel im nördlichen Bayerischen Wald ist eine beliebte Urlaubsregion und gleichzeitig ideales Luchsgebiet – nur leider verschwinden die ansässigen Luchse dort regelmäßig spurlos. Man spricht vom „Bermudadreieck der Luchse“. 14 Tiere waren es seit 2010, deren Spuren sich verloren und sechs in ganz Bayern, die nachweislich Opfer illegaler Tötungen wurden. Unter ihnen der am Straßenrand gefundene Jungluchs bei Schönberg. Forensische Untersuchungen belegten eindeutig: die Todesursache war nicht der Verkehr, sondern er wurde auf bestialische Weise stranguliert. Weitere Opfer sind eine mit drei Jungen trächtige Luchsin, die in der Nähe von Bodenmais mit Schrot erschossen wurde (2013), eine besenderte Luchsin („Tessa“) bei Rinchnach, nachdem sie von einem mit Carbofuran vergifteten Rehkadaver gefressen hatte (2012), und zu guter Letzt „Alus“, welcher 2017 kopflos im Saalachsee aufgefunden worden war – erschossen und von Menschenhand verstümmelt.
Da die zuständigen Beamten des Polizeipräsidiums Oberpfalz, PI Bad Kötzting, im Falle „Leo und Leonie“ lange im Dunkeln tappten, lobte die damalige Umweltministerin Scharf im März 2016 10.000 € Belohnung aus, für sachdienliche Hinweise. Die Forderungen von Naturschutzverbänden nach konsequenteren Strafverfolgungen nahmen zu, nicht zuletzt durch die Tagung „Naturschutzkriminalität stoppen!“ im Bayerischen Wald Ende 2015, bei welcher der Grundstein für eine neuartige Kooperation von Naturschutzorganisationen und Polizei gelegt wurde. Die bis dahin eher schleppende strafrechtliche Verfolgung solcher Fälle wurde neu strukturiert, ein polizeiinternes Handlungspapier entwickelt und Beamten auf allen Ebenen wurden fachlich fortgebildet.
Polizei und Staatsanwaltschaft (Regensburg: Oberstaatsanwalt Pfaller) leisteten im Falle Leo und Leonie beachtlich aufwändige Ermittlungen. Zunächst wurde gegen Unbekannt ermittelt; nach Eingang von Hinweisen gegen einen beschuldigten Jäger wegen Verdacht auf Jagdwilderei, sowie wegen Verstößen gegen Bundesnaturschutz- und Tierschutzgesetz. Bei einer Hausdurchsuchung in Lohberg, Lkrs. Cham im Dezember 2016 fand man Luchstrophäen (2 Ohren, 5 Krallen), Lebendfang-Luchsfallen, Munition im Kaliber 22 lfB (lang für Büchsen), ein Wurfstern und Nachtsicht-Zieleinrichtungen (Nachtsichtgerät mit Aufsetzvorrichtung auf das Zielfernrohr).
Im Februar/März 2019 wurde das Ergebnis äußerst schwieriger Ermittlungen veröffentlicht: Beim Vergleich zwischen den in den Luchskadavern aufgefundenen Projektilfragmenten und der sichergestellten Munition des Jagdberechtigten konnte keine Übereinstimmung festgestellt werden. Ebenso wenig zeigte die Vergleichsuntersuchung der aufgefundenen Luchsbeine, mit den beim Beschuldigten sichergestellten Luchspfoten und -ohren, Übereinstimmung. Die DNA wurde mit der tschechischen Luchs-Datenbank abgeglichen. Außerdem gab es ein aufwendiges ballistisches Gutachten zu den Geschosspartikeln. Diese Untersuchung ging weit über das Übliche hinaus: Experten vom Bayerischen LKA führten eine Blei-Isotopen-Analyse durch. Weiterhin wurden Schmauchspuren und Tierhaare an der Lebendfalle untersucht.
Dem Beschuldigten konnte eine Beteiligung an dem Fall „Leo und Leonie“ oder deren Tötung nicht nachgewiesen werden. Somit wurde das Ermittlungsverfahren gemäß §170 Absatz 2 StPO mangels Tatnachweis eingestellt, ebenso die Ermittlungen wegen Tötung des anderen Luchses, dessen Pfoten und Ohren man bei der Hausdurchsuchung entdeckt hatte. Nicht beweisen konnten die Behörden weitere illegale Wildtier-Tötungen, die er gegenüber einem Zeugen behauptet hatte. Konkrete Ereignisse konnten mangels Geständnis, geeigneter Spuren und Beweismittel nicht mit der notwendigen Sicherheit – im Hinblick auf Tathandlung, Tatzeit und Tatort – festgestellt werden.
Die Anklage
Aufgrund der bei der Durchsuchung sichergestellten Beweismittel erhob die Staatsanwaltschaft Regensburg dennoch Anklage gegen den tatverdächtigen Jäger. Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift der vorsätzliche Besitz zweier verbotener Waffen zur Last gelegt: Nachtsicht-/zielgerät und Wurfstern. Zum anderen die in einem Waldgebiet (Eigenjagdrevier des Beschuldigten) aufgefundene Lebendfalle. Aufgrund der an der Falle gesicherten Spuren und weiterer Beweismittel besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht, dass der 53-Jährige mit Hilfe dieser Falle Luchsen nachstellte und im Zeitraum zwischen Juni 2014 und September 2016 mindestens einen Luchs fing, welchen er anschließend mit einer Kurzwaffe des Kalibers .22 oder .347 Magnum tötete. Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten deshalb in ihrer Anklageschrift auch das vorsätzliche Nachstellen und Töten eines wildlebenden Tieres einer streng geschützten Art, strafbar nach dem Bundesnaturschutzgesetz, zur Last. Dem Mann wird ein Vergehen nach §71 des Bundesnaturschutzgesetzes vorgeworfen. Der mögliche Strafrahmen für die beiden Anklagepunkte liegt bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Die schwierige Rückkehr der Luchse nach Bayern
Durch Bayerns Wälder streifen derzeit etwa 70 Luchse (inkl. Jungtiere), das Hauptverbreitungsgebiet liegt im Bayerischen Wald. Deutschlandweit sind wir bei ca. 135 Tieren (Bayern, Harz, Rheinlandpfalz). Nicht nur illegale Abschüsse machen es den Pinselohren in Bayern schwer, auch der veraltete Managementplan von 2008 lässt keine aktive Wiederansiedlung zu – um den fragilen Bestand aufzufrischen. Dabei sollten Luchse zu den beliebtesten Tieren der Welt gehören: Sie haben den Charme aller Katzen, sind grazil, hübsch anzuschauen und für den Menschen ungefährlich. Dass sie um 1900 herum trotzdem in West- und Südeuropa praktisch ausgerottet waren, lag in erster Linie an der damaligen Haltung gegenüber großen Beutegreifern. Dass sie es heute noch immer nicht schaffen, in ihre angestammten Lebensräume zurückzukehren, liegt hauptsächlich an einigen wenigen schwarzen Schafen, die sie illegal – teils auf sehr grausame Art und Weise – töten. In ganz Europa dürfte es ca. 10.000 Luchse geben, die meisten davon in Skandinavien und Osteuropa. Kleinem isolierte Populationen in Mitteleuropa, wie z.B. in den Schweizer Alpen, stammen allesamt aus Wiederansiedlungen, mit denen in vielen Ländern ab den 1970er-Jahren begonnen wurde. Bayern profitierte diesbezüglich von den Bemühungen Tschechiens, das in den 1980er-Jahren auf seiner Seite des Böhmerwaldes 17 Luchse auswilderte. Da die Tiere ein großes Streifgebiet beanspruchen, sich aber nicht an Landesgrenzen halten, ist das bayerisch-tschechisch-österreichische Grenzgebiet, also der Bayerische Wald und der südliche Oberpfälzer Wald, bis heute das Areal mit den meisten Luchssichtungen hierzulande. Insgesamt wird die Bayerisch-Böhmisch-Österreichische Population auf 110 Tiere geschätzt. Jedoch wäre es dringend an der Zeit den Bestand mit „frischem Blut“ aufzufrischen, um die genetische Diversität zu verbessern. Ein Blick zu unseren österreichischen Nachbarn lehrt uns: 2011/12 wurden dort drei Tiere aus der Schweiz angesiedelt, um den Bestand im Nationalpark Kalkalpen zu stützen. Dies führte zu Nachwuchs, aber 2015 brach der kleine Bestand wieder aufgrund zweier illegaler Abschüsse ein. Das verantwortliche Jägerehepaar musste für sein verbotenes Jagdvergnügen jeweils 12.000 Euro Schadensersatz zahlen. Um den Verlust auszugleichen, wurden zwei neue Luchse in den Kalkalpen angesiedelt. Jetzt hofft man wieder auf Nachwuchs.
Illegale Abschüsse sind das, was die Rückkehr des Luchses am meisten behindert – bei den geringen Stückzahlen ist jedes getötete Tier ein Verlust, der schwer auszugleichen ist. Zudem mangelt es an einem bundesweiten und länderübergreifenden Management: „Bayern tut definitiv zu wenig für die Wiederansiedlung“, ist Franziska Baur überzeugt. Die Gregor Louisoder Umweltstiftung und der Landesbund für Vogelschutz e.V. fordern daher das gezielte Freisetzen von Luchsen in geeigneten bayerischen Mittelgebirgen und im bayerischen Alpenraum, sowie Ersatzfreilassungen für illegal zu Tode gekommene Tiere, wie z.B. Alus im Grenzgebiet Bayern und Österreich. „Der veraltete Managementplan Luchs von 2008 muss geändert werden, um dies zu legalisieren“, plädiert Baur. Auch der Kampf gegen die illegale Jagd müsse weiterhin aufrecht gehalten werden und darf nicht einschlafen. Jedem verurteilten Täter muss mindestens der Jagdschein und die Waffenbesitzkarte entzogen werden. Wir fordern: „Nach den umfassenden Bekenntnissen von Polizei, Innenministerium und Staatsanwaltschaft müssen jetzt Taten folgen und Anschluss an internationale Standards bei Prävention und Verfolgung von Naturschutzkriminalität gefunden werden.“
Konflikt zwischen Jägerschaft und Naturschutz
Die Auseinandersetzung um das Schalenwild ist laut Dr. Angela Lüchtrath ein Ersatzkrieg zwischen Jägerschaft und Naturschutz. Lüchtrath (2011) erklärt dies damit, dass die Jägerschaft gegenüber dem Naturschutz viel Einfluss verloren hat, dass ihre positive Rolle in der Kulturlandschaft in Frage gestellt wird, und dass ihr immer mehr Kompetenzen entzogen werden. In diesem Konflikt sei der Luchs zu einer Ikone des Naturschutzes geworden (Schraml & Heurich 2016). Die Jäger sähen im Luchs den „Handlanger“ einer Forstpolitik, die gegen ihre Interessen gerichtet sei. Mit der Ablehnung oder gar Tötung dieser Ikone träfen die Jäger das andere Lager (Forst und Naturschutz) insgesamt.
Über den aktuellen Luchsprozess hinaus – Studie zu illegalen Tötungen
Eine wissenschaftliche Studie von Heurich (2018) hat alle verfügbaren Daten des Luchsmonitorings ausgewertet und ist zu dem ernüchternden Ergebnis gekommen, dass das Vorkommen von Luchsen mit wachsender Entfernung von den Grenzen des Schutzgebietes rapide abnimmt, obwohl zahlreiche günstige Luchshabitate wie der Lamer Winkel existieren. Die Luchse schaffen es also nicht, die Lebensräume zu besiedeln, die ihnen zur Verfügung stehen. Anders als bei Wölfen gibt es bei Luchsen keine innerartliche Aggression, auch der Straßenverkehr fällt als Todesursache kaum ins Gewicht. Neben der normalen Jungensterblichkeit ist daher die illegale Tötung der entscheidende Faktor, der die fragile bayerisch-tschechische Luchspopulation limitiert.
Dennoch hat der öffentliche und strafrechtliche Druck der letzten Jahre, das Medieninteresse und das wachsende Bewusstsein der Bevölkerung für die heimische Artenvielfalt Wirkung gezeigt. Derzeit gibt es die meisten Luchse seit ca. 200 Jahren und darüber sind wir mehr als glücklich! Dennoch bleibt der kritische Erhaltungszustand dieser Tierart bestehen und unser Ziel ist, eine stabile, gut vernetzte Population, welche langfristig in ihrer ursprünglichen Heimat überleben kann.
Was kommt nach dem Luchsprozess?
Projektstart: Tatort Natur – Naturschutzkriminalität stoppen!
Gregor Louisoder Umweltstiftung und Landesbund für Vogelschutz e.V. schreiten bereits jetzt zur Tat und setzen die langgeforderte Dokumentation aller bekannten Fälle um und bieten eine neue Informations- und Melde-Plattform: www.tatort-natur.de (im Aufbau!). Dort finden Sie eine Karte mit den Hot Spots illegaler Tötungen, spannende Tierportraits, Checklisten und jede Menge Hintergrundinfos zu dem wichtigen Thema „Naturschutzkriminalität“.
Das Kooperationsprojekt „Tatort Natur“ ruft auf: „In den vergangenen Monaten wurden in Bayern mehrere eklatante Fälle von Naturschutzkriminalität bekannt. Wer draußen in der Natur unterwegs ist und auf verdächtige tote Tiere stößt, den rufen wir dazu auf: Nichts anfassen, alles dokumentieren, umgehend die Polizei rufen, sowie eine Meldung auf www.tatort-natur.de abgeben.“
Aussichten für die Zukunft
Wünschenwert ist, dass wir unsere heimische Natur wieder wertschätzen lernen und wir sind mit der derzeitige Bewegung – Volksbegehren Artenvielfalt, Fridays for Future – auf einem guten Weg. Typischerweise finden wir oft die exotischen Tiere besonders anziehend und schützenswert – Elefant, Tiger oder Delfine.Dass wir mindestens genauso faszinierende Tiere direkt vor unserer Haustür haben, vergessen viele. Diese Tiere brauchen ebenfalls unseren Schutz, unsere Wertschätzung, und zwar wegen ihres Eigenwerts und ihrer puren Daseinsberechtigung. Ja, sie haben einen ökologischen Wert und eine wichtige Rolle im System, aber in erster Linie sind es Lebewesen – wie wir Menschen – welche ein Recht darauf haben, hier in Bayern in Ruhe leben und ihre Jungen großziehen dürfen.
Es ist zu hoffen, dass die pure Lust am Töten, das Loswerden von unerwünschten Jagdkonkurrenten und das Sammeln von Trophäen denjenigen vermiest wird, die sich bisher keine Konsequenzen erwarten. Da das Töten seltener, geschützter Wildtiere zum absoluten Tabu in der Gesellschaft erklärt wurde, wird es auch immer weniger Publikum zum stolzen Präsentieren seiner Taten geben. Schwarze Schafe und Einzeltäter wird es vermutlich immer geben und hier muss ein adäquates Strafmaß konsequent umgesetzt werden – und Anschluss an internationale Standards gefunden werden, wo wir momentan EU-weit in Sachen Verfolgung von Wildtierkriminalität (u.a. mit hochausgebildeten Anti-Wilderer Einheiten) eine der Schlusslichter sind.
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Spektakuläre Ergebnisse im Fall Luchs „Leo“ monatelang geheimgehalten – hier finden Sie Antworten…
Von Franziska Baur
Anfrage im Mai 2017
Der Abgeordnete Nikolaus Kraus (FREIE WÄHLER) stellte bereits am 23.05.2017 eine schriftliche Anfrage an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr bezüglich dem Stand der Ermittlungen bei den illegalen Luchtötungen im Bayerischen Wald, speziell zur gegen Ende 2016 stattgefundenen Hausdurchsuchung im Falle „Luchs Leo“ (dessen abgeschnittene Pfoten Mitte 2015 aufgefunden wurden).
Nach uns vorliegenden Informationen wurden Luchstrophäen, Luchsfallen und möglicherweise illegale Jagdausrüstung (Nacht-Zieleinrichtungen) bei einem Jäger im Lkrs. Cham gefunden. Trotz diverser Nachfragen (zuletzt gestern bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg) und Medienrecherchen wurden bisher keine Ergebnisse der Ermittlungen im Fall Leo inkl. der vor knapp einem Jahr (6.12.2016) durchgeführten Hausdurchsuchungen bei einem Jäger in Lohberg bekannt gegeben. Die Gründe sind für uns nicht nachvollziehbar und die Verschwiegenheit gegenüber der Öffentlichkeit nicht tolerierbar.
Nach Auskunft des Bayerischen Innenministeriums wurden Luchstrophäen (2 Ohren, 5 Krallen), Munition im Kaliber 22 lfB (lang für Büchsen), Lebend-Luchsfallen und möglicherweise illegale Jagdausrüstung (Nachtsichtgerät mit Aufsetzvorrichtung auf das Zielfernrohr) bei dem Jäger gefunden.
Warum wurde die Öffentlichkeit nicht über die spektakulären Funde bei Hausdurchsuchung informiert?
Dazu Claus Obermeier, Vorstand der Stiftung: „Nach den umfassenden Bekenntnissen von Umweltministerin Ulrike Scharf und des Innenministeriums müssen jetzt Taten folgen und Anschluss an internationale Standards bei Prävention und Verfolgung von Naturschutzkriminalität gefunden werden. Dazu gehört auch eine Information der Öffentlichkeit und Präventionsmaßnahmen wie Polizeikontrollen bei Gesellschaftsjagden.“
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Luchs im bayerischen Alpenraum: Salzburger Positionspapier (Stand: 26.2.2016)
Luchs im bayerischen Alpenraum: Wir setzen uns insbesondere für eine umfassende Rückkehr des Luchses in die geeigneten Lebensräume in den bayerischen Alpen ein. Wir danken ausdrücklich für die engagierte Arbeit der Naturschutzinitiativen und Jagdverbände in den angrenzenden Alpenländern und deren umfassende Luchsschutzprojekte inkl. Bestandsstützung, die das möglich machen[i].
Bayern hat jetzt einen großen Nachholbedarf, um auch in den bayerischen Alpen kompetente und handlungsfähige Strukturen, hinausgehend über die Teilnahme an diversen Arbeitsgruppen, dazu zu schaffen.Insbesondere müssen folgende Projektmodule umgesetzt werden:
- Monitoring
- umfassende Umweltbildung
- umfassende Info- und Herdenschutzangebote für betroffene Zielgruppen (Gehegewildhalter etc.)
- umfassende Beratungsangebote für den Bereich Jagd
- umfassende Fortbildung und Sensibilisierung der Polizeibehörden gegenüber Straftaten.
- Soll der Alpenraum wieder dauerhaft mit einer stabilen Luchspopulation besiedelt werden, werden bestandsstützende Wiederansiedlungsmaßnahmen auch in Bayern unumgänglich sein, wie sie seit geraumer Zeit gefordert[ii], auch in Bayern geplant und seit den 1970er Jahren beispielsweise in der Schweiz, Slowenien, Österreich, Frankreich, Italien geschehen sind[iii].
Alle Aktivitäten sollten mit den Luchsprojekten in den angrenzenden Alpenländern[iv] umfassend koordiniert und vernetzt werden , um langfristig eine vitale und überlebensfähige Alpenluchspopulation zu erreichen. Die einzelnen Subpopulationen des Alpenraumes sind weit voneinander entfernt und aufgrund von menschlichen Wanderbarrieren (Autobahnen etc.) sowie natürlichen Wanderhindernissen (große Flüsse) kaum vernetzt. [v]
Die bayerische Politik muss beim Luchsschutz Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt finden. Es ist ein Armutszeugnis, wenn in Bayern ambitionierte Projekte zum Luchsschutz nicht vorankommen, während in unseren Nachbarländern engagiert am Aufbau überlebensfähiger Luchspopulationen gearbeitet wird und wir gleichzeitig von den viel ärmeren Ländern in Afrika und Asien gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz bedrohter Arten einfordern.
Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung
Stefanie Jaeger, Projektstelle Bayern wild
[i] SCALP Status and Conservation of the Alpine Lynx Population. Ziel des SCALP ist es, (1) Monitoring-Standards zu entwickeln, die es erlauben, die erhobenen Daten aus verschiedenen Ländern zu vergleichen; (2) regelmässig Statusberichte zu veröffentlichen; (3) Erhaltungs- und Managementkonzepte zu entwickeln und (4) Expertisen zum Luchs in den Alpen zu erstellen. In der Arbeitsgruppe sind alle Alpenländer vertreten.
WISO: Plattform WISO der Alpenkonvention, die im Mandat u.a. die Managementoptionen für Erholung und Erhaltung von Wolf- und Luchspopulationen, Koordinierung von Schutzmaßnahmen für den Luchs, genetisches Monitoring (Risiken für Erhaltung der Luchspopulation) beinhaltet.
[ii] Vgl. Der Luchs im deutschsprachigen Alpenraum mit Schwerpunkt Westösterreich – Ausgangssituation und Perspektiven. Johannes Rüdisser, Bericht im Auftrag des WWF Österreich.
[iii] Experten gehen davon aus, dass eine Wiederbesiedlung durch selbst einwandernde Luchse in den bayer. Alpen unwahrscheinlich ist, da die Wanderstrecken der weiblichen Tiere bei max. 44km liegt (SCALP News Jan. 2016).
[iv] Auf ca. 200.000km² Alpenraum wurden im Jahr 2011 138-180 selbstständige Luchse geschätzt.
[v] Außerhalb Bayerns gab es bereits umfangreiche Projekte zur Biotopvernetzung und zum Abbau von Wanderbarrieren für Säugetiere. Vgl. Feasibility Study for a transnational Alpine-Carpathian-Corridor Projekt. WWF Österreich, 2007; Lebensader für Europas Artenvielfalt – der Alpen-Karpaten-Korridor. WWF Österreich ohne Zeitangabe; Ökologische Korridore im Alpenraum – ein Hintergrundbericht. CIPRA 2006 (Übersetzung: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
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Warum werden Luchse getötet?
Er frisst Rehe und Schafe, seine Anwesenheit macht die Jagd auf Wild nicht einfacher. Doch die Gründe einen Luchs zu töten sind vielschichtig. „Die Bereitschaft zu illegalen Abschüssen von Luchsen“, damit haben sich Dr. Micha Herdtfelder* und Prof. Dr. Ulrich Schraml* in einer wissenschaftlichen Arbeit auseinandergesetzt.
Der Schutz durch nationale und internationale Abkommen und Gesetze scheint nicht auszureichen. Obwohl der Luchs streng geschützt ist werden Tiere vergiftet oder erschossen aufgefunden. „Nahezu alle Populationen leiden unter illegalen Tötungen“, meinen die Autoren dazu. Doch was verleitet dazu ein geschütztes und in der heimischen Population stark gefährdetes Tier zu töten? In der breiten Bevölkerung gibt es hierfür keine Anerkennung. Ein Täter macht sich strafbar und geht ein hohes Risiko ein. Im Falle einer Überführung drohen Entzug des Jagdscheines, Geld- und mögliche Haftstrafe. Herdtfelder und Schraml bemühten für ihre Untersuchungen ein Modell aus der Rechtssoziologie, denn hier greifen keine reinen wildtierbiologischen, landwirtschaftlichen oder jagdlichen Gründe. Es gibt nicht den einen Grund warum der Luchs – oder auch eine andere geschützte Wildart – getötet wird. Dementsprechend sind auch die Bemühungen, derartige Taten zu minimieren, komplex. An vielen Stellschrauben muss gedreht werden. Wer mit wem warum wann und wo… In 50 Veranstaltungen mit Jägern, Naturschützern, Landwirten und Förstern wurden Bereiche herausgearbeitet, an denen geschraubt werden muss.
Wo können Behörden, Vertreter aus Landwirtschaft, Jagd und Naturschutz ansetzten?
Je weiter der Täter von den Vorstellungen seiner Gruppe abweicht, desto kleiner wird die Bereitschaft Tiere illegal zu töten. Niemand wird gern zum Außenseiter in der Gruppen von der er sich Akzeptanz und Anerkennung erhofft. „Normative Abweichung der Eigengruppe“ nennen das die Wissenschaftler. Dies ist ein Aspekt den jede Gruppierung schnell und einfach umsetzten können sollte.
Die Luchsdichte hat laut den Untersuchungen Einfluss auf die Bereitschaft Luchse zu töten. Die eigene Rechtfertigung für die Tat und die Gelegenheit dafür steigen an. „Vor diesem Hintergrund kann es für die Population von Vorteil sein, wenn das Management eine Bestandeskontrolle durch das legale Entfernen von Tieren vorsieht“, raten Herdtfelder und Schraml. In Bayern ist man von einer derartigen Diskussion weit entfernt. Im Gegenteil: durch die illegalen Entnahmen ist die Population derart gefährdet, dass bereits Stimmen für eine bestandstützende Wiederansiedlung laut wurden. Im Managementplan ist diese bislang nicht vorgesehen.
Das Monitoring, die fortschreitende Aufnahme und Dokumentation von Luchsen, ist ein wichtiger Baustein für Managementpläne und deren notwendige Anpassungen an sich verändernde Parameter. Hier sollten alle Gruppen einbezogen werden, meinen Herdtfelder und Schraml. So kann spezifisches wildtierbiologisches Wissen vermittelt werden, das in der Grundausbildung für den Jagdschein oder in den Arbeiten des Naturschutzes nicht behandelt wird. Ein nicht zu unterschätzendes Moment ist die „Qualität der Gruppeninteraktionen“. Will weißen: eine gemeinsame Planung und Durchführung fördern die Verantwortung, Identifikation und das gegenseitige Vertrauen. Die Erkenntnis ist nicht neu: augenscheinlich mag es um ein „Problemtier“ gehen, letztendlich geht es um die Befindlichkeiten einzelner Menschen und Interessensgruppen.
Derausführlichen Artikel mit Beschreibung weiterer Wirkungsmechanismen wie Wertschätzung der Beutegreifer, Handlungsspielraum der Jagd, Gesellschaftliche Wertschätzung der Jagd: HERDTFELDER, M., SCHRAML, U., (2012): Die Bereitschaft zu illegalen Abschüssen von Luchsen – ein Erklärungsmodell, Allg. Forst-und J.Ztg., 185. Jg., 7/8.
Vortrag Dr. Micha Herdtfelder: Bereitschaft zum illegalen Abschuß von Luchsen
Als PDF: Die Bereitschaft zu illegalen Abschüssen von Luchsen – von Micha Herdtfelder und Ulrich Schramel
*Dr. Micha Herdtfelder, Forstliche Versuchs-und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
*Prof. Dr. Ulrich Schraml, Institut für Forst- und Umweltpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
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Lasst den Luchs wiederkommen!
Einleitend zur Podiumsdiskussion „Luchstötung“ im Museum Mensch und Natur in München am 06.10.2015 hielt Wildtierbiologe Ulrich Wotschikowsky ein Plädoyer – für den Luchs, für eine gute Zusammenarbeit zur Erhaltung der Luchspopulation in Bayern.
„Man hat mich gebeten, Sie auf den Luchs einzustimmen. Also erzähle ich Ihnen eine Geschichte von großen Hoffnungen und noch größeren Enttäuschungen. Die Geschichte beginnt mit dem Jahr 1970 – jeder weiß: Damals wurde im Bayerischen Wald der erste deutsche Nationalpark ins Leben gerufen. Und da fielen gleich ein paar Luchse vom Himmel. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Es war ja auch nicht böse gemeint, aber halt nicht so richtig legal. Das haftet dem Luchs bis heute noch an, nach 45 Jahren.
Diese Wiederansiedlung im Bayerischen Wald und kurz vorher in der Schweiz lösten eine regelrechte Luchseuphorie aus mit zahlreichen naiven Wiederansiedlungsvorhaben, aber auch einigen ernsthaften Initiativen, zum Beispiel im Schwarzwald von Seiten der Landesforstverwaltung, oder im Harz und im Pfälzerwald. Sie schliefen alle wieder ein. In den 1980er Jahren wurde die Wildbiologische Gesellschaft München sogar damit beauftragt, eine Empfehlung auszuarbeiten, wo – nicht: ob! – der Luchs in Bayern wieder angesiedelt werden sollte. Unsere Wahl fiel damals auf das Mangfallgebirge. Der Bund Naturschutz machte sich die Idee zu eigen, schlug allerdings den Nationalpark Berchtesgaden vor. Umweltminister Gauweiler signalisierte Zustimmung, aber die Almwirtschaft machte ihm klar: Ohne uns! Damit war auch diese Idee gestorben.
Mittlerweile avancierte Lynx lynx zu einem der besterforschten größeren Säugetiere. Wir erfuhren, dass ein Luchs nicht dreißig Quadratkilometer Lebensraum braucht, sondern das Drei- bis Zehnfache. Luchse sind also immer selten. Wir erfuhren, dass der Luchs hauptsächlich Rehe erbeutet, von denen wir mehr als genug haben. Wir erfuhren, dass der Luchs den Rehen nicht die Köpfe abschneidet und dass das Auerwild keine Rolle in seinem Nahrungsspektrum spielt. Wir erfuhren aus der Schweiz, dass er sich nur ganz selten an Schafen vergreift. Wir wissen heute sehr gut Bescheid über den Luchs. Wir brauchen keine weiteren Forschungsarbeiten, um abzuschätzen, was dieser Beutegreifer in unseren Wäldern anstellen wird: Herzlich wenig. Er wird weder die Jäger noch die Förster entbehrlich machen. Er wird den Jägern die Jagd nicht verderben und den Förstern bei der Schalenwildkontrolle kaum spürbar unter die Arme greifen. Und für die Weidewirtschaft ist der Luchs so gut wie irrelevant.
Es betrübt mich, dass sich diese Dinge bei den Betroffenen, also den Jägern und den Nutztierhaltern, einfach nicht rumsprechen. Das Bild des Luchses ist immer noch geprägt von Vorurteilen.
Im Jahr 2006 führte der kurze Auftritt des Bären JJ1 vulgo „Bruno“ zur Bildung einer Arbeitsgruppe Große Beutegreifer beim Umweltministerium. Ihre Aufgabe besteht darin, Managementpläne für die drei Großen Beutegreifer Bär, Luchs und Wolf in Bayern zu entwickeln. Das ist nicht eine Erfindung der Bayern, sondern Pflichtaufgabe, weil diese drei den Status von FFH-Arten haben. Sie sind Arten von prioritärem gemeinschaftlichen Interesse, und die Mitgliedsländer der EU sind verpflichtet, für einen günstigen Erhaltungszustand ihrer Populationen zu sorgen. Davon ist der Luchs im Bayerisch-böhmischen Grenzgebirge weit, weit entfernt. Es gibt also viel zu tun im Freistaat, möchte man meinen, um das zu verbessern.
Die Arbeitsgruppe Große Beutegreifer machte sich also an einen Managementplan Luchs, und dabei kam es zu einer Zerreißprobe. Wir wollten die Tür offen halten für eine Wiederansiedlung von Menschenhand für den Fall, dass der Luchs nicht auf natürlichem Weg zurückkehren würde – also in den Alpenraum und in den Mittelgebirgszug Spessart, Rhön, Frankenwald. Und auch eine eventuell notwendige Bestandsstützung im Bayerischen Wald wollten wir nicht kategorisch ausschließen. Aber die Nutzerfraktion in unserer Arbeitsgruppe, mit dem Landwirtschaftsministerium an der Spitze, wehrte sich entschieden dagegen, dass eine Wiederansiedlung auch nur angedacht wurde.
Nach stundenlanger anstrengender Diskussion – ich füge gerne hinzu: eine überaus seriöse Diskussion mit viel Respekt für die Argumente des jeweils anderen! – fanden wir dennoch eine Kompromissformel, der alle zustimmen konnten. Sie hieß: „In Bayern ist derzeit weder eine Aussetzung oder Ansiedlung noch eine Entnahme von Luchsen geplant.“ Das Wörtchen „derzeit“ hielt die Tür offen für eine spätere, luchsfreundlichere Entscheidung.
Aber oberhalb der AG Große Beutegreifer, in der etwa zwanzig Interessengruppen vertreten sind, gibt es noch eine Steuerungsgruppe. Sie besteht aus dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium, dem Bayerischen Bauernverband, dem Landesjagdverband, dem Bund Naturschutz in Bayern und dem Landesbund für Vogelschutz. Und diese Steuerungsgruppe hat dem Luchs diese Tür vor der Nase zugeschlagen. Sie hat das Wörtchen „derzeit“ aus dem Vorschlag der AG ersatzlos gestrichen.
Diese Steuerungsgruppe ist, soweit ich weiß, die einzige Empfehlung, die aus einem wildbiologischen Gutachten über den Luchs im Bayerischen Wald übernommen worden ist. Dieses Gutachten ist der Arbeitsgruppe von der Obersten Jagdbehörde – dem Auftraggeber – trotz energischer Nachfragen nicht zur Verfügung gestellt worden. Das „Nein“ zu dem Wörtchen „derzeit“ im Vorschlag der AG kam vom Bauernverband. Es erschließt sich mir nicht, was ausgerechnet den Bauernverband zu einem Votum pro oder contra Luchs qualifiziert. Der Landesjagdverband hat sich dem Contra angeschlossen. Wie sich die anderen vier Institutionen verhalten haben, vor allem die beiden Naturschutzverbände (nota bene: auch der Jagdverband ist ein anerkannter Naturschutzverband!) entzieht sich meiner Kenntnis. Wie sich das mit einem Demokratieverständnis in Einklang bringen lässt auch. Eine Rücksprache der Steuerungsgruppe mit der AG Große Beutegreifer gab es nicht, aber das ist offenbar auch gar nicht vorgesehen. Jedenfalls findet sich jetzt im Managementplan Luchs für Bayern ein Satz, der eine Wiederansiedlung von Menschenhand definitiv ausschließt, so lange dieser Plan gilt.
Das wäre alles nicht so schlimm, wenn der Luchs sozusagen an der Landesgrenze stünde und Einlass begehrte. Aber leider ist es so, dass der Luchs nicht von selbst nach Bayern zurückkommt. Lynx lynx der Eurasische Luchs ist kein guter Kolonisator. Statt sich auf weite Wanderschaft zu begeben, siedelt er sich lieber in unmittelbarem Kontakt zu seiner Ursprungspopulation an. Deshalb sind Hoffnungen auf eine natürliche Rückkehr des Luchses nach Bayern vergebens. Und wenn er denn käme – dann käme er nicht aus einer autochthonen, sondern aus einer von Menschenhand begründeten Population, zum Beispiel aus der Schweiz, aus dem Harz, aus dem Bayerischen Wald. Es geht daher kein Weg vorbei an der Einsicht: Wenn wir den Luchs haben wollen, müssen wir Hand anlegen.
Wir sind an dieser Stelle auf eine Doktrin gestoßen, die da heißt: „Wenn er von selber kommt – gerne. Aber nicht aussetzen!“ Ich habe das nie verstanden. Es ist eine inhaltslose Phrase. Ein Luchs ist ein Luchs ist ein Luchs – egal ob er auf eigenen Beinen kommt oder im Auto. Man kann sich diesen scheinbar freundlichen Spruch: „Ja, wenn er von selber kommt!“ ohne Risiko leisten, denn man weiß ja: Er kommt nicht „von selber!“ Aber mit Redlichkeit und Wahrhaftigkeit hat das nichts zu tun. Es ist nur scheinheilig.
Warum sperrt man sich so dagegen, dem Luchs bei seiner Rückkehr aktiv zu helfen? Warum soll dem Luchs nicht recht sein, was dem Lachs billig ist – die Wiederansiedlung dieser und so manch anderer Fischarten betreiben wir inzwischen mit einem Millionenaufwand und ich freue mich aus ganzem Herzen, dass wir das tun (auch wenn man den Lachs essen kann und den Luchs nicht unbedingt). Wir reparieren tagein, tagaus an einer Natur herum, der wir unendlich viele Elemente genommen haben – pflanzen zum Beispiel Tannen oder Laubbäume, wo welche hingehören, aber nicht mehr von selber kommen (das ist Wiederansiedlung, was sonst!), wir machen Bäche wieder krumm, die wir noch vor fünfzig Jahren mit Millionenaufwand gerade gemacht und einbetoniert haben. Leider setzen wir auch alle möglichen und einige unmögliche Fischarten in unseren Gewässern aus, bloß damit Angler ihrem Vergnügen am Fischen nachgehen können, und schaffen dort eine eigentümliche Form von „Biodiversität.“ All das ist ein weites Feld und natürlich zu umfangreich für heute Abend – eins aber ist sicher: Ein vernünftiges Argument gegen die Wiederansiedlung des Luchses in den bayerischen Waldgebieten lässt sich nicht finden.
Aber will man den Luchs im Freistaat Bayern wirklich haben? Ich kann das beim besten Willen nicht erkennen. Nein – man will große Beutegreifer in Bayern generell nicht haben, und das gilt auch und sogar für den harmlosen Luchs. Und weil das so ist, finden kriminelle Akte wie die Luchstötungen im Bayerischen Wald in einem Umfeld stillschweigender, augenzwinkender Zustimmung statt. Es wird sich doch einer finden, der uns das Problem vom Hals schafft!
Ich hoffe inständig, dass ich mich irre. Dann aber lasst uns doch endlich zur Tat schreiten. Versenken wir den Managementplan Luchs dort, wo er hingehört: in der Schublade. Bilden wir eine Initiative zur Wiederansiedlung des Luchses in den geeigneten Waldgebieten Bayerns. An der Spitze dieser Initiative wünsche ich mir – den Landesjagdverband. Wen denn sonst – keine andere Interessengruppe fühlt sich durch den Luchs so sehr betroffen! Keine kann von einem markanten Eintreten für diese faszinierende Tierart so viel an Ansehen gewinnen! Keine kann zu einem Erfolg mehr beitragen!
Mit meinen guten Wünschen für eine rasche Genesung an Dr. Vocke verbinde ich deshalb die Zumutung an den Präsidenten des Landesjagdverbandes: Machen Sie mit! Werfen Sie Ihr Herz über die Hürde! Vergessen Sie nicht: Sie können unsterblich werden!“
(Gastbeitrag von Ulrich Wotschikowsky)
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Luchsmorde im Lamer Winkel – der LBV zieht verherrende Bilanz
Der Landesbund für Vogelschutz zieht in einer aktuellen Pressemitteilung eine verherrende Bilanz, was die Ergebnisse der Ermittlungen zu den Luchsmorden im Lamer Winkel angeht.
Nachdem Naturschützer vor drei Monaten im Lamer Winkel bei Cham vier abgetrennte Luchsbeine fanden, die in der Nähe von Wildtierkameras ablegt worden waren, treten die Behörden bei den Ermittlungen immer noch auf der Stelle. „Alle bisher durchgeführten Untersuchungen haben zu keinen konkreten Hinweisen geführt, eine verheerende Bilanz nach drei Monaten“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. „Wie auch in den anderen drei bekannt gewordenen schweren Delikten von Umweltkriminalität in den letzten vier Monaten, agieren die Ermittler hilflos“, kritisiert der LBV-Chef weiter. Im Falle eines vergifteten Uhus bei Beratzhausen wurden die Ermittlungen aktuell sogar ergebnislos eingestellt.
Neben den Luchsmorden tappen die Behörden auch bei den Fällen eines vergifteten Uhus, zweier verstümmelter Wiesenweihen und eines abgebrannten Sumpfohreulennests im Dunkeln. Der Schwachpunkt bei den Ermittlungen liegt für den LBV klar auf der Hand: „Wir haben das Gefühl, dass sich nach dem Bekanntwerden eines Falls zunächst niemand darum kümmern will. Werden die Ermittlungen dann irgendwann aufgenommen, ist es schon zu spät, da bereits alle Beweise beseitigt oder viele Spuren vernichtet worden sind“, erklärt Schäffer. Deshalb besteht der LBV weiterhin auf seine Forderung an den Innenminister, eine Artenschutz-Spezialeinheit zu gründen, welche sehr zeitnah nach Entdeckung eines Corpus delicti alle Spuren wie DNA-Träger und Fingerabdrücke unmittelbar am Tatort sichert. „Die Beamten wirken hilflos, wenn erst nichts passiert, sie dann durchaus engagiert arbeiten und dies aber aufgrund Versäumnissen in der Anfangsphase immer ohne Ergebnis bleibt“, so der LBV-Chef. Ohne die Unterstützung speziell geschulter Beamter wird deshalb auch die Aufklärungsquote zukünftiger Umweltkriminalitäts-Fälle vermutlich weiterhin bei null bleiben.
Das Auffinden von vier Luchsbeinen im Lamer Winkel im Mai hat die Gemüter vieler Menschen sehr erregt. Seitdem haben jedoch örtliche Jäger in einem Fernseh- und einem Zeitungsinterview die abscheuliche Straftat als „Kaschperltheater“ abgetan, über einen „untragbar hohen Luchsbestand“ spekuliert und einen „geregelten Luchsabschuss“ gefordert, was bei vielen bayerischen Naturfreunden für große Aufregung gesorgt hat. Der LBV begrüßt zwar das Vorgehen des Bayerischen Jagdverbands vor Ort, fordert aber weitere konkrete Schritte.
Die Forderung örtlicher Jäger, dass „den Naturschützern mal ein Denkzettel verpasst werden müsse und die Täter eher aus deren Reihen stammten“, hatte das Fass schließlich zum Überlaufen gebracht. So traf sich letzte Woche Eric Imm, Vorstandsmitglied des Landesjagdverbands, mit der örtlichen Kreisgruppe der Jäger und der Hegegemeinschaft. „Dieser Gesprächstermin war überfällig und ein richtiger Schritt zur Deeskalation der Situation“, kommentiert Norbert Schäffer.
„Wir begrüßen es sehr, dass sich der Landesjagdverband hier in einem öffentlichen Gespräch klar und deutlich gegen die Wilderei von Luchsen und für die Einhaltung der strengen Schutzvorschriften für den Luchs ausgesprochen hat“, betonte Schäffer. „Nun muss der Druck weiter erhöht werden“, fordert der LBV-Chef. Er ermutigt den Landesjagdverband deshalb zu weiteren Aktivitäten, um vor Ort eine positivere Stimmung für den Luchs zu erzeugen und solche schlimmen Übergriffe wie im Mai dieses Jahres künftig zu verhindern. „Es muss ein regelmäßiger Informationsaustausch vor Ort mit den Verantwortlichen der Arbeitsgruppe Große Beutegreifer stattfinden“, so Schäffer. Diese Forderung unterstützt auch der Vorsitzende der LBV-Kreisgruppe in Cham Karl Heinz Schindlatz.
Seit Jahren stagniert der Bestand des Luchs auf sehr niedrigem Niveau. „Wir haben in Bayern deshalb die europarechtlich geregelte Verpflichtung, den Luchs zu schützen“, erklärt Schäffer. „Nicht zuletzt gibt es deshalb das langjährige Luchsmonitoring-Projekt, werden nun auch grenzüberschreitende Projekte mit Tschechien durchgeführt, versucht eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller betroffenen Interessensgruppen seit Jahren den Luchsmanagementplan umzusetzen und sorgt eine Trägergemeinschaft aus LBV, WWF, BN und Jagdverband durch einen vom Bayerischen Naturschutzfonds geförderten Ausgleichsfonds dafür, betroffenen Tierhaltern Risse an Haustieren und Gehegewild zu entschädigen“, so der LBV-Vorsitzende.
Die Luchsmorde sind also weiter ungeklärt und werden es aller Wahrscheinlichkeit nach auch bleiben, da mit zunehmend verstreichender Zeit auch Ermittlungserfolge erfahrungsgemäß seltener werden.
Hier die können Sie die Pressemitteilung des LBV ansehen: A-55-15_Abgetrennte_Luchsbeine_-_verheerende_3-Monatsbilanz
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Luchsmord im Bayerischen Wald: Hintergründe
Luchsmord: Schon wieder krasser Fall von Naturschutzkriminalität im Bayerischen Wald
Wieder sind tote Luchse im Bayerischen Wald gefunden worden, zumindest Teile davon. Um Christi Himmelfahrt (14.5.2015) entdeckte ein Mitarbeiter des dortigen Luchsprojektes vier abgetrennte Luchspfoten in der Nähe von Fotofallen. Die Vermutung liegt nahe, dass die Pfoten absichtlich dort platziert wurden. Ob die Tiere aus Bayern stammen muss ein Gentest zeigen. Sicher ist: die Täter befürchten keine ernsthafte Strafverfolgung und Verurteilung. Der Bayerische Wald wird von Wildtierbiologen als „Bermudadreieck“ bezeichnet. Regelmäßig verschwinden Luchse, die eigentlich ein Revier besetzt haben und danach auch standortstreu sind. Viele Luchse verschwinden spurlos, andere werden zufällig erschossen oder vergiftet entdeckt. Aktuelle Übersicht
Verfolgung: Viele Entwicklungsländer sind besser
Im aktuellen Fall von Luchsmord kann man von einem gezielten Auslegen der Luchsteile ausgehen. Deutlicher kann man die Behörden und Ministerien nicht auf ihren Rückstand hinweisen: seit Jahren fordern Naturschutzverbände eine geeignete Struktur um derartige Fälle von Naturschutzkriminalität aufzuklären. Dafür sind gezielt ausgebildete Beamte notwendig, die die Fundorte als das behandeln was sie sind: Tatorte an denen kriminologisch Spuren gesichert und dokumentiert werden müssen. Zurzeit machen unklare Zuständigkeiten, fehlende Strukturen und mangelhafte Personalausstattung eine Aufklärung derartiger Straftaten sehr unwahrscheinlich. Auch im aktuellen Fall muss man nach Angaben aus Kreisen der beteiligten Naturschutzorganisationen zur Arbeit der Polizei von unprofessionellem, nachlässigen und nicht fachkundigen Vorgehen der Behörden zumindest in den ersten Tagen ausgehen. „Für uns ist deutlich geworden, dass die Polizei vor Ort mit einem derartigen Fall überfordert ist“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer in einem Brief an Innenminister Joachim Herrmann. Weitere Infos dazu.
Während für Afrika und Asien Millionen Euro in sehr erfolgreiche Projekte gegen Wilderei, Naturschutzkriminalität und Jagdverstöße fließen, sind das in Deutschland immer noch Tabuthemen. Fast wöchentlich tauchen Meldungen über erschossene Wölfe und Luchse, vergiftete Greifvögel oder verbotene Fallen auf – es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Die bayerische Politik muss Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt finden. Es ist ein Skandal, wenn in Bayern vom Aussterben bedrohte Arten wie der Luchs wieder ausgerottet werden, während wir gleichzeitig von den viel ärmeren Ländern in Afrika und Asien gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz der Natur einfordern.
Mittlerweile gibt es erstmals ein offizielles Statement des Bayerischen Umweltministeriums. Ministerin Ulrike Scharf setzt darin ein Zeichen, dass die bayerische Politik nicht mehr länger den Kopf in den Sand steckt. Die neue Linie kann auch erstmals eine Basis für eine professionelle Zusammenarbeit zwischen Naturschutzorganisationen und Behörden bei diesem schwierigen Thema schaffen. Folgen müssen jetzt umfangreiche organisatorische und strukturelle Maßnahmen im Bereich von Umwelt- und Innenministerium (siehe Forderungen Bündnis Unser Luchs).
Forderungen des Bündnis Unser Luchs
Das Bündnis „Unser Luchs“ hat in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Landtagspetition „Ehrensache – Naturschutzkriminalität“ die Situation in Bayern, den Handlungsbedarf und insbesondere die Umfangreichen strukturellen und organisatorischen Defizite bei den bayerischen Behörden dokumentiert. Nach dem Fall der erschossenen Luchsin im Bayerischen Wald gründete sich 2013 das Aktionsbündnis „Unser Luchs“, unterstützt durch BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN), Landesbund für Vogelschutz e.V. (LBV), Ökologischer Jagdverein Bayern e.V. (ÖJV), Nationalparkpartner Bayerischer Wald e.V., WWF Deutschland, Verein zum Schutz der Bergwelt, Gregor Louisoder Umweltstiftung. Forderungen:
- Einrichtung einer fachkundigen, regional unabhängigen Ermittlungseinheit
- Strikte Strafverfolgung adäquat zum Schutzstatus und den gesetzlichen Vorgaben
- Durchgängig strukturierter Informationsfluss zwischen einzelne Organen
- Kooperative Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Interessenverbänden um Verdachtsfälle rechtzeitig zu erkennen
- Dokumentation von Verdachtsfällen und Ermittlungsergebnissen und deren Veröffentlichung
- Öffentlichkeitsarbeit und Information zu Gesetzeslage, Naturschutzrelevanz, Gefährdung und Meldeverfahren
Was tun bei Verdacht oder Hinweisen?
Dazu gibt es ein aktuelles Faltblatt mit Hinweisen und Checkliste.
Posted in Luchs, Naturschutzkriminalität and tagged Ehrensache, Luchsmord, Luchstötung, Naturschutzkriminalität by Claus Obermeier with 2 comments.