Der Wolf im Spannungsfeld von Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus und Artenschutz von Klaus Hackländer (Herausgeber) – Teil 4
Eine etwas andere Rezension.
Im digitalen Zeitalter und herausgefordert durch eine Ausgangsbeschränkung beschäftigt sich der Mensch gerne mit „Challanges“. Wir nehmen unsere selbst auferlegte Herausforderung an und … lesen ein Buch. Jeden Tag ein Stückchen weiter und parallel dazu lassen wir Euch an unseren Eindrücken, Gedanken und Ergänzungen dazu teilhaben. Wer Fragen hat, darf fragen. Wer sich auch äußern mag oder ergänzen, darf das auch gerne.
Teil 4 Wolfsvorkommen in Österreich und seinen Nachbarländern von Georg Rauer
Dr. Georg Rauer ist Wolfsbeauftragter der Koordinierungsstelle für Braunbär, Wolf und Luchs am Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie an der Vet.med Uni in Wien.
Quellen der Wolfsausbreitung
Die Entwicklung der Wolfpopulationen in neuen Gebieten erfolgt rasch: 20 Jahre nach Bestätigung des ersten Wolfspaares in Deutschland sind 75 Rudel (2017/2018) in Deutschland ansässsig. Anmerkung: 2018/2019 sind es 105 Rudel. Auch in Italien und Slowenien steigen die Zahlen an, wenn auch weniger stark. In Italien leben Wölfe in den Westalpen. Sie wanderten aus dem Apennin ein. Auch in den Ostalpen leben Wolfsrudel. In Slowenien lebten 2016/2017 10-14 Rudel (dinarisches Gebirge). Die Angaben aus der Slowakei sind unterschiedlich. Rauer nennt die Spanne aus der Jagdstatistik mit bis zu 2200 Wölfen und den Schätzungen der Naturschutzbehörde von bis zu 600 Tieren. Wolfsvorkommen und „Quellen“ für Bayern
Der Wolf im Spannungsfeld: Zielland Österreich
Jungtiere verlassen mit Erreichen der Geschlechtsreife ihre Rudel und können weite Strecken zurücklegen. Wölfe sind im Neubesiedeln von Gebieten sehr gut. Gute „Kolonisatoren“, nennt Rauer das. Damit liegt Österreich für Wölfe aus diversen Regionen gut. Anmerkung: Ebenso Bayern!
Genetische Analysen lassen Rückschlüsse auf Herkunft, manchmal sogar auf das Ursprungsrudel zu. (Siehe weiter unten im Text „Genetische Herkunftsbestimmung“)
Der Wolf im Spannungsfeld: Die Situation in Deutschland
Wölfe wurden vereinzelt schon zu DDR Zeiten geschossen. Vollkommen wolfsleer war das Gebiet damit nicht. Nur dauerhafte Ansiedlung und Reproduktion wurde nie nachgewiesen. Wölfe sind sehr anpassungsfähig. Mit dem Sesshaftwerden des ersten Paares (aus Ostpolen), nahm eine schnelle Entwicklung ihren Lauf, im Durchschnitt um 30% jährlicher Zuwachs. Wölfe nutzen, trotz Anpassungsfähigkeit an unsere Kulturlandschaft, gerne ruhige Rückzugsräume wie bspw. auf den Truppenübungsplätzen. Rauer sieht das Populationswachstum gekoppelt an die Möglichkeiten der Ausbreitung, die bislang in Deutschland ausreichend bestehen. Die Ausbreitung erfolgte v.a. ist Richtung Nord-West. Mittlerweise gibt es auch vereinzelt Wandungen in südliche Gebiete. Das ist für die hier angrenzenden Länder wichtig.
Der Wolf im Spannungsfeld: Situation in der Schweiz
1995 kam es zu ersten Wolfsbeobachtungen in der Schweiz. Die Tiere kamen aus dem Apennin. Dennoch dauerte es 15 Jahre bis eine Reproduktion nachgewiesen wurde. Jan2017/Dez 2018 wurden 48 Wölfe genetisch bestätigt. Im Calanda bildete sich das erste Wolfsrudel. Weitere siedeln im Tessin und im Wallis. Von Mehreren Regionen können Wölfe in die Schweiz gelangen. Eine Verpaarung scheint es noch nicht gegeben zu haben.
Im Bayerischen Wald gründeten eine Wölfin aus den Westalpen und ein Rüde aus Sachsen das erste Rudel. Bei Verona verpaarten sich einen Wölfin aus den Westalpen mit einem Wolfsrüden aus Slowenien. Weitere „Mischehen“ sind nicht bekannt.
Der Wolf im Spannungsfeld: Situation Südtirol
Im Trentino gab es das erst Rudel 2013, mittlerweile gibt es 6-7 Rudel. Seit 2017 gibt es in Südtirol ein Rudel. In Italien gibt es Rudel die Rinder attackieren. Das Südtiroler Rudel tut das bislang nicht.
Genetische Herkunftsbestimmung
Genetische Proben kann man aus Blut, Speichel oder Gewebe entnehmen und untersuchen. Untersucht wird die mitochondriale DNA (mtDNA). Diese wird nur über die Mütter vererbt. Aus dieser DANN werden bestimmte Bereiche analysiert.
Anmerkung und Exkurs: mtDNA. Lange her, aber man hebt so manches auf und kann dann auch Wissen wieder auffrischen. Danke „Lehrbuch der Molekularen Zellbiologie“ (B. Alberts et al; Verlag Wiley-VCH) Mitochondrien sind sogenannte Kraftwerke der tierischen Zellen. Sie haben eine eigene DNA, was daher kommt, dass sie in einer früheren Form mal eigenständig waren und im Laufe der Entwicklung dann in tierische Zellen aufgenommen wurden. Mitochondrien oxidieren (vereinfacht heißt das sie brauchen dazu Sauerstoff) Nährstoffmoleküle und produzieren Adenosintrophosphat, einen wichtigen Stoff für viele Vorgänge in der Zelle. Im Regelfall (Es gibt wohl auch seltene Ausnahmen) wird diese DNA von den Muttertieren auf den Nachwuchs übertragen (also bei allen mit tierischen Zellen, uns eingeschlossen). Warum? Im Kopf der Samenzellen wird nur die Zellkern-DNA transportiert, Eizellen beinhalten zusätzlich noch die mtDNA. Es verschmelzen nur der Kopf der Samenzelle und die Eizelle.
Innerhalb einer Art kann es Varianten auf den zur Bestimmung herangezogenen DNA Abschnitten geben. Diese werden dann in verschiedene Haplotypen aufgeteilt. Daran kann man Tiere z.B. aus den Westalpen und der Tierflandpopulation unterscheiden.
Die Wanderfreudigkeit von Wölfen ist nicht neu. Rauer begründet die vermehrte Ausbreitung und Wanderung der Wölfe heutzutage damit, dass in früheren Zeiten der Nachwuchs Verluste in den Ursprungsgebieten ausgeglichen hat, damit das Fortgehen nicht notwendig war.
Der Wolf wird alltäglich/Erste Rudel in Österreich
Ab 2009 wurden in Österreich jährlich mehrere Wölfe nachgewiesen. Rauer führt das auch darauf zurück, dass ab diesem Jahr ein geregeltes Monitoring stattfand und Wolfmeldungen systematisch überprüft wurden. Anmerkung: Das ist natürlich immer die Frage: gibt es mehr Tiere oder schaut man nur besser hin? Vermutlich bedingt sich das auch gegenseitig. Auch in Bayern wird besser hingesehen und Nachweisen nachgegangen. Dafür mussten sich erst Strukturen bilden. Diese sind aber gerade in der Anfangszeit der Wiederbesiedlung dringend notwendig, um einen guten Umgang mit der Tierart zu finden. In Bayern gibt es regelmäßig Wolfsnachweise, auch außerhalb der bekannten Wolfsterritorien. Das Landesamt für Umwelt listet die Nachweise hier auf. https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm
2016 gründete sich das erste österreichische Rudel auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig. Rauer geht davon aus, dass die nicht nur ein guter (Rückzug, Nahrung) Lebensraum ist, sondern die Elterntiere auch auf Truppenübungsplätzen aufgewachsen sind, sich also ähnliche Strukturen wieder gesucht haben. 2018 kam es zu zwei neuen Rudelbildung im Waldviertel. Anmerkung: 2019 scheint es in Österreich nur mehr ein Rudel gegeben zu haben.
WEITER ZU TEIL 5
Posted in Wolf and tagged Der Wolf, Der Wolf im Spannungsfeld, Klaus Hackländer by bayernwild with no comments yet.
Der Wolf im Spannungsfeld von Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus und Artenschutz von Klaus Hackländer (Herausgeber) – Teil 3
Eine etwas andere Rezension.
Im digitalen Zeitalter und herausgefordert durch eine Ausgangsbeschränkung beschäftigt sich der Mensch gerne mit „Challanges“. Wir nehmen unsere selbst auferlegte Herausforderung an und … lesen ein Buch. Jeden Tag ein Stückchen weiter und parallel dazu lassen wir Euch an unseren Eindrücken, Gedanken und Ergänzungen dazu teilhaben. Wer Fragen hat, darf fragen. Wer sich auch äußern mag oder ergänzen, darf das auch gerne.
Teil 3 Biologie und Ökologie des Wolfes von Andreas Daim
Andreas Daim, Msc., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut von Prof. Hackländer.
In eigener Sache weisen wir hier erstmal auf unser Homepage hin, auf der wir kurz, knapp und knackig den Wolf: https://www.bayern-wild.de/kompaktwissen/wolf/ vorstellen. Und wer dann tiefer einsteigen will dem steht eine Vielzahl an guten Internetseiten und Büchern zur Verfügung. Oder eben auch unsere Zusammenfassung von Andreas Daims Beitrag:
Der Wolf ein Rudeltier
Ein Rudel ist ein Familienverband: Zwei Elterntiere, Nachwuchs aus dem aktuellen und dem vergangenen Jahr. Bis zu elf Welpen nennt, Daim, im Durchschnitt sind es 4-6. Anmerkung: Die Zahlen und Angaben schwanken immer. Es kommt auf das Alter (erster Wurf?) und die Fitness der Mutter an, bei der Aufzucht selbst beeinflussen dann neben Nahrungsverfügbarkeit auch Wetter und Krankheiten die Überlebensrate der Wölfe. Unterschiedliche Angaben sind also keine falschen Zahlen. Und pauschale Zahlen geben zwar einen Eindruck, lassen aber nicht ohne weiteres „einfache“ Hochrechnungen der Bestandesentwicklung zu.
In Europa besteht ein Rudel im Durchschnitt aus 7 Tieren. Im Rudel herrscht eine Rangordnung. In der Regel pflanzen sich nur die Elterntiere fort.
Jungtiere wandern meist im zweiten Jahr, mit Erreichen der Geschlechtsreife, ab. Auch eine niedrige Stellung im Rudel scheint eine Rolle zu spielen. Diese Tiere kommen beim Futter zu kurz. Der Hunger lässt sie dann also neue Wege gehen. Und wer seine Stellung im Rudel verliert, neigt auch dazu lieber auszuziehen. Ansonsten ist es im Rudel recht ruhig. Durch die klare Hierarchie gibt´s da selten was zu meckern. Seine Position bestärkt sein Wolf über sein Verhalten, Geruch und Laute.
Der Wolf im Jahreslauf
Wie bei allen Lebewesen ist das Leben auf Fortpflanzung ausgerichtet. Wie das Territorium genutzt wird hängt ganz maßgeblich von den Jungtieren ab. Kurz vor und nach der Geburt im April/Mai sind Wölfe ziemlich eingeschränkt in ihrem Aktionsradius und halten sich am Bau auf. Ab etwa 3 Wochen werden Wolfswelpen zunehmend aktiver und verlassen dann mit ca. 8 Wochen den Bau. Auf sogenannten Rendezvou-Plätzen verbringen die Wolfs Welpen ihre Zeit, während die „Großen“ auf Jagd gehen. Hier werden sie versorgt. Am Anfang halten sich die Tiere ca. 20 Tage an einem Platz auf, bevor ein neuer bezogen wird. Später im Jahr (August/September) sind es dann nur noch ca. 7 Tage. Die jungen Wölfe werden immer fitter und können im Spätherbst mit den Erwachsenen mitziehen.
Der Tageslauf der Wölfe dreht sich ums Fressen. In der Abenddämmerung geht es zur Jagd, in der Nacht, spätestens in den Morgenstunden geht es ins (schattige) Tageslager. Dies gilt vor allem für die heißen Sommermonate. Die Aktivitätsmaxima der Wölfe bezeichnet Daim als nicht vom Menschen beeinflusst sondern beeinflusst durch die Aktivität der Beutetiere. Da diese aber oftmals auf menschliches Verhalten reagieren und dämmerungs- und nachtaktiv sind, verhalten sich auch die Wölfe dementsprechend.
Wölfe laufen bekanntlich weit: Bis zu 1000km auf der Partnersuche. In Finnland (Tundra) sind Wölfe mal 200km am Tag gelaufen. In den USA weiß man, dass gerade im Winter Tageswanderungen von 50-70km vorkommen. Im Schnee schön im Gänsemarsch um Energie zu sparen. Ansonsten ist ein Tagesdurchschnitt bei 25km, ohne Welpen. Je höher die Beutetierdichte, desto geringer natürlich die Distanzen, die zurückgelegt werden müssen. Da wird sich die Tundra von hiesigen Wäldern unterscheiden.
An einem Tag wird ungefähr ein Zehntel des Revieres genutzt. Am nächsten Tag ein weitestgehend anderer Bereich usw. usw. Das hat mehrere Vorteile: Beutetiere werden aufmerksamer wenn Wölfe jagen, das schmälert den Jagderfolg. Also lieber in ein Gebiet, dass die Wölfe schon länger nicht mehr genutzt haben. Hier sind Reh, Hirsch und Co unvorsichtiger und damit leichter zu erbeuten. Außerdem kommt man, also Wolf, so im Laufe der Wochen fast einmal rum und kann Markierungen auffrischen. Wölfe nutzen gerne Wechsel anderer Wildtiere und Wege der Menschen.
Essen
Gefressen wird, was vorhanden und am einfachsten zu erbeuten ist. Rehwild, Rotwild, Schwarzwild, Damwild, Gämsen, Muffel. Auch Biber, Dachs, Hasen, Maus, Fische, Insekten, Aas, Abfälle… der Wolf ist da flexibel. Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde können, wenn nicht zu riskant und wehrhaft, auch gerissen.
Wer schwach (krank), jung (unvorsichtig, unerfahren) oder alt (langsam) ist, wird leichter Opfer eines Wolfsangriffes. Auch die Paarungszeit ist nach Daim eine gefährliche für Beutetiere.
Hohe Schalenwilddichten und geschützte Nutztiere lassen Wölfe weitestgehend Schalenwild fressen und Nutztiere verschonen. In diesem kurzen Abriss geht Daim aber nicht weiter auf die Schutzmaßnahmen, Studienort, Anzahl Weidenutzung bzw. Weidesystem ein. Wohl aber merkt er an, dass Rissraten an Nutztieren nicht vorhersehbar sind. Ja, es gibt Regionen in denen die Nutztierrisse mit etablierten Rudeln zurückgehen, in anderen Regionen mit weniger Schalenwild werden fast ausschließlich Nutztiere gerissen (Portugal). Anmerkung: Wichtig ist Daims Aussage, dass eine Generalisierung und Übertragung auf andere Gebiete und Gegebenheiten nahezu unmöglich ist. Wir können davon lernen und sollten Beispiele im Hinterkopf haben, sie müssen aber nicht zwingend die Variante und Lösung bei uns sein.
Habituierung, also Gewöhnung der Wölfe an den Menschen muss vermieden werden. Die Wildtiere dürfen den Menschen nicht mit positivem, wie z.B. Futter verbinden. Das birgt starke Konflikte in sich und wird im Fall der Fälle zum Tod des Wolfes führen müssen.
Wieviel Beute braucht der Wolf?
Wölfe sind Hetzjäger. Im Rudel können sie durch gute Zusammenarbeit große wehrhafte Tiere erlegen. Mit Bissen in Hinterbeine und Flanken wird die Beute gestoppt, runtergezogen und im Regelfall mit einem Kehlbiss getötet. Kleine und junge Tiere können komplett gefressen werden, bei größerer Beute bleiben schon mal Wirbelsäule, Schädel zurück. Bei Tieren auf gezäunten Weiden und in Gattern kann es zu Mehrfachtötungen kommen. Das wir einmal durch ein wenig ausgeprägtes Fluchtverhalten der Weidetiere erklärt (v.a. für Schafe trifft das zu) und durch die eingeschränkte Fluchtmöglichkeit. 2016 waren im Durchschnitt in Deutschland 3,8 Nutztiere die pro Angriff getötet wurden. Anmerkung: 2018 waren es im Durchschnitt 3,2 getötete Tiere. Die Zusammenstellung der Wolfsübegriffe in Deutschland von 2002-2018 zeigt, dass zu 86,5% Schafe und Ziegen handelt, gefolgt von 8,8% Gatterwild und 5,3% Rinder (Kälber). Quelle: https://www.dbb-wolf.de/wolfsmanagement/herdenschutz/schadensstatistik
Die Angaben zu Nahrungsbedarf und Rissrate schwanken stark. Das stellt Daim fest und sicherlich auch jeder, der dazu schon verlässliche Zahlen gesucht hat, hat dies bereits bemerkt. Sie reichen von 1,7-10,0 kg Fleisch pro Tag und Wolf. Anmerkung: Puh, mit welchen Zahlen kann man da dann sinnvoll rechnen? Sinnvoll ist als erstes die Tatsache: wir haben es mit natürlichen Vorgängen zu tun, und die sind selten in eindeutige, immer gültige fixe Zahlen zu packen. Es ist einfach so: es kommt drauf an… Region, Beutetiere, Wolfsindividuen (Größe, Alter, Geschlecht, Jahreszeit), auch Aufnahmekriterien der jeweiligen Studie, wurde reine Fleischasse berechnet oder Biomasse (Gesamtgewicht Knochen, Fell, Innereien, Fleisch)…? Um es vereinfacht dazustellen haben wir uns für den durchschnittliche Angabe 5kg entschieden, wenn jemand eine Zahl genannt bekommen will. https://www.bayern-wild.de/kompaktwissen/wolf/ Immer mit dem Zusatz „es kommt drauf an“ und unseren Ausführungen dazu in diversen Gesprächen.
Beispiel Studie: Bialowieza: durchschnittlich 5,3kg Fleisch pro Wolf und Tag. Zum Überleben ausreichend: 2-3 kg. Durchschnittlich 7,7kg Biomasse pro Wolf und Tag.
Lebensraumeignung Österreich
Wir sind so frei und ersetzen dieses Kapitel weitestgehend mit Daten für Bayern.
Grundsätzlich können Wölfe bei uns überall vorkommen, zumindest alle Regionen durchziehen. Wo letztendlich ein Rudel dauerhaft ansässig wird ist dann nochmal eine andere Frage. Es gibt wohl Hinweise, dass waldreiche Gebiete und Gebiete mit wenig menschlicher Störung bevorzugt werden. Anmerkung: Aber wir kennen die Geschichten der Wolfsrudel aus Italien und Rumänien, die durchaus menschliche Strukturen nutzen, Müllkippen als Futterquellen aufsuchen und sich von Menschen nicht weiter stören lassen. Auch die Truppenübungsplätze in Sachsen sind nicht für ihr undurchdringliches Dickicht bekannt. Allerdings finden Wölfe hier ruhige Rückzugsräume und Futter.
Wichtig sind die Faktoren Nahrung und Jungenaufzucht. Daim nennt eine ungestörte Kernzone für die Jungenaufzucht von 10km².
In Untersuchungen kam man zum Ergebnis, dass Wölfe in Gebieten mit einer Bevölkerungsdichte von 0-3050Menschen/km² vorkommen, im Durchschnitt 36,7 Menschen/km². Anmerkung: Das sind wieder Spannen, mit denen in Gesprächen über den Wolf kein Blumentopf zu gewinnen ist. Sie sind wichtig für eine faktische, wissenschaftliche Grundlage. Aber ehrlich: in einer Diskussion darüber, ob der Wolf bei uns geeigneten Lebensraum findet oder nicht, sind Zahlen oft hinfällig. Da geht es um Gefühle. Wir finden: wenn sich eine Tierart irgendwo zeigt, dauerhaft anwesend ist und auch noch Nachwuchs aufzieht, dann ist das ein ganz elementares Zeichen, dass der Lebensraum geeignet ist. Zumindestens aus Sicht des Tieres. Das er aus menschlicher Sicht ungeeignet erscheint, ist dann nochmal was andere.
Wie viele Wölfe haben in Österreich Platz?
Auch hier erlauben wir uns die bayerische Ergänzung zum Kapitel.
Wolfsterritorien können sich in Randbereichen überlappen. Prinzipiell werden die Gebiete aber verteidigt und natürlich gerade an den Außengrenzen mit „besetzt“ (Urin und Kot) markiert. Anmerkung: In Bayern ist es so, dass das Paar in Grafenwöhr durchaus in das Territorium des Veldensteiner Rudels wechselt. Es gibt auch Berichte in denen einzelne Wölfe eine ganze Zeit in besetzten Rudel Territorien geduldet werden.
Auch die Angaben zu den Größen der Territorien schwanken. Denn wir wissen: Es kommt drauf an…nämlich auf:
Nahrungsverfügbarkeit (Anzahl, Beutetierart), Topographie, Rudelgröße. Streifgebiete können sich auch ändern und verschieben. In Deutschland liegt die durchschnittliche Reviergröße eines Rudels (Lausitz) bei 215km². Das österreichische Rudel in Allentsteig durchstreift 157km². Streifgebiete in Sommer sind meist kleiner, als die im Winter. Wie viele Rudel in einem Gebiet vorkommen wird durch Nahrungsverfügbarkeit, Konkurrenz und Territorialverhalten bestimmt.
Wachstumraten in den ersten Jahren nach der Rückkehr können sehr hoch sein. Beispielsweise in Gebieten der USA von 1993.1996 um 90% mit einer durchschnittlichen jährlichen Rate von 50%. In Frankreich war die Spanne (seit 1992) zwischen 5-25 jährlichen Zunahme. In Deutschland stellte man von 2016 auf 2017 eine Zunahme von 30% fest.
Posted in Wolf and tagged Der Wolf, Klaus Hackländer by bayernwild with no comments yet.
Der Wolf im Spannungsfeld von Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus und Artenschutz von Klaus Hackländer (Herausgeber) – Teil 2
Eine etwas andere Rezension.
Im digitalen Zeitalter und herausgefordert durch eine Ausgangsbeschränkung beschäftigt sich der Mensch gerne mit „Challanges“. Wir nehmen unsere selbst auferlegte Herausforderung an und … lesen ein Buch. Jeden Tag ein Stückchen weiter und parallel dazu lassen wir Euch an unseren Eindrücken, Gedanken und Ergänzungen dazu teilhaben. Wer Fragen hat, darf fragen. Wer sich auch äußern mag oder ergänzen, darf das auch gerne.
Teil 2 Der Wolf kommt zurück – und jetzt? Von Klaus Hackländer
Prof. Dr. Klaus Hackländer arbeitet am Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der BOKU in Wien. Er geht in diesem Kapitel auf den Schutzstatus des Wolfes und den Einfluss durch den Wolf ein.
In Europa geht man von 17.000 Wölfen aus. Weiterhin nehmen die Bestände wieder zu. Woran das liegt? Hackländer sieht 3 Faktoren: Zunahme der Beutetierbestände. Landflucht der Bevölkerung. Schutzstatus und dessen Umsetzung.
In den meisten EU Ländern seien die Rotwildbestände seit den 1960er Jahren um 400-700% angestiegen. Anmerkung: Das klingt unglaublich, wenn man Deutschland betrachtet. Hier werden Rothirsche auf sogenannte Rotwildbezirke beschränkt. Außerhalb müssen sie abgeschossen werden. Um natürliches Wanderverhalten im Winter aus höheren Lagen zu verhindern werden vielerorts Futterstellen und Wintergatter betrieben. Nun gut, aber Deutschland ist ja auch nur ein Teil der gesamten EU.
Verbreitung Hirsch in Deutschland: hier.
Nach einigen internationalen und nationalen Gesetzten, die Hackländer auflistet, die wir uns hier aber sparen, da schon sehr oft erwähnt, ist der Wolf streng geschützt. Wer alle Gesetze wissen will klicke hier: https://www.bayern-wild.de/kompaktwissen/wolf/
Oft werde Stimmen laut, dass der Wolf in seiner europäischen Gesamtheit nicht gefährdet ist. Und die Tendenz der Wolfsbestände auch in Deutschland ist stetig zunehmen. In der FFH Richtlinie Anhang IV ist der Wolf streng geschützt. In Einzelfällen kann es zu Ausnahmen kommen. Dabei muss sichergestellt sein, dass es keine andere Lösung gibt und der Gesamtbestand im natürlichen Verbreitungsgebiet nicht gefährdet ist. Anmerkung: Ja, im Gesamten betrachtet scheint des den Wölfen in Europa nicht schlecht zu gehen. Doch ist das ein Argument zu sagen andere Länder sollen sich mit den Problemen herumschlagen, im Gesamten betrachtet braucht es die Wölfe bei uns aber nicht? Bisserl unsozial, finden wir. Was „braucht“ es schon? Wir persönlich brauchen auch keine Eichkatzerl, irgendwelche Bläulinge auf irgendwelchen Magerwiesen, keine Energiemais Monokulturen, keine Supermarktverkäufer und Ärzte, denn in der Gesamt-EU gibt es sicherlich genug davon. Ironie Ende. Es ist, Gott sei Dank oder leider, zu kurz gesehen, wenn nur das unmittelbare positive wie negative der Rückkehr von Wölfen betrachtet wird.
Nun aber zurück zum Kapitel „Der Wolf kommt zurück – was jetzt?“: Hackländer beleuchtet kurz unsere Emotionen rund um den Wolf. Er ist ein kräftiges Raubtier, zweifelsohne eine potentielle Gefahr für alles Schwächere. Auf der anderen Seite verdanken wir seiner Linie unser liebstes Haustier. (Katzenfreunde mögen uns diese Anmerkung nicht übel nehmen – Katzen (und Luchse!) sind auch toll 😉) Die relativ wenigen unmittelbaren Übergriffe und Gefahren durch Wölfe auf Menschen leitet Hackländer daraus ab, dass Länder in denen der Wolf nie ausgerottet war, den Wolf durch Jagd, legal wie illegal, (Anmerkung: und andere Schutzmaßnahmen und Vergrämungen) auf Abstand gehalten haben. Es sei nicht verwunderlich, dass Wölfe ihre Grenzen ausloten und dann dem Menschen auch näher kommen können Wirkliche Gefahr sieht Hackländer nur bei erkrankten Tieren.
Gefährlich sind Wölfe aber natürlich für Weidetiere. Vergrämung und Schutzmaßnahmen waren bei uns lange Zeit nicht mehr notwendig. Weder Landbewirtschafter noch die zuständigen Behörden sind auf den Umgang mit dem Wolf im erforderlichen Maß vorbereitet. „Kompensation und Prävention von Schäden hinken der Realität hinterher…“. Anmerkung: Da hat er leider recht. In manchen deutschen Bundeländern ist man schon weiter, Bayern – sonst immer gern ein Vorreiter – hatscht da weit hinterher!
Und dann ist da noch die Jagd. Natürlich fressen Wölfe nicht nur Schafe. Anmerkung Wenn man ehrlich ist, auch nur zu einem ganz kleinen prozentualen Anteil: Was aber irrelevant ist, wenn diese 1% auf unter anderem auf meiner Schafweide stattgefunden haben und dann doch 50 Schafe tot sind.
Jäger waren bislang (bis auf ein paar Luchsgebiete) die einigen Raubtiere. Nun spielen die Wölfe mit. Nach anderen Kriterien und Maßstäben. Anmerkung: Das kann natürlich problematisch werden: wie handhaben wir das mit den Rotwildgebieten? Wie mit Wintergattern? Wie mit den Sau-Rotten die sowieso schon gut genährt durch die Maisschläge ziehen?
Hackländer erwähnt in diesem Zusammenhang die Landschaft der Furcht („Landscape of fear“). Diese besagt, dass direkte und indirekte Faktoren das Verhalten der Tiere beeinflussen. Mehr dazu auch hier: https://www.bayern-wild.de/beutegreifer-und-beute/ Interessant: Das Stresshormonlevel der Rothirsche in Wolfsgebieten scheint niedriger zu sein als in stark vom Menschen gestörten Gebieten. Irgendwas machen die Wölfe „entspannter“… Allerdings ändert sich das Verhalten gerade beim Rotwild schon: sie können sich zu größeren Rudeln zusammenschließen und übersichtlichere Äsungsflächen aufsuchen. Außerdem können sie ihr Verhalten dahingehend ändern, dass sie zu anderen Zeiten an anderen Orten fressen oder ruhen. Anmerkung: Eine Anpassung an Wolfspräsenz und damit eine Überlebensstrategie der Wölfe. Also ganz schön schlau. Nur für menschliche Jagd und auch die Forstbewirtschaftung kann das natürlich auch bedeuten, dass sie sich anpassen müssten, wenn sie können und wollen.
Wölfe, Wolfsmischlinge
Hackländer geht hier nur kurz darauf ein. „Der Streit darum ist müßig, denn es ist davon auszugehen, dass es seit der Domestizierung des Wolfes immer wieder Rückkreuzungen zwischen Hunden und Wölfen gab.“ Natürlich ist das interessant aus genetischer und akademischer Sicht. Für den Umgang mit dem Wolf scheint es Hackländer aber irrelevant und „nicht zielführend“. Anmerkung: Auch Wolfshybride unterliegen einem strengen Schutz. Daher ist das Argument, die Wölfe bei uns seien keine Wölfe, damit nicht schützenswert und abzuschießen rechtlich gesehen nichtig. Auch für ihre Entnahme ist eine arteschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung notwendig.
„Verschiedene Blickwinkel erweitern den Horizont.“
Unsere Rede! Daher freuen wir uns auf die nun folgenden Kapitel des Buches!
Posted in Wolf and tagged Der Wolf, Klaus Hackländer by bayernwild with no comments yet.
Der Wolf im Spannungsfeld von Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus und Artenschutz von Klaus Hackländer (Herausgeber) – Teil 1
Der Wolf: Eine etwas andere Rezension.
Im digitalen Zeitalter und herausgefordert durch eine Ausgangsbeschränkung beschäftigt sich der Mensch gerne mit „Challenges“. Wir nehmen unsere selbst auferlegte Herausforderung an und … lesen ein Buch. Jeden Tag ein Stückchen weiter und parallel dazu lassen wir Euch an unseren Eindrücken, Gedanken und Ergänzungen dazu teilhaben. Wer Fragen hat, darf fragen. Wer sich auch äußern mag oder ergänzen, darf das auch gerne.
Der Wolf: Teil 1 Vorwort
„Der Wolf“ ist kein herausragender Buchtitel in der Summe der Wolfsbücher die den Markt erfüllen. Und dass es nicht das einzige Wolfsbuch ist, stellt der Herausgeber Klaus Hackländer auch gleich in seiner Einleitung klar. Da gibt es Märchen von Wölfen, Teambuilding für Manager im Stil der Wölfe, Zerstörung unserer Traditionen durch die Wölfe etc. etc. „Weder Verherrlichung noch Verdammung der Wölfe ist angebracht…“ meint der Herausgeber und das können wir nur unterstreichen. Auch wir versuchen ein Gesamtbild des Wolfes zu vermitteln, als beeindruckendes Raubtier, aber durchaus mit Schwierigkeiten bei unserer Weide- und Gattertierhaltung.
Die Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) hat in zwei Projekten die Rückkehr der Wölfe aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet: Landwirtschaft, Freizeitgestaltung, Jagd, Forst. Im vorliegenden Buch wurden die verschiedenen Themen aufgearbeitet. Wir folgen ihnen nun Tag für Tag.
Über den Wolf gibt es eine Vielzahl an pro und contra Büchern, Bücher über Verhaltensbiologie, Märchen, Management- und Selbstfindung. Wichtig für den Umgang mit Wölfen bei uns ist eine Beleuchtung aller Sichtweisen und Faktoren.
Dies war der 1. Teil und damit nur die Einführung in die Rezension von „Der Wolf im Spannungsfeld von Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus und Artenschutz“, geschrieben von Klaus Hackländer.
In den nächsten Beiträgen auf unserem Blog Bayern Wild werden wir das Buch nach und nach näher betrachten. Wer interessiert ist, sollte also auf gar keinen Fall vergessen auf diesen Link zu klicken…
WEITER ZU TEIL 2
Posted in Wolf and tagged Der Wolf, Klaus Hackländer by bayernwild with no comments yet.
Wilde Hasen
Alle Jahre wieder bringt der Osterhase bei uns Groß und Klein Geschenkerl, versteckt Eier und sich selbst in Schokoform. Den Osterhasen scheint es gut zu gehen. Wie sieht es aber mit ihren wilden Verwandten aus, den heimischen Feldhasen (Lepus europaeus)?
Hasen können einen ziemlich erschrecken. Ahnungslos den Gedanken nachgehend spaziert man durch die Flur und plötzlich saust ein Feldhase unmittelbar vor einem über den Feldweg. Aber das ist typisch Hase: in die Sasse ducken, bis es wirklich eng wird und dann blitzschnell über das Feld, im Zweifel lieber auch noch ein paar Haken schlagen und ab in die Deckung.
Ein Leben in Feld und Flur
Hasen leben in einer abwechslungsreichen Landschaft zwischen Acker, Hecken, Saum und Wiesen. Wie ihr Name schon sagt: Feldhasen leben in offener Landschaft, dennoch ist natürliche Deckung wichtig für sie. Ebenso ein breites Nahrungsangebot an Kräutern und Gräsern. Wird dies knapp, wird´s auch für den Hasen eng.
Hasen sind keine Karnickel
Hasen unterscheiden sich schon auf den ersten Blick von Kaninchen: sie haben längere Ohren und sind wesentlich größer.
Im Gegensatz zu Kaninchen nutzen Hasen kein Höhlensystem. Die Jungtiere sehen ab Geburt an und sind schon recht mobil, sie sind Nestflüchter. Kaninchen-Babys können sich in den geschützten Höhlen etwas mehr Zeit lassen und öffnen erst später ihre Augen.
Hasen sind Einzelgänger. Kaninchen lieben die Gruppe.
Bis zu vier Mal im Jahr können Hasen Nachwuchs (max. 6) bekommen. Hier stehen sie den Karnickel dann in fast nichts nach (Kaninchen können noch ein paar mehr Würfe im Jahr machen).
Einsame Hasenbabies sind nicht alleine
Die kleinen Hasen werden von ihren Müttern abgelegt. Das heißt sie sind anfangs nicht mir ihr unterwegs. So machen es beispielsweise auch Rehe. Dennoch kehrt die Mutter immer wieder zurück. Kleine Hasen sollten also nicht einfach angefasst oder mitgenommen werden! Im Regelfall ist die Mama nicht weit.
Feldhasen sind gefährdet
In der Roten Liste werden Feldhasen als gefährdet aufgeführt. Sicher birgt das Leben einige Gefahren: wie für viele Wildtiere sind Autos eine Bedrohung, andere Wild- und Haustiere, Krankheiten und Parasiten. Am schwerwiegendsten für den Feldhasen wirkt sich aber der Verlust geeigneten Lebensraumes aus. Wichtig ist für ihn der Erhalt bzw. die Schaffung geeigneter Strukturen. Maßnahmen wie das aussehen kann hier
In diesem Sinne: möge jeder mit seinen Möglichkeiten den Lebensraum des Feldhasen erhalten! Damit wir nicht nur den Osterhasen pflegen, sondern auch seinen wilden Kollegen über Wiesen und Felder laufen sehen.
Unsere etwas andere Literaturempfehlung zu Ostern:
Sixtus A., Koch-Gotha, F.: Die Häschenschule, Verlag Esslinger
Holst, A.: Osterhas auf Reisen, Verlag Herold
Mehr Fakten zum Feldhasen:
http://www.wildtierportal.bayern.de/wildtiere_bayern/102456/index.php https://www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/feldhase
Für Kinder: https://naturdetektive.bfn.de/lexikon/tiere/saeugetiere/feldhase.html
In den Medien: https://www.br.de/rote-liste/hase-feldhase-rote-liste-100.html
Für Landwirte und Jäger:
https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/176814/index.php
WILDLEBENSRAUMBERATER
https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/136072/index.php
Publikation Forschung:
Hackländer, Dr. K.: Feldhasen in der Kulturlandschaft: Die Bedeutung von Brachen für Nahrungsökologie, Energiehaushalt und Populationsdynamik
dewist_feldhase_kulturlandschaft_dr.klaus-hacklaender
Posted in Niederwild and tagged Feldhasen, Hase, Hasen, Niederwild by bayernwild with no comments yet.
Fischotter Entnahme in Ostbayern
Fischotter sind bei uns noch immer streng geschützt. Sie unterliegen dem Jagdrecht, sind aber ganzjährig geschont. Die Regierung der Oberpfalz hat im Rahmen eines Pilotprojektes (federführend die Landesanstalt für Landwirtschaft) Ausnahmegenehmigungen zum Fang von Fischottern und der Tötung von sechs Männchen erlassen. Das Pilotprojekt, die Begründung und die Umsetzung werfen Fragen und Kritikpunkte auf. Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. hat diese in einer Stellungnahme zusammengefasst.
Wir teilen die Kritik. Der Abschuß der Tiere allein erfüllt nicht die Maßgaben, die ein dauerhafter Schutz der Teichanlagen mit sich bringen muss. Es ist eine politische Augenwischerei von der die Teichwirte keine dauerhafte Hilfe haben. Abschüsse als regelmäßige Schutzmaßnahmen für Teiche werden artenschutzrechtlich nicht durchsetzbar sein und dürfen nicht geduldet werden.
Informationen Fischotter auf BayernWild.
Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN)
Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) stimmt der Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Entnahme und Tötung von Fischottern in drei Teichgebieten (Phase 1) nicht zu.
Begründung:
- Zweifelhafter Nutzen
Die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von Fischottern täuscht vor, dass damit ein entscheidender Beitrag zur Schadensreduzierung eintreten wird. Jedoch wird die geplante Entnahme von maximal je 2 Männchen im Jahr 2020 in den insgesamt 3 Teich-Gebieten in 3 Landkreisen keinen messbaren Effekt haben. Sie wird selbst von den Teichwirten als wenig wirksam erachtet, da verbleibende bzw. nachrückende Fischotter weiterhin Schäden anrichten können.
Wir verweisen dazu auch auf den Bescheid selbst, S. 16: Wenn ein territoriales Männchen vom Fang und der Tötung betroffen sein würde, ist davon auszugehen, dass die entstehende Lücke in kurzer Zeit durch ein anderes Männchen ausgefüllt wird. Dies trifft besonders hier zu, da in den genannten Revieren ein hoher Männchen-Überschuss besteht (Durchschnitt 7 Männchen/ 3 Weibchen). Die Entnahme gebietsansässiger Fischotter soll auch laut Planungsunterlagen die Schadenssituation nur „einige Zeit“ entschärfen, bis sich wieder ein gebietsfremder Fischotter ansiedelt. Dass der Bescheid daraus ableitet, dass die Wirksamkeit der Entnahme auf diese Weise hinreichend gesichert sei (S.12) ist nicht nachvollziehbar.
Die Schäden haben auch trotz wesentlich höherer Fallwildzahlen 2017 (Cham 14 , SAD 4 und TIR 3 = 21) zugenommen.
Des weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die festgestellten Schäden nicht nachweislich ausschließlich oder zum großen Teil vom Fischotter verursacht sind. Somit ist auch dadurch die Wirksamkeit einer Entnahme des Fischotters nicht zwingend gegeben.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung muss aber hinsichtlich der Zielerreichung fundiert sein, sonst ist sie europarechtlich nicht zulässig. Wie im EuGH Urteil vom 10.10.19, Az C-674/17 zur Rechtmäßigkeit einer Erlaubnis der finnischen Wildtierbehörde zum Abschuss von Wölfen dargelegt, fordert der EuGH strikte Vorgaben an die Zielsetzung und insbesondere deren Beweis. Das mit der Ausnahmegenehmigung verfolgte Ziel muss klar und deutlich belegt werden. Die nationalen Behörden müssen imstande sein, die Geeignetheit der Ausnahmeregelung zur Zielerreichung mit fundierten wissenschaftlichen Daten nachzuweisen.
Die geplante Entnahme von maximal 6 Fischottern wird als Phase 1 eines „Pilotprojekt“ bezeichnet. Es wird nirgendwo ausgeführt, wie Phase 2 gestaltet werden soll. Es liegt auf der Hand, dass Phase 1 aus Sicht der Betroffenen der Einstieg in eine – bereits mehrfach öffentlich geforderte – umfangreichere Tötung/ Abschuss von Fischottern in Phase 2 sein soll. Wir verweisen dabei auf die bereits im Vorfeld insbesondere für den Landkreis Cham vorgelegten Vorschläge für die Entnahme und Tötung von Fischottern in deutlich größerem Umfang und sogar in Schutzgebieten. Um wirksam im Sinne der Teichbesitzer zu sein, müssten etwaige Tötungen wohl dauerhaft erfolgen. Wir weisen daher bereits hier deutlich darauf hin, dass wir eine derartig gestaltete Phase 2 für eindeutig rechtswidrig und nicht vereinbar mit EU-Arten- und Naturschutzrecht halten und diese auch vor Gericht und von der EU überprüfen lassen würden. Denn sie hätte gravierende negative Auswirkung auf die Population. Wir verweisen hierzu auch auf die jüngeren Urteile und Äußerungen des EuGH und der EU-Kommission zu den engen Grenzen einer Entnahme geschützter Tierarten wie dem Wolf sowie zur Rechtwidrigkeit von „wolfsfreien Zonen“ – analog hier anzuwenden auf fischotterfreie Zonen. Somit stellt sich auch die Frage nach dem Zweck des gesamten auf die Tötung reduzierten „Pilotprojektes“, denn es werden weiterhin die bereits heute möglichen wirksamen Vermeidungs-, Sicherungs- und Entschädigungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Diese sind im Fischotter-Managementplan dargestellt, wobei wir darauf hinweisen, dass das dort erwähnte Otterbonus-Modell noch nicht umgesetzt ist. Wie von uns mehrfach betont und gefordert wäre es sinnvoll, eine naturverträgliche Teichwirtschaft verstärkt finanziell zu unterstützen. Der BN setzt sich bereits seit langem für eine finanziell deutlich erhöhte Grundprämie für naturnah bewirtschaftete Teiche ein (Grundförderung), um diese historische Nutzungsart zu erhalten. Wir verweisen hierzu auch auf den einstimmigen (!) Beschluss der Arbeitsgruppe Gewässer im Rahmen des Runden Tisches zum Volksbegehren, der beschlossen hat:
„4. Die Fachgruppe Gewässer spricht sich für die Prüfung einer finanziell deutlich erhöhten Grundförderung für Fischteiche aus, um diese historische Nutzungsform langfristig zu erhalten (Existenzsicherungsprogramm) und mehr Artenvielfalt bei dieser traditionellen Nutzungsform zu gewährleisten. Damit können auch die bislang mit hohem bürokratischem Aufwand verbundenen Einzelentschädigungen bei problemverursachenden Tierarten abgelöst werden.“ (Protokoll 29.05.2019)
Allgemeine Begründung des öffentlichen Interesses mangelhaft
Die Darstellung der Bedeutung und der Gefährdung der Teichwirtschaft durch den Fischotter ist einseitig und unvollständig. Die teilweise schwierige Situation der Teichwirtschaft oder eine Existenzbedrohung liegt nicht am Fischotter, sondern an zahlreichen anderen strukturellen Ursachen, wie stagnierendem Karpfenkonsum, sinkenden Preisen für einheimisch produzierte Fische, Konkurrenz der marinen Fischzuchten, hohem Importdruck und guten Arbeitsplätzen außerhalb der Teichwirtschaft – sie sind die wahren Gründe für die Probleme der Teichwirte. Nötig ist ein Lösung dieser Probleme.
Dazu kommt noch die massive Verbauung und Verschlechterung der Fließgewässer mit starken Rückgängen der Fischfauna, wodurch die Teiche zu einem attraktiven Nahrungsgebiet für Fischotter geworden sind. Nötig ist daher und aus vielen anderen Gründen eine Renaturierung der Fließgewässer. Davon würde auch die Teichwirtschaft profitieren, denn aus anderen Karpfenteichwirtschaften wie in Sachsen ist bekannt, dass Fischotter um so seltener Fischteiche aufsuchen, je nahrungsreicher die angrenzenden natürlichen Fließgewässer sind!
Zudem widersprechen wir der pauschalen und ausschließlichen Darstellung, dass bewirtschaftete Teiche einen hohen Wert für den Artenreichtum haben und ihr Erhalt per se im öffentlichen Interesse liegen würde. Auch der BN bekennt sich zum Erhalt der traditionellen Teichwirtschaft, jedoch darf dies nicht zum Erhalt um jeden Preis führen. Teichwirtschaft ist auch nicht per von öffentlichem Interesse und zahlreiche intensiv bewirtschaftete Teiche haben keinen Wert für den Artenschutz. Im Gegenteil ist darauf hinzuweisen, dass etliche Teichanlagen mit der Zerstörung/ Beeinträchtigung vorheriger natürlicher artenreicher Landschaften verbunden waren. Ein höherer Wert für die Artenvielfalt ist i.d.R. nur bei naturnahen, extensiv bewirtschafteten oder auch aufgegebenen Teichen gegeben.
- Tötung nicht begründbar, nicht alternativlos und daher rechtswidrig
Wir lehnen die Erlaubnis der Tötung der gefangenen männlichen Fischotter strikt ab. Sie ist nicht vereinbar mit EU-Artenschutzrecht, da es verträglichere Alternativen und keinerlei Notwendigkeit für die Tötung gibt.
Zum einen hätte die als mögliche Alternative der Abgabe an einen Zoo oder ähnliche Einrichtung verbindlich und nicht nur als freiwillige Möglichkeit vorgeschrieben werden können. Wir weisen darauf hin, dass das Europäische Zuchtprogramm Fischotter derzeit dringend eine genetische Auffrischung durch neue Fischotter braucht. In der Anlage in Lohberg sind aktuell geeignete Gehege frei. Ein einziger Anruf bei den dort Verantwortlichen (Frau Schuh) hat diese Auskunft ergeben. Somit besteht eine konkrete zumutbare Alternativ, die der Tötung vorgezogen werden muss!
Zum anderen ist es eine (aus unserer Sicht primäre) naheliegende, zumutbare und durchführbare Alternative, die gefangenen Männchen in geeigneten Lebensräumen – primär Flusslandschaften – wieder auszusetzen. Dies gerade angesichts der Tatsache, dass der Fischotter weite Bereiche seines ehemaligen Verbreitungsgebietes noch nicht wieder besiedelt hat bzw. erst sehr allmählich zurückerobert, und vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der Art in Deutschland (Erhaltungszustand D: ungünstig -unzureichend (Pop. und Habitatstrukturen)). Die Einstufung des Fischotters in Bayern als in günstigem Erhaltungszustand (LfU 2019) betrachten wir angesichts der noch vorhandenen großen Verbreitungslücken als zu optimistisch. Die Möglichkeit der Verbringung in andere natürliche Lebensräume wird in den Unterlagen mit absurden Argumenten abgelehnt: Sie sei nicht „zielführend“, weil einzelne umgesiedelte Männchen „wahrscheinlich von den Wiederfreilassungsorten abwandern, um Weibchen zu suchen.“ (FFH-VP S. 32). Es ist fachlich unstrittig und wird an anderer Stelle in den Antragsunterlagen und sogar im Bescheid dargestellt, dass die Ausbreitung des Fischotters natürlicherweise über abwandernde Männchen erfolgt, denen dann erst die Weibchen folgen. „Kennzeichnend für die Ausbreitung des Fischotters … ist, dass Männchen zuerst und in höheren Zahlen in neuen Gebieten ankommen, bevor die Anzahl der Weibchen steigt.“ (Bescheid Stamdried, S. 14). Im Bescheid wird die Wiederaussetzung dann damit abgelehnt, dass „hierfür eine gesonderte jagdliche Genehmigung erforderlich ist, deren Erteilung nicht in Aussicht steht“ (z.B. Bescheid Stamsried S. 13) – da für eine derartige Genehmigung ausschließlich ebenfalls der Freistaat Bayern verantwortlich ist, ist absolut nicht nachvollziehbar, weshalb eine derartige Genehmigung nicht in Aussicht steht. Es werden auch keinerlei Gründe genannt, die dafür ursächlich sein sollen.
Eine weitere jederzeit durchführbare und zumutbare Alternative wäre die Freilassung der gefangenen Fischotter in den Revieren, wo schon bestehende Populationen hohe Verluste im Straßenverkehr erleiden.
Abgesehen von unserer generellen Ablehnung halten wir insbesondere die Genehmigung der Tötung der gefangenen Tiere für rechtlich eindeutig nicht haltbar. Sie würde einer rechtlichen Überprüfung wohl nicht standhalten.
- Problematik Fang, unzureichende Vorgaben, Gefahr Willkür
Wir lehnen die ganzjährige Genehmigung des Fanges ab. Der Fang von Tieren ist immer mit Stress für die Tiere verbunden. Insbesondere der Fang von säugenden Weibchen kann erheblich negative Auswirkungen auf die Jungtiere haben, wenn das Weibchen über mehrere Stunden nicht säugen kann.
Ein grundsätzliches Problem ist die Tatsache, dass nach Auskunft von Experten Männchen und Weibchen sicher nur mit einer Narkose bestimmt werden können. Es ist völlig unklar, wie die sichere Bestimmung, ob es sich um ein männliches Tier handelt zeitnah, sicher und für die Tiere möglichst stressfrei von statten gehen soll. Der Entwurf des Bescheides ist in diesem Punkt zu wenig konkrete und öffnet ohne Vorgaben zur sicheren Bestimmung Tür und Tor für willkürliche Entnahmen. Wir halten es schlichtweg nicht für durchführbar.
Weiterhin ist nicht gesichert, wie mit dem Bescheid ausschließlich „gebietsansässige“ Tiere identifiziert werden sollen. Nur der Abfang dieser Tiere bringt nach Ausführung der Antragsunterlagen eine – wenn auch nur kurzfristige und von uns generell angezweifelte – Wirkung. Wie sollen diese unterschieden werden von nicht gebietsansässigen Individuen? Im Bescheid wird lediglich darauf verwiesen, dass durch die Entnahme direkt an den betroffenen Teichanlagen sichergestellt werden soll, dass „nur das jeweilige schadensverursachende Exemplar entnommen wird“ (z.B. Bescheid Stamsried S. 13). Da in die Falle grundsätzlich jeder Fischotter gelangen kann, der sich im Teichgebiet aufhält, ist dies absolut nicht nachvollziehbar und sichergestellt. Der gezielte Fang eines schadensverusachenden Exemplares müsste bedeuten, dass über Fotofallen exakt nachgewiesen ist, welches Individuum tatsächlich größere Schäden verursacht und dass dieses Individuum in der Falle exakt identifizierbar wäre. Da dies nicht der Fall ist, besteht also auch keinerlei Gewähr, dass tatsächlich nur das jeweils schadensverursachende Exemplar entnommen wird.
Weiterhin fehlen konkrete Vorgaben zur Fallentechnik. Es wird lediglich auf eine jagdliche Falle mit einem Sensor und automatischer Benachrichtigung verwiesen. Es sind keine Vorgaben enthalten, in welcher Mindestzeit auf die Meldungen auch tatsächlich reagiert werden muss, um gefangene Tiere schnellstmöglich zu überprüfen. Insbesondere müsste sichergestellt sein, dass säugende Weibchen nur kurze Zeit in der Falle gefangen gehalten werden (s.o.).
- Unzureichende Prüfung vorhandener Alternativen
Es ist nicht ausreichend dargelegt, weshalb die Vergrämung des Fischotters ausgeschlossen wird. Weitere wirksame umsetzbare Abwehrmaßnahmen wie Ultraschall, optische, akustische und olfaktorische Effekte werden nicht in Betracht gezogen. Es wird nicht dargelegt, warum die Untersuchung derartiger zumutbarer und realisierbarer nicht-letaler Methoden nicht Teil des Pilotprojektes sind. Insbesondere auch weil die Tötung des Fischotters keine dauerhafte Lösung sein kann, da nicht mit EU-Recht vereinbar. Wir weisen darauf hin, dass die EU-Kommission vor kurzem dargestellt hat, dass Wolfsfreie Zonen nicht mit EU-Recht vereinbar sind und daher ein Schwerpunkt auf den Abwehrmaßnahmen (hier Herdenschutzmaßnahmen) liegen muss. Analog ist auch für den Fischotter mit weiterer Präsenz an den Fischteichen zu rechnen und daher – auch im Interesse der Teichwirte – die Durchführung und Optimierung von Abwehrmaßnahmen zwingend.
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Zaunbaumaßnahmen an den Teichen pauschal „keinen Erfolg gezeigt haben bzw. an Ort und Stelle nicht erfolgversprechend oder durchführbar sind“ (z.B. Bescheid Stamsried, S. 4). nicht durchführbar sein sollen. Uns ist beispielsweise vom Teichgut in Stamsried nicht bekannt, dass eine Zäunung versucht wurde. Sie wäre zumindest für Teilbereiche (z.B. Winterhälterung) durchaus möglich. Somit ist nicht nachvollziehbar, weshalb sie nicht erfolgversprechend oder durchführbar sein sollte. Dass sie stellenweise mit erhöhtem Aufwand verbunden sein mag, ist kein Grund für ihre Ablehnung, sondern ein Grund für eine erhöhte Förderung der Präventions-Maßnahmen. Gerade für Pächter von Teichgebieten (wie in Stamsried) sind Investitionen in fischottersichere Zäune eine erhebliche Investition, hier muss der Staat andere Anreize setzen.
Genauso wenig ist nachvollziehbar und begründbar, weshalb Zaunbaumaßnahmen einen „immer gleichen Fischbesatz bestimmter Teiche quasi determinieren“ und „mittelfristige Reaktionsmöglichkeiten der Betrieben auf sich verändernde Marktbedingungen stark beeinträchtigen“ würden (Bescheid Stamsried S. 12). Dies wird ganz offenbar von zahlreichen anderen Teichbesitzern, die Zäunung durchführen und damit Erfolg haben, nicht so gesehen und kann keineswegs ein pauschales Argument gegen die Zäunung sein.
- Schadensbegründung
Es ist unbestreitbar, dass Schäden bei den Teichwirten anfallen. Die Ermittlung der Schäden ist aber zu beanstanden. Es existieren keine gesicherten Nachweise dafür, dass der Fischotter die einzige Ursache für die Schäden ist bzw. wie hoch der Anteil durch den Fischotter ist.
Die Darstellung der Schäden als Begründung für die Tötung des Fischotters ist nicht ausreichend:
- Es fehlt eine kontinuierliche Auflistung, aus der nachvollziehbar Angaben über folgende Daten für jeden Teich enthalten sind:
Jahr / Eingesetzte Fischmenge (kg) / Verkaufte Fischmenge (kg) / einzelne Schadensverursacher / Schadensgröße in Bezug auf die einzelnen Ursachen / - Es wird nicht erläutert, wie eine derart exakte Schadenshöhe und Umsatzeinbuße, wie in den Unterlagen auf Cent und Komma genau angegeben, ermittelbar ist. Insbesondere fehlt eine Differenzierung nach den verschiedenen Schadensursachen (andere Prädatoren) bzw. Berücksichtigung diverser Einflussfaktoren (Fischbesatz, Witterung, Temperatur, Fütterung, Wasserbedingungen etc.), der gesamt Schaden wird einfach dem Fischotter zugerechnet. Die Schäden, die ein Fischotter in einem Teichgebiet verursacht, sind aber schwer zu ermitteln, da diese von sehr unterschiedlichen Faktoren abhängig sind (vgl. LfL,Muster-Steckbrief Lodermühle S. 7).
- Es fehlt eine Darstellung, mit welchen Förderprogrammen für Teiche (KULAP bzw. VNP) und Bewirtschaftungsänderungen für die Betriebe welche wirtschaftliche Entlastung möglich wäre. Dass dies im Bescheid nur als langfristige Maßnahme und daher kurzfristig nicht hilfreich ausgeschlossen wird (z.B. Stamsried S. 12), ist weder sachgemäß noch nachvollziehbar, da nicht einmal erkennbar ist, dass – trotz Schäden bereits seit mehreren Jahren – überhaupt irgendwelche Überlegungen/ Maßnahmen in diese Richtung unternommen werden. Wir verweisen hierzu auch auf die den Antragsunterlagen dargestellte Zunahme der VNP-Verträge von 2012-2018, die ein guter Beleg für die Alternative VNP ist, die offenbar für die Teichwirte eine zunehmende Alternative und Möglichkeit ist, ökologisch wertvolle Teiche und damit die Kulturlandschaft und Fischotter zusammen zu erhalten.
- Es erfolgt keine Darstellung der gesamten wirtschaftlichen Situation. Es ist nicht dargestellt, welche Rolle die in den Bescheiden umfassten Teiche für die gesamte wirtschaftliche Situation des Teichbesitzers haben. Sind noch weitere Teiche in der Bewirtschaftung und damit eigentlich eine Risikostreuung gegeben?
Völlig ungeeignet als Begründung für die Tötung ist auch die Heranziehung einer Gefahr von Ausfällen „langfristiger Lieferbeziehungen“ und Auswirkung auf „größere Satzfischerzeuger“, da deren Kunden immer weniger werden, „wodurch in der Folge auch die regionale Fischerzeugung insgesamt leidet“ (z.B. Bescheid stamsried S. 9/19). Angesichts der zahlreichen grundlegenden strukturellen Veränderungen in der Teichwirtschaft und der zahlreichen multikausalen Zusammenhänge ist dies als pauschale, überhaupt nicht in Bezug auf die einzelnen Teichgebiete begründete Annahme für die Tötung von Fischotter hanebüchen. Den in den Antragsunterlagen enthaltenen Angaben zur Aquakultur in der Oberpfalz fehlen auch sämtlich Angaben über die Entwicklung der Teichwirtschaft vor 2015 und den anderen Ursachen als dem Fischotter. Wir verweisen dabei auch auf Teichgebiete in anderen Ländern/ Bundesländern, wo zusammen mit dem Fischotter die regionale Fischerzeugung aufrechterhalten wird.
- Daten-Defizite
Die Ausnahmegenehmigung und saP enthält keine Darstellungen, wie groß die lokale Population ist und wie sie abgegrenzt wird. Insofern sind auch die Aussagen, dass die Entnahme von max. 2 männlichen Fischottern keine negative Auswirkung auf die lokale Population hat, nicht fundiert und nicht geeignet als Grundlage für eine Ausnahmegenhmigung.
- Fehlendes Monitoring
Es fehlt eine Vorgabe, wie das Monitoring der Bestände und die Auswirkung der Entnahme auf die lokale Population erfolgen soll.
Posted in Fischotter and tagged Abschuß Fischotter, Fischotter, Schutz vor Fischotter, Teichwirtschaft Bayern by bayernwild with 1 comment.
Herdenschutz im Alpenraum
Die internationale Konferenz in Salzburg bot im Januar Informations- und Austauschmöglichkeiten: Mit Erfahrungen aus Herdenschutz in der Schweiz und Österreich, Slowakei und Slowenien, Input zu Regelungen auf EU Ebene, Umgang in Frankreich, Regelungen der Behörden und Unterstützungsprogrammen. Hier unser Eindruck davon:
Im Zusammenhang mit der Rückkehr von großen Beutegreifern, den Raubtieren unserer Gefilde, ist zwangsweise der Schutz von Herden ein wichtiges und heiß diskutiertes Thema. Auch wir greifen dies immer wieder auf. Gerade wenn es um den Wolf geht, muss dies ein Schwerpunkt sein.
Im Januar wurde zu einer internationalen Tagung Herdenschutz im Alpenraum geladen. Drei Tage waren gefüllt mit Praxisbeispielen, Forschungsberichten, Erfahrungen aus den teilnehmenden Ländern und Input aus der Zuhörerschaft.
Wolfsrückkehr zeigt die Fehlstände in der Landwirtschaft, maßgeblich der bestimmenden Politik, ganz deutlich und schmerzhaft auf. Die Weidetierhaltung ist in der Mehrheit der Fälle eine extensive Haltungsform mit vielen positiven Einflüssen von Tierhaltung bis Naturschutz. Sie ist aber auch eine intensive und zeitaufwändige Landbewirtschaftung, die nicht ausreichend monetär vergütet wird. Kommt zu vielen unsicheren Faktoren noch ein unliebsamer hinzu, gerät das Kartenhaus ins Wanken.
Die Tagung stand jeder/m frei. Simultanübersetzer gaben ihr Bestes, um englische Vorträge zu übersetzen. Auf die Einzelnen Vorträge wird hier nicht weiter eingegangen. Es waren deren viele!
Zwischen Kaffee und Kuchen
Unfassbar wichtig ist immer der Austausch in den Pausen. Mit Behörden, mit Verbandsvertretern, mit „alten Bekannten“, mit neuen Gesichtern und aus anderen Sparten mit anderen Ansichten. Wir bemühen uns um ein breites Bild. Und so waren Gespräche mit Weidetierhaltern, Praktikern und Behörden Vertretern wieder größtenteils bereichernd und motivierend.
Tatsächlich ist es wichtig zu sehen, mit welchen Zusatzthemen sich die Einzelnen herumschlagen; in welchem Netz von Vorgaben und Regelungen die öffentlichen Stellen stecken, welchen Alltag die Weidetierhalter bewältigen müssen. Das alles mach den Umgang mit der Rückkehr von Wölfen und Regelungen zum Herdenschutz nicht leicht.
Vorträge und Tagungsaufbau
Viele der Referenten kamen aus der Praxis (hier der Link zum Programm). In Sachen Herdenschutz sprachen Vertreter von Agridea Schweiz, Büro Alpe-Österreich, Netzwerk Herdenschutz Baden-Württemberg. Lean Jabali berichtete von ihren Jahrzehnten als Hirtin mit Herdenschutzhunden.
Wichtige Tierschutzaspekte griffen Albert Good (Wildhut Schweiz) und Dr. Ursula Domes (Tiergesundheitsdienst Bayern) auf. Zum einen ging es um Gefahren bei Zäunung für Wildtiere und den Blick dafür diese weitestgehend zu verhindern. Dr. Domes ging auf Besonderheiten und vermehrte Risiken bei der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen ein, z.B. Krankheits- und Parasitendruck oder Übertragung zwischen Tierarten.
Das Wolfsverhalten wurde von Jean Marc Landry (IPRA Frankreich), aber auch Julia Ujfalussy und Dora Ujvary (Budapest)beleuchtet. Landry zeigte Aufnahmen von erwarteten und unerwarteten Interaktionen zwischen Wölfen, Schafen, Herdenschutzhunden. Ujfalussy und Ujvary gingen auf Lernverhalten von Wölfen ein. Dies ist bei einem Auszäunen (aber auch Vergrämen) eine wichtige Hintergrundinformation, um zu verstehen, wie Wölfe “ ticken“.
Eher trockene, aber nicht weniger wichtige Informationen bekamen die Zuhörer von Vertretern der EU-Komission zu Regelungen und Subventionsmöglichkeiten der Prävention. Diese steht allen Ländern frei, wird aber nicht überall gelichermaßen eingefordert.
Vertreter Andrea Schenk (Bundesverband Berufsschäfer) ging auf die wirtschaftliche Situation der Berufsschäfer und Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik auf EU Ebene.
Und so gab es noch viele weitere Beiträge, die die Schwierigkeit, aber auch Notwendigkeit einer (besseren) Verzahnung der Mitspieler aufzeigte.
Sprecht miteinand!
Herdenschutz im Alpenraum: Die vielen Beiträge machten eine gute Moderation notwendig. Aufgelockert wurden reine Frontalvorträge durch Gesprächsrunden einiger Referenten.
Nimmer müde wurde die Moderatorin nach nahezu jedem Vortrag die Zuhörerschaft aufzufordern sich 2 Minuten mit Sitznachbarn über Gehörtes auszutauschen. Dies war beim Kennenlernen zunächst hilfreich und motivierend. Gegen Ende der Konferenz ließ die Bereitschaft dazu (verständlicher Weise) nach. Dennoch konnte in Kaffeepausen und beim gemeinsamen Mittag- und Abendessen weiteren Austausch erfolgen. Ebenso bei einem abendlichen „Weltkaffee“ bei dem mit einer Fragestellung mit nicht bekannten Teilnehmern an Kleintischen diskutiert werden sollte. Ein guter Ansatz, den ich persönlich bei einer Tagung für zu viel gehalten habe, zumal die Ergebnisse nicht weiter aufgegriffen werden konnten. Dazu hätte es einen eigenen Workshop geben müssen. Die Veranstalter waren aber sehr bemüht die Teilnehmer in Gespräche zu bringen.
Ausstellung
Projekte und Initiativen hatten die Möglichkeit sich in Nebenräumen zu präsentieren. U.a. Herdenschutzhilfe in Italien und der Schweiz. Interessant v.a. der Beitrag zum Zäunen und weiteren Herdenschutzmaßnehmen und dazugehörigem Aufwand im alpinen Raum (siehe Foto).
Gerne stellen wir Kontakte zu den Referenten und/oder Veranstaltern her, damit das Thema Wolf, Weidetier und Herdenschutz sich weiterentwickeln kann. Denn das muss es dringend.
Download Tagungsprogramm Herdenschutz im Alpenraum
Posted in Herdenschutz and tagged Herdenschutz, Herdenschutz im Alpenraum by bayernwild with no comments yet.
Änderung BundesNaturschutzGesetz (BNatSchG)- Zustimmung im Bundesrat
Änderung Bundesnaturschutzgesetz
Wir haben bereits ausführlich die Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz (siehe Blogbeitrag Sept 2019) erläutert. Diese werden alle streng geschützten Wildtierarten betreffen, vornehmlich werden die Änderungen auf Grund der Anwesenheit von Wölfen und dem Umgang damit getroffen. Wie mehrmals erwähnt: was dies in der Praxis letztendlich bedeuten wird, werden uns erste Behördenentscheidungen und mutmaßlich folgende Klagen und Urteilssprechungen zeigen.
Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) hat zum Bundesratsbeschluss eine Presseerklärung herausgegeben, die wir gerne auch hier veröffentlichen.
Presseerklärung der GzSdW zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Rumeltshausen, 15.02.2020
Wie erwartet hat der Bundesrat am 14. Februar 2020 die im Dezember 2019 vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.
„Die Neureglungen des § 45 a, Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen“, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung.
Noch am 03.02.2020 hatte sich der Ausschuss des Bundesrates in einer Empfehlung wie folgt geäußert:
„Die Änderungen zum Bundesnaturschutzgesetz begegnen erhebliche Bedenken hinsichtlich seiner Konformität in Bezug auf europarechtliche Bestimmungen…“ „Die Einführung des § 45a Absatz 2 BNatSchG, mit dem der Abschuss einzelner Mitglieder eines Rudels bis zum Ausbleiben von Schäden ermöglicht werden soll, ist aus folgenden Gründen als europarechtswidrig einzustufen: Es besteht der Zwang zur Individualisierung eines nachgewiesenen schadensverursachenden Wolfes um das Ziel der Ausnahme, wie nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie vorgegeben, erreichen zu können.“
Positiv ist zu bewerten, dass die Länderbehörden nach wie vor jeden Abschuss einzeln genehmigen müssen und enge zeitliche und räumliche Nähe zum Schadensort gefordert ist. Wie die Länderbehörden die Formulierung: „der Abschuss einzelner Mitglieder eines Rudels bis zum Ausbleiben von Schäden“ umsetzen, bleibt abzuwarten.
Die Umsetzung im Einzelfall wird zeigen, ob diese Gesetzesänderung nun genutzt wird, um wahllos und in großer Zahl Wölfe zum Abschuss freizugeben und damit den Sinn und Zweck des Gesetzes, wie oben formuliert, völlig zu unterlaufen oder ob mit Bedacht und zum Wohle der Wölfe und der Weidetierhalter, Einzelfall für Einzelfall sorgfältig geprüft und abgewogen wird. Hier sind nun die umsetzenden Behörden und Minister in den Bundesländern gefragt. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. wird dieses Vorgehen genau beobachten und im gegebenen Fall rechtliche Schritte einleiten. Sie hat einen Rechtsanwalt beauftragt, die rechtlichen Aspekte hinsichtlich einer Beschwerde auf EU-Ebene wegen Verstoßes gegen Europäisches Recht zu prüfen. Auch die erste Einschätzung des Rechtsanwaltes hat ergeben, dass insbesondere § 45 a, Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht EU-richtlinienkonform ist, weil der Abschuss eines Rudels genehmigt wird, solange bis der „Schuldige“ gefunden wird. Klare Vorgaben, wie mit vertretbarem Aufwand der „Täter“ gefunden werden kann, werden dabei nicht gemacht. Damit fehlt das Ultima-Ratio-Prinzip als immanenter Bestandteil des Bundesnaturschutzgesetzes völlig.
In einer begleitenden Entschließung erneuert der Bundesrat seine Forderung nach einer Weidetierprämie. Dies wäre aus Sicht der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. der wichtigste Punkt zur Begleitung der Gesetzesänderung. Nur wenn die geplante Vorgehensweise von einer wirtschaftlichen Unterstützung der Weidetierhalter flankiert wird, die Bundesländer endlich deutschlandweit und flächendeckend die Umsetzung eines wolfabweisenden Herdenschutzes so umfassend unterstützen, dass er von den Weidetierhaltern umgesetzt werden kann, wird es in Zukunft ein funktionierendes Zusammenleben von Wölfen, Menschen und Weidetieren in unserem Land geben.
Dr. Peter Blanché
1.Vorsitzender Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.
ViSdP und Ansprechpartner für Rückfragen:
Peter Blanché
Telefon: 0171-8647444, mail: peter.blanche(at)gzsdw.de
Posted in Allgemein by bayernwild with no comments yet.
Unsere neue BAYERN WILD Website!
Lederhosen, ewig weiß-blauer Himmel und stets gefüllte Bierkrüge. Bayern ist Klischee behaftet. Ebenso dazu gehören einst ausgestorbene Wildtiere, wie Wolf oder Luchs.
Wie habe getüftelt, „ge-brainstormt“, diskutiert, kopiert und gelöscht. Am Ende steht nun unsere neue Homepage Bayern Wild.
Bislang waren die Inhalte des Projektes auf der Homepage der Gregor Louisoder Umweltstiftung eingepflegt. Und das ist im Laufe des Projekts eine ganze Menge geworden. Die begrenzten Möglichkeiten der Seite ließen keine übersichtliche Struktur mehr zu. Und ehrlicher Weise müssen wir sagen: sich von alten Inhalten trennen tut weh. Wer kennt die Überlegung und Zweifel nicht: Vielleicht brauchen wir´s ja nochmal?
Und so füllten sich die Seiten. Aber wir haben ausgemistet!
Einige Inhalte sind in anderen Unterkategorien aufgegangen. Andere durften in die Untiefen des Archivs wandern. Neues ist hinzugekommen. Wir hoffen nun, einen guten Weg gefunden zu haben.
Mit dem Layout sind wir sehr zufrieden. (Danke SpaceNet!) Wir hoffen unsere Besucher auch. Die Homepage kann nun dynamisch gehandhabt werden und wir freuen uns über Anregungen von außen!
Aus der Pressemitteilung:
Raubtiere in Bayern – www.bayern-wild.de beleuchtet alle Aspekte
Der Umgang mit der Anwesenheit von Raubtieren, allen voran der Wolf, ist heiß umstritten. Und bringt neue Klischees ans Tageslicht.
Mit der neuen Informationsseite Bayern wild sollen Klischees gar nicht erst aufkommen, zumindest aber verblassen. Das Anliegen des gleichnamigen Projektes der Gregor Louisoder Umweltstiftung ist es, sachlich und fachlich über die Tierarten mit Konfliktpotential zu informieren.
Posted in Allgemein and tagged Bayern wild, Website Bayern wild by bayernwild with 1 comment.
Umgang mit dem Wolf – Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
von Stefanie Morbach
In den kommenden Tagen soll im Bundestag über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abgestimmt werden.
Ändern soll sich:
- In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 45 folgende Angabe eingefügt: „§ 45a Umgang mit dem Wolf“.
- § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: 1.„ zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden,“.
- Nach § 45 wird folgender § 45a eingefügt: „§ 45a Umgang mit dem Wolf“
Unter „§ 45a Umgang mit dem Wolf“ werden verschiedene Umstände beschrieben unter denen ein oder mehrere Wölfe dann entnommen oder geschossen werden können, siehe dazu.
Dies alles bezieht sich auf den Wolf und im Anschreiben aus dem Bundestag entsteht der Eindruck es ginge hier einzig und alleine um den Wolf.
Allerdings soll auch folgender Abschnitt abgeändert werden:
(7) Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden sowie im Fall des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen
1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden, (…)
Die Wortwahl „erhebliche Schäden“ soll dann in „ernste Schäden“ umformuliert werden. Und das würde sich nicht alleine auf den Wolf beziehen, sondern alle streng geschützten Wildtierarten, die dieser Gesetzesregelung unterliegen.
Der Wolf mag ein prominentes, medienwirksames Beispiel sein, aber schwerwiegende Auswirkungen könnte das auch für andere „unliebsame“ Arten wie z.B. dem Fischotter haben.
Ginge es nur um den Wolf, mag der ein oder andere sagen: Ausbreitungstendenz passt, Vermehrungstendenz passt … Da brauchen wir kein Aufheben um die Gesetzesänderung machen. Noch immer ist er eine streng geschützte Tierart, es gelten internationale Abkommen, der Allgemeinheit der Wölfe tut das keinen Abbruch.
Zeitgleich nutzen weitere Akteure genau diesen populären Wolf, um gegen die Gesetzesänderung zu protestieren. Ja, auch hier kann man den Wolf als „Leuchtturmart“ nutzen. Nur täuscht man damit auch diejenigen, die dem Wolf gänzlich kritisch gegenüberstehen, die grundsätzlich aber eine Verwässerung der Gesetzeslage auch für andere wichtige Wildtierarten nicht befürworten würden.
Es ist verzwickt. Wir sind gespannt, wie der Bundestag sich – hoffentlich nach intensiver, reiflicher Überlegung – entscheiden wird. Letzten Endes werden dann wohl erste Klagen und richterliche Entscheidungen die Interpretation und den weiteren Weg zeigen müssen.
Weitere Informationen: Stellungnahme Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Posted in Wolf and tagged Wolf Bundesnaturschutzgesetz, Wolf Naturschutz, Wolf Naturschutzgesetz by bayernwild with no comments yet.