Welche Dimensionen hat der illegale Tierhandel in Deutschland?

von Bastian Schlange, CORRECT!V

„Kriminalität findet immer im Verborgenen statt. Man kann ihr Ausmaß nur erahnen“, sagt Jörg Lippert vom Landesumweltamt in Brandenburg, „Aber wir wissen aus Angeboten, dass das große Mengen sein müssen.“ Lippert ist seit über 25 Jahren im Artenschutz tätig und geht von zehntausenden Tieren aus, die jedes Jahr illegal in ganz Deutschland der Natur entnommen werden. Millionenbeträge werden dabei umgesetzt.

Axel Hirschfeld vom Komitee gegen Vogelmord sagt: „Stellenweise hat der illegale Handel mafiöse Strukturen. Wenn man sich allein die Gewinnspannen anguckt, die im Handel mit geschützten Tieren in Deutschland möglich sind. Die sind teilweise so hoch wie im Drogenhandel. Dennoch ist die Chance erwischt und bestraft zu werden, für einen solchen Händler in Deutschland sehr sehr gering.“

2014 erfasste das BKA insgesamt 6.719 Straftaten gegen das Tierschutzgesetz. Verstöße gegen den Artenschutz fallen da genauso in die Statistik wie der getretene Schäferhund oder die Zuchtpute, die in ihren eigenen Exkrementen erstickt. Lippert sagt: „Viele Staatsanwälte und Richter scheuen sich, härter gegen Artenschutzkriminalität vorzugehen. Es ist für sie in der Regel eine sehr fremde Materie, da fehlt die entsprechende Einordnung.“ Bei Verbrechen nach §§ 71 und 71 a des Bundesnaturschutzgestzes kann eine Höchststrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden. Das sei in den letzten drei Jahrzehnten in Deutschland kein einziges Mal passiert.

Wer sind die Käufer?

Heimische Tiere – Buchfinken, Teichfrösche, Rotkelchen – wer interessiert sich für so etwas? Sicherlich ein anderer Menschenschlag als die Käufer von Exoten. Eine Schlingnatter ist keine Boa Constrictor, ein Zeisig keine Grünwangenamazone. Heimische Tierarten gehören nicht zum grellen Mainstream, dennoch existiert eine treue und traditionsbewusste Anhängerschaft. Wir boten – neben der eigentlichen Recherche – auf einer Verkaufsplattform zum Schein Äskulapnattern und Laubfrösche an. Innerhalb eines Tages gingen bei uns zwei Dutzend Mails ein. Die Nachfrage ist größer als das Angebot – so werden heimische Arten zum teuren Gut und interessant für die Schwarzmärkte.

Hinzu kommt der Sammler-Aspekt: Ob man nun Comics, Briefmarken oder eben Echsen sammelt. Das, was selten und ungewöhnlich ist, ist begehrt. „Alle Tiere, die Raritäten darstellen, die kurz vor dem Aussterben stehen, bei denen man annehmen kann, dass es sie bald nicht mehr geben wird – das will ein Sammler haben. Das sind die blauen Mauritius“, erklärt Detlef Knuth, Direktor des Naturkundemuseums in Potsdam.

Unter seinen Exponaten landen auch immer wieder beschlagnahmte Opfer von Wilderei, so wie 7200 Eier zum Teil seltenster und mittlerweile ausgestorbener Vögel, die ein Lehrer aus Potsdam aus der Natur geraubt hatte. Der Schwarzmarktwert einzelner dieser Eier liegt bei rund Zehntausend Euro.

Dieser Beitrag stammt von „Bastian Schlange, CORRECT!V„. Der illegale Tierhandel in Deutschland wurde von CORRECT!V recherchiert.

CORRECT!V ist das erste gemeinnützige Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum. Die Journalisten sind unabhängig und recherchieren investigativ. Sie wollen jedem Bürger Zugang zu Informationen geben. CORRECT!V finanziert sich vor allem durch Spenden von Bürgern und Zuwendungen von Stiftungen. Hier kannst Du das Recherchezentrum unterstützen: https://correctiv.org/mitglied-werden/


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Befugnisse von Jägern / Jagdaufsehern

Für alle Projektmitarbeiter ist es wichtig, über die Befugnisse von Jägern, Jagdaufsehern etc. Bescheid zu wissen, da wir mit ihnen oft sehr gut zusammenarbeiten, aber es vereinzelt auch zu Konflikten kommen kann.

Jäger an sich haben keine Befugnisse.

Oft sind sie aber zusätzlich vom Landratsamt bestellte Jagdaufseher (Dienstausweis, Dienstabzeichen müssen getragen und vorgezeigt werden), dann gelten Art 41 / Art. 42 des Bayerischen Jagdgesetzes (siehe unten). Insbesondere offiziell bestellte Jagdaufseher mit forstlicher Ausbildung (Dienstabzeichen mit Wappen Bayern und Aufschrift Forst bzw. Jagdschutz)  haben in ihrem  Gebiet die umfassende Befugnisse der Naturschutzwacht und dürfen in diesem Rahmen bei Verstössen auch Personen anhalten und Personalien feststellen. .

 

Art. 41

Jagdschutzberechtigte

(1) Der Revierinhaber kann zum Schutz der Jagd volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher anstellen.

(2) 1Für die Bestätigung von Jagdaufsehern (§ 25 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes1)) ist die Jagdbehörde zuständig. 2 Die Bestätigung darf nur versagt werden, wenn der Jagdaufseher nicht Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins ist oder Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung bestehen.3 (aufgehoben)

(3) Neben dem Revierinhaber und dem bestätigten Jagdaufseher übt den Jagdschutz auch die Bayerische Staatliche Polizei aus, soweit er die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes erlassenen Vorschriften und den Schutz vor Wilderern umfaßt.

(4) 1Der Revierinhaber kann auch einem Jagdgast die Ausübung des Jagdschutzes erlauben, soweit er den Schutz des Wildes vor Tieren im Sinn des Art. 40 Abs. 1, vor Futternot und Wildseuchen umfaßt. 2  Art. 17 Abs. 3 gilt sinngemäß.

(5) 1Die Jagdbehörde kann die Anstellung eines oder mehrerer bestätigter Jagdaufseher verlangen, wenn es zumutbar und zum Jagdschutz notwendig ist oder der Revierinhaber seinen Verpflichtungen zur Hege oder Regulierung des Wildbestands trotz schriftlicher Aufforderung nicht nachkommt. 2 Soweit es Reviergröße, Revierbeschaffenheit oder Wildbestand erfordern, kann die Jagdbehörde auch die Anstellung eines oder mehrerer hauptberuflich angestellter bestätigter Jagdaufseher verlangen. 3 Bei Hochwildrevieren über 1000 ha soll der bestätigte Jagdaufseher Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein. 4 Wer Berufsjäger oder forstlich ausgebildet im Sinn von § 25 Abs. 1 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes ist, wird durch Rechtsverordnung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestimmt.

(6) 1Der Revierinhaber und der bestätigte Jagdaufseher sind verpflichtet, bei Ausübung des Jagdschutzes auf Verlangen des Betroffenen sich auszuweisen, und zwar der Revierinhaber durch Vorzeigen seines Jagdscheins, der Jagdaufseher durch Vorzeigen des Ausweises über seine Bestätigung; dies gilt nicht, wenn die Ausweisung aus Sicherheitsgründen nicht zugemutet werden kann. 2 Die bestätigten Jagdaufseher müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit außerdem ein Dienstabzeichen tragen. 3 Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erläßt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Dienstabzeichen.

Fußnoten

1)

BGBl. FN 792-1

Art. 42

Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten

(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

1.

Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,

2.

wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.

(2) Soweit der Revierinhaber einem Jagdgast nach Art. 41 Abs. 4 die Ausübung des Jagdschutzes übertragen hat, stehen diesem die Befugnisse nach Absatz 1 Nr. 2 ebenfalls zu.

(3) Die bestätigten Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind, haben die Aufgaben und Befugnisse der Naturschutzwacht.


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Bayern- Deine Wölfe (Wölfe in Bayern)

Fotofallenbild eines Wolfes im Nationalpark Bayerischer Wald, Mai 2015, (Foto: Nationalparkverwaltung Bayer. Wald)

Fotofallenbild eines Wolfes im Nationalpark Bayerischer Wald, Mai 2015, (Foto: Nationalparkverwaltung Bayer. Wald)

Im Mai 2015 gelang der bislang jüngste Nachweis eines Wolfes in Bayern, diesmal virtuell gefangen in einer Fotofalle, die im Nationalpark Bayerischer Wald aufgestellt wurde.

Nachweismöglichkeiten

In Bayern sind Wolfsmeldungen immer noch eine mediale Sensation, insbesondere dann wenn der Wolf als Täter überführt wurde und Schafe o.ä. gerissen hat . Einzelne Tiere werden immer wieder gesichtet, auch ganz unspektakulär, ohne Opfer zu hinterlassen. Diese Hinweise werden von Fachleuten untersucht, sei es die entstandenen Bilder zu verifizieren oder bestenfalls sogar genetische Proben zu untersuchen. Findet man also Haare oder Kot kann ein Wolf einwandfrei identifiziert werden, sogar seine Herkunft kann man dann bestimmen.

Die Hinweise werden in „Qualitätskriterien“ eingeteilt, sogenannte SCALP-Kriterien. C1 ist der bestmögliche Nachweis: Genetik, Fund eines toten Tiere oder ein von Experten bestätigtes Foto. Wird ein indirekter Hinweis gefunden, etwa ein Riss oder eine Spur, und diese von einem Fachmann abgesichert, wird dies als C2 Nachweis aufgeführt. Findet Otto Normalverbraucher eine Spur, die nicht weiter bestätigt werden kann oder werden Laute gemeldet, sind das C3 Nachweise.

Wölfe in Bayern

Wölfe wurden in Bayern in den vergangenen Jahren in allen Kriterienstufen nachgewiesen. In den letzten Jahren häufen sich die Meldungen.

1882 wurde vermutlich der letzte (sichtbare) Wolf in Bayern geschossen. Danach war es still um den Urbayern. Als 2006 ein Wolf im Landkreis Starnberg überfahren wurde, erinnerte man sich wieder an das verlorene Tier. Seit dieser Zeit wurden 11 Wolfsnachweise gesammelt, 7 davon allein in den Jahren 2014-Mai 2015. Das Landesamt für Umwelt führt dazu eine Liste.

Diese zeigt: in ganz Bayern können jederzeit Wölfe auftauchen: im Oberfranken (Wunsiedel Dez. 2011), in Niederbayern (Cham Mai 2015, Rottal-Inn März 2015), Oberbayern (Rosenheim März 2014, Erding April 2014, Ebersberg April 2015), Allgäu (Oberallgäu Dez. 2014, Mai 2014). Bei den Sichtungen kann es sich zum Teil auch um dasselbe Tier handeln. Ebenso kann man aber davon ausgehen, dass nicht alle Tiere, die durch Bayern wandern gesehen und nachgewiesen werden.

Eine Karte zu Wolfsverdacht, bestätigte Hinweise und Rudel in Bayern und Deutschland finden Sie hier.

Woher kommen die Tiere?

Wenn genetisches Material gesammelt werden kann, können viele Geheimnisse der Wölfe gelüftet werden: Aus welcher Population stammt das Tier? Männlein oder Weiblein? Auch die Wanderrouten können manchmal nachvollzogen werden, wenn die Daten mit Monitoringprojekten aus anderen Ländern abgeglichen werden. Nach Bayern können Wölfe aus der Deutsch-Westpolnischen Population (z.B. Sachsen) und Alpen Population (Italien, Frankreich) einwandern.

Wölfe in Deutschland

Ganz verschwunden waren Wölfe in Deutschland wohl nie. Wie anders lassen sich die geschossenen Wölfe in der DDR und BRD zwischen 1945-1999 erklären? Aus benachbarten Ländern können Tiere immer wieder einwandern. In Sachsen wanderten Wölfe aus Polen ein, siedelten sich an und bildeten den Grundstock für mittlerweile etwa 35 Rudel in Deutschland. Im Süden sind Wölfe noch seltene, vereinzelte Tiere, doch die nächsten Rudel in Sachsen oder Italien sind nicht weit. Als Langstreckenläufer können gerade Jungtiere diese Strecken auf der Suche nach neuen Revieren leicht bezwingen.

Der NABU hat eine Chronik der Wölfe in Deutschland zusammengestellt.

Bayern in Erwartung

Man hört: „Bayern ist Wolfserwartungsland“. Will heißen: jederzeit ist mit Wölfen zu rechnen. Dazu haben öffentliche Stellen den „Wolfsmanagementplan Stufe 2“ verfasst. Was sich etwas sperrig anhört und nach „Sicherheitsstufe“ klingt, soll einen geregelten Umgang mit einzelnen, standorttreuen Tieren ermöglichen. Eine Anleitung für „was tu´n wenn…?“

Bleibt abzuwarten, wann es notwendig sein wird, den „Managementplan Stufe 3“ für Wölfe auszuarbeiten – für den Umgang mit einer festen Population in Bayern.


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Neues von den Alpenbären – vorbildliches Wildtiermanagement

Der Bestand der Alpenbären im Trentino entwickelt sich erfreulich – professionelles Wildtiermanagement rund um Bär, Wolf, Luchs – Bärenangriff führt zu intensiven Debatten

0b288f09e6Vor wenigen Wochen  ist der Bärenreport 2014 rund um das Bärenprojekt im italienischen Trentino erschienen. Neben zahlreichen Detailinfos und beeindruckenden Fotos zu der dortigen Braunbärenpopulation enthält er auch umfassende Hintergrundtexte zum dortigen Wildtiermanagement. Unter schwierigsten Umständen – flächendeckende Schaf-, Ziegen und Bienenhaltung, Tourismus und Vorkommen von Bär, Wolf und Luchs –  leisten die Mitarbeiter vorbildliche Arbeit. Sowohl Monitoring (genetisch über Kot- und Haarproben, Telemetrie, Fotofallen, Sichtbeobachtungen) als auch Konfliktmanagement, Schadenskompensation, Herdenschutz und Öffentlichkeitsarbeit finden umfassend mit entsprechend geschulten Fachleuten der Behörden statt. Ein eigenes 24 Stunden ereichbares Notfallteam steht bei Konflikten mit Alpenbären als Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung, kann rund um die Uhr eingreifen und ggf. auch Tiere narkotisieren. Mülleimer wurden bärensicher eingerichtet und werden regelmässig kontrolliert, um ein Gewöhnen von Bären an menschennahe Nahrungsquellen  auszuschliessen.

Die Trentino Population an Alpenbären bestand Ende 2014 aus mindestens 41 Individuen (22 Männchen, 17 Weibchen und 2 unbestimmte Individuen). Von diesen 41 Bären waren 20 erwachsene Tiere (9 Männchen und 11 Weibchen). Die Anwesenheit von 5 Würfen mit insgesamt 11 Jungen konnte letztes Jahr festgestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass 7 Junge überlebt haben. Die geschätzte Populationsgrösse ist 41 bis 51 Bären. Im Vergleich der Jahre 2002 bis 2012, wo ein kontinuierlicher Zuwachs stattgefunden hat, ist die Population seit zwei Jahren stabil auf demselben Niveau.

Zwischenfall Daniza

Im Jahr 2014 kam es erstmals seit vielen Jahren zu einem Zwischenfall mit einem Alpenbären, bei dem ein Mensch verletzt wurde. Am 15. August stiess ein Pilzsammler auf eine Bärin mit 2 diesjährigen Jungen. Es kam zu einem Angriff, bei dem der Mensch verletzt wurde. Die Bärin Daniza wurde anschließend – beim Versuch, sie zu fangen – getötet. Als Folge dieses Zwischenfalls wurden – und werden –  als Ergebnis umfangreicher Expertenanhörungen und Abstimmungen die entsprechenden Projektrichtlinien überarbeitet und die Öffentlichkeitsarbeit weiter intensiviert. Sollte ein Bär näher kommen oder sogar angreifen – was auch in Gebieten mit dichter Bärenpolulation und intensiven Wandertourismus nur extrem selten vorkommt – muss man ihm zu erkennen geben, dass man keine Gefahr für ihn darstellt. Am besten legt man sich auf den Bauch und gibt die Hände in den Nacken. Man stellt sich also ‚tot‘ und wartet mit dem Aufstehen, bis sich der Bär wieder weit genug entfernt hat.  Drohgebärden oder Versuche, das Tier zu verscheuchen, würden vom Bären als Bedrohung empfunden werden und sind deshalb fehl am Platz. Auf Handyphotos sollte zur eigenen Sicherheit unbedingt verzichtet werden.

Wolf und Luchs

B132, aus der Nordostschweiz abgewandert, war 2014 nach wie vor der einzige Luchs, welcher nachgewiesen wurde. Mindestens 13 Wölfe waren letztes Jahr im Trentino und benachbarten Gebieten unterwegs.

Vollständiger Report (englisch, italienisch):

http://www.orso.provincia.tn.it/rapporto_orso_trentino/082-10231.html

Weitere Infos zum Projekt:

www.orso.provincia.tn.it

 

Claus Obermeier


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Interview: Der Wolf in Bayern

Wolf-Fotofalle-Nationalpark-Bayerischer-Wald

Fotofallen-Aufnahme eines Wolfes. Quelle: Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald

Der Münchner Wochenanzeiger brachte im Juni ein Interview mit Stefanie Jaeger über den Wolf in Bayern. Anlass war der im Mai im Landkreis Ebersberg nachgewiesene Wolf.
Am 08. Mai wurde ein Wolf mit einer Kamera im Nationalpark Bayerischer Wald abgelichtet. Der aktuelle Fall im Landkreis Wunsiedel konnte bislang nicht bestätigt werden. Jährlich gibt es mehrere Wolfsmeldungen in Bayern.

In letzter Zeit sind vermehrt Wölfe in Bayern gesichtet worden. Kann der Wolf Ihrer Meinung nach auch in Bayern eine neue Heimat finden?

Ja, der Wolf wird auch in Bayern eine neue alte Heimat finden. Die Meldungen der letzten Jahre bezogen sich auf Tiere die durch Foto-Dokumentation oder genetischen Nachweis mit Sicherheit durch Bayern gezogen sind. Dazu kommt sicherlich noch eine gewisse Anzahl, die unbemerkt umhergezogen ist. Betrachtet man die benachbarten Wolfspopulationen können von Süden (Alpenraum, daher kamen die Wölfe in den Landkreisen Erding und Rosenheim 2014) und Norden (Sachsen/Polen, daher stammt der aktuell nachgewiesene Wolf im Landkreis Ebersberg) Wölfe einwandern. Lebensraum für den Wolf gibt es in Bayern – es liegt an uns ihn wiederkehren zu lassen.

Wo sehen Sie das größte Konfilktpotenzial zwischen Mensch und Wolf?

Konflikte wird es nur für den Menschen geben. Der Wolf ist äußerst anpassungsfähig. Dennoch: Wenn sich Wölfe dauerhaft in Bayern ansiedeln sollen, müssen dringend Hilfestellung und Vorgaben für Nutztierhalter bereitgehalten werden. Auch in der Jagd, bei Wildtiergattern und Wintergattern wird man sich Gedanken machen müssen. Für die Mehrzahl der Bevölkerung wird es kaum Berührungspunkte, damit auch kaum Konfliktpotential mit dem Wolf geben.

In den letzten 50 Jahren sind in Europa nur neun Fälle mit tödlichen Angriffen auf Menschen bekannt geworden. In Relation stehen 40 Todesfälle durch Hunde seit 1989.Warum hat der Mensch solch eine Angst vor Wölfen?

Zu den tödlichen Übergriffen durch Wölfe in Europa geistern verschiedenen Zahlen herum. Soweit mir bekannt, hat es in den letzten 50 Jahren lediglich 4 Todesfälle durch nicht tollwütige Wölfe gegeben. Über die Gründe für die Angst vor dem Wolf lässt sich nur spekulieren. Vielleicht ist es eine tief verankerte und tradierte Urangst? Denn kaum jemand kann seine Erfahrung aus einer Wolfsbegegnung in freier Wildbahn ziehen. Wölfe treten in den Medien oft nur mit einer „Schreckensmeldung“ auf. Wenn nichts passiert, ist es ja auch keine Meldung wert. Dabei geht dann unter, dass es Jahre und Jahrzehnte vor „Fohlenriss“ oder „Auge in Auge mit dem Wolf“ gab, in denen der Wolf unbemerkt oder zumindest unauffällig in der Region gelebt hat.

Seit 2014 gibt es in Bayern den sog. „Wolfsmanagmentplan“? Wie beurteilen Sie den Ansatz dieser Strategie?

Der Ansatz ist gut. Leider hapert es in Bayern noch immer an konkreten Festlegungen und Umsetzungen im Bezug auf die Rückkehr von Wölfen. Naturschutzverbände haben nach Erscheinen des Managementplans herbe Kritik daran geäußert. So ist z.B. der Herdenschutz nicht klar erläutert, Betroffene haben nach der Lektüre des Managementplans auch nicht mehr Information. Der Ansatz ist also gut, aber es gibt noch viel Arbeit seitens der Bayerischen Staatsregierung.

Wie kann ein artgerechter Umgang mit dem Wolf aussehen?

Ein „artgerechter“ Umgang in politischer Hinsicht wäre eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Rückkehr der Wölfe nach Bayern. Wie müssen sich Nutztierhalter, z.B. Schäfer, darauf einstellen? Welche Hilfe können sie erfahren? Dafür gibt es Überlegungen, diese müssen aber konkretisiert werden.

Ein artgerechter Umgang mit dem Wolf in freier Wildbahn: nehmen Sie den Wolf als das was er ist – ein Wildtier. Für die einen erschreckend, für die anderen faszinierend. Auf keinen Fall sollte man versuchen diese Tiere anzulocken oder zu füttern. Nähert sich ein Wolf z.B. einem Gehöft sollte man im laut klar machen, dass er nicht erwünscht ist. So lernen die Tiere garnicht erst die Menschennähe zu suchen. Damit kann man diese Art von „Problemwölfen“ verhindern.

Kann der Wolf überhaupt im Landkreis Ebersberg heimisch werden?

Ebersberg ist doch ein schöner Landkreis… Letztes Jahr wurden einzelne Wölfe in Landkreis Erding und Rosenheim nachgewiesen. Für Durchzügler scheint das Gebiet attraktiv zu sein. Bis zum ersten Rudel in Bayern werden noch einige Jahre vergehen. Hoffentlich genug Zeit um uns ernsthaft damit auseinanderzusetzen.

Stefanie Jaeger


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Trughirsch in Bayern – der Elch, ein seltener Gast

Elch Bayerischer Wald Juni 2015

Elch auf einer Fotofallenaufnahme im Bayerischen Wald Bildquelle: Nationalpark Bayerischer Wald

Der Trughirsch kommt nach Bayern. Hirsche gibt es einige in Bayern, diesmal ist die Rede vom Elch, Alces alces. Ein Einzeltier wurde nun im Juni 2015 fotografiert und so einwandfrei als Elch identifiziert. Im Nationalpark Bayerischer Wald ist er in eine Fotofalle gegangen. Diese ist für das Monitoring der dortigen Luchse aufgestellt, lichtet aber selbstverständlich alles ab, was sich an ihr vorbei bewegt.

Elche in Deutschland. Der Elch gehört zur Familie der Hirsche, Unterfamilie: Trughirsche. Das klassische Bild „Elch in Moorlandschaft“ verbindet man eher mit Skandinavischen Ländern, doch auch Mitteleuropa ist (ehemaliges) Elchland. Bis in das Mittelalter hinein kamen die Tiere in Deutschland vor. Eine radikale Bejagung dezimierte die Bestände wohl sehr stark, so dass sie in den Abschüssen des 17. Jahrhundert in Sachsen nicht mehr auftauchen. 1746 wurde angeblich der letzte deutsche Elch in Sachsen erlegt. In Deutschland gibt es immer wieder Meldungen aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen. In Brandenburg wurde 2008 sogar Nachwuchs bestätigt. Das ist eine kleine Population, aber ein Zeichen, dass der Elch dauerhaft wieder in Deutschland vorkommen könnte. Derzeit gehen Schätzungen von etwa 5 Tieren aus. Einen gesicherten aktuellen Nachweis von Reproduktion gibt es laut Thünen-Institut in Eberswalde nicht.

Und in Bayern? Seit 1976 werden die Hinweise und Nachweise der Tiere dokumentiert. Vor allem im Osten des Freistaates an der Grenze zur Tschechischen Republik gibt es immer wieder Meldungen. Nicht alle Meldungen die im Laufe eines Jahres eingehen können letztendlich als gesicherte Elchbeobachtungen gelten. Ein „großes braunes Tier“, dass schnell in 200 Meter Entfernung über den Weg läuft und von einem Wanderer gesehen wird, gilt nicht sofort als Elch. Dafür sind weitere Prüfungen notwendig, am besten ein Foto, ein genetischer Nachweis über Haare oder der Kot des Tieres. Life und in Farbe hat man nun einen Elch im Nationalpark Bayerischer Wald bei Buchenau (Lks. Regen) fotografieren können. Der erste eindeutige Nachweis im Nationalpark. Oftmals schon wurden Beobachtungen gemeldet (2014 gab es 9 in der Region), zuletzt wenige Tage vor der Fotoaufnahme.

Bayern hat einen Plan, einen Elchplan. Wie für jede wiedereinwandernde Wildtierart die mit eventuellen Konflikten behaftet sein könnte, gibt es in Bayern auch für den Elch einen Managementplan. Darin geht es um den Umgang mit wandernden Elchen in Bayern. Von Ökologie über Vorkommen und Monitoring bis zu rechtlichen Regelungen erfährt man hier, wie Bayern mit den Elchen umgehen wird. Wiederansiedlungen wird es nicht geben, Rückkehrer sind willkommen. Doch was tun, wenn der Elch zur Gefahr wird, Bäume verbeißt oder im Wohngebiet haust? Der Elch unterliegt dem Jagdrecht, ist allerdings ganzjährig geschont. Also kein Abschuß ohne dringende Notwenigkeit und Genehmigung. Erst wenn alles Vergrämen nichts hilft oder unmittelbare Gefahr droht soll diese erteilt werden. Bislang war das bei den wenigen Elchen in Bayern nicht notwendig. Zu Tode gekommen sind trotzdem ein paar. Nach Kollisionen mit Autos mussten 2007 drei Tiere erlegt, werden.

Ich glaub ich seh ´nen Elch. Unwahrscheinlich, aber möglich – eine Elchbeobachtung beim Wandern in Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken. Wenn möglich machen Sie ein Foto! Die Meldekette gibt, laut Elchplan Bayern, Folgendes vor: Meldung an örtliche Polizeidienststelle, diese unterrichtet die untere Jagdbehörde, wenn sich die Elchmeldung bestätigt werden benachbarte Revierinhaber und die Hegegemeinschaft informiert. Eventuell werden weitere Untersuchungen angeordnet (z.B. Probennahme von Losung, den Hinterlassenschaften des Elches also). Letztendlich landet die Meldung in der Datenbank der Landesanstalt für Landwirtschaft und Forst (LWF). Sollte die Polizeidienststelle auf Ihre Meldung hin nicht wissen was zu tun ist – Sie wissen es jetzt!
Meldebogen: http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/wald/jagd/dateien/monitoring-elch.pdf

Elche in bayerischer Nähe. Ein Elch macht noch keine Population. Aber nicht weit entfernt gibt es ein kleines Elchvorkommen in der Nähe des Moldau-Stausees in Tschechien. 15-20 Tiere sollen dort leben. Auch hier wurden Elche schon mit Fotofallen abgelichtet. Im angrenzenden Mühlviertel (Österreich) konnten Wildtierbiologen bereits mehrmals Elche in Fotofallen „fangen“. Die Region gilt als das südlichste Verbreitungsgebiet dieser Tiere in Europa.

Elch in Tschechien März 2014

Elch auf einer Fotofallenaufnahme in Tschechien Bildquelle: Alka Wildlife, Trans Lynx

Elchleben. Elche sind Einzelgänger. Im Winter können sie sich zu losen Verbänden zusammenschließen, ansonsten halten sie nicht viel voneinander. Ausnahme: die Paarungszeit und die Kleinfamilien, bestehend aus Muttertier und Nachwuchs. Bei der Nahrung sind Elche nicht anspruchsvoll – oder eben doch? Elche nutzten eine breite Palette an Laub- und Nadelbäumen, Zwerg- und Beerensträuchern, Wasserpflanzen, aber auch Ampfer und Hopfen oder Mais in landwirtschaftlich geprägten Regionen. Je nach Region haben die Tiere ihre Hauptnahrungspflanzen. Sie sind Konzentratselektierer, sprich: sie brauchen leicht verdauliche, energiereiche Nahrung. Raufutter können sie kaum verwerten. Wobei es hier unterschiedliche Ansichten gibt. Demnach ist wohl auch die Qualität des Futters ausschlaggebend (Kohlschein, G M., 2011, University of Zurich, Vetsuisse Faculty). In Gehegen sind Elche schwer zufrieden zu stellen. So vielfältig ihre Ernährung, so schwierig ist es auch ihnen bei der Fütterung gerecht zu werden. Bei unzureichender Elch-Fütterung entwickeln sich oft folgenschwere Krankheiten. Umso schöner wenn sich Elche in Bayern selbst ernähren können. Auch wenn es nur wenige sind und diese das Gebiet wohl bislang nur als Durchzügler nutzen.

Stefanie Jaeger


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Betretungsverbote aus Naturschutzgründen?

BetretungsverboteIn Bayern gilt ein gesetzlich geschütztes freies Betretungsrecht zur kostenlosen Erholung in der freien Natur und im Wald. Es muss auch in Wildnisschutzgebieten und in aus Artenschutzgründen erlassenen Schutzzonen umfassend gewährleistet bleiben. Ausnahmen (Betretungsverbote) sind nur kleinflächig und nur wenn aus Artenschutzgründen nachweislich erforderlich denkbar, zum Beispiel im unmittelbaren Horstbereich von störungsempfindlichen Vogelarten. In diesen Fällen ist besonders auf die exakte naturschutzfachliche Begründung, die Gleichbehandlung aller relevanten Gruppen mit naturschutzfachlichem Konfliktpotential  (Wanderer, Jäger, Angler, Kletterer etc.) und eine professionelle Kommunikation vor Ort (umfassende Erläuterungen zu Regelung, Schutzziel, Zeitraum etc.) zu achten.

Großflächige Regelungen wie „Wildruhezonen“ und die damit einhergehenden Betretungsverbote erscheinen zurzeit außerhalb von Nationalparken nicht umsetzbar und werden nicht unterstützt. Sie würden umfassende gesetzliche Änderungen im Naturschutz-, Jagd- und Fischereirecht erfordern, da Wegegebote zur Einrichtung von Wildruhezonen etc. nur in Verbindung mit einer weitgehenden Einstellung des Jagd- und Angelbetriebes auf der gleichen Fläche fachlich Sinn machen. Auf keinen Fall dürfen Regelungen entstehen, die den Naturtouristen oder Naturschützer aus dem Wald aussperren oder auf Forststraßen verbannen, aber gleichzeitig Jagd- und Forstbetrieb sowie Angelsport die jeweiligen Zielarten beunruhigen und so extrem scheu machen.

Claus Obermeier

 


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„Wandern ist Bärensache“: Ausstellung (2007)

Wandern ist Bärensache: Eine ältere Ausstellung des WWF und der Gregor Louisoder Umweltstiftung liefert Basisinformationen über das Leben von Meister Petz in Mitteleuropa

Wandern ist Bärensache

Braunbär, © Krofel.

2006 machte Braunbär „Bruno“ als erster Bär seit 170 Jahren in Bayern Schlagzeilen. Die Reaktionen auf sein Auftreten waren sehr unterschiedlich: Sie reichten von starken Sympathiebekenntnissen bis hin zu deutlicher Ablehnung. Der Mensch in der modernen Gesellschaft hat verlernt, sich vom Bären ein realistisches Bild zu machen. Die Wildtiere sind weder niedliche Teddys noch wilde Bestien. Der WWF hat deshalb eine Ausstellung entwickelt, die Kinder und Erwachsene über das Leben der Bären informiert. Wo leben heute noch Braunbären? Was frisst ein Meister Petz? Und wie groß wird er eigentlich? Antworten auf diese und viele andere Fragen gibt die Ausstellung „Wandern ist Bärensache Sie zeigt auch, wie sehr die Zukunft dieser faszinierenden Wildtiere von einem intakten Netz verbundener Lebensräume abhängt. Als wandernde Tierarten machen Bären vor Ländergrenzen nicht halt; die Zusammenarbeit der Alpenländer in Sachen Bärenschutz sowie zusammenhängende Gebiete, in denen sich die Bären wohlfühlen, sind deshalb notwendig. Wir müssen wieder lernen, mit Bär, Luchs und Wolf zusammenzuleben. Nur wenn wir die Tiere als Teil unserer Naturlandschaft akzeptieren, haben sie eine Chance, langfristig auch in Österreich und Deutschland wieder heimisch zu werden. Um den Menschen ihre Unsicherheit durch die Rückkehr von Braunbären zu nehmen, ist intensive Aufklärungsarbeit über die Biologie und das Verhalten der bärigen Gesellen sehr wichtig.

Ausstellung online (Stand 2007)

 

 

Claus Obermeier


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Biber: „Die guten Geister des Wassers“

Bund Naturschutz und Gregor Louisoder Umweltstiftung informieren mit einer Wanderausstellung zum Biber in Bayern

BiberBiber als „gute Geister des Wassers“ umschreibt die vielfältigen ökologischen  Vorteile dieser Tierart: Biber sind unsere wichtigsten Verbündeten,  um den fortschreitenden Verlust bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu verhindern.  Keine zweite Tierart schafft anderen Pflanzen und Tierarten so viel Lebensraum. Vom Biber angelegte Feuchtgebiete sind viel artenreicher und  kostengünstiger als jedes vom Menschen angelegte Biotop. In Zeiten der Klimaerwärmung ist der Wasserrückhalt durch den Biber unverzichtbar. Der Biber ist ein Baumeister für Artenvielfalt und unverzichtbarer Bestandteil der bayerischen  Gewässer und Auen. Um Konflikte mit Landnutzern zu minimieren  fordern die Naturschützer,  endlich die in anderen Bundesländern  längst gesetzlich verankerten naturnahen Uferstreifen, mehr Mittel für Präventionsmaßnahmen und eine überfällige Renaturierungsoffensive an Gewässern  umzusetzen.

Abweichend vom Bundesgesetz hat die Regierungsmehrheit von CSU und FDP  am 16.12.2009 diese in fast allen Bundesländern eingeführten, ungenutzten  Pufferstreifen an Bächen und Flüssen von mindestens 5 Meter Breite auf  Druck des Bauernverbandes abgelehnt und bei einer gesetzlich verlangten  Überprüfungsmöglichkeit am 14.2.2012 erneut im Bayerischen Landtag verhindert.  Dieser Platz für mehr Natur an den Fließgewässern wäre ein entscheidender  Schritt für die Biodiversität.

Bestandteil der Ausstellung ist eine Skulptur desmit dem renommierten Otto-Grau-Kulturpreis ausgezeichneten Nürnberger Bildhauers
Christian Rösner: “Der Mensch sitzt dem Biber im Nacken – aber der Biber  trägt den Mensch auch und bringt in seinem Kielwasser etliche seltene Tierarten  zurück.“ Bei seiner Skulptur geht es um das Gleichgewicht zwischen  Mensch und Tier.

Dr. Kai Frobel, Artenschutzreferent des BN bezeichnete als Ziel der Ausstellung, den Biber mit seinen 3.500 Revieren und ca. 14.000 Exemplaren in Bayern unter einem anderen Blickwinkel zu sehen: „Die Verengung der öffentlichen  Diskussion auf monetäre „Schäden“ verkennt völlig die Leistungen und  Vorteile gerade dieser Tierart für den Naturhaushalt, für andere gefährdete  Arten, aber auch die viel höheren wirtschaftlichen Vorteile für uns Menschen“.

Die Ausstellung will diese wichtigen Aspekte ins Gedächtnis rufen. Sie kann von Kommunen, Behörden, Vereine und Verbände kostenfrei ausgeliehen  werden über den BN-Bibermanager Nordbayern, Horst Schwemmer, horst.schwemmer@bund-naturschutz.de

Ausstellung online (pdf)

 

Claus Obermeier


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Luchsmord im Bayerischen Wald: Hintergründe

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Die von der Nationalparkverwaltung besenderte Luchsin Tessa wurde 2012 vergiftet aufgefunden.

Luchsmord: Schon wieder krasser Fall von Naturschutzkriminalität im Bayerischen Wald

Wieder sind tote Luchse im Bayerischen Wald gefunden worden, zumindest Teile davon. Um Christi Himmelfahrt (14.5.2015) entdeckte ein Mitarbeiter des dortigen Luchsprojektes vier abgetrennte Luchspfoten in der Nähe von Fotofallen. Die Vermutung liegt nahe, dass die Pfoten absichtlich dort platziert wurden. Ob die Tiere aus Bayern stammen muss ein Gentest zeigen. Sicher ist: die Täter befürchten keine ernsthafte Strafverfolgung und Verurteilung. Der Bayerische Wald wird von Wildtierbiologen als „Bermudadreieck“ bezeichnet. Regelmäßig verschwinden Luchse, die eigentlich ein Revier besetzt haben und danach auch standortstreu sind.  Viele Luchse verschwinden spurlos, andere werden zufällig erschossen oder vergiftet entdeckt. Aktuelle Übersicht

Verfolgung: Viele Entwicklungsländer sind besser

Im aktuellen Fall von Luchsmord kann man von einem gezielten Auslegen der Luchsteile ausgehen. Deutlicher kann man die Behörden und Ministerien nicht auf ihren Rückstand hinweisen: seit Jahren fordern Naturschutzverbände eine geeignete Struktur um derartige Fälle von Naturschutzkriminalität aufzuklären. Dafür sind gezielt ausgebildete Beamte notwendig, die die Fundorte als das behandeln was sie sind: Tatorte an denen kriminologisch Spuren gesichert und dokumentiert werden müssen. Zurzeit machen unklare Zuständigkeiten, fehlende Strukturen und mangelhafte Personalausstattung eine Aufklärung derartiger Straftaten sehr unwahrscheinlich. Auch im aktuellen Fall muss man nach Angaben aus Kreisen der beteiligten Naturschutzorganisationen zur Arbeit der Polizei von unprofessionellem, nachlässigen und nicht fachkundigen Vorgehen der Behörden zumindest in den ersten Tagen ausgehen. „Für uns ist deutlich geworden, dass die Polizei vor Ort mit einem derartigen Fall überfordert ist“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer in einem Brief an Innenminister Joachim Herrmann. Weitere Infos dazu.

Während für Afrika und Asien Millionen Euro in sehr erfolgreiche Projekte gegen Wilderei, Naturschutzkriminalität und Jagdverstöße fließen, sind das in Deutschland immer noch Tabuthemen. Fast wöchentlich tauchen Meldungen über erschossene Wölfe und Luchse, vergiftete Greifvögel oder verbotene Fallen auf – es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Die bayerische Politik muss Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt finden. Es ist ein Skandal, wenn in Bayern vom Aussterben bedrohte Arten wie der Luchs wieder ausgerottet werden, während wir gleichzeitig von den viel ärmeren Ländern in Afrika und Asien gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz der Natur einfordern.

Mittlerweile gibt es erstmals ein offizielles Statement des Bayerischen Umweltministeriums. Ministerin Ulrike Scharf setzt darin ein Zeichen, dass die bayerische Politik nicht mehr länger den Kopf in den Sand steckt. Die neue Linie kann auch erstmals eine Basis für eine professionelle Zusammenarbeit zwischen Naturschutzorganisationen und Behörden bei diesem schwierigen Thema schaffen. Folgen müssen jetzt umfangreiche organisatorische und strukturelle Maßnahmen im Bereich von Umwelt- und Innenministerium (siehe Forderungen Bündnis Unser Luchs).

Forderungen des Bündnis Unser Luchs

Das Bündnis „Unser Luchs“ hat in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Landtagspetition „Ehrensache – Naturschutzkriminalität“ die Situation in Bayern, den Handlungsbedarf und insbesondere die Umfangreichen strukturellen und organisatorischen Defizite bei den bayerischen Behörden dokumentiert. Nach dem Fall der erschossenen Luchsin im Bayerischen Wald gründete sich 2013 das Aktionsbündnis „Unser Luchs“, unterstützt durch BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN), Landesbund für Vogelschutz e.V. (LBV), Ökologischer Jagdverein Bayern e.V. (ÖJV), Nationalparkpartner Bayerischer Wald e.V., WWF Deutschland, Verein zum Schutz der Bergwelt, Gregor Louisoder Umweltstiftung. Forderungen:

  • Einrichtung einer fachkundigen, regional unabhängigen Ermittlungseinheit
  • Strikte Strafverfolgung adäquat zum Schutzstatus und den gesetzlichen Vorgaben
  • Durchgängig strukturierter Informationsfluss zwischen einzelne Organen
  • Kooperative Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Interessenverbänden um Verdachtsfälle rechtzeitig zu erkennen
  • Dokumentation von Verdachtsfällen und Ermittlungsergebnissen und deren Veröffentlichung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Information zu Gesetzeslage, Naturschutzrelevanz, Gefährdung und Meldeverfahren

Umfangreiche Dokumentation

Was tun bei Verdacht oder Hinweisen?
Dazu gibt es ein aktuelles Faltblatt mit Hinweisen und Checkliste.

 

 

 

 

 

 

Claus Obermeier


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