Aktionsplan Wolf Bayern: Unterwegs in den Abgründen des Artenschutzes

Wir müssen das Erbe der Vorkämpfer des Naturschutzes bewahren und dürfen nicht zulassen, dass es Populismus und Wahlkampf geopfert wird. Ein Statement von Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung.

Der jetzt von der Staatsregierung vorgestellte Aktionsplan Wolf ist das traurige Ende eines jahrelangen Niederganges des Naturschutzes in der Staatsregierung. Fachlich oft unsinnig, in weiten Teilen offensichtlich rechtwidrig, gespickt mit juristischen Winkelzügen, um den Artenschutz zu schwächen. Im Einzelfall kann ein Abschuss eines Wolfes allerdings notwendig sein – dafür bietet das bestehende Naturschutzgesetz ein umfassendes und seriöses Verfahren.

„Zu dem uns vorliegenden Entwurf zum so genannten Aktionsplan Wolf ist eine seriöse Stellungnahme auf dem NWolfswelpen Bayerniveau der internationalen Debatte zum Wolfsmanagement in vielen Punkten leider nicht möglich. Grund sind die teils absurden fachlichen und rechtlichen Widersprüche innerhalb und zwischen den einzelnen Kapiteln. So steht in der Einleitung, dass Grundlage des Aktionsplanes Wolf die nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben sind, also das Bundesnaturschutzgesetz als unmittelbar und uneingeschränkt geltende Rechtsgrundlage und die Europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie die Berner Konvention als mittelbar geltende internationale Rechtsgrundlagen. Bei vielen relevanten Punkten kommen dann aber Phantasiekonstruktionen (zum Beispiel ein abstrakter Bedrohungsbegriff gegenüber Weidetieren) als möglicher Abschussgrund zum Einsatz – dies ist nach unserer Auffassung offensichtlich rechtwidrig. Das dürfte eher der Arbeitsbeschaffung für Richter dienen als dem Schutz der Weidetiere in Bayern. Damit wird kein einziges Schaf wirksam vor Wolfsübergriffen geschützt, aber mit den zu erwartenden Klagen sicher diverse Juristen gut beschäftigt“. Diese Bilanz zieht Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung, die mit dem Projekt Bayern wild seit dem Auftreten des ersten Wolfsnachweises im Jahr 2006 mit den Herausforderungen des Wolfsmanagementes beschäftigt.

Auch in weiteren Kapiteln finden sich auf den ersten Blick rechtlich fragwürdige, möglicherweise sogar illegale Passagen. So wird die mehrtätige völlig unbeaufsichtigte Haltung von Weidetieren als „traditionell“ bezeichnet und nicht als nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verboten.

Die bayerische Politik und insbesondere die zuständigen Behörden (Bayerisches Umweltministerium, Bayerisches Landwirtschaftsministerium) waren seit dem ersten Wolfsnachweis im Jahr 2006 und dem Aufbau von Populationen im Alpenraum und Nordosten in der Pflicht, sich auf die Rückkehr des Wolfes umfassend vorzubereiten – wie andere deutsche Bundesländer und unsere Nachbarstaaten auch. Leider sind sie an dieser Aufgabe bisher gescheitert. Dazu hätten schon lange ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen flächendeckend bereitgestellt werden müssen, zum Beispiel für die flächendeckende finanzielle Förderung des Herdenschutzes und die flächendeckende qualifizierte Fachberatung von Weidetierhalter und weiteren betroffenen Akteuren. Dazu Claus Obermeier weiter: „Wir erleben hier ein Versagen der amtierenden Staatsregierung auf Kosten von Mensch, Landwirtschaft und Natur in Bayern“.

Wölfe lebten und leben auch heute meistens in Gebieten mit Schaf- und Ziegenhaltung. Dazu wurden über Jahrhunderte bewährte Schutzmaßnahmen entwickelt, die Tierverluste durch Wölfe minimieren. Besonders bewährt haben sich in Mitteleuropa spezielle Herdenschutzhunde, die die Herde aktiv gegen Wölfe verteidigen. Heute stehen mit mobilen Elektrozäunen weitere technische Mittel zur Verfügung, die Übergriffe von Wölfen weitgehend verhindern können. Dies alles kostet Geld und Zeit, daher müssen die schafhaltenden Betriebe umfassend und professionell von den Behörden unterstützt werden, da der Schutz des Wolfes auf der Basis der Gesetze und internationalen Verpflichtungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Wölfe konnten schon immer in Ausnahmefällen getötet werden – umfassende rechtliche Regelungen dazu liegen schon lange deutschlandweit vor.

Eine Entnahme (Tötung) einzelner Wölfe ist schon immer möglich gewesen, zum Beispiel, wenn festgestellt wurde, dass fachgerechte Präventionsmaßnahmen im betroffenen Bereich nicht greifen, Weidetiere getötet wurden und daher ein unzumutbarer wirtschaftlicher Schaden für den betroffenen Betrieb droht – ein  seltener Ausnahmefall. Rechtliche Voraussetzung ist, wie es auch das deutsche Artenschutzrecht (§45 Bundesnaturschutzgesetz) vorgibt, eine ausführliche Einzelfallprüfung und Abwägungsentscheidung der verantwortlichen Naturschutzbehörde. Das ist also seit vielen Jahren Konsens, Rechtslage und unstrittig und hat keinen Neuigkeitswert. Auch wir tragen diese gesetzlichen Regelungen mit.

Es droht das Erbe der Berner Konvention geopfert zu werden

Für den Schutz bedrohter, aber in Schutz und Management unbequemer Arten wie die des Wolfes, haben Generationen von Naturschützern, Juristen und Politiker in allen Ländern Europas ihr Leben lang gekämpft haben und waren letzlich mit der Verabschiedung der Berner Konvention 1979 und der späteren Umsetzung im Naturschutzrecht erfolgreich. Sie formuliert als Begründung immer noch treffend, „dass wildlebende Pflanzen und Tiere ein Naturerbe von ästhetischem, wissenschaftlichem, kulturellem, erholungsbezogenen, wirtschaftlichem und ideellem Wert darstellen, das erhalten und an künftige Generationen weitergegeben werden muss“. Wir dürfen nicht zulassen, dass dies jetzt ausgerechnet in einem der reichsten Ländern der Welt geopfert wird. So wird der Wolf wieder in eine Rolle gedrängt, die er auch früher schon mal hatte – als Symbol für verschiedene Werte, als Lackmustest für die Ernsthaftigkeit von Naturschutzparolen. Wir wollten im Gegensatz dazu immer eine sachliche und ausgewogene Diskussion und ein Wolfsmanagement, bei dem neben dem Schutz des Wolfes auch die berechtigten Bedürfnisse der Weidetierhalter berücksichtigt werden. Wir werden aber auch nicht das Erbe von drei Generationen Naturschutz kampflos aufgeben.

Rechtsgutachten zum bayerischen Aktionsplan Wolf von Prof. Dr. Köck jetzt hier als PDF herunterladen

 


Posted in Herdenschutz, Wolf and tagged , , , by with 4 comments.

Länder kooperieren beim Umgang mit Wölfen – wird sich Bayern anschließen?

von Franziska Baur

Der Baden-Württembergische Umweltminister Franz Untersteller hat Anfang März eine enge Zusammenarbeit der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland im Umgang mit Wölfen angekündigt. „Mit unserem länderübergreifenden Konzept erweitern wir unser Wolfsmanagement um einen wesentlichen Faktor und tragen dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und der Landwirtschaft Rechnung“, statiert der für den Natur- und Artenschutz im Land zuständige Minister.

Umgang mit Wölfen

Herdenschutzhund Maremmano Abruzzese

Baden-Württemberg steht – wie auch Bayern – vor der Herausforderung, dass sich Wölfe weiterhin ausbreiten. Da diese Tiere sehr mobil sind und sehr weiter Strecken zurücklegen können, liegt eine länderübergreifende Zusammenarbeit nahe. Ziel des gemeinsamen Konzepts sei ein umfassendes Wolfsmanagement, das sowohl Nutztierhalterinnen und -halter und deren Tiere und wirtschaftliche Existenz schütze, als auch dem Artenschutz gerecht werde. „Wir haben vereinbart, uns dabei gegenseitig zu unterstützen, Kenntnisse auszutauschen, Erfahrungen und Knowhow zu teilen sowie Personal bereitzustellen.“, kommentiert Untersteller.

Eine gemeinsame Managementgruppe soll den gegenseitigen Informationsaustausch – über Wolfssichtungen oder das Verhalten einzelner Tiere – gewährleisten und Aktivitäten zum Schutz von Nutztieren und Menschen koordinieren. Dabei geht es darum, wandernde Wölfe im Rahmen des Monitorings effektiver zu beobachten. Einzelne Wölfe sollen besendert werden, um ihre Wege nachvollziehen zu können oder auch um verhaltensauffällige und potenziell gefährliche Tiere bei Bedarfsfall leichter entnehmen zu können. Die Entscheidung, ob eine Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz möglich ist und ein Wolf geschossen werden kann, bleibe aber weiterhin jedem Bundesland selbst überlassen. Die Kosten für den Einsatz des Eingreifteams würden untereinander aufgeteilt.

Nach Untersteller könnten sich weitere Bundesländer jederzeit an der Zusammenarbeit beteiligen, er könne sich beispielsweise vorstellen, ein Land wie Bayern in die Kooperation einzubeziehen.

Das erste Rudel ist in Bayern seit 2017 bestätigt und mit weiteren Rudelgründungen ist dieses Jahr zu rechnen. Gerade für Weidetierbetriebe erfordert dies eine Umstellung und ein Umdenken. Die bayerische Politik und insbesondere die zuständigen Behörden (LfU, LfL) sind jetzt in der Pflicht zu handeln. Dazu müssen Präventionsmaßnahmen, die landesweite Beratung der Weidetierhalter und ein professionelles Wolfsmanagement etc. umgehend in Kraft gesetzt werden. Dies alles kostet Geld und Zeit, daher müssen die Nutztierhalter umfassend und professionell von den Behörden unterstützt werden.

Leider lässt diese Umsetzung nach der bitteren Kabinettsentscheidung Ende Januar weiterhin auf sich warten und dies auf Kosten der bayerischen Weidetierhalter.

Umgang mit Wölfen: Ein länderübergreifendes gemeinsames Management, bei dem sich auch Bayern anschließt, wäre eine neue Chance und von unserer Seite ausdrücklich zu befürworten.

 


Posted in Herdenschutz, Wolf and tagged , , , , , , by with no comments yet.