Ein Bär vor der bayerischen Tür
Eigentlich erstaunlich, dass sich erst nach 13(!) Jahren wieder ein Bär Richtung Bayern begibt. Mitte Juni 2019 wurde im Bezirk Reutte (Tirol) ein Bär auf einer Wildtierkamera nachgewiesen. Ende Mai tauchten bereits Spuren im Paznauntal/Nordtirol auf. Anfang Juni wurden im Pitztal/Tirol Schafe gerissen. Die Behörden gehen davon aus, dass es sich jeweils um dasselbe Tier handelt. Wahrscheinlich kommt es aus dem Trentino. Zur Abklärung laufen derzeit noch genetische Untersuchungen.
„Das Tier zeigt keine Neigung, an und in Siedlungen nach Nahrung zu suchen, sondern verhält sich sehr vorsichtig und unauffällig“, lässt das Landesamt für Umwelt verlauten. Dennoch ist – wie bei jedem Wildtier – Respekt geboten. Mit einem Teddy haben Bären nicht viel gemeinsam. Es sind keine Kuscheltiere, sondern Beutegreifer. Hierzu unsere Position dazu.
Wichtige Verhaltensweisen im Umgang mit dem Bären und Empfehlung vom Landesamt für Umwelt ist:
Haben Sie Respekt vor dem Tier und lassen es in Ruhe.
Halten Sie bei direkter Begegnung Abstand und ziehen sich langsam zurück.
Lassen Sie keine Abfälle wie Essensreste in der freien Landschaft zurück.
Es gibt wenige Bären in den Abruzzen und den Pyrenäen, einige mehr in den Karpaten, dem Baltikum und dem Balkan. Es werden Jungbären geboren, die im Alter von 1-2 Jahren Abwandern und als Einzelgänger eigene Gebiete aufsuchen. Bären werden im Winter geboren, verbringen den darauffolgenden Sommer und Winter mit ihrer Mutter (und Geschwistern). Mit der folgenden Paarungszeit trennen sich die Jungtiere meist von den Müttern. Als Erwachsen gelten männliche Bären mit vier Jahren. Weibliche Tiere gelten nach dem ersten Wurf als ausgewachsen. Dieser Zeitpunkt scheint stark vom Ernährungszustand abzuhängen (3-5 Jahre). (Quelle: Der Bär, Michaela Skuban in Wolf, Luchs und Bär in der Kulturlandschaft; Hrsg. Marco Heurich, Verl. Ulmer)
Ein Bär steht also wieder vor der Tür. Die Landesgrenzen sind im nicht bekannt und so kann es durchaus sein, dass er auch bayerischen Boden betritt. Die Frage ist nicht, ob wir ihn reinlassen wollen. Die Frage ist: wie gehen wir damit um wenn er da ist? Zuständige Behörden und die bayerische Politik hatten 13 Jahre lang Zeit sich das zu überlegen. Wir hoffen sie haben die Zeit genutzt …
Weitere Informationen zum Bären…
Literaturempfehlung: M. Heurich (Hrsg.): Wolf, Luchs und Bär in der Kulturlandschaft, Verlag Ulmer, 2019
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Wolf – Änderung Bundesnaturschutzgesetz
Und da kochen sie wieder die Emotionen! Am 21.5. 2019 wurde der „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ im Bundeskabinett beschlossen. …und zack hatte jeder einen Kommentar. Wir halten uns zurück und versuchen den Inhalt zusammenzufassen – mit ein paar Hinweisen. Und natürlich den offiziellen Gesetzesentwurf.
Änderung Bundesnaturschutzgesetz… doch…
Was steht drin?
- Das Füttern von Wölfen soll verboten werden
- Auch wenn unklar ist welches Individuum einen Nutztierriss verursacht hat, sollen künftig Entscheidungen zum Abschuss erleichtert werden.
- Freiwillige Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten bei der Entnahme soll geregelt sein.
- Entnahme von Hybriden durch zuständige Naturschutzbehörde
Fütterungsverbot
Leider ist es dem gesunden Menschenverstand nicht zumutbar, dass selbstverständlich KEINE Wildtiere – schon gar keine Beutegreifer angefüttert werden sollten. Tauben und Enten tut es bekanntlich nicht gut, Wildschweine werden durch diese Gewöhnung an Futter in Menschennähe eine Plage und Gefahr und ebenso auch die Wölfe. Warum neigt der Mensch dazu alles füttern zu müssen…? Man weiß es nicht. Wenn also die Vernunft das nicht klärt, muss es wohl ein Gesetz tun.
Somit wird die Fütterung zur Ordnungswidrigkeit und kann verfolgt werden.
Anmerkung: Allerdings sollte man auch die nicht gezielten Fütterungen – allen voran beispielsweise Luderplätze – überdenken. Zumindest deren Standort sollte so gewählt sein, dass möglicherweise vorbeikommende Wölfe diese nicht mit Menschennähe verknüpfen.
Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung
Der Gesetzentwurf sieht vor, „dass wenn Schäden bei Nutztierrissen keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet worden sind, der Abschuss einzelner Mitglieder (…) in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang bei bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung zu einem bestimmten Einzeltier (…)“ möglich sind. So zumindest formuliert in § 45 (2), S. 3 des Gesetzentwurfes. Ergänzt wird dies allerdings im Anhang „Begründung B. Besonderer Teil“ durch den Satz „…dass der Ausnahmegrund erfordert, dass der drohende oder bereits eingetretene Schaden „ernst“ (…) ist.“ In der Gesetzesformulierung ist also von einer „Wiederholungstat“ die Rede. Im Anhang lässt sich die Formulierung „drohender Schaden“ eher präventiv verstehen. Letztendlich wird es im konkreten Fall dann im Ermessen der zuständigen Behörde sein.
Es handelt sich für die streng geschützte Tierart Wolf stets um eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Dabei kann die Genehmigung nicht ausschließlich für einen bestimmten riss-verursachenden Wolf gelten, wie oben erwähnt. Grundsätzlich soll aber weiterhin in erster Linie das Tier abgeschossen werden, dass die Schäden verursacht hat. Ist der Abschuss erfolgreich, soll, wenn möglich und eine Vergleichs-DNA vorliegt, ein genetischer Abgleich klären, ob es sich um den Verursacher handelt. Stellen sich die Risse ein, gilt die Ausnahmegenehmigung als genutzt und läuft mit sofortiger Wirkung aus. Werden weiterhin Schäden dokumentiert, kann ein weiterer Wolf geschossen werden. Ein Riss durch Hund oder bloße Nachnutzung durch den Wolf soll dem Entwurf nach mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein. Heißt aber: Nutztierriss – es kann sukzessive eine Abschussgenehmigung für sich dort aufhaltende Wölfe ausgesprochen werden. Bislang musste die Tat einem Wolf (genetisch) zugeordnet werden.
Anmerkung: Laut bayerischem Aktionsplan Wolf wird eine Entnahme nur erteilt, wenn Herdenschutzmaßnahmen wiederholt überwunden werden, es Risse in nicht schützbaren Weidegebieten gibt oder Menschen in Gefahr sind. („nicht schützbare Weidegebiete“ werden hier im Artikel nicht weiter diskutiert siehe Blogbeitrag) Die Mindestanforderung Herdenschutz in Bayern werden voraussichtlich 90cm Netzhöhe bzw. min. 4 Litzen auf 20, 40, 65, 90 cm; 1 Joule, min. 4000 Volt sein. Die dringlich ausstehende Förderrichtlinie muss nun von Seiten der EU abgesegnet werden. Bislang gibt es sie für Bayern nicht. Allerdings ist sie zwingend notwendig, um letztendlich über erhoffte Sinnhaftigkeit eines Abschusses entscheiden zu können.
Gleiche Entnahmeregelung gilt bei Gefahr für den Menschen (Verletzung durch einen Wolf, Verfolgung oder Aggressivität ohne Provokation).
Beteiligung von Jagdausübungsberechtigten beim Abschuss von Wölfen
Jagdausübungsberechtigte sollen zukünftig bevorzugt bei der Entnahme einbezogen werden. Dies soll für die Jäger freiwillig bleiben. Bislang konnten Wölfe nur von eigens benannten Personen geschossen werden. Sicherlich verfügen Jäger aus der Region über bessere Ortskenntnisse. Ob dadurch auch ein Abschuss leichter wird, bleibt abzuwarten. Zudem müssen sich auch Jäger finden –den gesellschaftlichen/sozialen Druck sollte man da nicht unterschätzen. Dulden muss der Jagdausübungsberechtigte die Entnahme in seinem Revier, selbst wenn er nicht aktiv werden möchte.
Umgang mit Hybriden
Grundsätzlich unterliegen Hybride bis in die 4. Generation dem gleichen Schutzstatus wie der Wolf. In Deutschland traten zwei Fälle (2013, 2017) auf. Nun soll die Entscheidung für eine Entnahmegenehmigung die zuständige Regierungsbehörde treffen. Hybride sollen, auch wenn sie keinen Schaden anrichten, entnommen werden. Bei erwachsenen Tieren wird dies im Regelfall die Tötung sein, da ein Leben in Gefangenschaft für diese Tiere oftmals unerträglich ist.
Mehr über Hybride in Deutschland können Sie hier nachlesen.
Herdenschutz
In der Begründung zur Gesetzesänderung wird mit einem Satz auf die Bedeutung des Herdenschutzes „zur Abwehr von Schäden an Nutztieren“ eingegangen. In der Pressemeldung aus dem BMU heißt es „Voraussetzung bleibt, dass die Weidetierhalter ihre Herden ausreichend schützen. Nur so lernen Wölfe Nutztiere gar nicht erst als leichte Beute kennen. Abgeschossen werden dürfen nur Wölfe, die Herdenschutzzäune mehr als einmal überwinden. Das ist bereits gängige Praxis in den Bundesländern, die in jedem Einzelfall den Abschuss anordnen müssen.“ Siehe: https://www.bmu.de/pressemitteilung/schulze-neuregelung-zum-wolf-ist-vernuenftiger-interessenausgleich-zwischen-artenschutz-und-weidetie/
Änderung Bundesnaturschutzgesetz: Das Bundesnaturschutzgesetz regelt nicht den Herdenschutz. ABER weiterhin müssen alle Register der Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände gezogen werden, um Herdenschutz zu fördern und den Erhalt der Weidewirtschaft zu fordern. Die Politik ist hier gefragt Regelungen festzusetzen und dementsprechend zu unterstützen. Herdenschutz ist längst noch nicht etabliert. Hier reden wir nicht von Hochsicherheitsarealen für Weidetiere, sondern von grundsätzlich guter Weidezaunpraxis.
Außen vor ist das Thema Vergrämung, so dass nicht nur durch ausreichende Weidezäune, sondern auch weitere Maßnahmen übergriffige Wölfe vertrieben werden können. Dringend muss auch dies geregelt werden, um Weidetierhaltern eine Möglichkeit zu geben Wölfe, die sie in flagranti erwischen nachdrücklich abzuwehren. Letztendlich dient dies dem Schutz der Weidetiere und der Wölfe.
Wie die Ergänzungen im Bundesnaturschutzgesetz – nach in Kraft treten – dann interpretiert und umgesetzt werden, werden wir alle wohl erst im Fall der Fälle sehen.
Es ist naiv zu glauben Wölfe könnten durch Abschuss daran gehindert werden wieder durch unsere Lande zu streifen oder Weidetiere zu reißen. Dies gilt nur für den getöteten Wolf. „Zur Abwehr von Schäden an Nutztieren ist der Herdenschutz von ausschlaggebender Bedeutung.“ (Begründung A. Allgemeiner Teil „Zielsetzung und Notwendigkeit“) Ein wahrer Satz, dem aber zu Grunde liegen muss, dass Abschuss von Wölfen (zumal präventiv), kein Herdenschutz ist.
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Unter Strom – Zaunbau und Herdenschutz
Die Gregor Louisoder Umweltstiftung und der Landesverband der Schafhalter in Bayern organisierten ein Weidezaunseminar. Gute fachliche Praxis ist das A und O für ein sicheres Zäunen der Weidetiere.
Ähnlich wie mit einem erste Hilfe Kurs verhält es sich auch mit dem Wissen um den Weidezaunbau. Alles zig Mal gelesen, gehört und gesehen, doch im alltäglichen Tun schleichen sich doch vermeintliche Bequemlichkeiten ein. Sei es, dass man Wissen vergisst oder für genaues Arbeiten einfach keine Zeit bleibt. Konsequenz – Gott sei dank selten, aber gravierend: die Herde bricht aus, schlimmer noch: ungebetene Gäste brechen ein.
So befasste sich das Seminar nicht nur mit dem guten Einzäunen der Schafe oder anderer Weidetiere, sondern mit auch mit dem bestmöglichen Auszäunen von Beutegreifern (Wolf, Fuchs, Hund) oder Tipps zur Unfallverhütung mit Reh oder Schwarzwild.
Nutztierhalter und freiwillige Helfer aus dem Bereich Schafhaltung/Herdenschutz informierten sich auf dem Hof von Annemarie und Bonaventura Lohner. Der Nebenerwerb-Betrieb im Landkreis Mühldorf hält ostfriesische Milchschafe und zu deren Schutz zwei Pyrenäenberghunde. Nach mehreren Rissen entschied sich das Ehepaar Lohner für die Anschaffung dieser Herdenschutzhunde.
Blick auf den Zaun
Fachlichen Input gab Luis Zink von der Firma Kerbl. Er frischte Grundlagen zu Volt, Ampere, Ohm, Erdung und Leitermaterial auf und stellte die Produkte der Firma vor. Interessant war dabei v.a. die Vorstellung des Plus-Minus Zauns und des hohen 1,22m Netzzaunes. Bereits im Theorie Teil wurde das Für und Wider diskutiert. Die Teilnehmer berichteten aus ihrem Arbeitsalltag und trugen Wünsche an den Techniker heran. Außerdem ging es um Sicherheitsbestimmungen und Maßnahmen zur Unfallverhütung.
Wichtige Punkte:
- Pflicht für Hinweisschilder (Stromzaun) an Wegen
- Kein guter Stromfluss ohne ausreichende Erdung!
- Leitermaterial sollte einen Widerstand unter 1 Ohm haben
Blick vor und hinter den Zaun
Katharina Mikschl vermittelte den Blick eines Wildtieres auf den Zaun bzw. auf die dahinterliegende leichte Beute. Mikschl beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Wildtieren, von Reh bis Wolf.
Es geht beim Zäunen nicht nur darum die Schafe und andere Weidetiere auf einer bestimmten Fläche zu halten. Jahr für Jahr verheddern sich Rehe in Elektronetzen, Wildschweine reißen Zäune nieder. Zum einen kann dies für die Tiere schmerzhaft oder sogar tödlich sein. Andererseits sind damit Kosten für den Schaden verbunden und beschädigte Zäunen bieten nicht mehr den Schutz, den sie jederzeit leisten sollten. Ein beschädigter Zaun ist in der Folge auch leichter für einen Wolf zu überwinden.
Wie können Wildtiere auf den Zaun aufmerksam gemacht werden?
- Darauf achten wo Wildwechsel verlaufen. Wo kommen Tiere aus dem Wald?
- Wenn möglich Zaun nicht unmittelbar an Waldrand anschließen lassen.
- Flatterbänder an Wildwechsel und Zaun hängen, so dass die Tiere gebremst und aufmerksam werden.
- Guter Stromfluss
- Hunde-Geruch macht Wildschwein und Reh vorsichtiger. Teilnehmer mit (Herdenschutz) Hunden berichten, dass sie seit dem Einsatz der Hunde keine Probleme mehr mit Wildtieren im oder am Zaun haben.
Der Wolf am Zaun
Selbstverständlich ging es auch um die zunehmende Präsenz von Beutegreifern – allen voran dem Wolf. Bayern hat mittlerweile in vier Regionen standorttreue Wolfsrudel, Wolfspaare oder ein Einzeltier. Durchziehende Wölfe können überall auftauchen. Einfache Beute sind Schafe, zumal wenn sie nicht weiter geschützt sind. Minimum ist ein elektrifizierter Zaun (Netzzaun oder min. 4 Litzen). Zusätzlich gibt es verschiedene Maßnahmen, die das Jagdverhalten und die Kosten-Nutzen-Abwägung des Wolfes bremsen können. „Der Wolf macht‘s wie der Fuchs am Hennenstall. Er wird immer wieder vorbeischauen und testen. Und eines Tages ist der Stall nicht geschlossen…, das darf nicht passieren“, sagt Katharina Mikschl.
Der erste Kontakt muss weh tun
Egal ob nahe eines Wolfvorkommens oder nur in Gebieten, durch die ein Wolf wandern könnte: der Erstkontakt von Wölfen mit Weidetieren muss schmerzhaft sein. Nur so gibt es eine Chance dem Wolf die Weidetiere als schwere, riskante Beute klar zu machen.
Herdenschutz und seine Facetten
Nicht jedes System ist zu jedem Zeitpunkt für jeden Betrieb in jeder Region umsetzbar. Es gilt auch hier ein Abwägen und variieren nach Möglichkeiten. UND längst nicht in jeder Region ist das volle Register an Maßnahmen notwendig. Ein guter Stromzaun jedoch ist das Minimum und sollte es auch heute schon sein.
- Minimum ist ein guter unter Spannung (4000V +) stehender Zaun
- Keine Schlupfmöglichkeiten (unterste Litze 20cm; auf Bodenunebenheiten achten! Ggf. zusätzlichen Pflock setzen)
- Wassergräben dürfen keinen Durchschlupf bieten
- Keinen Einsprung (Hanglage, Holzpflöcke, Holzpolder…)
- Temporär können Flatterbänder helfen
- Optische Erhöhung durch zusätzliche Litze
- Niedrige stromführende Litze vor Zaunsystem (z.B: auch Wildgatter)
- Einsatz von Herdenschutzhunden
Praxisteil – Unter Strom in strömendem Regen
Das Wetter spielte am Seminartag leider nicht mit. Trotz des Satzes „Ein Schäfer hält‘s aus“ hätten sich wohl die meisten etwas höhere Temperaturen und etwas weniger Regen gewünscht.
Luis Zink präsentierte v.a. das neu im Sortiment befindliche 1,22m Netz. Länge und Gewicht machen die Handhabung schwieriger. Gewicht gespart wird durch die Verwendung von Fiberglas-Pfählen statt den herkömmlichen Kunststoffpfähle. Meinung der Praktiker war, dass es diese Höhe nicht braucht und sie im Verhältnis Nutzen und Kosten/Gewicht/Praktikabilität nicht gut abschneiden.
Das Plus-Minus-Netzsystem war im Praxiseinsatz allen Teilnehmern neu. Es verspricht mit der Möglichkeit die Litzen im Wechsel Plus-Minus zu schalten eine gute Leitfähigkeit und damit einen stärkeren Stromschlag. Außerdem kann die Bodenlitze geerdet werden. Gerade die Erdung ist in manchen Regionen schwer durch trockene und/oder steinige Böden. Durch die geerdete Bodenlitze würden sich die Schäfer eine bessere Erdung erhoffen. Den tatsächlichen Vorteil und die Notwenigkeit eines Plus-Minus Systems wurde nicht gesehen, wohl aber die Erdung der untersten Litze.
Das Seminar bot einen guten Austausch mit Anregungen für alle beteiligten Seiten. Direkte Kontakte sollen beibehalten werden, um Produktentwicklung und Praxiseinsatz näher zusammenzubringen. Es wurde der Wunsch geäußert das Hintergrundwissen zu Wildtieren auch anderen landwirtschaftlichen Bereichen näher zu bringen, da dies oft unterginge.
Die Gregor Louisoder Umweltstiftung und der Landesverband Bayerischer Schafhalter planen weitere Zaunbauseminare in Bayern. Hierzu wird es wieder eine Grundlagen-Auffrischung und Produktvorstellung geben, sowie den Bereich Wildtierbiologie und Verhalten. Es sollen weitere Herstellerfirmen vorgestellt werden, so dass den Nutztierhalter die breite Palette bekannt wird.
Wir sagen nochmal DANKESCHÖN an den Betrieb Lohner und die Firma Kerbl, die die Kosten für Speis und Trank übernahm.
Herdenschutz in Bayern
Weitere Informationen zum Thema Herdenschutz:
www.lfl.de
www.lfu.de
In Bayern gibt es noch immer keine Förderrichtlinien zum Herdenschutz. Dies wird von vielen Naturschutz- und Nutztierverbänden stark kritisiert und gefordert. (Beitrag: Aktionsplan Wolf)
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Luchsnachweis im bayerischen Alpenraum
Nach längerer Pause wurde wieder ein Luchs im bayerischen Alpenraum abgelichtet. Diesmal im Forstbetrieb Sonthofen.
Luchsnachweis: Im Forstbetrieb Sonthofen, am südwestlichsten Eck Bayerns, wurde mit einer Wildkamera im Februar ein Luchs abgelichtet. Damit konnte nach langer Zeit wieder diese schöne Wildkatze im bayerischen Alpenraum nachgewiesen werden.
Leider sind Luchse im bayerischen Alpenraum noch selten. Für die Alpenpopulation kommt aber auch Bayern eine wichtige Bedeutung als Lebensraum und Trittstein zur Vernetzung der einzelnen Vorkommen in der Schweiz, Österreich, Italien und Slowenien zu. Seit Jahren fordert die Gregor Louisoder Umweltstiftung die Verantwortung in Bayern wahr zu nehmen und dem Luchs auch in dieser Region auf die Beine zu helfen. Dringend notwendig ist die Überarbeitung des Managementplans Luchs. Dieser besteht seit 2008. „Dass hier keine aktuellen Entwicklungen berücksichtigt werden, zeigt allein der Blick auf das Erscheinungsjahr“, kritisiert Stefanie Morbach, Projektleiterin bei der Gregor Louisoder Umweltstiftung. „Im Bayerisch-Böhmisch-Österreichischem Grenzgebiet läuft das Luchs-Monitoring sehr gut. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Bayern auch für andere Lebensräume eine Verantwortung trägt und aktiv werden muss.“
Gezielte Bestandsstützung und Wiederansiedlungsprojekte müssen durch einen neuen Managementplan möglich werden. Die Auswirkungen eines kleinen Genpools sind noch nicht klar. Dennoch ist jeder Art der Wanderbewegung und des genetischen Austauschs zu fördern.
Auch die Schweizer Luchsforscherin Anja Molinari freut sich über die Fotofallenaufnahme: „Im November 2017 wurden fünf Luchse, darunter 3 Jungtiere, in Vorarlberg etwa 50-60 km vom jetzigen Aufnahmeort entfernt, gefilmt. Am wahrscheinlichsten ist wohl, dass es sich um eines dieser Jungen handelt.“ Molinari begleitet seit Jahren die Entwicklung der Luchse im Alpenraum. Sie koordiniert und sammelt die Monitoring-Daten aller Länder, um einen Überblick der gesamten Alpen-Population zu bekommen. „Die aktuelle Aufnahme zeigt, dass eine Besiedlung des Bayerischen Alpenraums, sowohl von Vorarlberg, als auch von den Südostalpen her möglich wäre.“ Über geeignete Fotofallenaufnahmen könnte festgestellt werden, ob das Tier schon bekannt ist und woher es tatsächlich kommt. Aussagen dazu liegen uns derzeit nicht vor.
Der zuletzt nachgewiesene Luchs im Bayerischen Alpenraum namens Alus war seit 2015 im Grenzgebiet Berchtesgaden-Salzburger Land unterwegs. In guter Kooperation mit den Bayerischen Staatsforsten führte die Gregor Louisoder Umweltstiftung ein Fotofallenmonitoring durch und konnten den Kuder über mehrere Monate hinweg dokumentieren. Alus wurde im September 2017 ohne Kopf und Vorderläufe aufgefunden. Er wurde illegal getötet.
Hier weitere Infos zum Luchsnachweis:
Pressemitteilung Bayerische Staatsforste
Video Luchse in Vorarlberg 2017
Unsere Autoren…
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Bayerischer Aktionsplan Wolf – Wo bleibt die Nachgeburt?
Ein Kommentar von Stefanie Morbach
Zäh war die Geburt des bayerischen „Aktionsplan Wolf“. Sie dauerte viele Jahre. Das hält die beste Mutter und das engagierteste Geburtshelferteam nicht durch.
Leider merkt man das dem Kind nun auch an. Tatsächlich fühlen sich alle Interessenverbände nicht ausreichend involviert und sind mit dem Aktionsplan unzufrieden. (In diesem Punkt sind sich nun alle einig!) Dass die Presswehen losgehen, das hat man gewusst, dass das Kind querliegend entbunden und auf der Welt ist, haben manche erst aus den Medien erfahren.
Nicht, dass die Mitglieder der AG Große Beutegreifer nicht um Ihre Meinung zum Entwurf gefragt worden wären. Einige sind der Aufforderung zur ausführlichen Stellungnahme nachgekommen. Ich mag mich täuschen, doch zwischen Entwurf und veröffentlichtem Papier sind lediglich Schönheitsreparaturen erfolgt. Schade um die investierte Zeit, sich ernsthaft Gedanken zu Anpassungen, kritischen Hinweisen und Fragen zu machen.
Was hat sich geändert? Ursprünglich war der Aktionsplan Wolf als Managementplan 1 und 2 geführt, nun die Neuerung in AKTIONsplan (Managementplan 3). Darf das Hoffnung machen, nun mehr Action aus den Ministerien bei Beratung, Förderung etc. zu erwarten?
Angekündigt sind nun noch die Förderrichtlinie und das Förderprogramm der beiden Ministerien Landwirtschaft und Umwelt. Angekündigt möchte man schreien?! An was sollen sich Nutztierhalter für diese Saison orientieren? Ganz zu schweigen davon, dass sie nicht wissen wie sie das finanzieren können, sollen, dürfen.
Wenn das Kind nun schon einen neuen Namen hat, dann hätte die Umbenennung in Managementplan – meinetwegen auch Aktionsplan – „Herdenschutz“, dem Ganzen mehr Rechnung getragen. Ach ja, aber dann hätte natürlich auch der Inhalt ein anderer sein müssen.
In der x-ten Wiederholungsschleife ist zu bemerken: 1% der Wolfsbeute sind Nutztiere. In Bayern waren das vereinzelt kleine und große Wiederkäuer nach Angaben des Landesamts für Umwelt im Jahr 2018 fünf Schafe und drei Kälber.
Noch. Und da liegt doch das eben entbundene Kind – ähh der Hund bzw. der Wolf – begraben. Nicht, dass es nicht für den einzelnen schlimm ist ein oder mehrere gerissene Tiere an den Wolf zu verlieren. Ein Promille in der Gesamtstatistik zu sein, tröstet da wenig. Dennoch: Warum um alles in der Welt wird nicht das was DA ist ausreichend beachtet: Weidetiere.
Die Verantwortung des Nutztierhalters seinen Tieren gegenüber.
Die Verantwortung des Landwirtschaftsministeriums diesen gegenüber, ordentliche Weidewirtschaft betreiben zu können. Die Verantwortung des Umweltministeriums gegenüber dem Artenschutz. Hier kreuzen sich halt die Wege von Offenhaltung durch Beweidung und dem eben auch zu unserer Natur gehörenden Wölfen.
Gerade wenn man die Pressemitteilung aus dem Umweltministerium liest, könnte man Ausschnittsweise meinen, ein Verbandsvertreter aus der Landwirtschaft hätte sie verfasst.
„Die Weidetierhaltung in Bayern braucht eine klare Zukunftsperspektive.“ Jaaa, Herr Glauber, richtig. Aber die bekommt sie doch nicht mit einem Wolfsmanagementplan! Ganzfurchtbar schnell müssen Sie die Förderrichtlinien herauspressen! Mit sanfter Geburt ist da nichts mehr. Die Richtlinien hätten spätestens mit dem Managementplan als Zwillingsgeburt kommen müssen. Ein Frühchen – zeitlich, nicht inhaltlich – wäre auch gut gewesen!
„…eine Entnahme eines Wolfes…auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen…“, soll dort erfolgen können, wo der Aufwand unverhältnismäßig (finanziell und emotional, wie es auf S. 43 im Aktionsplan heißt) ist und Wiederholungsgefahr besteht. Bei ungeschützten Tieren besteht natürlich Wiederholungsgefahr. Wär er ja schön blöd, der Wolf, wenn er hier nicht nochmal am Buffet vorbeigehen würde. Leider fehlt die Definition von unverhältnismäßig. Unverhältnismäßig in Sachen Artenschutzbemühungen (eben auch Wolf) oder unverhältnismäßig in Sachen Weidetierhaltung, die im bayerischen Alpenraum auf 8,5% der Fläche stattfindet.
Unverhältnismäßig heißt: Allzu sehr vom normalen Maß abweichend. Das wäre für mich – Achtung sehr subjektiv und damit eine Gefahr auch bei denjenigen in der Weidetierkommission, die das dann entscheiden sollen – exorbitanter Arbeitseinsatz und Kosten für Material, technischer Aufwand, der über die jährlichen Kosten und die Grundeinrichtung bspw. einer Almfläche hinausgehen.
Das LfL hat das doch vor Jahren einmal berechnet. Wie realistisch diese Zahlen sind, mag ich nicht zu beurteilen, aber daran orientiert wäre es dann doch schlüssig: Veranschlagte Kosten LfL minus Kosten die ohne extra Herdenschutzaufwand geleistet werden müssten, ist gleich die Summe, die aus dem Fördertopf der Präventionszahlungen kommen muss. Und was heißt da dann unverhältnismäßig? Wenn die Zusatzkosten für beispielsweise Behirtung, Gesteinsbohrungen für das Zaunpfostensetzen etc. etc. gezahlt werden, ich externe Trupps anstellen kann, dann ist das doch für mich nicht mehr unverhältnismäßig. Alles eine Frage des Geldes.
Noch größer die Unklarheit bei „emotional unverhältnismäßig“. Der eine hält den schlimmsten Splatterfilm aus. Der andere verkrampft, wenn im Disney-Kitsch Rapunzel die Haare abgeschnitten werden.
Welche Psychologen sitzen in der Weidetierkommission, um das zu beurteilen?
Ergo: raus mit den Förderrichtlinien. Sie sollen ja schon gezeugt worden sein. Kursieren nun durch diverse Hände – ich hoffe die richtigen – und werden hoffentlich sehr bald das Licht der Welt erblicken.
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Zwei bayerische Wolfspaare
von Stefanie Morbach
In den letzten Monaten wurden die Wolfsnachweise in Bayern verifiziert. So konnten im Bayerischen Wald und auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr die jeweils zwei Einzelwölfe als Männchen und Weibchen identifiziert werden. Damit gehen die Behörden und auch wir von den ersten beiden bayerischen Wolfspaaren aus – und wir warten gespannt auf die Meldungen über Nachwuchs. Natürlich muss das dieses Jahr noch nicht soweit sein, aber die Chancen stehen doch sehr gut.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde wohl der letzte Wolf in Bayern erlegt. Mit der Rückkehr, Etablierung von Revieren und anstehenden Rudelbildung kehrt ein echter Ureinwohner Bayerns zurück. Damit verbunden sind legitime Bedenken und Überlegungen aber auch sinnlose Behauptungen, die gerade den unmittelbar Betroffenen (in der Regel Weidetierhalter) überhaupt nicht weiterhelfen.
Aktuelle Wolfsnachweise in Bayern finden Sie hier.
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Erfahrungsbericht Einsatz Herdenschutzhunde und Rinder in Bayern
von Stefanie Morbach
Eigene Erfahrungen in Sachen Herdenschutz sind bei uns in Bayern noch selten. Bislang gab es nur seltene, wenige Anlässe sich akut mit den Thema als Nutztierhalter zu befassen. Es waren einzelne Wolfsmeldungen in den letzten Jahren und wenige Risse, die tatsächlich auf die Tat eines Wolfes schließen liesen.
Der Wolf ist zurück in Bayern. Zwei Wölfe streifen gemeinsam durch den Bayerischen Wald. Mindestens ein Tier ist auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr seßhaft geworden. Hinzu kommen Einzeltiere, die immer wieder (und überall!) auftauchen können.
Auch in Bayern gibt es ein paar Nutztierhalter, die sich zum Teil seit Jahren mit den Möglichkeiten des Herdenschutzes auseinandersetzen. Ihnen ist bewusst, dass die Wölfe nach Bayern zurückkehren werden und möchten ihre Tiere bestmöglich schützen. Und dies ist ohne Erfahrung und Vorbereitung kaum möglich.
Letztes Jahr besuchte ich Chris Homburg im Norden von Bayern. Sie hält Hinterwälder Rinder. Seit 2016 gewöhnt sie zwei Kangals an ihre Herde. Tatsächlich ist bei den hunde-ungewohnten Rinder der Annäherungsprozess an ihre Aufpasser langwieriger als umgekehrt. Und auch die jungen Hunde müssen in ihre Rolle als Herdenschutzhunde hineinwachsen.
Auf der Seite des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. berichtet Chris Homburg von ihren Erfahrungen und dem Stand der Dinge ihres Projektes. Ein wunderbarer Ansatz, der sicherlich früher oder später auch anderen Nutztier-/Rinderhaltern helfen wird. Solche Projekte und vorallem öffentlich für alle zugängliche Berichte sollte es mehr geben!
Hier nun ein Auszug aus dem neuen Bericht Herdenschutzhunde und Rinder von Chris Homburg (Ausführlicher Bericht hier)
Der aktuelle Stand sieht sehr gut aus – Rinder und Hunde finden immer mehr zusammen, die Wohlfühldistanz der Rinder, in der sie die Hunde akzeptieren, nimmt immer mehr ab und es finden schon regelmäßig freundliche soziale Interaktionen zwischen den Tierarten statt, die endlich auch mal von den Rindern ausgehen, bisher waren immer allein die Hunde die Initiatoren. Auch in Sachen Herdenschutz stehen wir auf altersentsprechendem Niveau bereits gut da.
Das gegenseitige Belecken ist bei Rindern ein wichtiges Element im Sozialverhalten und gehört zu den wenigen Aktionen, bei denen der sonst eingehaltene Individual-Abstand unterschritten wird. Wegen des Beleckens und der Angewohnheit der Rinder alles mit ihrer Zunge zu bearbeiten, aber auch wegen der Hörner tragen die Mc`s mittlerweile keine Halsbänder mehr. Für den Fall, dass man sie mal anleinen muss, haben sich Retrieverleinen mit integriertem Zugstophalsband bewährt, die griffbereit parat hängen.
(…)
Wenn man mit Herdenschutzhunden anfängt, bekommt man immer wieder den Satz „Die Hunde machen das schon“ zu hören. Je mehr sich dieser Satz mit eigenen Erfahrungen und Beobachtungen füllt, umso stimmiger wird er dann auch. Es ist immer wieder bemerkenswert, was in diesen, gerade mal 11 Monate jungen Hunden jetzt schon alles an Fähigkeiten drin steckt – neben der enormen Leistung in Sachen Bindungsverhalten bei den Rindern, lassen sich schon sehr viele Herdenschutz-Elemente erkennen, die die Hunde je nach Situation und Lernerfahrungen immer weiter ausbauen und anpassen. Den bisher größten Entwicklungssprung haben die Mc`s dabei unmittelbar nach der Junghund-Unsicherheitsphase mit etwa 6 Monaten abgeliefert, ab da ging mit den Junghunden Vieles, was den Welpen bis dahin schon allein aufgrund der noch mangelnden körperlichen und „mentalen“ Fähigkeiten noch gar nicht möglich war. Grad, weil sie soviel leisten, darf man aber nicht vergessen, dass die Mc`s noch lange nicht fertig mit ihrer körperlichen und mentalen Entwicklung sind und man darf erst Recht nicht vergessen, wie unglaublich anstrengend die lange Integrationszeit bei den Rindern für die Hunde ist, da die Hunde da wirklich kontinuierlich auf Zack sein müssen, um drangsalierenden/übermütigen Rindern rechtzeitig aus dem Weg zu gehen. Kommt da dann noch anstrengende Herdenschutz-Arbeit hinzu, wie Wochenenden mit vielen Fremdhund-Spaziergängern, dichter Nebel mit viel Laufarbeit bei der Geländekontrolle, lustige Krähen, die sich einen Spass daraus machen, die Hunde zu ärgern oder wie jetzt die noch neuen Ski-Langläufer, die den Hunden auch herdenschutztechnisch einiges abfordern, ist man schnell an einem Punkt, der die Hunde bei aller Leistungsbereitschaft noch überfordern kann.
(…)
Ich jedenfalls bin froh, dass wir den Schritt zum Herdenschutz mit Hunden bei unseren Rindern gewagt haben. Wir dachten ursprünglich, wir hätten sehr frühzeitig damit angefangen und hätten noch viel Zeit, bis es in Sachen Wölfen hier in Oberfranken richtig ernst wird. Aber mittlerweile häufen sich auch in Bayern die Wolfssichtungen und in 50 km Entfernung am TÜP Grafenwöhr scheint sich einiges zu tun, so dass wir wohl tatsächlich grad noch rechtzeitig mit den Hunden angefangen haben, um es den Hunden zu ermöglichen, sich in Ruhe mit den Rindern zu arrangieren und allmähliche, sich steigernde Herdenschutzerfahrungen machen zu können, bis es irgendwann wirklich ernst wird.
Dank McGee und McGyver können wir der weiteren Ausbreitung der Wölfe hier in der Region mittlerweile gelassen entgegen sehen und das ist ein Aspekt, der alles an Arbeit und Zeitaufwand, was wir bisher dafür geleistet haben, um ein Mehrfaches aufwiegt.
Aktuelles zur weiteren Entwicklung des Projekts finden Sie hier.
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Neues aus dem Fotofallenprojekt Luchs
von Stefanie Morbach
Fotofallenprojekt Luchs: Seit September vergangenen Jahres stehen Wildtierkameras an 12 Standorten im Projektgebiet zwischen Bayerischer Grenze und Leogang/Saalfelden in Österreich. Ziel ist es den bekannten Luchskuder Alus nachzuweisen und Mutmaßungen über weitere Luchse zu verifizieren. Nun ziehen die Projektpartner Zwischenbilanz.
Seit Projektstart im September 2016 wurden die Fotofallen drei Mal kontrolliert. Der Luchs Alus konnte dabei an vier von zwölf Standorten im Bereich Unken nachgewiesen werden. Damit ist klar: der Kuder ist hier sesshaft geworden. Er wanderte 2015 in die Region Berchtesgadener Land – Pinzgau aus dem italienischen Friaul ein.
Auch in der Ranzzeit blieb er hier in der Region. Kuder können in dieser Zeit auch weite Kreise ziehen auf der Suche nach einer Partnerin. Alus scheint hier nach wie vor alleine zu sein.
Insgesamt konnten von September 2016 bis April 2017 24 Aufnahmen des Luchses auf den Projektflächen der Saalforste und der Österreichischen Bundesforste gemacht werden. Ein weiterer Luchs konnte bislang nicht abgelichtet werden
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Erstes Wolfspaar in Bayern nachgewiesen
Natürlich wurde es schon seit Wochen vermutet, nun haben aber die genetischen Analysen es auch bestätigt: durch den Bayerischen Wald zieht ein Wolfspaar. Damit ist das erste Rudel absehbar.
Die Rückkehr der Wölfe nach Bayern ist bekannter Weise nicht von allen gerne gesehen. Gerade für Nutztierhalter wird dies eine Umstellung sein. In vielen Bereichen – von Herdenschutz bis Präventionszahlungen – besteht Nachholbedarf.
http://www.lfu.bayern.de/presse/pm_detail.htm?ID=754
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Der zurückgekehrte Wolf
Seit einigen Wochen ist klar: es ziehen nicht mehr nur einzelne Wölfe durch das Land, mindestens zwei haben sich niedergelassen, einer davon auch einen Partner gefunden. (Monitoring Wolf Landesamt für Umwelt)
Und schon schlagen die (politischen) Wogen hoch. Was seit Jahren, gar Jahrzehnten absehbar war, scheint jetzt bei manchem doch Erstaunen hervorzurufen. Bayern ist umzingelt von Wolfvorkommen: Italien, Österreich (Niederösterreich), Tschechien, Sachsen… Quasi aus allen Richtungen kann der Wolf zurückkommen. Und er tut es auch.
Jüngst, mit Bekanntwerden des Wolfpaares (m, ?) im Bayerischen Wald, brachten alle (!) Landtagsfraktionen Eilanträge im Umweltausschuss des Bayerischen Landtages ein. Dringlichkeitsanträgen finden Sie hier. Stattgegeben wurden den Anträgen der CSU und der FW. Weiteres wird nun diskutiert. Sinnvoll und überfällig ist die ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema Herdenschutz. Reine Augenwischerei ist die Forderung nach Herabsetzung des Schutzstatus. Sicherlich kann man dies fordern, jedoch unterliegt dem Wolf diversen Schutzbestimmungen, u.a. FFH Richtlinien und damit EU-Recht. Dieses zu ändern dürfte wohl nicht in naher Zukunft möglich sein. Viel wichtiger und dringlicher ist die Prävention vor Übergriffen auf Nutztiere voranzutreiben. Was sind Minimalanforderungen, wie wird hier finanziell unterstützt…? Gefordert wurde „schnellstmöglich Fördermöglichkeiten für Präventionsmaßnahmen zu prüfen“. Die Prüfung allein reicht nicht aus. Daraus muss unmittelbar eine Umsetzung und Festlegung der Förderung hervorgehen.
Nicht zuletzt schlägt jetzt die Bayerische Staatszeitung in die Kerbe: Wolfsabschuss in Bayern Ja oder Nein? Es ist das Recht eines jeden, sich hier zu äußern und abzustimmen. Nur: bringen wird es nichts. Es ist kein Volksbeschluss ob er im Allgemeinen geschossen werden soll oder nicht, ob der Wolf bei uns leben kann oder nicht. Die Meldungen der letzten Jahre zeigen: er kann, will und wird. Nun gilt es vielmehr dies bestmöglich zu begleiten.
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