Herdenschutz – eine Aufgabe für alle

Herdenschutz - Wir können Nutztiere vor Übergriffen von Wölfen geschützt werden? Mit dem Thema müssen wir uns heute auseinandersetzen, bevor morgen der Wolf da ist. (Foto: S. Jaeger)

Wie können Nutztiere vor Übergriffen von Wölfen geschützt werden? Mit dem Thema müssen wir uns heute auseinandersetzen, bevor morgen der Wolf da ist. (Foto: S. Jaeger)

Herdenschutz wird auch in Bayern ein zunehmend drängendes Thema. Mit der Rückkehr der Wölfe müssen sich Nutztierhalter damit auseinandersetzen wie sie ihre Tiere vor Übergriffen weitgehend schützen können. Dass dies zunächst mit Umdenken, Arbeit und Geld verbunden ist, ist kein Geheimnis. Ebenso ist es aber auch kein Hexenwerk. Die Rückkehr großer Beutegreifer allein ist nicht der Grund für das Aussterben der Schafbetriebe. Hierfür gibt es seit Jahren wesentlich unmittelbarere Probleme – aber das ist ein anderes Thema.

Herdenschutz beginnt im Kopf

Mit der Ausrottung großer Beutegreifer, wie Bär, Wolf und Luchs mussten wir uns keine weiteren ernsthaften Gedanken zum Schutz unserer Nutztiere auf freien Fläche machen. Füchse und Kolkraben töten ab und an v.a. Lämmer, in manchen Gegenden sind freilaufende Hunde mit laizze-faire Hundebesitzern oder ganz ohne Begleitung eher das Problem. Nun steht der Wolf vor der Tür und stellt v.a. die Schafhaltung auf eine neue Probe. Begeistert hört man wohl kaum einen Schafhalter von der Rückkehr der Wölfe sprechen. Dennoch gibt es ein paar, die sich schon seit Jahren damit befassen, sich fortbilden und Systeme (von Zäunung bis Schutzhund) ausprobieren. Sie wollen gerüstet sein, wenn es eines Tages heißt: Wölfe sind dauerhaft zurück in Bayern. Eine Verweigerungshaltung löst das Problem nicht. Eine Nutztierhalterin, die sich mit dem Thema eingehend befasst, erzählte, dass sie von Kollegen als „Wolfsfreund“ beschimpft wurde. „Ich bin nicht für den Wolf. Ich bin für meine Tiere“ war ihre Antwort. Jetzt ist die Chance ohne akuten Druck durch dauerhafte Wolfspräsenz, zu lernen, wie sich Tiere schützen lassen, wie die Arbeit und der Umgang mit Herdenschutzhunden ist etc. Das sollten wir alle – Nutztierhalter, Behörden und Naturschutzverbände – nutzen!

Herdenschutz in Bayern – erste Hilfestellung  

Bereits vor Jahren veröffentlichte das Landesamt für Landwirtshaft den Leitfaden: Rückkehr von Luchs, Wolf und Bär – Was tun als Nutztierhalter? . Hier wird ausführlich auf die Schutzmaßnahmen von Bienen, Schafen und Dammwild eingegangen. Das Heft gibt eine gute Zusammenfassung der Situationen und Möglichkeiten. In der Praxis wird noch viel diskutiert und gefachsimpelt. Letztendlich müssen wir gestehen: keine Ahnung, wie es in Bayern sein wird, wenn es wieder Wolfsrudel gibt. Es gibt Erfahrungen aus Ländern in denen Bär, Wolf und Luchs nie ausgestorben waren (hier gibt es auch heute noch Schafhaltung!), wie z.B. Slowenien oder Rumänien. Es gibt Erfahrungen aus Ländern, in denen es wieder Wölfe gibt, wie z.B. Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern etc oder Frankreich. Und hier gehen die Meinungen dann schon auseinander. Die einen sagen: alles kein Problem. Die anderen: alles unmöglich. Die Wahrheit wird, wie so oft, dazwischen liegen. Landschaften und Haltungsformen unterscheiden sich, ebenso die gesellschaftlichen Voraussetzungen (Besiedlung, Lohn…). So helfen uns die Erfahrungen aus anderen Gebieten sicher ein Stück weit, letztendlich müssen wir alle aber so frei sein selbst zu lernen.

Finanziell unterstützt werden Herdenschutzmaßnahmen in Bayern bislang nur in geringem Umfang. Beispielsweise muss der Nutztierhalter die Anschaffung und die Haltung von Herdenschutzhunden selbst leisten, ebenso Kosten für evtl. Umbau des Zaunes.  Unterstützung erfährt man von Seiten des Landesamt für Umwelt über Beratung, Informationsveranstaltungen oder Exkursionen. Ebenso werden Elektrozäune bereitgehalten, die bei  Übergriffen durch den Wolf angefordert werden können und so ein erster Schutz vor weiteren Angriffen sein können.

Eine Förderrichtlinie Herdenschutz gibt es in Bayern, anders als bspw. Sachsen oder Niedersachen, noch nicht. Mit der Beratungsstelle ist ein erster Schritt gemacht, der hier aber nicht enden kann. Von staatlicher Seite muss weiterhin daran gearbeitet werden, wie die Rückkehr von Wölfen und die Nutztierhaltung zusammengebracht werden können.

Herdenschutz in Bayern – praktische Umsetzung

Ein paar Nutztierhalter in Bayern testen bereits Formen der Schutzmaßnahmen. Neben Zäunen, die entsprechende Standards erfüllen, finden Herdenschutzhunde Einsatz bei Schafen, Rindern und Pferden. Sie bringen bereits Erfolge gegen Übergriffe von Füchsen und Kolkraben und lehren ihre Besitzer, was es bedeutet einen Herdenschutzhund als Mitarbeiter zu führen. Auswahl des geeigneten Tieres und Umgang will gelernt sein. Auch als Spaziergänger und Wanderer dürfen wir uns darauf einstellen, dass ein Herdenschutzhund seinem Namen alle Ehre macht und seine Herde beschützt. Das müssen wir verstehen und akzeptieren.

Herdenschutz - Freiwilligen-Einsatz in Mecklenburg-Vormpommern. Hier werden Zäune Wolfssicher gemacht.

Freiwilligen-Einsatz in Mecklenburg-Vorpommern. Hier werden Zäune Wolfssicher gemacht.

Eine Initiative, die ihren Ursprung in Mecklenburg-Vorpommern nahm, breitet sich nun in mehrere Bundesländer aus: WikiWolves. Hier helfen Freiwillige mit ihrem Engagement und ihrer Arbeitskraft Nutztierhaltern bei Zaunbau und weiteren Arbeiten, die zum erfolgreichen Herdenschutz beitragen. Neben der praktischen Hilfe ermöglicht dieser Einsatz ein gegenseitiges Kennenlernen und Verstehen. Eine prima Initiative, die wir weiterhin verfolgen werden und der wir bald einen eigenen Blogeintrag widmen!

In Deutschland unterstützen zwei Vereine die Arbeit mit Herdenschutzhunden: Die AG Herdenschutzhunde und der Verein für arbeitende Herdenschutzhunde. Hier finden Interessierte kompetente Ansprechpartner, Erfahrung und Beratung.

Herdschutz ist eine Aufgabe für alle

Herdenschutz ist eine Aufgabe für Nutztierhalter, die sich konkret mit der Fragestellung auseinandersetzen und praktische, praktikable Lösungen finden müssen. Naturschutzverbände, die ihren eigenen Forderungen nach Rückkehr von heimischen Wildtieren und Erhalt von angepassten Tierhaltungsformen/Pflege von Naturschutzflächen zusammenbringen müssen und letztendlich die politische Instanz, die die Voraussetzungen und Unterstützung dafür schaffen muss.

 

 


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Abschuss von Wölfen

Wölfe in Bayern. Mit ihrer Wiederkehr wird auch die Diskussion um das Vorgehen bei "Problemfällen" lauter. (Foto: R. Simonis)

Wölfe in Bayern. Mit ihrer Wiederkehr wird auch die Diskussion um das Vorgehen bei „Problemfällen“ lauter. (Foto: R. Simonis)

Der Abschuss von Wölfen wird bei uns heiß diskutiert. Die Managementpläne (soweit in den einzelnen Bundesländern vorhanden) geben grundsätzlich Vorgaben zu den Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um die Entnahme dieses geschützten Tieres zu genehmigen. Doch ab wann ist der Wolf ein Problemwolf? Was ist eine geeignete Vergrämung? Wurde alles dazu getan? In Deutschland muss wohl noch viel dazu diskutiert werden.

Sobald Wölfe in einem Gebiet auftauchen werden oft Stimmen laut, die den legalen Abschuss von Tieren fordern. Im Sinne von „währet den Anfängen“ soll damit die Möglichkeit aufgeführt werden, zunehmende Wolfsvorkommen einzudämmen oder „Problemtiere“ zu entfernen. Ohne rechtliche Voraussetzungen, sind weiterführende Überlegungen dazu hinfällig. Bislang sind in Bayern nur Einzeltiere aufgetaucht. Dies kann sich in den kommenden Jahren ändern. Wölfe sind hierzulande streng geschützte Wildtiere, die dem Naturschutzrecht, nicht aber dem Jagdrecht (Ländersache) unterliegen. Beispielsweise ist der Wolf in Sachsen auch dem Jagdrecht unterstellt, genießt aber ganzjährige Schonzeit. Aber auch hier gilt der hohe Schutzstatus der Flora-Fauna Habitat Regelung, wie für alle europäischen Länder.

In Niedersachsen haben MT6, genannt „Kurti“, und die „Goldenstedter Wölfin“ eine rege Diskussion über Entnahme, Vergrämung und ausreichenden Herdenschutz ausgelöst. Im Fall von MT6 hat das Niedersächsische Umweltministerium nun (25.4.2016) die Entnahme angeordnet. Trotz Vergrämungsversuche durch einen Experten ist der Wolf nach Einschätzung von Experten ohne Scheu und nähert sich Menschen auf geringe Distanz. Zunächst soll der Wolf betäubt und in ein Gehege gebracht werden. Findet sich kein für ein Wildtier dauerhaft geeignetes Gehege, wird er wohl getötet. Ein Wildtier, wie den Wolf, dauerhaft in Gefangenschaft zu halten, hat sich in der Vergangenheit als äußerst schwierig erwiesen. NACHTRAG: MT6 wurde am 27.4.2016 „letal entnommen„.

Abschuss von Wölfen – Ausnahme: Entnahme von Einzeltieren

Nur unter ganz bestimmten und begrenzten Voraussetzungen kann die Diskussion um den Abschuss (meist wird dabei von Entnahme gesprochen) geführt werden. So sieht der Managementplan für Wölfe in Bayern dies nur vor, wenn erhebliche wirtschaftliche Schäden (Landwirtschaft/Forst/Fischerei) entstehen, Gefahr für Menschen besteht, Schutz von natürlich vorkommender Tier- und Pflanzenwelt gefährdet ist. Alle möglichen Alternativen müssen durchdacht und umgesetzt werden, bevor Schritte zur Entnahme durch die Regierung als höhere Naturschutzbehörde erlaubt werden. Dabei darf sich der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtern, wie es im Managementplan heißt. Demnach müssten Entnahmen bei einer sich aufbauenden Population ausgeschlossen sein.Demnach müssten Entnahmen bei einer sich aufbauenden Population ausgeschlossen sein, ausser bei Gefahrenabwehr – hier geht der Mensch natürlich immer vor.

Grundsätzlich verweigern sich viele Naturschutzverbände, auch die Gregor Louisoder Umweltstiftung, nicht der Entnahme einzelner Wölfe, wenn die hohen Anforderungen des Managementplanes eindeutig gegeben sind. Voraussetzung ist, wie es auch die Gesetzeslage vorgibt, eine ausführliche Einzelfallprüfung und Prüfung der Alternativen. In ausreichend großen Populationen ist denkbar ein als problematisch eingeschätztes Tier gezielt abzuschießen, wenn keine gravierenden naturschutzrechtlichen oder wildtierbiologischen (Populationsstärke) Gründe dagegenstehen. Die Problematik dürfte eher darin bestehen eine fundierte, einstimmige Expertenmeinung heranzuziehen, auf deren Rat die Regierung eine richtige Entscheidung treffen kann.

Helfen Wolfsabschüsse Nutztiere langfristig zu schützen?

Zum Schutz von Nutztieren scheint der regelmäßige, legale Abschuss von Wölfen nicht beizutragen. Zumindest zeigt dies eine Untersuchung aus den US-Bundesstaaten Idaho, Montana und Wyoming. Auch wenn Wölfe (Rudelstruktur), Haltungsformen der Nutztiere und weitere Faktoren nicht Eins zu Eins vergleichbar sind, soll die Studie hier im kurzen Abriss vorgestellt werden.

Mit Daten aus 25 Jahren wurde versucht einen Zusammenhang von Wolfsabschüssen und Übergriffen auf Nutztierherden herzustellen. Mutmaßlich sollte die Reduzierung der Wölfe auch zu einem Rückgang der Risse führen. Allerdings stellte sich heraus, dass die Zahl der Übergriffe um 4% bei den Schafen und 5-6% bei Rindern zunahm. Es scheint so, dass bei Abschüssen von Wölfen im Folgejahr mehr Würfe diesen Verlust ausgleichen. Überschreitet der Abschuss 25% der Wolfspopulation geht die Zahl der reproduzierenden Paare, der Wölfe und der Übergriffe auf Nutztiere zurück. Auf lange Sicht gesehen ist dieser hohe Abschuss, laut Studie, aber nicht haltbar. Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass der Abschuss einzelner Wölfe, die Nutztiere reißen, kurzfristig sinnvoll sein kann. Allerding wird empfohlen Alternativen zu überdenken.

Der Abschuss von Wölfen kann zu einer Zersplitterung der Rudel führen und damit zur Bildung neuer reproduzierender Wolfspaare. Die dahinterstehende Vorstellung, mit Abschüssen die Wölfe zu dezimieren und Übergriffe auf Nutztiere zu minimieren scheint für das untersuchte Gebiet nicht aufzugehen.

 

Einige Meinungen/Stellungnahme zur Entnahme Wolf MT6

http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/umweltstaatssekretaerin-informiert-ueber-den-zwischenstand-143375.html

http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/umweltministerium-informiert-wolf-mt6-ist-tot-143383.html

http://www.lausitz-wolf.de/index.php?id=1524

http://www.lausitz-wolf.de/fileadmin/PDF/Gemeinsame_Erklaerung_zu_MT6_28042016.pdf

https://umwelt-kompass.com/kompass/nabu-stellungnahme-zur-entnahme-des-wolfes-mt6-aus-dem-munsteraner-rudel/

http://www.wwf.de/2016/april/auffaelliger-wolf-mt6/

http://woelfeindeutschland.de/mt6-auf-dem-weg-zur-nordsee/

Studie: Effects of Wolf Mortalitiy on Livestock Depredations http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0113505


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Felines Immundefizienz Virus bei Luchs gefunden

Luchs aus freier Wildbahn wurde positiv auf Felines Immundefizienz Virus (FIV) getestet.

Felines Immundefizienz Virus bei LuchsFelines Immundefizienz Virus bei Luchs gefunden: Der zur Wiederansiedlung im Nationalpark Kalkalpen (Österreich) in der Schweiz gefangene Luchs-Kuder ist mit dem FIV infiziert. Bei Routineuntersuchungen die bei Fängen aus der freien Wildbahn und Umsiedlung durchgeführt werden wurde dies festgestellt.

Luchs wird eingeschläfert
Der Luchs ist zur Quarantäne derzeit im Alpenzoo Innsbruck. Da es sich um eine geschützte Wildtierart handelt, bedarf es der Genehmigung. Diese wurde auf Empfehlung der Amtstierärztin vom Stadtsenat nun beschlossen. Eine Entlassung in freie Wildbahn kommt nicht in Frage, da das Virus so weiterverbreitet werden kann. Für das Wildtier ist ein Verbleib in Gefangenschaft ebenso wenig denkbar und wird von Experten als großer Stress für das Tier bewertet.  Die Bewertungen sind aus Sicht des Naturschutzes und Arterhalts der Luchse in freier Wildbahn nachvollziehbar. Eine bekannt gewordene, tödlich verlaufende Krankheit sollte durch ein infizierte Tier nicht weiter ausgebreitet werden. Die artgerechte Haltung eines an ein Leben in freier Natur gewöhntes Tier (Reviergröße ca. 200km²) ist nahezu unmöglich.

Die Wirkungsweise von FIV
Das FIV ist mit dem HIV verwandt, kann aber nicht von Katze auf Mensch übertragen werden. Ebenso wie das HIV schwächt das FIV das Immunsystem und kann zu verschiedenen Erkrankungen führen. Die Übertragung erfolgt vornehmlich über den Speichel (Biss). Das Virus befällt T-Lymphozyten, die zur Produktion von weißen Blutzellen (wichtig für Immunabwehr!) dienen. Befallene T-Lymphozyten bilden nun weitere FIViren. Im Laufe der Erkrankung geht die Anzahl weißer Blutkörperchen zurück, das körpereigene Abwehrsystem bricht zusammen, der Befall von Krankheiten nimmt zu. Über kurz oder lang führt die Erkrankung zum Tode des Tieres, da bereits für ein gesundes Tier harmlose Krankheitserreger schwere Infekte auslösen können und den Organismus immer weiter schwächen.

 

Felines Immundefizienz Virus bei Luchs gefunden – Weitere Informationen darüber können Sie hier nachlesen:

www.tierklinik.de/medizin/infektionskrankheiten/virusinfektionen/fiv-felines-immundefizienz-virus

www.kora.ch/fileadmin/file_sharing/5_Bibliothek/52_KORA_Publikationen/520_KORA_Berichte/KORA_08_D_2001_Todesursachen_und_Krankheiten_beim_Luchs.pdf

 


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Fotofalle nimmt Wolf im Landkreis Starnberg auf

Fotofalle_Wolf_03_2016_BJV Starnberg - Wolf im Landkreis Starnberg

Wolf im Landkreis Starnberg. Mit einer Fotofalle wurde dieses Tier in einem Jagdrevier dokumentiert. (Foto: BJV_Kreisgruppe Starnberg)

Wolf im Landkreis Starnberg: Am 7.3.2016 wurde ein Wolf im nördlichen Landkreis Starnberg fotografiert. Anhand von wolfstypischen Merkmalen bestätigten Experten den Anfangsverdacht. Auf weiteren vorliegenden Bildern kann nicht einwandfrei ein Wolf identifiziert werden.

Damit ist diese Aufnahme die zweite Wolfsmeldung in Bayern in diesem Jahr. Im Landkreis Starnberg war bereits 2006 ein Wolf überfahren aufgefunden worden. Dieses Tier stammte aus der Südwestalpen-Population. Im aktuellen Fall liegen keine genetischen Proben vor, so dass eine eindeutige Bestimmung der Herkunft nicht möglich ist.

 

 

Pressemitteilung Landesamt für Umwelt: „Wolf im LK Starnberg fotografiert“

Artikel SZ 16.3.2016: „Immer mehr Wölfe in Bayern unterwegs


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Getötete Luchse: Dritter Fall illegal innerhalb eines Jahres

Getötete Luchse

Luchse im Bayerischen Wald sind durch illegale Tötungen massiv in ihrem Bestand gefährdet. Der aktuelle Fall ist der 5. getötete Luchs seit 2012.

Getötete Luchse: Am 10.3.2016 gab die Polizei Niederbayern in einer Pressemitteilung bekannt, dass der am 29.12.2015 am Straßenrand tot aufgefundene Luchs im Landkreis Grafenau nicht Opfer eines Verkehrsunfalles wurde.

Zunächst lag auf Grund des Fundortes der Verdacht nahe, dass das Tier beim Versuch die Straße zu überqueren von einem Auto verfasst und getötet wurde. Ein Unfall wurde nicht gemeldet. Das Tier wurde von einem Anwohner entdeckt und gemeldet. Polizei und das zuständige Landesamt für Umwelt wurden informiert. Augenscheinlich konnten keine Verletzungen festgestellt werden. Es handelt sich um ein Jungtier, dass 2015 geboren ist.

Das Tier wurde an das auf die Obduktion und weitere Untersuchungen an Wildtieren spezialisierte Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin übersandt. Zunächst war unspezifisch von „menschlicher Gewalteinwirkung“ die Rede. Später wurde bekannt, dass das Tier mit einer Drahtschlinge erdrosselt wurde. Genauere Umstände sind bislang nicht bekannt.

Damit ist dieser tote junge Luchs der dritte bekannt gewordene Fall für das Jahr 2015. Seit 2012 fielen 5 Luchse (davon eine trächtige Luchsin) Straftätern im Bayerischen Wald zum Opfer. Bislang konnte keiner der Fälle aufgeklärt werden.

Die Naturschutzverbände in Bayern fordern seit Jahren eine strukturierte Aufklärungsarbeit und politische Unterstützung für die ermittelnden Beamten. Petitionen und weitere Aktionen fanden auf politischer Ebene bislang kaum Gehör. Durch mediale Aufmerksamkeit und die Arbeiten der Naturschutzverbände zeigen sich sehr gute Ansätze und Bemühungen einzelner Institutionen.

Die Polizeidirektion Oberpfalz (befasst mit dem Fall der abgetrennten Luchsläufe 2015) erarbeitete ein internes Ermittlungskonzept Luchs als Handreichung für Polizeibeamte in Bayern. Zusätzlich ruft die Polizei in einem Faltblatt die Öffentlichkeit auf Fälle illegaler Tötung zu melden.

Die bayerische Umweltministerin Scharf verurteilt auch den aktuellen Fall illegaler Luchs-Tötung und setzt wieder eine Belohnung von 10.000€ für Hinweise aus die zu einer Ergreifung des/der Täter/s führen. Eine Belohnung war bereits im Fall der abgetrennt aufgefundenen Luchsläufe (Mai 2015) aussetzt worden. Die Ermittlungen dazu sind eingestellt.

Seit wann die Untersuchungsergebnisse vorliegen und seit wann die Ermittlungen dazu laufen war bis Abschluss des Beitrages nicht in Erfahrung zu bringen. Wir liefern die Informationen baldmöglichst nach.

 

 

 

 

 


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Naturschutzkriminalität und Artenschutz – Gesetzeslage und Strafmaß

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2012 wurde die in freier Wildbahn lebende Luchsin Tessa vergiftet. Nationale und internationale Abkommen regeln den Schutz der besonders geschützten Wildtiere. Doch die Gefahr gefasst zu werden ist bislang gering. (Foto: Nationalpark Bayer. Wald)

Naturschutzkriminalität stoppen – unter diesem Slogan informieren wir über Naturschutzkriminalität vor unserer Haustüre. Darunter verstehen wir in erster Linie kriminelle Handlungen an freilebenden, geschützten Wildtierarten. Hier in Bayern sind davon vor allem Greifvögel, Biber, Fischotter und Luchse betroffen.

Regelungen Artenschutz

Viele Richtlinien und Konventionen versuchen den Schutz wildlebender Tierarten und deren Lebensräume sicherzustellen. Die Regelungen und die Umsetzung in den einzelnen Ländern ist oftmals unübersichtlich.
– CITIS Regelt international den Transport und Handel von geschützten Wildtierarten und deren Produkte
– FFH (Flora-Fauna-Habitat)Richtlinie beinhaltet den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume von europäischer Bedeutung
– Vogelschutzrichtlinie soll die europäischen Vogelarten schützen
– In der Berner Konvention sind Entnahme und Nutzung europäischer Wildtiere geregelt
– Bonner Konvention, hier geht es um wandernde Wildtiere

Besonders geschützte Wildtiere – Gesetzeslage in Deutschland

Verstümmelte Wiesenweihe. (Bild: LBV) - Naturschutzkriminalität

Bereits die Nachstellung auf geschützte Tierarten ist strafbar. 2015 wurde diese verstümmelte Wiesenweihe aufgefunden. (Bild: LBV)

Die Gesetzeslage wäre eindeutig. Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stehen besonders geschützte Wildtierarten kurz gefasst unter folgenden Schutz (BNatSchG Abschn. 3):

  • es darf ihnen weder nachgestellt werden, noch dürfen sie gefangen, verletzt oder getötet werden. Das gilt auch für den Nachwuchs.
  • Das Aufsuchen geschweige denn Zerstören von Horsten, Wurfhölen etc. ist tabu.
  • Gerade während der sensiblen Phasen (Paarungs-, Aufzuchzeit, Überwinterung etc.) sind erhebliche Störungen untersagt. Darunter versteht der Gesetzgeber eine Störung, die den „Erhaltungszustand einer lokalen Population einer Art verschlechtert“.
  • Die Tiere dürfen nicht in Besitz genommen werden, jegliche „Be- und Verarbeitung“ ist verboten
  • Ebenso sind der Verkauf (bereits das Angebot dazu), Kauf (bereits das Gesuch), der Tausch oder die Beförderung verboten. Hier gibt es Regelungen durch die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITIS, die beispielsweise einen Transport und Austausch dieser Tierarten zwischen Zoos ermöglicht.

Greifvögel, Fischotter und Luchs gehören zu den jagdbaren Tierarten (fallen also auch unter das Jagdrecht) sind aber ganzjährig geschont. Bei tieferem Interesse hier die Links zu Bundesjagdgesetz und bayerisches Jagdgesetz.

Strafmaß nach BNatSchG

Bei Vergehen gegenüber besonders geschützten Tierarten handelt es sich um Straftaten. Hier sind neben hohen Geldstrafen durchaus auch Freiheitsstrafen vorgesehen.  Bei Jagdscheininhabern ist der Entzug des Jagdscheins möglich.

§ 66 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1, 3 Nr. 1 oder 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1, 3 Nr. 1 oder 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf Tiere oder Pflanzen einer streng geschützten Art bezieht.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

Leider wurden in Bayern in den vergangenen Jahren die Täter selten gefasst und verurteilt.

Naturschutzkriminalität: Wo kein Kläger, da kein Richter

Naturschutzkriminaliät stoppen

Verdachtsfälle sollten immer der Polizei und an Naturschutzverbände gemeldet werden. Wenn sich der Verdacht nicht erhärtet, umso besser.

… und natürlich auch keine Strafe. Daher ist es wichtig um die Regelungen zu wissen. Das Entfernen von bspw. Horsten, bereits das Nachstellen (Fangkörbe, anderweitige Fallen mit dem Ziel geschützte Tierarten zu fangen) sind bereits Straftaten die gemeldet werden müssen. Eine erfolgreiche Strafverfolgung und Verurteilung würde den Ernst der Situation unterstreichen: es geht um den dauerhaften Erhalt und Schutz unserer heimischen Tierwelt, der nicht durch Selbstjustiz in Gefahr geraten darf.

Was ist zu tun, wenn Sie einen Verdacht haben?

Informieren Sie die Polizei und dokumentieren sie den Fundort/die Situation. Weitere Tipps:

Faltblatt Naturschutzkriminalität stoppen

Greifvogelvergiftung – Was ist zu tun? Hinweise des LBV

Videoclip: Was Tun beim Fund einer geschützten Tierart?

 

 

 

 


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Der Luchs im Alpenraum

Luchsnachweis Berchtesgaden - Luchs im Alpenraum

Mit einer selbstauslösenden Wildtierkamera konnte im Dezember 2015 ein Luchs im Landkreis Berchtesgaden aufgenommen werden. Im 19. Jahrhundert waren die Tiere im bayer. Alpenraum verschwunden. (Foto: Privat)

Luchs im Alpenraum: Am 2. Dezember 2016 wurde im Landkreis Berchtesgaden ein Luchs mit einer Wildtierkamera aufgenommen. Dies ist der erste verfizierte Nachweis seit Jahren. Nicht bestätigte Hinweise durch Trittsiegel oder Risse (an Wildtieren) gab es immer mal wieder. Der letzte Luchs wurde 1897 in den bayerischen Alpen erlegt. Nun ist er zurück.

Gründe für die Dezimierung der Luchse
Wie auch in anderen ehemaligen Luchsregionen führten intensive Waldnutzung, Rückgang der Beutetiere durch starke Bejagung  zur Ausrottung der Luchse. Aus menschlicher Sicht verstärkten sich die Konflikte: durch Rückgang des Lebensraumes und der Beutetiere wie Rehwild rissen die Luchse häufiger Nutztiere. Nun wurden die Luchse unmittelbar verfolgt. Die Erlegungsprämien sind in alten Papieren dokumentiert. Für einen Zeitraum von 44 Jahren wurden im 18. Jahrhundert im Kloster Tegernsee 109 erlegte Luchse festgehalten.

Rückkehr
Seit den 1970er Jahren gab es diverse Ansiedlungsprojekte im Alpenraum (Schweiz, Jura, Slowenien, Österreich, Frankreich, Italien). Dies Projekte gelten aus heutiger Sicht teils als unüberlegt und unkoordiniert. Habitatvernetzung, genetische Variabilität etc. wurden nicht immer ausreichend berücksichtigt. Die Tiere stammten aus den Karpaten. Im
Projekt LUNO wurden 2001-2008 insgesamt 12 Luchse aus dem Jura und den Nordwestalpen in die Nordostschweiz umgesiedelt.
Um die Luchspopulation der Alpen zu stärken (Genetik, Vernetzung), wurden beispielsweise 2014 3 Luchse aus dem Jura in die Südostalpen/dinarischen Alpen (Friuli, Itatlien) umgesiedelt.
Der nun fotografierte bayerische Luchs wurde bereits im Frühjahr 2015 in Österreich gesichtet.

Luchs im Alpenraum

Die Luchse im Alpenraum. Die einzelnen Vorkommen sind zerstückelt und haben kaum Vernetzung. Nachwuchs konnte in der Schweiz, Österreich, Slowenien und Kroatien nachgewiesen werden. (Karte: KORA, www.kora.ch)

Verbreitung
Der Luchs im Alpenraum: Die Luchse der Alpen kommen in mehreren Subpopulationen vor, diese sind klein und kaum vernetzt. Die alpine Population wird in drei Untergruppen geteilt: die Westalpen, der nördliche Teil der dinarischen Alpen und eine Insel in den Kalkalpen.

Die Luchsdichte/100km² in der Schweiz wird mit 0.9 im nördlichen Wallis bis zu 3,6 im südlichen Jura angegeben.
2014 zählte die Region Nationalpark Kalkalpen (Jahresbericht 2014) in Österreich 5 selbstständige Luchse mit einer Reproduktion von 4 Tieren. Auch in der Schweiz, Italien, Slowenien und Kroatien wurde Nachwuchs nachgewiesen.

Im Jahr 2011 wurde die Anzahl der Luchse im Alpenraum auf 136–180 selbständige Tiere geschätzt. Frankreich: 15–20, Italien: 10–15, Schweiz: 100–120, Liechtenstein: 0–2, Deutschland: 0–1, Österreich: 6–12, Slowenien: 5–10. (Quelle KORA)

SCALP
„Status and Conservation of the Alpine Lynx Population“ unter diesem Namen haben sich Anfang der 1990er Jahre Experten und Forschergruppen aus den Alpenländern zusammengeschlossen, um ein Monitoring der gesamten Alpenpopulation zusammenzutragen. Jährlich werden die Monitoringberichte der Projekte zusammengefasst. So entsteht ein Überblick über die Alpenpopulation der Luchse.

 

 

 

 

 

Video Luchs Alpen Dreiländereck Österreich Slowenien Italien

Luchsprojekt Kalkalpen

Luchs Schweiz

Der Luchs in Westösterreich

 

 


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Erneuter Nachweis Wolf im Bayerischen Wald

Wolf im Bayerischen Wald – Gleich zum Anfang des Jahres wurde erneut ein Wolf auf der Fläche des Nationalparks Bayerischer Wald mit einer Wildtierkamera aufgenommen. Die Aufnahme entstand am 12.1., zeitnah veröffentlichte das Landesamt für Umwelt in Bayern dazu folgende Pressemitteilung:

PRESSEMITTEILUNG

Nr. 03 / Freitag, 15. Januar 2016
Natur

Wolfsnachweis im Nationalpark Bayerischer Wald

Wolf im Bayerischen Wald - Aufnahme eines Wolfs im Nationalpark Bayerischer Wald (Januar 2016)
Aufnahme eines Wolfs im Nationalpark Bayerischer Wald (Januar 2016) (Quelle: Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (NPVBW))

Im Nationalpark Bayerischer Wald (Landkreis Freyung-Grafenau) wurde am 12. Januar mit einer automatischen Kamera zur Wildtierbeobachtung ein Foto von einem Wolf gemacht. Das Foto entstand am frühen Abend und wurde jetzt bei einer routinemäßigen Kontrolle der automatischen Kamera entdeckt. Ob es sich um dasselbe Tier handelt, das im Mai 2015 im Nationalpark (Landkreis Regen) bzw. im September 2015 im nördlichen Landkreis Cham fotografiert wurde, ist über einen Vergleich der Fotos nicht festzustellen. +++

Die Behörden, Interessenverbände und Nutztierhalter vor Ort wurden informiert.
„Häufig gestellte Fragen (FAQs)“ fasst das LfU in seinem Internetangebot zusammen unter:
http://www.lfu.bayern.de


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Aktueller Stand Wölfe in Deutschland

Wölfe in Deutschland - Wolf_R_Simonis

Wölfe in Deutschland. 37 Rudel wurden bis November 2015 in Deutschland gezählt. Einzeltiere tauchen auch immer wieder in Bayern auf. (Bild: R. Simonis)

Aktueller Stand Wölfe in Deutschland: Seit November 2015 gibt es eine aktualisierte Karte „Wölfe in Deutschland„, die der Freundeskreis freilebende Wölfe e.V. herausgebracht hat. 36 Rudel und 7 Paare sind derzeit in Deutschland beheimatet. Der Wolf, der bei Merklingen (Schwäb. Alb) überfahren wurde, ist darin noch nicht vermerkt.

Ulrich Wotschikowsky hat sich in seinem Blog WOLFSITE die Mühe gemacht und die Wolfsrudel und Paare in Deutschland zusammengetragen:
Niedersachsen: Sieben Rudel (fünf davon mit Welpennachweis), ein Paar.
Im Rudel Rheinmetall ist im Frühjahr 2015 die Fähe verschwunden, die mit prallen Zitzen fotografiert worden war. Es zählt weiterhin als Rudel, weil Jährlinge im Territorium nachgewiesen wurden.
Mecklenburg-Vorpommern: Zwei Rudel mit Welpennachweis.
Sachsen-Anhalt: Sieben Rudel mit Welpennachweis, drei Paare.
Die Rudel Altengrabow, Göritz-Klepzig und Annaburg erscheinen auch auf der Verbreitungskarte von Brandenburg.
Brandenburg: Zehn Rudel mit Welpennachweis, drei Paare. In den letzten Monaten haben sich offenbar mehrere Rudel aufgelöst. Andere sind neu entstanden. Es gibt viel „Wolfspräsenz“, aber der Status ist häufig unklar: Handelt es sich dabei um Paare? Oder um Einzeltiere? Oder gar um unentdeckte Welpen?
Der Rüde vom Rudel Hohenbucko wurde am 29.03.2015 geschossen. Im Sommer wurden jedoch zwei Welpen nachgewiesen. Es zählt als Rudel.
Das Rudel Spremberg wird dem Land Brandenburg zugerechnet.
Ein Rudel Sperenberg existiert offenbar nicht. Der Raum wird vom Rudel Jüterbog eingenommen,
Sachsen: Zehn Rudel (acht mit Welpennachweis, ein neu gegründetes Rudel im Süden bei Löbau noch nicht bestätigt).
Im Daubitzer Rudel wurde anfangs des Jahres 2015 der Rüde geschossen, deshalb keine Welpen. Daubitz zählt dennoch als Rudel.
Löbau zählt als Rudel (kein Welpennachweis).“


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Wolf oder nicht Wolf?

Anfang Dezember wurden im Landkreis Cham (Bayer. Wald) mehrere mutmaßliche Trittsiegel von Wölfen im Schnee entdeckt. Drei Fährten wurden von Experten aus der Jägerschaft gesehen. In mehreren regionalen Zeitungen war dies ein Thema.  Überraschend war nicht die Tatsache, dass eine Wolfsfährte gespürt wurde. Wolfssichtungen und -spuren sind in den letzten Jahren immer häufiger in Bayern zu finden. Zuletzt im Oktober, ebenfalls im Landkreis Cham. Überraschend war die Feststellung, dass es sich um drei Individuen handeln sollte. Damit wäre es die erste Gruppe Wölfe in Bayern. Das erst später eingeschaltete Landesamt für Umwelt, das für die offizielle Verifizierung zuständig ist, konnte die Spuren nicht eindeutig Wölfen zuordnen. Eher geht man davon aus, dass es sich um Luchsspuren handelt. Luchse kommen seit vielen Jahrzehnten wieder im Bayerischen Wald in freier Wildbahn vor.

Luchsspur_Bayerischer Wald

Der eher rundliche Pfotenabdruck eines Luchses zeigt meist keine Krallenabdrücke. Zur eindeutigen Bestimmung braucht es Übung.

Doch woran kann man eine hundeartige woran katzenartige Spur unterscheiden?

Wie bei unseren Hauskatzen auch, können Luchse die Krallen ausfahren. Bei normalem Tritt sind die Krallen im Schnee oder Schlamm nicht erkennbar. Anders bei Wölfen und Hunden. Die Krallen sind immer zu sehen.

Die Anordnung der Ballen unterscheidet sich zwischen den beiden Arten. Bei Luchsen sind die mittleren Ballen leicht versetzt angeordnet, bei Wölfen (und Hunden) sind diese symmetrisch.

Soweit die Theorie, denn im Feld, bei Spuren im Schnee, ist die Unterscheidung nicht immer so leicht. Noch schwieriger wird es bei der Unterscheidung zwischen Hund und Wolf.

Das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz beschreibt die Fährten wie folgt für den Wolf
„eher länglich-oval, Krallen relativ groß und kräftig, insgesamt sehr symmetrisch, Vorderpfote ca. 8-12 cm lang (ohne Krallen) und 7-11 cm breit, Hinterpfoten meist ca. 1 cm kürzer und schmaler“. Für den Hund: „Pfotenmaße bei gleichgroßen Hunderassen oft ähnlich, aber Trittsiegel vergleichsweise rundlich. Krallen meist schwächer, Pfotenabdruck wirkt nicht so symmetrisch wie beim Wolf.“

Nur mit der Feststellung mehrerer typischer Bilder aus Fährte, Spurbild und abgeleitetem Verhalten, eventuell Fund von Riss und Kot kann letztendlich eindeutig auf einen Wolf geschlossen werden.

Es bleibt spannend wann und wo der nächste Wolf in Bayern auftritt, irgendwann dauerhaft ansässig ist und sich ein erstes bayerisches Rudel etabliert.


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