Neue Kampagne wirbt in S-Bahnen, Regionalzügen und Umweltbildungseinrichtungen für den Schutz der Buchenwälder im Steigerwald

Schutz der Buchenwälder im Steigerwald: ABuchenwälder im Steigerwaldb dem 1.12. werben mehrere hundert Plakate in bayerischen Regionalzügen, S-Bahnen, Umweltbildungseinrichtungen etc. für den Schutz des bayerischen Naturerbes vor Profitinteressen – erstes Thema sind dabei die aktuell unmittelbar bedrohten Waldschutzgebiete im Steigerwald. Bürger können sich über die neue Kampagnenseite www.eintropfen.de informieren und ein kostenloses Mitmachpaket bestellen.

Staatsregierung, Bayerische Staatsforsten und Lobbyisten versuchen, Waldschutzgebiete zu verhindern und sogar bestehende Naturreservate wie das Schutzgebiet “Hoher Buchener Wald” bei Ebrach aufzuheben, um die bayerischen Staatswälder fast zu 100 Prozent nutzen zu können. Dabei werden mit falschen und verwirrenden Aussagen und Konzepten Bürger, Politiker und Medien verwirrt – Bayern verliert den Anschluss zu den Zielen des Naturschutzes und einem an Bürgerinteressen orientierten Umgang mit seinen Staatswäldern!

·      Aktuelle Infos zur  Aufhebung des Schutzgebietes “Hoher Buchener Wald”: http://blog.bayern-wild.de/2015/08/bayerische-staatsregierung-plant-ausverkauf-der-buchenschutzgebiete-im-steigerwald-bn-und-lbv-haben-klage-eingereicht/

·      Aktuelle Hintergrundinfos zu den Forderungen der Naturschutzverbände (5-Punkte-Plan): http://blog.bayern-wild.de/2015/10/steigerwald-naturschutzverbaende-praesentieren-5-punkte-plan/

Alle Bürger können ab sofort ein kostenloses Mitmachpaket mit vielen Informationen zum Thema bestellen. Es enthält:
• Informationen, wie Sie aktiv werden können, und Ansprechpartner
• Unser spannendes Farbmagazin Bayern wild
• Die Broschüre „Wild America – wildes Deutschland?“
• Informationen / Aufkleber des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald

Weitere Infos: aktuelle Bilder und Terminhinweise findet man auf der facebook-Kampagnenseite (www.facebook.com/ichbineintropfen).

Neue Nationalparks und Wildniszonen in Staatswäldern sind Garant für überfällige Fortschritte im Natur- und Umweltschutz in Bayern:  Sie binden im großen Stil schädliche Klimagase, helfen Hochwasser zu reduzieren und verringern den Schadstoffeintrag in Grund- und Trinkwasser.  Vor allem aber bieten sie erholungsuchenden Menschen, bedrohten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum in einer ansonsten fast flächendeckend von intensiver Land- und Forstwirtschaft und ausufernden Gewerbegebieten geprägten Landschaft.

Kurzfilm Naturschutzoffensive (www.eintropfen.de): Beeindruckende Luft- und Makroaufnahmen des renommierten Filmteams nautilus aus Nationalparken und Wildnisschutzgebieten Deutschlands zeigen, dass es sich lohnt, sich für neue Wildnisschutzgebiete zu engagieren und vor allem dass das 2-Prozent-Ziel von Bundesregierung, Verbände und Wissenschaftlern endlich vor Ort umgesetzt werden muss.

Mindestens 2 Prozent echte Wildnisflächen in Deutschland – das ist das Ziel von Bundesregierung (Biodiversitätsstrategie), Naturschutzverbänden und Wissenschaftlern – ein kleiner Beitrag Deutschlands zum globalen Naturschutz. 2 Prozent sind für ein reiches Land wie Deutschland nicht viel – da verlangen wir von unseren Partner- und Urlaubsländern in Asien, Afrika und Amerika wesentlich mehr. Dazu müssen in den nächsten Jahren in ganz Deutschland die meistens schon vorliegenden Schutzkonzepte auch umgesetzt werden. So müssen neben der Ausweisung neuer Schutzgebiete vor allem in den bestehenden Gebietskulissen wie FFH-Gebieten die Behörden auf Staatsgrund strenge Schutzzonen ausweisen, wenn ihre eigenen Ziele nicht untergehen sollen. Die bisherige Blockadehaltung mancher Interessenverbände und einzelner Forstverwaltungen darf sich nicht durchsetzen, wenn Deutschlands Naturerbe bewahrt werden soll. Der Film weist besonders auf die quasi kostenlosen Ökosystemleistungen hin, den Wildnisgebiete erbringen, so die enorme Bindung von klimaschädlichem CO2 in wachsenden Mooren und den Hochwasserrückhalt in Auwäldern.

Seit 2003 unterstützt die Gregor Louisoder Umweltstiftung mit ihrer Imagekampagne für den Naturschutz und Sonderkampagnen die deutsche Naturschutzszene, Bestandteile sind jeweils professionell produzierte Kurzfilme zum Einsatz in Onlinemedien und bei Veran-staltungen sowie Öffentlichkeitskampagnen .

Claus Obermeier


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Wolf im Schafspelz ? Naturschutz und bayerische Staatsforste

Wolf im Schafspelz ? Naturschutz und bayerische Staatsforste

Naturschädigende Holzernte im Buchenwald / Forstbetrieb Ebrach. c Freundeskreis Nationalpark Steigerwald.

Naturschutz und bayerische Staatsforste: Die bayerischen Staatsforste als Verwalter der allen bayerischen Bürgern gehörenden Landeswälder geben sich in zahlreichen Veröffentlichungen als Pionier im Waldnaturschutz aus. Einzelne Vorzeigeprojekte können in der Tat als sehr gelungen bezeichnet werden. Zahlreiche Dokumentationen von Bund Naturschutz in Bayern, Greenpeace, örtlichen Bürgerinitiativen und der Süddeutschen Zeitung belegen allerdings umfangreiche Waldzerstörungen, rücksichtslose profitorientierte Holzernte und großflächige Verstösse gegen Naturschutzziele. Im Vorfeld unserer Winterkampagne dokumentieren wir hier einige Fälle als Diskussionsgrundlage.

Steigerwald / Forstbetrieb Ebrach: Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) kritisiert das von den Staatsforsten für Ebrach nach der Abschaffung des Schutzgebietes angekündigte Trittsteinkonzept als reines Marketingkonzept. Damit sollen auf einhundert Prozent der Fläche kommerzielle Holznutzung gesichert und größere Naturwaldschutzgebiete verhindert werden. Weitere Infos…

Steigerwald / Forstbetrieb Ebrach: Der Verein Nationalpark Nordsteigerwald kritisiert umfassende Naturschäden bei der profitorientierten Holzernte. Weitere Infos…

Wolf im Schafspelz ? Naturschutz und bayerische Staatsforste

Holzernte im Buchenwald / Forstbetrieb Ebrach. c Freundeskreis Nationalpark Steigerwald.

Spessart / Forstbetrieb Rothenbuch: Greenpeace und Bund Naturschutz dokumentieren und kritisieren seit Jahren eine naturfeindliche Bewirtschaftung der Wälder durch die Staatsforste. Weitere Infos…

Spessart: Der Bund Naturschutz dokumentiert auf einer eigenen Internetseite die Bewirtschaftungsmethoden der Staatsforste. Weitere Infos…

Bayerischer Wald / Forstbetrieb Bodenmais: Anwohner, Lokalpolitiker und Naturschützer beklagen exzessiven Rückegassenbau im Auerhuhnrevier – die Süddeutsche Zeitung berichtet in einem Hintergrundbeitrag mit Fotos. Weitere Infos…

Alpen / Forstbetrieb Oberammergau: Der Forstbetrieb Oberammergau plant einen bestehenden Wanderweg zu einer Forststraße im Naturschutzgebiet „Ammertal im Bereich der Ammerleite und Talbachhänge“ auszubauen. Hierzu wurde eine naturschutzrechtliche Befreiung bei der Regierung von Oberbayern beantragt. Weitere Infos…

Claus Obermeier

 

 

 


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Biber in Bayern – wichtigste Verbündete beim Auenschutz

Biber in BayernDie Erreichung von staatlichen Zielen wie Förderung der Biodiversität und des dezentralen Hochwasserschutzes wird nach Auffassung des BUND Naturschutz (BN) ohne das segensreiche Wirken von Bibern in Bayern nicht zu verwirklichen sein.

“Biber sind unsere wichtigsten Verbündeten, um den fortschreitenden Verlust bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu verhindern. Keine zweite Tierart schafft an Gewässern und in Auen anderen Pflanzen und Tierarten so viel Lebensraum. Vom Biber angelegte Feuchtgebiete sind wesentlich artenreicher und kostengünstiger als jedes vom Menschen angelegte Biotop. In Zeiten der Klimaveränderung ist der Wasserrückhalt durch den Biber ebenfalls unverzichtbar” fasst Richard Mergner die Leistungen des Bibers zusammen.

Die Vilsecker Mulde ist eine bedeutende Achse der Artenvielfalt und ein europäisches Schutzgebiet (Natura 2000). Größtenteils wird es von den Staatsstraßen 299 und 2166 und von der Südgrenze des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr begrenzt. Östlich der Staatsstraße 299 besitzt der BUND Naturschutz eine große Auwaldfläche mit vielfältigen Feuchtlebensräumen. In Erlen- und Birkenbruchwäldern mit größeren Wasserflächen finden zahlreiche Tier- und Pflanzenarten Rückzugsraum, die aus den direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Feldern verdrängt worden sind. Biber haben den BN-Wald vor Jahren erobert und die Feuchteverhältnisse nachhaltig verbessert. Ein kleines Stück Kanada!

Der Biber in Bayern unterstützt die Renaturierung. Mehrere Dämme sorgen dafür, dass Wasser in der Fläche zurückgehalten wird, Bäume zusammenbrechen und der Grundwasserspiegel in dem ehemals als Torfstich genutzten Bereichen dauerhaft hoch ansteht, auch in Trockenzeiten. Forschungen zum Wasserrückhalt,an der Hochschule Weihenstephan durchgeführt( Prof. Dr. Volker Zahner), haben gezeigt, dass nach dem Bau von Biberdämmen die Strukturvielfalt in einem Gebiet an der Mittleren Isar erheblich gestiegen ist und sich die Zahl der Fischarten annähernd verdoppelt hat. Gerade von der Zunahme des Totholzes im Gewässer durch den Biber haben sie profitiert. In dem Gebiet wurden von der Hochschule Weihenstephan auch die Wirkungen des Bibers auf den Wasserhaushalt untersucht: Es ließ sich nachweisen, dass die Biberteiche einen positiven Einfluss auf den Wasserhaushalt der näheren Umgebung haben (Grundwasserstand, Verdunstungsrate). Aufgrund der komplexen Berechnungen hält der BN weitere Studien zu den Auswirkungen auf die Retention, die Verdunstung, die Versickerung, den dezentralen Hochwasserschutz und die Wasserspende in Trockenzeiten für sinnvoll und nötig. Horst Schwemmer, Bibermanager für Nordbayern: “Biberfeuchtgebiete können in Bächen die Hochwasserspitze kappen und die Flutwelle hinauszögern. Beides ist entscheidend, um Hochwasserspitzen abzumildern und größere Überflutungsschäden zu verhindern.”

Biber als “Baumeister” für die Artenvielfalt an Gewässern

Untersuchungen in Mittelfranken, an der Isar, in der Rhön und in der Eifel belegen, dass die Fauna und Flora deutlich und schnell von der Auenrevitalisierung profitieren, die durch die Tätigkeiten des größten europäischen Nagetieres in Gang gebracht wird,. In Mittelfranken wurden für insgesamt 73 wertgebende Tier- und Pflanzenarten positive Effekte der Biberaktivität nachgewiesen. Diese positiven Effekte des Bibers wirken dauerhaft – solange, wie die Bibertätigkeit anhält.

Zahlreiche besonders anspruchsvolle Tierarten wie Wasserralle, Eisvogel, Laubfrosch, Elritze, Grüne Keiljungfer, Schwarze Heidelibelle und Kleine Pechlibelle nutzen ganz gezielt durch die Biberaktivität neu entstandene bzw. renaturierte Habitate. Von besonderer Bedeutung sind dabei neu aufgestaute, extrem struktur- und pflanzenreiche Flachgewässer, die Auflichtung und Strukturierung dichter Ufer- und Auengehölze, das durch Biber erheblich gesteigerte Totholzangebot im und am Wasser, aber auch neu entstandene naturnahe Weidengebüsche und zahlreiche vegetationsfreie Stellen an Dämmen, Transportgräben und Ausstiegen der Biber. Die Biberaktivitäten schaffen ein kleinräumiges, permanentes Nebeneinander unterschiedlicher offener und zugewachsener Bereiche und ermöglichen damit sowohl Pionierarten als auch Bewohnern reiferer Gewässer das Überleben.

Für die Nahrungsketten und für die typischen Lebensräume besonders wichtige Arten (Grasfrosch, Grünfrösche, diverse Heide- und Kleinlibellen; Röhrichtbrüter) entwickeln in durch Biber umgestalteten Bereichen große Populationen. An Waldbächen hat sich durch Bibereinfluß die Anzahl von Libellenarten vervielfacht, z.B. von 4 Arten vor dem Auftreten des Bibers auf 29 nach der Biber-Rückkehr. 18 der 19 in Deutschland heimischen Amphibienarten, gut die Hälfte der in Deutschland heimischen Libellen und 116 Vogelarten konnten bislang in Biberteichen nachgewiesen werden und finden dort mit die besten Fortpflanzungsmöglichkeiten überhaupt in der Landschaft. Überdies schaffen Biberaktivitäten einen idealen Biotopverbund entlang von Gewässern, der auch anspruchsvollen Tierarten Korridore sowohl durch geschlossene Waldgebiete als auch ausgeräumte Agrarlandschaften eröffnet.

Fische profitieren vom Biber durch Totholz im Wasser, durch zusätzliche Laichplätze, Verstecke und mehr Nahrung. So wurde an Biberdämmen eine fünffach höhere Dichte an Insekten als in der offenen Wasserfläche gefunden. An Biberburgen wurde eine gegenüber dem restlichen Gewässer 80-fach erhöhte Fischdichte festgestellt. In einem Bach bei Freising wurde nach Einwandern des Bibers eine Verdoppelung der Fischartenzahl von 9 auf 18 registriert. Untersuchungen des Landesfischereiverbandes Bayern zeigten, dass sich in einem Bachabschnitt ohne Biber 20 Bachforellen pro km, mit Biber aber 120 Bachforellen pro km befanden.

Bei allen untersuchten Tiergruppen war ein schneller Anstieg der Artenvielfalt und der Bestandsdichte festzustellen. Der Biber hat einen enormen Nutzen für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität und ist eine “Schlüsselart” für die Artenvielfalt der Gewässerökosysteme!

Schon die bisherigen Untersuchungen belegen, dass Biber ein unverzichtbarer Bestandteil der bayerischen Natur sind. Biber hatten seit rund 15 Mio. Jahren ganz Europa besiedelt und die Gewässerlandschaften vom Polarkreis bis zum Mittelmeer entscheidend geprägt und mitgestaltet. Allein in Bayern wird der ursprüngliche Biberbestand auf bis zu 100.000 Tiere geschätzt. Jeder Bach, jeder Fluss und jede Auenlandschaft waren “Biberland”. Alle anderen Wasserbewohner waren eng an die typischen Bibergewässer angepasst oder sogar auf diese angewiesen. Kein Wunder, dass sie jetzt so schnell und positiv auf die Rückkehr des Baumeisters reagieren!

Das Bauen von Biberdämmen erbringt nicht nur aus naturschutzfachlicher, sondern auch aus wasserwirtschaftlicher Sicht wertvolle Revitalisierungsleistungen: Zurückverlegen aufgesattelter Gewässer ins ursprüngliche Bett, Sedimentation großer Geschiebemengen und Förderung der Ausbreitung ufertypischer Gehölze sowie die Neuschaffung von Stillgewässern, Flachwasserzonen und Kleinbächen führen zu erheblicher Abflussverzögerung, schaffen zusätzlichen Rückhalteraum bei Hochwässern und verbessern die Selbstreinigungskraft und Wasserqualität der Fließgewässer.

Nur Biber schaffen es, die Vielfalt der notwendigen Gewässerstrukturen zu schaffen und auch dauerhaft zu unterhalten. Sie sind als Baumeister und Haus-meister zugleich jederzeit am Gewässer präsent und schaffen laufend neue Strukturen, die so differenziert auch durch aufwändigste menschliche Biotoppflege nicht möglich und sicher unbezahlbar wären. Die Artenfülle an Gewässern kann sich deshalb nur dort entfalten, wo Biber als seit Millionen von Jahren wirksamer Schlüsselfaktor ihre ganzen Fähigkeiten einsetzen dürfen.

Die Verengung der öffentlichen Diskussion beim Biber auf monetäre “Schäden” in der Landwirtschaft oder bei Fischteichen verkennt völlig die Leistungen und Vorteile gerade dieser Tierart für den Naturhaushalt, andere gefährdete Arten, aber auch die viel höheren wirtschaftlichen Vorteile für den Menschen. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen des Bibers (kostenlose Renaturierungsleistungen, Wasserqualität, Wasserrückhalt) ist damit in Bayern wohl um den Faktor 70 größer als die einzelnen Schäden bei Land-, Forst- oder Teichwirten.
Forderungen des BUND Naturschutz:

  • Schaffen von ungenutzten Pufferstreifen an allen Fließgewässern, da 90% der Konflikte mit Bibern in einem zehn Meter breiten Streifens entlang des Ufers entstehen. Biberkonflikte an Ufern sind meist Indikator für gravierende Konflikte zwischen intensiver Landwirtschaft und Gewässerschutz. Wie in anderen Bundesländern gesetzlich vorgegebene Pufferstreifen sind auch wegen des Fischarten- und Gewässerschutzes (Minderung Dünger-, Pestizid- und Schlammeintrag) in Bayern überfällig!
  • Umfassende Renaturierung von Talauen. Der Biber wirkt hier als kostenloser Landschaftsgestalter und Motor für die Artenvielfalt!
  • Integration von Biberüberschwemmungsgebieten in die dezentrale Hochwasserrückhaltung, insbesondere in den Oberläufen der Gewässer.
  • Aufstockung des Biberfonds mittelfristig auf ca. 800.000 €.
  • Strikt am Naturschutzrecht ausgerichtete Anwendung der Ausnahmeregelung für die “Entnahme” (meist gleichbedeutend mit Tötung) von Bibern, die oft zu großzügig gehandhabt wird.

Presseinfo BN / Claus Obermeier


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Steigerwald: Naturschutzverbände präsentieren 5-Punkte-Plan

DSteigerwaldie drei großen Naturschutzverbände BUND Naturschutz in Bayern (BN), Landesbund für Vogelschutz (LBV) und WWF Deutschland sowie der Bürgerverein Nationalpark Nordsteigerwald haben heute auf einer Pressekonferenz in München einen Fünf-Punkte-Rettungsplan für eine glaubwürdige und aussichtsreiche Weltnaturerbe-Bewerbung für den Steigerwald vorgelegt.

Damit soll kurzfristig sichergestellt werden, dass eine derartige Bewerbung überhaupt noch möglich bleibt. Gleichzeitig bekräftigen die Organisationen ihre Forderung nach einem Nationalpark Steigerwald. In einer gemeinsamen Erklärung kritisiert das Bündnis die Staatsregierung für ihre Blockadehaltung beim Waldschutz im Steigerwald scharf. Die Aufhebung des geschützten Landschaftsbestandteiles bei Ebrach sei ein skandalöser „Raubbau am ökologischen Erbe Bayerns“, mit dem die Staatsregierung den Einschlag dicker Altbäume im großen Stil ermöglichen will, die noch zu tausenden im vormaligen Schutzgebiet vorkommen. Gefordert werden die Wiedereinrichtung des Schutzgebietes, ein umgehender Stopp des Holzeinschlages in den naturschutzfachlich wertvollen Waldbereichen und die Ausweisung eines mindestens 5.000 Hektar umfassenden Schutzgebietes ohne Holznutzung auf Staatswaldflächen. Nur dann können sich großflächig „Urwälder von morgen“ mit Baumriesen entwickeln, wie sie im Steigerwald bislang nur in kleinsten Waldschutzgebieten bewundert werden können. Weiterhin fordert das Bündnis eine Potentialanalyse für alle Schutzoptionen im Steigerwald.

Für Diana Pretzell, Leiterin Naturschutz Deutschland beim WWF sind die Erhaltung von historischen Kulturgütern und großen Waldschutzgebieten keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Pretzell befürchtet, dass nun versucht wird, die mittelfristige Option auf ein mögliches Weltnaturerbe im Steigerwald mit einer „aufgesetzten“ Weltkulturerbe-Bewerbung zu verhindern. Damit würde nicht nur die Steigerwaldregion beschädigt, sondern auch die Weltkulturerbe-Bewerbung selbst aussichtslos. „Der Steigerwald hat Strahlkraft und einen einzigartigen Natur-Wert weit über die Grenzen des Freistaats hinaus. Wenn die Staatsregierung diese einmalige Chance verspielt, schädigt sie nicht nur das ökologische und kulturelle Erbe, sondern beraubt der Region auch ihrer hervorragenden wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten“, verdeutlicht Pretzell.

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern, fordert einen umgehenden Stopp des Holzeinschlags auf einer zusammenhängenden Staatswaldfläche von mindestens 5.000 Hektar, um die in den Wäldern noch vorhandene Substanz für eine Naturwaldentwicklung zu sichern. „Diese mindestens 5.000 Hektar große Staatswaldfläche im Nordsteigerwald muss konsequent geschützt werden, weil dies eine entscheidende Voraussetzung für eine Weltnaturerbe-Bewerbung ist“, so Weiger.

Helmut Beran, stellvertretender Geschäftsführer des Landesbundes für Vogelschutz: „Wir kritisieren die ersatzlose Aufhebung des geschützten Landschaftsbestandteiles und fordern einen strengen Schutz der ökologisch wertvollen Buchenbestände im Steigerwald, auf ausreichend großer Fläche, ohne forstwirtschaftliche Nutzung“. Beran verweist darauf, dass große, ungenutzte Waldbereiche als Referenzflächen benötigt werden, um Prozesse kennenzulernen, die auf solchen Flächen ablaufen. Von BN und LBV wurde bereits Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Aufhebung des Schutzgebietes im Ebracher Forst eingereicht.

Martin Mößlein vom Verein Nationalpark Nordsteigerwald arbeitet als Schreiner in Steigerwald-Weinort Handthal und freut sich, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger aus dem Steigerwald den Nationalparkverein unterstützen. „Wir wünschen uns als Bevölkerung im Steigerwald, dass der Wald besser geschützt wird“, so Mößlein. „Von einem Nationalpark würde die strukturschwache Region auch wirtschaftlich deutlich profitieren, was bei den Forstkonzepten nicht der Fall ist. Wir fordern deshalb, dass die Staatsregierung mit einer Potentialanalyse alle Schutzgebietsoptionen für den Steigerwald prüft“, erläutert Mößlein.

Die Bayerische Landesregierung solle sich zur Weltnaturerbe-Eignung der Region bekennen und der Erreichung dieses Titels endlich Vorrang einräumen. Ein großes Schutzgebiet ohne Holznutzung ist Voraussetzung für eine Weltnaturerbe-Bewerbung. Die Vertreter der Verbände sehen hier einen Nationalpark als das geeignetste Instrument. Einig sind sich die Naturschutzverbände, dass das Trittsteinkonzept des Ebracher Forstbetriebes zwar ein sinnvolles Modell für den Wirtschaftswald ist, jedoch den großflächigen Schutz von Waldbereichen ohne Nutzung keinesfalls ersetzen kann. Deshalb solle das Konzept in allen staatlichen Wirtschaftswäldern in Bayern umgesetzt werden.

Presseinfo BN / Claus Obermeier


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Luchstötungen: Ein Ausdruck von Willkür und Angst vor Mensch und Natur?

Der Luchs steht für das große Mysterium des Lebens, das sich bis heute nicht abluchsen lässt. Sie diskutieren heterogen und heiß zur Sache und brechen alle die Lanze für den Luchs:

  • Klaus Kumutat, Präsident des Landesamts für Umwelt
  • Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbandes
  • Ulrich Wotschikowsky, Arbeitsgruppe große Beutegreifer
  • Claus Obermeier, Gregor-Louisoder Umweltstiftung, Vorstand
  • angefragt: Innenministerium zuständig für Aufklärung von Straftaten
  • angefragt: Landwirtschaftsministerium

Prinzessin Auguste von Bayern heißt Sie alle und natürlich den Luchs willkommen.

Ulrich Wotschikowsky, Luchskenner und Jäger, gibt einen Überblick zur Situation des Luchses.

Es moderiert Angela Braun vom Bayerischen Rundfunk.

Nachdem der Luchs vor etwa zweihundert Jahren in Mitteleuropa ausgerottet worden war, wurde er in den letzten fünfzig Jahren in einigen Gebieten wieder angesiedelt. Mitteleuropäische Luchsvorkommen wie in der Schweiz, in den Vogesen, im Bayerisch-Böhmischen Grenzgebirge sowie im Harz gehen auf solche Aktionen zurück.

Aber nicht allen Jägern ist der Luchs willkommen. Liegt es daran, dass dieser hauptsächlich von Rehen lebt, die auch die Hauptbeute der Jäger sind? Dabei beträgt der Eingriff von Luchsen in den Rehbestand nur einen Bruchteil – die meisten getöteten Rehe werden überfahren oder vom Jäger selbst erbeutet. Auch Entschädigungszahlungen für gemeldete gerissene Rehe scheinen nicht zu helfen. Luchse werden vergiftet oder geschossen, die Population verharrt auf niedrigem Niveau und breitet sich nicht in benachbarte günstige Lebensräume aus, so wie es angesichts der Geburtenrate zu erwarten wäre.

Woran liegt es, dass diese seltene, vorübergehend ausgerottete, heute strengstens geschützte Tierart bei uns – einem der wohlhabendsten Länder der Erde – nicht heimisch werden kann? Welche Ursachen und Motive stecken hinter Vergiftung und Wilderei dieser faszinierenden Tiere, die weder gefährlich sind noch einen wirklichen Schaden anrichten? Geht es wirklich nur um Rehe?

Steht nicht eher ein Bedürfnis nach Kontrolle und dem Erhalt der gewohnten Ordnung im Vordergrund? Oder haben wir es mit einer Art „Ersatzkrieg“ zu tun – etwa Jäger gegen Naturschützer, Landbevölkerung gegen die staatliche Obrigkeit, Ortsansässige gegen Beamte? Oder ist es schlicht der Ausdruck einer diffusen Angst vor dem Ungewohnten, Unbekannten? Ist es das unfassbare Geheimnis, das wir diesem König der Nacht nicht abluchsen können, das Unkontrollierbare, das nächtlich Heimliche, das der Luchs verkörpert wie keine andere Tierart bei uns?

Und wie stellt sich der Staat dazu? Setzen sich die Staatsforsten für die Lösung gesellschaftlich konfliktträchtiger Themen wie Wildtiere ein? Wie ernst nimmt er die Straftat der Luchstötung? Setzt er mit Polizei und Justiz eindeutige Signale oder nimmt er es hin, dass sich die Täter in ihrem Umfeld sicher fühlen können? Tut er genug, um bestehenden Schutzgesetzen Ausdruck zu verleihen?

Der Luchs ist eine Symbolart, stellvertretend für zahlreiche andere, denen immer noch oder schon wieder nachgestellt wird, auch als Ventil, um eigenen Druck abzulassen. Was muss besser werden? Was wollen und können wir tun?

Darüber wollen wir öffentlich diskutieren.

Museum Mensch und Natur, LuchstötungenEine Veranstaltung der Umweltakademie mit Unterstützung der Gregor Louisoder Umweltstiftung.

Aktuelle Infos zur Veranstaltung.


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Buchenschutzgebiete Steigerwald: BN und LBV erzielen ersten Teilerfolg

Bäume im Ebracher Forst dürfen vorerst nicht gefällt werden

Buchenschutzgebiet im Steigerwald

Buchenschutzgebiet im Steigerwald

Das Eilverfahren zum Schutz der Waldbestände im ehemaligen Schutzgebiet im Ebracher Forst (Buchenschutzgebiete Steigerwald) von BUND Naturschutz in Bayern (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) war der erste Etappensieg und verschafft den Bäumen eine Atempause bis Ende des Jahres. Wie aus einer Erklärung der Landesanwaltschaft Bayern hervorgeht, bleiben die Bäume im Waldschutzgebiet “Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst” jetzt zumindest bis zur Entscheidung des Eilverfahrens erst mal vom Fällen verschont. Im Eilantrag beantragen BN und LBV, dass die Verordnung zur Aufhebung des Schutzgebietes – sozusagen der “Persilschein” zum weiteren Holzeinschlag – bis zur Entscheidung über die eigentliche Klage, die Normenkontrollklage, außer Vollzug gesetzt wird. Durch die Normenkontrollklage, die ebenfalls von BN und LBV eingereicht wurde, soll die Ungültigkeit der Aufhebung bewiesen werden.

“Das ist ein erster Teilerfolg für den Schutz der Buchenwälder. Wir sind zuversichtlich, dass die Gerichte in ihrer Entscheidung des Eilantrags dem internationalen Wert des Waldschutzgebietes Rechnung tragen werden.” so Norbert Schäffer, Landesvorsitzender des LBV. Schäffer begrüßt auch die Selbstverpflichtung der Bayerischen Staatsforsten, bis Ende 2015 keinerlei Hiebsmaßnahmen im ehemaligen Schutzgebiet vorzunehmen. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN, betont “Für eine Anstalt des öffentlichen Rechts muss es unseres Erachtens auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass hier nicht vorzeitig Fakten geschaffen werden. Ein europaweit bedeutendes Buchenschutzgebiet wieder zum Fällen frei zu geben, wäre ein internationaler Skandal und würde ganz Bayern in ein ungünstiges Licht tauchen. Jeder Eingriff in diese Wälder würde die natürliche Waldentwicklung wieder um Jahrzehnte zurück werfen – und dies letztendlich für einen vergleichsweise geringfügigen Gewinn aus dem Holzverkauf.”

Bayern trägt als waldreiches Bundesland weltweit große Verantwortung für den Schutz von Buchenwäldern. Die Buchenschutzgebiete Steigerwald im Nordsteigerwald zählen zu den ökologisch wertvollsten Buchenwäldern in Deutschland und sind deswegen prädestiniert für einen Nationalpark. Diese Wälder sollten für Artenschutz, Erholung und Regionalentwicklung genutzt werden, nicht für den Holzverkauf wie die deutschen Durchschnittswälder. Ein späterer Holzeinschlag in dem Gebiet würde die Beteuerungen der Staatsregierung zum Schutz der Buchenwälder als Lippenbekenntnisse entlarven.

Ein verbesserter Naturschutz im Wirtschaftswald durch das Trittsteinkonzept ist sehr wichtig, steht aber auf einem ganz anderen Blatt. “Das Trittsteinkonzept ist dazu da, Schutzgebiete zu ergänzen, nicht sie zu ersetzen.”, sind sich die Vorsitzenden von BN und LBV, Weiger und Schäffer einig.

Presseinfo BN,LBV / Claus Obermeier


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Bayerische Staatsregierung plant Ausverkauf der Buchenschutzgebiete im Steigerwald – BN und LBV haben Klage eingereicht

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Foto:BN/ fotolia.com/Martina Berg

Der BUND Naturschutz in Bayern und der Landesbund für Vogelschutz haben vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage eingereicht, um das auf Bestreben des Ministeriums offiziell aufgehobene Waldschutzgebiet “Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst” vor einem geplanten Holzeinschlag zu schützen. Die Aufhebung träte am 1. September in Kraft.

Eine Normenkontrollklage wurde nun eingeleitet und soll die Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Schutzgebietes durch das Landratsamt Bamberg bestätigen. Die Naturschutzverbände werden notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Durch einen gleichzeitig gestellten Eilantrag soll die Aufhebung der Schutzgebietsverordnung bis zur endgültigen Klärung außer Vollzug gesetzt werden. Denn der Forstbetrieb Ebrach hat angekündigt, dieses Jahr schon jetzt, im Sommer, mit dem Holzeinschlag zu beginnen. Nun gilt es für Fledermäuse, Specht und Co. zu retten, was zur retten ist: Tausende von dicken Bäumen, die durch die Aufhebung zum Fällen freigegeben werden.

“Durch das Schutzgebiet durften sich die Wälder endlich auf kleiner Fläche frei entfalten und die Bäume hatten eine Chance, alt zu werden, auch abseits der zugebilligten kleinen Trittsteine. Jetzt stehen die Holzerntemaschinen wieder in den Startlöchern.” so Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund Naturschutz.

Norbert Schäffer, Vorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz, kritisiert: “Die Bayerische Staatsregierung ist offensichtlich vorrangig an Gewinnen aus dem Holzverkauf interessiert, dabei hat die Staatsregierung eine besondere Verantwortung für den Schutz der Buchenwälder. Wenn jetzt bereits kurz nach Aufhebung des Schutzgebietes Holzeinschlag in dem Gebiet droht, zeigt sich, dass alle Beteuerungen der Staatsregierung zu einem anderen Schutzkonzept für die alten Buchenbestände im Steigerwald nur Lippenbekenntnisse sind. Es zeigt auch, wie wichtig das jetzt von der Regierung von Oberfranken aufgehobene Schutzgebiet war.”

Ausverkauf eines fränkischen Schatzes bayerischer Natur
2007 landeten die Buchenwälder im Nordsteigerwald auf dem 5. Platz der möglichen Anwärter für das deutsche Weltnaturerbe der UNESCO – allein ein geeignetes Schutzgebiet fehlte für eine Bewerbung. In den darauf folgenden acht Jahren Nationalpark-Diskussion verhinderte die Bayerische Staatsregierung eine sachliche Aufklärung der Bevölkerung über Pro und Contra dieser einmaligen Chance. Auch die wirtschaftlichen Vorteile, die für die fränkische Steigerwaldregion durch ein internationales Waldschutzgebiet in Aussicht stehen, werden einfach totgeschwiegen. Ihre Blockadepolitik setzt die Staatsregierung nun fort in der überstürzten Wieder-Aufhebung eines Schutzgebietes, das der damalige Bamberger Landrat Günther Denzler im April 2014 ausgewiesen hatte. Das Veto des Naturschutzbeirats der Regierung von Oberfranken wurde dabei vom Ministerium ignoriert, ebenso wie 2011 der Antrag der Gemeinde Ebrach auf Ausweisung eines größeren Naturschutzgebietes. Dabei umfasst das Waldschutzgebiet gerade mal 0,1 % der Waldfläche, die im Auftrag der Bürger von den Bayerischen Staatsforsten bewirtschaftet wird. Zahlreiche Bürger vor Ort engagieren sich mit viel Liebe und Engagement für ihr Schutzgebiet. Jetzt wird sich zeigen, ob die Bayerischen Staatsforsten zumindest so viel Anstand haben, sich mit dem Holzeinschlag bis zur endgültigen Klärung zurückzuhalten.

“Selbst im Jahr des Waldnaturschutzes gerät in Bayern der Natur-Wald mit seinen selten gewordenen Tier-, Pilz- und Pflanzenarten unter die Räder, wieder geht es nur um Wirtschafts-Wald”, bedauern Hubert Weiger und Norbert Schäffer. “Das ganze Vorgehen ist einmalig in der deutschen Naturschutzgeschichte und eines Rechtsstaats unwürdig.”

Umso mehr werden die Naturschutzverbände nun ihren Einsatz für die wertvollen Buchenwälder verstärken und dem Wald ihre Stimme leihen, diesmal auch vor Gericht, damit die Buchenschutzgebiete im Steigerwald erhalten bleiben.

Spannender Kurzfilm wirbt für Wildnisschutz in Bayern

Tolle Tier- und Naturaufnahmen und eindrucksvolle Hubschrauber-Luftbildsequenzen werben im Film Bayern wild der Gregor Louisoder Umweltstiftung für mehr Wildnisschutz in Bayern. Die Natur schützen – für Menschen, für die Geld, Rendite und Besitz nicht alles ist. Für Tiere und Pflanzen. Für kommende Generationen. Das ist die Idee von Wildnisschutz. Platz für Natur ist nicht nur in unseren Nationalparks wie Berchtesgaden; es gibt viele Ideen, wie wir unserer Natur mehr Raum geben können. Mindestens 2 Prozent der Fläche Bayerns sollen Wildnis werden, wo allein die Kräfte der Natur wirken, nicht der Mensch – das ist das Ziel von Bundesregierung, Naturschutzverbänden und Wissenschaftlern – ein kleiner Beitrag Deutschlands zum weltweiten Naturschutz… Für Fauna und Flora…, für kommende Generationen…, für uns…

Film online: www.bayern-wild.de

Weitere Infos: http://www.ja-zum-nationalpark-steigerwald.de 

Presseinfo BN, LBV / Claus Obermeier


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Spannender Lesestoff für den Spätsommer: Luchsschutz auf dem Balkan, Report Zugvogeljagd

In den letzten Wochen sind zwei spannende Projektpublikationen erschienen: Birdlife international erarbeitete mit tatkräftiger Unterstützung der lokalen Vogelschutzorganisationen einen umfasseikb-reportnden Report zum Thema Zugvogeljagd in der EU und den angrenzenden Mittelmeerländern. Mehrere sehr gut ausgearbeitet thematische Karten geben einen Überblick für die jeweilige Region. Ob erschossen, in Fallen und Schlageisen oder an Leimruten gefangen: Jahr für Jahr werden rund ums Mittelmeer Millionen Vögel illegal getötet. Die aktuelle Zusammenstellung des NABU-Dachverbands BirdLife International geht von rund 25 Millionen Opfern aus, davon 20 Millionen Singvögel. Report online (englisch).

Luchsschutz: Ebenfalls neu online ist der aktuelle Newsletter 1/2015 des Balkanluchsprojektes. In mehreren Kurzbeiträgen zum Luchsschutz geben die Projektleiter und Feldforscher einen Überblick über aktuelle Luchsnachweise (oder Monitoringaktivitäten ohne Nachweis) in Kosovo, Albanien und Montenegro. Balkan Lynx Recovery Programme 1/2015.

Claus Obermeier


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Befugnisse von Jägern / Jagdaufsehern

Für alle Projektmitarbeiter ist es wichtig, über die Befugnisse von Jägern, Jagdaufsehern etc. Bescheid zu wissen, da wir mit ihnen oft sehr gut zusammenarbeiten, aber es vereinzelt auch zu Konflikten kommen kann.

Jäger an sich haben keine Befugnisse.

Oft sind sie aber zusätzlich vom Landratsamt bestellte Jagdaufseher (Dienstausweis, Dienstabzeichen müssen getragen und vorgezeigt werden), dann gelten Art 41 / Art. 42 des Bayerischen Jagdgesetzes (siehe unten). Insbesondere offiziell bestellte Jagdaufseher mit forstlicher Ausbildung (Dienstabzeichen mit Wappen Bayern und Aufschrift Forst bzw. Jagdschutz)  haben in ihrem  Gebiet die umfassende Befugnisse der Naturschutzwacht und dürfen in diesem Rahmen bei Verstössen auch Personen anhalten und Personalien feststellen. .

 

Art. 41

Jagdschutzberechtigte

(1) Der Revierinhaber kann zum Schutz der Jagd volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher anstellen.

(2) 1Für die Bestätigung von Jagdaufsehern (§ 25 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes1)) ist die Jagdbehörde zuständig. 2 Die Bestätigung darf nur versagt werden, wenn der Jagdaufseher nicht Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins ist oder Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung bestehen.3 (aufgehoben)

(3) Neben dem Revierinhaber und dem bestätigten Jagdaufseher übt den Jagdschutz auch die Bayerische Staatliche Polizei aus, soweit er die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes erlassenen Vorschriften und den Schutz vor Wilderern umfaßt.

(4) 1Der Revierinhaber kann auch einem Jagdgast die Ausübung des Jagdschutzes erlauben, soweit er den Schutz des Wildes vor Tieren im Sinn des Art. 40 Abs. 1, vor Futternot und Wildseuchen umfaßt. 2  Art. 17 Abs. 3 gilt sinngemäß.

(5) 1Die Jagdbehörde kann die Anstellung eines oder mehrerer bestätigter Jagdaufseher verlangen, wenn es zumutbar und zum Jagdschutz notwendig ist oder der Revierinhaber seinen Verpflichtungen zur Hege oder Regulierung des Wildbestands trotz schriftlicher Aufforderung nicht nachkommt. 2 Soweit es Reviergröße, Revierbeschaffenheit oder Wildbestand erfordern, kann die Jagdbehörde auch die Anstellung eines oder mehrerer hauptberuflich angestellter bestätigter Jagdaufseher verlangen. 3 Bei Hochwildrevieren über 1000 ha soll der bestätigte Jagdaufseher Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein. 4 Wer Berufsjäger oder forstlich ausgebildet im Sinn von § 25 Abs. 1 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes ist, wird durch Rechtsverordnung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestimmt.

(6) 1Der Revierinhaber und der bestätigte Jagdaufseher sind verpflichtet, bei Ausübung des Jagdschutzes auf Verlangen des Betroffenen sich auszuweisen, und zwar der Revierinhaber durch Vorzeigen seines Jagdscheins, der Jagdaufseher durch Vorzeigen des Ausweises über seine Bestätigung; dies gilt nicht, wenn die Ausweisung aus Sicherheitsgründen nicht zugemutet werden kann. 2 Die bestätigten Jagdaufseher müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit außerdem ein Dienstabzeichen tragen. 3 Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erläßt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Dienstabzeichen.

Fußnoten

1)

BGBl. FN 792-1

Art. 42

Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten

(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

1.

Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,

2.

wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.

(2) Soweit der Revierinhaber einem Jagdgast nach Art. 41 Abs. 4 die Ausübung des Jagdschutzes übertragen hat, stehen diesem die Befugnisse nach Absatz 1 Nr. 2 ebenfalls zu.

(3) Die bestätigten Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind, haben die Aufgaben und Befugnisse der Naturschutzwacht.


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Neues von den Alpenbären – vorbildliches Wildtiermanagement

Der Bestand der Alpenbären im Trentino entwickelt sich erfreulich – professionelles Wildtiermanagement rund um Bär, Wolf, Luchs – Bärenangriff führt zu intensiven Debatten

0b288f09e6Vor wenigen Wochen  ist der Bärenreport 2014 rund um das Bärenprojekt im italienischen Trentino erschienen. Neben zahlreichen Detailinfos und beeindruckenden Fotos zu der dortigen Braunbärenpopulation enthält er auch umfassende Hintergrundtexte zum dortigen Wildtiermanagement. Unter schwierigsten Umständen – flächendeckende Schaf-, Ziegen und Bienenhaltung, Tourismus und Vorkommen von Bär, Wolf und Luchs –  leisten die Mitarbeiter vorbildliche Arbeit. Sowohl Monitoring (genetisch über Kot- und Haarproben, Telemetrie, Fotofallen, Sichtbeobachtungen) als auch Konfliktmanagement, Schadenskompensation, Herdenschutz und Öffentlichkeitsarbeit finden umfassend mit entsprechend geschulten Fachleuten der Behörden statt. Ein eigenes 24 Stunden ereichbares Notfallteam steht bei Konflikten mit Alpenbären als Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung, kann rund um die Uhr eingreifen und ggf. auch Tiere narkotisieren. Mülleimer wurden bärensicher eingerichtet und werden regelmässig kontrolliert, um ein Gewöhnen von Bären an menschennahe Nahrungsquellen  auszuschliessen.

Die Trentino Population an Alpenbären bestand Ende 2014 aus mindestens 41 Individuen (22 Männchen, 17 Weibchen und 2 unbestimmte Individuen). Von diesen 41 Bären waren 20 erwachsene Tiere (9 Männchen und 11 Weibchen). Die Anwesenheit von 5 Würfen mit insgesamt 11 Jungen konnte letztes Jahr festgestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass 7 Junge überlebt haben. Die geschätzte Populationsgrösse ist 41 bis 51 Bären. Im Vergleich der Jahre 2002 bis 2012, wo ein kontinuierlicher Zuwachs stattgefunden hat, ist die Population seit zwei Jahren stabil auf demselben Niveau.

Zwischenfall Daniza

Im Jahr 2014 kam es erstmals seit vielen Jahren zu einem Zwischenfall mit einem Alpenbären, bei dem ein Mensch verletzt wurde. Am 15. August stiess ein Pilzsammler auf eine Bärin mit 2 diesjährigen Jungen. Es kam zu einem Angriff, bei dem der Mensch verletzt wurde. Die Bärin Daniza wurde anschließend – beim Versuch, sie zu fangen – getötet. Als Folge dieses Zwischenfalls wurden – und werden –  als Ergebnis umfangreicher Expertenanhörungen und Abstimmungen die entsprechenden Projektrichtlinien überarbeitet und die Öffentlichkeitsarbeit weiter intensiviert. Sollte ein Bär näher kommen oder sogar angreifen – was auch in Gebieten mit dichter Bärenpolulation und intensiven Wandertourismus nur extrem selten vorkommt – muss man ihm zu erkennen geben, dass man keine Gefahr für ihn darstellt. Am besten legt man sich auf den Bauch und gibt die Hände in den Nacken. Man stellt sich also ‚tot‘ und wartet mit dem Aufstehen, bis sich der Bär wieder weit genug entfernt hat.  Drohgebärden oder Versuche, das Tier zu verscheuchen, würden vom Bären als Bedrohung empfunden werden und sind deshalb fehl am Platz. Auf Handyphotos sollte zur eigenen Sicherheit unbedingt verzichtet werden.

Wolf und Luchs

B132, aus der Nordostschweiz abgewandert, war 2014 nach wie vor der einzige Luchs, welcher nachgewiesen wurde. Mindestens 13 Wölfe waren letztes Jahr im Trentino und benachbarten Gebieten unterwegs.

Vollständiger Report (englisch, italienisch):

http://www.orso.provincia.tn.it/rapporto_orso_trentino/082-10231.html

Weitere Infos zum Projekt:

www.orso.provincia.tn.it

 

Claus Obermeier


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