Erster weiblicher Luchs im Nordschwarzwald ausgewildert
von Franziska Baur
Im Rahmen eines landesweiten Luchsprojekts ist Anfang Dezember 2023 im Nordschwarzwald zum ersten Mal ein weiblicher Luchs ausgewildert worden. Bislang waren es nur Kuder, die ihren Weg ins Land gefunden haben. Insgesamt 17 männliche Luchse sind seit 2005 immer wieder, vor allem aus der Schweiz, nach Baden-Württemberg eingewandert. Die weiblichen Tiere entfernen sich nicht weit von ihrem Geburtsort. Deshalb können sich die Luchspopulationen räumlich kaum ausdehnen und den eigentlich bestens geeigneten Lebensraum besetzen. Deshalb sollen in den nächsten 4 Jahren mit dem Luchsprojekt bis zu zehn weibliche Luchse ausgewildert werden. Die ursprünglich aus dem Thüringer Wildkatzendorf in Hütscheroda stammende, 2-jährige Finja und ihre Nachfolgerinnen sollen helfen, wieder eine feste, baden-württembergische Population aufzubauen.
Davon könnte sich Bayern eine Scheibe abschneiden: hier untersagt der völlig veraltete Managementplan von 2008 die aktive Wiederansiedlung von Luchsen und verhindert so die Entwicklung einer gesunden Luchspopulation sowie den von der EU geforderten Aufbau eines günstigen Erhaltungszustandes der Tierart.
Die große Hoffnung der Wildtierbiologen ist, dass Finja und der im Nordschwarzwald bereits ansässige Luchs Toni einander finden und für den ersten Luchsnachwuchs seit rund 200 Jahren sorgen. Und das ist die Idee hinter dem Auswilderungsprojekt: Studien zeigen, dass nur mit einer aktiven Ansiedlung von weiblichen Luchsen die Überlebenschancen für den Luchs in Baden-Württemberg, sowie für die angrenzenden Populationen im Schweizer Jura, Pfälzerwald und den Vogesen gesichert werden können.
Um die Wiederansiedlung in Baden-Württemberg bemüht sich seit rund 20 Jahren die AG Luchs: Sie wird geführt von Expert:innen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) (u.a. Micha Herdtfelder) im Auftrag des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums. Projektpartner sind der Landesjagdverband Baden-Württemberg, der WWF Deutschland, die HIT-Umweltstiftung und der Zoo Karlsruhe. sie unterstützen die Auswilderung fachlich und finanziell. Seit dem Jahr 2004 erhebt die FVA gemeinsam mit Jägern Daten darüber, wie die Luchse Fuß fassen und sich im neuen Lebensraum verhalten.
Im Nachbarland Schweiz werden bereits seit 1971 Luchse wiederangesiedelt, woraus sich zwei Populationen entwickelt haben – eine im Jura und eine in den Alpen. Leider besteht nun der Verdacht, dass sich aufgrund von Inzucht und daraus resultierender fehlender genetischer Diversität Herzprobleme entwickelt haben könnten. Nur wenige Luchse wurden damals in den slowakischen Karpaten gefangen und in der Schweiz frei gelassen. Heute steht fest, dass die gesamte Luchspopulation von diesen Gründertieren abstammt, welche unglücklicherweise miteinander verwandt waren. Das Wissen um die Bedeutung dieser Vielfalt sei in den 1970er-Jahren kaum vorhanden gewesen. Bei einem Kora-Projekt werden die gesundheitlichen Folgen der Inzucht erforscht. Es sind Herzgeräusche, die man bei gesunden Tieren nicht hört. Diese kommen zwar auch bei den Luchsen, die ihr Streifgebiet im Jura haben, vor, allerdings seltener als in den Alpen. Im französischen Jura gab es in den letzten Jahren ein paar Luchse ohne Ohren. Hier gilt es abzuklären, warum ob dies genetische Ursachen hat? Das Problem der genetischen Vielfalt der Luchse ist kein nationales. In einem länderübergreifenden Projekt versuchen Forschende, die häufig isolierten Populationen europaweit zu schützen und besser zu vernetzen. Dazu müssten aber neue Luchse ausgesetzt werden. Oder es bräuchte deutlich mehr Grünbrücken über Wanderhindernisse wie Autobahnen. Die Diskussionen über die Zukunft der europäischen Luchse stehen also weiterhin noch ganz am Anfang…
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Neue Bildungsfilmreihe zum Thema Naturschutzkriminalität
Projekt Tatort Natur: Videoclips zeigen Wissenswertes rund um die illegale Tötung von Wildtieren
Von Franziska Baur
Zu Beginn des neuen Jahres veröffentlichen die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) und der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) im Rahmen des Projekts „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ eine Bildungsfilmreihe rund um die illegale Verfolgung geschützter Wildtiere in Bayern. Die Clips von jeweils 5 bis 10 Minuten Länge dienen einerseits als Bildungsangebot für die allgemeine Bevölkerung, richten sich aber auch ganz spezifisch an Menschen in der Praxis, die bei der Polizei, in Behörden oder bei Staatsanwaltschaften, als Richterinnen und Richter arbeiten, in der Naturschutzwacht oder als Ranger*innen aktiv sind. „Unser Ziel ist es, dass Bayern wieder eine sichere Heimat für unsere Wildtiere wird und auch wir Menschen und unsere Vierbeiner wieder sorglos die Natur genießen können. Unsere Filme sollen aufklären, sensibilisieren und nachhaltig abschrecken”, erklärt Franziska Baur, Filmemacherin und Projektmanagerin der Gregor Louisoder Umweltstiftung von Tatort Natur. Unter www.tatort-natur.de können Interessierte die drei Kurzvideos ansehen.
Die illegale Verfolgung von geschützten Wildtieren, wie zum Beispiel Luchsen oder Greifvögeln, stellt eine akute Bedrohung für Bayerns Natur dar. Mit dem Ziel, diese Problematik aufzuzeigen, hat Franziska Baur im Laufe des vergangenen Jahres verschiedene Protagonisten in ganz Bayern getroffen, die in ihrer Arbeit mit dem Thema konfrontiert sind. Gemeinsam mit ihnen machen sich die Zuschauer*innen auf zu einer emotionalen und inspirierenden Erkundungsreise und erleben Naturschutz in Aktion. Die Bildungsfilmreihe soll die Schönheit der heimischen Natur zeigen und deren akute Bedrohung durch diejenigen, die Wildtiere mit perfiden Methoden loswerden möchten: durch Giftköder, Fallen oder Beschuss.
Erst kürzlich machten der LBV und die GLUS wieder auf drei Fälle von vergifteten Greif- beziehungsweise Eulenvögeln aufmerksam. Zwei Uhus und ein Mäusebussard waren durch das illegale Kontaktgift Carbofuran gestorben. Aktuelle Fälle wie diese zeigen, wie wichtig es ist, das Bewusstsein für Naturschutzkriminalität in der Bevölkerung weiter zu schärfen. „Öffentlichkeitsarbeit ist eine zentrale Säule unseres Projektes Tatort Natur. Mit den neuen Filmen wollen wir möglichst viele Leute erreichen, um so auch eine soziale Kontrolle auszuüben. Das ist wahrscheinlich die wirksamste Methode, um Naturschutzkriminalität einzudämmen“, sagt Projektmanager Dr. Andreas von Lindeiner vom LBV.
Optimale Inhalte für Fortbildungsveranstaltungen
Die drei Clips sind ab sofort verfügbar unter www.tatort-natur.de/material/bildungsfilme/ sowie auf den Plattformen YouTube, Vimeo und Facebook. Die Bildungsfilme eigenen sich optimal für Weiterbildungen. Bei einer internen Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Naturschutzkriminalität“ am Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm stießen die Filme bereits auf sehr positive Resonanz.
Verantwortlich für Redaktion und Moderation der Filme ist Franziska Baur. Kamera und Postproduktion hat Andreas Kastiunig von der Produktionsfirma stube 1 übernommen.
Im ersten Clip „Straftaten erkennen, melden, dokumentieren“ erklärt die Biologin und Projektmanagerin Franziska Baur gemeinsam mit Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Projektverantwortlicher, wie illegale Nachstellungen zu erkennen sind, welche Methoden verwendet werden und welche Strafen das Gesetz bei illegaler Tötung geschützter Wildtiere vorsieht.
Im Film „Den Tätern auf der Spur“ stellt Werner Sika, leitender Polizeidirektor des Polizeipräsidiums Niederbayern, anschaulich den Handlungsleitfaden für die Bayerische Polizei vor, der zum Einsatz kommt, wenn der Verdacht auf die illegale Tötung eines geschützten Wildtiers besteht.
In „Toxikologische Spurensicherung“ erläutert Prof. Dr. med. vet. Hermann Ammer vom Lehrstuhl für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie der Ludwigs-Maximilian-Universität München, wie eine toxikologische Untersuchung bei Verdacht auf Vergiftung abläuft und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist.
Gemeinsames Projekt: „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“
In den vergangenen Jahren gab es in Sachen Naturschutzkriminalität viele dramatische Ereignisse, wie die illegale Tötung geschützter Luchse oder majestätischer Greifvögel. Einige dieser Arten haben es weiterhin schwer und brauchen dringend Unterstützung. Ein Großteil der Fälle bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos. Das muss sich dringend ändern. Der LBV und GLUS haben deshalb das Projekt „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ gestartet. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Das Projekt leiten die Biologin Franziska Baur (GLUS) und der Biologe Dr. Andreas von Lindeiner (LBV). Mehr Informationen zum Projekt gibt es unter www.tatort-natur.de.
Franziska Baur, GLUS-Naturschutzreferentin, franziska.baur@umweltstiftung.com
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Tatort Natur – Naturschutzkriminalität in Bayern
Von Franziska Baur
Tatort Natur ist ein Kooperationsprojekt des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) und der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS). Naturschutzkriminalität ist die illegale Verfolgung oder Tötung geschützter Wildtiere wie bedrohter Luchse, Fischotter oder Greifvögel. Ein Großteil der Fälle bleibt unentdeckt, ungeklärt und ist für die Täter folgenlos. Ein maßgeblicher Grund ist das Informationsdefizit über den Straftatcharakter solcher Taten, die nicht nur gegen Natur- und Tierschutzgesetze verstoßen, sondern häufig auch die Sicherheit der Bevölkerung gefährden. LBV und GLUS starteten deshalb 2019 das Projekt „Tatort Natur“.
Die Webseite www.tatort-natur.de enthält zahlreiche Hintergrundinformationen und eine Tatortkarte mit den bislang erfassten Fällen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, anhand der Checkliste verdächtige Funde von toten Tieren, Ködern oder Fallen online zu melden, damit die Tatumstände möglichst zeitnah und vollständig dokumentiert werden können – die Grundlage für eine ordnungsgemäße Strafverfolgung. In der bayernweiten Datenbank werden alle Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert – auch Verdachtsfälle. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden werden eine fachliche Unterstützung und spezielle Fortbildungsangebote für die Bayerische Polizei bereitgestellt.
Erfahrungsgemäß handelt es sich häufig um Jäger, Geflügel- und Taubenhalter, die in Greifvögeln oder Luchsen unliebsame Gefahren für ihre Schützlinge oder für Niederwild sehen. Auf der anderen Seite treten immer wieder „Hundehasser“ in Erscheinung. Auch Angler und Teichwirte werden gegen Kormorane oder Fischotter aktiv. Natürlich vergiftet nicht jeder Jäger Greifvögel und nicht jeder Taubenzüchter stellt Habichtfangkörbe auf. Aber umgekehrt stimmt es eben: In nahezu allen Fällen, bei denen es bisher Verurteilungen gab, handelte es sich um die erwähnten Personengruppen.
Tödliche Methoden
Gängige Methoden sind Vergiftung, Fallen, Beschuss und Aushorstung beziehungsweise das Entfernen von Gelegen oder des Horstbaumes. Das Auslegen von Giftködern ist eine besonders heimtückische und zugleich die gängigste Methode. Der weltweit am häufigsten verwendete Giftstoff ist Carbofuran, gefolgt von Aldicarb. Die starken Nervengifte wurden in der Landwirtschaft als Insektizide eingesetzt. Diese Substanzen können durch Untersuchungen in einem Speziallabor nachgewiesen werden.
Carbofuran ist seit 2007 EU-weit verboten (bereits der Besitz!), kann jedoch online erworben werden – in vielen Kellern sind auch noch Restbestände vorhanden. Da es sehr schnell wirkt, finden sich vergiftete Aasfresser meist in der Nähe des Köders, oft noch mit Nahrungsresten am Schnabel oder Maul. Für Mensch und Haustier wirken die Stoffe als Kontaktgifte, bei denen bereits Hautkontakt lebensgefährlich ist!
Die Fallenjagd ist mittlerweile stark reglementiert, aber weder der Besitz noch der Handel mit jeglichen Arten von Fallen sind verboten. Nur die Verwendung bestimmter Fallentypen ist illegal und steht unter Strafe. In Bayern sind Totschlag- oder Lebendfallen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Fallen mit Lebendködern sind streng verboten, ebenso sogenannte Tellereisen.
Betroffene Tierarten
Bedrohter Luchs
Bis Ende des 19. Jahrhunderts in fast ganz Europa ausgerottet, werden Luchse noch immer illegal getötet, was ihren Fortbestand bedroht. Trotz großer Anstrengungen von polizeilicher Seite konnte bisher kein Täter verurteilt werden. Auch wenn nach jahrelanger Stagnation ein leichtes Wachstum der ostbayerischen Population verzeichnet werden kann, wären dringend Lebensraum-Trittsteine notwendig, um die isolierten Vorkommen miteinander zu verbinden.
Bild: Franziska Baur
„Störenfried“ Rotmilan
Die Hälfte aller weltweit vorkommenden Rotmilane lebt hierzulande. Wir tragen daher eine besondere Verantwortung für diesen streng geschützten Greifvogel. Um zum Beispiel eine Baugenehmigung für Windenergieanlagen zu erhalten, werden die „Störenfriede“ mancherorts gezielt getötet oder ihre Horste zerstört.
Hungriger Fischotter
Wegen seines gesunden Appetits auf Fisch, seines Fells und Fleisches wurde der Fischotter bis auf wenige Einzeltiere ausgerottet und ist nun dabei, sich auf natürliche Weise zu erholen. Das Tier ist Leitart funktionierender Gewässer-Ökosysteme. 2014 wurden im Landkreis Cham drei Fälle illegaler Tötung bekannt (darunter durch Ertränken). Dabei gibt es in Bayern einen Ausgleichsfonds für Schäden und Präventionszahlungen für Schutzmaßnahmen.
Totes Tier gefunden?
Häufig werden bereits bei den ersten Schritten eines Verdachtsfalls Fehler gemacht, die einen Ermittlungserfolg erschweren oder unmöglich machen.
Die Gesetzeslage
Das Bundesnaturschutzgesetz stellt bestimmte Tierarten unter strengen Schutz. Es verbietet, diese Arten zu stören, ihre Fortpflanzungsstätten zu beschädigen sowie ihnen nachzustellen oder sie zu töten. Ein Vergehen nach Paragraf 71 Bundesnaturschutzgesetz (BNaSchG) kann ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe beziehungsweise bis zu 50.000 Euro Geldstrafe nach sich ziehen – ebenso den Entzug von Waffen- und Jagdschein sowie der Waffenbesitzkarte.
Je nach Tierart verstößt der Täter auch gegen das Bundesjagdgesetz. Manche geschützten Tierarten sind dort verankert, jedoch ganzjährig geschont. Weiterhin gilt jede Tat, die einem Tier unnötig Schaden zufügt, als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (Paragraf 1). Vergehen gegen diese Gesetze sind ernstzunehmende Straftaten. Geraten wird daher umgehend die Polizei zu verständigen. Die Behörden sind bei Vorliegen eines Straftatverdachts verpflichtet, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Beweissicherung zu treffen. Naturschutz- und Jagdbehörden der Kreisverwaltungen sind nicht für die Aufklärung von Straftaten zuständig, können die Ermittlungen jedoch unterstützen. Oft wird behauptet, Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, dürften nur mit Erlaubnis des Jagdpächters aus dessen Revier entfernt werden. Dies ist bei Vorliegen eines Verdachts auf illegale Verfolgung nicht der Fall. Die Sicherung der Tiere als mögliches Beweismittel in einem Strafverfahren ist ein höheres Rechtsgut als das jagdliche Aneignungsrecht (wenn innerhalb 3 Tage der Fall gemeldet wird).
Straftaten erkennen
GIFT
– Mehrere Opfer auf engem Raum.
– Verdächtige Köder, mit bläulichem Granulat/rosa Flüssigkeit: Teile von Huhn, Taube, Kaninchen, Reh, „Gifteier“, Innereien etc.
– Nahrungsreste, Schleim oder Blut im Schnabel beziehungsweise Maul.
– Verfärbung der Mundschleimhaut, chemischer Geruch.
– Verkrampfte Fänge oder Gliedmaßen.
– Tote Aaskäfer und Fliegen(-maden) am Kadaver.
Bild: Dieter Aichner
BESCHUSS
– Schäden in den Federn.
– Einschusslöcher, zum Beispiel durch Schrot, zwar äußerlich kaum erkennbar, jedoch auf einem Röntgenbild deutlich zu sehen
Bild: Komitee gegen Vogelmord e.V.
FALLEN
– Verdächtige Fangkörbe, unter Umständen mit Lebendköder, zum Beispiel einer Taube.
– Tellerfallen oder Drahtschlingen
Bild: Komitee gegen Vogelmord e.V.
Gefährliche Entwicklungen bei der Naturschutzkriminalität
Wie dramatisch die Situation nach wie vor ist, wurde deutlich, als im Landkreis Landshut kurz vor Ostern ein mit Carbofuran präpariertes Hühnerei gefunden wurde. Prof. Hermann Ammer, Leiter des Lehrstuhls für Toxikologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München: „Carbofuran ist für Menschen, insbesondere für Kinder, sowie für Haus- und Wildtiere ein hochwirksames Kontaktgift. Jede Berührung oder Aufnahme kann eine lebensgefährliche Vergiftung hervorrufen.“
Auch 2019 wurde eine Reihe von Fällen registriert, angezeigt und in die Öffentlichkeit gebracht. Regionalen Medien, landesweit das Bayerische Fernsehen und bundesweit der ARD-„Report München“ berichteten über das Projekt. Die Fälle verteilten sich über den ganzen Freistaat, jedoch sticht der Landkreis Cham heraus: Ein Schwarzmilan, zwei Mäusebussarde und 35 Stare wurden tot aufgefunden. Insgesamt wurden dort seit 2017 mehr als 60 getötete Vögel, die nachweislich durch Abschuss oder Vergiftung verstarben, registriert. Die Dunkelziffer liegt vermutlich um ein Vielfaches höher.
Eine BirdLife Studie (2017) zum Ausmaß illegaler Verfolgung von Vögeln in Europa ergab, dass in Deutschland zwischen 53.000 und 146.000 Vögel jedes Jahr illegal getötet werden. Im Vergleich zur geschätzten Gesamtzahl von 12 bis 38 Millionen illegal getöteter Vögel pro Jahr in Europa, Nordafrika und dem Nahen Osten, ist die deutsche Zahl zwar gering, trotzdem jedoch unserer Meinung inakzeptabel hoch.
Naturschutzkriminalität – Erster Bayerischer Luchsprozess
Anfang des Jahres fand am Landgericht Regensburg die Berufungsverhandlung gegen einen Jäger aus dem Landkreis Cham statt. Dieser war wegen des Besitzes illegaler Waffen und des vorsätzlichen Nachstellens von mindestens einem Luchs angeklagt und in erster Instanz für schuldig befunden worden. Beeindruckend blieb die professionelle Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft in diesem langwierigen Verfahren (2015-2020): Wie bei einer Mordermittlung fertigten die Behörden aufwändige, forensische und ballistische Gutachten an. In der Hauptsache wurde das Verfahren vom Gericht jedoch eingestellt, weil weder die illegale Nachstellung noch der Tatzeitpunkt zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten.
In der Rückschau bewertet „Tatort Natur“ die gesamte Verhandlung trotzdem positiv, denn die Bayerische Polizei hat durch ihre intensive Arbeit eindrücklich belegt, dass die illegale Verfolgung hoch bedrohter Arten kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat. Zudem zeigen die aktuellen Luchsbestandszahlen eine positive Entwicklung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit der geringeren illegalen Verfolgung seit den umfangreichen Ermittlungen in diesem Verfahren zuzuschreiben ist. Dennoch ist der Luchs auf der Roten Liste Bayern als „vom Aussterben bedroht klassifiziert“.
Naturschutzkriminalität – Blick über den Tellerrand: Spürhunde im Einsatz
Trotz der hiesigen, intensiven Polizeiarbeit in Sachen Luchs ist der Einsatz für heimische, streng geschützte Wildtiere noch ausbaufähig: Ermittlungsbehörden anderer Länder fahren im Kampf gegen Naturschutzkriminalität „härtere Geschütze“ auf: Zum Beispiel speziell ausgebildete, gut ausgestattete Anti-Wilderer-Einheiten, die in Wilderei-Hot Spots mit Spürhunden patroullieren. In Italien gibt es die „Bear Dog-Teams“, in Zambia beschützen Waffenspürhunde die letzten Nashörner und in Österreich machen Carbofuran-Spürhunde Tätern den Garaus. Die Hundenase ist eine Geheimwaffe, die bisher noch viel zu wenig in der Bekämpfung gegen Naturschutzkriminalität Beachtung findet: durch deutlich mehr Riechzellen können Caniden bis zu 1 Million mal besser als Menschen riechen. Weitere Vorteile sind, dass sie sehr effizient und kostensparend arbeiten: in kurzer Zeit kann eine enorme Fläche sehr zuverlässig nach geringsten Konzentrationen von Gift abgesucht werden – wetter- und geländeunabhängig. Auch sind Fährten direkt zum Täter/Hausdurchsuchungen möglich. Hinsichtlich Giftopfer kann ein gut ausgebildeter Spürhund wie eine Art „Schnelltest“ agieren: auch bei fehlenden äußeren Anzeichen, zeigt dieser sofort an – mit einer 95%-igen Trefferquote. Durch die Suche nach dem Giftköder können unmittelbar weitere Opfer vermieden werden und der Strafverfolgungsprozess früher beginnen. Dies alles spart enorme Manpower. Zudem wirkt der Einsatz von Mensch-Hund-Teams erfahrungsgemäß äußerst abschreckend und ist ein sehr vielversprechender und zukunftsträchtiger Baustein im Kampf gegen Naturschutzkriminalität.
Bild: Franziska Baur
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Unterwegs im Luchsrevier – Filme für die Umweltbildung
Premiere für unsere neuen kostenlosen Filme für die Umweltbildung!
Die neuen – kostenlos verfügbaren – Kurzfilme zeigen Luchsforscher bei der Arbeit und werben für den Schutz von Deutschlands Luchsen.
Und dies zeigen unsere drei neuen Luchsfilme aus der Reihe „Unterwegs im Luchsrevier“: In zwei der drei Kurzfilme begleiten wir den bekannten Luchsforscher Dr. Marco Heurich durch den Nationalpark Bayerischer Wald und lernen, wie man Tierspuren im Schnee erkennt und mit Hilfe von Fotofallen die Verbreitung und Zahl der Luchse ermittelt.
Ein weiterer Film aus unserer Reihe „Unterwegs im Luchsrevier“ zeigt Laura Hollerbach und Labradorhündin Maple vom Senckenberg Institut wie sie gemeinsam Losungen von Wildtieren suchen, um sie genetisch untersuchen zu lassen. Der Kurzfilm mit dem Thema „Luchslosung“ soll folgende Fragen beantworten und die Basis für entsprechende Einheiten in Unterricht und Umweltbildung legen: Wie erkenne ich Luchslosung? Aussehen? Bestandteile? Zusammensetzung? Konsistenz? Verwechslungsgefahr mit anderen Losungen? DNA Analyse im Labor? Was kann uns die Losung alles über den Luchs verraten?
Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung und Leiter des Projektes zur Premiere: „Faszinieren und begeistern statt belehren, Dialog und eigene Willensbildung unterstützen statt eigene Ideologien aufdrängen, fachübergreifendes Netzwerkwissen vermitteln – diese anspruchsvollen Aufgaben hat der Naturschutz in einer demokratischen und offenen Gesellschaft heute. Mit den neuen Kurzfilmen „Unterwegs im Luchsrevier“ leisten wir dazu einen Beitrag, der sich optimal mit unseren umfangreichen Projekten im Luchsschutz verzahnt. Mit dem Kurzfilmportal Umweltbildung schließen wir eine echte Lücke. Gerade weil viele im Onlinebereich und in den sozialen Netzwerken eher auf Produktwerbung, Spendengewinnung und flaches Entertainment setzen, ist es eine große Herausforderung, hier etwas entgegenzusetzen. Hierzu sind neben der fachlichen Qualität und exzellenter Filmtechnik auch umfassende kommunikative Kompetenzen erforderlich“.
Die neuen Kurzfilme sind kostenlos für Unterricht, Umweltbildung und alle Naturfans unter www.filme-umweltbildung.de zu finden, dort können sie auch für eigene Einsatzzwecke heruntergeladen werden – ein tolles Angebot für Biologielehrer, Naturführer und Jugendgruppenleiter, zur eigenen Fortbildung und zum direkten Einsatz mit Schülern und Teilnehmern.
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Luchse in Bayern: Schützen oder das Aussterben verwalten?
von Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung.
Am 11.1.2018 stellen wir unser neues Umweltbildungsmaterial „Luchs in Bayern“ vor und laden zum Vernetzungstreffen Luchsschutz ein. Zur Diskussion im Vorfeld eine Zusammenfassung unserer Erkenntnisse und Forderungen für Bayern aus den letzten Jahren.
Unsere Position
Die bayerische Politik muss beim Luchsschutz Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt finden. Es ist ein Armutszeugnis, wenn in Bayern ambitionierte Projekte zum Luchsschutz nicht vorankommen, während in unseren Nachbarländern engagiert am Aufbau überlebensfähiger Luchspopulationen gearbeitet wird und wir gleichzeitig von viel ärmeren Ländern gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz bedrohter Arten einfordern.
Aktuelle Einschätzung des Landesamtes für Umwelt
„In den 1980er Jahren wurden auf tschechischer Seite in einer offiziellen Aktion insgesamt 17 Karpaten-Luchse im Bereich des heutigen Sumava-Nationalparkes freigelassen. Ausgehend von diesem Grundstock hat sich der Luchs seit Anfang der neunziger Jahre im bayerisch-böhmischen Grenzgebiet bis hinein ins österreichische Mühlviertel wieder etabliert. Heute existiert dort eine kleine, immer noch vom Aussterben bedrohte Population von ca. 60 bis 80 Tieren. Der Bestand ist durch ein intensives Monitoring gut überwacht. Er konzentriert sich auf die Hochlagen des Bayerischen Waldes und des Böhmerwalds. Die größte Bedrohung ist die illegale Tötung von Luchsen“ (Presseinfo LfU 21.12.2017).
Forderungen / Überblick Naturschutzkriminalität gegen Luchse in Bayern
Unsere bereits bekannten umfassenden Forderungen zum Thema „Naturschutzkriminalität“ (Resolution Naturschutzkriminalität): http://www.umweltstiftung.com/fileadmin/aktuelles/veranstaltungen/resolution-naturschutzkriminalitaet-stoppen-september-2015.pdf
Tod im Unterholz – unter diesem Titel fasst die Zeitschrift MUH die Geschichte der Luchstötungen zusammen und nennt Ross und Reiter (Vielen Dank für die Genehmigung zur Verwendung des Artikels): http://blog.bayern-wild.de/wp-content/uploads/2016/07/MUH-21-Luchsmorde-Der-Tod-im-Unterholz.pdf
Unser Positionspapier „Luchsschutz im Bayerischen Alpenraum“ (Stand 2/2016):
Wir setzen uns insbesondere für eine umfassende Rückkehr des Luchses in die geeigneten Lebensräume in den bayerischen Alpen ein. Wir danken ausdrücklich für die engagierte Arbeit der Naturschutzinitiativen und Jagdverbände in den angrenzenden Alpenländern und deren umfassende Luchsschutzprojekte inkl. Bestandsstützung, die das möglich machen.
Bayern hat jetzt einen großen Nachholbedarf, um auch in den bayerischen Alpen kompetente und handlungsfähige Strukturen, hinausgehend über die Teilnahme an diversen Arbeitsgruppen, dazu zu schaffen.
Insbesondere müssen folgende Projektmodule umgesetzt werden:
I. Monitoring
II. umfassende Umweltbildung
III. umfassende Info- und Herdenschutzangebote für betroffene Zielgruppen (Gehegewildhalter etc.)
IV. umfassende Beratungsangebote für den Bereich Jagd
V. umfassende Fortbildung und Sensibilisierung der Polizeibehörden gegenüber Straftaten.
VI. Soll der Alpenraum wieder dauerhaft mit einer stabilen Luchspopulation besiedelt werden, werden bestandsstützende Wiederansiedlungsmaßnahmen auch in Bayern unumgänglich sein, wie sie seit geraumer Zeit gefordert, auch in Bayern geplant und seit den 1970er Jahren beispielsweise in der Schweiz, Slowenien, Österreich, Frankreich, Italien geschehen sind.
Alle Aktivitäten sollten mit den Luchsprojekten in den angrenzenden Alpenländerniv umfassend koordiniert und vernetzt werden, um langfristig eine vitale und überlebensfähige Alpenluchspopulation zu erreichen. Die einzelnen Subpopulationen des Alpenraumes sind weit voneinander entfernt und aufgrund von menschlichen Wanderbarrieren (Autobahnen etc.) sowie natürlichen Wanderhindernissen (große Flüsse) kaum vernetzt.
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Luchse in Bayern: Lasst den Luchs wiederkommen
Einleitend zur Podiumsdiskussion „Luchstötung“ im Museum Mensch und Natur in München am 06.10.2015 hielt Wildtierbiologe Ulrich Wotschikowsky ein Plädoyer – für den Luchs, für eine gute Zusammenarbeit zur Erhaltung der Luchspopulation in Bayern… Der Beitrag wurde damals bereits im blog veröffentlicht, wegen der aktuellen Bedeutung nehmen wir ihn hier noch mal 1:1 auf.
„Man hat mich gebeten, Sie auf den Luchs einzustimmen. Also erzähle ich Ihnen eine Geschichte von großen Hoffnungen und noch größeren Enttäuschungen. Die Geschichte beginnt mit dem Jahr 1970 – jeder weiß: Damals wurde im Bayerischen Wald der erste deutsche Nationalpark ins Leben gerufen. Und da fielen gleich ein paar Luchse vom Himmel. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Es war ja auch nicht böse gemeint, aber halt nicht so richtig legal. Das haftet dem Luchs bis heute noch an, nach 45 Jahren.
Diese Wiederansiedlung im Bayerischen Wald und kurz vorher in der Schweiz lösten eine regelrechte Luchseuphorie aus mit zahlreichen naiven Wiederansiedlungsvorhaben, aber auch einigen ernsthaften Initiativen, zum Beispiel im Schwarzwald von Seiten der Landesforstverwaltung, oder im Harz und im Pfälzerwald. Sie schliefen alle wieder ein. In den 1980er Jahren wurde die Wildbiologische Gesellschaft München sogar damit beauftragt, eine Empfehlung auszuarbeiten, wo – nicht: ob! – der Luchs in Bayern wieder angesiedelt werden sollte. Unsere Wahl fiel damals auf das Mangfallgebirge. Der Bund Naturschutz machte sich die Idee zu eigen, schlug allerdings den Nationalpark Berchtesgaden vor. Umweltminister Gauweiler signalisierte Zustimmung, aber die Almwirtschaft machte ihm klar: Ohne uns! Damit war auch diese Idee gestorben.
Mittlerweile avancierte Lynx lynx zu einem der besterforschten größeren Säugetiere. Wir erfuhren, dass ein Luchs nicht dreißig Quadratkilometer Lebensraum braucht, sondern das Drei- bis Zehnfache. Luchse sind also immer selten. Wir erfuhren, dass der Luchs hauptsächlich Rehe erbeutet, von denen wir mehr als genug haben. Wir erfuhren, dass der Luchs den Rehen nicht die Köpfe abschneidet und dass das Auerwild keine Rolle in seinem Nahrungsspektrum spielt. Wir erfuhren aus der Schweiz, dass er sich nur ganz selten an Schafen vergreift. Wir wissen heute sehr gut Bescheid über den Luchs. Wir brauchen keine weiteren Forschungsarbeiten, um abzuschätzen, was dieser Beutegreifer in unseren Wäldern anstellen wird: Herzlich wenig. Er wird weder die Jäger noch die Förster entbehrlich machen. Er wird den Jägern die Jagd nicht verderben und den Förstern bei der Schalenwildkontrolle kaum spürbar unter die Arme greifen. Und für die Weidewirtschaft ist der Luchs so gut wie irrelevant.
Es betrübt mich, dass sich diese Dinge bei den Betroffenen, also den Jägern und den Nutztierhaltern, einfach nicht rumsprechen. Das Bild des Luchses ist immer noch geprägt von Vorurteilen.
Im Jahr 2006 führte der kurze Auftritt des Bären JJ1 vulgo „Bruno“ zur Bildung einer Arbeitsgruppe Große Beutegreifer beim Umweltministerium. Ihre Aufgabe besteht darin, Managementpläne für die drei Großen Beutegreifer Bär, Luchs und Wolf in Bayern zu entwickeln. Das ist nicht eine Erfindung der Bayern, sondern Pflichtaufgabe, weil diese drei den Status von FFH-Arten haben. Sie sind Arten von prioritärem gemeinschaftlichen Interesse, und die Mitgliedsländer der EU sind verpflichtet, für einen günstigen Erhaltungszustand ihrer Populationen zu sorgen. Davon ist der Luchs im Bayerisch-böhmischen Grenzgebirge weit, weit entfernt. Es gibt also viel zu tun im Freistaat, möchte man meinen, um das zu verbessern.
Die Arbeitsgruppe Große Beutegreifer machte sich also an einen Managementplan Luchs, und dabei kam es zu einer Zerreißprobe. Wir wollten die Tür offen halten für eine Wiederansiedlung von Menschenhand für den Fall, dass der Luchs nicht auf natürlichem Weg zurückkehren würde – also in den Alpenraum und in den Mittelgebirgszug Spessart, Rhön, Frankenwald. Und auch eine eventuell notwendige Bestandsstützung im Bayerischen Wald wollten wir nicht kategorisch ausschließen. Aber die Nutzerfraktion in unserer Arbeitsgruppe, mit dem Landwirtschaftsministerium an der Spitze, wehrte sich entschieden dagegen, dass eine Wiederansiedlung auch nur angedacht wurde.
Nach stundenlanger anstrengender Diskussion – ich füge gerne hinzu: eine überaus seriöse Diskussion mit viel Respekt für die Argumente des jeweils anderen! – fanden wir dennoch eine Kompromissformel, der alle zustimmen konnten. Sie hieß: „In Bayern ist derzeit weder eine Aussetzung oder Ansiedlung noch eine Entnahme von Luchsen geplant.“ Das Wörtchen „derzeit“ hielt die Tür offen für eine spätere, luchsfreundlichere Entscheidung.
Aber oberhalb der AG Große Beutegreifer, in der etwa zwanzig Interessengruppen vertreten sind, gibt es noch eine Steuerungsgruppe. Sie besteht aus dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium, dem Bayerischen Bauernverband, dem Landesjagdverband, dem Bund Naturschutz in Bayern und dem Landesbund für Vogelschutz. Und diese Steuerungsgruppe hat dem Luchs diese Tür vor der Nase zugeschlagen. Sie hat das Wörtchen „derzeit“ aus dem Vorschlag der AG ersatzlos gestrichen.
Diese Steuerungsgruppe ist, soweit ich weiß, die einzige Empfehlung, die aus einem wildbiologischen Gutachten über den Luchs im Bayerischen Wald übernommen worden ist. Dieses Gutachten ist der Arbeitsgruppe von der Obersten Jagdbehörde – dem Auftraggeber – trotz energischer Nachfragen nicht zur Verfügung gestellt worden. Das „Nein“ zu dem Wörtchen „derzeit“ im Vorschlag der AG kam vom Bauernverband. Es erschließt sich mir nicht, was ausgerechnet den Bauernverband zu einem Votum pro oder contra Luchs qualifiziert. Der Landesjagdverband hat sich dem Contra angeschlossen. Wie sich die anderen vier Institutionen verhalten haben, vor allem die beiden Naturschutzverbände (nota bene: auch der Jagdverband ist ein anerkannter Naturschutzverband!) entzieht sich meiner Kenntnis. Wie sich das mit einem Demokratieverständnis in Einklang bringen lässt auch. Eine Rücksprache der Steuerungsgruppe mit der AG Große Beutegreifer gab es nicht, aber das ist offenbar auch gar nicht vorgesehen. Jedenfalls findet sich jetzt im Managementplan Luchs für Bayern ein Satz, der eine Wiederansiedlung von Menschenhand definitiv ausschließt, so lange dieser Plan gilt.
Das wäre alles nicht so schlimm, wenn der Luchs sozusagen an der Landesgrenze stünde und Einlass begehrte. Aber leider ist es so, dass der Luchs nicht von selbst nach Bayern zurückkommt. Lynx lynx der Eurasische Luchs ist kein guter Kolonisator. Statt sich auf weite Wanderschaft zu begeben, siedelt er sich lieber in unmittelbarem Kontakt zu seiner Ursprungspopulation an. Deshalb sind Hoffnungen auf eine natürliche Rückkehr des Luchses nach Bayern vergebens. Und wenn er denn käme – dann käme er nicht aus einer autochthonen, sondern aus einer von Menschenhand begründeten Population, zum Beispiel aus der Schweiz, aus dem Harz, aus dem Bayerischen Wald. Es geht daher kein Weg vorbei an der Einsicht: Wenn wir den Luchs haben wollen, müssen wir Hand anlegen.
Wir sind an dieser Stelle auf eine Doktrin gestoßen, die da heißt: „Wenn er von selber kommt – gerne. Aber nicht aussetzen!“ Ich habe das nie verstanden. Es ist eine inhaltslose Phrase. Ein Luchs ist ein Luchs ist ein Luchs – egal ob er auf eigenen Beinen kommt oder im Auto. Man kann sich diesen scheinbar freundlichen Spruch: „Ja, wenn er von selber kommt!“ ohne Risiko leisten, denn man weiß ja: Er kommt nicht „von selber!“ Aber mit Redlichkeit und Wahrhaftigkeit hat das nichts zu tun. Es ist nur scheinheilig.
Warum sperrt man sich so dagegen, dem Luchs bei seiner Rückkehr aktiv zu helfen? Warum soll dem Luchs nicht recht sein, was dem Lachs billig ist – die Wiederansiedlung dieser und so manch anderer Fischarten betreiben wir inzwischen mit einem Millionenaufwand und ich freue mich aus ganzem Herzen, dass wir das tun (auch wenn man den Lachs essen kann und den Luchs nicht unbedingt). Wir reparieren tagein, tagaus an einer Natur herum, der wir unendlich viele Elemente genommen haben – pflanzen zum Beispiel Tannen oder Laubbäume, wo welche hingehören, aber nicht mehr von selber kommen (das ist Wiederansiedlung, was sonst!), wir machen Bäche wieder krumm, die wir noch vor fünfzig Jahren mit Millionenaufwand gerade gemacht und einbetoniert haben. Leider setzen wir auch alle möglichen und einige unmögliche Fischarten in unseren Gewässern aus, bloß damit Angler ihrem Vergnügen am Fischen nachgehen können, und schaffen dort eine eigentümliche Form von „Biodiversität.“ All das ist ein weites Feld und natürlich zu umfangreich für heute Abend – eins aber ist sicher: Ein vernünftiges Argument gegen die Wiederansiedlung des Luchses in den bayerischen Waldgebieten lässt sich nicht finden.
Aber will man den Luchs im Freistaat Bayern wirklich haben? Ich kann das beim besten Willen nicht erkennen. Nein – man will große Beutegreifer in Bayern generell nicht haben, und das gilt auch und sogar für den harmlosen Luchs. Und weil das so ist, finden kriminelle Akte wie die Luchstötungen im Bayerischen Wald in einem Umfeld stillschweigender, augenzwinkender Zustimmung statt. Es wird sich doch einer finden, der uns das Problem vom Hals schafft!
Ich hoffe inständig, dass ich mich irre. Dann aber lasst uns doch endlich zur Tat schreiten. Versenken wir den Managementplan Luchs dort, wo er hingehört: in der Schublade. Bilden wir eine Initiative zur Wiederansiedlung des Luchses in den geeigneten Waldgebieten Bayerns. An der Spitze dieser Initiative wünsche ich mir – den Landesjagdverband. Wen denn sonst – keine andere Interessengruppe fühlt sich durch den Luchs so sehr betroffen! Keine kann von einem markanten Eintreten für diese faszinierende Tierart so viel an Ansehen gewinnen! Keine kann zu einem Erfolg mehr beitragen! (…)“
(Gastbeitrag von Ulrich Wotschikowsky anlässlich der Podiumsdiskussion 2015)
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Spektakuläre Ergebnisse im Fall Luchs „Leo“ monatelang geheimgehalten – hier finden Sie Antworten…
Von Franziska Baur
Anfrage im Mai 2017
Der Abgeordnete Nikolaus Kraus (FREIE WÄHLER) stellte bereits am 23.05.2017 eine schriftliche Anfrage an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr bezüglich dem Stand der Ermittlungen bei den illegalen Luchtötungen im Bayerischen Wald, speziell zur gegen Ende 2016 stattgefundenen Hausdurchsuchung im Falle „Luchs Leo“ (dessen abgeschnittene Pfoten Mitte 2015 aufgefunden wurden).
Nach uns vorliegenden Informationen wurden Luchstrophäen, Luchsfallen und möglicherweise illegale Jagdausrüstung (Nacht-Zieleinrichtungen) bei einem Jäger im Lkrs. Cham gefunden. Trotz diverser Nachfragen (zuletzt gestern bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg) und Medienrecherchen wurden bisher keine Ergebnisse der Ermittlungen im Fall Leo inkl. der vor knapp einem Jahr (6.12.2016) durchgeführten Hausdurchsuchungen bei einem Jäger in Lohberg bekannt gegeben. Die Gründe sind für uns nicht nachvollziehbar und die Verschwiegenheit gegenüber der Öffentlichkeit nicht tolerierbar.
Nach Auskunft des Bayerischen Innenministeriums wurden Luchstrophäen (2 Ohren, 5 Krallen), Munition im Kaliber 22 lfB (lang für Büchsen), Lebend-Luchsfallen und möglicherweise illegale Jagdausrüstung (Nachtsichtgerät mit Aufsetzvorrichtung auf das Zielfernrohr) bei dem Jäger gefunden.
Warum wurde die Öffentlichkeit nicht über die spektakulären Funde bei Hausdurchsuchung informiert?
Dazu Claus Obermeier, Vorstand der Stiftung: „Nach den umfassenden Bekenntnissen von Umweltministerin Ulrike Scharf und des Innenministeriums müssen jetzt Taten folgen und Anschluss an internationale Standards bei Prävention und Verfolgung von Naturschutzkriminalität gefunden werden. Dazu gehört auch eine Information der Öffentlichkeit und Präventionsmaßnahmen wie Polizeikontrollen bei Gesellschaftsjagden.“
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Ergebnisse des Luchsmonitorings in Ostbayern 2016/17
von Franziska Baur
Im Folgenden werden die wichtigsten und sehr erfreulichen Ergebnisse und Daten vom
Fotofalleneinsatz in Ostbayern im Luchs-Monitoringjahr 2016
(Dipl.-Biol. Sybille Wölfl & Dipl.-Ing. (FH) Markus Schwaiger i. A. vom LfU)
erläutert und die generellen Möglichkeiten von Monitoring per Fotofallen dargelegt.
Wichtigsten Daten:
- Mai 2016-April 2017: Extensiveinsatz Fotofallen im BW/südl. Oberpfälzer Wald
- Studie knüpft an Arbeiten des Trans-Lynx-Projekt und Monitoringjahr 2015 an, um Kontinuität der Datenerhebung zu gewährleisten und zur weiteren Dokumentation des Werdegangs territorialer Luchse, reproduzierender Weibchen und deren Nachwuchs
- An 36 von 50 Standorten wurden 40 verschiedene Luchse fotografiert
- Zusätzlich 16 Luchse welche sich auf NP Fläche dauerhaft oder temporär aufhalten
- Gesamtzahl: 56 Luchse, davon…
… sind 20 territorial (8 Kuder, 10 Katzen; 2 unbekannte Geschlechter),
… sind 11 grenzüberschreitend unterwegs,
… fand bei 7 Weibchen Reproduktion mit insg. 15 Jungtieren statt.
- Untersuchungsgebiet: ~2.100 m² Konvexpolygonfläche, Luchsnachweis auf 1.570 m² in ETRS89-Rasterquadraten
- Im Vgl. zum Vorjahr: Fläche des Luchsvorkommens geschrumpft, gleichzeitig mehr Individuen
- Schrumpfung bedingt durch spärliche Nachweise im Vorderen BW: Territorien teils (wieder) unbesetzt
- Alle Territorien im Inneren BW entlang des bayerisch-tschechischen Grenzgebietes besetzt (Größe Territorien: 80-400 km², geschlechtsabhängig)
- Große Schattenpopulation – (sub-)adulte Luchse auf der Suche nach einem eigenen Revier – weist auf Vitalität der Population hin
Verantwortliche Faktoren für die Verdichtung im Inneren BW:
- Reduktion der illegalen Nachstellung
- Erhöhte Lebensraumkapazität
- Konservatives Dispersalverhalten von Luchsen
- Feinjustierung d. Fotofallenstandorte
- Zunehmende Verbreitung und Bereitstellung von Fotofallen in der Jägerschaft
–> Die hohe Anzahl dispersierender/nomadisierender Luchse könnte für den Populationsdruck sorgen, der für die Ausbreitung der Luchspopulation in verwaiste und bisher unbewohnte Lebensräume notwendig ist
–> Voraussetzung: menschlich bedingte Mortalität darf sich nicht wieder erhöhen!
Möglichkeiten extensiver Fotofalleneinsätze (zeitlich und räumlich ausgedehnte Durchgänge):
- Erhebung von…
… räumlicher Nutzung
… Territoriumsgrößen
… Reproduktion
… Abwanderungsdistanzen von Jungluchsen
- Feststellung von…
… Raumnutzung (Ausbreitung, Schrumpfung) einer Population, sofern Untersuchungsgebiet groß genug
… Veränderungen innerhalb der Populationsstruktur (Turn-over residenter Luchse durch illegale Nachstellung)
–> Großer Vorteil eines Monitorings per Fotofallen: nicht-invasiv (keine bis geringfügige Störung der untersuchten Tiere)
Auch wenn die ostbayerische Luchspopulation sich trotz der herben Rückschläge der letzten Jahre zu erholen scheint, plädieren wir weiterhin für eine Überarbeitung des bayerischen Managementplans Luchs, um eine aktive Wiederansiedelung zu ermöglichen und langfristig die Population in unseren Breitengraden zu sichern.
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Luchs im bayerischen Alpenraum: Salzburger Positionspapier (Stand: 26.2.2016)
Luchs im bayerischen Alpenraum: Wir setzen uns insbesondere für eine umfassende Rückkehr des Luchses in die geeigneten Lebensräume in den bayerischen Alpen ein. Wir danken ausdrücklich für die engagierte Arbeit der Naturschutzinitiativen und Jagdverbände in den angrenzenden Alpenländern und deren umfassende Luchsschutzprojekte inkl. Bestandsstützung, die das möglich machen[i].
Bayern hat jetzt einen großen Nachholbedarf, um auch in den bayerischen Alpen kompetente und handlungsfähige Strukturen, hinausgehend über die Teilnahme an diversen Arbeitsgruppen, dazu zu schaffen.Insbesondere müssen folgende Projektmodule umgesetzt werden:
- Monitoring
- umfassende Umweltbildung
- umfassende Info- und Herdenschutzangebote für betroffene Zielgruppen (Gehegewildhalter etc.)
- umfassende Beratungsangebote für den Bereich Jagd
- umfassende Fortbildung und Sensibilisierung der Polizeibehörden gegenüber Straftaten.
- Soll der Alpenraum wieder dauerhaft mit einer stabilen Luchspopulation besiedelt werden, werden bestandsstützende Wiederansiedlungsmaßnahmen auch in Bayern unumgänglich sein, wie sie seit geraumer Zeit gefordert[ii], auch in Bayern geplant und seit den 1970er Jahren beispielsweise in der Schweiz, Slowenien, Österreich, Frankreich, Italien geschehen sind[iii].
Alle Aktivitäten sollten mit den Luchsprojekten in den angrenzenden Alpenländern[iv] umfassend koordiniert und vernetzt werden , um langfristig eine vitale und überlebensfähige Alpenluchspopulation zu erreichen. Die einzelnen Subpopulationen des Alpenraumes sind weit voneinander entfernt und aufgrund von menschlichen Wanderbarrieren (Autobahnen etc.) sowie natürlichen Wanderhindernissen (große Flüsse) kaum vernetzt. [v]
Die bayerische Politik muss beim Luchsschutz Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt finden. Es ist ein Armutszeugnis, wenn in Bayern ambitionierte Projekte zum Luchsschutz nicht vorankommen, während in unseren Nachbarländern engagiert am Aufbau überlebensfähiger Luchspopulationen gearbeitet wird und wir gleichzeitig von den viel ärmeren Ländern in Afrika und Asien gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz bedrohter Arten einfordern.
Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung
Stefanie Jaeger, Projektstelle Bayern wild
[i] SCALP Status and Conservation of the Alpine Lynx Population. Ziel des SCALP ist es, (1) Monitoring-Standards zu entwickeln, die es erlauben, die erhobenen Daten aus verschiedenen Ländern zu vergleichen; (2) regelmässig Statusberichte zu veröffentlichen; (3) Erhaltungs- und Managementkonzepte zu entwickeln und (4) Expertisen zum Luchs in den Alpen zu erstellen. In der Arbeitsgruppe sind alle Alpenländer vertreten.
WISO: Plattform WISO der Alpenkonvention, die im Mandat u.a. die Managementoptionen für Erholung und Erhaltung von Wolf- und Luchspopulationen, Koordinierung von Schutzmaßnahmen für den Luchs, genetisches Monitoring (Risiken für Erhaltung der Luchspopulation) beinhaltet.
[ii] Vgl. Der Luchs im deutschsprachigen Alpenraum mit Schwerpunkt Westösterreich – Ausgangssituation und Perspektiven. Johannes Rüdisser, Bericht im Auftrag des WWF Österreich.
[iii] Experten gehen davon aus, dass eine Wiederbesiedlung durch selbst einwandernde Luchse in den bayer. Alpen unwahrscheinlich ist, da die Wanderstrecken der weiblichen Tiere bei max. 44km liegt (SCALP News Jan. 2016).
[iv] Auf ca. 200.000km² Alpenraum wurden im Jahr 2011 138-180 selbstständige Luchse geschätzt.
[v] Außerhalb Bayerns gab es bereits umfangreiche Projekte zur Biotopvernetzung und zum Abbau von Wanderbarrieren für Säugetiere. Vgl. Feasibility Study for a transnational Alpine-Carpathian-Corridor Projekt. WWF Österreich, 2007; Lebensader für Europas Artenvielfalt – der Alpen-Karpaten-Korridor. WWF Österreich ohne Zeitangabe; Ökologische Korridore im Alpenraum – ein Hintergrundbericht. CIPRA 2006 (Übersetzung: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
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Luchse in den bayerischen Alpen: Unsere Position
Erster sicherer Luchsnachweis in den bayerischen Alpen – wir begrüßen die Rückkehr des Luchses in die bayerischen Alpen als großartigen Naturschutzerfolg. Jetzt müssen Naturschützer, Jäger und Behörden ihre Hausaufgaben erledigen…
Erst vor wenigen Wochen haben wir bei der von uns unterstützten Podiumsdiskussion im Museum Mensch und Natur umfassend unsere Positionen dargestellt und uns dort gemeinsam mit dem Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und dem Vertreter des Bayerischen Landesjagdverbandes für eine Rückkehr des Luchses in die geeigneten Lebensräume in Bayern ausgesprochen. Besonders beeindruckend war dabei der Beitrag von Ulrich Wotschikowsky „Lasst ihn wiederkommen“.
Wir setzen uns insbesondere für eine umfassende Rückkehr des Luchses in die geeigneten Lebensräume in den bayerischen Alpen ein. Wir danken ausdrücklich für die kompetente und engagierte Arbeit der Naturschutzinitiativen und Jagdverbände in den angrenzenden Alpenländern und deren umfassende Luchsschutzprojekte inkl. Bestandsstützung, die das möglich machen. Bayern hat jetzt einen grossen Nachholbedarf, um auch in den bayerischen Alpen kompetente und handlungsfähige Strukturen dazu zu schaffen. Insbesondere müssen folgende Projektmodule umgesetzt werden: Monitoring, umfassende Umweltbildung, umfassende Info- und Herdenschutzangebote für betroffene Zielgruppen (Gehegewildhalter etc.), umfassende Beratungsangebote für den Bereich Jagd, umfassende Fortbildung und Sensibilierung der Polizeibehörden gegenüber Straftaten gegen Luchse.
Alle Aktivitäten sollten mit den Luchsprojekten in den angrenzenden Alpenländern umfassend koordiniert und vernetzt werden, um langfristig eine vitale und überlebensfähige Alpenluchspolulation zu erreichen. Die Gregor Louisoder Umweltstiftung wird dazu im Rahmen des Infoangebotes zur Messe „Hohe Jagd“ in Salzburg am 26.2.2016 zu einem ersten Treffen einladen.
Die bayerische Politik muss beim Luchsschutz Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt finden. Es ist ein Armutszeugnis, wenn in Bayern ambitionierte Projekte zum Luchsschutz nicht vorankommen, während in unseren Nachbarländern engagiert am Aufbau überlebensfähiger Luchspopulationen gearbeitet wird und wir gleichzeitig von den viel ärmeren Ländern in Afrika und Asien gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz bedrohter Arten einfordern.
Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung
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Lasst den Luchs wiederkommen!
Einleitend zur Podiumsdiskussion „Luchstötung“ im Museum Mensch und Natur in München am 06.10.2015 hielt Wildtierbiologe Ulrich Wotschikowsky ein Plädoyer – für den Luchs, für eine gute Zusammenarbeit zur Erhaltung der Luchspopulation in Bayern.
„Man hat mich gebeten, Sie auf den Luchs einzustimmen. Also erzähle ich Ihnen eine Geschichte von großen Hoffnungen und noch größeren Enttäuschungen. Die Geschichte beginnt mit dem Jahr 1970 – jeder weiß: Damals wurde im Bayerischen Wald der erste deutsche Nationalpark ins Leben gerufen. Und da fielen gleich ein paar Luchse vom Himmel. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Es war ja auch nicht böse gemeint, aber halt nicht so richtig legal. Das haftet dem Luchs bis heute noch an, nach 45 Jahren.
Diese Wiederansiedlung im Bayerischen Wald und kurz vorher in der Schweiz lösten eine regelrechte Luchseuphorie aus mit zahlreichen naiven Wiederansiedlungsvorhaben, aber auch einigen ernsthaften Initiativen, zum Beispiel im Schwarzwald von Seiten der Landesforstverwaltung, oder im Harz und im Pfälzerwald. Sie schliefen alle wieder ein. In den 1980er Jahren wurde die Wildbiologische Gesellschaft München sogar damit beauftragt, eine Empfehlung auszuarbeiten, wo – nicht: ob! – der Luchs in Bayern wieder angesiedelt werden sollte. Unsere Wahl fiel damals auf das Mangfallgebirge. Der Bund Naturschutz machte sich die Idee zu eigen, schlug allerdings den Nationalpark Berchtesgaden vor. Umweltminister Gauweiler signalisierte Zustimmung, aber die Almwirtschaft machte ihm klar: Ohne uns! Damit war auch diese Idee gestorben.
Mittlerweile avancierte Lynx lynx zu einem der besterforschten größeren Säugetiere. Wir erfuhren, dass ein Luchs nicht dreißig Quadratkilometer Lebensraum braucht, sondern das Drei- bis Zehnfache. Luchse sind also immer selten. Wir erfuhren, dass der Luchs hauptsächlich Rehe erbeutet, von denen wir mehr als genug haben. Wir erfuhren, dass der Luchs den Rehen nicht die Köpfe abschneidet und dass das Auerwild keine Rolle in seinem Nahrungsspektrum spielt. Wir erfuhren aus der Schweiz, dass er sich nur ganz selten an Schafen vergreift. Wir wissen heute sehr gut Bescheid über den Luchs. Wir brauchen keine weiteren Forschungsarbeiten, um abzuschätzen, was dieser Beutegreifer in unseren Wäldern anstellen wird: Herzlich wenig. Er wird weder die Jäger noch die Förster entbehrlich machen. Er wird den Jägern die Jagd nicht verderben und den Förstern bei der Schalenwildkontrolle kaum spürbar unter die Arme greifen. Und für die Weidewirtschaft ist der Luchs so gut wie irrelevant.
Es betrübt mich, dass sich diese Dinge bei den Betroffenen, also den Jägern und den Nutztierhaltern, einfach nicht rumsprechen. Das Bild des Luchses ist immer noch geprägt von Vorurteilen.
Im Jahr 2006 führte der kurze Auftritt des Bären JJ1 vulgo „Bruno“ zur Bildung einer Arbeitsgruppe Große Beutegreifer beim Umweltministerium. Ihre Aufgabe besteht darin, Managementpläne für die drei Großen Beutegreifer Bär, Luchs und Wolf in Bayern zu entwickeln. Das ist nicht eine Erfindung der Bayern, sondern Pflichtaufgabe, weil diese drei den Status von FFH-Arten haben. Sie sind Arten von prioritärem gemeinschaftlichen Interesse, und die Mitgliedsländer der EU sind verpflichtet, für einen günstigen Erhaltungszustand ihrer Populationen zu sorgen. Davon ist der Luchs im Bayerisch-böhmischen Grenzgebirge weit, weit entfernt. Es gibt also viel zu tun im Freistaat, möchte man meinen, um das zu verbessern.
Die Arbeitsgruppe Große Beutegreifer machte sich also an einen Managementplan Luchs, und dabei kam es zu einer Zerreißprobe. Wir wollten die Tür offen halten für eine Wiederansiedlung von Menschenhand für den Fall, dass der Luchs nicht auf natürlichem Weg zurückkehren würde – also in den Alpenraum und in den Mittelgebirgszug Spessart, Rhön, Frankenwald. Und auch eine eventuell notwendige Bestandsstützung im Bayerischen Wald wollten wir nicht kategorisch ausschließen. Aber die Nutzerfraktion in unserer Arbeitsgruppe, mit dem Landwirtschaftsministerium an der Spitze, wehrte sich entschieden dagegen, dass eine Wiederansiedlung auch nur angedacht wurde.
Nach stundenlanger anstrengender Diskussion – ich füge gerne hinzu: eine überaus seriöse Diskussion mit viel Respekt für die Argumente des jeweils anderen! – fanden wir dennoch eine Kompromissformel, der alle zustimmen konnten. Sie hieß: „In Bayern ist derzeit weder eine Aussetzung oder Ansiedlung noch eine Entnahme von Luchsen geplant.“ Das Wörtchen „derzeit“ hielt die Tür offen für eine spätere, luchsfreundlichere Entscheidung.
Aber oberhalb der AG Große Beutegreifer, in der etwa zwanzig Interessengruppen vertreten sind, gibt es noch eine Steuerungsgruppe. Sie besteht aus dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium, dem Bayerischen Bauernverband, dem Landesjagdverband, dem Bund Naturschutz in Bayern und dem Landesbund für Vogelschutz. Und diese Steuerungsgruppe hat dem Luchs diese Tür vor der Nase zugeschlagen. Sie hat das Wörtchen „derzeit“ aus dem Vorschlag der AG ersatzlos gestrichen.
Diese Steuerungsgruppe ist, soweit ich weiß, die einzige Empfehlung, die aus einem wildbiologischen Gutachten über den Luchs im Bayerischen Wald übernommen worden ist. Dieses Gutachten ist der Arbeitsgruppe von der Obersten Jagdbehörde – dem Auftraggeber – trotz energischer Nachfragen nicht zur Verfügung gestellt worden. Das „Nein“ zu dem Wörtchen „derzeit“ im Vorschlag der AG kam vom Bauernverband. Es erschließt sich mir nicht, was ausgerechnet den Bauernverband zu einem Votum pro oder contra Luchs qualifiziert. Der Landesjagdverband hat sich dem Contra angeschlossen. Wie sich die anderen vier Institutionen verhalten haben, vor allem die beiden Naturschutzverbände (nota bene: auch der Jagdverband ist ein anerkannter Naturschutzverband!) entzieht sich meiner Kenntnis. Wie sich das mit einem Demokratieverständnis in Einklang bringen lässt auch. Eine Rücksprache der Steuerungsgruppe mit der AG Große Beutegreifer gab es nicht, aber das ist offenbar auch gar nicht vorgesehen. Jedenfalls findet sich jetzt im Managementplan Luchs für Bayern ein Satz, der eine Wiederansiedlung von Menschenhand definitiv ausschließt, so lange dieser Plan gilt.
Das wäre alles nicht so schlimm, wenn der Luchs sozusagen an der Landesgrenze stünde und Einlass begehrte. Aber leider ist es so, dass der Luchs nicht von selbst nach Bayern zurückkommt. Lynx lynx der Eurasische Luchs ist kein guter Kolonisator. Statt sich auf weite Wanderschaft zu begeben, siedelt er sich lieber in unmittelbarem Kontakt zu seiner Ursprungspopulation an. Deshalb sind Hoffnungen auf eine natürliche Rückkehr des Luchses nach Bayern vergebens. Und wenn er denn käme – dann käme er nicht aus einer autochthonen, sondern aus einer von Menschenhand begründeten Population, zum Beispiel aus der Schweiz, aus dem Harz, aus dem Bayerischen Wald. Es geht daher kein Weg vorbei an der Einsicht: Wenn wir den Luchs haben wollen, müssen wir Hand anlegen.
Wir sind an dieser Stelle auf eine Doktrin gestoßen, die da heißt: „Wenn er von selber kommt – gerne. Aber nicht aussetzen!“ Ich habe das nie verstanden. Es ist eine inhaltslose Phrase. Ein Luchs ist ein Luchs ist ein Luchs – egal ob er auf eigenen Beinen kommt oder im Auto. Man kann sich diesen scheinbar freundlichen Spruch: „Ja, wenn er von selber kommt!“ ohne Risiko leisten, denn man weiß ja: Er kommt nicht „von selber!“ Aber mit Redlichkeit und Wahrhaftigkeit hat das nichts zu tun. Es ist nur scheinheilig.
Warum sperrt man sich so dagegen, dem Luchs bei seiner Rückkehr aktiv zu helfen? Warum soll dem Luchs nicht recht sein, was dem Lachs billig ist – die Wiederansiedlung dieser und so manch anderer Fischarten betreiben wir inzwischen mit einem Millionenaufwand und ich freue mich aus ganzem Herzen, dass wir das tun (auch wenn man den Lachs essen kann und den Luchs nicht unbedingt). Wir reparieren tagein, tagaus an einer Natur herum, der wir unendlich viele Elemente genommen haben – pflanzen zum Beispiel Tannen oder Laubbäume, wo welche hingehören, aber nicht mehr von selber kommen (das ist Wiederansiedlung, was sonst!), wir machen Bäche wieder krumm, die wir noch vor fünfzig Jahren mit Millionenaufwand gerade gemacht und einbetoniert haben. Leider setzen wir auch alle möglichen und einige unmögliche Fischarten in unseren Gewässern aus, bloß damit Angler ihrem Vergnügen am Fischen nachgehen können, und schaffen dort eine eigentümliche Form von „Biodiversität.“ All das ist ein weites Feld und natürlich zu umfangreich für heute Abend – eins aber ist sicher: Ein vernünftiges Argument gegen die Wiederansiedlung des Luchses in den bayerischen Waldgebieten lässt sich nicht finden.
Aber will man den Luchs im Freistaat Bayern wirklich haben? Ich kann das beim besten Willen nicht erkennen. Nein – man will große Beutegreifer in Bayern generell nicht haben, und das gilt auch und sogar für den harmlosen Luchs. Und weil das so ist, finden kriminelle Akte wie die Luchstötungen im Bayerischen Wald in einem Umfeld stillschweigender, augenzwinkender Zustimmung statt. Es wird sich doch einer finden, der uns das Problem vom Hals schafft!
Ich hoffe inständig, dass ich mich irre. Dann aber lasst uns doch endlich zur Tat schreiten. Versenken wir den Managementplan Luchs dort, wo er hingehört: in der Schublade. Bilden wir eine Initiative zur Wiederansiedlung des Luchses in den geeigneten Waldgebieten Bayerns. An der Spitze dieser Initiative wünsche ich mir – den Landesjagdverband. Wen denn sonst – keine andere Interessengruppe fühlt sich durch den Luchs so sehr betroffen! Keine kann von einem markanten Eintreten für diese faszinierende Tierart so viel an Ansehen gewinnen! Keine kann zu einem Erfolg mehr beitragen!
Mit meinen guten Wünschen für eine rasche Genesung an Dr. Vocke verbinde ich deshalb die Zumutung an den Präsidenten des Landesjagdverbandes: Machen Sie mit! Werfen Sie Ihr Herz über die Hürde! Vergessen Sie nicht: Sie können unsterblich werden!“
(Gastbeitrag von Ulrich Wotschikowsky)
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