Jahresbilanz im Projekt „Tatort Natur“: Mindestens 25 Fälle von Naturschutzkriminalität in Bayern – Oberpfalz Spitzenreiter
von Franziska Baur
Zahlreiche Fälle von Naturschutzkriminalität konnten wir im Rahmen des Projekts „Tatort Natur“ im Jahr 2023 dokumentieren. Die traurige Bilanz beinhaltet neben 19 nachweislich vergifteten Eulen- und Greifvögeln auch sechs Fälle, in denen geschützte Vogelarten beschossen wurden. Wir gehen darüber hinaus von einer hohen Dunkelziffer an Naturschutzdelikten aus. Besonders betroffen macht uns, dass alle diese Fälle bisher folgenlos für die Täter blieben. Wir setzen uns deshalb auch im kommenden Jahr weiterhin für die Strafverfolgung ein und bringen jeden Fall zur Anzeige.
Insgesamt 86 tote Vögel wurden im Laufe des Jahres 2023 dokumentiert. In 19 Fällen war die toxikologische Untersuchung positiv. Besonders häufig kam dabei das Nervengift Carbofuran zum Einsatz, welches seit 2007 in der EU verboten ist und bereits bei Hautkontakt ernste gesundheitliche Folgen haben kann – besonders für Kinder und Haustiere. Die meisten vergifteten Greifvögel stammten aus der Oberpfalz, insbesondere aus dem Lkr. Regensburg. Auch in Niederbayern, Oberbayern, Mittel- und Oberfranken konnten Vergiftungsfälle nachgewiesen werden. Darüber hinaus kamen mindestens sechs Mal Schusswaffen gegen streng geschützte Vogelarten zum Einsatz. Ein Weißstorch, ein Graureiher und ein Turmfalke konnten glücklicherweise rechtzeitig gefunden werden und überlebten deshalb. Auch beim Beschuss auf Vögel ist die Oberpfalz trauriger Spitzenreiter, gefolgt von Oberbayern und Niederbayern. Am häufigsten von Naturschutzdelikten betroffen waren Uhu (6), Rotmilan (4) und Mäusebussard (4). Für Aufsehen hatte der Fall eines toten Seeadlers im Lkr. Amberg-Sulzbach gesorgt. Er starb am Rattengift Brodifacoum. Ob es sich dabei um eine vorsätzliche Vergiftung handelt oder der Seeadler möglicherweise ein vergiftetes Tier fraß („Sekundärvergiftung“) ist schwer nachzuvollziehen. In anderen Fällen, wie bspw. dem eines toten Rotmilans im Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen, geht man von einer gezielten Tötung aus: Dort fanden LBV-Aktive neben dem vergifteten Vogel auch eine vergiftete Hauskatze und mehrere präparierte Giftköder.
Naturschutzkriminalität stellt also weiterhin eine ernstzunehmende Gefahr für unsere heimische Tierwelt und auch für uns Menschen und unsere Haustiere dar. Die Sensibilisierung von Gesellschaft, Polizei und Behörden ist entscheidend, um bei der Strafverfolgung tatsächlich Erfolge zu erzielen. Wir hoffen, dass so zukünftig viele der Delikte aufgeklärt werden können. Bisher konnten leider nur in wenigen Fällen Tatverdächtige ausfindig gemacht werden. Die Schwierigkeiten liegen v.a. bei der Prävention und Verfolgung solcher Straftaten: mangelndes Wissen, eine geringe Routine und das Fehlen von Fortbildungsangeboten sind u.a. verantwortlich für die geringe Verurteilungsrate.
Geschädigte solcher Delikte sind letztendlich – neben den Tieren selbst – auch die Umweltverbände, die seit vielen Jahren mit hohem finanziellen Einsatz um die Erhaltung und Rückkehr bedrohter Tierarten wie Luchse und Greifvögel bemüht sind. Theoretisch könnten auch diese daher künftig als Kläger vor Gericht auftreten und Schadensersatz fordern.
2023 wurden deshalb eine Vielzahl an Schulungen rund um Naturschutzkriminalität, z.B. an Landratsämtern, durchgeführt. Durch die wertvolle Aufklärungsarbeit ist das Thema in vielen Behörden mittlerweile bekannt und die nötigen Abläufe zur Meldung und Dokumentation haben sich etabliert. Zudem gibt es inzwischen einen Handlungsleitfaden für alle Polizeibehörden in Bayern.
Wünschenswert wäre ein juristischer Handlungsleitfaden auch für Staatsanwaltschaften, da der Dschungel von Gesetzen aus dem Natur-, Arten- und Tierschutz- sowie aus dem Betäubungsmittelrecht Anzeigen und Verurteilungen massiv erschwert. Auch bestimmte Gesetzesauslegungen sind äußerst hinderlich für die Verfolgung solcher Straftaten, wie z.B. dass der Besitz von Carbofuran oder von Fallen nicht strafbar ist. Weiterhin sollte der Einsatz von Rodentiziden (z.B. Koagulanzien) deutlich erschwert bzw. strenger reguliert werden.
Unsere kostenlose Tagung „Tatort Natur“ im LBV-Zentrum „Mensch und Natur“ im Oktober gab einen Überblick über die Herausforderung in Deutschland und Österreich, zeigte Defizite auf, stellte konkrete Praxisbeispiele vor und bot reichlich Möglichkeiten für internen Austausch. Die Zielgruppen waren Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft), Jurist:innen (Richter:innen etc.), Naturschutzbehörden, NGOs, Ranger, Gebietsbetreuer:innen etc.
Nachdem unsere sehenswerte Filmreihe in die Thematik der Naturschutzkriminalität einführte, referierten u.a. Inge Roith (Polizeipräsidium Niederbayern, AG Greifvögel), Dr. Felix Knauer (Veterinärmedizinische Universität, Wien), Katja Schnetz (Luchsprojekt Bayern, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf), Mag. Dr. Rainer Raab (LIFE EUROKITE) sowie Dr. Oliver Krone/Dr. Claudia A. Szentiks (Pathologie, Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW), Berlin).
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Neue Bildungsfilmreihe zum Thema Naturschutzkriminalität
Projekt Tatort Natur: Videoclips zeigen Wissenswertes rund um die illegale Tötung von Wildtieren
Von Franziska Baur
Zu Beginn des neuen Jahres veröffentlichen die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) und der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) im Rahmen des Projekts „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ eine Bildungsfilmreihe rund um die illegale Verfolgung geschützter Wildtiere in Bayern. Die Clips von jeweils 5 bis 10 Minuten Länge dienen einerseits als Bildungsangebot für die allgemeine Bevölkerung, richten sich aber auch ganz spezifisch an Menschen in der Praxis, die bei der Polizei, in Behörden oder bei Staatsanwaltschaften, als Richterinnen und Richter arbeiten, in der Naturschutzwacht oder als Ranger*innen aktiv sind. „Unser Ziel ist es, dass Bayern wieder eine sichere Heimat für unsere Wildtiere wird und auch wir Menschen und unsere Vierbeiner wieder sorglos die Natur genießen können. Unsere Filme sollen aufklären, sensibilisieren und nachhaltig abschrecken”, erklärt Franziska Baur, Filmemacherin und Projektmanagerin der Gregor Louisoder Umweltstiftung von Tatort Natur. Unter www.tatort-natur.de können Interessierte die drei Kurzvideos ansehen.
Die illegale Verfolgung von geschützten Wildtieren, wie zum Beispiel Luchsen oder Greifvögeln, stellt eine akute Bedrohung für Bayerns Natur dar. Mit dem Ziel, diese Problematik aufzuzeigen, hat Franziska Baur im Laufe des vergangenen Jahres verschiedene Protagonisten in ganz Bayern getroffen, die in ihrer Arbeit mit dem Thema konfrontiert sind. Gemeinsam mit ihnen machen sich die Zuschauer*innen auf zu einer emotionalen und inspirierenden Erkundungsreise und erleben Naturschutz in Aktion. Die Bildungsfilmreihe soll die Schönheit der heimischen Natur zeigen und deren akute Bedrohung durch diejenigen, die Wildtiere mit perfiden Methoden loswerden möchten: durch Giftköder, Fallen oder Beschuss.
Erst kürzlich machten der LBV und die GLUS wieder auf drei Fälle von vergifteten Greif- beziehungsweise Eulenvögeln aufmerksam. Zwei Uhus und ein Mäusebussard waren durch das illegale Kontaktgift Carbofuran gestorben. Aktuelle Fälle wie diese zeigen, wie wichtig es ist, das Bewusstsein für Naturschutzkriminalität in der Bevölkerung weiter zu schärfen. „Öffentlichkeitsarbeit ist eine zentrale Säule unseres Projektes Tatort Natur. Mit den neuen Filmen wollen wir möglichst viele Leute erreichen, um so auch eine soziale Kontrolle auszuüben. Das ist wahrscheinlich die wirksamste Methode, um Naturschutzkriminalität einzudämmen“, sagt Projektmanager Dr. Andreas von Lindeiner vom LBV.
Optimale Inhalte für Fortbildungsveranstaltungen
Die drei Clips sind ab sofort verfügbar unter www.tatort-natur.de/material/bildungsfilme/ sowie auf den Plattformen YouTube, Vimeo und Facebook. Die Bildungsfilme eigenen sich optimal für Weiterbildungen. Bei einer internen Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Naturschutzkriminalität“ am Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm stießen die Filme bereits auf sehr positive Resonanz.
Verantwortlich für Redaktion und Moderation der Filme ist Franziska Baur. Kamera und Postproduktion hat Andreas Kastiunig von der Produktionsfirma stube 1 übernommen.
Im ersten Clip „Straftaten erkennen, melden, dokumentieren“ erklärt die Biologin und Projektmanagerin Franziska Baur gemeinsam mit Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Projektverantwortlicher, wie illegale Nachstellungen zu erkennen sind, welche Methoden verwendet werden und welche Strafen das Gesetz bei illegaler Tötung geschützter Wildtiere vorsieht.
Im Film „Den Tätern auf der Spur“ stellt Werner Sika, leitender Polizeidirektor des Polizeipräsidiums Niederbayern, anschaulich den Handlungsleitfaden für die Bayerische Polizei vor, der zum Einsatz kommt, wenn der Verdacht auf die illegale Tötung eines geschützten Wildtiers besteht.
In „Toxikologische Spurensicherung“ erläutert Prof. Dr. med. vet. Hermann Ammer vom Lehrstuhl für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie der Ludwigs-Maximilian-Universität München, wie eine toxikologische Untersuchung bei Verdacht auf Vergiftung abläuft und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist.
Gemeinsames Projekt: „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“
In den vergangenen Jahren gab es in Sachen Naturschutzkriminalität viele dramatische Ereignisse, wie die illegale Tötung geschützter Luchse oder majestätischer Greifvögel. Einige dieser Arten haben es weiterhin schwer und brauchen dringend Unterstützung. Ein Großteil der Fälle bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos. Das muss sich dringend ändern. Der LBV und GLUS haben deshalb das Projekt „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ gestartet. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Das Projekt leiten die Biologin Franziska Baur (GLUS) und der Biologe Dr. Andreas von Lindeiner (LBV). Mehr Informationen zum Projekt gibt es unter www.tatort-natur.de.
Franziska Baur, GLUS-Naturschutzreferentin, franziska.baur@umweltstiftung.com
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Wozu brauchen wir den Wolf?
von Franziska Baur
Hierzu der verstorbene Wolfsexperte Ulrich Wotschikowsky: „Wir brauchen auch keine Mehlschwalbe, keinen Enzian und kein Edelweiß, keine Opern und keine Kunstwerke. Aber die Welt wäre doch viel ärmer ohne sie. Außerdem, wie können wir es uns erlauben, die Schöpfung in Frage zu stellen? Wir haben die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, sie zu erhalten.“
Diese Frage wird hierzulande immer wieder gestellt, je mehr sich der Rückkehrer Wolf wieder ausbreitet und kontrovers diskutiert wird. Die Krux ist hierbei, dass die Mehrheit der Bevölkerung grundsätzlich Biodiversität und Umweltschutz befürwortet (Forsa Umfrage vom NABU 2021: 77% der Befragten fanden es „erfreulich, dass Wölfe wieder hier leben“) – in der Theorie. Hierbei verfestigt sich jedoch – gerade unter den Wolfsgegnern – das Prinzip „NIMBY“: Not In My Backyard. Außerdem, so die Argumentation, kosten sie die Gesellschaft (zu) viel Geld: Nutztierhalter müssen investieren, um ihre Tiere zu schützen. Vor solchen Kosten-Nutzen-Fragen steht jedoch eine ganz andere Frage: Was gibt uns eigentlich das Recht, die Daseinsberechtigung einer bei uns seit Jahrtausenden natürlich vorkommenden Spezies in Frage zu stellen? Dahinter steht ein weit verbreiteter, anthropozentrischer Ansatz, Lebewesen in „nützlich“ und „schädlich“ zu unterteilen und dementsprechend zu selektieren, welche Tiere bei uns leben dürfen und welche nicht. Gleichzeitig offenbart sich die Natur des Menschen, der alles abwehren möchte, was das eigene Wohlbefinden vermeintlich gefährden könnte. Wozu der Wolf gut ist? Hierauf gibt es nicht die eine Antwort. Wir Menschen prägen unsere Umwelt derart stark, dass wir durch Landwirtschaft, Jagd, Freizeitaktivitäten und Fragmentierung einen größeren Einfluss auf natürliche Lebensräume haben, als Wölfe ihn jemals haben könnten. Unser heutiges – als normal empfundenes –Landschaftsbild kann sich aufgrund von Flurbereinigungen und massivem Pestizideinsatz nicht einmal mehr Kulturlandschaft schimpfen. Vielmehr ist die eine funktionsgerechte, artenentleerte und durch Agrochemikalien gesteuerte Agrarlandschaft. Eine erneute, flächendeckende Wolfsanwesenheit könnte sich hier tatsächlich positiv auswirken, wenn sie denn gesellschaftsfähig werden würde.
Ökologische Aspekte
Je vollständiger und vielfältiger ein Ökosystem ist, desto stabiler und robuster ist es – in Zeiten von Klimawandel, Pandemien und Kriegen ein unersetzbares Gut und Basis unseres eigenen Überlebens: Stürme, Dürre, Parasitenbefall und andere Folgen des Klimawandels könnten merklich abgemildert werden. In der Land- und Forstwirtschaft ein nicht unerheblicher ökonomischer Wert. Wilmers et al. (2013) fanden heraus, dass die Ausbreitung neuer Infektionskrankheiten durch eine hohe Biodiversität geringer ist: Einzelne Arten und damit auch deren Viren haben es schwerer, sich durchzusetzen und übertragen sich seltener auf neue Wirte. Der Wolf spielt hierbei eine wichtige Rolle: Zuallererst für seine Beutetiere und mittelbar auch für weitere Arten wie Aasfresser, welche sich von den Überresten ernähren, sowie für den gemeinsamen Lebensraum. Wolfsrisse fördern zudem den Nährstoffreichtum, indem sie ganzjährig Mikroorganismen und Insekten einen Nährboden durch verwesende Kadaver bieten. Im Yellowstone (Nationalpark) fanden Wissenschaftler heraus, dass Wölfe ihre Beute nicht vollständig auffressen und übrig gebliebenes Aas in sehr kurzer Zeit zu hochkonzentrierten Nährstoffinseln für Bodenbewohner wie Bakterien, Pilze und Insekten umgewandelt wird. Dort sind die Konzentrationen an Stickstoff, Phosphor, Kalium und Natrium deutlich höher als in ihrer Umgebung: Beispielsweise trägt ein 30 kg schwerer Kadaver 4 kg Stickstoff in 1 Quadratmeter Boden ein. Das entspricht in etwa einer landwirtschaftlichen Düngung über 100 Jahre hinweg. Auch dortige Untersuchungen unter Bison- und Wapitirissen zeigen diese Nährstoffkonzentration in der Vegetation, ebenso eine erhöhte Bodenatmung. In den Böden lebten zudem andere Artengesellschaften aus Bakterien und Pilzen als in den Kontrollfächen. Auch die großen tierischen Aasfresser (z.B. Kolkrabe oder Seeadler) profitieren von Wolfsrissen: Das regelmäßige Angebot an Kadavern durch die Wiederansiedlung von Wölfen ließ die Populationen von 13 Aasfresser-Tierarten ansteigen. Der Wolf ist als Lieferant großer Kadaverüberreste also ein entscheidendes Bindeglied im Ökosystem. So erhält und fördert er als Ökosystemdienstleister pflanzliche, tierische und mikrobielle Diversität. Die Rückkehr der Wölfe nach Bayern ist folglich ein wichtiger Baustein zur Renaturierung heimischer Ökosystemen.
Waldverjüngung
„Wo der Wolf jagt, wächst der Wald.“ – ganz so simpel ist es in der Realität leider nicht. Gemeint ist mit diesem alten russischen Sprichwort jedoch, dass Wölfe Rothirsche, Rehe und Wildschweine jagen, wodurch Verbissschäden kleiner werden. Die Beziehung zwischen Wolf, Wild und Wald ist in unserem Kulturraum aufgrund erwähnter zivilisatorischer Einflüsse deutlich komplexer als das Sprichwort vermitteln möchte. Eine Beobachtung ist jedoch allen wissenschaftlichen Untersuchungen zum Einfluss von Wölfen auf ihren Lebensraum gemein: Wo Wölfe leben, beeinflussen sie, wie lange und wo sich das Wild aufhält. Ihre Beutetiere müssen schlichtweg mobiler sein: Sie wechseln häufiger die Futterplätze und bilden teils kleinere Gruppen, was das Risiko verkleinert. Da die Tiere zwischendurch häufiger ihre Umgebung scannen, verkürzt sich außerdem die Äsungszeit. Und wo wenig Hirsche, Rehe und anderes Beutewild kürzer grasen und knabbern, wird Verbiss reduziert. Berühmte Studien aus dem Yellowstone Nationalpark konnten zeigen, dass es seit der Wiederansiedlung von Wölfen, wieder mehr Weiden und Espen gibt (Wilmers et al. 2013). Auch in anderen Wolfsgebieten wurde festgestellt, dass die Ökosysteme bessere Verjüngungschancen haben, was vielfältigere Lebensräume und mehr Artenreichtum nach sich zieht. Selbst wenn sich der Verbiss in unseren Breiten in einigen Fällen zunächst nur verlagert, dürfte er bei konstanter Wolfspräsenz auch hier zurückgehen, so eine Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft in der Schweiz. Durch ihre Beutejagd helfen Wölfe zudem bei den Anstrengungen, einen angepassten Wildbestand zu erreichen, welcher der Kapazität des jeweiligen Lebensraumes entspricht. Auch das führt dazu, dass der Wald sich besser verjüngen kann. Das Angebot der Beutetiere bestimmt die Zahl der Beutegreifer und somit werden sich Schalenwildbestände und Wölfe langfristig gegenseitig beeinflussen.
Natürliche Selektion
Einen unmittelbaren Einfluss haben Wölfe auf ihre Beutetiere: Sie jagen bevorzugt junge und unerfahrene, alte oder kranke Tiere. Erwachsene, kraftvolle Tiere, die wichtig für die Fortpflanzung sind, haben bessere Chancen, den Nachstellungen der Wölfe nicht zum Opfer zu fallen. Damit verbessert sich ganz natürlich die Fitness des Beutewilds, denn anders als der menschliche Jäger erkennen Wölfe Erkrankungen bereits in sehr frühen Stadien und können so die Verbreitung von Infektionskrankheiten eindämmen.
Im Folgenden einige Ergebnisse aus einer Studie zum Thema „Welche Effekte haben große Beutegreifer auf Huftierpopulationen und Ökosysteme?“ (Heurich et al.):
- Infolge der Rückkehr der großen Beutegreifer (GB) in Europa und Nordamerika in den letzten Jahren wurden zahlreiche Forschungsarbeiten über ihren Einfluss auf Huftiere und Ökosysteme veröffentlicht.
- Diese zeigen, dass Wolf, Luchs, Bär und Co. das Potential haben, die Bestände von Huftieren und Mesoprädatoren unter die Lebensraumkapazität zu senken und auch deren Verhalten signifikant zu beeinflussen.
- Über diese Effekte hinaus können sie eine Vielzahl von Prozessen im Ökosystem beeinflussen, die sich über mehrere trophische Ebenen (Nahrungsketten-Stufen) auswirken. Damit sind sie Schlüsselarten, die einen weit größeren Einfluss haben, als es aufgrund ihrer schieren Biomasse (Gesamtheit der Masse organischer Stoffe GB innerhalb eines bestimmten Gebiets) zu erwarten wäre.
- Die meisten Studien zu diesem Themenkomplex stammen aus wenig vom Menschen beeinflussten, naturnahen Ökosystemen und weisen oft methodische Schwächen auf, sodass unklar ist, in wie weit sie auf mitteleuropäische Verhältnisse, mit stark anthropogen überprägten Ökosystemen, übertragen werden können.
- Die Rückkehr von GB stellt einen wichtigen Ansatz zur Renaturierung von Ökosystemen dar. Insbesondere in Großschutzgebieten sollte es das Ziel sein, die natürliche Artenausstattung an Prädatoren wieder herzustellen, um einen sinnvollen Prozessschutz (Naturschutzstrategie, die auf dem Nicht-Eingreifen in natürliche Prozesse beruht) zu gewährleisten.
- In welchem Ausmaß Wölfe ihre Beutetierpopulationen damit die Ökosysteme in Mitteleuropa beeinflussen und welchen konkreten Beitrag sie zur Lösung des Wald-Wild-Konflikts leisten, muss noch gründlicher erforscht werden.
Ökonomische Aspekte
Seit der Wolf wieder durch unsere Breiten streift, verstärken Nutztierhalter den Schutz ihrer Tiere. Das bedeutet z.B. für die schweizerischen Bergregionen, dass Schäfer zwar in Schutzmaßnahmen investieren müssen – wofür sie von der Gesellschaft über öffentliche Gelder ausreichend unterstützt werden müssen. Sie sehen aber auch häufiger nach ihren Tieren, um die Wirksamkeit des Herdenschutzes durch Elektrozäune zu prüfen oder die Herdenschutzhunde zu versorgen. So sind die Schafe nicht mehr über längere Zeiträume sich selbst überlassen, wie das zuvor der Fall war. Unfälle oder Krankheiten der Tiere führten deshalb oft unweigerlich zu deren Tod – neben der emotionalen Komponente war das auch immer ein wirtschaftlicher Verlust. Dem Züricher Ethnologen B. Tschofen zufolge, sind vor der Rückkehr der Wölfe auf den Schweizer Bergalmen jährlich rund 10.000 Schafe durch Unfälle oder Krankheiten verstorben. Heute seien die Verluste um die Hälfte geringer – Risse durch Wölfe eingerechnet. Und auch in ebeneren Regionen könnte Herdenschutz den Geldbeutel entlasten, indem es in den geschützten Bereichen weniger Schäden durch Wildschweine, wildernde Hunde oder auch Menschen gibt. Von den Millionen, die aktuell in Maßnahmen wie z.B. Schutzzäune gegen Wildschweinschäden und Verbiss durch Schalenwild gehen, dürfte durch den Wolf ebenso einiges eingespart werden. Immerhin ist er hierzulande der einzige natürliche Feind der Wildschweine. In einigen Gebieten konnte sogar schon die Anpflanzung von Aufforstungen ohne Wildschutzzäune durchgeführt werden.
Potential Tourismus
Trotz aller Kontroversen: Wölfe faszinieren seit jeher. Und die Mehrheit der Deutschen freut sich, dass sie wieder bei uns heimisch sind. Für touristische Angebote zum Wolf gibt es damit Potenzial, wie auch schon bestehende Angebote zum Wolfwatching, Wolftracking etc. zeigen. Besonders strukturschwache Regionen können Besucherzahlen und Übernachtungen mit solchen Angeboten steigern. Doch das Potenzial hat Grenzen: Zum einen gibt es keine Garantie, auf einer solchen Tour auch wirklich einen Wolf zu Gesicht zu bekommen. Wölfe nehmen uns Menschen schon lange wahr, bevor wir sie im Fernglas- oder Kamerasucher haben und machen dann üblicherweise einen großen Bogen um uns. Zum anderen ist die Anwesenheit von Wölfen schon bald Normalität hierzulande. Als wirklicher Tourismusfaktor würde der Wolf dann wohl nicht mehr ziehen. Eher als charismatisches Symboltier, mit dem sich im Naturtourismus werben lässt.
Herdenschutz: unumgänglich
Auffällig ist, dass intensive Forschungsarbeiten zur ökologischen Bedeutung des Wolfes auf das Schalenwild laufen oder noch dringend notwendig sind. Klar ist aber schon jetzt: Nur wenn wir ihm die Rückkehr in seinen natürlichen Lebensraum gestatten und gleichzeitig die Tierhalter ausreichend beim Schutz ihrer Tiere unterstützen, so dass die artgerechte Weidetierhaltung erhalten bleibt, gewinnen wir einen essentiellen Baustein für ein zukunftsfähiges Ökosystem. Hier soll nicht unerwähnt bleiben, dass weder Bejagung noch eine Obergrenze etwas an der Notwendigkeit eines wirksamen und flächendeckenden Herdenschutzes ändern, da dies nicht von der Zahl der Wölfe abhängt, sondern schlichtweg von deren generellen Präsenz (https://conbio.onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/conl.12994). Wenn sich erst einmal eine Selbstverständlichkeit hinsichtlich Herdenschutzmaßnahmen durchgesetzt hat, wird sich die Lage entspannen und der Wolf zum Alltag gehören. Es wird immer wieder Risse geben. Aber Wölfe, die ordnungsgemäß geschützte Herden immer wieder angreifen und für große Verunsicherung in der Bevölkerung sorgen, dürfen bereits jetzt nach strenger Einzelfallprüfung geschossen werden. Die Rechtsgrundlage dafür gibt das Bundesnaturschutzgesetz her.
Herdenschutzhunde...
… schützen die ihnen anvertrauten Herde gegen Übergriffe von zwei- und vierbeinigen Räubern. Die Methode ist uralt und hat sich weltweit bewährt.
… sind immer bei ihrer Herde – egal zu welcher Jahreszeit und bei welchem Wetter.
… binden sich sowohl an das Territorium als auch an die Herdentiere.
… zeigen durch Bellen und körperliches Imponiergehabe an, dass sich der Tierherde etwas Unbekanntes (Mensch oder Tier) nähert.
… sprechen die gleiche Sprache wie Wölfe. Die Wölfe verstehen das Bellen als Machtdemonstration und riskieren lieber keinen Angriff.
… werden nicht nur zum Schutz von Schafen eingesetzt, sondern auch bei Rindern, Pferden, Gatterwild oder Geflügel.
… sind keine Hütehunde. Deren Aufgabe ist es, die Herde zusammen zu treiben.
… sehen nicht alle gleich aus – es gibt weltweit über 50 verschiedene Rassen.
… stellen keine Gefahr für Touristen und Haushunde dar, sofern diese außerhalb des Zaunes bleiben.
Wolfsmanagement – Prävention
Um Konflikte mit Menschen zu verhindern, sollten unbedingt zugängliche Nahrungsquellen (Mülldeponien/-container, achtlos weggeworfene Wurstsemmel etc.) entfernt werden, da diese direkt mit dem Menschen assoziiert werden könnten. Lebensmittel und Abfälle müssen sicher aufbewahrt werden, wie es etwa in Nationalparks der USA schon üblich ist, um große Beutegreifer wie Bären, Wölfe oder Luchse nicht anzuziehen. In Deutschland ist die gezielte Anfütterung von Wölfen nach §45a BNaSchG verboten. Unter keinen Umständen darf es eine aktive Anfütterung etwa für Fototourismus etc. geben.
Monitoring
Wichtig bleibt das aktive Monitoring, um potentiell gefährliches Verhalten frühzeitig zu erkennen und eine Eskalation der Situation zu verhindern. Hierbei sind Behörden u.a. auf Meldungen aus der Bevölkerung angewiesen. Deshalb müssen zuständige Stellen leicht zu finden und deren Ansprechpartner*innen erreichbar sein. Die Besenderung von (auffälligen) Wölfen mit GPS-Halsbändern kann neben wissenschaftlichen Erkenntnissen über Lebensraum und Wanderverhalten ein Eingreifen erleichtern, wenn nötig.
Die Wahrscheinlichkeit eines Wolfsangriffs ist auch trotz gestiegener Wolfsbestände äußerst gering (NINA Studie 2021, Linell et al.). Wir fordern deshalb eine sachliche Debatte von der Politik, anstatt Wolf-Populismus. Sorgen und Ängste müssen trotz Allem ohne jeglichen Zweifel ernst genommen werden.
Rechtlicher Rahmen
Um das ganze Thema final in einen rechtlichen Rahmen zu gießen, darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Tierart Wolf durch den EU-weiten Artenschutz, konkret durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, streng geschützt ist und das voraussichtlich auch bleibt: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie basiert auf der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).
Ethischer Ansatz
Zur eingehenden Frage „Wozu wir den Wolf überhaupt brauchen?“ soll noch eine kulturanthropologische Sichtweise zum Denken anregen. Zu allererst sollte man bedenken, dass diese Frage in einem gewissen Kontext nur rhetorisch gemeint sein kann und daher keine ernsthafte Antwort benötigt. Die Meinung derjenigen, die diese Frage stellen, ist grundsätzlich contra-Wolf und basiert auf folgenden Annahmen: Wölfe gehören nicht hierher und passen auch nicht uns unsere Kulturlandschaft Schrägstrich Heimat. Diese Meinung tritt am häufigsten unter Jägern und Weidetierhaltern auf, die verständlicherweise auch die meisten Berührungspunkte und potentielle Konflikte mit dem Rückkehrer haben. Die meistern derer, sehen sich durchaus als naturverbunden, jedoch ist ihr Verständnis eher anthropozentrisch geprägt, stellt also den Menschen und die vom Menschen gestaltete, geordnete und kontrollierte Natur in den Mittelpunkt. Für diese Art von Natur scheinen Wölfe zu „wild und unkontrolliert“, denn sie gefährden die gewohnte Ordnung.
Konträr hierzu sind dogmatische Wolfsbefürworter zu sehen, die sich selbst häufig als naturverbunden bezeichnen. Viele verspüren eine regelrechte Sehnsucht nach einer „wilderen“ Natur, die eben nicht geordnet, kontrolliert oder gar dominiert wird, sondern ihren eigenen Rhythmus im Gleichgewicht findet. Dabei kann es auch um eine Resonanzerfahrung gehen, also dass man in der Verbindung mit den Wölfen auch ein Stück weit „wilder“ werden kann. Dies hat mit der Realität von Wölfen wenig zu tun: Wild lebende Wölfe sind schlichtweg Kleinfamilien, innerhalb derer sie sehr sozial und fürsorglich ihr Überleben sichern. Auch hat sich zwischen Menschen und Wölfen seit vielen Jahrtausenden eine Koevolution ergeben. Unsere Hunde entstanden in verschiedenen Erdteilen aus der Domestizierung der dort lebenden Wölfe. Um eine nüchterne Perspektive auf die Tierart Wolf und deren Rückkehr in ihren ursprünglichen Lebensraum zu bekommen, empfiehlt sich das Ansehen der Dokumentation „Die Wolfssaga – 20 Jahre Wölfe in Deutschland“ vom Ökologen und Tierfilmer Sebastian Koerner (www.lupovision.de): https://www.facebook.com/watch/?v=179015297198608
Abschließend lässt sich feststellen, dass keine Tierart in Bayern so polarisiert wie der Wolf – von den einen romantisiert, von den anderen verhasst. Könnte der Wolf daher Anlass sein, unser grundsätzliches Verhältnis zur Natur zu überprüfen?
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Tagung Tatort Natur – Naturschutzkriminalität stoppen!
von Projektmanagerin und Moderatorin Franziska Baur
Am 15./16 April 2021 fand die erste Online-Tagung zur Naturschutzkriminalität in Bayern statt – mit über 80 Teilnehmer*innen aus Deutschland, Österreich und Spanien. Die Fortbildungsveranstaltung diente als breitgefächerte Plattform für den Expertenaustausch und Wissenstransfer rund um das hochbrisante Thema. Fachleute und Praktiker aus verschiedenen Bereichen berichteten über ihre Erfahrungen, wie diese Straftaten aufgedeckt, untersucht und eingedämmt werden können. Aus diesem internationalen Vergleich wurden Defizite in der Bayerischen Strafverfolgung bei Verdachtsfällen von Naturschutzkriminalität deutlich gemacht und Impulse zur Optimierung bereitgestellt.
Projektmanagerin und Moderatorin Franziska Baur stellte im gut besuchten Presseblock den Tatort Natur-Report„Naturschutzkriminalität in Bayern 2019-2020“ vor und bilanzierte: In 75 Fällen sind mindestens 121 geschützte Wildtiere im Freistaat nachgewiesenermaßen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal getötet oder verfolgt worden. Die Vergiftung mit Carbofuran war hierbei die am meisten angewandte Methode und der Rotmilan das häufigste Opfer. Die Pilotphase hat gezeigt, dass dieses Kooperationsprojekt wichtige und längst überfällige Schritte eingeleitet hat, welche deutliche Signale setzen, um diesen natur- und tierschutzwidrigen Handlungen entschlossen entgegenzutreten! Das Gemeinschaftsprojekt Tatort Natur von Gregor Louisoder Umweltstiftung und Landesbund für Vogelschutz e.V. hat sich mit seiner Meldeplattform und der interaktiven Map zu einem regelrechten Citizen-Science-Projekt entwickelt. Die Anzahl der Meldungen hat deutlich zugenommen, da der Bekanntheitsgrad kontinuierlich steigt.
Manfred Jahn (Polizeipräsident, Niederbayern) freute sich über die öffentliche Anerkennung der Behördenarbeit und betonte, dass die Polizei die Fälle von Naturschutzkriminalität sehr ernst nimmt. Prof. Hermann Ammer (Leiter des Lehrstuhls Toxikologie, LMU) betonte nachdrücklich, wie hochtoxisch das häufig verwendete Carbofuran ist: schon in kleinsten Konzentrationen und in Sekunden wirkt das Insektizid tödlich. Gleichwohl hat sich auch angesichts der mangelnden Ermittlungserfolge bei den dokumentierten Fällen gezeigt, dass es noch erheblichen Bedarf für fachliche Beratung bzw. flächendeckende Expertise sowie themenspezifische Fortbildung bei den bayerischen Ermittlungsbehörden gibt. Optimalerweise sollte in jedem Polizeipräsidium ein Expertenteam zur Verfügung stehen, um die nachgeordneten Polizei-Dienststellen zeit- und ortsnah bei den Ermittlungen in Fällen von Naturschutzkriminalität unterstützen zu können.
Diese Dringlichkeit wurde insbesondere nach dem beeindruckenden Vortrag des spanischen Leiters einer Ermittlungseinheit gegen Wildtierkriminalität, Dr. Iñigo Fajardo, klar. In Spanien wird bei Straftaten gegen streng geschützte Arten von Spezialeinheiten ebenso akribisch mit allen kriminalistischen Methoden ermittelt wie bei Mord oder einem Sexualdelikt. Tatorte müssen unmittelbar und gründlich untersucht werden, bevor Spuren und Hinweise durch verschiedene Faktoren (Wetter etc.) verschwinden. Es wird eine akkurate Rekonstruktion der Fakten hergestellt und so die individuelle Handschrift des Täters sichtbar gemacht. Die mittlerweile dadurch erreichte Erfolgsquote ist spektakulär, und die Teilnehmer der Fachtagung waren sich einig, dass der spanische Weg beispielgebend ist. Die intensive und kontinuierliche Kooperation zwischen den zuständigen Stellen auf Landesebene sah auch Jürgen Hintzmann, ehemaliger Staatsanwalt und Leiter der Stabsstelle gegen Umweltkriminalität am Umweltministerium NRW als Schlüssel zum Erfolg. Er stellte fest, dass ein Problem darin liege, dass bislang weder beim Jurastudium, noch bei der Ausbildung von Polizist*innen das Thema Straftaten im Bereich Natur- und Artenschutz behandelt werde.
Eine vorausschauende Bekämpfung solcher Straftaten ist nur möglich, wenn die Fälle gut dokumentiert würden und man mit allen vorhandenen Daten auf Behördenebene konsequent vernetzt sei. Genau daran fehlt es in Bayern derzeit, und es ist nach wie vor sehr schwierig, sämtliche Fälle zu erfassen und vollständig zu dokumentieren.
Im Verlauf der Tagung gab es auch eindrucksvolle Berichte über den Einsatz speziell ausgebildeter Hunde beim Aufspüren von Kadavern, Ködern und Fallen. Mit deren Hilfe können Nachweise zu illegalen Aktivitäten wesentlich effektiver und außerdem zeitnah geführt werden, z.B. um weiteren Schaden zu vermeiden, denn besonders bei Gift herrscht Gefahr im Verzug!
Zusammenfassung:
- Dokumentierte Fälle vermutlich nur Spitze des Eisbergs (ca. 10% der Gesamtfälle)
- Derzeit keine ordentliche Tatort-/Spurensicherung; demnach kaum bis keine Ermittlungsansätze (keine Täterermittlung, keine Präzedenzfälle)
- Polizei und Justiz dafür nicht ausreichend ausgebildet
- Speziell geschultes Expertenteam in jedem Polizeipräsidium Bayern nötig
- Einsatz von Spürhunden sehr erfolgversprechend
Mehr Infos und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung: www.tatort-natur.de. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle gemeldet werden. Der Report Naturschutzkriminalität in Bayern 2019-2020 steht unter www.tatort-natur.de/downloads/ zur Verfügung.
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Tatort Natur – Naturschutzkriminalität in Bayern
Von Franziska Baur
Tatort Natur ist ein Kooperationsprojekt des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) und der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS). Naturschutzkriminalität ist die illegale Verfolgung oder Tötung geschützter Wildtiere wie bedrohter Luchse, Fischotter oder Greifvögel. Ein Großteil der Fälle bleibt unentdeckt, ungeklärt und ist für die Täter folgenlos. Ein maßgeblicher Grund ist das Informationsdefizit über den Straftatcharakter solcher Taten, die nicht nur gegen Natur- und Tierschutzgesetze verstoßen, sondern häufig auch die Sicherheit der Bevölkerung gefährden. LBV und GLUS starteten deshalb 2019 das Projekt „Tatort Natur“.
Die Webseite www.tatort-natur.de enthält zahlreiche Hintergrundinformationen und eine Tatortkarte mit den bislang erfassten Fällen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, anhand der Checkliste verdächtige Funde von toten Tieren, Ködern oder Fallen online zu melden, damit die Tatumstände möglichst zeitnah und vollständig dokumentiert werden können – die Grundlage für eine ordnungsgemäße Strafverfolgung. In der bayernweiten Datenbank werden alle Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert – auch Verdachtsfälle. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden werden eine fachliche Unterstützung und spezielle Fortbildungsangebote für die Bayerische Polizei bereitgestellt.
Erfahrungsgemäß handelt es sich häufig um Jäger, Geflügel- und Taubenhalter, die in Greifvögeln oder Luchsen unliebsame Gefahren für ihre Schützlinge oder für Niederwild sehen. Auf der anderen Seite treten immer wieder „Hundehasser“ in Erscheinung. Auch Angler und Teichwirte werden gegen Kormorane oder Fischotter aktiv. Natürlich vergiftet nicht jeder Jäger Greifvögel und nicht jeder Taubenzüchter stellt Habichtfangkörbe auf. Aber umgekehrt stimmt es eben: In nahezu allen Fällen, bei denen es bisher Verurteilungen gab, handelte es sich um die erwähnten Personengruppen.
Tödliche Methoden
Gängige Methoden sind Vergiftung, Fallen, Beschuss und Aushorstung beziehungsweise das Entfernen von Gelegen oder des Horstbaumes. Das Auslegen von Giftködern ist eine besonders heimtückische und zugleich die gängigste Methode. Der weltweit am häufigsten verwendete Giftstoff ist Carbofuran, gefolgt von Aldicarb. Die starken Nervengifte wurden in der Landwirtschaft als Insektizide eingesetzt. Diese Substanzen können durch Untersuchungen in einem Speziallabor nachgewiesen werden.
Carbofuran ist seit 2007 EU-weit verboten (bereits der Besitz!), kann jedoch online erworben werden – in vielen Kellern sind auch noch Restbestände vorhanden. Da es sehr schnell wirkt, finden sich vergiftete Aasfresser meist in der Nähe des Köders, oft noch mit Nahrungsresten am Schnabel oder Maul. Für Mensch und Haustier wirken die Stoffe als Kontaktgifte, bei denen bereits Hautkontakt lebensgefährlich ist!
Die Fallenjagd ist mittlerweile stark reglementiert, aber weder der Besitz noch der Handel mit jeglichen Arten von Fallen sind verboten. Nur die Verwendung bestimmter Fallentypen ist illegal und steht unter Strafe. In Bayern sind Totschlag- oder Lebendfallen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Fallen mit Lebendködern sind streng verboten, ebenso sogenannte Tellereisen.
Betroffene Tierarten
Bedrohter Luchs
Bis Ende des 19. Jahrhunderts in fast ganz Europa ausgerottet, werden Luchse noch immer illegal getötet, was ihren Fortbestand bedroht. Trotz großer Anstrengungen von polizeilicher Seite konnte bisher kein Täter verurteilt werden. Auch wenn nach jahrelanger Stagnation ein leichtes Wachstum der ostbayerischen Population verzeichnet werden kann, wären dringend Lebensraum-Trittsteine notwendig, um die isolierten Vorkommen miteinander zu verbinden.
Bild: Franziska Baur
„Störenfried“ Rotmilan
Die Hälfte aller weltweit vorkommenden Rotmilane lebt hierzulande. Wir tragen daher eine besondere Verantwortung für diesen streng geschützten Greifvogel. Um zum Beispiel eine Baugenehmigung für Windenergieanlagen zu erhalten, werden die „Störenfriede“ mancherorts gezielt getötet oder ihre Horste zerstört.
Hungriger Fischotter
Wegen seines gesunden Appetits auf Fisch, seines Fells und Fleisches wurde der Fischotter bis auf wenige Einzeltiere ausgerottet und ist nun dabei, sich auf natürliche Weise zu erholen. Das Tier ist Leitart funktionierender Gewässer-Ökosysteme. 2014 wurden im Landkreis Cham drei Fälle illegaler Tötung bekannt (darunter durch Ertränken). Dabei gibt es in Bayern einen Ausgleichsfonds für Schäden und Präventionszahlungen für Schutzmaßnahmen.
Totes Tier gefunden?
Häufig werden bereits bei den ersten Schritten eines Verdachtsfalls Fehler gemacht, die einen Ermittlungserfolg erschweren oder unmöglich machen.
Die Gesetzeslage
Das Bundesnaturschutzgesetz stellt bestimmte Tierarten unter strengen Schutz. Es verbietet, diese Arten zu stören, ihre Fortpflanzungsstätten zu beschädigen sowie ihnen nachzustellen oder sie zu töten. Ein Vergehen nach Paragraf 71 Bundesnaturschutzgesetz (BNaSchG) kann ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe beziehungsweise bis zu 50.000 Euro Geldstrafe nach sich ziehen – ebenso den Entzug von Waffen- und Jagdschein sowie der Waffenbesitzkarte.
Je nach Tierart verstößt der Täter auch gegen das Bundesjagdgesetz. Manche geschützten Tierarten sind dort verankert, jedoch ganzjährig geschont. Weiterhin gilt jede Tat, die einem Tier unnötig Schaden zufügt, als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (Paragraf 1). Vergehen gegen diese Gesetze sind ernstzunehmende Straftaten. Geraten wird daher umgehend die Polizei zu verständigen. Die Behörden sind bei Vorliegen eines Straftatverdachts verpflichtet, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Beweissicherung zu treffen. Naturschutz- und Jagdbehörden der Kreisverwaltungen sind nicht für die Aufklärung von Straftaten zuständig, können die Ermittlungen jedoch unterstützen. Oft wird behauptet, Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, dürften nur mit Erlaubnis des Jagdpächters aus dessen Revier entfernt werden. Dies ist bei Vorliegen eines Verdachts auf illegale Verfolgung nicht der Fall. Die Sicherung der Tiere als mögliches Beweismittel in einem Strafverfahren ist ein höheres Rechtsgut als das jagdliche Aneignungsrecht (wenn innerhalb 3 Tage der Fall gemeldet wird).
Straftaten erkennen
GIFT
– Mehrere Opfer auf engem Raum.
– Verdächtige Köder, mit bläulichem Granulat/rosa Flüssigkeit: Teile von Huhn, Taube, Kaninchen, Reh, „Gifteier“, Innereien etc.
– Nahrungsreste, Schleim oder Blut im Schnabel beziehungsweise Maul.
– Verfärbung der Mundschleimhaut, chemischer Geruch.
– Verkrampfte Fänge oder Gliedmaßen.
– Tote Aaskäfer und Fliegen(-maden) am Kadaver.
Bild: Dieter Aichner
BESCHUSS
– Schäden in den Federn.
– Einschusslöcher, zum Beispiel durch Schrot, zwar äußerlich kaum erkennbar, jedoch auf einem Röntgenbild deutlich zu sehen
Bild: Komitee gegen Vogelmord e.V.
FALLEN
– Verdächtige Fangkörbe, unter Umständen mit Lebendköder, zum Beispiel einer Taube.
– Tellerfallen oder Drahtschlingen
Bild: Komitee gegen Vogelmord e.V.
Gefährliche Entwicklungen bei der Naturschutzkriminalität
Wie dramatisch die Situation nach wie vor ist, wurde deutlich, als im Landkreis Landshut kurz vor Ostern ein mit Carbofuran präpariertes Hühnerei gefunden wurde. Prof. Hermann Ammer, Leiter des Lehrstuhls für Toxikologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München: „Carbofuran ist für Menschen, insbesondere für Kinder, sowie für Haus- und Wildtiere ein hochwirksames Kontaktgift. Jede Berührung oder Aufnahme kann eine lebensgefährliche Vergiftung hervorrufen.“
Auch 2019 wurde eine Reihe von Fällen registriert, angezeigt und in die Öffentlichkeit gebracht. Regionalen Medien, landesweit das Bayerische Fernsehen und bundesweit der ARD-„Report München“ berichteten über das Projekt. Die Fälle verteilten sich über den ganzen Freistaat, jedoch sticht der Landkreis Cham heraus: Ein Schwarzmilan, zwei Mäusebussarde und 35 Stare wurden tot aufgefunden. Insgesamt wurden dort seit 2017 mehr als 60 getötete Vögel, die nachweislich durch Abschuss oder Vergiftung verstarben, registriert. Die Dunkelziffer liegt vermutlich um ein Vielfaches höher.
Eine BirdLife Studie (2017) zum Ausmaß illegaler Verfolgung von Vögeln in Europa ergab, dass in Deutschland zwischen 53.000 und 146.000 Vögel jedes Jahr illegal getötet werden. Im Vergleich zur geschätzten Gesamtzahl von 12 bis 38 Millionen illegal getöteter Vögel pro Jahr in Europa, Nordafrika und dem Nahen Osten, ist die deutsche Zahl zwar gering, trotzdem jedoch unserer Meinung inakzeptabel hoch.
Naturschutzkriminalität – Erster Bayerischer Luchsprozess
Anfang des Jahres fand am Landgericht Regensburg die Berufungsverhandlung gegen einen Jäger aus dem Landkreis Cham statt. Dieser war wegen des Besitzes illegaler Waffen und des vorsätzlichen Nachstellens von mindestens einem Luchs angeklagt und in erster Instanz für schuldig befunden worden. Beeindruckend blieb die professionelle Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft in diesem langwierigen Verfahren (2015-2020): Wie bei einer Mordermittlung fertigten die Behörden aufwändige, forensische und ballistische Gutachten an. In der Hauptsache wurde das Verfahren vom Gericht jedoch eingestellt, weil weder die illegale Nachstellung noch der Tatzeitpunkt zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten.
In der Rückschau bewertet „Tatort Natur“ die gesamte Verhandlung trotzdem positiv, denn die Bayerische Polizei hat durch ihre intensive Arbeit eindrücklich belegt, dass die illegale Verfolgung hoch bedrohter Arten kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat. Zudem zeigen die aktuellen Luchsbestandszahlen eine positive Entwicklung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit der geringeren illegalen Verfolgung seit den umfangreichen Ermittlungen in diesem Verfahren zuzuschreiben ist. Dennoch ist der Luchs auf der Roten Liste Bayern als „vom Aussterben bedroht klassifiziert“.
Naturschutzkriminalität – Blick über den Tellerrand: Spürhunde im Einsatz
Trotz der hiesigen, intensiven Polizeiarbeit in Sachen Luchs ist der Einsatz für heimische, streng geschützte Wildtiere noch ausbaufähig: Ermittlungsbehörden anderer Länder fahren im Kampf gegen Naturschutzkriminalität „härtere Geschütze“ auf: Zum Beispiel speziell ausgebildete, gut ausgestattete Anti-Wilderer-Einheiten, die in Wilderei-Hot Spots mit Spürhunden patroullieren. In Italien gibt es die „Bear Dog-Teams“, in Zambia beschützen Waffenspürhunde die letzten Nashörner und in Österreich machen Carbofuran-Spürhunde Tätern den Garaus. Die Hundenase ist eine Geheimwaffe, die bisher noch viel zu wenig in der Bekämpfung gegen Naturschutzkriminalität Beachtung findet: durch deutlich mehr Riechzellen können Caniden bis zu 1 Million mal besser als Menschen riechen. Weitere Vorteile sind, dass sie sehr effizient und kostensparend arbeiten: in kurzer Zeit kann eine enorme Fläche sehr zuverlässig nach geringsten Konzentrationen von Gift abgesucht werden – wetter- und geländeunabhängig. Auch sind Fährten direkt zum Täter/Hausdurchsuchungen möglich. Hinsichtlich Giftopfer kann ein gut ausgebildeter Spürhund wie eine Art „Schnelltest“ agieren: auch bei fehlenden äußeren Anzeichen, zeigt dieser sofort an – mit einer 95%-igen Trefferquote. Durch die Suche nach dem Giftköder können unmittelbar weitere Opfer vermieden werden und der Strafverfolgungsprozess früher beginnen. Dies alles spart enorme Manpower. Zudem wirkt der Einsatz von Mensch-Hund-Teams erfahrungsgemäß äußerst abschreckend und ist ein sehr vielversprechender und zukunftsträchtiger Baustein im Kampf gegen Naturschutzkriminalität.
Bild: Franziska Baur
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Luchse in Bayern: Schützen oder das Aussterben verwalten?
von Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung.
Am 11.1.2018 stellen wir unser neues Umweltbildungsmaterial „Luchs in Bayern“ vor und laden zum Vernetzungstreffen Luchsschutz ein. Zur Diskussion im Vorfeld eine Zusammenfassung unserer Erkenntnisse und Forderungen für Bayern aus den letzten Jahren.
Unsere Position
Die bayerische Politik muss beim Luchsschutz Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt finden. Es ist ein Armutszeugnis, wenn in Bayern ambitionierte Projekte zum Luchsschutz nicht vorankommen, während in unseren Nachbarländern engagiert am Aufbau überlebensfähiger Luchspopulationen gearbeitet wird und wir gleichzeitig von viel ärmeren Ländern gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz bedrohter Arten einfordern.
Aktuelle Einschätzung des Landesamtes für Umwelt
„In den 1980er Jahren wurden auf tschechischer Seite in einer offiziellen Aktion insgesamt 17 Karpaten-Luchse im Bereich des heutigen Sumava-Nationalparkes freigelassen. Ausgehend von diesem Grundstock hat sich der Luchs seit Anfang der neunziger Jahre im bayerisch-böhmischen Grenzgebiet bis hinein ins österreichische Mühlviertel wieder etabliert. Heute existiert dort eine kleine, immer noch vom Aussterben bedrohte Population von ca. 60 bis 80 Tieren. Der Bestand ist durch ein intensives Monitoring gut überwacht. Er konzentriert sich auf die Hochlagen des Bayerischen Waldes und des Böhmerwalds. Die größte Bedrohung ist die illegale Tötung von Luchsen“ (Presseinfo LfU 21.12.2017).
Forderungen / Überblick Naturschutzkriminalität gegen Luchse in Bayern
Unsere bereits bekannten umfassenden Forderungen zum Thema „Naturschutzkriminalität“ (Resolution Naturschutzkriminalität): http://www.umweltstiftung.com/fileadmin/aktuelles/veranstaltungen/resolution-naturschutzkriminalitaet-stoppen-september-2015.pdf
Tod im Unterholz – unter diesem Titel fasst die Zeitschrift MUH die Geschichte der Luchstötungen zusammen und nennt Ross und Reiter (Vielen Dank für die Genehmigung zur Verwendung des Artikels): http://blog.bayern-wild.de/wp-content/uploads/2016/07/MUH-21-Luchsmorde-Der-Tod-im-Unterholz.pdf
Unser Positionspapier „Luchsschutz im Bayerischen Alpenraum“ (Stand 2/2016):
Wir setzen uns insbesondere für eine umfassende Rückkehr des Luchses in die geeigneten Lebensräume in den bayerischen Alpen ein. Wir danken ausdrücklich für die engagierte Arbeit der Naturschutzinitiativen und Jagdverbände in den angrenzenden Alpenländern und deren umfassende Luchsschutzprojekte inkl. Bestandsstützung, die das möglich machen.
Bayern hat jetzt einen großen Nachholbedarf, um auch in den bayerischen Alpen kompetente und handlungsfähige Strukturen, hinausgehend über die Teilnahme an diversen Arbeitsgruppen, dazu zu schaffen.
Insbesondere müssen folgende Projektmodule umgesetzt werden:
I. Monitoring
II. umfassende Umweltbildung
III. umfassende Info- und Herdenschutzangebote für betroffene Zielgruppen (Gehegewildhalter etc.)
IV. umfassende Beratungsangebote für den Bereich Jagd
V. umfassende Fortbildung und Sensibilisierung der Polizeibehörden gegenüber Straftaten.
VI. Soll der Alpenraum wieder dauerhaft mit einer stabilen Luchspopulation besiedelt werden, werden bestandsstützende Wiederansiedlungsmaßnahmen auch in Bayern unumgänglich sein, wie sie seit geraumer Zeit gefordert, auch in Bayern geplant und seit den 1970er Jahren beispielsweise in der Schweiz, Slowenien, Österreich, Frankreich, Italien geschehen sind.
Alle Aktivitäten sollten mit den Luchsprojekten in den angrenzenden Alpenländerniv umfassend koordiniert und vernetzt werden, um langfristig eine vitale und überlebensfähige Alpenluchspopulation zu erreichen. Die einzelnen Subpopulationen des Alpenraumes sind weit voneinander entfernt und aufgrund von menschlichen Wanderbarrieren (Autobahnen etc.) sowie natürlichen Wanderhindernissen (große Flüsse) kaum vernetzt.
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Luchse in Bayern: Lasst den Luchs wiederkommen
Einleitend zur Podiumsdiskussion „Luchstötung“ im Museum Mensch und Natur in München am 06.10.2015 hielt Wildtierbiologe Ulrich Wotschikowsky ein Plädoyer – für den Luchs, für eine gute Zusammenarbeit zur Erhaltung der Luchspopulation in Bayern… Der Beitrag wurde damals bereits im blog veröffentlicht, wegen der aktuellen Bedeutung nehmen wir ihn hier noch mal 1:1 auf.
„Man hat mich gebeten, Sie auf den Luchs einzustimmen. Also erzähle ich Ihnen eine Geschichte von großen Hoffnungen und noch größeren Enttäuschungen. Die Geschichte beginnt mit dem Jahr 1970 – jeder weiß: Damals wurde im Bayerischen Wald der erste deutsche Nationalpark ins Leben gerufen. Und da fielen gleich ein paar Luchse vom Himmel. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Es war ja auch nicht böse gemeint, aber halt nicht so richtig legal. Das haftet dem Luchs bis heute noch an, nach 45 Jahren.
Diese Wiederansiedlung im Bayerischen Wald und kurz vorher in der Schweiz lösten eine regelrechte Luchseuphorie aus mit zahlreichen naiven Wiederansiedlungsvorhaben, aber auch einigen ernsthaften Initiativen, zum Beispiel im Schwarzwald von Seiten der Landesforstverwaltung, oder im Harz und im Pfälzerwald. Sie schliefen alle wieder ein. In den 1980er Jahren wurde die Wildbiologische Gesellschaft München sogar damit beauftragt, eine Empfehlung auszuarbeiten, wo – nicht: ob! – der Luchs in Bayern wieder angesiedelt werden sollte. Unsere Wahl fiel damals auf das Mangfallgebirge. Der Bund Naturschutz machte sich die Idee zu eigen, schlug allerdings den Nationalpark Berchtesgaden vor. Umweltminister Gauweiler signalisierte Zustimmung, aber die Almwirtschaft machte ihm klar: Ohne uns! Damit war auch diese Idee gestorben.
Mittlerweile avancierte Lynx lynx zu einem der besterforschten größeren Säugetiere. Wir erfuhren, dass ein Luchs nicht dreißig Quadratkilometer Lebensraum braucht, sondern das Drei- bis Zehnfache. Luchse sind also immer selten. Wir erfuhren, dass der Luchs hauptsächlich Rehe erbeutet, von denen wir mehr als genug haben. Wir erfuhren, dass der Luchs den Rehen nicht die Köpfe abschneidet und dass das Auerwild keine Rolle in seinem Nahrungsspektrum spielt. Wir erfuhren aus der Schweiz, dass er sich nur ganz selten an Schafen vergreift. Wir wissen heute sehr gut Bescheid über den Luchs. Wir brauchen keine weiteren Forschungsarbeiten, um abzuschätzen, was dieser Beutegreifer in unseren Wäldern anstellen wird: Herzlich wenig. Er wird weder die Jäger noch die Förster entbehrlich machen. Er wird den Jägern die Jagd nicht verderben und den Förstern bei der Schalenwildkontrolle kaum spürbar unter die Arme greifen. Und für die Weidewirtschaft ist der Luchs so gut wie irrelevant.
Es betrübt mich, dass sich diese Dinge bei den Betroffenen, also den Jägern und den Nutztierhaltern, einfach nicht rumsprechen. Das Bild des Luchses ist immer noch geprägt von Vorurteilen.
Im Jahr 2006 führte der kurze Auftritt des Bären JJ1 vulgo „Bruno“ zur Bildung einer Arbeitsgruppe Große Beutegreifer beim Umweltministerium. Ihre Aufgabe besteht darin, Managementpläne für die drei Großen Beutegreifer Bär, Luchs und Wolf in Bayern zu entwickeln. Das ist nicht eine Erfindung der Bayern, sondern Pflichtaufgabe, weil diese drei den Status von FFH-Arten haben. Sie sind Arten von prioritärem gemeinschaftlichen Interesse, und die Mitgliedsländer der EU sind verpflichtet, für einen günstigen Erhaltungszustand ihrer Populationen zu sorgen. Davon ist der Luchs im Bayerisch-böhmischen Grenzgebirge weit, weit entfernt. Es gibt also viel zu tun im Freistaat, möchte man meinen, um das zu verbessern.
Die Arbeitsgruppe Große Beutegreifer machte sich also an einen Managementplan Luchs, und dabei kam es zu einer Zerreißprobe. Wir wollten die Tür offen halten für eine Wiederansiedlung von Menschenhand für den Fall, dass der Luchs nicht auf natürlichem Weg zurückkehren würde – also in den Alpenraum und in den Mittelgebirgszug Spessart, Rhön, Frankenwald. Und auch eine eventuell notwendige Bestandsstützung im Bayerischen Wald wollten wir nicht kategorisch ausschließen. Aber die Nutzerfraktion in unserer Arbeitsgruppe, mit dem Landwirtschaftsministerium an der Spitze, wehrte sich entschieden dagegen, dass eine Wiederansiedlung auch nur angedacht wurde.
Nach stundenlanger anstrengender Diskussion – ich füge gerne hinzu: eine überaus seriöse Diskussion mit viel Respekt für die Argumente des jeweils anderen! – fanden wir dennoch eine Kompromissformel, der alle zustimmen konnten. Sie hieß: „In Bayern ist derzeit weder eine Aussetzung oder Ansiedlung noch eine Entnahme von Luchsen geplant.“ Das Wörtchen „derzeit“ hielt die Tür offen für eine spätere, luchsfreundlichere Entscheidung.
Aber oberhalb der AG Große Beutegreifer, in der etwa zwanzig Interessengruppen vertreten sind, gibt es noch eine Steuerungsgruppe. Sie besteht aus dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium, dem Bayerischen Bauernverband, dem Landesjagdverband, dem Bund Naturschutz in Bayern und dem Landesbund für Vogelschutz. Und diese Steuerungsgruppe hat dem Luchs diese Tür vor der Nase zugeschlagen. Sie hat das Wörtchen „derzeit“ aus dem Vorschlag der AG ersatzlos gestrichen.
Diese Steuerungsgruppe ist, soweit ich weiß, die einzige Empfehlung, die aus einem wildbiologischen Gutachten über den Luchs im Bayerischen Wald übernommen worden ist. Dieses Gutachten ist der Arbeitsgruppe von der Obersten Jagdbehörde – dem Auftraggeber – trotz energischer Nachfragen nicht zur Verfügung gestellt worden. Das „Nein“ zu dem Wörtchen „derzeit“ im Vorschlag der AG kam vom Bauernverband. Es erschließt sich mir nicht, was ausgerechnet den Bauernverband zu einem Votum pro oder contra Luchs qualifiziert. Der Landesjagdverband hat sich dem Contra angeschlossen. Wie sich die anderen vier Institutionen verhalten haben, vor allem die beiden Naturschutzverbände (nota bene: auch der Jagdverband ist ein anerkannter Naturschutzverband!) entzieht sich meiner Kenntnis. Wie sich das mit einem Demokratieverständnis in Einklang bringen lässt auch. Eine Rücksprache der Steuerungsgruppe mit der AG Große Beutegreifer gab es nicht, aber das ist offenbar auch gar nicht vorgesehen. Jedenfalls findet sich jetzt im Managementplan Luchs für Bayern ein Satz, der eine Wiederansiedlung von Menschenhand definitiv ausschließt, so lange dieser Plan gilt.
Das wäre alles nicht so schlimm, wenn der Luchs sozusagen an der Landesgrenze stünde und Einlass begehrte. Aber leider ist es so, dass der Luchs nicht von selbst nach Bayern zurückkommt. Lynx lynx der Eurasische Luchs ist kein guter Kolonisator. Statt sich auf weite Wanderschaft zu begeben, siedelt er sich lieber in unmittelbarem Kontakt zu seiner Ursprungspopulation an. Deshalb sind Hoffnungen auf eine natürliche Rückkehr des Luchses nach Bayern vergebens. Und wenn er denn käme – dann käme er nicht aus einer autochthonen, sondern aus einer von Menschenhand begründeten Population, zum Beispiel aus der Schweiz, aus dem Harz, aus dem Bayerischen Wald. Es geht daher kein Weg vorbei an der Einsicht: Wenn wir den Luchs haben wollen, müssen wir Hand anlegen.
Wir sind an dieser Stelle auf eine Doktrin gestoßen, die da heißt: „Wenn er von selber kommt – gerne. Aber nicht aussetzen!“ Ich habe das nie verstanden. Es ist eine inhaltslose Phrase. Ein Luchs ist ein Luchs ist ein Luchs – egal ob er auf eigenen Beinen kommt oder im Auto. Man kann sich diesen scheinbar freundlichen Spruch: „Ja, wenn er von selber kommt!“ ohne Risiko leisten, denn man weiß ja: Er kommt nicht „von selber!“ Aber mit Redlichkeit und Wahrhaftigkeit hat das nichts zu tun. Es ist nur scheinheilig.
Warum sperrt man sich so dagegen, dem Luchs bei seiner Rückkehr aktiv zu helfen? Warum soll dem Luchs nicht recht sein, was dem Lachs billig ist – die Wiederansiedlung dieser und so manch anderer Fischarten betreiben wir inzwischen mit einem Millionenaufwand und ich freue mich aus ganzem Herzen, dass wir das tun (auch wenn man den Lachs essen kann und den Luchs nicht unbedingt). Wir reparieren tagein, tagaus an einer Natur herum, der wir unendlich viele Elemente genommen haben – pflanzen zum Beispiel Tannen oder Laubbäume, wo welche hingehören, aber nicht mehr von selber kommen (das ist Wiederansiedlung, was sonst!), wir machen Bäche wieder krumm, die wir noch vor fünfzig Jahren mit Millionenaufwand gerade gemacht und einbetoniert haben. Leider setzen wir auch alle möglichen und einige unmögliche Fischarten in unseren Gewässern aus, bloß damit Angler ihrem Vergnügen am Fischen nachgehen können, und schaffen dort eine eigentümliche Form von „Biodiversität.“ All das ist ein weites Feld und natürlich zu umfangreich für heute Abend – eins aber ist sicher: Ein vernünftiges Argument gegen die Wiederansiedlung des Luchses in den bayerischen Waldgebieten lässt sich nicht finden.
Aber will man den Luchs im Freistaat Bayern wirklich haben? Ich kann das beim besten Willen nicht erkennen. Nein – man will große Beutegreifer in Bayern generell nicht haben, und das gilt auch und sogar für den harmlosen Luchs. Und weil das so ist, finden kriminelle Akte wie die Luchstötungen im Bayerischen Wald in einem Umfeld stillschweigender, augenzwinkender Zustimmung statt. Es wird sich doch einer finden, der uns das Problem vom Hals schafft!
Ich hoffe inständig, dass ich mich irre. Dann aber lasst uns doch endlich zur Tat schreiten. Versenken wir den Managementplan Luchs dort, wo er hingehört: in der Schublade. Bilden wir eine Initiative zur Wiederansiedlung des Luchses in den geeigneten Waldgebieten Bayerns. An der Spitze dieser Initiative wünsche ich mir – den Landesjagdverband. Wen denn sonst – keine andere Interessengruppe fühlt sich durch den Luchs so sehr betroffen! Keine kann von einem markanten Eintreten für diese faszinierende Tierart so viel an Ansehen gewinnen! Keine kann zu einem Erfolg mehr beitragen! (…)“
(Gastbeitrag von Ulrich Wotschikowsky anlässlich der Podiumsdiskussion 2015)
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Spektakuläre Ergebnisse im Fall Luchs „Leo“ monatelang geheimgehalten – hier finden Sie Antworten…
Von Franziska Baur
Anfrage im Mai 2017
Der Abgeordnete Nikolaus Kraus (FREIE WÄHLER) stellte bereits am 23.05.2017 eine schriftliche Anfrage an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr bezüglich dem Stand der Ermittlungen bei den illegalen Luchtötungen im Bayerischen Wald, speziell zur gegen Ende 2016 stattgefundenen Hausdurchsuchung im Falle „Luchs Leo“ (dessen abgeschnittene Pfoten Mitte 2015 aufgefunden wurden).
Nach uns vorliegenden Informationen wurden Luchstrophäen, Luchsfallen und möglicherweise illegale Jagdausrüstung (Nacht-Zieleinrichtungen) bei einem Jäger im Lkrs. Cham gefunden. Trotz diverser Nachfragen (zuletzt gestern bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg) und Medienrecherchen wurden bisher keine Ergebnisse der Ermittlungen im Fall Leo inkl. der vor knapp einem Jahr (6.12.2016) durchgeführten Hausdurchsuchungen bei einem Jäger in Lohberg bekannt gegeben. Die Gründe sind für uns nicht nachvollziehbar und die Verschwiegenheit gegenüber der Öffentlichkeit nicht tolerierbar.
Nach Auskunft des Bayerischen Innenministeriums wurden Luchstrophäen (2 Ohren, 5 Krallen), Munition im Kaliber 22 lfB (lang für Büchsen), Lebend-Luchsfallen und möglicherweise illegale Jagdausrüstung (Nachtsichtgerät mit Aufsetzvorrichtung auf das Zielfernrohr) bei dem Jäger gefunden.
Warum wurde die Öffentlichkeit nicht über die spektakulären Funde bei Hausdurchsuchung informiert?
Dazu Claus Obermeier, Vorstand der Stiftung: „Nach den umfassenden Bekenntnissen von Umweltministerin Ulrike Scharf und des Innenministeriums müssen jetzt Taten folgen und Anschluss an internationale Standards bei Prävention und Verfolgung von Naturschutzkriminalität gefunden werden. Dazu gehört auch eine Information der Öffentlichkeit und Präventionsmaßnahmen wie Polizeikontrollen bei Gesellschaftsjagden.“
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Ergebnisse des Luchsmonitorings in Ostbayern 2016/17
von Franziska Baur
Im Folgenden werden die wichtigsten und sehr erfreulichen Ergebnisse und Daten vom
Fotofalleneinsatz in Ostbayern im Luchs-Monitoringjahr 2016
(Dipl.-Biol. Sybille Wölfl & Dipl.-Ing. (FH) Markus Schwaiger i. A. vom LfU)
erläutert und die generellen Möglichkeiten von Monitoring per Fotofallen dargelegt.
Wichtigsten Daten:
- Mai 2016-April 2017: Extensiveinsatz Fotofallen im BW/südl. Oberpfälzer Wald
- Studie knüpft an Arbeiten des Trans-Lynx-Projekt und Monitoringjahr 2015 an, um Kontinuität der Datenerhebung zu gewährleisten und zur weiteren Dokumentation des Werdegangs territorialer Luchse, reproduzierender Weibchen und deren Nachwuchs
- An 36 von 50 Standorten wurden 40 verschiedene Luchse fotografiert
- Zusätzlich 16 Luchse welche sich auf NP Fläche dauerhaft oder temporär aufhalten
- Gesamtzahl: 56 Luchse, davon…
… sind 20 territorial (8 Kuder, 10 Katzen; 2 unbekannte Geschlechter),
… sind 11 grenzüberschreitend unterwegs,
… fand bei 7 Weibchen Reproduktion mit insg. 15 Jungtieren statt.
- Untersuchungsgebiet: ~2.100 m² Konvexpolygonfläche, Luchsnachweis auf 1.570 m² in ETRS89-Rasterquadraten
- Im Vgl. zum Vorjahr: Fläche des Luchsvorkommens geschrumpft, gleichzeitig mehr Individuen
- Schrumpfung bedingt durch spärliche Nachweise im Vorderen BW: Territorien teils (wieder) unbesetzt
- Alle Territorien im Inneren BW entlang des bayerisch-tschechischen Grenzgebietes besetzt (Größe Territorien: 80-400 km², geschlechtsabhängig)
- Große Schattenpopulation – (sub-)adulte Luchse auf der Suche nach einem eigenen Revier – weist auf Vitalität der Population hin
Verantwortliche Faktoren für die Verdichtung im Inneren BW:
- Reduktion der illegalen Nachstellung
- Erhöhte Lebensraumkapazität
- Konservatives Dispersalverhalten von Luchsen
- Feinjustierung d. Fotofallenstandorte
- Zunehmende Verbreitung und Bereitstellung von Fotofallen in der Jägerschaft
–> Die hohe Anzahl dispersierender/nomadisierender Luchse könnte für den Populationsdruck sorgen, der für die Ausbreitung der Luchspopulation in verwaiste und bisher unbewohnte Lebensräume notwendig ist
–> Voraussetzung: menschlich bedingte Mortalität darf sich nicht wieder erhöhen!
Möglichkeiten extensiver Fotofalleneinsätze (zeitlich und räumlich ausgedehnte Durchgänge):
- Erhebung von…
… räumlicher Nutzung
… Territoriumsgrößen
… Reproduktion
… Abwanderungsdistanzen von Jungluchsen
- Feststellung von…
… Raumnutzung (Ausbreitung, Schrumpfung) einer Population, sofern Untersuchungsgebiet groß genug
… Veränderungen innerhalb der Populationsstruktur (Turn-over residenter Luchse durch illegale Nachstellung)
–> Großer Vorteil eines Monitorings per Fotofallen: nicht-invasiv (keine bis geringfügige Störung der untersuchten Tiere)
Auch wenn die ostbayerische Luchspopulation sich trotz der herben Rückschläge der letzten Jahre zu erholen scheint, plädieren wir weiterhin für eine Überarbeitung des bayerischen Managementplans Luchs, um eine aktive Wiederansiedelung zu ermöglichen und langfristig die Population in unseren Breitengraden zu sichern.
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Fotofallenprojekt Pinzgau abgeschlossen
Von Franziska Baur
Unser einjähriges Fotofallenprojekt im österreichischen Pinzgau ist abgeschlossen, der Abschlussbericht kann hier heruntergeladen werden.
Wir danken hiermit allen teilnehmenden Partnern (Bayerische Saalforste und Österreichische Bundesforste) sowie unserer Fotofallenspezialistin Kirsten Weingarth von Habitat-Wildlife Services, für die tolle Zusammenarbeit!
Wir sehen dieses Projekt trotz des bis dato noch ungeklärten Todes von Alus als erfolgreich an, da er bis zum 19. Mai 2017 regelmäßig und nicht-invasiv dokumentiert werden konnte – als einziger Luchs in dieser Gegend. Die Kooperationspartner (Bay SF, ÖBF) werden das Projekt vermutlich auf eigene Faust fortführen und ziehen sogar eine Ausweitung des Untersuchungsgebiets gen Süden in Erwägung.
Der Tod von Alus ist ein herber Verlust und trifft uns schwer. Luchse sind per se schlechte Disperser und der Luchskuder war als Trittstein verschiedener kleiner Luchspopulationen in diesem Raum (u.a. Kalkalpen, Bayerisch-Böhmisches Grenzgebiet) anzusehen. Diese potentielle Bereicherung des genetischen Pools ist nun unwiederbringlich verloren.
Trotz allem, Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit sind in der heutigen Zeit kontroverser Berichterstattungen und politischer Hetzen unumgänglich und ein wichtiges Mittel, um Akzeptanz für die großen Beutegreifer zu schaffen. Diese Arbeit muss auf Tatsachen basieren oder mit den Worten von Frau Weingarth: „Das Monitoring hat gezeigt, dass Fotofallen das geeignete wildbiologische Werkzeug sind um „Fakten zu schaffen“.“
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Illegale Tötung geschützter Wildtiere
Die Spitze des Eisberges
Tötung geschützter Wildtiere: Bei jedem Statement zu den bekannt gewordenen Fällen getöteter Luchse war von „der Spitze des Eisberges“ die Rede. Schlichtweg konnte man nicht sagen wie viele geschützte Wildtierarten – denn das Problem betrifft bei Weitem nicht nur den Luchs – in den letzten Jahren in Bayern eines unnatürlichen Todes starben. Das hat mehrere Gründe:
Zunächst müssen die Fälle bekannt, gemeldet und auch als Straftat erkannt werden. Nicht jeder tote Greifvogel muss vergiftet worden sein. Aber auch vom Gegenteil kann man nicht ohne Weiteres ausgehen. Hier liegt also die erste Hürde. Es bedarf einer guten Aufklärungsarbeit der Bevölkerung Verdachtsfälle unmittelbar zu melden. Klar muss auch sein: an wen kann ich das melden? In erster Instanz ist die Polizei dafür zuständig. Diese muss geschult und sensibilisiert sein. Hier gibt es erste gute Ansätze in Form von internen Gesprächen und einem Handlungspapier zum Vorgehen in derartigen Fällen.
Zeit und Geld ist ein weiterer wichtiger Faktor. Die zuständigen Behörden brauchen Kapazitäten den Fällen nachzugehen und gegebenenfalls notwendige Laboranalysen in Auftrag zu geben. Mit einer monatelangen Lagerung in der Tiefkühltruhe ist noch kein Fall gelöst worden.
Es gibt in Bayern keine zentrale Stelle, bei der alle Fälle gesammelt werden. Es wäre wünschenswert und dringend notwendig eine jährliche Statistik aller Fälle – von Biber bis Rotmilan – zu veröffentlichen. Zum einen kann daraus ein Trend ersehen werden, zum anderen die Tatsache, dass es sich nicht um wenige Einzelfälle handelt. Damit können NGOs wie Behörden ihre Bemühungen bei Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung reflektieren und verbessern.
Die Spitze des Eisberges hat sich mit Veröffentlichung der Zahlen illegal getöteter, geschützter Wildtiere in den Jahren 2010-2015 etwas verbreitert. Dennoch dürfte die Zahl X aus oben genannten Gründen immer noch um ein Vieles mehr sein.
Schwarz auf weiß – offizielle Zahlen bekannt gewordener Fälle
Auf SPD Anfrage brachte das Umweltministerium Bayern nun ein Auflistung auf Papier:
Seit 2010 wurden drei Fischotter und fünf Luchse getötet. Nach Ansicht des Landesamt für Umwelt gelten 14 Luchse als verschollen.
2010-2015 wurden 85 Vögel (Greifvögel und Eulen) illegal getötet. Auflistung der Jahre 2015/2016 stehen noch aus. Bis auf einen Fall wurden die Fälle nicht zur Anzeige gebracht. In lediglich 22 Fällen wurde polizeilich ermittelt. 21 Fälle gelangten zur Staatsanwaltschaft. 2 Verdächtige konnten ausgemacht werden. Es kam nie zu einer Anklage, geschweige denn Verurteilung. Die ausführliche Antwort auf die Anfrage finden Sie als pdf hier.
Eine ernüchternde Bilanz. Und man muss die Frage stellen: warum konnten die Tathergänge nie einwandfrei nachgewiesen werden, so dass es zu einer Anklage gekommen wäre? Nach offiziellen Aussagen sind die polizeilichen Strukturen in Bayern sehr gut und ausreichend. Was ist dann also die Stellschraube an der gedreht werden muss, damit es endlich zu einer Anklage kommt und damit auch zum deutlichen Zeichen: illegale Tötung geschützter Wildtiere ist eine Straftat, die konsequent verfolgt und bestraft wird.
Österreich verurteilt Luchs-Jäger
Tötung geschützter Wildtiere in Österreich: In Österreich kam es nun erstmalig zu Anklagen und Verurteilungen. Ein Ehepaar hat mindestens 2 Luchse erschossen. Ins Rollen gekommen war der Fall nachdem die Ex-Geliebte des Mannes die Aussagen ihr gegenüber öffentlich machte. Die Ehefrau ist rechtskräftig verurteilt worden. Die Tiere stammen höchstwahrscheinlich aus dem Nationalpark Kalkalpen, in dem eine kleine Anzahl Luchse vorkommt. Statt zunächst 2880€ Geldstrafe und Schadensersatz an den Nationalpark Kalkalpen in Höhe von 12.000€, musste die Angeklagte nach Berufung nur 1920€ zahlen. Mehr dazu hier. Der Ehemann steht derzeit vor Gericht. In erster Instanz wurde er zu 11.160€ Strafe und 12.101€ Ersatzzahlung an den Nationalpark Kalkalpen verurteilt. Das Urteil ist (Stand 30.6.2016) nicht rechtskräftig. Mehr dazu hier.
Der legale Abschuss eines Luchses bspw. in Rumänien kostet ca. 800€. Hinzu kommen Anreise, Unterkunft etc. Eine Geldstrafe bei illegalem Abschuss muss diese Summe um ein Vielfaches überschreiten.
Illegale Tötung geschützter Wildtiere hat weitaus mehr Nebenwirkungen als den Tod eines Tieres. Gerade bei Vergiftungen ist die Gefahr andere Tiere oder auch Menschen zu Gefährden hoch. Für einige Arten ist die Tötung Bestandes bedrohend. Und selbstverständlich werden sofort Mutmaßungen angestellt, wer Interesse am Tod der Tiere haben könnte. Dies trägt zum schlechten Bild ganzer Gruppen bei, aus deren Reihen es letztendlich nur Einzelne sein werden, die derartige Straftaten begehen.
Die große Mehrheit verurteilt die illegale Tötung von Wildtieren. Dennoch wiegen und wähnen sich die Täter in Sicherheit.
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