Bayerisches Naturschutzgesetz: Keine Schwächung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“

Aktuell (Herbst 2026) wird eine von der Staatsregierung vorgelegte Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes im Landtag beraten. Eine Novelle, die den Schutz der Natur abschwächt, ohne an anderer Stelle substanzielle Verbesserungen zu schaffen, ist für den Trägerkreis aus ÖDP, LBV, GRÜNEN und Louisoder Umweltstiftung nicht akzeptabel. So soll das umfassende Umwandlungsverbot für Dauergrünland aufgehoben werden. Gleichzeitig bleiben mögliche Fortschritte für den Moor-, Gewässer- und Artenschutz aus. Der Wille der mehr als 1,7 Millionen Wählerinnen und Wähler, die das Volksbegehren unterstützt haben, darf nicht Stück für Stück relativiert werden.

Der Trägerkreis fordert die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag auf,


• das durch das Volksbegehren erreichte Schutzniveau vollständig zu erhalten,
• vor einer Änderung des Grünlandschutzes die betroffene Flächenkulisse transparent offenzulegen,
• für Grünland, das vor dem 1. Januar 2021 entstanden ist, den bisherigen Schutzstatus beizubehalten,
• artenreiches und naturschutzfachlich wertvolles Grünland unabhängig vom Stand vorhandener Kartierungen wirksam zu schützen,
• die derzeitige Wiesenbrüterkulisse als Mindestkulisse zu sichern und Potenzialflächen einzubeziehen,
• den zwischen Landwirtschaft und Naturschutz entwickelten Kompromiss zu den Gewässerrandstreifen in das Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen,
• die Moorwiedervernässung als überragendes öffentliches Interesse einzustufen und
• trotz abgeschaffter Berichtspflichten eine regelmäßige, transparente und öffentlich zugängliche Berichterstattung über die Erreichung der Naturschutzziele sicherzustellen.


Ansprechpartner: Claus Obermeier, jourdienst@umweltstiftung.com

Aktuelle Infos: www.umweltstiftung.com/volksbegehren

Foto: Grünlandumbruch in Bachaue – künftig stark erleichtert möglich? (Foto: Claus Obermeier)


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Ausschreibung Förderpreis Artenvielfalt Bayern 2026/27 – JETZT bewerben!

Mit dem erfolgreichen Volksbegehren „Artenvielfalt“ wurden die Rahmenbedingungen für den Artenschutz in der Landwirtschaft zwar neu gesetzt, die gesetzlichen Regelungen alleine greifen jedoch viel zu kurz: aus Naturschutzsicht können besonders wertvolle Lebensräume nur durch aktives Engagement erhalten und ausgebaut werden!

Der Förderpreis Artenvielfalt richtet sich daher an landwirtschaftliche Betriebe, deren Haupteinkommen aus der Lebensmittelproduktion stammt.


Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Der Preis ist dem Stiftungsgründer Bernd Louisoder († 2019) gewidmet und mit insgesamt 10.000 Euro dotiert.

Bewerbungen können sowohl von den Betrieben selbst eingereicht, als auch auf Empfehlung erfolgen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter:

https://www.umweltstiftung.com/foerderpreise/foerderpreis-artenvielfalt-bayern-bernd-louisoder-foerderpreis


Informationen zu den Preisträgern 2025:
https://www.umweltstiftung.com/presse/pressearchiv-2025/foerderpreis-artenvielfalt-bayern-vergeben

Bewerbungsschluss: 30.01.2026


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Förderpreis Wissenschaft

https://www.umweltstiftung.com/foerderpreise/foerderpreise-wissenschaft

Die Gregor Louisoder Umweltstiftung vergibt an Nachwuchswissenschaftler*innen, die sich mit ihren Abschlussarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) außergewöhnlich für den Umwelt- und Naturschutz engagiert haben, Förderpreise. Sie müssen für die Umweltschutzarbeit relevant sein oder Praxisbezug haben. Die Förderpreise sind mit jeweils 2500 Euro dotiert, weitere 2500 Euro werden dem Preisträger als zweckgebundene Unterstützung für eine Fortführung der wissenschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt.

Die Förderpreise werden für Arbeiten in folgenden Forschungsschwerpunkten vergeben:

  • Bio, Geo- & Umweltwissenschaften
  • Forst- & Agrarwissenschaften
  • Wirtschaftswissenschaften

Beispiele:

·         Schutz und Entwicklung von überregional bedeutsamen Großschutzgebieten (Nationalparke, Biosphärenreservate)

·         Naturschutz im Siedlungsgebiet

·         Grenzen der ökologischen Belastbarkeit

·         Arten- und Biotopschutz in der Land- und Forstwirtschaft

·         Marktwirtschaftliche Steuerungsinstrumente zur Verringerung der Umweltbelastung

·         Umweltrelevante Aspekte der Weltwirtschaft und Globalisierung

Ihre Bewerbung: Bewerbungsgrundlage ist die Abschlussarbeit, sie muss mit einem kurzen Lebenslauf bei der Stiftung eingereicht werden. Es muss in geeigneter Weise (z.B. Zeugnis) nachgewiesen werden, dass die Arbeit angenommen wurde. In Englisch verfasste Arbeiten müssen eine ausführliche deutsche Zusammenfassung enthalten. Der Hauptteil muss als Ausdruck vorliegen, Anhang und Daten können als PDF-Dateien beigefügt werden.

Zusätzlich machen Sie sich bitte auf max. einer Seite Gedanken dazu: Was ist an meiner Arbeit preiswürdig? Was ist das Neue, Besondere, Richtungsweisende an meiner Arbeit?

Bewerbungsschluss: Arbeiten können fortlaufend eingereicht werden. Die Bewertung und Entscheidung über die Preisvergabe findet in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung statt.

Jury: Die Jury besteht aus Vertretern der Stiftung und einem externen Gutachter.

Preisverleihung: Die Preisverleihung findet jeweils für mehrere Preisträger zusammen in München statt.


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Aufruf zur Bewerbung für den Förderpreis Artenvielfalt 2024

Der im Zuge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ entstandene Förderpreis richtet sich insbesondere an Landwirte, Weidetierhalter und Schäfer und ist mit 10.000 Euro dotiert. Mitte Mai endet die Bewerbungsfrist für den Förderpreis Artenvielfalt Bayern (Bernd Louisoder Förderpreis) 2024/25. 

Dazu Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung und Mitglied der Jury: „Wir wissen – auch aus der Juryarbeit des Förderpreises – dass täglich jeden Morgen um 6 Uhr unzählige Bäuerinnen und Bauern, Schäferinnen und Schäfer und Streuobstwirtinnen und -wirte aus Engagement und mit Leidenschaft für den Erhalt der Bayerischen Kulturlandschaft arbeiten.“

Hier gibt’s alle Infos:

https://www.umweltstiftung.com/foerderpreise/foerderpreis-artenvielfalt-bayern-bernd-louisoder-foerderpreis

Hintergrund Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“

2019 Jahren standen tausende von Menschen in Bayern im Schnee vor den Rathäusern an, um für die Rettung der Wildbienen und Insekten zu unterschreiben. Über 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger wollten damit ein Zeichen gegen das Artensterben setzen.

Doch was ist seither aus der Umsetzung der neuen Ziele und Gesetze geworden, welche die Staatsregierung angenommen und an einem Runden Tisch teilweise sogar noch weitergefasst hatte? Um dem fortschreitenden Artensterben Einhalt zu gebieten, ist eine rasche und kontinuierliche Umsetzung aller Volksbegehrensziele notwendig. Ein Pausieren der Bemühungen angesichts anderer drängender Krisen würde uns Jahre zurückwerfen und Probleme verursachen, die wir nicht mehr rückgängig machen können. Nach dem historischen Erfolg zieht der Trägerkreis aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) jetzt eine umfassende Bilanz und zum ersten Mal werden alle gesteckten Ziele überprüft:

https://www.umweltstiftung.com/presse/pressearchiv-2024/volksbegehren-artenvielfalt-5-jahre-danach-auftakt-zur-zwischenbilanz


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Jahresbilanz im Projekt „Tatort Natur“: Mindestens 25 Fälle von Naturschutzkriminalität in Bayern – Oberpfalz Spitzenreiter 

von Franziska Baur

Zahlreiche Fälle von Naturschutzkriminalität konnten wir im Rahmen des Projekts „Tatort Natur“ im Jahr 2023 dokumentieren. Die traurige Bilanz beinhaltet neben 19 nachweislich vergifteten Eulen- und Greifvögeln auch sechs Fälle, in denen geschützte Vogelarten beschossen wurden. Wir gehen darüber hinaus von einer hohen Dunkelziffer an Naturschutzdelikten aus. Besonders betroffen macht uns, dass alle diese Fälle bisher folgenlos für die Täter blieben. Wir setzen uns deshalb auch im kommenden Jahr weiterhin für die Strafverfolgung ein und bringen jeden Fall zur Anzeige. 

Insgesamt 86 tote Vögel wurden im Laufe des Jahres 2023 dokumentiert. In 19 Fällen war die toxikologische Untersuchung positiv. Besonders häufig kam dabei das Nervengift Carbofuran zum Einsatz, welches seit 2007 in der EU verboten ist und bereits bei Hautkontakt ernste gesundheitliche Folgen haben kann – besonders für Kinder und Haustiere. Die meisten vergifteten Greifvögel stammten aus der Oberpfalz, insbesondere aus dem Lkr. Regensburg. Auch in Niederbayern, Oberbayern, Mittel- und Oberfranken konnten Vergiftungsfälle nachgewiesen werden. Darüber hinaus kamen mindestens sechs Mal Schusswaffen gegen streng geschützte Vogelarten zum Einsatz. Ein Weißstorch, ein Graureiher und ein Turmfalke konnten glücklicherweise rechtzeitig gefunden werden und überlebten deshalb. Auch beim Beschuss auf Vögel ist die Oberpfalz trauriger Spitzenreiter, gefolgt von Oberbayern und Niederbayern. Am häufigsten von Naturschutzdelikten betroffen waren Uhu (6), Rotmilan (4) und Mäusebussard (4). Für Aufsehen hatte der Fall eines toten Seeadlers im Lkr. Amberg-Sulzbach gesorgt. Er starb am Rattengift Brodifacoum. Ob es sich dabei um eine vorsätzliche Vergiftung handelt oder der Seeadler möglicherweise ein vergiftetes Tier fraß („Sekundärvergiftung“) ist schwer nachzuvollziehen. In anderen Fällen, wie bspw. dem eines toten Rotmilans im Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen, geht man von einer gezielten Tötung aus: Dort fanden LBV-Aktive neben dem vergifteten Vogel auch eine vergiftete Hauskatze und mehrere präparierte Giftköder.

Naturschutzkriminalität stellt also weiterhin eine ernstzunehmende Gefahr für unsere heimische Tierwelt und auch für uns Menschen und unsere Haustiere dar. Die Sensibilisierung von Gesellschaft, Polizei und Behörden ist entscheidend, um bei der Strafverfolgung tatsächlich Erfolge zu erzielen. Wir hoffen, dass so zukünftig viele der Delikte aufgeklärt werden können. Bisher konnten leider nur in wenigen Fällen Tatverdächtige ausfindig gemacht werden. Die Schwierigkeiten liegen v.a. bei der Prävention und Verfolgung solcher Straftaten: mangelndes Wissen, eine geringe Routine und das Fehlen von Fortbildungsangeboten sind u.a. verantwortlich für die geringe Verurteilungsrate. 

Geschädigte solcher Delikte sind letztendlich – neben den Tieren selbst – auch die Umweltverbände, die seit vielen Jahren mit hohem finanziellen Einsatz um die Erhaltung und Rückkehr bedrohter Tierarten wie Luchse und Greifvögel bemüht sind. Theoretisch könnten auch diese daher künftig als Kläger vor Gericht auftreten und Schadensersatz fordern.

2023 wurden deshalb eine Vielzahl an Schulungen rund um Naturschutzkriminalität, z.B. an Landratsämtern, durchgeführt. Durch die wertvolle Aufklärungsarbeit ist das Thema in vielen Behörden mittlerweile bekannt und die nötigen Abläufe zur Meldung und Dokumentation haben sich etabliert. Zudem gibt es inzwischen einen Handlungsleitfaden für alle Polizeibehörden in Bayern.

Wünschenswert wäre ein juristischer Handlungsleitfaden auch für Staatsanwaltschaften, da der Dschungel von Gesetzen aus dem Natur-, Arten- und Tierschutz- sowie aus dem Betäubungsmittelrecht Anzeigen und Verurteilungen massiv erschwert. Auch bestimmte Gesetzesauslegungen sind äußerst hinderlich für die Verfolgung solcher Straftaten, wie z.B. dass der Besitz von Carbofuran oder von Fallen nicht strafbar ist. Weiterhin sollte der Einsatz von Rodentiziden (z.B. Koagulanzien) deutlich erschwert bzw. strenger reguliert werden.

Unsere kostenlose Tagung „Tatort Natur“ im LBV-Zentrum „Mensch und Natur“ im Oktober gab einen Überblick über die Herausforderung in Deutschland und Österreich, zeigte Defizite auf, stellte konkrete Praxisbeispiele vor und bot reichlich Möglichkeiten für internen Austausch. Die Zielgruppen waren Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft), Jurist:innen (Richter:innen etc.), Naturschutzbehörden, NGOs, Ranger, Gebietsbetreuer:innen etc.

Nachdem unsere sehenswerte Filmreihe in die Thematik der Naturschutzkriminalität einführte, referierten u.a. Inge Roith (Polizeipräsidium Niederbayern, AG Greifvögel), Dr. Felix Knauer (Veterinärmedizinische Universität, Wien), Katja Schnetz (Luchsprojekt Bayern, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf), Mag. Dr. Rainer Raab (LIFE EUROKITE) sowie Dr. Oliver Krone/Dr. Claudia A. Szentiks (Pathologie, Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW), Berlin). 


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Erster weiblicher Luchs im Nordschwarzwald ausgewildert

von Franziska Baur

Im Rahmen eines landesweiten Luchsprojekts ist Anfang Dezember 2023 im Nordschwarzwald zum ersten Mal ein weiblicher Luchs ausgewildert worden. Bislang waren es nur Kuder, die ihren Weg ins Land gefunden haben. Insgesamt 17 männliche Luchse sind seit 2005 immer wieder, vor allem aus der Schweiz, nach Baden-Württemberg eingewandert. Die weiblichen Tiere entfernen sich nicht weit von ihrem Geburtsort. Deshalb können sich die Luchspopulationen räumlich kaum ausdehnen und den eigentlich bestens geeigneten Lebensraum besetzen. Deshalb sollen in den nächsten 4 Jahren mit dem Luchsprojekt bis zu zehn weibliche Luchse ausgewildert werden. Die ursprünglich aus dem Thüringer Wildkatzendorf in Hütscheroda stammende, 2-jährige Finja und ihre Nachfolgerinnen sollen helfen, wieder eine feste, baden-württembergische Population aufzubauen.

Davon könnte sich Bayern eine Scheibe abschneiden: hier untersagt der völlig veraltete Managementplan von 2008 die aktive Wiederansiedlung von Luchsen und verhindert so die Entwicklung einer gesunden Luchspopulation sowie den von der EU geforderten Aufbau eines günstigen Erhaltungszustandes der Tierart.

Die große Hoffnung der Wildtierbiologen ist, dass Finja und der im Nordschwarzwald bereits ansässige Luchs Toni einander finden und für den ersten Luchsnachwuchs seit rund 200 Jahren sorgen. Und das ist die Idee hinter dem Auswilderungsprojekt: Studien zeigen, dass nur mit einer aktiven Ansiedlung von weiblichen Luchsen die Überlebenschancen für den Luchs in Baden-Württemberg, sowie für die angrenzenden Populationen im Schweizer Jura, Pfälzerwald und den Vogesen gesichert werden können.

Um die Wiederansiedlung in Baden-Württemberg bemüht sich seit rund 20 Jahren die AG Luchs: Sie wird geführt von Expert:innen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) (u.a. Micha Herdtfelder) im Auftrag des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums. Projektpartner sind der Landesjagdverband Baden-Württemberg, der WWF Deutschland, die HIT-Umweltstiftung und der Zoo Karlsruhe. sie unterstützen die Auswilderung fachlich und finanziell. Seit dem Jahr 2004 erhebt die FVA gemeinsam mit Jägern Daten darüber, wie die Luchse Fuß fassen und sich im neuen Lebensraum verhalten. 

Im Nachbarland Schweiz werden bereits seit 1971 Luchse wiederangesiedelt, woraus sich zwei Populationen entwickelt haben – eine im Jura und eine in den Alpen. Leider besteht nun der Verdacht, dass sich aufgrund von Inzucht und daraus resultierender fehlender genetischer Diversität Herzprobleme entwickelt haben könnten. Nur wenige Luchse wurden damals in den slowakischen Karpaten gefangen und in der Schweiz frei gelassen. Heute steht fest, dass die gesamte Luchspopulation von diesen Gründertieren abstammt, welche unglücklicherweise miteinander verwandt waren. Das Wissen um die Bedeutung dieser Vielfalt sei in den 1970er-Jahren kaum vorhanden gewesen. Bei einem Kora-Projekt werden die gesundheitlichen Folgen der Inzucht erforscht. Es sind Herzgeräusche, die man bei gesunden Tieren nicht hört. Diese kommen zwar auch bei den Luchsen, die ihr Streifgebiet im Jura haben, vor, allerdings seltener als in den Alpen. Im französischen Jura gab es in den letzten Jahren ein paar Luchse ohne Ohren. Hier gilt es abzuklären, warum ob dies genetische Ursachen hat? Das Problem der genetischen Vielfalt der Luchse ist kein nationales. In einem länderübergreifenden Projekt versuchen Forschende, die häufig isolierten Populationen europaweit zu schützen und besser zu vernetzen. Dazu müssten aber neue Luchse ausgesetzt werden. Oder es bräuchte deutlich mehr Grünbrücken über Wanderhindernisse wie Autobahnen. Die Diskussionen über die Zukunft der europäischen Luchse stehen also weiterhin noch ganz am Anfang…


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Umweltministerkonferenz (November 2023): Einstimmige Änderung Praxisleitfaden Wolf

von Franziska Baur

Eurasischer Grauwolf (R. Simonis)

 

Bundesumweltministerin Lemke hat der Prozess zu einer Abschussgenehmigung bisher zu lange gedauert – nun soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Die Bundesländer selbst sollen jetzt bestimmte Regionen mit vermehrten Rissen durch Wölfe festlegen. Künftig darf nach einem dortigen Riss eines Weidetieres 21 Tage lang auf Wölfe geschossen werden, die sich im Umkreis von 1.000 Metern von einer Rissstelle aufhalten. Anders als bisher, müsse dafür nicht das Ergebnis einer DNA-Analyse abgewartet werden. Diese Schnellabschüsse seien unbürokratisch und praktikabel umsetzbar. Langwierige Gesetzesänderungen auf nationaler oder europäischer Ebene seien dafür nicht nötig. Mit dieser Lösung soll den Sorgen der betroffenen Weidetierhalter*innen Rechnung getragen werden, ihnen mehr Schutz und Sicherheit gegeben und ein wichtiges Signal der Versöhnung ausgesendet werden. Die Umweltminister hoffen, auf diese Weise eine Balance von Wildtier- und Weidetierschutz zu schaffen.

 

Über diese Neuregelung wird sich vermutlich besonders die bayerische Staatsregierung freuen: Seit 1. Mai 2023 regelte diese den Umgang mit einer eigenen Wolfsverordnung. Neben einer spezifischeren Auslegung der Gefährdungen für den Menschen, ermöglicht die Verordnung dem Landratsamt eine Abschusserlaubnis zu erteilen, wenn es die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht – etwa, wenn Wölfe sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden. Möglich ist der Abschuss nun auch „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“ – dies zielt konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Dort können Wölfe geschossen werden, wenn sie in „nicht schützbaren Weidegebieten“ ein einziges Nutztier töten. Das sind Gebiete, „bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist“. Die Landratsämter können über den Abschuss selbstständig entscheiden. Bislang waren dafür die Bezirksregierungen zuständig.

 

Sowohl die Neuregelung des Praxisleitfadens Wolf als auch die bayerische Wolfsverordnung muss jedoch mit geltendem Bundes- sowie EU-Recht vereinbar sein. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags bezweifelt, dass Wölfe getötet werden können, obwohl erfolgte Schäden an Weidetieren diesen nicht eindeutig zugeordnet wurden oder werden können. Das von der Bundestagsfraktion der FDP in Auftrag gegebene 16-seitige Gutachten macht außerdem geltend, dass der Europäische Gerichtshof den Abschuss nur unter sehr strengen Auflagen erlaube. Darum dürfte eine letale Entnahme nach nur einem Riss mit den unionsrechtlichen Artenschutzvorgaben und dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich nicht vereinbar sein.

 

Desweiteren ist aus wissenschaftlicher Sicht eine willkürliche Entnahme nicht als effektives Mittel gegen Nutztierrisse geeignet. Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie reduziert eine laxere Gesetzgebung bezüglich der Wolfsjagd nicht das Rissrisiko. Es wurde analysiert, wie sich die saisonale Wolfsbejagung in der Slowakei auf die Anzahl an Weidetierverlusten ausgewirkt hat. Der statistischen Auswertung zufolge, gibt es keinen Zusammenhang zwischen der Anzahl an gerissenen Weidetieren und der Anzahl an geschossenen Wölfen in der Vorjahressaison. In der Slowakei ist der Wolf dem Artikel V der FFH-Richtlinie zugeordnet und unterliegt dem Jagdrecht. Im betrachteten Zeitraum wurden Wölfe aufgrund eines damals geltenden Gesetzes in den Wintermonaten quotenmäßig bejagt. Zwar hatte diese Bejagung keinen Effekt auf die Nutztierrisse, doch es konnte ein anderer Zusammenhang festgestellt werden. Demnach nahmen die Übergriffe der Wölfe auf Schafe und Rinder zu, wenn deren natürlichen Beutetiere wie Rehe und Wildschweine seltener wurden. Insgesamt machten Nutztiere mit 0,5% jedoch nur einen geringen Anteil der Wolfsnahrung aus. Gleichzeitig empfehlen die Wissenschaftler die weitläufige Anwendung und Unterstützung von Maßnahmen wie Herdenschutzhunden oder Zäunen, um die Koexistenz von Wölfen und Viehzüchtern zu erleichtern. Die Studie wurde im Fachjournal „Conservation Letters“ veröffentlicht.

 

Foto: R. Simonis (Nationalpark Bayerischer Wald)


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Auf den Spuren der Lausitzer Wölfe

Von Franziska Baur

Im kalten Monat Februar fanden sich Naturschutz-Aktive – insbesondere solch besonderen Vertreter der Spezies Homo sapiens, die sich beruflich mit Thema Wolf beschäftigen – im Spreetal in der Lausitz zu einem Wolfseminar zusammen. Veranstalter waren die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V., das Ökobüro OPUS GmbH und wolfland tours. Das Seminar war Bestandteil eines größeren Projekts, das durch gezielte Aus- und Fortbildungen Multiplikator*innen zum Themenkomplex Wolf ausbildet. Dieses Projekt ist gefördert von der Umweltstiftung Greenpeace.

Eifrige Zwei- und Vierbeiner auf Wolfsexkursion in der Lausitz (Foto: Franziska Baur)

Im Rahmen eines mehrtägigen Seminars bildeten sich die Teilnehmenden inkl. eifriger Vierbeiner zum Thema „Wolf und seine Lebensweise“ fort. Ein Großteil des Seminars bestand aus Exkursion und Geländearbeit. ReferentInnen waren Karsten Nitsch, Stephan Kaasche & Catriona Blum-Rérat vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung.

Kein Wolf aber der nächste Verwandte: Canis familiaris – der Haushund, um genau zu sein die schöne Malinois-Hündin „Anima“ (Foto: Franziska Baur)

Aussichtspunkt Bergener See

Auf dem Programm standen mehrfache Ansitze auf dem Aussichtspunkt Bergener See in Elsterheide mit Einführung in die Region Lausitz. Der Bergener See ist Teil des Naturschutzgroßprojektes Lausitzer Seenland und befindet sich im Sperrgebiet. Er entstand aus einem ehemaligen Tagebaurestloch und füllt sich durch das aufsteigende Grundwasser von selbst, wird jedoch regelmäßig künstlich abgesenkt. In der geschützten Bergbaufolgelandschaft wird dafür gesorgt, dass sich bestimmte Pflanzen- und Tierarten entwickeln. Aufgrund der zahlreichen Flachwasserzonen und Inseln ist er ein bedeutsames Rastgewässer für Zugvögel wie Kraniche, nordische Gänse und Watvögel. Ferner brüten dort seltene Vogelarten wie Brachpieper, Flußuferläufer, Kiebitz, Fluss-Regenpfeifer, Braun- sowie Blaukehlchen.

Sperrbereich am Bergener See (Foto: Franziska Baur)

Der Aussichtspunkt am Südufer des Bergener Sees gilt als das Beobachtungs-Eldorado für Wolfsfreunde. Er wird regelmäßig von Naturfilmern und Fotografen angesteuert. Hier befindet sich ein hölzerner Pavillon, mehrere Infotafeln und eine Terrasse mit Panoramablick über das rund 67 Hektar große Gewässer. Wir konnten Kraniche, Raubwürger, Rehe, Füchse und Wildschweine erblicken. Um einen Wolf zu sehen, ist Geduld gefragt. „Dies hat sich schmerzlich bewahrheitet: wir kamen zwar jeden Morgen und jeden Abend – dennoch kein Wolf weit und breit. Trotz aufwendigem Equipment (hochwertige Ferngläser, Kameras, Nachtsichtgeräte und Wärmebildkameras) und viel erwartungsvollem Warten bis in die Dunkelheit hinein. Es hieß, wer an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen kommt, hat gute Chancen“ einen Wolf zu sehen, zumindest in mehreren hundert Metern Entfernung… Im Frühsommer gibt es scheinbar die höchste Artenvielfalt. Es hilft nichts, wir müssen wohl nochmals kommen!

Wolfansitz am Südufer (Foto: Franziska Baur)
Halbschöne Aussicht mit der „Schwarzen Pumpe“ (Braunkohlekraftwerk) am Horizont (Foto: Franziska Baur)

Ein Fuchs (Vulpes vulpes) in der Abenddämmerung (Foto: Franziska Baur)

Spurensuche

Bei weiteren Exkursionen ins karge, steppenartige Brandenburger Umland gaben Stephan und Catriona eine ausführliche Einführung zum Thema Wolf, Spurenkunde sowie Übungen zum Monitoring mit Sichtungsprotokollen (Tierspuren, Gangarten, Schrittlängen etc.). Hierbei entdeckten wir tatsächlich Wolfsspuren und möglicherweise wurden wir aus der Ferne sogar beobachtet, gut möglich. Blicken lassen hat sich allerdings auch hier kein Wolf.

Spürhund Murmel in Aktion (Foto: Franziska Baur)

Neben der Hundespur eine waschechte Wolfsspur mit perfektem Pfotenabdruck (Foto: Franziska Baur)

Fotofallen und Losungen

Am dritten Tag besuchten wir diverse Fotofallenstandorte und lasen die Film- und Fotoaufnahmen aus. Es wurden mehrfach Wölfe, sowie Füchse und Rehe abgelichtet. Bei unseren Wanderungen fanden wir auch zahlreiche Hinterlassenschaften von Wölfen, die wir Spürhundeführer*innen sogleich als Trainingsmaterial einsammelten. Tatsächlich hinterlassen Wölfe ihre „Losungen“ häufig an Wegen, die vom Menschen künstlich angelegt wurden. Auch höher gelegene Ablageorte wie alte Baumstämme oder Felsen werden gerne genutzt. Aussagekräftig sind hierbei Länge (mind. 20 cm), Durchmesser (mind. 2,5-4 cm) und Inhalt (je nach Nahrung meist viele unverdaute Fell- und Knochenreste).

Biologe Stephan Kaasche beim Auslesen seiner Fotofalle (Foto: Franziska Baur)

Wolfslosung (Foto: Franziska Baur)

Wolfslosung wird vermessen und dokumentiert (Foto: Franziska Baur)

Verkehrsopfer

Kurz vor unserer Abreise sollten wir dann doch noch einen Wolf zu Gesicht bekommen. Ein trauriges Verkehrsopfer der letzten Nacht wurde dem LUPUS Institut gemeldet. Dort wurde das knapp einjährige Jungtier weiblichen Geschlechts ausführlich begutachtet, vermessen, gewogen und jede Einzelheit protokolliert, bevor der Kadaver weiter in die Pathologie am Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin transportiert wurde.

Biologin Franziska Baur mit verunglücktem Jungwolf (Foto: Franziska Baur)
Eine markante Zahnfehlbildung wurde bei der Obduktion sichtbar (Foto: Franziska Baur)
Vermessung des Fang-/Eckzahnes (Canini) (Foto: Franziska Baur)
Schriftliche Dokumentation des Totfundes (Foto: Franziska Baur)
Pfotenlänge: 9 cm (Foto: Franziska Baur)
Gewicht: 25 kg (Foto: Franziska Baur)

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Neue Bildungsfilmreihe zum Thema Naturschutzkriminalität 

Projekt Tatort Natur: Videoclips zeigen Wissenswertes rund um die illegale Tötung von Wildtieren

Von Franziska Baur

Zu Beginn des neuen Jahres veröffentlichen die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) und der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) im Rahmen des Projekts „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ eine Bildungsfilmreihe rund um die illegale Verfolgung geschützter Wildtiere in Bayern. Die Clips von jeweils 5 bis 10 Minuten Länge dienen einerseits als Bildungsangebot für die allgemeine Bevölkerung, richten sich aber auch ganz spezifisch an Menschen in der Praxis, die bei der Polizei, in Behörden oder bei Staatsanwaltschaften, als Richterinnen und Richter arbeiten, in der Naturschutzwacht oder als Ranger*innen aktiv sind.  „Unser Ziel ist es, dass Bayern wieder eine sichere Heimat für unsere Wildtiere wird und auch wir Menschen und unsere Vierbeiner wieder sorglos die Natur genießen können. Unsere Filme sollen aufklären, sensibilisieren und nachhaltig abschrecken”, erklärt Franziska Baur, Filmemacherin und Projektmanagerin der Gregor Louisoder Umweltstiftung von Tatort Natur. Unter www.tatort-natur.de können Interessierte die drei Kurzvideos ansehen.

Die illegale Verfolgung von geschützten Wildtieren, wie zum Beispiel Luchsen oder Greifvögeln, stellt eine akute Bedrohung für Bayerns Natur dar. Mit dem Ziel, diese Problematik aufzuzeigen, hat Franziska Baur im Laufe des vergangenen Jahres verschiedene Protagonisten in ganz Bayern getroffen, die in ihrer Arbeit mit dem Thema konfrontiert sind. Gemeinsam mit ihnen machen sich die Zuschauer*innen auf zu einer emotionalen und inspirierenden Erkundungsreise und erleben Naturschutz in Aktion. Die Bildungsfilmreihe soll die Schönheit der heimischen Natur zeigen und deren akute Bedrohung durch diejenigen, die Wildtiere mit perfiden Methoden loswerden möchten: durch Giftköder, Fallen oder Beschuss. 

Erst kürzlich machten der LBV und die GLUS wieder auf drei Fälle von vergifteten Greif- beziehungsweise Eulenvögeln aufmerksam. Zwei Uhus und ein Mäusebussard waren durch das illegale Kontaktgift Carbofuran gestorben. Aktuelle Fälle wie diese zeigen, wie wichtig es ist, das Bewusstsein für Naturschutzkriminalität in der Bevölkerung weiter zu schärfen. „Öffentlichkeitsarbeit ist eine zentrale Säule unseres Projektes Tatort Natur. Mit den neuen Filmen wollen wir möglichst viele Leute erreichen, um so auch eine soziale Kontrolle auszuüben. Das ist wahrscheinlich die wirksamste Methode, um Naturschutzkriminalität einzudämmen“, sagt Projektmanager Dr. Andreas von Lindeiner vom LBV. 

 

Optimale Inhalte für Fortbildungsveranstaltungen

Die drei Clips sind ab sofort verfügbar unter www.tatort-natur.de/material/bildungsfilme/ sowie auf den Plattformen YouTube, Vimeo und Facebook. Die Bildungsfilme eigenen sich optimal für Weiterbildungen. Bei einer internen Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Naturschutzkriminalität“ am Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm stießen die Filme bereits auf sehr positive Resonanz.

Verantwortlich für Redaktion und Moderation der Filme ist Franziska Baur. Kamera und Postproduktion hat Andreas Kastiunig von der Produktionsfirma stube 1 übernommen.

Im ersten Clip „Straftaten erkennen, melden, dokumentieren“ erklärt die Biologin und Projektmanagerin Franziska Baur gemeinsam mit Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Projektverantwortlicher, wie illegale Nachstellungen zu erkennen sind, welche Methoden verwendet werden und welche Strafen das Gesetz bei illegaler Tötung geschützter Wildtiere vorsieht.

Im Film „Den Tätern auf der Spur“ stellt Werner Sika, leitender Polizeidirektor des Polizeipräsidiums Niederbayern, anschaulich den Handlungsleitfaden für die Bayerische Polizei vor, der zum Einsatz kommt, wenn der Verdacht auf die illegale Tötung eines geschützten Wildtiers besteht. 

In „Toxikologische Spurensicherung“ erläutert Prof. Dr. med. vet. Hermann Ammer vom Lehrstuhl für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie der Ludwigs-Maximilian-Universität München, wie eine toxikologische Untersuchung bei Verdacht auf Vergiftung abläuft und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist.

Gemeinsames Projekt: „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“

In den vergangenen Jahren gab es in Sachen Naturschutzkriminalität viele dramatische Ereignisse, wie die illegale Tötung geschützter Luchse oder majestätischer Greifvögel. Einige dieser Arten haben es weiterhin schwer und brauchen dringend Unterstützung. Ein Großteil der Fälle bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos. Das muss sich dringend ändern. Der LBV und GLUS haben deshalb das Projekt „Tatort Natur – Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ gestartet. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Das Projekt leiten die Biologin Franziska Baur (GLUS) und der Biologe Dr. Andreas von Lindeiner (LBV). Mehr Informationen zum Projekt gibt es unter www.tatort-natur.de.

 

Franziska Baur, GLUS-Naturschutzreferentin, franziska.baur@umweltstiftung.com

 


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Giftgefahr in unseren Gärten: Schneckenkorn

Von Franziska Baur

 

Um Salat- und Blumenbeete vor Schnecken zu schützen, greifen noch immer viele Menschen zum giftigen Schneckenkorn, um den unerwünschten Besuchern den Garaus zu machen. Leider ist der giftige Wirkstoff nicht nur für die gefräßige Nacktschnecken (wie z.B. die spanische Wegschnecke Arion vulgaris) gefährlich, sondern auch zahlreiche andere Tiere fühlen sich von dem süßlichen Geruch angezogen und werden dadurch vergiftet. Darunter die nach Bundesartenschutzverordnung geschützte Weinbergschnecke (Helix pomatia), die – wie die meisten anderen Gehäuseschnecken – im Garten überhaupt keinen Schaden anrichten, da sie vorrangig totes Pflanzenmaterial fressen. Neben einer hohen Dunkelziffer weiterer vergifteter Wildtiere (v.a. Vögel und Säugetiere), werden außerdem immer wieder Vergiftungsfälle bei Hunden, Katzen oder sogar Kleinkindern gemeldet.

 

Wirkstoff Metaldehyd

Metaldehyd findet hauptsächlich als blaues Granulat in Schneckenkorn Anwendung. Es existieren jedoch auch andere, alternative Schneckenkornpräparate mit weniger toxischen Wirkstoffen auf dem Markt. Metaldehyd ist in der Europäischen Union als Pflanzenschutzmittel allgemein zugelassen. In Deutschland wurde die Zulassung dieses Wirkstoffs in Pflanzenschutzmitteln für die nicht-berufliche Verwendung zum 23. März 2022 jedoch widerrufen. Das Verbot für den Privatgebrauch unterstreicht die Gefährdungseinschätzung dieses Giftes, das in vielen Gärten leichtfertig ausgestreut wird. Die meisten Gartenbesitzenden wissen vermutlich nicht, welche Gefahr für sie selbst und andere Gartentiere, insbesondere für Igel, von dem Gift ausgeht.

 

Symptomatik Metaldehydvergiftung

Erste Anzeichen einer Metaldehydvergiftung entstehen meist innerhalb 0,5-3 Stunden nach oraler Aufnahme. Die Tiere zeigen häufig Speicheln, Erbrechen, Durchfall, erhöhte Temperatur und Schmerzen im Bauchraum. Blau oder blau-grüne Verfärbungen in Erbrochenem oder Durchfall können hinweisend für die Aufnahme von Schneckenkorn sein. Weitere Anzeichen sind neurologische Symptome wie Zittern und Gangbildstörungen. In schweren Fällen kann das Zittern zu anhaltenden Ganzkörperkrämpfen fortschreiten. Die Ausprägung der klinischen Symptomatik ist individuell unterschiedlich und hängt v.a. von der aufgenommenen Giftstoffmenge ab. Bei kleinen Tieren kann durch das geringe Körpergewicht schneller eine zu hohe Dosis im Körper erreicht werden.

 

 

Gegenmaßnahmen

Bei Verdacht oder beobachteter Giftaufnahme bzw. bei Auftreten der oben beschriebenen Symptome, sollte sofort eine Tierklinik oder ein Tierarzt aufgesucht werden. Für den Giftstoff existiert kein bekanntes direktes Gegenmittel. Sollte das Tier noch keine gravierenden Symptome aufweisen und ist die Aufnahme noch nicht allzu lange her, kann der Tierarzt Erbrechen auslösen. Damit soll der Giftstoff weitestmöglich aus dem Verdauungstrakt entfernt werden, und es kann einem potentiell drastischen Krankheitsverlauf entgegengewirkt werden. In keinem Fall sollten Sie selbst versuchen, das Tier mit Hausmittel erbrechen zu lassen! Sollte das Tier bereits deutliche neurologische Symptome zeigen, kann häufig kein Erbrechen mehr induziert werden, da das Komplikationsrisiko zu hoch wäre. Bei bestehenden Krampfanfällen, benötigt das Tier schnellstmöglich adäquate tierärztliche Versorgung. Es erfolgt eine Stabilisierung und Kontrolle der zum Teil lebensbedrohlichen Krampfanfälle (u.a. durch krampflösende Medikamente). Während eines solchen Anfalls sind die Tiere nicht bei vollem Bewusstsein und erkennen meist ihre Umgebung nicht, was mit unkontrolliertem Aggressionsverhalten verbunden sein kann. Daher ist unbedingt auf die eigene Sicherheit zu achten! Beim Anfassen der Tiere schützen Sie sich und das Tier beispielsweise durch eine Decke. Je nach Schweregrad der Vergiftung, müssen die Tiere nach der Erstversorgung in einer Klinik stationär aufgenommen, weiter behandelt (u.a. intravenöse Infusionsgabe) und überwacht werden.

 

Illegaler Einsatz in Fleischködern: Mehrere Hunde und Katzen vergiftet

Im Landkreis Eichstätt wurden Ende 2022 zahlreiche vergiftete Fleischköder gefunden. Sechs Hunde und zwei Katzen wurden durch das Gift schwer verletzt und zum Teil getötet. Der oder die Täter*in hat dabei das für Kinder, Katzen und Hunde besonders gefährliche und seit März 2022 für den Privatgebrauch verbotene Schneckenkorn mit dem Wirkstoff Metaldehyd verwendet. Die Aufnahme des Giftes führte mit einer gewissen Verzögerung zu zentralnervösen Ausfällen und Organversagen, vor allem der Nieren. Selbst wenn die Tiere die Vergiftung überleben, ist von bleibenden Organschäden auszugehen. Es ist davon auszugehen, dass die vergifteten Hunde nicht das Ziel der ausgelegten Köder waren. In der Gegend wurden aktuell streng geschützte Wölfe festgestellt. Es ist zu befürchten, dass diese durch solche Giftköder gefährdet werden könnten. Da das Ausbringen von Giftködern und die dadurch mögliche Tötung streng geschützter Wildtiere eine Straftat darstellt, haben Naturschützer Strafanzeige gestellt.

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