Umgang mit dem Wolf – Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

von Stefanie Morbach

In den kommenden Tagen soll im Bundestag über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abgestimmt werden.
Ändern soll sich:

  1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 45 folgende Angabe eingefügt: „§ 45a Umgang mit dem Wolf“.
  2. § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: 1.„ zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden,“.
  3. Nach § 45 wird folgender § 45a eingefügt: „§ 45a Umgang mit dem Wolf“
Umgang mit dem Wolf - Wolf Bundesnaturschutzgesetz
Foto: Axel Gomille

Unter „§ 45a Umgang mit dem Wolf“ werden verschiedene Umstände beschrieben unter denen ein oder mehrere Wölfe dann entnommen oder geschossen werden können, siehe dazu.
Dies alles bezieht sich auf den Wolf und im Anschreiben aus dem Bundestag entsteht der Eindruck es ginge hier einzig und alleine um den Wolf.
Allerdings soll auch folgender Abschnitt abgeändert werden:
(7) Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden sowie im Fall des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen
1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden, (…)

Die Wortwahl „erhebliche Schäden“ soll dann in „ernste Schäden“ umformuliert werden. Und das würde sich nicht alleine auf den Wolf beziehen, sondern alle streng geschützten Wildtierarten, die dieser Gesetzesregelung unterliegen.
Der Wolf mag ein prominentes, medienwirksames Beispiel sein, aber schwerwiegende Auswirkungen könnte das auch für andere „unliebsame“ Arten wie z.B. dem Fischotter haben.
Ginge es nur um den Wolf, mag der ein oder andere sagen: Ausbreitungstendenz passt, Vermehrungstendenz passt … Da brauchen wir kein Aufheben um die Gesetzesänderung machen. Noch immer ist er eine streng geschützte Tierart, es gelten internationale Abkommen, der Allgemeinheit der Wölfe tut das keinen Abbruch.
Zeitgleich nutzen weitere Akteure genau diesen populären Wolf, um gegen die Gesetzesänderung zu protestieren. Ja, auch hier kann man den Wolf als „Leuchtturmart“ nutzen. Nur täuscht man damit auch diejenigen, die dem Wolf gänzlich kritisch gegenüberstehen, die grundsätzlich aber eine Verwässerung der Gesetzeslage auch für andere wichtige Wildtierarten nicht befürworten würden.
Es ist verzwickt. Wir sind gespannt, wie der Bundestag sich – hoffentlich nach intensiver, reiflicher Überlegung – entscheiden wird. Letzten Endes werden dann wohl erste Klagen und richterliche Entscheidungen die Interpretation und den weiteren Weg zeigen müssen.

Weitere Informationen: Stellungnahme Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).


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Der erste Bayerische Luchsprozess – Chance oder Fail?

Luchsprozess Regenburg Gericht

von Franziska Baur

Präzedenzfall für künftigen Umgang mit illegalen Tötungen geschützter Wildtiere: Urteil mit Geldstrafe für 54-jährigen Jäger wegen Besitz einer illegalen Waffe (Nachtsicht-Zielgerät) und dem vorsätzlichen Nachstellen einer streng geschützten Tierart. Am Amtsgericht Cham fand am 12.09.2019 der langerwartete Prozess gegen den Angeklagten statt und für schuldig befunden. Ein Geständnis blieb aus und die Beweislage war leider auch dünn. Somit wurde er lediglich zu einer Geldstrafe über 3.000 € verurteilt plus Verfahrenskosten unbekannter Höhe. Weiterhin musste er alle Waffen abgeben, sowie seinen Jagdschein und Waffenbesitzkarte.

Wie kam es zum ersten Bayerischen Luchsprozess?

Ein Mitarbeiter des Luchsprojektes Bayern entdeckte im Mai 2015 bei Kaitersberg (Lamer Winkel) vier abgetrennte Luchsvorderläufe in der Nähe von Fotofallen. Die Vermutung liegt nahe, dass die Pfoten absichtlich als Provokation platziert wurden. Der DNA-Abgleich am Berliner Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung und am Gelnhausener Senckenberg Institut für Wildtiergenetik belegte: Die Extremitäten stammten von den Bayerischen Luchsen „Leo“ und „Leonie“. Auf einen der Luchse war laut Gutachten zwei Monate vor seinem Tod zweimal geschossen worden. Die streng geschützten Tiere waren Hoffnungsträger der dortigen Luchspopulation. Sie hatten sich im Lamer Winkel angesiedelt und war innerhalb des Monitorings anhand von Wildkameras regelmäßig identifiziert worden. Der Lamer Winkel im nördlichen Bayerischen Wald ist eine beliebte Urlaubsregion und gleichzeitig ideales Luchsgebiet – nur leider verschwinden die ansässigen Luchse dort regelmäßig spurlos. Man spricht vom „Bermudadreieck der Luchse“. 14 Tiere waren es seit 2010, deren Spuren sich verloren und sechs in ganz Bayern, die nachweislich Opfer illegaler Tötungen wurden. Unter ihnen der am Straßenrand gefundene Jungluchs bei Schönberg. Forensische Untersuchungen belegten eindeutig: die Todesursache war nicht der Verkehr, sondern er wurde auf bestialische Weise stranguliert. Weitere Opfer sind eine mit drei Jungen trächtige Luchsin, die in der Nähe von Bodenmais mit Schrot erschossen wurde (2013), eine besenderte Luchsin („Tessa“) bei Rinchnach, nachdem sie von einem mit Carbofuran vergifteten Rehkadaver gefressen hatte (2012), und zu guter Letzt „Alus“, welcher 2017 kopflos im Saalachsee aufgefunden worden war – erschossen und von Menschenhand verstümmelt.

Tessa

“Tessa” (2012)

Da die zuständigen Beamten des Polizeipräsidiums Oberpfalz, PI Bad Kötzting, im Falle „Leo und Leonie“ lange im Dunkeln tappten, lobte die damalige Umweltministerin Scharf im März 2016 10.000 € Belohnung aus, für sachdienliche Hinweise. Die Forderungen von Naturschutzverbänden nach konsequenteren Strafverfolgungen nahmen zu, nicht zuletzt durch die Tagung „Naturschutzkriminalität stoppen!“ im Bayerischen Wald Ende 2015, bei welcher der Grundstein für eine neuartige Kooperation von Naturschutzorganisationen und Polizei gelegt wurde. Die bis dahin eher schleppende strafrechtliche Verfolgung solcher Fälle wurde neu strukturiert, ein polizeiinternes Handlungspapier entwickelt und Beamten auf allen Ebenen wurden fachlich fortgebildet.

Polizei und Staatsanwaltschaft (Regensburg: Oberstaatsanwalt Pfaller) leisteten im Falle Leo und Leonie beachtlich aufwändige Ermittlungen. Zunächst wurde gegen Unbekannt ermittelt; nach Eingang von Hinweisen gegen einen beschuldigten Jäger wegen Verdacht auf Jagdwilderei, sowie wegen Verstößen gegen Bundesnaturschutz- und Tierschutzgesetz. Bei einer Hausdurchsuchung in Lohberg, Lkrs. Cham im Dezember 2016 fand man Luchstrophäen (2 Ohren, 5 Krallen), Lebendfang-Luchsfallen, Munition im Kaliber 22 lfB (lang für Büchsen), ein Wurfstern und Nachtsicht-Zieleinrichtungen (Nachtsichtgerät mit Aufsetzvorrichtung auf das Zielfernrohr).

Im Februar/März 2019 wurde das Ergebnis äußerst schwieriger Ermittlungen veröffentlicht: Beim Vergleich zwischen den in den Luchskadavern aufgefundenen Projektilfragmenten und der sichergestellten Munition des Jagdberechtigten konnte keine Übereinstimmung festgestellt werden. Ebenso wenig zeigte die Vergleichsuntersuchung der aufgefundenen Luchsbeine, mit den beim Beschuldigten sichergestellten Luchspfoten und -ohren, Übereinstimmung. Die DNA wurde mit der tschechischen Luchs-Datenbank abgeglichen. Außerdem gab es ein aufwendiges ballistisches Gutachten zu den Geschosspartikeln. Diese Untersuchung ging weit über das Übliche hinaus: Experten vom Bayerischen LKA führten eine Blei-Isotopen-Analyse durch. Weiterhin wurden Schmauchspuren und Tierhaare an der Lebendfalle untersucht.

Dem Beschuldigten konnte eine Beteiligung an dem Fall „Leo und Leonie“ oder deren Tötung nicht nachgewiesen werden. Somit wurde das Ermittlungsverfahren gemäß §170 Absatz 2 StPO mangels Tatnachweis eingestellt, ebenso die Ermittlungen wegen Tötung des anderen Luchses, dessen Pfoten und Ohren man bei der Hausdurchsuchung entdeckt hatte. Nicht beweisen konnten die Behörden weitere illegale Wildtier-Tötungen, die er gegenüber einem Zeugen behauptet hatte. Konkrete Ereignisse konnten mangels Geständnis, geeigneter Spuren und Beweismittel nicht mit der notwendigen Sicherheit – im Hinblick auf Tathandlung, Tatzeit und Tatort – festgestellt werden.

Die Anklage

Aufgrund der bei der Durchsuchung sichergestellten Beweismittel erhob die Staatsanwaltschaft Regensburg dennoch Anklage gegen den tatverdächtigen Jäger. Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift der vorsätzliche Besitz zweier verbotener Waffen zur Last gelegt: Nachtsicht-/zielgerät und Wurfstern. Zum anderen die in einem Waldgebiet (Eigenjagdrevier des Beschuldigten) aufgefundene Lebendfalle. Aufgrund der an der Falle gesicherten Spuren und weiterer Beweismittel besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht, dass der 53-Jährige mit Hilfe dieser Falle Luchsen nachstellte und im Zeitraum zwischen Juni 2014 und September 2016 mindestens einen Luchs fing, welchen er anschließend mit einer Kurzwaffe des Kalibers .22 oder .347 Magnum tötete. Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten deshalb in ihrer Anklageschrift auch das vorsätzliche Nachstellen und Töten eines wildlebenden Tieres einer streng geschützten Art, strafbar nach dem Bundesnaturschutzgesetz, zur Last. Dem Mann wird ein Vergehen nach §71 des Bundesnaturschutzgesetzes vorgeworfen. Der mögliche Strafrahmen für die beiden Anklagepunkte liegt bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

 

Die schwierige Rückkehr der Luchse nach Bayern

Durch Bayerns Wälder streifen derzeit etwa 70 Luchse (inkl. Jungtiere), das Hauptverbreitungsgebiet liegt im Bayerischen Wald. Deutschlandweit sind wir bei ca. 135 Tieren (Bayern, Harz, Rheinlandpfalz). Nicht nur illegale Abschüsse machen es den Pinselohren in Bayern schwer, auch der veraltete Managementplan von 2008 lässt keine aktive Wiederansiedlung zu – um den fragilen Bestand aufzufrischen. Dabei sollten Luchse zu den beliebtesten Tieren der Welt gehören: Sie haben den Charme aller Katzen, sind grazil, hübsch anzuschauen und für den Menschen ungefährlich. Dass sie um 1900 herum trotzdem in West- und Südeuropa praktisch ausgerottet waren, lag in erster Linie an der damaligen Haltung gegenüber großen Beutegreifern. Dass sie es heute noch immer nicht schaffen, in ihre angestammten Lebensräume zurückzukehren, liegt hauptsächlich an einigen wenigen schwarzen Schafen, die sie illegal – teils auf sehr grausame Art und Weise – töten. In ganz Europa dürfte es ca. 10.000 Luchse geben, die meisten davon in Skandinavien und Osteuropa. Kleinem isolierte Populationen in Mitteleuropa, wie z.B. in den Schweizer Alpen, stammen allesamt aus Wiederansiedlungen, mit denen in vielen Ländern ab den 1970er-Jahren begonnen wurde. Bayern profitierte diesbezüglich von den Bemühungen Tschechiens, das in den 1980er-Jahren auf seiner Seite des Böhmerwaldes 17 Luchse auswilderte. Da die Tiere ein großes Streifgebiet beanspruchen, sich aber nicht an Landesgrenzen halten, ist das bayerisch-tschechisch-österreichische Grenzgebiet, also der Bayerische Wald und der südliche Oberpfälzer Wald, bis heute das Areal mit den meisten Luchssichtungen hierzulande. Insgesamt wird die Bayerisch-Böhmisch-Österreichische Population auf 110 Tiere geschätzt. Jedoch wäre es dringend an der Zeit den Bestand mit „frischem Blut“ aufzufrischen, um die genetische Diversität zu verbessern. Ein Blick zu unseren österreichischen Nachbarn lehrt uns: 2011/12 wurden dort drei Tiere aus der Schweiz angesiedelt, um den Bestand im Nationalpark Kalkalpen zu stützen. Dies führte zu Nachwuchs, aber 2015 brach der kleine Bestand wieder aufgrund zweier illegaler Abschüsse ein. Das verantwortliche Jägerehepaar musste für sein verbotenes Jagdvergnügen jeweils 12.000 Euro Schadensersatz zahlen. Um den Verlust auszugleichen, wurden zwei neue Luchse in den Kalkalpen angesiedelt. Jetzt hofft man wieder auf Nachwuchs.

Illegale Abschüsse sind das, was die Rückkehr des Luchses am meisten behindert – bei den geringen Stückzahlen ist jedes getötete Tier ein Verlust, der schwer auszugleichen ist. Zudem mangelt es an einem bundesweiten und länderübergreifenden Management: “Bayern tut definitiv zu wenig für die Wiederansiedlung”, ist Franziska Baur überzeugt. Die Gregor Louisoder Umweltstiftung und der Landesbund für Vogelschutz e.V. fordern daher das gezielte Freisetzen von Luchsen in geeigneten bayerischen Mittelgebirgen und im bayerischen Alpenraum, sowie Ersatzfreilassungen für illegal zu Tode gekommene Tiere, wie z.B. Alus im Grenzgebiet Bayern und Österreich. „Der veraltete Managementplan Luchs von 2008 muss geändert werden, um dies zu legalisieren“, plädiert Baur. Auch der Kampf gegen die illegale Jagd müsse weiterhin aufrecht gehalten werden und darf nicht einschlafen. Jedem verurteilten Täter muss mindestens der Jagdschein und die Waffenbesitzkarte entzogen werden. Wir fordern: „Nach den umfassenden Bekenntnissen von Polizei, Innenministerium und Staatsanwaltschaft müssen jetzt Taten folgen und Anschluss an internationale Standards bei Prävention und Verfolgung von Naturschutzkriminalität gefunden werden.“

 

Konflikt zwischen Jägerschaft und Naturschutz

Die Auseinandersetzung um das Schalenwild ist laut Dr. Angela Lüchtrath ein Ersatzkrieg zwischen Jägerschaft und Naturschutz. Lüchtrath (2011) erklärt dies damit, dass die Jägerschaft gegenüber dem Naturschutz viel Einfluss verloren hat, dass ihre positive Rolle in der Kulturlandschaft in Frage gestellt wird, und dass ihr immer mehr Kompetenzen entzogen werden. In diesem Konflikt sei der Luchs zu einer Ikone des Naturschutzes geworden (Schraml & Heurich 2016). Die Jäger sähen im Luchs den „Handlanger“ einer Forstpolitik, die gegen ihre Interessen gerichtet sei. Mit der Ablehnung oder gar Tötung dieser Ikone träfen die Jäger das andere Lager (Forst und Naturschutz) insgesamt.

 

Über den aktuellen Luchsprozess hinaus – Studie zu illegalen Tötungen

Eine wissenschaftliche Studie von Heurich (2018) hat alle verfügbaren Daten des Luchsmonitorings ausgewertet und ist zu dem ernüchternden Ergebnis gekommen, dass das Vorkommen von Luchsen mit wachsender Entfernung von den Grenzen des Schutzgebietes rapide abnimmt, obwohl zahlreiche günstige Luchshabitate wie der Lamer Winkel existieren. Die Luchse schaffen es also nicht, die Lebensräume zu besiedeln, die ihnen zur Verfügung stehen. Anders als bei Wölfen gibt es bei Luchsen keine innerartliche Aggression, auch der Straßenverkehr fällt als Todesursache kaum ins Gewicht. Neben der normalen Jungensterblichkeit ist daher die illegale Tötung der entscheidende Faktor, der die fragile bayerisch-tschechische Luchspopulation limitiert.

Dennoch hat der öffentliche und strafrechtliche Druck der letzten Jahre, das Medieninteresse und das wachsende Bewusstsein der Bevölkerung für die heimische Artenvielfalt Wirkung gezeigt. Derzeit gibt es die meisten Luchse seit ca. 200 Jahren und darüber sind wir mehr als glücklich! Dennoch bleibt der kritische Erhaltungszustand dieser Tierart bestehen und unser Ziel ist, eine stabile, gut vernetzte Population, welche langfristig in ihrer ursprünglichen Heimat überleben kann.

 

Was kommt nach dem Luchsprozess?

Projektstart: Tatort Natur – Naturschutzkriminalität stoppen!

Gregor Louisoder Umweltstiftung und Landesbund für Vogelschutz e.V. schreiten bereits jetzt zur Tat und setzen die langgeforderte Dokumentation aller bekannten Fälle um und bieten eine neue Informations- und Melde-Plattform: www.tatort-natur.de (im Aufbau!). Dort finden Sie eine Karte mit den Hot Spots illegaler Tötungen, spannende Tierportraits, Checklisten und jede Menge Hintergrundinfos zu dem wichtigen Thema „Naturschutzkriminalität“.

Das Kooperationsprojekt „Tatort Natur“ ruft auf: „In den vergangenen Monaten wurden in Bayern mehrere eklatante Fälle von Naturschutzkriminalität bekannt. Wer draußen in der Natur unterwegs ist und auf verdächtige tote Tiere stößt, den rufen wir dazu auf: Nichts anfassen, alles dokumentieren, umgehend die Polizei rufen, sowie eine Meldung auf www.tatort-natur.de abgeben.“

Aussichten für die Zukunft

Wünschenwert ist, dass wir unsere heimische Natur wieder wertschätzen lernen und wir sind mit der derzeitige Bewegung – Volksbegehren Artenvielfalt, Fridays for Future – auf einem guten Weg. Typischerweise finden wir oft die exotischen Tiere besonders anziehend und schützenswert – Elefant, Tiger oder Delfine.Dass wir mindestens genauso faszinierende Tiere direkt vor unserer Haustür haben, vergessen viele. Diese Tiere brauchen ebenfalls unseren Schutz, unsere Wertschätzung, und zwar wegen ihres Eigenwerts und ihrer puren Daseinsberechtigung. Ja, sie haben einen ökologischen Wert und eine wichtige Rolle im System, aber in erster Linie sind es Lebewesen – wie wir Menschen – welche ein Recht darauf haben, hier in Bayern in Ruhe leben und ihre Jungen großziehen dürfen.

Es ist zu hoffen, dass die pure Lust am Töten, das Loswerden von unerwünschten Jagdkonkurrenten und das Sammeln von Trophäen denjenigen vermiest wird, die sich bisher keine Konsequenzen erwarten. Da das Töten seltener, geschützter Wildtiere zum absoluten Tabu in der Gesellschaft erklärt wurde, wird es auch immer weniger Publikum zum stolzen Präsentieren seiner Taten geben. Schwarze Schafe und Einzeltäter wird es vermutlich immer geben und hier muss ein adäquates Strafmaß konsequent umgesetzt werden – und Anschluss an internationale Standards gefunden werden, wo wir momentan EU-weit in Sachen Verfolgung von Wildtierkriminalität (u.a. mit hochausgebildeten Anti-Wilderer Einheiten) eine der Schlusslichter sind.


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Ein Bär vor der bayerischen Tür

Bär

Eigentlich erstaunlich, dass sich erst nach 13(!) Jahren wieder ein Bär Richtung Bayern begibt. Mitte Juni 2019 wurde im Bezirk Reutte (Tirol) ein Bär auf einer Wildtierkamera nachgewiesen. Ende Mai tauchten bereits Spuren im Paznauntal/Nordtirol auf. Anfang Juni wurden im Pitztal/Tirol Schafe gerissen. Die Behörden gehen davon aus, dass es sich jeweils um dasselbe Tier handelt. Wahrscheinlich kommt es aus dem Trentino. Zur Abklärung laufen derzeit noch genetische Untersuchungen.

„Das Tier zeigt keine Neigung, an und in Siedlungen nach Nahrung zu suchen, sondern verhält sich sehr vorsichtig und unauffällig“, lässt das Landesamt für Umwelt verlauten. Dennoch ist – wie bei jedem Wildtier – Respekt geboten. Mit einem Teddy haben Bären nicht viel gemeinsam. Es sind keine Kuscheltiere, sondern Beutegreifer. Hierzu unsere Position dazu.

Wichtige Verhaltensweisen im Umgang mit dem Bären und Empfehlung vom Landesamt für Umwelt ist:

Haben Sie Respekt vor dem Tier und lassen es in Ruhe.
Halten Sie bei direkter Begegnung Abstand und ziehen sich langsam zurück.
Lassen Sie keine Abfälle wie Essensreste in der freien Landschaft zurück.

Es gibt wenige Bären in den Abruzzen und den Pyrenäen, einige mehr in den Karpaten, dem Baltikum und dem Balkan. Es werden Jungbären geboren, die im Alter von 1-2 Jahren Abwandern und als Einzelgänger eigene Gebiete aufsuchen. Bären werden im Winter geboren, verbringen den darauffolgenden Sommer und Winter mit ihrer Mutter (und Geschwistern). Mit der folgenden Paarungszeit trennen sich die Jungtiere meist von den Müttern. Als Erwachsen gelten männliche Bären mit vier Jahren. Weibliche Tiere gelten nach dem ersten Wurf als ausgewachsen. Dieser Zeitpunkt scheint stark vom Ernährungszustand abzuhängen (3-5 Jahre). (Quelle: Der Bär, Michaela Skuban in Wolf, Luchs und Bär in der Kulturlandschaft; Hrsg. Marco Heurich, Verl. Ulmer)

Ein Bär steht also wieder vor der Tür. Die Landesgrenzen sind im nicht bekannt und so kann es durchaus sein, dass er auch bayerischen Boden betritt. Die Frage ist nicht, ob wir ihn reinlassen wollen. Die Frage ist: wie gehen wir damit um wenn er da ist? Zuständige Behörden und die bayerische Politik hatten 13 Jahre lang Zeit sich das zu überlegen. Wir hoffen sie haben die Zeit genutzt …

Weitere Informationen zum Bären…

Literaturempfehlung: M. Heurich (Hrsg.): Wolf, Luchs und Bär in der Kulturlandschaft, Verlag Ulmer, 2019


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Wolf – Änderung Bundesnaturschutzgesetz

Und da kochen sie wieder die Emotionen! Am 21.5. 2019 wurde der „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ im Bundeskabinett beschlossen. …und zack hatte jeder einen Kommentar. Wir halten uns zurück und versuchen den Inhalt zusammenzufassen – mit ein paar Hinweisen. Und natürlich den offiziellen Gesetzesentwurf.

Änderung Bundesnaturschutzgesetz… doch…

Was steht drin?

  • Das Füttern von Wölfen soll verboten werden
  • Auch wenn unklar ist welches Individuum einen Nutztierriss verursacht hat, sollen künftig Entscheidungen zum Abschuss erleichtert werden.
  • Freiwillige Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten bei der Entnahme soll geregelt sein.
  • Entnahme von Hybriden durch zuständige Naturschutzbehörde

Fütterungsverbot

Leider ist es dem gesunden Menschenverstand nicht zumutbar, dass selbstverständlich KEINE Wildtiere – schon gar keine Beutegreifer angefüttert werden sollten. Tauben und Enten tut es bekanntlich nicht gut, Wildschweine werden durch diese Gewöhnung an Futter in Menschennähe eine Plage und Gefahr und ebenso auch die Wölfe. Warum neigt der Mensch dazu alles füttern zu müssen…? Man weiß es nicht. Wenn also die Vernunft das nicht klärt, muss es wohl ein Gesetz tun.
Somit wird die Fütterung zur Ordnungswidrigkeit und kann verfolgt werden.
Anmerkung: Allerdings sollte man auch die nicht gezielten Fütterungen – allen voran beispielsweise Luderplätze – überdenken. Zumindest deren Standort sollte so gewählt sein, dass möglicherweise vorbeikommende Wölfe diese nicht mit Menschennähe verknüpfen.

Änderung Bundesnaturschutzgesetz
Änderung Bundesnaturschutzgesetz: Wie sehen die Änderungen im Detail aus?
Foto: Sabine Heymann

Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung

Der Gesetzentwurf sieht vor, „dass wenn Schäden bei Nutztierrissen keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet worden sind, der Abschuss einzelner Mitglieder (…) in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang bei bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung zu einem bestimmten Einzeltier (…)“ möglich sind. So zumindest formuliert in § 45 (2), S. 3 des Gesetzentwurfes. Ergänzt wird dies allerdings im Anhang „Begründung B. Besonderer Teil“ durch den Satz „…dass der Ausnahmegrund erfordert, dass der drohende oder bereits eingetretene Schaden „ernst“ (…) ist.“ In der Gesetzesformulierung ist also von einer „Wiederholungstat“ die Rede. Im Anhang lässt sich die Formulierung „drohender Schaden“ eher präventiv verstehen. Letztendlich wird es im konkreten Fall dann im Ermessen der zuständigen Behörde sein.
Es handelt sich für die streng geschützte Tierart Wolf stets um eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Dabei kann die Genehmigung nicht ausschließlich für einen bestimmten riss-verursachenden Wolf gelten, wie oben erwähnt. Grundsätzlich soll aber weiterhin in erster Linie das Tier abgeschossen werden, dass die Schäden verursacht hat. Ist der Abschuss erfolgreich, soll, wenn möglich und eine Vergleichs-DNA vorliegt, ein genetischer Abgleich klären, ob es sich um den Verursacher handelt. Stellen sich die Risse ein, gilt die Ausnahmegenehmigung als genutzt und läuft mit sofortiger Wirkung aus. Werden weiterhin Schäden dokumentiert, kann ein weiterer Wolf geschossen werden. Ein Riss durch Hund oder bloße Nachnutzung durch den Wolf soll dem Entwurf nach mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein. Heißt aber: Nutztierriss – es kann sukzessive eine Abschussgenehmigung für sich dort aufhaltende Wölfe ausgesprochen werden. Bislang musste die Tat einem Wolf (genetisch) zugeordnet werden.
Anmerkung: Laut bayerischem Aktionsplan Wolf wird eine Entnahme nur erteilt, wenn Herdenschutzmaßnahmen wiederholt überwunden werden, es Risse in nicht schützbaren Weidegebieten gibt oder Menschen in Gefahr sind. („nicht schützbare Weidegebiete” werden hier im Artikel nicht weiter diskutiert siehe Blogbeitrag) Die Mindestanforderung Herdenschutz in Bayern werden voraussichtlich 90cm Netzhöhe bzw. min. 4 Litzen auf 20, 40, 65, 90 cm; 1 Joule, min. 4000 Volt sein. Die dringlich ausstehende Förderrichtlinie muss nun von Seiten der EU abgesegnet werden. Bislang gibt es sie für Bayern nicht. Allerdings ist sie zwingend notwendig, um letztendlich über erhoffte Sinnhaftigkeit eines Abschusses entscheiden zu können.
Gleiche Entnahmeregelung gilt bei Gefahr für den Menschen (Verletzung durch einen Wolf, Verfolgung oder Aggressivität ohne Provokation).

Beteiligung von Jagdausübungsberechtigten beim Abschuss von Wölfen

Jagdausübungsberechtigte sollen zukünftig bevorzugt bei der Entnahme einbezogen werden. Dies soll für die Jäger freiwillig bleiben. Bislang konnten Wölfe nur von eigens benannten Personen geschossen werden. Sicherlich verfügen Jäger aus der Region über bessere Ortskenntnisse. Ob dadurch auch ein Abschuss leichter wird, bleibt abzuwarten. Zudem müssen sich auch Jäger finden –den gesellschaftlichen/sozialen Druck sollte man da nicht unterschätzen. Dulden muss der Jagdausübungsberechtigte die Entnahme in seinem Revier, selbst wenn er nicht aktiv werden möchte.

Umgang mit Hybriden

Grundsätzlich unterliegen Hybride bis in die 4. Generation dem gleichen Schutzstatus wie der Wolf. In Deutschland traten zwei Fälle (2013, 2017) auf. Nun soll die Entscheidung für eine Entnahmegenehmigung die zuständige Regierungsbehörde treffen. Hybride sollen, auch wenn sie keinen Schaden anrichten, entnommen werden. Bei erwachsenen Tieren wird dies im Regelfall die Tötung sein, da ein Leben in Gefangenschaft für diese Tiere oftmals unerträglich ist.
Mehr über Hybride in Deutschland können Sie hier nachlesen.

Herdenschutz

Änderung Bundesnaturschutzgesetz
Änderung Bundesnaturschutzgesetz: Wie sieht es mit dem Herdenschutz aus?

In der Begründung zur Gesetzesänderung wird mit einem Satz auf die Bedeutung des Herdenschutzes „zur Abwehr von Schäden an Nutztieren“ eingegangen. In der Pressemeldung aus dem BMU heißt es „Voraussetzung bleibt, dass die Weidetierhalter ihre Herden ausreichend schützen. Nur so lernen Wölfe Nutztiere gar nicht erst als leichte Beute kennen. Abgeschossen werden dürfen nur Wölfe, die Herdenschutzzäune mehr als einmal überwinden. Das ist bereits gängige Praxis in den Bundesländern, die in jedem Einzelfall den Abschuss anordnen müssen.“ Siehe: https://www.bmu.de/pressemitteilung/schulze-neuregelung-zum-wolf-ist-vernuenftiger-interessenausgleich-zwischen-artenschutz-und-weidetie/

Änderung Bundesnaturschutzgesetz: Das Bundesnaturschutzgesetz regelt nicht den Herdenschutz. ABER weiterhin müssen alle Register der Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände gezogen werden, um Herdenschutz zu fördern und den Erhalt der Weidewirtschaft zu fordern. Die Politik ist hier gefragt Regelungen festzusetzen und dementsprechend zu unterstützen. Herdenschutz ist längst noch nicht etabliert. Hier reden wir nicht von Hochsicherheitsarealen für Weidetiere, sondern von grundsätzlich guter Weidezaunpraxis.
Außen vor ist das Thema Vergrämung, so dass nicht nur durch ausreichende Weidezäune, sondern auch weitere Maßnahmen übergriffige Wölfe vertrieben werden können. Dringend muss auch dies geregelt werden, um Weidetierhaltern eine Möglichkeit zu geben Wölfe, die sie in flagranti erwischen nachdrücklich abzuwehren. Letztendlich dient dies dem Schutz der Weidetiere und der Wölfe.
Wie die Ergänzungen im Bundesnaturschutzgesetz – nach in Kraft treten – dann interpretiert und umgesetzt werden, werden wir alle wohl erst im Fall der Fälle sehen.
Es ist naiv zu glauben Wölfe könnten durch Abschuss daran gehindert werden wieder durch unsere Lande zu streifen oder Weidetiere zu reißen. Dies gilt nur für den getöteten Wolf. „Zur Abwehr von Schäden an Nutztieren ist der Herdenschutz von ausschlaggebender Bedeutung.“ (Begründung A. Allgemeiner Teil „Zielsetzung und Notwendigkeit“) Ein wahrer Satz, dem aber zu Grunde liegen muss, dass Abschuss von Wölfen (zumal präventiv), kein Herdenschutz ist.


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Unter Strom – Zaunbau und Herdenschutz

Die Gregor Louisoder Umweltstiftung und der Landesverband der Schafhalter in Bayern organisierten ein Weidezaunseminar. Gute fachliche Praxis ist das A und O für ein sicheres Zäunen der Weidetiere.
Ähnlich wie mit einem erste Hilfe Kurs verhält es sich auch mit dem Wissen um den Weidezaunbau. Alles zig Mal gelesen, gehört und gesehen, doch im alltäglichen Tun schleichen sich doch vermeintliche Bequemlichkeiten ein. Sei es, dass man Wissen vergisst oder für genaues Arbeiten einfach keine Zeit bleibt. Konsequenz – Gott sei dank selten, aber gravierend: die Herde bricht aus, schlimmer noch: ungebetene Gäste brechen ein.
So befasste sich das Seminar nicht nur mit dem guten Einzäunen der Schafe oder anderer Weidetiere, sondern mit auch mit dem bestmöglichen Auszäunen von Beutegreifern (Wolf, Fuchs, Hund) oder Tipps zur Unfallverhütung mit Reh oder Schwarzwild.
Nutztierhalter und freiwillige Helfer aus dem Bereich Schafhaltung/Herdenschutz informierten sich auf dem Hof von Annemarie und Bonaventura Lohner. Der Nebenerwerb-Betrieb im Landkreis Mühldorf hält ostfriesische Milchschafe und zu deren Schutz zwei Pyrenäenberghunde. Nach mehreren Rissen entschied sich das Ehepaar Lohner für die Anschaffung dieser Herdenschutzhunde.

Veranstalter und Referenten – von rechts: Luis Zink (Firma Kerbl), Rene Gomringer (Landesverband Bayerischer Schafhalter), Stefanie Morbach (Gregor Louisoder Umweltstiftung), Bonaventura Lohner (Schafhalter Au am Inn), Marco Stubenrauch (Firma Kerbl)

Blick auf den Zaun

Fachlichen Input gab Luis Zink von der Firma Kerbl. Er frischte Grundlagen zu Volt, Ampere, Ohm, Erdung und Leitermaterial auf und stellte die Produkte der Firma vor. Interessant war dabei v.a. die Vorstellung des Plus-Minus Zauns und des hohen 1,22m Netzzaunes. Bereits im Theorie Teil wurde das Für und Wider diskutiert. Die Teilnehmer berichteten aus ihrem Arbeitsalltag und trugen Wünsche an den Techniker heran. Außerdem ging es um Sicherheitsbestimmungen und Maßnahmen zur Unfallverhütung.

Wichtige Punkte:

  • Pflicht für Hinweisschilder (Stromzaun) an Wegen
  • Kein guter Stromfluss ohne ausreichende Erdung!
  • Leitermaterial sollte einen Widerstand unter 1 Ohm haben
Herdenschutz

Blick vor und hinter den Zaun

Katharina Mikschl vermittelte den Blick eines Wildtieres auf den Zaun bzw. auf die dahinterliegende leichte Beute. Mikschl beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Wildtieren, von Reh bis Wolf.
Es geht beim Zäunen nicht nur darum die Schafe und andere Weidetiere auf einer bestimmten Fläche zu halten. Jahr für Jahr verheddern sich Rehe in Elektronetzen, Wildschweine reißen Zäune nieder. Zum einen kann dies für die Tiere schmerzhaft oder sogar tödlich sein. Andererseits sind damit Kosten für den Schaden verbunden und beschädigte Zäunen bieten nicht mehr den Schutz, den sie jederzeit leisten sollten. Ein beschädigter Zaun ist in der Folge auch leichter für einen Wolf zu überwinden.

Wie können Wildtiere auf den Zaun aufmerksam gemacht werden?

  • Darauf achten wo Wildwechsel verlaufen. Wo kommen Tiere aus dem Wald?
  • Wenn möglich Zaun nicht unmittelbar an Waldrand anschließen lassen.
  • Flatterbänder an Wildwechsel und Zaun hängen, so dass die Tiere gebremst und aufmerksam werden.
  • Guter Stromfluss
  • Hunde-Geruch macht Wildschwein und Reh vorsichtiger. Teilnehmer mit (Herdenschutz) Hunden berichten, dass sie seit dem Einsatz der Hunde keine Probleme mehr mit Wildtieren im oder am Zaun haben.
Zaunbau für den Herdenschutz
Pyrenäenberghunde für den Herdenschutz

Der Wolf am Zaun

Selbstverständlich ging es auch um die zunehmende Präsenz von Beutegreifern – allen voran dem Wolf. Bayern hat mittlerweile in vier Regionen standorttreue Wolfsrudel, Wolfspaare oder ein Einzeltier. Durchziehende Wölfe können überall auftauchen. Einfache Beute sind Schafe, zumal wenn sie nicht weiter geschützt sind. Minimum ist ein elektrifizierter Zaun (Netzzaun oder min. 4 Litzen). Zusätzlich gibt es verschiedene Maßnahmen, die das Jagdverhalten und die Kosten-Nutzen-Abwägung des Wolfes bremsen können. „Der Wolf macht‘s wie der Fuchs am Hennenstall. Er wird immer wieder vorbeischauen und testen. Und eines Tages ist der Stall nicht geschlossen…, das darf nicht passieren“, sagt Katharina Mikschl.
Der erste Kontakt muss weh tun
Egal ob nahe eines Wolfvorkommens oder nur in Gebieten, durch die ein Wolf wandern könnte: der Erstkontakt von Wölfen mit Weidetieren muss schmerzhaft sein. Nur so gibt es eine Chance dem Wolf die Weidetiere als schwere, riskante Beute klar zu machen.
Herdenschutz und seine Facetten
Nicht jedes System ist zu jedem Zeitpunkt für jeden Betrieb in jeder Region umsetzbar. Es gilt auch hier ein Abwägen und variieren nach Möglichkeiten. UND längst nicht in jeder Region ist das volle Register an Maßnahmen notwendig. Ein guter Stromzaun jedoch ist das Minimum und sollte es auch heute schon sein.

  • Minimum ist ein guter unter Spannung (4000V +) stehender Zaun
  • Keine Schlupfmöglichkeiten (unterste Litze 20cm; auf Bodenunebenheiten achten! Ggf. zusätzlichen Pflock setzen)
  • Wassergräben dürfen keinen Durchschlupf bieten
  • Keinen Einsprung (Hanglage, Holzpflöcke, Holzpolder…)
  • Temporär können Flatterbänder helfen
  • Optische Erhöhung durch zusätzliche Litze
  • Niedrige stromführende Litze vor Zaunsystem (z.B: auch Wildgatter)
  • Einsatz von Herdenschutzhunden

Praxisteil – Unter Strom in strömendem Regen

Das Wetter spielte am Seminartag leider nicht mit. Trotz des Satzes „Ein Schäfer hält‘s aus“ hätten sich wohl die meisten etwas höhere Temperaturen und etwas weniger Regen gewünscht.
Luis Zink präsentierte v.a. das neu im Sortiment befindliche 1,22m Netz. Länge und Gewicht machen die Handhabung schwieriger. Gewicht gespart wird durch die Verwendung von Fiberglas-Pfählen statt den herkömmlichen Kunststoffpfähle. Meinung der Praktiker war, dass es diese Höhe nicht braucht und sie im Verhältnis Nutzen und Kosten/Gewicht/Praktikabilität nicht gut abschneiden.
Das Plus-Minus-Netzsystem war im Praxiseinsatz allen Teilnehmern neu. Es verspricht mit der Möglichkeit die Litzen im Wechsel Plus-Minus zu schalten eine gute Leitfähigkeit und damit einen stärkeren Stromschlag. Außerdem kann die Bodenlitze geerdet werden. Gerade die Erdung ist in manchen Regionen schwer durch trockene und/oder steinige Böden. Durch die geerdete Bodenlitze würden sich die Schäfer eine bessere Erdung erhoffen. Den tatsächlichen Vorteil und die Notwenigkeit eines Plus-Minus Systems wurde nicht gesehen, wohl aber die Erdung der untersten Litze.
Das Seminar bot einen guten Austausch mit Anregungen für alle beteiligten Seiten. Direkte Kontakte sollen beibehalten werden, um Produktentwicklung und Praxiseinsatz näher zusammenzubringen. Es wurde der Wunsch geäußert das Hintergrundwissen zu Wildtieren auch anderen landwirtschaftlichen Bereichen näher zu bringen, da dies oft unterginge.
Die Gregor Louisoder Umweltstiftung und der Landesverband Bayerischer Schafhalter planen weitere Zaunbauseminare in Bayern. Hierzu wird es wieder eine Grundlagen-Auffrischung und Produktvorstellung geben, sowie den Bereich Wildtierbiologie und Verhalten. Es sollen weitere Herstellerfirmen vorgestellt werden, so dass den Nutztierhalter die breite Palette bekannt wird.
Wir sagen nochmal DANKESCHÖN an den Betrieb Lohner und die Firma Kerbl, die die Kosten für Speis und Trank übernahm.

Herdenschutz in Bayern
Weitere Informationen zum Thema Herdenschutz:
www.lfl.de
www.lfu.de
In Bayern gibt es noch immer keine Förderrichtlinien zum Herdenschutz. Dies wird von vielen Naturschutz- und Nutztierverbänden stark kritisiert und gefordert. (Beitrag: Aktionsplan Wolf)


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Luchsnachweis im bayerischen Alpenraum

Nach längerer Pause wurde wieder ein Luchs im bayerischen Alpenraum abgelichtet. Diesmal im Forstbetrieb Sonthofen.

Luchsnachweis: Im Forstbetrieb Sonthofen, am südwestlichsten Eck Bayerns, wurde mit einer Wildkamera im Februar ein Luchs abgelichtet. Damit konnte nach langer Zeit wieder diese schöne Wildkatze im bayerischen Alpenraum nachgewiesen werden.

Luchsnachweis -  (Foto: Kai Bomans)
Das offizielle Fotofallenbild des gesichteten Luchses (Foto: Kai Bomans/Bayerische Staatsforste)

Leider sind Luchse im bayerischen Alpenraum noch selten. Für die Alpenpopulation kommt aber auch Bayern eine wichtige Bedeutung als Lebensraum und Trittstein zur Vernetzung der einzelnen Vorkommen in der Schweiz, Österreich, Italien und Slowenien zu. Seit Jahren fordert die Gregor Louisoder Umweltstiftung die Verantwortung in Bayern wahr zu nehmen und dem Luchs auch in dieser Region auf die Beine zu helfen. Dringend notwendig ist die Überarbeitung des Managementplans Luchs. Dieser besteht seit 2008. „Dass hier keine aktuellen Entwicklungen berücksichtigt werden, zeigt allein der Blick auf das Erscheinungsjahr“, kritisiert Stefanie Morbach, Projektleiterin bei der Gregor Louisoder Umweltstiftung. „Im Bayerisch-Böhmisch-Österreichischem Grenzgebiet läuft das Luchs-Monitoring sehr gut. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Bayern auch für andere Lebensräume eine Verantwortung trägt und aktiv werden muss.“
Gezielte Bestandsstützung und Wiederansiedlungsprojekte müssen durch einen neuen Managementplan möglich werden. Die Auswirkungen eines kleinen Genpools sind noch nicht klar. Dennoch ist jeder Art der Wanderbewegung und des genetischen Austauschs zu fördern.

Luchsnachweis
Luchsnachweis im Fortsbetrieb Sonthofen, hier ein Symbolfoto eines Luchses

Auch die Schweizer Luchsforscherin Anja Molinari freut sich über die Fotofallenaufnahme: „Im November 2017 wurden fünf Luchse, darunter 3 Jungtiere, in Vorarlberg etwa 50-60 km vom jetzigen Aufnahmeort entfernt, gefilmt. Am wahrscheinlichsten ist wohl, dass es sich um eines dieser Jungen handelt.“ Molinari begleitet seit Jahren die Entwicklung der Luchse im Alpenraum. Sie koordiniert und sammelt die Monitoring-Daten aller Länder, um einen Überblick der gesamten Alpen-Population zu bekommen. „Die aktuelle Aufnahme zeigt, dass eine Besiedlung des Bayerischen Alpenraums, sowohl von Vorarlberg, als auch von den Südostalpen her möglich wäre.“ Über geeignete Fotofallenaufnahmen könnte festgestellt werden, ob das Tier schon bekannt ist und woher es tatsächlich kommt. Aussagen dazu liegen uns derzeit nicht vor.

Der zuletzt nachgewiesene Luchs im Bayerischen Alpenraum namens Alus war seit 2015 im Grenzgebiet Berchtesgaden-Salzburger Land unterwegs. In guter Kooperation mit den Bayerischen Staatsforsten führte die Gregor Louisoder Umweltstiftung ein Fotofallenmonitoring durch und konnten den Kuder über mehrere Monate hinweg dokumentieren. Alus wurde im September 2017 ohne Kopf und Vorderläufe aufgefunden. Er wurde illegal getötet.

Hier weitere Infos zum Luchsnachweis:
Pressemitteilung Bayerische Staatsforste
Video Luchse in Vorarlberg 2017


Unsere Autoren


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Bayerischer Aktionsplan Wolf – Wo bleibt die Nachgeburt?

Aktionsplan Wolf
Wolfswelpe © Sabine Hamberger

Ein Kommentar von Stefanie Morbach

Zäh war die Geburt des bayerischen „Aktionsplan Wolf“. Sie dauerte viele Jahre. Das hält die beste Mutter und das engagierteste Geburtshelferteam nicht durch.
Leider merkt man das dem Kind nun auch an. Tatsächlich fühlen sich alle Interessenverbände nicht ausreichend involviert und sind mit dem Aktionsplan unzufrieden. (In diesem Punkt sind sich nun alle einig!) Dass die Presswehen losgehen, das hat man gewusst, dass das Kind querliegend entbunden und auf der Welt ist, haben manche erst aus den Medien erfahren.

Nicht, dass die Mitglieder der AG Große Beutegreifer nicht um Ihre Meinung zum Entwurf gefragt worden wären. Einige sind der Aufforderung zur ausführlichen Stellungnahme nachgekommen. Ich mag mich täuschen, doch zwischen Entwurf und veröffentlichtem Papier sind lediglich Schönheitsreparaturen erfolgt. Schade um die investierte Zeit, sich ernsthaft Gedanken zu Anpassungen, kritischen Hinweisen und Fragen zu machen.

Was hat sich geändert? Ursprünglich war der Aktionsplan Wolf als Managementplan 1 und 2 geführt, nun die Neuerung in AKTIONsplan (Managementplan 3). Darf das Hoffnung machen, nun mehr Action aus den Ministerien bei Beratung, Förderung etc. zu erwarten?

Angekündigt sind nun noch die Förderrichtlinie und das Förderprogramm der beiden Ministerien Landwirtschaft und Umwelt. Angekündigt möchte man schreien?! An was sollen sich Nutztierhalter für diese Saison orientieren? Ganz zu schweigen davon, dass sie nicht wissen wie sie das finanzieren können, sollen, dürfen.

Aktionsplan Wolf
Wolf im Wald @ Sabine Hamberger

Wenn das Kind nun schon einen neuen Namen hat, dann hätte die Umbenennung in Managementplan – meinetwegen auch Aktionsplan – „Herdenschutz“, dem Ganzen mehr Rechnung getragen. Ach ja, aber dann hätte natürlich auch der Inhalt ein anderer sein müssen.

In der x-ten Wiederholungsschleife ist zu bemerken: 1% der Wolfsbeute sind Nutztiere. In Bayern waren das vereinzelt kleine und große Wiederkäuer nach Angaben des Landesamts für Umwelt im Jahr 2018 fünf Schafe und drei Kälber.
Noch. Und da liegt doch das eben entbundene Kind – ähh der Hund bzw. der Wolf – begraben. Nicht, dass es nicht für den einzelnen schlimm ist ein oder mehrere gerissene Tiere an den Wolf zu verlieren. Ein Promille in der Gesamtstatistik zu sein, tröstet da wenig. Dennoch: Warum um alles in der Welt wird nicht das was DA ist ausreichend beachtet: Weidetiere.
Die Verantwortung des Nutztierhalters seinen Tieren gegenüber.
Die Verantwortung des Landwirtschaftsministeriums diesen gegenüber, ordentliche Weidewirtschaft betreiben zu können. Die Verantwortung des Umweltministeriums gegenüber dem Artenschutz. Hier kreuzen sich halt die Wege von Offenhaltung durch Beweidung und dem eben auch zu unserer Natur gehörenden Wölfen.

Aktionsplan Wolf: Wo bleibt der Herdenschutz?
Aktionsplan Wolf: Wo bleibt der Herdenschutz?

Gerade wenn man die Pressemitteilung aus dem Umweltministerium liest, könnte man Ausschnittsweise meinen, ein Verbandsvertreter aus der Landwirtschaft hätte sie verfasst.

„Die Weidetierhaltung in Bayern braucht eine klare Zukunftsperspektive.“ Jaaa, Herr Glauber, richtig. Aber die bekommt sie doch nicht mit einem Wolfsmanagementplan! Ganzfurchtbar schnell müssen Sie die Förderrichtlinien herauspressen! Mit sanfter Geburt ist da nichts mehr. Die Richtlinien hätten spätestens mit dem Managementplan als Zwillingsgeburt kommen müssen. Ein Frühchen – zeitlich, nicht inhaltlich – wäre auch gut gewesen!

„…eine Entnahme eines Wolfes…auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen…“, soll dort erfolgen können, wo der Aufwand unverhältnismäßig (finanziell und emotional, wie es auf S. 43 im Aktionsplan heißt) ist und Wiederholungsgefahr besteht. Bei ungeschützten Tieren besteht natürlich Wiederholungsgefahr. Wär er ja schön blöd, der Wolf, wenn er hier nicht nochmal am Buffet vorbeigehen würde. Leider fehlt die Definition von unverhältnismäßig. Unverhältnismäßig in Sachen Artenschutzbemühungen (eben auch Wolf) oder unverhältnismäßig in Sachen Weidetierhaltung, die im bayerischen Alpenraum auf 8,5% der Fläche stattfindet.
Unverhältnismäßig heißt: Allzu sehr vom normalen Maß abweichend. Das wäre für mich – Achtung sehr subjektiv und damit eine Gefahr auch bei denjenigen in der Weidetierkommission, die das dann entscheiden sollen – exorbitanter Arbeitseinsatz und Kosten für Material, technischer Aufwand, der über die jährlichen Kosten und die Grundeinrichtung bspw. einer Almfläche hinausgehen.

Das LfL hat das doch vor Jahren einmal berechnet. Wie realistisch diese Zahlen sind, mag ich nicht zu beurteilen, aber daran orientiert wäre es dann doch schlüssig: Veranschlagte Kosten LfL minus Kosten die ohne extra Herdenschutzaufwand geleistet werden müssten, ist gleich die Summe, die aus dem Fördertopf der Präventionszahlungen kommen muss. Und was heißt da dann unverhältnismäßig? Wenn die Zusatzkosten für beispielsweise Behirtung, Gesteinsbohrungen für das Zaunpfostensetzen etc. etc. gezahlt werden, ich externe Trupps anstellen kann, dann ist das doch für mich nicht mehr unverhältnismäßig. Alles eine Frage des Geldes.
Noch größer die Unklarheit bei „emotional unverhältnismäßig“. Der eine hält den schlimmsten Splatterfilm aus. Der andere verkrampft, wenn im Disney-Kitsch Rapunzel die Haare abgeschnitten werden.
Welche Psychologen sitzen in der Weidetierkommission, um das zu beurteilen?
Ergo: raus mit den Förderrichtlinien. Sie sollen ja schon gezeugt worden sein. Kursieren nun durch diverse Hände – ich hoffe die richtigen – und werden hoffentlich sehr bald das Licht der Welt erblicken.


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Warum wir alle das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ unterstützen sollten…

Von Franziska Baur

Feststeht: Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind bereits unwiderruflich von unserer Erde verschwunden (54% aller Bienen sind bedroht oder bereits ausgestorben). Die Aussterberate der artenreichsten Klasse – nämlich die der Insekten – hat in den letzten Jahren hierzulande ein gewaltiges Medienecho verursacht: verbildlicht durch die symbolische „saubere Windschutzscheibe“.

Ausgelöst wurde diese Welle durch die vielfach zitierte Krefelder Studie. Diese basiert auf Untersuchungen in 63 Schutzgebieten in Nord-West Deutschland und belegt einen Rückgang der Insekten Biomassen um 76% zwischen 1989-2016. Die dahinterliegenden Gründe wurden evaluiert und aufgezeigt, Daten über die Populationsentwicklung und Gebietsnutzung gesammelt. Dieser Schwund zieht viele andere wertvolle Arten (z.B. Wiesenbrüter, Fledermäuse etc.) mit in den Abgrund – und die Ursachen finden sich nicht in den Großstädten, sondern in den industriell landwirtschaftlich geprägten Gegenden: übermäßiger Pestizideinsatz (Glyphosat, Neonics etc.), Monokulturen (Mais, Raps), Biotop- und Lebensraumzerstörung – und das alles staatlich gefördert und in den Ausbildungsstätten gelehrt: Gewinnmaximierung ohne Rücksicht auf die Natur!

Nun müssen dringend Maßnahmen entwickelt bzw. Gesetzesänderungen forciert werden, um das Fortschreiten dieses massiven Artenschwundes einzudämmen!

Fest steht: die Sicherung naturnaher Flächen reicht nicht aus, um Insektenarten zu erhalten. Deren Ökologie ist ein hochkomplexes, multifaktorielles Gefüge. Die wesentlichen Ursachen dieses weltweiten massenhaften Aussterbens sind nachgewiesenermaßen anthropogener Natur, wie das Millennium Ecosystem Assessment bereits 2005 gezeigt hatte:

1. Agrarrevolution: Wandel zur intensiven, industriellen Landwirtschaft mit der einhergehenden veränderten Landnutzung und chemischen Belastung (Düngung, Pestizide).

Gerade die nährstoffarmen Offenlandschaften und Magerrasen sind Hotspots der Biodiversität und werden immer rarer. Aber warum sind eigentlich bestimmte Arten (z.B. Widderchen, ein Tagfalter) überhaupt so interessant für den Naturschutz? Weil Spezialisten durch nitrophile Generalisten (Allerweltsarten) ersetzt werden. Außerdem folgt dem Insektensterben das Vogelsterben (besonders betroffen: Singvögel, Wiesenbrüter wie z.B. die Feldlerche). Nicht zu vernachlässigen ist stetig wachsende Stickstoff-Belastung, welche sogar mobil auftreten kann, wie z.B. die sogenannte „Luftdüngung“.

2. Habitatfragmentierung: Fehlende Wiederbesiedlung und eingeschränkter genetischer Austausch lässt Inselpopulationen entstehen, bis hin zur Inzucht und genetischer Verarmung.

3. Fehlgeleitete Politik, welche industrielle Landwirtschaft mit einhergehenden chemischen Belastungen und die steigende Habitatfragmentierung zulässt und legitimiert.

Es herrscht ein extremes Ungleichgewicht zwischen Ökologie und Ökonomie. Und dieses politische Fehlverhalten reitet uns direkt in das sechste Aussterbe-Event der Erdgeschichte.

 

Es hat sich also bald ausgeflattert, wenn dieser globalen Umweltkatastrophe nicht bald durch entsprechende politische Maßnahmen Einhalt geboten wird!

 

Hier kommt das Volksbegehren zur Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern „Rettet die Bienen“ ins Spiel: Dem Innenministerium wurde ein vorbildhafter Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes vorgelegt – eine historische Chance! Die erste Hürde ist bereits genommen und dank der fast 100.000 Unterschriften wurde das Volksbegehren zugelassen. Nun heißt es 10% der Wahlberechtigten (das macht 1 Millionen Bayern!) zu den Rathäusern zu bewegen, um sich für ihr Naturjuwel Bayern einzusetzen!

Die Resonanz ist gewaltig und es sind neben den vielen ehrenamtlichen Helfern (z.B. Rathauslotsen) bereits über 170 Organisationen/Partner/Parteien mit an Bord und haben sich zu einem gigantischen Bündnis formiert: u.a. Landesbund für Vogelschutz, Bund Naturschutz in Bayern e.V., Gregor Louisoder Umweltstiftung, ÖDP (Initiatoren), Die Grünen, Tollwood, Hofpfisterei, Green City, Kartoffelkombinat u.v.m.).

 

Nun aber zum Inhalt. Das Bündnis zum Volksbegehren fordert ganz konkret:

Biotopvernetzung (Ausweich- und Wanderbewegungen klimasensibler Arten…)

Ökolandbau (private Flächen 20% bis 2025, 30% bis 2030; staatliche Flächen ab sofort)

Verbot/Reduktion Pestizideinsatz außerhalb intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen

Gewässerrandstreifen (5m), Ackerrandstreifen

Blühwiesen (mind. 10% der Naturflächen)

Regulierung der Mahd (10% der Flächen nicht vor dem 15. Juni)

Änderungen im Lehrplan für Agrarberufe

Reduktion künstliche Beleuchtung im Außenbereich

Streuobstwiesen

Schutz der Alleen

Ausgleichsflächen (alte Kultursorten)

Transparenz: Verpflichtung Öffentlichkeit und Landtag über Status & Entwicklung der biologischen Vielfalt, ökologisch bewirtschafteter Flächen und Biotopverbund zu informieren

 

– Und zu Guter Letzt: Menschen wieder für die faszinierende Schönheit ihrer bayerischen Natur zu begeistern

 

In diesem Zuge haben wir von BAYERN WILD TV den bekannten Schmetterlingsforscher Dr. Andreas Segerer zur Dringlichkeit der Situation interviewt (free download):

 

 

Geben Sie der bayerischen Natur ihre Unterschrift und tragen Sie sich zwischen 31. Januar – 13. Februar in Ihrem Rathaus ein.

 

Weitere Infos bekommen Sie unter www.volksbegehren-artenvielfalt.de

 

Es liegt an uns die aktive Sterbehilfe der einheimischen Artenvielfalt zu beenden – denn am Ende geht es um unsere eigene Lebensgrundlage (und die der Kleinbauern), welche gefährdet ist wie nie zuvor!

 

JETZT haben wir die einzigartige Chance, das bayerische Naturschutzgesetz zu ändern und Geschichte zu schreiben!

 

Volksbegehren Artenvielfalt

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Aktionsplan Wolf Bayern: Unterwegs in den Abgründen des Artenschutzes

Wir müssen das Erbe der Vorkämpfer des Naturschutzes bewahren und dürfen nicht zulassen, dass es Populismus und Wahlkampf geopfert wird. Ein Statement von Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung.

Der jetzt von der Staatsregierung vorgestellte Aktionsplan Wolf ist das traurige Ende eines jahrelangen Niederganges des Naturschutzes in der Staatsregierung. Fachlich oft unsinnig, in weiten Teilen offensichtlich rechtwidrig, gespickt mit juristischen Winkelzügen, um den Artenschutz zu schwächen. Im Einzelfall kann ein Abschuss eines Wolfes allerdings notwendig sein – dafür bietet das bestehende Naturschutzgesetz ein umfassendes und seriöses Verfahren.

„Zu dem uns vorliegenden Entwurf zum so genannten Aktionsplan Wolf ist eine seriöse Stellungnahme auf dem NWolfswelpen Bayerniveau der internationalen Debatte zum Wolfsmanagement in vielen Punkten leider nicht möglich. Grund sind die teils absurden fachlichen und rechtlichen Widersprüche innerhalb und zwischen den einzelnen Kapiteln. So steht in der Einleitung, dass Grundlage des Aktionsplanes Wolf die nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben sind, also das Bundesnaturschutzgesetz als unmittelbar und uneingeschränkt geltende Rechtsgrundlage und die Europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie die Berner Konvention als mittelbar geltende internationale Rechtsgrundlagen. Bei vielen relevanten Punkten kommen dann aber Phantasiekonstruktionen (zum Beispiel ein abstrakter Bedrohungsbegriff gegenüber Weidetieren) als möglicher Abschussgrund zum Einsatz – dies ist nach unserer Auffassung offensichtlich rechtwidrig. Das dürfte eher der Arbeitsbeschaffung für Richter dienen als dem Schutz der Weidetiere in Bayern. Damit wird kein einziges Schaf wirksam vor Wolfsübergriffen geschützt, aber mit den zu erwartenden Klagen sicher diverse Juristen gut beschäftigt“. Diese Bilanz zieht Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung, die mit dem Projekt Bayern wild seit dem Auftreten des ersten Wolfsnachweises im Jahr 2006 mit den Herausforderungen des Wolfsmanagementes beschäftigt.

Auch in weiteren Kapiteln finden sich auf den ersten Blick rechtlich fragwürdige, möglicherweise sogar illegale Passagen. So wird die mehrtätige völlig unbeaufsichtigte Haltung von Weidetieren als “traditionell” bezeichnet und nicht als nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verboten.

Die bayerische Politik und insbesondere die zuständigen Behörden (Bayerisches Umweltministerium, Bayerisches Landwirtschaftsministerium) waren seit dem ersten Wolfsnachweis im Jahr 2006 und dem Aufbau von Populationen im Alpenraum und Nordosten in der Pflicht, sich auf die Rückkehr des Wolfes umfassend vorzubereiten – wie andere deutsche Bundesländer und unsere Nachbarstaaten auch. Leider sind sie an dieser Aufgabe bisher gescheitert. Dazu hätten schon lange ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen flächendeckend bereitgestellt werden müssen, zum Beispiel für die flächendeckende finanzielle Förderung des Herdenschutzes und die flächendeckende qualifizierte Fachberatung von Weidetierhalter und weiteren betroffenen Akteuren. Dazu Claus Obermeier weiter: „Wir erleben hier ein Versagen der amtierenden Staatsregierung auf Kosten von Mensch, Landwirtschaft und Natur in Bayern“.

Wölfe lebten und leben auch heute meistens in Gebieten mit Schaf- und Ziegenhaltung. Dazu wurden über Jahrhunderte bewährte Schutzmaßnahmen entwickelt, die Tierverluste durch Wölfe minimieren. Besonders bewährt haben sich in Mitteleuropa spezielle Herdenschutzhunde, die die Herde aktiv gegen Wölfe verteidigen. Heute stehen mit mobilen Elektrozäunen weitere technische Mittel zur Verfügung, die Übergriffe von Wölfen weitgehend verhindern können. Dies alles kostet Geld und Zeit, daher müssen die schafhaltenden Betriebe umfassend und professionell von den Behörden unterstützt werden, da der Schutz des Wolfes auf der Basis der Gesetze und internationalen Verpflichtungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Wölfe konnten schon immer in Ausnahmefällen getötet werden – umfassende rechtliche Regelungen dazu liegen schon lange deutschlandweit vor.

Eine Entnahme (Tötung) einzelner Wölfe ist schon immer möglich gewesen, zum Beispiel, wenn festgestellt wurde, dass fachgerechte Präventionsmaßnahmen im betroffenen Bereich nicht greifen, Weidetiere getötet wurden und daher ein unzumutbarer wirtschaftlicher Schaden für den betroffenen Betrieb droht – ein  seltener Ausnahmefall. Rechtliche Voraussetzung ist, wie es auch das deutsche Artenschutzrecht (§45 Bundesnaturschutzgesetz) vorgibt, eine ausführliche Einzelfallprüfung und Abwägungsentscheidung der verantwortlichen Naturschutzbehörde. Das ist also seit vielen Jahren Konsens, Rechtslage und unstrittig und hat keinen Neuigkeitswert. Auch wir tragen diese gesetzlichen Regelungen mit.

Es droht das Erbe der Berner Konvention geopfert zu werden

Für den Schutz bedrohter, aber in Schutz und Management unbequemer Arten wie die des Wolfes, haben Generationen von Naturschützern, Juristen und Politiker in allen Ländern Europas ihr Leben lang gekämpft haben und waren letzlich mit der Verabschiedung der Berner Konvention 1979 und der späteren Umsetzung im Naturschutzrecht erfolgreich. Sie formuliert als Begründung immer noch treffend, “dass wildlebende Pflanzen und Tiere ein Naturerbe von ästhetischem, wissenschaftlichem, kulturellem, erholungsbezogenen, wirtschaftlichem und ideellem Wert darstellen, das erhalten und an künftige Generationen weitergegeben werden muss”. Wir dürfen nicht zulassen, dass dies jetzt ausgerechnet in einem der reichsten Ländern der Welt geopfert wird. So wird der Wolf wieder in eine Rolle gedrängt, die er auch früher schon mal hatte – als Symbol für verschiedene Werte, als Lackmustest für die Ernsthaftigkeit von Naturschutzparolen. Wir wollten im Gegensatz dazu immer eine sachliche und ausgewogene Diskussion und ein Wolfsmanagement, bei dem neben dem Schutz des Wolfes auch die berechtigten Bedürfnisse der Weidetierhalter berücksichtigt werden. Wir werden aber auch nicht das Erbe von drei Generationen Naturschutz kampflos aufgeben.

Rechtsgutachten zum bayerischen Aktionsplan Wolf von Prof. Dr. Köck jetzt hier als PDF herunterladen

 


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Masterplan Moore – Herr Söder: Wir nehmen Sie beim Wort

Wie der Zufall es so will, waren wir kurz bevor der amtierende bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder den “Masterplan Moore” verkündete, für unser Format BAYERN WILD TV zu Besuch bei zwei überaus engagierten Moorschützern von der Greensurance Stiftung.

Im Trischelfilz – Masterplan MooreWas politische Lippenbekenntnisse unterm Strich wert sind, erfährt man wenn man eine Weile wartet und beobachtet, was dann davon am Ende umgesetzt wurde.
Zwei Personen, bei denen man nicht warten muss, sondern die selbst seit Jahren aktiv beim Moorschutz und der Moorrenaturierung hinlangen, statt Sonntagsreden zu schwingen, sind die Geschäftsführerin der Greensurance Stiftung, Anna Schirpke und der Geschäftsführer Marcus Reichenberg.
Ihre Vision ist: Das im bayerischen Oberland gelegene Trischelfilz – ein Hochmoor – wieder umfassend zu renaturieren und so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zum Artenschutz zu leisten.

Denn was viele nicht wissen: So ein Hochmoor steckt auch ohne “Masterplan Moore” bereits voller Leben, wenn man es nur ein wirkliches Moor sein lässt. Doch die Bilanz der Moore ist traurig. Laut NABU existieren nur noch 5% der ursprünglichen Moore in Deutschland. 95% der einstigen Moorfläche gilt also als “tot”. Diese Moore wurden entwässert, der Torf verbrannt oder zu Blumenerde gemacht, die entwässerte Fläche dann für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt.

Im Trischelfilz – Masterplan MooreDass es so nicht weitergehen kann und darf, erklärten uns Anna Schirpke und Marcus Reichenberg bei ihrer Führung durch das Trischelfilz, dessen Entwässerung sie vollständig stoppen und so die Renaturierung dieses wertvollen Hochmoors vorantreiben wollen. In dem folgenden Interview zeigten sie uns nicht nur die ganze Schönheit und Artenvielfalt des Trischelfilzes, sondern erklärten auch was Moore für den Klimaschutz leisten können.

Vollständiges Interview als Video ansehen:

ÜBRIGENS: Wer selbst einen aktiven Beitrag zum Schutz unserern letzten verbliebenen Moore beitragen will, kann ganz konkret zwei Dinge tun. Das wären der Verzicht auf torfhaltige Blumenerde (Alternativen gibt es inzwischen sogar im gut sortierten Gartencenter) und die Unterstützung von Menschen und Organisationen, die Moore renaturieren. Zum Beispiel in Form einer Moorpatenschaft.


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